- Bayern
Bayern (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den Alpen, dem Böhmerwald, Thüringer Wald und der Hohen Rhön umschlossen, überwiegend dem Donaugebiet angehört, während der kleinere, westlich des Rheins abgesondert liegende Gebietsteil, die Pfalz,: 3 des Ganzen, seine Gewässer dem Rhein zusendet. Der erstere Teil, B. diesseit des Rheins, zwischen 9°1´ bis 13°50´ östl. L. und zwischen 47°16´-50°34´ nördl. Br. gelegen, grenzt gegen N. an die preußische Provinz Hessen-Nassau, an Sachsen-Weimar, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Koburg-Gotha, an das Fürstentum Reuß j. L. und das Königreich Sachsen, gegen O. an Böhmen, das Erzherzogtum Österreich ob der Enns und Salzburg, gegen S. an Salzburg, Tirol und Vorarlberg, gegen W. an Württemberg, Baden und Hessen-Darmstadt. Das linksrheinische B., die Pfalz, liegt zwischen 7°4´-8°30´ östl. L. und 48°58–49°49´ nördl. Br. und grenzt gegen N. an die preußische Rheinprovinz und an Hessen-Darmstadt, gegen O. an Baden, wovon es durch den Rhein getrennt ist, gegen S. an Elsaß-Lothringen, gegen W. an die preußische Provinz Rheinland.
[Bodengestaltung.] In orographischer Beziehung teilt sich die östliche Hauptmasse des Landes (hinsichtlich Westbayerns s. Pfalz) in Nord- und Südbayern, d. h. in das Land nördlich und südlich der Donau, wovon Südbayern dem alpinen Gebirgssystem, Nordbayern dagegen dem rheinischen und mitteldeutschen System angehört. Spezieller zerfällt Südbayern wieder in eine Alpen- und eine Flachlandszone. Die drei Hauptglieder des Bayrischen Alpengebietes sind: die Algäuer Alpen zwischen Bodensee und Lech, die Bayrischen Alpen zwischen Lech und Inn (mit dem höchsten Punkte des Deutschen Reiches, der Zugspitze, 2964 m) und die Salzburger Kalkalpen (s. Art. »Alpen«, S. 365, und die besondern Artikel) zwischen Inn und Salzach. Zwischen Alpen und Donau erstreckt sich das südbayrische Flachland oder die schwäbisch-bayrische Hochebene, die in drei Zonen sich abstuft. Unmittelbar vor dem Fuß der Alpen breitet sich die Zone der obern Ebenen oder der Seelandschaften in einer durchschnittlichen Höhe von 650–975 m aus. Es gehören dahin: die Kessel von Oberstdorf, Sonthofen, der obern Wertach, die Ebene von Füssen, von Schongau, die vom Ammer- und Würmsee aufwärts bis zum Staffel- und Kochelsee, die Innebene um Rosenheim, die Chiemsee-Ebene, der Salzburger Talkessel. Darauf folgt die Zone der mittlern Ebenen (das Lechfeld, die Ebenen von Memmingen, München, Mühldorf, Braunau und Pocking, mit durchschnittlicher Höhe von 400–600 m), deren Charakter als ehemaliges Aufstauungsbecken der vier Flüsse Iller, Lech, Isar und Inn unverkennbar ist. Im N. sind diese oft unfruchtbaren Ebenen von einem hügeligen Landstreifen eingefaßt, von dem an sich die dritte Zone bis an und über die Donau erstreckt. Auf der böhmisch-bayrischen Grenze, zugleich die Wasserscheide bildend zwischen Elbe und Donau, erhebt sich der Böhmerwald, der im Arber (1457 m) und Rachel (1452 m) seine höchsten Höhen erreicht; südwestlich anschließend der Bayrische Wald (Einödriegel 1126 m, Dreitannenriegel 1092 m). Den nordöstlichen Winkel des Landes erfüllt das Fichtelgebirge (höchste Spitzen: Schneeberg 1053 m, Ochsenkopf 1024 m). Nördlich stößt es an den Frankenwald, der B. nur im äußersten Norden berührt. Den nordwestlichen Winkel Bayerns füllt die Hohe Rhön aus, deren Hauptmasse mit dem ganzen Südost- und Osthang (Kreuzberg 928 m) B. angehört. Südlich von der Rhön breitet sich in der westlichen Südbiegung des Mains der Spessart aus, eine waldreiche Hügellandschaft von etwas über 400 m Durchschnittserhebung (Geiersberg 585 m). Auch der Odenwald reicht in seinem östlichen Teil nach B. herüber. Im Innern von Nordbayern finden sich, der Regnitz parallel, zwei andre Höhen, die beide an den Main herantreten. Die Nab umsäumt den Ostrand der östlichen, des Fränkischen Jura, die Tauber und Jagst den Westrand der westlichen, der Frankenhöhe. Letztere schließt sich südlich im Herdtfeld an die Rauhe Alb an, während sie sich nordwärts in dem Steigerwald (mit dem Scheinberg 500 m) an den Main und jenseit des Flusses in den Haßbergen noch weiter nach N. erstreckt. Der Fränkische Jura durchzieht das weite Gebiet vom Durchbruch der Wörnitz bis in die Mainbiegung bei Lichtenfels. Als höchste Punkte seien genannt: Hessel berg 690 m, Moritzberg 598 m. In der Pfalz erhebt sich das Haardtgebirge (Donnersberg 687 m, Kalmit 673 m), das nach W. hin, den Westrich bildend, sich ganz allmählich abdacht.
[Gewässer] Die meisten Flüsse Ostbayerns gehören den Gebieten der Donau und des Mains, nur wenige dem der Elbe an. Zur Elbe fließen die Thüringische Saale und die Eger, in der Nordostecke entspringend. Die Donau, der Hauptfluß des Landes, fließt in nordöstlicher Richtung bis Regensburg, wo sie durch den Bayrischen Wald in eine südöstliche gedrängt wird. Von den vier größern Nebenflüssen der Donau von S. her, Iller, Lech. Isar, Inn, haben die erstern drei ihre Quellen in den Alpen verhältnismäßig nahe beieinander, strömen aber fächerartig auseinander, so daß ihre Mündungen je 75–110 km voneinander entfernt sind. Der Ursprung des vielgewundenen Mains am Osthang des Ochsenkopfes im Fichtelgebirge ist von dem Austrittspunkt aus B. in der Luftlinie nur 200 km entfernt, während die Flußlänge in B. 490 km beträgt. Sein Flußgebiet verbreitert sich nach W. zu, da gerade an den ausspringenden Winkeln des Stromlaufes die bedeutendsten Nebenflüsse (Rodach, Saale, Kinzig, Nidda, Regnitz, Tauber) einmünden. Main und Donau sind durch den Ludwigskanal (s. d.) verbunden. Die Ostgrenze der Pfalz bildet auf eine Länge von 86 km der Rhein; ihm fließen die Flüsse der Pfalz teils direkt (Lauter, Queich, Speyer), teils durch Vermittelung der Nahe und Saar (Glan, Vlies) zu. Besonders charakteristisch für Oberbayern sind die gewaltigen Wasserstagnationen: Seen und Moose (Moore), beides Überreste vorzeitiger großer Wasseranstauungen Die Seen erstrecken sich bis 1/2° nördlich der Voralpen, vom großartigen Bodensee bis zu dem malerischen Königssee. Von den Seen des Isargebiets zeichnen sich durch Größe der Ammer- und der Würmsee, durch schöne Lage der Walchen-, Kochel-, Tegern- und Schliersee aus. Der größte See Bayerns, der Chiemsee, auch wohl Bayrisches Meer genannt, 192 qkm groß, gehört ebenso wieder Königssee zum Gebiete des Inns. Der am tiefsten gelegene aller Alpenseen, an denen B. teilhat, ist der Bodensee (398 m). Nord- und Westbayern haben nur wenige und unbedeutende Seen aufzuweisen. Von den zahlreichen Moosen, die alle südlich der Donau liegen, sind die umfangreichsten das Haselmoos nördlich vom Kochelsee; das Filz südwestlich von Rosenheim; das Filz- und das Freimoos nahe dem Chiemsee; besonders aber das Erdinger oder Freisinger Moos (das erstere rechts, das andre links von der Isar unterhalb München), das Dachauer und das fast ganz ausgetrocknete Donaumoos. Außerdem hat auch die Rhön nicht unbeträchtliche Moorflächen.
Areal und Bevölkerung.
B. umfaßt ein Gesamtareal von 75,870 qkm (1377, 9 QM.) und hat nach der Zählung vom 1. Dez. 1900: 6,176,057 Einw. (1818: 3,707,966 Einw.). Die Bevölkerung verteilt sich auf die acht Regierungsbezirke, in die B. eingeteilt ist, wie folgt:
Die dichteste Bevölkerung hat demnach die Pfalz, die schwächste die Oberpfalz. Im allgemeinen kommen 81 Menschen auf 1 qkm (1871: 64), so daß in Beziehung auf Volksdichtigkeit B. den meisten deutschen Staaten nachsteht. Der durchschnittliche Jahreszuwachs war seit 1818 am geringsten in der Zählungsperiode 1843–52: 0,09 Proz., am höchsten in der letzten Periode 1895–1900: 1,22 Proz. für das Jahr. Eine Verminderung war lediglich in der Periode 1852–55 (-0,11 Proz. für das Jahr) zu verzeichnen. Am stärksten hat die Seelenzahl seit 1895 zugenommen in Oberbayern (11,5 Proz.) und Mittelfranken (10,6 Proz.), am schwächsten in Niederbayern (0,7 Proz.). Die Einwanderung ist in der Periode 1889–99 von 26,900 auf 64,700 Personen gestiegen. Die Zahl der Auswanderer betrug 1889: 20,090,1899: 39,100 Personen und ist am häufigsten in der Pfalz, Mittelfranken und Schwaben. Die überseeische Auswanderung ist von 17,106 in 1881 auf 2636 Personen in 1901 zurückgegangen. Von der 1900 gezählten Bevölkerung gehörten 181,548 Personen = 2,9 Proz. andern deutschen Staaten an, und 106,754 = 1,8 Proz. waren Reichsausländer (meist aus Österreich-Ungarn). Auf das männliche Geschlecht entfallen (1900) 3,028,100, auf das weibliche 3,147,957 Personen, woraus sich ein Überwiegen des weiblichen Geschlechts um 3,9 Proz. ergibt. Was den Familienstand der Bevölkerung betrifft, so waren 60,9 Proz. ledig, 33,3 verheiratet, 5,7 Proz. verwitwet und 0,1 Proz. geschieden. Die Zahl der Eheschließungen betrug 1900: 50,585 und ist höher als in den übrigen süddeutschen Staaten, aber verhältnismäßig geringer als in Norddeutschland. Die Zahl der Geburten betrug 1900: 233,092, darunter 6879 Totgeborne. 30,696 = 13,2 Proz. sämtlicher Geburten waren unehelich. Der Prozentsatz der unehelich Gebornen ist am niedrigsten in der Pfalz und einem Teil von Unterfranken (6,3 und 7,2 Proz.), am höchsten in Oberbayern (19,5 Proz.). Die Zahl der Gestorbenen (ohne Totgeborne) betrug 1900: 156,408 Personen und blieb hinter der Zahl der Gebornen um 76,684 zurück. B. zählt 41 unmittelbare Städte mit zusammen 1,494,879 Einw. = nahezu ein Viertel der Gesamtbevölkerung. Über 100,000 Seelen haben München und Nürnberg, zwischen 50,000 und 100,000 Augsburg, Würzburg, Ludwigshafen und Fürth. Von 10–50,000 Einw. zählen 26 Städte. Ländliche Gemeinden (bis 5000 Einw.) zählt B. 7936; politische Gemeinden überhaupt 8001. Die ländliche Bevölkerung überwiegt am meisten in Niederbayern, Oberpfalz und Unterfranken. Auf die größern Städte (über 20,000 Einw.) trafen 1880 nur 11,5 Proz., 1900 schon 22,3 Proz. der Einwohner des Königreichs. Die Zahl der Wohngebäude beträgt 1900: 880,792. In ethnographischer Beziehung gehört die Bevölkerung verschiedenen Stämmen an: außer einigen germanisierten Slawen (Wenden) in Oberfranken bewohnen Franken die drei fränkischen Regierungsbezirke, Schwaben (Alemannen) den Südwesten des Landes, eigentliche Bayern (Altbayern) die Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern und die Oberpfalz. Die Bevölkerung der Pfalz ist vorwiegend fränkisch (westfränkisch). ‚ ‚
Dem Religionsbekenntnis nach gehört die Mehrzahl der Bewohner (70,7 Proz.) zur römisch-katholischen Kirche. 1900 wurden ermittelt 4,357,133 Römischkatholische, 1,719,206 (28,3 Proz.) Evangelische (Protestanten und Reformierte), ferner 5430 Altkatholiken, die seit 1892 nur noch als Privatgenossenschaft gelten, 3170 Mennoniten (meist in Rheinbayern), 1797 Freireligiöse, 1296 Methodisten etc., 54,928 (0,9 Proz.) Israeliten; als konfessionslos hatten sich 1049 Personen bezeichnet. Das Kirchenregiment steht in der katholischen Kirche den zwei Erzbischöfen in München-Freising und Bamberg und ihren Suffraganen, den Bischöfen von Regensburg, Augsburg, Passau, Eichstätt, Würzburg und Speyer, zu. Die Leitung der innern Angelegenheiten der protestantischen Kirche in den Kreisen diesseit des Rheins geht von einem selbständigen Oberkonsistorium in München aus, das dem Kultusministerium untergeordnet ist. Unter ihm stehen die zwei Konsistorien in Ansbach und Bayreuth, deren Organe die Dekanate sind. In der Pfalz besteht für die vereinigte protestantische Kirche das protestantische Konsistorium zu Speyer, das dem Kultusministerium unmittelbar untergeordnet ist. Für die Verhältnisse der katholischen Kirche sind das Konkordat vom 24. Okt. 1817 und das Verfassungsedikt vom 26. Mai 1818, für die der protestantischen Kirche ebenfalls das letztere maßgebend.
Nach der Berufsstatistik von 1895 verteilte sich die Berufsbevölkerung (5,779,176 Personen) folgendermaßen auf die Berufsabteilungen: es entfielen auf Landwirtschaft, Gärtnerei und Tierzucht, Forstwirtschaft und Fischerei 45,81 Proz., auf Bergbau und Industrie 31,94 Proz., auf Handel und Verkehr 9,77 Proz., auf Lohnarbeit wechselnder Art 0,79 Proz., auf Militär- und Zivildienst und sogen. freie Berufe 5,19 Proz., auf Berufslose 7,49 Proz. Seit 1882 haben sich bei sämtlichen Berufsabteilungen die Anteilsziffern erhöht, mit Ausnahme der Landwirtschaft, wo sie um 5 Proz. gesunken ist.
Bildungsanstalten.
Für den Elementarunterricht bestanden 1899: 7338 deutsche Schulen (5178 katholische, 1930 protestantische, 144 simultane und 86 jüdische) mit zusammen 25,983 Lehrkräften und 850,309 Schulkindern. In 75 Proz. der Schulen wird Schulgeld erhoben. Die Ausgaben für Volksschulen bezifferten sich auf 19,7 Mill. Mk. Von den im Jahr 1899/1900 in die Armee und Marine eingestellten 28,659 Rekruten waren nur 4 = 0,01 Proz. Analphabeten. Für Gebrechliche bestehen 18 Taubstummenanstalten, 5 Blindeninstitute, 3 Anstalten für krüppelhafte Kinder und 24 Anstalten für Kretinen, Epileptische, Unheilbare etc. Humanistische Gymnasien zählt B. 42, jedes mit einer vorbereitenden Lateinschule verbunden; ferner gibt es 44 Progymnasien und isolierte Lateinschulen, 4 Realgymnasien und 55 Realschulen. Die Schülerzahl betrug an den Gymnasien und deren Lateinschulen 16,045, an den Progymnasien und isolierten Lateinschulen 3272, an den Realgymnasien 789, an den Realschulen 12,259. – Für den höhern landwirtschaftlichen Unterricht bestehen in B. die landwirtschaftliche Abteilung an der technischen Hochschule in München und die Akademie für Landwirtschaft und Brauerei in Weihenstephan, für den mittlern Unterricht die Kreislandwirtschaftsschule in Lichtenhof und 5 Kreisackerbauschulen; für Veterinärwesen die tierärztliche Hochschule in München. Dem landwirtschaftlichen Fortbildungsunterricht dienten 1899: 23 Winterschulen mit 773,446 Fortbildungsschulen mit 7901, dazu 5 Waldbauschulen mit 266 Schülern. Die höchste technische Lehranstalt Bayerns ist die technische Hochschule in München, mit (1899) 2048 Studierenden. Außerdem gibt es 4 Industrieschulen mit (1899) 648 Schülern; zur Weiterbildung von Bauhandwerkern 6 Baugewerkschulen mit 1986 Schülern; ferner 271 gewerbliche Fortbildungsschulen mit 35,670 Schülern, 2 Kunstgewerbeschulen in München und Nürnberg, 13 Musikschulen, endlich Webschulen, Schnitzschulen etc. Der Ausbildung des Lehrpersonals dienen 47 Präparandenschulen und 24 Lehrer- und Lehrerinnenseminare.
Wissenschaftliche Zentralstellen sind: die Akademie der Wissenschaften in München (1759 gegründet), aus drei Klassen, der philologisch-philosophischen, der mathematisch-physikalischen und der historischen, bestehend; das Generalkonservatorium der wissenschaftlichen Sammlungen, das der Kunstdenkmale und Altertümer Bayerns und die Hof- und Staatsbibliothek, sämtlich in München. Unter den wissenschaftlichen Anstalten stehen in erster Reihe die drei Universitäten des Landes: München, Würzburg und Erlangen (1899 zusammen mit 6755 Studierenden). Spezialschulen für das theologische und philosophische Studium sind 7 königliche Lyzeen mit (1899) zusammen 688 Studierenden, ferner ein bischöfliches Lyzeum; dazu noch 9 Klerikalseminare. Dem Studium des Forstwesens dient die forstliche Hochschulezu Aschaffenburg. Außer der erwähnten Staatsbibliothek bestehen noch 18 staatliche öffentliche Bibliotheken, unter denen die von Augsburg und Bamberg die bedeutendsten sind.
Die königliche Akademie der bildenden Künste in München, in ihrer jetzigen Gestalt 1808 gegründet, ist sowohl eine Lehr- und Bildungsanstalt, mit 304 Schülern, als eine Kunstverbindung oder Kunstgesellschaft. Unter den Kunstsammlungen sind die berühmten Museen von München (s. d.) und die Gemäldesammlungen zu Augsburg und Nürnberg hervorzuheben. Unter den Theatern des Landes stehen das Hof- und Nationaltheater sowie das Prinzregenten-Theater in München obenan, außerdem das von Richard Wagner für seine Tondramen begründete Bühnenfestspielhaus in Bayreuth.
Landwirtschaft, Viehzucht.
Vom gesamten Flächeninhalt Bayerns (7,59 Mill. Hektar) entfallen nach der Erhebung im J. 1900 auf Acker- und Gartenland 3,05 Mill. Hektar (40,1 Proz.), auf Wiesen 1,30 Mill. Hektar (17 Proz.), auf Weiden und Hutungen 0,26 Mill. Hektar (3,1 Proz.), auf Weinberge 25,000 Hektar (0,3 Proz.), auf Waldungen 2,47 Mill. Hektar (32,5 Proz.). Unter den Kulturpflanzen nimmt das Getreide die erste Stelle ein. Getreidebau findet sich vorzugsweise in dem Vorland der Alpen, auf dem niederbayrischen Plateau (besonders bekannt durch Kornreichtum die Straubinger Ebene), im Gebiet um Nördlingen (dem sogen. Ries), in großen Teilen von Mittelfranken, den Main- und Regnitztälern und in der Rheinebene. Nach der Betriebsstatistik von 1895 besitzen über 60 Proz. aller landwirtschaftlichen Betriebe weniger als 5 Hektar, die landwirtschaftlich benutzte Fläche derselben beträgt jedoch nur 16,8 Proz. der landwirtschaftlich benutzten Fläche überhaupt. Vom gesamten Acker- und Gartenland fallen auf Getreide und Hülsenfrüchte 61 Proz., Hackfrüchte und Gemüse 15,1, Handelsgewächse 1,2, Futterpflanzen 11, Ackerweide 0,9, Brache 8,3, Haus- und Obstgärten 2,5 Proz. Fast sämtliche bekannte Wirtschaftssysteme sind in B. üblich. Die Anwendung verbesserter Geräte und Maschinen findet in der Landwirtschaft Bayerns immer mehr Eingang. Man zählte 1882: 93,258,1895 schon 194,900 Betriebe mit landwirtschaftlichen Maschinen, darunter 55,234 (1882: 21,529) mit Dampfdresch-, 2181 (gegen 838) mit Säe- und 2580 (gegen 846) mit Mähmaschinen.
Der gesamte Ernteertrag an den hauptsächlichsten Kornfrüchten betrug 1901: Winterweizen 379,732 Ton., Sommerweizen 36,986, Winterspelz 119,618, Winterroggen 795,913, Sommerroggen 47,680, Sommergerste 567,085, Hafer 662,657 T. Weizen wird sehr viel in Nieder- und Oberbayern, am wenigsten in Schwaben und in der Pfalz, Roggen am meisten in Ober- und Niederbayern, Spelz überwiegend in Schwaben gebaut. Sehr bedeutend ist der Gerstenbau in Niederbayern und Unterfranken, dann in Oberfranken. Hafer findet sich hauptsächlich im südlichen Bayern, nur wenig in der Pfalz. Berühmt ist insbes. für die Aussaat der sogen. Sechsämter-Hafer Oberfrankens. Hülsenfrüchte werden namentlich in Niederbayern, Mittel- und Unterfranken angebaut. Buchweizen findet sich zumeist in Unterfranken, Hirse in Niederbayern. An Kartoffeln wurden 1901: 4,805,946 T. geerntet; die Anbaufläche betrug 11 Proz. des ganzen Acker- und Gartenlandes. Am meisten werden sie in der Pfalz, dann in der Oberpfalz und Unterfranken gebaut. Ansehnlich ist der Flachsbau in der Oberpfalz, im Fichtelgebirge und im Alpenvorland von Oberbayern und Schwaben, dann in Niederbayern; Hanf findet sich in Ober- und Niederbayern. Der Tabakbau ist gegen früher zurückgegangen; es wurden 1883 noch 4892 Hektar, 1901 nur mehr 2331 Hektar (fast nur in der Pfalz) bebaut; geerntet wurden 50,566 dz im Werte von 4,302,576 Mk. Große Ausdehnung hat der Hopfenbau, dessen Anbaufläche 1900 auf 23,635 Hektar und dessen Gesamtproduktion auf 112,294 dz sich belief. Er findet sich hauptsächlich in Mittelfranken (im Gebiet von Nürnberg, Spalt und im Aischgrund), in Ober- und Niederbayern (in der sogen. Holledau, dem Hügelland nördlich der Amper und Isar), ferner in Oberfranken und der Oberpfalz. Der Rübenbau ist meist zur Futtergewinnung bestimmt (1900 insgesamt 67,309 Hektar, davon ein Drittel in Unterfranken). Obstbau blüht vorzüglich in Unterfranken, dann in der Pfalz, in Niederbayern (an der Donau) und am Bodensee; bei der letzten Erhebung von 1900 wurden 22,6 Mill. Obstbäume gezählt (10,7 Mill. Zwetschen-, 6,6 Mill. Apfel-, 3,9 Mill. Birn- und 1,8 Mill. Kirschbäume). Verhältnismäßig bedeutend ist der Weinbau Bayerns, der 1900 auf einer Fläche von 16,259 Hektar in der Pfalz 381,025 hl Most im Wert von 17 Mill. Mk., auf 8070 Hektar in Unterfranken 159,426 hl Most im Wert von 5 Mill. Mk. lieferte, in Mittelfranken wird nur wenig Wein gebaut; näheres s. Frankenweine und Pfälzer Weine. Champagnerfabriken bestehen in Würzburg und in der Pfalz. Der Kleebau nimmt in B. immer mehr zu. Es wurden 1901 geerntet an Klee 1,4 Mill. Ton. auf einer Anbaufläche von 264,607 Hektar, von Luzerne 0,22 Mill. T. auf 39,027 Hektar. Mit Esparsette waren 1900: 8117 Hektar bebaut. Fruchtbare Wiesen finden sich hauptsächlich im Alpenvorland, am Fuß des Bayrischen Waldes, an den Alluvionen der Altmühl, Rott, Vils, Itz, Baunach, Regnitz, Wiesent und in Unterfranken in den Maintälern. Die Anbaufläche betrug 1901: 1,287,563 Hektar, die Heuernte 6,2 Mill. T. Auf Weiden und Hutungen entfielen 1900: 260,730 Hektar. Zur Förderung der Landwirtschaft besteht in B. ein 1810 gegründeter landwirtschaftlicher Verein, der 1899 in 233 Bezirkskomitees 79,258 Mitglieder zählte. Organ desselben ist das Generalkomitee zu München. Außerdem bestehen 6132 landwirtschaftliche Spezialvereine mit 403,763 Mitgliedern und einem Vermögen van 8,2 Mill. Mk.
Was die Tierzucht betrifft, so steht zunächst die Pferdezucht auf niedrigerer Stufe als in Preußen. Man zählte 1900 in ganz B. 386,642 Stück gegen 369,035 im J. 1892. Durch Reichtum an Pferden ragen Oberbayern, Niederbayern und Schwaben hervor. Die Viehzucht hat sich bedeutend gehoben. Nach der Zählung vom 1. Dez. 1900 betrug der Gesamtbestand des Rindviehs in B. 3,469,163 Stück gegen 3,337,978 im J. 1892. Davon kommen auf:
Die Rindviehzucht ist hiernach am bedeutendsten im südlichen B. Die Gesamtzahl der Schafe vermindert sich fortdauernd: sie betrug 1900: 760,428 Stück gegen 968,414 im J. 1892 und 1,342,190 im J. 1873; die meisten finden sich in Mittelfranken, Ober- und Unterfranken, die wenigsten in der Pfalz. Dagegen nehmen die Schweine an Zahl zu; es wurden gezählt im J. 1900: 1,757,156 Stück gegen 1,358,744 im J. 1892; die meisten weist Niederbayern und Unterfranken, die wenigsten Oberfranken auf. Auch die Ziegen nehmen an Zahl zu; 1892: 268,471; 1900: 274,575. Esel und Maultiere gab es 1900 nur 320. – Von den 459 Viehmärkten Bayerns ist München der größte; dort wurden im J. 1900: 3,191,966 Tiere auf den Markt gebracht. Gänse gab es 1900 in B. 878,246, Enten 296,741, Hühner 8,047,232 Stück. Bienenstöcke gab es 1900: 392,398, davon in Oberbayern allein 93,304. Fische finden sich reichlich in den Flüssen und Seen. Von den Seefischen sind zu nennen die Seeforelle, der Amaul (Ammersee), der Saibling und die Renke. Der einstige Krebsreichtum Bayerns ist durch die Krebspest sehr gelichtet.
Forstwirtschaft, Jagd, Bergbau, Mineralquellen.
In Beziehung auf Forsten u. Holzungen sind Oberbayern mit 20,4 Proz. und Oberpfalz mit 14,5 Proz. der gesamten Waldfläche die reichsten Regierungsbezirke, wogegen Schwaben mit 9,3 Proz., Pfalz mit 9,4 Proz. am wenigsten bewaldet sind. Die größte zusammenhängende Waldmasse bildet das Bayrische Hochgebirge mit den Algäuer Alpen. Hieran reihen sich der Bayrische Wald, der Pfälzer Wald auf dem Haardtgebirge und im Westrich der Pfalz, der Spessart mit dem bayrischen Anteil des Odenwaldes, das Fichtelgebirge, der Fränkische Wald, das Rhöngebirge, endlich der Nürnberger Reichsforst. Von der Gesamtfläche sind 33,6 Proz. im Besitz des Staates, 0,4 sind Staatsanteilforste, 12,4 Gemeindeforste, und Stiftungsforste, 0,8 Genossenschaftsforste und 50,9 Proz. im Besitz von Privaten; die Bestände an Laubholz bilden 24,6 Proz., die an Nadelholz 75,4 Proz. der gesamten Waldfläche, die zu 78,7 Proz. aus Hochwald besteht. Der Holzertrag betrug 4,335,000 Festmeter an Nutzholz, 2,612,000 Festmeter an Brennholz, 484,000 Festmeter an Stock- und Reisholz. Einen nicht unerheblichen Nebenverdienst gewährt der ärmern Volksklasse in den waldreichen Gegenden des Bayrischen Waldes, Fichtelgebirges und der Rhön das Sammeln von Beeren, insbes. Heidel-, Preißel-, Him- und Erdbeeren.
Obwohl der Wildstand in B. wie anderwärts vermindert ist, so liefern die königlichen Leibgehegs- und Regiejagden des Alpengebiets noch immer einen schönen Crtrag. Gemsen werden im ganzen Alpengebiet gehegt. Edelwild findet sich außer im Hochgebirge fast in allen größern Waldkomplexen vor. Der Reh stand ist am vorzüglichsten in der Rheinpfalz und im Nürnberger Reichswald, nächstdem im Steigerwald, Frankenwald, Fichtelgebirge und im Bayrischen Hochgebirge. Die Hasenjagden sind am ergiebigsten um München, in den fränkischen Gauen und in der Pfalz. Der Dachs kommt in B. fast allenthalben, aber selten, Auerwild fast überall längs des Alpengebirges vor, ferner in der Oberpfalz, im Nürnberger Reichswald und Fichtelgebirge. Haselhühner trifft man in allen Vorbergen der Alpen, im Bayrischen Wald, Fichtelgebirge und Spessart, Schneehühner im Algäu und in den Bergen um Hohenschwangau. Rebhühner finden sich zahlreich im ganzen Königreich. Fasanen gibt es in den Isar-, Inn- und Rheinauen. Die Wildkatze kommt vereinzelt vor, ebenso der Uhu. Adler horsten nur im Hochgebirge, meist im Algäu.
Bergbau. Die wichtigsten Produkte sind Kohlen, Eisenerze, Graphit und Salz. Man zählte 1900 zur Ausschließung und Gewinnung von Stein- und Pechkohlen 13 betriebene Werke, in welchen 6757 Arbeiter 1,078,837 Ton. Kohlen im Gesamtwert von 12,6 Mill. Mk. zutage förderten. Steinkohle findet sich hauptsächlich in der Pfalz, Oberbayern und Oberfranken. Für Gewinnung von Graphit (hauptsächlich im Bezirksamt Passau) bestehen 144 Werke mit 576 Arbeitern, die 1900: 9248 T. gewannen. Von Eisenerzen wurden 1900 in 34 Werken mit 776 Arbeitern 179,920 T. im Wert von 826,000 Mk. gewonnen; sie finden sich am meisten in der Oberpfalz und Oberfranken. Ferner gibt es in B. 3 Gruben für Bleierz, 4 für Kupfer. Außerdem gewinnt man Ocker und Farberde in 29 Werken in der Oberpfalz und der Pfalz, Porzellanerde in der Oberpfalz und in Oberfranken, Tonerde, Dach- und Tafelschiefer, Schwerspat, Gips und Schmirgel. Hervorragend ist die Gewinnung von Kalk und Kreide in der Pfalz, Oberpfalz, Niederbayern und Schwaben, von Granit in Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Pfalz, von Marmor in Oberbayern. Wetzsteine werden in Oberbayern, Lithographiesteine bei Solnhofen (Mittelfranken) gewonnen. Für Salz ist der Hauptbezirk im SO., wo sich das Steinsalzwerk Berchtesgaden und die Salinen Berchtesgaden, Reichenhall, Traunstein und Rosenheim befinden. Diese vier Salinen nebst denen von Dürkheim und Kissingen produzierten 1900: 44,432 T. Kochsalz im Wert von fast 2 Mill. Mk.
Unter den zahlreichen Mineralquellen Bayerns, die meist in den Gebirgsgegenden Ober- und Unterfrankens und Oberbayerns liegen, nimmt Kissingen in Unterfranken mit seinen kohlensäurereichen Kochsalzquellen den ersten Rang ein. Kochsalzquellen befinden sich außerdem in Berchtesgaden, Reichenhall und Rosenheim (Oberbayern), Dürkheim (Pfalz); Schwefelquellen in Kreuth und Kainzenbad bei Partenkirchen (Oberbayern), Abbach und Höhenstadt (Niederbayern), Faulenbach bei Füssen, Tiefenbach und Au bei Sonthofen (Schwaben), Neumarkt in der Oberpfalz (Stahl- und Schwefelquellen), Langenkandel und Freinsheim (Pfalz); Jodquellen in Heilbrunn bei Benediktbeuern und in Tölz (Oberbayern), bei Sulzberg (Schwaben); Eisensäuerlinge in Alexandersbad bei Wunsiedel und Steben (Oberfranken), bei Kondrau und Wiesau (Oberpfalz), zu Kellberg bei Passau (Niederbayern), zu Bocklet und Brückenau (Unterfranken).
Industrie.
Die Industrie Bayerns ist in steter Entwickelung begriffen. Es bestanden 1895: 369,560 gewerbliche Hauptbetriebe (1882: 350,622), davon 223,911 Alleinbetriebe und 145,649 Gehilfenbetriebe. Durchschnittlich wurden 1895: 1,003,584 Personen (1882: 685,298) beschäftigt, davon 779,673 in Gehilfenbetrieben. Außerdem wurden noch 74,564 Betriebe nebenberuflich ausgeübt, so daß mit Angehörigen und Dienenden insgesamt 1,793,541 Personen der Berufsabteilung der Industrie angehörten. Die 1897 bestehenden 336 Aktiengesellschaften hatten ein Nominalkapital von 922, ein eingezahltes Kapital von 725 Mill. Ml. Die Reservefonds beliefen sich auf 240 Mill. Mk., der Reinertrag im J. 1897 auf 123 Mill. Mk.; davon gelangten 55,5 Mill. Mk. an die Aktionäre zur Verteilung. Als industrielle Plätze ragen hervor: Nürnberg, Fürth, München, Augsburg, Würzburg, Aschaffenburg, Ludwigshafen, Zweibrücken, Speyer, Kaiserslautern, Hof etc. Ziemlich bedeutend ist die Produktion von Eisen und die Fabrikation von Eisen- und Stahlwaren. Für die Produktion von Roheisen waren 1900: 3 Hochöfen in Betrieb, die 82,368 Ton. Roheisen im Wert von 4,5 Mill. Mk. erzeugten. Die Hauptwerke für Verarbeitung des Roheisens finden sich in Oberbayern, der Pfalz (St. Ingbert) und Oberpfalz. Es bestanden 1900 für Verarbeitung des Roheisens 80 Eisengießereien mit 6264 Arbeitern, welche 89,692 T. Gußwaren zweiter Schmelzung im Wert von 18,9 Mill. Mk. erzeugten; 3 Werke mit 1823 Arbeitern produzierten 121,064 T. Stahl im Wert von 15,5 Mill. Mk., 11 Werke mit 1271 Arbeitern erzeugten 65,744 T. Stabeisen, Schwarzblech und Eisendraht im Wert von 10,5 Mill. Mk. Die Fabrikation von Waren aus Eisen und sonstigen unedlen Metallen, von Messerschmiedewaren, Drahtstiften, Bronzegußwaren, Feilen, Glocken ist in den Industriestädten München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Kaiserslautern etc. vertreten. Hervorzuheben ist die Fabrikation von Zinnfolien, Blattmetallen und insbes. von Metallspielwaren in Nürnberg und Fürth. Die Fabrikation von Waren aus edlen Metallen blüht in München und Nürnberg. Die Anfertigung von Lokomotiven, Dampfmaschinen, Wagen u. a. ist vorwiegend auf die größern Industriestädte beschränkt wie München, Nürnberg, Würzburg. Für Fabrikation von wissenschaftlichen Instrumenten sind München, Nürnberg, Fürth und Augsburg die Hauptsitze. Eine Spezialität ist die Geigenfabrikation in Mittenwald sowie der Orgelbau in Öttingen. Eine staatliche Gewehrfabrik besteht in Amberg. Im Gebiete der Stein-, Zement- und Tonwarenfabrikation betätigt sich in B. eine stets fortschreitende Bewegung. Die Ziegelei und Tonröhrenfabrikation beschäftigte 1895 allein 22,200 Personen. Sehr große Ziegelfabriken, meist mit italienischen Arbeitern, bestehen bei München; Fabriken für feuerfeste Ziegel in Schwandorf, Rosenau bei Passau etc., für Trottoirsteine in Großhesselohe bei München; Zementfabriken finden sich sehr viele im Gebirgsbezirk. Schmelztiegel werden besonders in Obernzell und Hafnerzell in Niederbayern angefertigt. Porzellan- und Steingutwarenfabrikation ist hervorragend in Nymphenburg. Solnhofen ist berühmt durch seine »Solnhofener Steinplatten«. Glashütten (im ganzen 48 mit 2643 Personen) sind zahlreich in Niederbayern, der Oberpfalz und der Rheinpfalz. Die Belegung des Spiegelglases erfolgt überwiegend in Fürth.
Zur Fabrikation von chemischen Produkten für technische Zwecke bestehen Fabriken in München, Heufeld und Nürnberg; Ultramarinfabriken namentlich in Nürnberg und Kaiserslautern; für Anilinfarben in Ludwigshafen. Parfümerien werden vorzugsweise in München und Würzburg fabriziert; Fettwaren, Seifen und Ole in München, Würzburg, Nürnberg; Farbwaren in München und Schweinfurt (Schweinfurtergrün). Die Holzindustrie Bayerns gründet sich auf die bedeutende einheimische Holzproduktion. Parkettfabrikation blüht in München, Regensburg, Kaiserslautern; Möbeltischlerei in Augsburg, München und Nürnberg; Fässerfabrikation in München, Kaiserslautern, Kitzingen etc.; Schnitzwarenfabrikation in Berchtesgaden, Reichenhall, Oberammergau, Garmisch, Partenkirchen, Brückenau; Anfertigung von Holzgalanteriewaren in Nürnberg und Fürth; Zündholzfabriken bestehen im Bayrischen Wald, in Augsburg und Rosenheim. Als häusliche Industrie blüht um Lindau die Strohhut-, um Lichtenfels die Korbflechterei. Die Hauptsitze der Industrie in Kurz waren, hauptsächlich Spielwaren aller Art, sind Nürnberg und Fürth. Hauptorte der Papierfabrikation sind München, Dachau, Pasing, Miesbach, Augsburg, Kempten, Nürnberg, Regensburg, Aschaffenburg. In der Fabrikation von Schreib- und Zeichenmaterialien (Bleistiften, Schiefertafeln etc.) nehmen die Faberschen Fabriken in Stein bei Nürnberg den ersten Rang ein. Zentralpunkte für die Photographie, Lithographie etc., für Bildhauerei und Glasmalerei sind München und Nürnberg. Die Lederfabrikation ist in B. in großem Aufschwung. Neben den ebengenannten Städten spielen hiereine Rolle Schweinfurt, Passau und Edenkoben. Kautschuk- und Guttaperchafabrikation wird in München und Augsburg, Bürsten- und Pinselbinderei in Nürnberg, Fürth, Erlangen und München betrieben.
Einen bedeutenden Aufschwung hat die Webindustrie gemacht. Sie ist vor allem in Schwaben sehr verbreitet, wo Augsburg der Hauptsitz für Kammgarn- und Tuchfabrikation, Baumwollspinnerei und -Weberei ist; ferner in der Pfalz (Zweibrücken, Kaiserslautern) und in München, dann als Hausindustrie in Niederbayern und bei Hof. Garnfärbereien und Bleichereien gibt es in Schwaben und Oberfranken; Leinspinnerei und -Weberei in Bäumenheim bei Donauwörth und Memmingen etc.; Seilerei in Füssen, Immenstadt und Bamberg; Kunststickerei, insbes. Gold- und Silberstickerei, in München, Nürnberg u. Weißenburg a. S.; Fabrikation künstlicher Blumen in München. Größere Mahlmühlen bestehen in München, Schweinfurt, sehr viele in der Pfalz, Zuckerfabriken und Raffinerien in der Pfalz. Von außerordentlichem Umfang ist die Malz- und Bierfabrikation, die in München, Erlangen, Kulmbach und Nürnberg am schwunghaftesten betrieben wird. Die Zahl der im Betrieb stehenden Braunbierbrauereien betrug 1900: 4563 (darunter 74 Aktienbrauereien und 529 Kommunbrauereien), jene der Weißbierbrauereien 1401; sie erzeugten 17,748,292 hl Braunbier und 186,797 hl Weißbier. Sehr bedeutend ist die Bierausfuhr (1900: 2,882,350 hl) aus München, Kulmbach, Erlangen und Nürnberg. Die Fabrikation von Spiritus und Spirituosen findet sich vorzugsweise in München, dann in der Pfalz, in Unterfranken und in der Rosenheimer und Lindauer Gegend. 1900/1901 waren 7367 Brennereien im Betrieb, von denen 2111 mehlige Stoffe verarbeiteten; hiervon waren nur 31 gewerbliche, die übrigen landwirtschaftliche oder Materialbrennereien; die Gesamtproduktion an reinem Alkohol betrug 194,970 hl. Außerdem ist zu erwähnen: die Fabrikation von Essig, Hefe, Senf, konservierten Früchten, Fruchtsäften und kondensierter Milch. Bedeutendere Tabak- u. Zigarrenfabriken sind in München, Würzburg, Augsburg, Regensburg und in der Pfalz.
Am Schluß des Jahres 1900 waren vorhanden 8063 (1889: 4939) feststehende, 3138 (1889: 2111) bewegliche Dampfkessel, 10,083 (1889: 3819) Dampfmaschinen und 78 Schiffskessel (die Heizfläche aller Dampfkessel betrug 1900: 378,330 qm, die Leistungsfähigkeit 306,917 Pferdekräfte).
Handel und Verkehr.
Der Handel von B. ist vorzugsweise innerer und Durchfuhrhandel. Als Hauptplätze desselben sind zu nennen: Nürnberg, München, Fürth, Augsburg, Ludwigshafen, sodann Würzburg, Hof, Bamberg, Kempten, Regensburg, Lindau, Passau, Schweinfurt, Kitzingen, Kaiserslautern. Es gab 1895 im Handelsgewerbe 72,061 Haupt- und 20,992 Nebenbetriebe (zusammen = 20 Proz. aller gewerblichen Betriebe). In erstern waren 128,771 Personen (davon 52,560 weibliche) beschäftigt. Von den Hauptbetrieben wurden 30,529 mit Gehilfen, die übrigen allein betrieben. Für Getreidehandel sind München und Lindau Hauptplätze, für Hopfenhandel Nürnberg; den bedeutendsten Wollmarkt hat Augsburg. Nicht unbedeutend sind die Börsen in München und Augsburg. Zur Ausfuhr kommen vorzugsweise Getreide, Kartoffeln, Hopfen, Gemüse und Sämereien, Bier, Wein, Farbwaren, Baumwollenwaren, Glas, Spiegel, Eisenwaren, Nürnberger und Fürther Galanterie- und Kurzwaren, Steinwaren, Lithographiesteine. Bei der Einfuhr stehen voran: Kakao, Kaffee, Tabak, Tee, Südfrüchte, Öle, Farbstoffe, Baumwolle, Seide, Seidenstoffe, Eisenwaren. Dem Handel dient neben einem ansehnlichen Bahn- und Straßennetz der nicht unbedeutende Schiffahrtsverkehr auf der Donau, dem Main und Rhein. Auf dem Main sind 1900 durchgegangen bei Aschaffenburg 2680 Schiffe mit 215,800 Ton. Gütern zu Tal, 2820 Schiffe mit 17,100 T. zu Berg. Auch Würzburg und Schweinfurt haben einen bedeutenden Schiffs- und Güterverkehr. Seit 1898 ist auf der Strecke von Aschaffenburg bis Kitzingen die Kettenschleppschiffahrt eingerichtet. An der Donau sind die wichtigsten Hafenplätze Neuulm, Günzburg, Donauwörth, Neuburg a. D., Ingolstadt, Regensburg und Passau. Von Regensburg ab wird von der Österreichischen Donaudampfschiffahrtsgesellschaft die Dampfschiffahrt betrieben; der Schiffahrtsverkehr beginnt in Neuulm. Sehr bedeutend ist der Schiffsverkehr bei Passau. 1900 stellte sich der Durchgangsverkehr zu Berg auf 229 Personendampfschiffe, 503 Schlepper und 1067 Güterschiffe mit 265,400 T. Gütern, worunter 141,526 T. Getreide, 27,511 T. Mehl, 71,892 T. Holz etc.; zu Tal auf 225 Personendampfschiffe, 513 Schlepper und 990 Güterschiffe mit 30,900 T. Gütern. Auch auf dem Ludwigskanal (s. d.) ist die Schiffahrt nicht unbeträchtlich. Auf dem Rhein sind 1900 in Ludwigshafen angekommen zu Berg 6719 Dampf- und Segelschiffe (hiervon 1036 niederländische und 24 belgische) mit 1,453,630 T. (305,661 T. Getreide, 671,619 T. Steinkohle etc.), abgegangen zu Tal 6566 Schiffe mit 262,678 T. Trotz der Konkurrenz der Eisenbahnen ist die Flößerei auf dem Main, dann auf der Donau und deren Nebenflüssen, insbes. Lech, Isar und Inn, noch immer bedeutend. München ist nächst Mannheim der bedeutendste Holzmarkt Süddeutschlands. Die Dampfschifffahrt auf dem Bodensee wird vom Staat in eigner Regie betrieben. Im J. 1900 wurden 238,530 Personen, 222,365 T. Güter und 2144 Tiere befördert.
Die Eisenbahnen werden im diesseitigen B. zum überwiegenden Teil vom Staat, in der Rheinpfalz von Privaten betrieben. Im diesseitigen B. bestehen 215 km Privatbahnen, darunter 131 km von der Lokalbahn-Aktiengesellschaft erbaut. Die Ludwigsbahn zwischen Nürnberg und Fürth wurde als die erste Lokomotiveisenbahn in Deutschland 1835 erbaut. Die bayrischen Staatsbahnen stehen unter der Generaldirektion in München und werden in zehn Betriebsdirektionsbezirken verwaltet. Hauptknotenpunkte des Verkehrs sind München, Augsburg, Rosenheim, dann Nürnberg und Weiden. Der Wagenpark der bayrischen Staatsbahnen umfaßt 1705 Lokomotiven, 4380 Personenwagen, endlich 25,764 Pack- und Güterwagen mit 300,174 T. Ladegewicht. Ausschließlich der an andre Eisenbahnverwaltungen verpachteten 100 km und zuzüglich der gepachteten 19 km stehen 5784,79 km Bahnen im Staatsbetrieb; hiervon gehören 1783 km zu Bahnen von untergeordneter Bedeutung. Zweigleisig sind (1900) 1856 km = 31,6 Proz. der Gesamtlänge. Die Baukosten der sämtlichen Staatseisenbahnen beliefen sich Ende 1900 auf 1332 Mill. Mk. 1900 wurden auf ihnen 45,248,335 Personen und an Gütern 17,9 Mill. T. befördert. Die Privatbahnen im diesseitigen B. beförderten 1899: 5,460,086 Personen und 550,355 T. Güter. Die Pfälzer Bahnen (Privatbahnen) hatten Ende 1900 eine Gesamtlänge von 760 km; auf ihnen wurden 11,762,263 Personen, 6,736,674 T. Güter, 2,079,790 T. Kohlen und 474,049 Stück Vieh befördert. Telegraphenanstalten gab es 1900 (mit Ausschluß der im Ausland gelegenen sechs bayrischen Stationen) im ganzen 2765. Die Länge sämtlicher Telegraphenlinien betrug Ende 1900: 16,371 km mit 64,233 km Drahtleitungen. Fernsprechanlagen bestanden 1900 in 151 Städten mit 29,488 Sprechstellen. Die wichtigsten Fernlinien sind München-Berlin, München-Frankfurt, München-Stuttgart und Nürnberg-Frankfurt. Die Gesamtzahl der beförderten Telegramme betrug 1900: 4,702,901, jene der telephonischen Gespräche im Ortsverkehr 31 Mill. und auf den Fernverbindungsanlagen 5,5 Mill. Die Posten beförderten 1900: 1,151,827 Personen. Die Reineinnahme aus dem Briefpost-, Fahrpost- und Zeitungsverkehr betrug 27,7 Mill. Mk. Befördert wurden im Briefpostverkehr 337 Mill. Sendungen, und zwar 205 Mill. Briefe, 62 Mill. Postkarten, 70 Mill. Drucksachen, 3 Mill. Warenproben; im Fahrpostverkehr 24,8 Mill. Stück mit einem Gesamtwert von 2125 Mill. Mk. Im Postanweisungsverkehr wurden 1900: 12,282,000 Anweisungen mit 758 Mill. Mk. einbezahlt, an Zeitungen wurden 240 Mill. Nummern befördert. Vgl. Brunner, Das Postwesen in B. in seiner geschichtlichen Entwickelung (Münch. 1900).
Anstalten zur Förderung des Handels sind die Reichsbankhauptstelle in München, die Reichsbankstellen in Augsburg, Nürnberg und Würzburg und 26 Nebenstellen; in München die Bayrische Hypotheken- und Wechselbank, die Bayrische Vereinsbank, die Bayrische Handelsbank, die Bayrische Notenbank, die von den bayrischen Banken allein Noten ausgibt (vgl. Banken, S. 342 f.), die Süddeutsche Bodenkreditbank und die Bayrische Bank; in Nürnberg die königliche Bank (mit einer Hauptbank und 16 Filialen) und die Vereinsbank; ferner die Pfälzische Hypothekenbank und die Pfälzische Bank. Für jeden Regierungsbezirk besteht eine Handels- und Gewerbekammer, die alljährlich einen Bericht an das Ministerium des Innern vorzulegen hat. Daneben können für Orte oder Bezirke mit erheblichem gewerblichen Verkehr Bezirksgremien (1900: 57) gebildet werden. Für den Unterricht in Handelsgegenständen bestehen an 14 Realschulen sowie an der königl. Industrieschule in München Handelsabteilungen; außerdem gibt es 4 öffentliche und 12 private Handelsschulen. Insgesamt dienten dem kaufmännischen Unterricht im J. 1900: 50 Fortbildungsschulen mit 5699 Schülern, worunter 798 weibliche. Seit 1. Jan. 1876 besteht in B. die deutsche Reichswährung. Die alten bayrischen Maße und Gewichte (näheres s. »Fuß, Elle, Pfund« etc.) sind bereits 1872 dem metrischen System gewichen.
Sparkassen, Stiftungen, Versicherungswesen.
Die Statistik der Sparkassen ergibt für B. 1898: 337 öffentliche Sparkassen mit einem Stand an Spareinlagen von 296 Mill. Mk. (1869 noch 50 Mill., 1888: 160 Mill. Mk.). Die Zahl der Einleger betrug 780,366, so daß auf 1000 Einw. 130 Einleger entfallen. Verhältnismäßig am meisten bestehen Sparkassen in der Pfalz und in Oberfranken, am wenigsten in Oberbayern. (Vgl. Schachner, Das bayrische Sparkassenwesen, Leipz. 1899.) Die Zahl der öffentlichen Stiftungen belief sich 1899 auf 19,360, die zusammen ein rentierendes Vermögen von fast 530 Mill. Mk. besitzen. Davon kommen dem Stiftungszweck nach 230,4 Mill. auf Wohltätigkeit, 180,2 Mill. auf Kultus (darunter stammen 158,8 Mill. von Katholiken), 69,8 Mill. auf Unterricht und der Rest auf gemeindliche und sonstige Zwecke. Von Versicherungsanstalten bestanden 1899 unter staatlicher Leitung eine Brandversicherungsanstalt, eine Hagelversicherungsanstalt und eine Landes-Viehversicherungsanstalt; außerdem waren 7 private Viehversicherungs-, 48 Lebens-, 34 Renten- und 75 sonstige Versicherungsgesellschaften in B. zugelassen. Die Gesamtversicherungssumme (ohne Vieh- und Rentenversicherung) beträgt in B. (1899) 13,605 Mill. Mk., davon 5,5 Milliarden auf die Immobiliar-, 4 Milliarden auf die Mobiliarbrandversicherung. Die Gemeindekrankenversicherung ist in B. die vorherrschende und umfaßt von insgesamt (1899) 4543 Krankenkassen allein 3874; außerdem bestehen 569 Betriebs-, 61 Orts-, 3 Bau- und 13 Innungskassen; dazu 23 Hilfskassen. Die Krankenversicherung umfaßt (1899) 853,895 Versicherte; auf 1000 Einw. treffen 141 Versicherte, und zwar bei den Männern 205, bei den Frauen 79; die Einnahmen betrugen 15,2 Mill., die Ausgaben 14,2 Mill. Für die reichsgesetzliche Unfallversicherung besteht in B. ein Landesversicherungsamt mit dem Sitz in München, dem die über B. nicht hinausgreifenden Berufsgenossenschaften, dann die am Sitz der Kreisregierungen befindlichen Ausführungsbehörden und die Schiedsgerichte unterstellt sind. Für die Invalidenversicherung bestehen 9 Versicherungsanstalten mit je einem Schiedsgericht für die einzelnen Kreise und für die Arbeiterpensionskasse der Staatseisenbahnverwaltung. Die Einnahmen sämtlicher Versicherungsanstalten betrugen 1899: 14 Mill. Mk., hiervon an Beiträgen 10,5 Mill. Mt.; die Ausgaben 12,8 Mill. Mk., davon für Invalidenrenten 2,7, für Altersrenten 1,4 Mill. Mk.
Staatsverfassung und Verwaltung.
B. gehört nach dem Versailler Vertrag vom 23. Non. 1870 und der Reichsverfassung vom 16. April 1871 zum Deutschen Reich. Es hat jedoch verschiedene Sonderrechte; insbes. erstreckt sich die Reichsgesetzgebung über die Heimats- und Niederlassungsverhältnisse, über Immobiliarversicherungswesen und Bierbesteuerung nicht auf B.; B. hat eine eigne Heeresverwaltung unter der Militärhoheit des Königs, einen bayrischen Senat bei dem Reichsmilitärgericht in Berlin (für die diesem zugewiesenen Entscheidungen bayrischer Militärgerichte); es verwaltet sein P oft- und Telegraphenwesen selbständig; die in der Verfassung den übrigen Bundesstaaten auferlegten Verpflichtungen hinsichtlich des Eisenbahnwesens gelten in der Hauptsache für B. nicht. Es ist im deutschen Bundesrat mit 6 Stimmen vertreten und entsendet 48 Abgeordnete in den Reichstag (vgl. Karte »Reichstagswahlen«).
Die bayrische Verfassung gründet sich im wesentlichen auf die Verfassungsurkunde vom 26. Mai 1818. Hiernach ist B. eine konstitutionelle Monarchie. Die Krone ist erblich im Mannesstamm des Hauses Wittelsbach nach dem Rechle der Erstgeburt und der agnatischen Linearerbfolge. Das bayrische Königshaus ist katholisch. Die weiblichen Nachkommen sind ausgeschlossen, solange noch ein Agnat aus ebenbürtiger, mit Bewilligung des Königs geschlossener Ehe oder ein durch Erbverbrüderung zur Thronfolge berechtigter Prinz vorhanden ist. Beim Erlöschen des Mannesstammes und bei Mangel einer Erbverbrüderung mit einem andern deutschen Fürstenhaus geht die Thronfolge nach der für den Mannesstamm festgesetzten Ordnung auf die weibliche Nachkommenschaft über, in der wieder das männliche Geschlecht vor dem weiblichen den Vorzug hat. Bei Minderjährigkeit oder dauernder Regierungsunfähigkeit des Königs tritt Regentschaft ein, regelmäßig durch den nächsten regierungsfähigen Agnaten. Eine solche (Prinz-Regent Luitpold) besteht seit 10. Juni 1886 für König Ludwig II., seit 14. gleichen Monats für den jetzigen König Otto I.
Der Landtag besteht aus den zwei Kammern der Reichsräte und der Abgeordneten. Die Kammer der Reichsräte ist zusammengesetzt aus den volljährigen Prinzen des königlichen Hauses, den Kronbeamten, den beiden Erzbischöfen, den Häuptern der ehemals reichsständischen fürstlichen und gräflichen Familien, einem vom König auf Lebenszeit ernannten Bischof, dem Präsidenten des protestantischen Oberkonsistoriums und den vom König erblich oder lebenslänglich besonders ernannten Reichsräten, von denen die letztern den dritten Teil der erblichen und den erblichen gleichgeachteten Mitglieder (Gesetz vom 9. März 1828) nicht übersteigen dürfen. Die Kammer der Abgeordneten setzt sich nach dem Wahlgesetz vom 4. Juni 1848 und 21. März 1881 aus 159 Mitgliedern zusammen, die unterbleibender Zugrundelegung der Volkszählung vom 1. Dez. 1875 im Verhältnis von einem Abgeordneten zu 31,500 Seelen gewählt werden. Die Wahlperiode ist sechsjährig, die Wahl eine mittelbare durch aus Urwahlen hervorgegangene Wahlmänner. Für die Urwahlen bestehen ständige Wählerlisten, die halbjährig durchgesehen werden. Wahlberechtigt als Urwähler ist jeder volljährige männliche bayrische Staatsangehörige, der dem Staate seit mindestens 6 Monaten eine direkte Steuer entrichtet, den Verfassungseid geschworen hat und keinem gesetzlichen Ausschließungsgrund unterliegt. Zur Wählbarkeit ist für die Wahlmänner das 25., für die Abgeordneten das 30. Lebensjahr erforderlich. Der Landtag muß wenigstens alle 3 Jahre berufen werden; da aber die Finanzperioden nach dem Gesetz vom 10. Juli 1865 zweijährig sind, so geschieht es mindestens alle 2 Jahre. Der erste Präsident der Kammer der Reichsräte wird vom König für die Sitzungsperiode ernannt; der zweite Präsident der Ersten und beide Präsidenten der Zweiten Kammer werden gewählt. Ohne Zustimmung des Landtags kann kein Gesetz, das die Freiheit der Personen oder das Eigentum der Staatsangehörigen betrifft, erlassen, abgeändert, authentisch erklärt oder aufgehoben werden. Die direkten Steuern werden vom Landtag für die Finanzperiode bewilligt. Zur Eingehung neuer Staatsschulden, die eine Mehrbelastung des Staates an Kapital oder Zinsen zur Folge haben, ist Zustimmung des Landtags nötig. Das Initiativrecht in Bezug auf Verfassungsänderung ist dem Landtag durch Gesetz vom 4. Juni 1848 nur bezüglich bestimmt bezeichneter Teile der Verfassungsurkunde eingeräumt. Bei Verfassungsänderungen ist zu einem gültigen Beschluß die Anwesenheit von drei Vierteln der Mitglieder in jeder Kammer und eine Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen erforderlich. Der Landtag hat das Recht der Petition, der Information, der Verfassungsbeschwerde und der Ministeranklage. Die Stellung der Minister und die Anklage sind durch Gesetze vom 4. Juni 1848 und 30. März 1850 (mit Artikel 72 des Ausführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 18. Aug. 1879) geregelt.
[Verwaltung.]Dem König steht der Staatsrat als beratendes Organ zur Seite; er besteht, unter der unmittelbaren Leitung des Königs, aus dem volljährigen Kronprinzen, aus andern vom König berufenen königlichen Prinzen, aus den Ministern und aus einer mindestens der Zahl der Minister gleichkommenden Anzahl von höhern Staatsbeamten und Militärs oder sonst vorzüglich würdigen Personen, die der König zu Staatsräten ernennt. Die obersten vollziehenden Stellen sind die Staatsministerien des königlichen Hauses und des Äußern, der Justiz, des Innern, des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, der Finanzen und das Kriegsministerium. Im Ministerium des Innern besteht eine besondere Abteilung für Landwirtschaft, Gewerbe und Handel. Unmittelbar unter den einschlägigen Ministerien stehen die Zentralstellen für einige Verwaltungszweige, nämlich unter dem Ministerium des königlichen Hauses und des Äußern, zu dem das Geheime Hausarchiv und das Geheime Staatsarchiv gehören, die Generaldirektion der Eisenbahnen und die Direktion der Posten; unter dem Staatsministerium der Justiz das oberste Landesgericht; unter dem Staatsministerium des Innern die oberste Baubehörde, das Statistische Bureau, die Normaleichungskommission, der Verwaltungsgerichtshof, das allgemeine Reichsarchiv, das Oberbergamt, die Landesgestütsverwaltung u. a. und unter dem Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten, bei dem ein oberster Schulrat besteht, das protestantische Oberkonsistorium sowie sämtliche unter direkter Aussicht dieses Ministeriums stehende Anstalten für Wissenschaft, Kunst und Unterricht (Akademien, Universitäten, technische Hochschule etc.); unter dem Staatsministerium der Finanzen der oberste Rechnungshof und die Rechnungskammer, das Hauptmünzamt, das Katasterbureau, die Generaldirektion der Zölle und indirekten Steuern, die General-Bergwerks- und Salinenadministration, die königliche Bank in Nürnberg etc.; unter dem Kriegsministerium der Generalstab der Armee mit dem topographischen Bureau, die Remonteinspektion, die Militärbildungsanstalten etc. In jedem der acht Regierungsbezirke befindet sich eine Kreisregierung, in die zwei Kammern des Innern und der Finanzen (mit Forstabteilung) geteilt, anderen Spitze ein Regierungspräsident steht. Den Kreisregierungen sind unterstellt die Bezirksämter, die unmittelbaren Magistrate, die Rent- und die Forstämter, die Bauämter sowie sämtliche Anstalten für Gesundheit, Unterricht, Wohltätigkeit und Sicherheit.
Die Gemeinden sind öffentliche Körperschaften mit dem Rechte der Selbstverwaltung. Sie stehen unter Staatsaufsicht. Diese wird in erster Instanz von den Bezirksämtern, in zweiter und bei unmittelbaren Städten in erster Instanz von den Kreisregierungen unter oberster Leitung des Staatsministeriums des Innern ausgeübt. Maßgebend sind die Gemeindeordnungen vom 29. April 1869 für die Landesteile rechts des Rheins und für die Pfalz. Die Gemeinden rechts des Rheins haben städtische oder Landgemeindeverfassung; in der Pfalz besteht nur eine Form der Gemeindeverfassung. In den Städten und Märkten mit städtischer Verfassung werden die Gemeindeangelegenheiten durch den Magistrat als Verwaltungsbehörde und durch die Gemeindebevollmächtigten als Gemeindevertretung besorgt. Der Magistrat besteht aus einem Bürgermeister (in größern Gemeinden zwei oder drei), aus einem oder mehreren rechtskundigen Räten, den bürgerlichen Magistratsräten und endlich aus sachverständigen Räten für einzelne Verwaltungszweige. Die rechtskundigen Bürgermeister und Räte werden nach 3 Jahren definitiv, sofern durch Dienstvertrag nicht eine andre Bestimmung getroffen wird, die nicht rechtskundigen Bürgermeister und Magistratsräte werden auf 6 Jahre gewählt. Die Gemeindebevollmächtigten werden auf 9 Jahre gewählt. In den Landgemeinden wird die Gemeindeverwaltung durch den Gemeindeausschuß besorgt; Vorstand desselben ist der Bürgermeister, Mitglieder des Ausschusses sind außer dem Bürgermeister ein Beigeordneter, 4–24 Gemeindebevollmächtigte, je nach der Größe der Gemeinde; die Mitglieder werden auf 6 Jahre gewählt. In der Pfalz ist der gesetzliche Vertreter der Gemeinde der Gemeinderat, dessen Vollzugsorgan der Bürgermeister. Mitglieder des Gemeinderats sind der Bürgermeister, 1 oder 2 Adjunkten, 6–24 Gemeinderäte, je nach der Größe der Gemeinden. Sämtliche Mitglieder werden auf 5 Jahre gewählt. In allen Regierungsbezirken gibt es nach dem Gesetz vom 28. Mai 1852 auch Distriktsgemeinden. Ein Amtsbezirk kann eine Distriktsgemeinde bilden oder mehrere umfassen. Die Distriktsgemeinden haben hauptsächlich die Bestimmung, gewissen von einzelnen Gemeinden gar nicht oder schwer zu befriedigenden Bedürfnissen mit gemeinsamen Kräften abzuhelfen. Ihr Organ ist der auf 3 Jahre gewählte, jährlich wenigstens einmal zusammentretende Distriktsrat, der aus seinen Mitgliedern einen Ausschuß zur Leitung der laufenden Geschäfte wählt. Jeder Regierungsbezirk bildet eine Kreisgemeinde. Deren Vertretungsorgan gegenüber dem König ist der Landrat (zusammengesetzt aus Abgeordneten der Distriktsgemeinden, der Städte, der höchstbesteuerten Grundbesitzer, Vertretern der selbständigen Pfarrer und event. der im Kreis befindlichen Universität), dessen Hauptaufgabe in der Mitwirkung bei Feststellung des Kreisbudgets besteht. Der Landrat, der auf 6 Jahre gewählt wird, ist alle Jahre einmal zu berufen und wählt von 3 zu 3 Jahren aus seiner Mitte einen Ausschuß, der zusammentritt, wenn es die Kreisregierung für notwendig erachtet oder mindestens drei Ausschußmitglieder darauf antragen.
Armenwesen. Das Reichsgesetz über den Unterstützungswohnsitz gilt für B. nicht; die frühere Heimatsgesetzgebung ist in Kraft geblieben. Es gelten die Gesetze über Heimat, Verehelichung und Aufenthalt vom 16. Aprit 1868 und das Gesetz über die öffentlichen Armen- und Krankenpflege vom 29. April 1869, beide Gesetze in der Fassung vom 30. Juli 1899. Die Armenpflege ist Sache der Orts-, Distrikts- und Kreisgemeinden.
Die Rechtspflege beruht auf dem Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Jan. 1877 und dem Ausführungsgesetz hierzu vom 23. Febr. 1879. Es bestehen hiernach ein oberstes Landesgericht in München, 5 Oberlandesgerichte in München, Zweibrücken, Bamberg, Nürnberg und Augsburg, 28 Landgerichte und 270 Amtsgerichte (s. Textbeilage »Gerichtsorganisation« bei Art. »Gericht«). Das in B. geltende Zivilrecht war früher ein sehr mannigfaltiges, seit 1. Jan. 1900 ist für bürgerliches Recht das Bürgerliche Gesetzbuch, für das Notariat das bayrische Notariatsgesetz vom 9. Juni 1899 maßgebend, das Hypothekenwesen beruht bis zur völligen Durchführung der Anlegung des Grundbuches noch auf dem bayrischen Hypothekengesetz vom 1. Juni 1822. Die Verwaltungsrechtspflege wird in letzter Instanz von dem Verwaltungsgerichtshof in München, in den untern Instanzen von den Verwaltungsbehörden (Distriktsverwaltungsbehörden, Kreisregierungen) nach Maßgabe des hierüber erlassenen Gesetzes vom 8. Aug. 1878 geübt. Zur Entscheidung der Kompetenzkonflikte zwischen den Gerichten und den Verwaltungsbehörden oder dem Verwaltungsgerichtshof besteht nach dem Gesetz vom 18. Aug. 1879 ein Gerichtshof für Kompetenzkonflikte.
[Finanzen.] Die Finanzen Bayerns sind in wohlgeordnetem Zustand. Nach dem Finanzgesetzentwurf für 1902/1903 belaufen sich die Einnahmen im Jahr auf 464,096,022 Mk., wovon jedoch 216,923,878 Mk. Ausgaben auf die Erhebung, Verwaltung und den Betrieb abgehen, mithin netto auf 247,172,114 Mk. Unter den Einnahmen liefern
Die Ausgaben sind ebenso hoch veranschlagt wie die Einnahmen; Hauptpositionen derselben sind:
Der Militäretat, d. h. der im Reichsbudget ausgeworfene Betrag für das bayrische Militärkontingent, beträgt für 1901/1902: 77,882,231 Mk. (dieser Betrag ist in obigen Zahlen des Etats nicht mit inbegriffen) Die Staatsschuld Bayerns umfaßt die allgemeine Staatsschuld (1900: 202 Mill. Mk.), die Eisenbahnschuld (1160,4 Mill. Mk.), die Grundrentenschuld (134,4 Mill. Mk.) und die Landeskulturrentenschuld (5,1 Mill. Mk.), so daß die Gesamtstaatsschuld sich 1900 auf 1502,1 Mill. Mk. belief.
Über den Haushalt der politischen Gemeinden wird in B. alljährlich Erhebung gepflogen. Ihr Gesamtvermögen betrug 1898: 855,6 Mill. Mk., hiervon waren 666,1 Mill. Mk. in rentierender Weise angelegt. Der Grundbesitz repräsentierte einen Wert von 165,9 Mill. Mk. an Waldungen, von 186,5 Mill. Mk. an sonstigen Grundstücken und von 240,9 Mill. Mk. an Gebäuden. Die Schulden der Gemeinden sind seit 1837–98 von 24 auf 333,2 Mill. Mk. gestiegen, wovon 264 Mill. auf die unmittelbaren Städte und 69,2 Mill. auf die Landgemeinden entfallen. An Gemeinde-Umlagen wurden 1898 erhoben 33,3 (1878: 17) Mill. Mk.; in der Rheinpfalz sind diese erheblich höher als im diesseitigen B. Von 8018 Gemeinden sind 526 umlagenfrei, 22 Proz. der Gemeinden erheben Umlagen bis zur Hälfte, 43 Proz. bis zum ganzen Betrage der Staatssteuer, 31 Proz. bis zum zweieinhalbfachen Betrag des Staatssteuersolls; 4 Proz. zahlen mehr als 250 Proz. des letztern. Die höchsten Umlagen werden nicht in Städten, sondern in Landgemeinden kleinsten Umfanges erhoben.
Heer, Wappen, Orden.
Das bayrische Heer bildet einen selbständigen Bestandteil des deutschen Reichsheeres mit eigner Verwaltung unter der Militärhoheit des Königs von B., im Kriegsfall jedoch unter dem Oberbefehl des deutschen Kaisers und zählt zur IV. deutschen Armeeinspektion. B. trägt die Kosten und Lasten seines Kriegswesens sowie den Unterhalt der auf seinem Gebiet gelegenen festen Plätze und Fortifikationen allein; es ist jedoch verpflichtet, verhältnismäßig dieselbe Summe wie die übrigen deutschen Staaten für sein Kriegswesen aufzuwenden. Die Ausstellung des Spezialetats steht B. zu. In Bezug auf Wehrpflicht, Dienstzeit, Organisation, Formation etc. gelten im wesentlichen die für das deutsche Reichsheer bestehenden Normen. Allgemeine Wehrpflicht war bereits 1868 eingeführt. Das bayrische Heer besteht aus 3 Armeekorps (mit 6 Divisionen) unter den Generalkommandos München, Würzburg u. Nürnberg, umfaßt 24 Infanterieregimenter, 2 Jägerbataillone, 10 Kavallerieregimenter, 2 Eskadrons Jäger zu Pferd, 12 Feld- und 2 Fußartillerieregim., die Maschinengewehrabteilung, das Ingenieurkorps mit 3 Pionierbat., ein Eisenbahnbat., eine Telegraphenkompagnie, 3 Trainbat., die Luftschifferabteilung. Dem Kriegsministerium sind unterstellt: die Generalinspektion der Armee, die Inspektionen von Truppen und Behörden, das Sanitäts- und Gerichtswesen, die Intendantur der militärischen Institute, das Gendarmeriekorps (2682 Mann) und der Generalstab mit dem topographischen Bureau, Kriegsarchiv, Armeebibliothek, Armeemuseum, die Korpsgeneralstäbe etc. B. ist in 22 Landwehrbezirke eingeteilt. Die Friedensstärke (ohne Beamte und Ärzte etc.) beträgt gegenwärtig etwa 60,000 Mann und 10,000 Dienstpferde. Hiervon sind 2 Infanterie-, 2 Kavallerieregimenter und 2 Fußartilleriebataillone in Elsaß-Lothringen (Metz) stationiert. Dazu kommt »die Leibgarde der Hartschiere« (90 Mann). Militärbildungsanstalten sind: die Kriegsakademie, die Artillerie- und Ingenieurschule, die Kriegsschule und das Kadettenkorps (1756 gegründet), sämtlich in München. Ferner die Militärschießschule in Augsburg, die Unteroffizierschule und Vorschule in Fürstenfeldbruck, die Equitationsanstalt in München. Die Gewehrfabrik Amberg und die technischen Institute der Artillerie sind der Inspektion der Fußartillerie unterstellt. Landesfestungen sind Ingolstadt und Germersheim. Neuulm gehört zum Rayon der Reichsfestung Ulm.
Das bayrische Wappen besteht aus einem quadrierten Schild mit einem Herzschild, der von Silber und Blau geweckt ist (Bayern). Oben rechls erscheint im schwarzen Feld ein goldener, rotgekrönter und bewehrter, doppelt geschwänzter Löwe (wegen der Pfalzgrafschaft bei Rhein); oben links ist das Feld durch einen Spitzenschnitt von Rot über Silber geteilt (Herzogtum Franken). Unten rechts folgt ein von Silber und Rot fünfmal schräg links geteiltes Feld mit einem darüber gelegten goldenen Pfahl (Markgrafschaft Burgau). Im vierten Feld erscheint in Silber ein gekrönter blauer Löwe (Grafschaft Veldenz). Auf dem Schilde ruht die bayrische Königskrone, die Spangen nicht mit Perlen, sondern mit Edelsteinen besetzt. Als Schildhalter dienen naturfarbene, doppelt geschwänzte, rückwärts sehende, mit Königskronen gekrönte Löwen. Das Ganze umgibt ein mit Hermelin gefütterter, purpurner, mit Gold gestickter und gekrönter Baldachin (s. die Tafeln »Wappen 1« und »Heraldik«, Fig. 12). Die Landesfarben sind Weiß und Blau.
B. hat folgende Or den und Ehrenzeichen: als Hausorden den St. Hubertusorden (1441 gestiftet) und den St. Georgsorden (aus den Zeiten der Kreuzzüge, 1729 erneuert); den Militär-Max-Josephsorden (1806 gestiftet) und den Verdienstorden der Bayrischen Krone (1808 gestiftet), beide mit persönlichem Adel verbunden; den St. Michaelsorden (1693 gestiftet, 1837 zu einem Verdienstorden umgeschaffen); den Ludwigsorden (1827 gestiftet) für 50jährige Dienstzeit; den Maximiliansorden (1853 gestiftet) für Kunst und Wissenschaft; den Militär-Verdienstorden (gestiftet 1866) und das Verdienstkreuz für 1870/71 (gestiftet 12. Mai 1871); vgl. die Tafel »Orden I«, Fig. 27,29,31–33. Frauenorden sind: der heil. Elisabeth- (1766) und der Theresienorden (1827 gestiftet); der St. Anna-Orden des Damenstifts zu München (1784 gestiftet) und Würzburg (1803 gestiftet). Auch verschiedene Verdienstmedaillen und Ehrenmünzen werden verteilt (s. Tafel »Verdienstmedaillen I«, Fig. 2,3). Die Landeshaupt- und Residenzstadt ist München.
[Geagraphisch-statistische Literatur.] »Bavaria, Landes- und Volkskunde des Königreichs B.« (Müuch. 1860–68, 5 Bde.); Grübel, Statistisches Ortslexikon des Königreichs B. (3. Aufl., Ansbach 1896); »Gemeindeverzeichnis« (zuletzt 1902) und »Ortschaftenverzeichnis des Königreichs B.« (hrsg. vom königlich bayrischen Statistischen Bureau); »Zeitschrift des königl. bayrischen Statistischen Bureaus« (seit 1869); die von diesem veröffentlichten »Beiträge zur Statistik des Königreichs B.« (bisher 63 Bde.), »Statistischer Abriß« und »Statistisches Jahrbuch für das Königreich B.« (seit 1894); Gümbel, Geologische Beschreibung von B. (Kassel 1892–94); Götz, Geographisch-historisches Handbuch von B. (Münch. 1894 bis 1898, 2 Bde.); Seydel, Bayerisches Staatsrecht (2. Aufl., Freiburg i. Br. 1895–96, 4 Bde.); Derselbe, Das Staatsrecht des Königreichs B. (2. Aufl., das. 1894); Silbernagl, Verfassung und Verwaltung sämtlicher Religionsgenossenschaften in B. (4. Aufl., Regensb. 1900); »Beiträge zur Landeskunde Bayerns« (Münch. 1884–85, mit vollständigen Literaturnachweisen); »Beiträge zur Anthropologie und Urgeschichte Bayerns«, Organ der Münchener Gesellschaft für Anthropologie etc. (das. 1877 ff.); »Maßregeln auf dem Gebiete der landwirtschaftlichen Verwaltung in B. 1890–1897« (hrsg. vom Ministerium des Innern, 1897); »Die Kunstdenkmale des Königreichs B.« (hrsg. von Bezold, Riehl u. a., Müuch. 1896 ff.). Kartenwerke: »Topographischer Atlas (Generalstabskarte) von B.«, 1: 50,000 (1812–92), 100 Blätter; »Übersichtskarte von Südwestdeutschland« (1: 250,000), 25 Blätter; »Positionskarte (Meßtischblätter) von B.« (1: 25,000), 901 Blätter, sämtlich herausgegeben vom königlich bayrischen topographischen Bureau; »Hypsometrische (Höhenschichten-) Karte von B.« (1: 250,000), 25 Blätter; die betreffenden (80) Blätter der seit 1878 erscheinenden »Topographischen Karte des Deutschen Reiches« (l: 100,000); Gümbel, Geologische Übersichtskarte von B. (Kassel 1896).
Geschichte.
(Hierzu die »Geschichtskarten von Bayern«.)
Bayern bis zur Herrschaft der Wittelsbacher.
Die früheste geschichtlich nachweisbare Bevölkerung des Landes bildeten die keltischen Vindelizier; sie wohnten zwischen Bodensee und Inn, Alpen und Donau; ihre Städte waren Brigantium (Bregenz), Campodunum (Kempten), Bojodurum (die Innstadt von Passau), Sorbiodurum (Straubing) u. a. Sie wurden 15 v. Chr. von den Römern unterworfen, welche die Kolonien Augusta Vindelicorum (Augsburg), Regina Castra (Regensburg) und Castra Batava (Passau) gründeten. Das Land wurde mit dem der Rätier zur Provinz Rätia gemacht und hieß im 4. und 5. Jahrh. Raetia secunda. Römische Kultur und Sprache wurden heimisch. Während der sogen. Völkerwanderung besetzten die germanischen Markomannen und Quaden, die von ihrem bisherigen Wohnsitz, dem alten Bojerland Boihaemum (Böhmen), den Namen Bajovarii oder Baiwaren angenommen hatten, Noricum und Rätien, während der Teil westlich vom Lech in die Gewalt der Alemannen geriet; die Baiwaren wohnten vom Fichtelgebirge bis an die Hochalpen, vom Lech bis nach Kärnten und Steiermark und standen unter Herzögen (oder Königen), die bald von dem fränkischen Reich abhängig wurden. Als einer der ersten Herzöge erscheint Garibald I. aus dem Geschlechte der Agilolfinger (s. d.), der im Bunde mit dem Langobardenkönig Authari sich vergeblich von der Oberherrschaft der Franken zu befreien strebte. Nach Garibalds Tode (590) wurde durch die Franken sein Verwandter Tassilo I. auf den Thron erhoben, der Garibalds Sohn Grimoald vertrieb, aber auf einem Zuge gegen die Avaren zu Grunde ging. Unter Garibald II., Theodo I. und Theodo II. wurde durch die Mönche Eustachius und Agilus aus dem burgundischen Kloster Luxeuil, durch den heil. Emmeram und den Bischof Rupert von Worms das Christentum in B. verbreitet; Theodo II. selbst empfing mit seinen Söhnen die Taufe. Dessen Enkel Huibert verlor 728 nach unglücklichem Kampfe gegen Karl Martell den nördlichen Teil seines Reiches und geriet in größere Abhängigkeit von den Franken. Sein Nachfolger Odilo benutzte den Streit zwischen den Söhnen Karls, um sich frei zu machen, wurde aber 743 auf dem Lechfeld geschlagen und gefangen; für seine Freigebung (741) mußte er das Land nördlich der Donau abtreten, das als Nordgau dem Frankenreich einverleibt wurde; unter ihm gründete Bonifacius 739 die Bistümer Passau, Freising, Salzburg und Regensburg. Odilos sechsjähriger Sohn, Tassilo III. (s. d., 748–788), stand anfangs unter der Vormundschaft seiner Mutter, der fränkischen Prinzessin Chiltrudis; selbständig geworden, vermählt mit Liutgard, Tochter des Langobardenkönigs Desiderius, suchte er die fränkische Oberhoheit abzuschütteln: er leistete dem Frankenkönig keine Heeresfolge, besuchte die Maifelder nicht und erließ in eignem Namen Gesetze. Als er sich aber mit seinem Schwager, dem Langobarden Adalgis, und dem oströmischen Hofe sowie mit den Avaren im Bunde gegen Karl d. Gr. empörte, mußte er, besiegt, 787 in Worms sein Herzogtum von neuem zu Lehen nehmen und Geiseln stellen. Da er sich wiederum empörte, ward er 788 von einem Reichsgericht zu Ingelheim zum Tode verurteilt, aber begnadigt und in ein Kloster verwiesen. Nachdem er 794 auf dem Reichstage zu Frankfurt a. M. feierlichst auf B. verzichtet hatte, wurde das Land ein Bestandteil des Frankenreichs.
Karl d. Gr. teilte B. in Grafschaften und suchte es völlig mit dem Frankenreich zu verschmelzen. Dies gelang jedoch nicht, da B. bei den Teilungen unter seinen Nachfolgern wiederholt als besondere Herrschaft an jüngere Söhne verliehen wurde, so 817 an Ludwig den Teutschen, 863 an dessen Sohn Karlmann. Zudem wurde das Land, besonders die von Karl d. Gr. nach dem Avarenkrieg errichtete Ostmark, durch den Ansturm der Ungarn gefährdet. Namentlich unter Ludwig dem Kind verheerten sie B., und 907 erschienen sie mit einer so überlegenen Macht, daß das bayrische Heer in offener Feldschlacht vernichtet wurde und der Anführer, Markgraf Luitpold von der Ostmark, fiel. Ganz B. östlich vom Inn ward nun ein Raub der Ungarn. Luitpolds Sohn, Arnulf der Böse, drängte die Ungarn wieder zurück und ward 912 von den Bayern als Herzog anerkannt. Er dehnte seine Herrschaft über Kärnten, den Nordgau und einen Teil von Ostfranken aus, und König Konrad I. konnte ihn nicht unterwerfen. 921 erkannte zwar Arnulf in Regensburg die Oberhoheit des neuen deutschen Königs Heinrich I. an, aber nur, nachdem dieser ihm die herzogliche Würde bestätigt und das Recht eingeräumt hatte, auf eigne Hand Krieg zu führen, Recht zu sprechen, Münzen zu prägen und über die Bistümer und Klöster zu verfügen. Nach seinem Tode (937) wurde sein Sohn Eberhard von Otto I., dem er die Huldigung verweigerte, vertrieben und Arnulfs Bruder Berchthold (938–945) als Herzog, aber mit verringerten Befugnissen, eingesetzt. Arnulfs jüngerer gleichnamiger Sohn erhielt als Pfalzgraf das oberste Gericht und die Verwaltung der königlichen Besitzungen und Einkünfte in B. Nach Berchtholds Tode belehnte Otto I. seinen Bruder Heinrich I., der mit Arnulfs Tochter Judith vermählt war, mit dem Herzogtum. Doch bei dem Aufstand Ludolfs und Konrads gegen Otto I. 953 schlossen sich die Bayern der Empörung an und wurden erst nach hartnäckigem Kampf um Regensburg 954 unterworfen. Auf Heinrich I. folgte 955 sein vierjähriger Sohn, Heinrich II., der Zänker, unter der Vormundschaft seiner Mutter Judith. Als sich dieser 974 wegen der Verleihung der Ostmark an die Babenberger (s. Babenberg) gegen Otto II. empörte, wurden nach seiner Besiegung Kärnten und der Nordgau von B. getrennt, die Pfalzgrafenwürde erneuert und das verkleinerte B. des Kaisers Neffen Otto von Schwaben verliehen. Nach dessen Tode 982 erhielt B. Berchtholds Sohn Heinrich III., der jüngere, der bisher Kärnten besessen, das so an B. zurückfiel. 985 wurde aber Heinrich der Zänker in B. als Herzog wieder eingesetzt und erhielt 989 auch Kärnten. Ihm folgte 995 sein Sohn Heinrich I V., während Kärnten an Otto von Franken kam. Als Heinrich IV. 1002 als Heinrich II. König geworden, verlieh er B. an Heinrich von Lützelburg, nach dessen Tode 1026 König Konrad II. B. seinem Sohne Heinrich (Heinrich VI.) gab. Dieser belehnte als Kaiser Heinrich III. 1042 Heinrichs V. Neffen, Heinrich VII., und nach dessen Tode 1047 Konrad von Zutphen mit B. Als dieser 1053 geächtet wurde, verlieh der Kaiser B. seinem Sohne, der 1056 als Heinrich IV. den Thron bestieg. Während der vormundschaftlichen Regierung der Kaiserin Agnes trat diese B. 1061 an Otto von Nordheim ab, der es 1070 an Welf I. verlor. Damit begann die Herrschaft des welfischen Hauses, das B. bis 1180 besaß. Auf Welf I. folgte 1101 dessen Sohn Welf II., auf diesen 1120 Heinrich IX., der Schwarze, und 1126 dessen Sohn Heinrich X., der Stolze. Da derselbe 1138 von König Konrad III. geächtet wurde, erhielt 1139 der Markgraf Leopold von Österreich und nach dessen Tode (1141) im Frankfurter Frieden 1142 sein Bruder Heinrich XI. Jasomirgott B. Doch gab Kaiser Friedrich I. 1156 dem Welfen Heinrich (XII.), dem Löwen, B. zurück, wogegen die Ostmark von B. losgelöst und zu einem selbständigen Herzogtum erhoben wurde. Heinrich der Löwe gründete München, widmete sich aber mehr seinem zweiten Herzogtum Sachsen, und als er 1180 geächtet wurde, erhielt auf dem Reichstag zu Regensburg 24. Juni 1180 das Herzogtum B. Pfalzgraf Otto IV. von Wittelsbach aus dem alten bayrischen Geschlechte der Grafen von Scheyern.
Bayern als Herzogtum unter den Wittelsbachern.
Otto I. von Wittelsbach, Stammvater des noch jetzt regierenden Hauses, starb schon 1183, ihm folgte sein unmündiger Sohn Ludwig I., der Kelheimer, der 1214 die Rheinpfalz erwarb, aber 1231 ermordet wurde, worauf ihm sein Sohn Otto I I., der Erlauchte, folgte. Vom Papst gebannt, verlor er an Macht dadurch, daß die Bischöfe sich der Herzogsgewalt entzogen. Nach seinem Tode (1253) wurden Landesteilungen üblich: 1255 teilten sich in das Land Ottos Söhne Ludwig der Strenge, der Oberbayern mit der Pfalz, und Heinrich, der Niederbayern erhielt. Ludwigs des Strengen Söhne Rudolf und Ludwig regierten nach dessen Tod erst gemeinschaftlich, dann teilten sie mich mehrjährigem Bruderkrieg 1313 so, daß Rudolf die Pfalz, Ludwig Oberbayern bekam. Ludwig, 1314 zum Kaiser gewählt (Ludwig der Bayer 1314–46), schloß 1329 mit Rudolfs Söhnen Rudolf und Ruprecht einen neuen Erbvergleich zu Pavia ab, wonach diese die Pfalz mit einem Teil des Nordgaues, daher Oberpfalz genannt, erhalten, die Kurwürde unter beiden Linien abwechseln, im Falle des Erlöschens der einen Linie die andre erben und kein Fürst von den Besitzungen des Hauses etwas veräußern sollte. Durch den Tod des Herzogs Johannvon Niederbayern (1340), des Urenkels des Stifters dieser Linie, fiel das Land an Ludwig den Bayern zurück; ferner belehnte er 1323 seinen ältesten Sohn, Ludwig, mit Brandenburg, vereinigte 1342 durch dessen Vermählung mit Margarete Maultasch Tirol mit B., wie er auch seine Gemahlin nach dem Tode des Grafen Wilhelm IV. von Holland 1346 mit dessen Provinzen belehnte. Auch führte er eine Gerichtsordnung in Niederbayern ein, erteilte München Stadtrechte und ordnete die innere Verwaltung. Seine sechs Söhne teilten trotz seiner Verordnung, daß sie vor Ablauf von 20 Jahren die bayrischen Erblande nicht teilen sollten, nach zweijähriger gemeinschaftlicher Regierung schon 1349, wodurch die Macht des bayrischen Fürstenhauses sehr geschwächt wurde. Die auswärtigen Besitzungen Brandenburg (1373), Tirol (1363), Holland (1428) gingen bald verloren, die Kurwürde fiel 1356 an die Pfälzer Linie. In B. entstanden die vier Linien: Ingolstadt und München (Oberbayern), Landshut und Straubing (Niederbayern). Mit Ludwig VII., dem Bärtigen, erlosch 1447 die Ingolstädter Linie, während die Straubinger schon 1425 ausgestorben war. Bei den vielfachen Streitigkeiten der Fürsten erstarkten die Stände: Prälaten, Ritter und Städte bildeten seit 1392 einen Gesamtkörper, die »Landschaft«, die an der Gesetzgebung teilnahm und die Steuern erheben ließ. Trotz der Kämpfe mit den Ständen erlangten die Herzöge Ludwig IX. und Georg der Reiche von Niederbayern und Albrecht III. von Oberbayern allmählich wieder größere Macht. Als 1503 mit Georg die Landshuter (niederbayrische) Linie ausstarb, erhob auf Grund seines Testaments Pfalzgraf Ruprecht von der Pfälzer Kurlinie Ansprüche darauf: der Streit wurde auf dem Kölner Reichstag dahin entschieden, daß Neuburg an die Söhne Ruprechts, einige Landstriche an der Tiroler Grenze an Maximilian, der Rest Niederbayerns an Albrecht IV. von Oberbayern fiel.
Im Verein mit den Landständen setzte Albrecht I V. (s. d.) 1506 die Unteilbarkeit des Landes fest und führte die Primogenitur ein. Ihm hätte demnach bei seinem Tode 1508 der älteste Sohn, Wilhelm I V. (1508–1550), als alleiniger Herzog von B. folgen sollen; doch ward nach manchen Streitigkeiten 1514 eine gemeinschaftliche Regierung Wilhelms IV. und Ludwigs festgesetzt, die bis zum Tode des letztern (1545) dauerte. Die Reformation fand auch in B. bald zahlreiche Anhänger, aber Herzog Wilhelm stellte sich ihr, nachdem er 1524 vom Papst ansehnliche Rechte und Befugnisse über die bayrischen Bistümer und Klöster erhalten, entgegen und rief 1541 die Jesuiten ins Land. Sein Sohn Albrecht V. (s. d., 1550–79) beförderte vor allem die Kunst, sein Sohn Wilhelm V., der Fromme (1579–97), ganz dem Einflusse der Jesuiten unterworfen, überließ ihnen die Schulen und zog sich schon 1597 ins Kloster zurück. Sein ältester Sohn, Maximilian I. (s. d., 1597–1651), von Jesuiten erzogen, trat an die Spitze der Gegenreformation in Deutschland und erhob B. auf eine hohe Stufe der Macht. Er ordnete die Finanzen, sorgte für die Landesverteidigung durch Gründung einer einheimischen Miliz, reformierte das Justizwesen 1616 durch die neue »Landrechts-, Polizei-, Gerichts- und Malefizordnung« und schuf sich einen Beamtenstand. Durch die Exekution der Reichsacht gegen Donauwörth (l607), das in eine bayrische Landstadt verwandelt wurde, beschleunigte er den Ausbruch des religiösen Konfliktes im Reiche und stellte sich selbst 1609 an die Spitze der katholischen Liga. Während des Dreißigjährigen Krieges leistete er dem Kaiser die wichtigsten Dienste, wofür ihm dieser 1623 die Kurwürde des geächteten Friedrich V. von der Pfalz verlieh. Für die Kriegskosten bekam er die Oberpfalz erblich und behielt sie wie die Kur auch im Westfälischen Frieden.
Bayern als Kurfürstentum.
Im Dreißigjährigen Kriege litt B. schwer, namentlich von den Schweden, die B. 1632 zuerst besetzten. Doch vermochte sich Maximilian nicht mehr vom Kaiser zu trennen, selbst als er im Ulmer Vertrag mit Frankreich (1647) einen Versuch dazu machte, bemühte sich aber gegen Ende seiner Regierung dem erschöpften Lande wenigstens nach Kräften wieder aufzuhelfen. Sein Sohn Ferdinand Maria (1651–79), für den wegen seiner Minderjährigkeit bis 1654 seine Mutter und sein Oheim Albrecht die Regierung führten, heilte allmählich die tiefen Wunden, die der Krieg geschlagen, und belebte Ackerbau und Gewerbe wieder, begünstigte die Kirche, erbaute prächtige Kirchen und stellte zahlreiche Klöster wieder her. Auch berief er 1669 wieder einen Landtag, den ersten seit 1612. Sein Sohn Maximilian II. Emanuel (1679–1726) brachte durch seinen Ehrgeiz und seine Sucht nach größerer Macht viel Unglück über B. Nachdem er sich im Kampfe gegen die Türken Kriegsruhm erworben und die Hand der Kaisertochter Maria Antonia gewonnen hatte, erlangte er noch glänzendere Aussichten für sein Haus, als König Karl II. von Spanien ihn zum Statthalter der spanischen Niederlande ernannte und seinen Sohn, den Kurprinzen Joseph Ferdinand, zum Erben der spanischen Krone einsetzte, dessen frühzeitiger Tod (8. Febr. 1699) freilich diese Hoffnungen vereitelte. Im Spanischen Erbfolgekriege kämpften die bayrischen Truppen an der Seite der Franzosen, anfangs glücklich, aber nach der Niederlage von Höchstädt (13. Aug. 1704) wurde ganz V. von den Kaiserlichen besetzt und als erobertes Land behandelt, während der Kurfürst sich nach den Niederlanden zurückzog. Die Länder des geächteten Kurfürsten, dessen Untertanen sich wiederholt gegen die Fremdherrschaft erhoben, wurden als heimgefallene Lehen behandelt, das Innviertel mit Österreich vereinigt, die Oberpfalz an Kurpfalz gegeben, die Kurfürstin nach Italien geschickt und die Prinzen als Grafen von Wittelsbach gefangen gehalten. Erst im Frieden von Baden 1714 erhielt Max Emanuel sein Land und die Kurwürde wieder und kehrte 10. April 1715 nach München zurück.
Max Emanuels Sohn Karl Albrecht (1726–1745) sah in Glanz und Pracht die Ehre der Herrschaft und trachtete vor allem nach Vermehrung der Macht seines Hauses. Obwohl er bei seiner Vermählung mit Maria Amalia, der zweiten Tochter Kaiser Josephs I., 1722 die Pragmatische Sanktion Karls VI. anerkannt hatte, erhob er doch nach dessen Tode (1740) als Nachkomme von Kaiser Ferdinands I. Tochter Anna auf Grund von dessen Testament, dessen in München befindliche Abschrift sich aber in der wesentlichen Stelle als gefälscht erwies, und als Gemahl einer Tochter Josephs I. Einspruch gegen die Thronbesteigung Maria Theresias, verband sich 1741 mit Frankreich, nahm Oberösterreich, ließ sich in Prag als König von Böhmen huldigen und ward in Frankfurt 1742 als Karl VII. zum deutschen Kaiser gewählt, während B. von den Österreichern besetzt wurde. Als Friedrich II. von Preußen ihm zu Hilfe kam und 1744 in Böhmen einfiel, kehrte Karl VII. nach München zurück und starb 20. Jan. 1745. Sein Sohn Maximilian III. Joseph erhielt 22. April 1745 durch den Frieden von Füssen gegen die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion seine Lande zurück und hob Ackerbau, Industrie und Bergbau. Durch den von dem Vizekanzler Kreitmayr 1751 entworfenen Kriminalkodex verbesserte er das Rechtswesen und stiftete 1759 die Akademie der Wissenschaften in München, deren Druckschriften er der Zensur der Jesuiten entzog. Als 30. Dez. 1777 Maximilian Joseph kinderlos starb, erlosch mit ihm die bayrische Linie der Wittelsbacher. Den erneuerten Hausverträgen gemäß ward Karl Theodor, Kurfürst von der Pfalz, Kurfürst von B.; die fast 41/2 Jahrhunderte von B. getrennt gewesene Pfalz, zu der nun auch Jülich und Berg gehörten, ward hierdurch wieder mit B. vereinigt. Sofort aber ließ Österreich, das auf das größere Drittteil der Erbschaft (das ehemalige Herzogtum Straubing, die Herrschaften Mindelheim, Leuchtenberg, Wolfstein, Haag, Has u. a.) als böhmische, österreichische und Reichslehen Anspruch machte, jene Gebiete durch seine Truppen besetzen, wozu Karl Theodor, der keine legitimen Kinder besaß und für seine illegitimen die Erhebung in den Reichsfürstenstand versprochen erhielt, im voraus seine Zustimmung gegeben hatte (3. Jan. 1778). Jedoch der nächste wittelsbachische Agnat, Herzog Karl von Zweibrücken, erhob gegen die Zerstückelung Bayerns Einspruch, und Friedrich II. unterstützte ihn, um Österreich nicht zu mächtig werden zu lassen. Da Kaiser Joseph nicht nachgeben wollte, so entstand der Bayrische Erbfolgekrieg (s. d.) zwischen Österreich und Preußen, der schon 13. Mai 1779 unter russischer Vermittelung durch den Frieden von Teschen beendigt wurde; B. verlor bloß das Innviertel an Österreich, und Zweibrücken wurde die eventuelle Erbfolge zugesichert. Ein andrer Plan Josephs II., Karl Theodor solle die österreichischen Niederlande gegen B. eintauschen und den Titel König von Burgund annehmen (1785), scheiterte wiederum an dem Einspruch des Herzogs Karl, zu dessen Unterstützung Friedrich II. den Deutschen Fürstenbund stiftete. Auch im Innern war Karl Theodors Herrschaft für B. nicht segensreich. Zwar wurde der Jesuitenorden aufgehoben, sein System aber nicht beseitigt. Jede freiere Regung des geistigen Lebens wurde unterdrückt und das Volk von der unwissenden Geistlichkeit unwissend erhalten. Die Finanzen waren zerrüttet, das Heerwesen verfallen, das Beamtentum korrumpiert. Für eine Verschmelzung Bayerns mit den rheinischen Gebieten zu einem Staatswesen ward unter Karl Theodor nichts getan.
Bayern im Revolutionszeitalter 1792–1815.
In den französischen Revolutionskriegen wurde die linksrheinische Pfalz bereits 1792 von den Franzosen überschwemmt und war darauf mehrere Jahre Schauplatz des Kampfes; 1796 drangen die Franzosen auch in B. ein, eine französische Armee unter Moreau rückte über den Lech bis München vor und besetzte Ingolstadt; Karl Theodor flüchtete nach Sachsen. Nach seinem Tode (16. Febr. 1799) wurde, da Herzog Karl inzwischen kinderlos gestorben war, dessen Bruder Maximilian IV. Joseph von Pfalz-Zweibrücken Kurfürst von B. 1800 wurde B. von neuem durch eine französische Armee unter Moreau überschwemmt, der bei Hohenlinden über die Österreicher siegte, und verlor im Frieden von Lüneville (1801) die ganze Rheinpfalz, Zweibrücken und Jülich (12,400 qkm mit 690,000 Einw.), erhielt aber dafür 1803 durch den Reichsdeputationshauptschluß in den Bistümern Würzburg, Bamberg, Augsburg, Freising, einem Teil von Passau und Eichstätt, in 12 Abteien und 15 Reichsstädten eine reichliche Entschädigung (18,000 qkm mit 900,000 Einw.), die zugleich das Gebiet trefflich abrundete. Gleichzeitig nahm der an die Spitze der Regierung berufene Minister Montgelas (s. d.) im Innern durchgreifende Reformen vor. Die Klöster wurden teilweise aufgehoben, allgemeine Religionsduldung verkündet und ein protestantisches Generalkonsistorium in Würzburg eingesetzt, die Universität Würzburg wurde neu organisiert, die von Ingolstadt nach Landshut verlegt, die zu Bamberg, Dillingen und Altdorf aufgehoben. Das Finanz- und Justizwesen wurde verbessert und das Heerwesen von Grund aus reformiert, so daß B., im Besitz einer ansehnlichen, gut ausgerüsteten und geschulten Truppenmacht, eine selbständige Politik zu ergreifen vermochte. Beim Ausbruch des Krieges zwischen Napoleon und Österreich 1805 entschied es sich, eingedenk der österreichischen Annexionsgelüste, die noch in den letzten Jahren offen kundgegeben worden, für Frankreich. Nach dem Siege der Franzosen erhielt B. im Preßburger Frieden (1805) für Würzburg (5500 qkm mit 200,000 Einw.) Tirol, Vorarlberg, die Markgrafschaft Burgau, die übrigen Teile von Passau und Eichstätt und einige Bezirke des südöstlichen Schwaben mit Augsburg (insgesamt 32,000 qkm mit 1,028,000 Einw.) sowie die Königswürde. Der Kurfürst nahm 1. Jan. 1806 als Maximilian I. Joseph den Titel König von B. mit voller Souveränität an und verpflichtete sich beim Eintritt in den Rheinbund 12. Juli 1806, Napoleon in allen seinen Kriegen mit 30,000 Mann zu unterstützen. Für Berg, das B. 1806 an Frankreich abtrat, erhielt es Ansbach, bald darauf die Reichsstadt Nürnberg mit ihrem Gebiet und die Souveränität über verschiedene ehemals reichsunmittelbare Fürsten, Grafen und Herren, deren Rechte eine königliche Deklaration vom 19. März 1807 regelte. B. vergrößerte sich hierdurch auf 91,000 qkm mit 3,231,000 Einw. und erhielt 1. Jan. 1808 eine Verfassung, die einen einheitlich organisierten Staat schuf. Alle Sonderrechte, die Leibeigenschaft und die Adelsvorrechte wurden abgeschafft, Zehnten und Fronen abgelöst, alle Klöster aufgehoben, ein gleichmäßiges Justiz- und Steuerwesen, die Konskription nach französischem Muster eingerichtet. Mit absichtlicher Mißachtung des geschichtlichen Herkommens und der Stammesverschiedenheit erfolgte die Einteilung des Landes in geographische Kreise. B. war der mächtigste der Rheinbundstaaten, aber doch nur Napoleons Vasall; alle deutschnationalen Bestrebungen wurden verfolgt, während man Frankreich gegenüber knechtisch unterwürfig war.
Im Kriege von 1809 zwischen Frankreich und Österreich bekämpfte B. auf Napoleons Seite namentlich den Aufstand in Tirol und Vorarlberg. Nach der Niederlage Österreichs mußte es 1810 Südtirol an Italien, Schweinfurt und einige Teile des Mainkreises an Würzburg, einen schwäbischen Landstrich (Buchhorn, Wangen, Ravensburg, Ulm u. a.) an Württemberg abtreten, während es dafür Bayreuth, Regensburg, Salzburg, das Innviertel und einen Teil des Hausruckviertels erhielt. Es gewann dabei noch 75,000 Einw., so daß es auf 3,300,000 Einw. stieg; aber der Kampf gegen die aufständischen Tiroler machte B. in Deutschland verhaßt. 1812 nahm das ganze Kontingent von 30,000 Mann am russischen Feldzug teil, und im November sandte B. 10,000 Mann Ersatztruppen nach; nur unbedeutende Trümmer kehrten im Frühjahr 1813 zurück. Auch für den Krieg von 1813 stießen wieder frische Truppen zum französischen Heer in Sachsen. Aber sofort nach den Niederlagen Napoleons im August und September knüpfte B. Unterhandlungen mit Metternich an, der im Vertrag von Ried (8. Okt. 1813) B. seinen Besitzstand und seine Souveränität garantierte, wogegen es 36,000 Mann gegen Frankreich zu stellen versprach. Am 14. Okt. erklärte es diesem den Krieg und sandte Wrede, dem auch ein österreichisches Korps unterstellt wurde, an den untern Main, um Napoleon den Rückzug über den Rhein abzuschneiden; aber Wredes Stellung bei Hanau wurde 30. und 31. Okt. durchbrochen. Im Feldzug von 1814 fochten die bayrischen Truppen mit der Hauptarmee unter Schwarzenberg bei La Rothière, Bar und Arcis-sur-Aube und rückten auch 1815 ins Feld. Tirol und Vorarlberg trat B. gleich nach dem ersten Pariser Frieden an Österreich ab und nahm dafür vorderhand die Fürstentümer Würzburg und Aschaffenburg in Besitz. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses sollte B. außerdem noch den größten Teil von Salzburg, das Hausruck- und Innviertel an Österreich abtreten und zur Entschädigung außer Würzburg und Aschaffenburg die linksrheinische Pfalz und einige fuldaische und hessische Ämter bekommen. Doch erhob B. auch auf die rechtsrheinische Pfalz Anspruch und nahm erst 16. April 1816 durch Vertrag von München die Bestimmungen des Kongresses an, nachdem ihm Österreich versprochen hatte, daß, falls in Baden die Linie der Grafen von Hochberg zur Regierung käme, der rechtsrheinische Teil der alten Kurpfalz an B. fallen sollte; doch mußte es auf dem Aachener Kongreß 1818 auf diesen Anspruch verzichten (vgl. Baden, S. 252). B. umfaßte nun 81,000 qkm mit 3,377,000 Einwohnern.
Bayern als konstitutioneller Staat bis 1848.
Bei der Beratung der Deutschland zu gebenden Verfassung auf dem Wiener Kongreß beanspruchte das durch Wrede vertretene B. die Stellung eines völlig souveränen Staates, und wesentlich auf Bayerns Betrieb wurde der Deutsche Bund auf einen völkerrechtlichen Verein beschränkt. Dem nationalen Gedanken, dem sich B. aus partikularistischen Interessen widersetzte, wollte es nun durch freiere Institutionen ein Gegengewicht bieten und den Großmächten, namentlich Preußen, darin zuvorkommen. Daher entschloß sich der König zu liberalen Reformen, und der Absolutist Montgelas erhielt 2. Febr. 1817 seine Entlassung. Das Königreich wurde in acht Kreise eingeteilt, deren jeder einen Landrat, eine ständisch organisierte Vertretung, erhielt. Darauf wurden die kirchlichen Angelegenheiten neu geregelt, die katholischen durch ein Konkordat mit dem Papst (5. Juni 1817) und ein Religionsedikt (1818), und den Gemeinden Selbstverwaltung verliehen (6. Mai 1818). Endlich erließ 26. Mai 1818 der König ein Grundgesetz (Verfassungsurkunde), das erste dieser Art in einem größern deutschen Staat, das eine Volksvertretung mit zwei Kammern einführte (s. oben). Gleichheit vor dem Gesetz und in der Besteuerung, Freiheit und Sicherheit der Person und des Eigentums, Glaubensfreiheit und andre staatsbürgerliche Rechte wurden darin zugesichert, die Gesetzgebung und die Besteuerung an die Zustimmung des Landtags gebunden. Der erste Landtag ward 4. Febr. 1819 eröffnet und gab zur Erörterung dec öffentlichen Angelegenheiten erwünschten Anlaß, aber die Ergebnisse blieben unerheblich. Ludwig I., der seinem Vater 13. Okt. 1825 gefolgt war, regelte die Finanzen und hob die Zensur für alle nicht politischen Blätter auf. Er pflegte Kunst und Wissenschaft, verlegte 1826 die Universität von Landshut nach München, wo sie glänzend dotiert und durch die Berufung berühmter Gelehrten gehoben ward, und schmückte die Residenz mit großartigen Prachtbauten für die wertvollen Kunstschätze, die München zur Hauptstadt der modernen deutschen Kunst machten. 1831 berief er den liberalen Fürsten von Öttingen-Wallerstein an die Spitze des Ministeriums, aber der Einfluß Metternichs und der Widerstand des Landtags gegen einige Lieblingspläne des Königs beförderten bei diesem mehr und mehr eine reaktionäre Strömung. Prozesie wegen Majestätsbeleidigung und Hochverrat wurden eingeleitet und erregten durch die Strenge der Strafen wie namentlich durch die sonderbare Zutat der Abbitte vor dem Bilde des Königs allgemeinen Unwillen. In Würzburg wurden mehrere Professoren versetzt, der Bürgermeister Behr verhaftet und das Appellgericht nach Aschaffenburg verlegt. Der Landtag widersetzte sich namentlich dem Anspruch des Königs, über die Überschüsse der Staatseinnahmen nach Belieben (für seine Kunstbauten) verfügen zu können, wenn dies nur für Staatszwecke geschehe, und mißbilligte die Absendung von bayrischen Truppen nach Griechenland zur Unterstützung des jungen Königs Otto und die Bewilligung von bayrischen Staatsgeldern für eine griechische Anleihe, obwohl der Philhellenismus des Königs und die Erhebung seines Sohnes auf den griechischen Thron (1832) im Lande populär gewesen waren. Öttingen nahm im November 1837 seinen Abschied und wurde durch den streng ultramontanen Minister Abel ersetzt.
Unter dem zehnjährigen Regiment Abels (s. d. 3) wurde B. ganz nach dem Wunsch der Jesuiten und Metternichs regiert; die Aufhebung der Zensurfreiheit für die Besprechung der innern Politik und die Einführung der Stockprügel waren seine ersten Maßregeln. An der Münchener Universität mehrten sich die ultramontanen Professoren; die Zahl der Klöster stieg auf mehr als 132; besonders aber erregte Unzufriedenheit die Zulassung der Jesuiten unter dem Namen der Redemptoristen. Die Protestanten wurden zurückgesetzt und die Ausübung ihres Gottesdienstes erschwert; durch die Verordnung vom 14. Aug. 1838 wurde den protestantischen Soldaten befohlen, dem katholischen Militärgottesdienst beizuwohnen und vor der Monstranz die Kniee zu beugen. 1841 wurde der Gustav Adolf-Verein in B. verboten. Die Opposition der ohnehin zahmen und gemäßigten Kammern wurde dadurch gelähmt, daß die Regierung ihr Recht, Staatsdienern den Urlaub zum Eintritt in das Abgeordnetenhaus zu verweigern, auf Advokaten und Ärzte ausdehnte und rücksichtslosen Gebrauch davon machte. Der Sturz des ultramontanen Ministeriums erfolgte nicht durch die Kammern, sondern durch die Tänzerin Lola Montez (s. d.), welche die Gunst des Königs gewonnen hatte und ihn völlig beherrschte. Im Dezember 1846 wurde Abel die Leitung des Kirchen- und Unterrichtswesens entzogen und einem besondern Ministerium übertragen. Als Abel ein Memorandum gegen die vom Könige gewünschte Indigenatsverleihung an seine Maitresse veröffentlichte und verbreiten ließ, noch ehe er es dem König überreichte, entließ der König sofort das ultramontane Ministerium (17. Febr. 1847) und berief den protestantischen Staatsrat v. Maurer zum Präsidenten eines Kabinetts, das Lola Montez das Indigenat verlieh. Als die Ultramontanen, an ihrer Spitze mehrere Professoren der Münchener Universität (Lasaulx, Sepp, Höfler, Philipps, Döllinger u. a.), das Volk, namentlich die Studenten, zu Straßenexzessen und Insulten gegen Lola Montez, ja gegen den König selbst aufreizten, wurden die Professoren abgesetzt, aber auch der Landtag aufgelöst und das Ministerium 27. Nov. in Ungnaden entlassen. Öttingen bildete ein neues Kabinett, doch konnte auch dieses wegen des herrischen Benehmens der zur Gräfin Landsfeld erhobenen Lola Montez kein Vertrauen gewinnen. Aus Anlaß eines Kommerses dervon ihr begünstigten Studentenverbindung »Alemannia« (Lolamontanen genannt) kam es Anfang Februar 1848 zu neuen Studententumulten; Lola ward öffentlich verhöhnt und bedroht. Als der König Militär einschreiten und 8. Febr. die Universität schließen ließ, nahm die Bevölkerung Münchens für die Universität Partei; die Unruhen steigerten sich 10. und 11. Febr., und da unter dem Eindrucke der Pariser Februarrevolution und der Wiener und Berliner Bewegung kleine Zugeständnisse nicht befriedigten, dankte König Ludwig I. 20. März 1848 zugunsten seines Sohnes Maximilian ab.
Die Regierung König Maximilians II. 1848–64.
Maximilian II. eröffnete 22. März 1848 den Landtag und erteilte Amnestie für alle politischen Verbrechen und Vergehen, kündigte Gesetze über Preßfreiheit, Wahlreform, Ablösung der Grundlasten u. a. an und ernannte ein neues Ministerium, Bray (s. d.), dem die als freisinnig bekannten populären Männer Thon-Dittmer (Inneres) und Lerchenfeld (Finanzen) angehörten. Der Landtag genehmigte die Regierungsvorlagen, namentlich ein neues Wahlgesetz. Die Regierung ging mit der deutschnationalen Bewegung, unterwarf sich der deutschen Zentralgewalt und verkündete 19. Dez. amtlich die ersten Reichsgesetze. Doch die Kammer sprach sich 9. Febr. 1849 gegen ein preußisches Kaisertum und die Ausschließung Österreichs aus, während sie die Anerkennung der deutschen Reichsverfassung und der Grundrechte forderte. Ja, als der am 18. April 1849 zum Minister des Auswärtigen ernannte v. d. Pfordten (s. d.) die in Frankfurt beschlossene Reichsverfassung verwarf und die Bildung eines deutschen Bundesstaates mit Österreich unter einem Direktorium forderte, kam es zu lebhaften Demonstrationen für die Reichsverfassung und in der Pfalz sogar zu einem Aufstand. Die Kammer, die am 21. Mai 1849 vom König die Anerkennung der Reichsverfassung verlangte, wurde 11. Juni aufgelöst. Da die Neuwahlen im Juli eine kleine Mehrheit für die Regierung ergaben, verweigerte die Regierung gegen Preußen den Eintritt in das Dreikönigsbündnis, erkannte im Herbst 1849 das sogen. Interim an, das eine provisorische österreichisch-preußische Bundesgewalt einsetzte, und schloß 27. Febr. 1850 mit Hannover, Sachsen und Württemberg das Vierkönigsbündnis zur Herstellung einer deutschen Verfassung mit Einschluß Österreichs. Schon 10. Mai beschickte B. wieder den Bundestag in Frankfurt. Bei den Verhandlungen über die Erneuerung des Zollvereins 1852–53 stand B. an der Spitze der preußenfeindlichen Darmstädter Koalition und unterstützte eifrigst Österreichs Verlangen nach Aufnahme in den Zollverein, um Bayerns Stellung an der Spitze der Mittelstaaten zu heben. Dasselbe Ziel hatte die Beteiligung Bayerns an den Bamberger Konferenzen während des Krimkrieges. Des Königs und Pfordtens Ideal der deutschen Verfassung war die Trias, d. h. eine Vereinigung der »reindeutschen« Staaten als gleichmächtigen Faktor neben Österreich und Preußen.
Die Reaktion war in B. weniger stark als anderwärts; die Regierung begünstigte das geistige und wissenschaftliche Leben und den höhern Unterricht, berief bedeutende Gelehrte (Liebig, Jolly, Pfeufer, Sybel) und Dichter (Geibel, Bodenstedt, Heyse) nach München. Den ersten Reaktionsversuch der Regierung, die Abschaffung des Wahlgesetzes von 1848, beantwortete die Kammer 1854 mit lebhafter Opposition, die zu wiederholten Auflösungen führte. Endlich entließ der König 27. März 1859 das Ministerium Pfordten und berief Schrenck an seine Stelle. Die neue Regierung trat sofort in ein freundliches Verhältnis zu den Kammern und brachte wichtige Reformen (die Aufhebung des Lottos, die Trennung der Justiz und der Verwaltung, die Reform der Gesetze über Ansässigmachung und Gewerbebetrieb, die Einführung eines neuen Strafgesetzbuches) zustande.
In der deutschen Frage wahrte Schrenck Bayerns Selbständigkeit: da dieser nur von Preußen Gefahr zu drohen schien, so konnte die Regierung österreichische Sympathien kundgeben, zumal auch die große Mehrheit der Bevölkerung, selbst der protestantischen, sich zu Österreich neigte; dies bestätigten die im Frühjahr 1863 vorgenommenen Neuwahlen zum Landtag, die eine entschieden großdeutsche und ministerielle Mehrheit ergaben. Diese billigte in einer Adresse auf die Thronrede vom 23. Juni 1863 die deutsche Politik der Regierung durchaus, auch die Ablehnung des von Preußen 1862 mit Frankreich abgeschlossenen Handelsvertrags. Während B. 2. Febr. 1862 gegen Preußens Bundesreformpläne protestierte, spielte König Max auf dem Frankfurter Fürstentag im August 1863 eine hervorragende Rolle. Der bayrische Plan eines Direktoriums als oberster deutscher Zentralgewalt schien sich verwirklichen zu sollen, und wenn durch die neue Bundesverfassung die Nebenbuhlerschaft Österreichs und Preußens verewigt wurde, war B. an der Spitze der reindeutschen Staaten ein maßgebender Einfluß in Deutschland gesichert. Doch starb Maximilian II. schon 10. März 1864, kurz nach seiner Rückkehr von einer Reise nach Italien.
Die Regierung König Ludwigs II. 186186.
Da Maximilians Sohn, König Ludwig II. (s. d.), erst 18 Jahre alt war, so leiteten die Staatsgeschäfte zunächst Schrenck und der Bundestagsgesandte Pfordten. In der schleswig-holsteinischen Frage beantragten sie gemäß den Weisungen des verstorbenen Königs am Bundestag die Anerkennung des Prinzen Friedrich von Augustenburg als Herzogs von Holstein und vertraten entschieden das Recht des Bundes auf Entscheidung der Sache. Seitdem jedoch Bismarck Österreich für eine gemeinschaftliche Politik gegen Dänemark gewonnen hatte, waren die Mittelstaaten allein am Bundestag ohnmächtig; die bayrischen Anträge auf Anerkennung des Augustenburgers wurden immer abgelehnt. Da Preußen den Weiterbestand des Zollvereins von der Annahme des preußisch-französischen Handelsvertrags abhängig machte, mußte B. auch diesen annehmen, und um diese Schwenkung zu erleichtern, trat Pfordten im Oktober 1864 an Schrencks Stelle; im April 1865 genehmigte der bayrische Landtag den Handelsvertrag. Beim Ausbruch des Konflikts zwischen Österreich und Preußen wegen der Elbherzogtümer 1865 bemühte sich zwar Bismarck, B. für eine preußenfreundliche Neutralität zu gewinnen, doch B. schloß sich 1866 Österreich an; es erklärte 8. März, daß kein Bundesglied zurückbleiben dürfe, wenn eine der Großmächte die Hilfe des Bundes anriefe, und stimmte, als Österreich dies tat, 14. Juni für die Mobilmachung der Bundesarmee gegen Preußen; an demselben Tage vereinbarte General v. d. Tann in Olmütz mit dem österreichischen Oberfeldherrn gemeinschaftliche Kriegsoperationen. Der geforderte Militärkredit von 31,5 Mill. Guld. wurde 18. Juni bewilligt, und die bayrische Armee (das 7. Bundeskorps) konzentrirte sich in Bamberg unter dem Oberbefehl des Herzogs Karl von Bayern, dem auch das 8. Bundeskorps unterstellt wurde. Doch die Kriegsoperationen (s. Preußisch-Deutscher Krieg) endeten nach den Gefechten bei Dermbach (4. Juli) und Kissingen (10. Juli) mit dem Rückzug an den Main. Während Pfordten in Nikolsburg vergeblich mit Bismarck wegen Waffenstillstand unterhandelte und Frankreichs Einschreiten anrief, rückten die Preußen in Ober- und Mittelfranken ein; gegen Ende Juli waren sie die Herren im Lande. Der Friede am 22. August legte B. unerhebliche Opfer auf: 30 Mill. Guld. Kriegsentschädigung und die Abtretung von Gersfeld, Orb und Kaulsdorf. Dagegen schloß B. auf die Mitteilung, daß Frankreich auch einen Teil der Pfalz als Entschädigung gefordert habe, ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis mit Preußen ab.
Der Krieg hatte die öffentliche Meinung in B. vollständig gewandelt, das Volk war für Anschluß an den Norddeutschen Bund, der Landtag genehmigte den Friedensvertrag, und die Zweite Kammer ersuchte die Regierung, die Einigung Deutschlands unter Mitwirkung eines Parlaments zu erstreben. Pfordten nahm 29. Dez. 1866 seine Entlassung; an seine Stelle trat der nationalgesinnte Fürst von Hohenlohe-Schillingsfürst, doch der sofortige Anschluß an den Norddeutschen Bund unterblieb auf Wunsch Preußens. Der im Prager Frieden in Aussicht genommene Südbund kam nicht zustande. Das Schutz- und Trutzbündnis sicherte Preußen für den Fall des Krieges den Oberbefehl, die Errichtung des Zollparlaments entwickelte den Zollverein weiter, und eine Reihe von Gesetzen, die denen des Norddeutschen Bundes nachgebildet waren, wurden in B. angenommen.
Die ultramontan-partikularistische Partei der »Patrioten« begann ihre gegen Preußen gerichtete Tätigkeit im Innern sehr bald, und die Wahlen zum Zollparlament 1868 ergaben 26 Klerikale neben 12 Nationalgesinnten. Noch stärker ward ihre Agitation, als 1869 das neue Schulgesetz, das die Schulaufsicht staatlichen Beamten übertrug und der Geistlichkeit nur einen Anteil an der Lokalinspektion ließ, zur Beratung stand. Die Neuwahlen im Mai 1869 wurden unter dieser Parole vorgenommen, das Ergebnis waren 72 Patrioten und 72 Liberale, deren Tätigkeit bei der Stimmengleichheit so unersprießlich war, daß die Regierung 6. Okt. die Kammer auslöste. Aber nach den Neuwahlen standen 83 Patrioten nur 71 Liberale gegenüber.
Das Ministerium Hohenlohe reichte sofort seine Entlassung ein; indes hielt der König Hohenlohe, und nur v. Gresser (Kultus) und v. Hörmann (Inneres) wurden 9. Dez. entlassen. Der Landtag trat 3. Jan. 1870 zusammen, und beide Kammern sprachen Hohenlohe in Adressen ihr Mißtrauen aus; ja, die der Zweiten Kammer, von Jörg (s. d.) verfaßt, verlangte neben Hohenlohes Entlassung auch die Lösung der mit Preußen geschlossenen Verträge. Nun übertrug 7. März der König dem Grafen Bray (s. d.) die Leitung des Ministeriums. Dieser erklärte 36. März die Haltung der Verträge für unerläßlich und betonte die Unabhängigkeit und Souveränität Bayerns. Die Patrioten richteten jetzt ihre Angriffe gegen das Militärbudget, und der mit ihnen verbündete demokratische Statistiker Kolb beantragte die völlige Umgestaltung des Heeres zu einer Miliz mit achtmonatiger Dienstzeit bei der Infanterie. Graf Bray und der Kriegsminister Pranckh widersetzten sich 18. Juli diesen Vorschlägen entschieden; doch noch vor der Abstimmung brach der deutsch-französische Krieg aus. König Ludwig erklärte sofort, der Bündnisfall sei gegeben, befahl 16. Juli die Mobilmachung, und die Regierung forderte 18. Juli von den Kammern einen Kredit von 26,700,000 Guld. Der Ausschuß der Zweiten Kammer beantragte nur 5,600,000 Guld. zur Aufrechterhaltung einer bewaffneten Neutralität zu bewilligen; doch unterdem Drucke der öffentlichen Meinung wurde der Ausschußantrag 19. Juli verworfen und für den Fall der Unvermeidlichkeit des Krieges die Summe von 18,260,000 Guld. bewilligt; die Reichsratskammer stimmte 20. Juli zu. Nachdem die bayrische Regierung 20. Juli Preußen angezeigt hatte, daß B. auf Grund des Bündnisses in den Krieg gegen Frankreich eingetreten sei, übernahm der Kronprinz als Führer der dritten Armee den Oberbefehl persönlich in München 27. Juli. Die beiden bayrischen Armeekorps unter v. d. Tann und Hartmann nahmen an den Siegen von Weißenburg, Wörth und Sedan und an den Kämpfen vor Paris und bei Orléans Anteil, und die bayrische Kriegsverwaltung erfüllte durch Ergänzung der Verluste und des Kriegsmaterials sowie durch Stellung von Landwehrtruppen ihre Bundespflichten. Während des Krieges wuchs auch in B. der Wunsch nach nationaler Einigung. Schon 12. Sept. erbaten sich die bayrischen Minister vom König die Ermächtigung zu Unterhandlungen über den Anschluß an den Norddeutschen Bund und begaben sich, nachdem Besprechungen mit Delbrück in München zu keinem Resultat geführt hatten, Ende Oktober nach Versailles, wo 23. Nov. 1870 der Vertrag Bayerns mit dem Norddeutschen Bund unterzeichnet wurde. Es erhielt ausgedehnte Reservatrechte: eigne Diplomatie, selbständige Verwaltung des Heerwesens, der Post, Telegraphie und Eisenbahnen, besondere Besteuerung des Bieres und des Branntweins u. a.; anderseits trat es wesentliche Souveränitätsrechte an den Bund ab und ordnete der Sache nach sein Heerwesen dem Bundesfeldherrn völlig unter. Auf Anregung der übrigen Fürsten trug dann König Ludwig dem König von Preußen als Oberhaupt des neuen Bundes den Kaisertitel an. Der norddeutsche Bundesrat und Reichstag genehmigten den Vertrag 9. Dez., die bayrische Reichsratskammer 30. Dez. 1870. Im Abgeordnetenhaus machten aber die »Patrioten« trotz der Reservatrechte alle Anstrengungen, um den Vertrag zu Fall zu bringen, doch waren schließlich 21. Jan. nach zehntägigen Debatten 102 Abgeordnete für, 48 gegen den Vertrag. So wurde B. ein Glied des Deutschen Reiches, und unter dem erhebenden Eindruck des Krieges fielen auch die ersten Reichstagswahlen 3. März national aus: von 48 Abgeordneten waren nur 19 klerikal-partikularistisch.
Die Eindrücke des Krieges hatten die durch das vatikanische Konzil hervorgerufene kirchliche Frage zurücktreten lassen. Hohenlohe hatte zwar schon im April 1869 vor den Beschlüssen des Konzils gewarnt; 24. Juli 1870 erließen 44 Professoren und Dozenten der Münchener Universität, an ihrer Spitze Döllinger, eine öffentliche Erklärung gegen die Ökumenizität des Konzils und das Unfehlbarkeitsdogma, während die Regierung 9. Aug. die Veröffentlichung der Konzilsbeschlüsse ohne das königliche Plazet verbot. Dennoch publizierten die Bischöfe die Beschlüsse, und der Erzbischof von München forderte von den dortigen Professoren der Theologie die Anerkennung der Beschlüsse durch Unterzeichnung eines Reverses. Drei verweigerten den Revers, die übrigen sechs erhielten wegen der Unterzeichnung von der Universität einen Verweis. Es bildeten sich Vereine von »Altkatholiken«, die das Unfehlbarkeitsdogma verwarfen, aber sich nicht aus der Kirche verdrängen lassen wollten; auch mehrere Pfarrer gingen zu ihnen über und blieben trotz der Exkommunikation in ihrem Amte. Der Kultusminister v. Lutz lehnte es 27. Febr. 1871 ab, den Bischöfen die Beihilfe des weltlichen Armes zu gewähren. Doch hielt der König ein noch tatkräftigeres Auftreten gegen den Klerus für notwendig und berief daher 22. Juli 1871 den Grafen Hegnenberg-Dux an die Spitze des Ministeriums, an dessen Stelle nach seinem frühen Tode (2. Juni 1872) der bisherige Finanzminister Pfretzschner trat; das Innere übernahm Pfeufer, die Justiz Fäustle. Das neue Ministerium wies die Ansprüche der Bischöfe entschieden zurück und beantragte im Bundesrat den Erlaß eines Gesetzes gegen den Mißbrauch der Kanzel zu politischen Agitationen (Kanzelparagraphen), das auch vom Bundesrat und Reichstag beschlossen wurde. Das Reichsgesetz über die Ausweisung der Jesuiten wurde 6. Sept. 1871 in B. verkündet und 1873 auf die Redemptoristen ausgedehnt. Das 1869 abgelehnte Schulgesetz wurde zwar nicht wieder eingebracht, aber die damals beabsichtigten Reformen teils auf dem Verordnungsweg durchgeführt, teils den Landräten und Gemeinden anheimgestellt. Die Patriotenpartei, die bei den Neuwahlen 24. Juli 1875 nur eine knappe Mehrheit erzielt hatte, forderte 13. Okt. vom König in einer Adresse die Entlassung des Ministeriums. Der König verweigerte die Annahme der Adresse, bezeigte dem Ministerium 19. Okt. sein Vertrauen und vertagte den Landtag. Nach dieser Niederlage änderten die Patriotenführer Jörg und Freytag ihre Taktik, gaben die prinzipielle Opposition auf und entschädigten sich durch Abstriche an den Forderungen für Universitäten, Schulen und Beamtengehalte. Mit dieser Änderung der Politik war aber die »Katholische Volkspartei« nicht einverstanden; ihre Vertreter suchten durch Massenaustritt aus der Kammer diese zu sprengen, um durch eine starke klerikale Mehrheit den ersehnten Umschwung zu erzwingen. Dieser Zwiespalt erleichterte dem Ministerium seine Stellung.
Im Reiche gestaltete sich die Stellung Bayerns günstiger als man geglaubt hatte; schon 31. März 1871 nahm es freiwillig eine Reihe von Gesetzen des Norddeutschen Bundes (über Freizügigkeit, Staatsangehörigkeit, Wechselordnung, Strafgesetzbuch) an und stimmte den verschiedenen Erweiterungen der Reichskompetenz zu. Nur dem Reichseisenbahnprojekt widersetzte es sich gleich andern Staaten. Die große Justizreform wurde 1879 durchgeführt. Die durch den neuen Zolltarif von 1879 vermehrten Einnahmen des Reiches kamen auch B. zu gute, wo der Ausfall bei den Eisenbahnerträgen schon durch eine Steuerreform, besonders eine Erhöhung der Biersteuer, hatte gedeckt werden müssen. Noch mehr zu statten kam B. die neue Branntweinsteuer, zu deren gunsten es sein Reservatrecht aufgab; die wichtigere Biersteuer behielt es. Wenngleich König Ludwig II. jede persönliche Begegnung mit dem hohenzollerischen Kaiserhaus vermied, so legte er doch der Erstarkung des Reiches kein Hindernis in den Weg. Auch den Patrioten gegenüber bot er dem Ministerium einen unerschütterlichen Rückhalt und ernannte 1880 nach Pfretzschners Rücktritt den von den Ultramontanen gehaßten Kultusminister v. Lutz zum Ministerpräsidenten.
Neueste Zeit.
Die Zurückgezogenheit, in welcher der König lebte, artete mit der Zeit in Menschenscheu aus, so daß er selbst mit den Ministern nur durch den Kabinettssekretär oder Kammerdiener verkehrte. Wegen seiner bedenklichen Neigung zur Verschwendung ließen ihn der nächste Agnat, Prinz Luitpold, Bruder Maximilians II., und der Ministerrat durch Irrenärzte beobachten und beschlossen, als diese den König für geistesgestört erklärten, 7. Juni 1886 eine Reichsverweserschaft einzusetzen. Prinz Luitpold übernahm sie 10. Juni durch eine Proklamation; dem König wurde diese mitgeteilt und er folgte der Aufforderung, sich vom Schloß Neuschwanstein nach Schloß Berg am Starnberger See zu begeben. Hier ward er unter irrenärztlicher Aussicht gehalten, ertränkte sich aber 13. Juni im See. Als König folgte sein jüngerer Bruder als Otto I.; da er jedoch geisteskrank ist, so behielt die Reichsverweserschaft Prinz Luitpold, der das Ministerium v. Lutz bestätigte. Durch die Neuwahlen 1887 verloren die Patrioten die unbedingte Mehrheit, die Liberalen waren gerade so stark wie sie, und die Entscheidung lag in der Hand der wenigen Konservativen und der gemäßigten Patrioten. Dennoch beschlossen die Ultramontanen, die sich nunmehr wie im Reichstage »Zentrum« nannten, im Oktober 1889 einen neuen Ansturm gegen das Ministerium Lutz und erreichten wenigstens, daß ihrer Forderung gemäß auch die Regierung 15. März 1890 die Altkatholiken als aus der katholischen Kirche ausgeschieden anerkannte. Der Ministerpräsident v. Lutz erbat und erhielt wegen Krankheit 31. Mai 1890 seine Entlassung; an seine Stelle trat der bisherige Minister des Auswärtigen v. Crailsheim (s. d.). Bei den Neuwahlen vom Juli 1893 vermehrten sich die Sozialdemokraten auf 5, die Bauernbündler auf 9, während 68 Liberalen 73 Ultramontane gegenüberstanden. 1893 übernahm v. Asch (s. d.) das Ministerium des Krieges, 1895 v. Landmann (s. d.) das des Kultus. Die Wahlen von 1899 führten neben 83 Zentrumsmitgliedern 48 Liberale, 11 Sozialdemokraten, 10 Bauernbündler, 4 Konservative, 1 Demokraten und 2 Wilde in die Zweite Kammer, Präsident wurde Orterer (Zentrum) und Vizepräsident v. Keller (liberal). Die Landesfinanzen entwickelten sich bis zum Etat 1900/1901 günstig: der letztere hielt mit 421 Mill. Mk., fast 42 Millionen mehr, das Gleichgewicht. In den Beziehungen zum Reich brachte das 1898 errichtete Reichsmilitärgericht eine Veränderung: infolge direkter Verständigung zwischen dem Kaiser und dem Prinz-Regenten wurde 1899 für das bayrische Heer beim Reichsmilitärgericht ein besonderer Senat gebildet, dessen Mitglieder und Beamte der König von B. ernennt. Ein Zeichen dafür, daß der bayrische Partikularismus noch nicht erloschen ist, war die im Januar 1900 erfolgte Einschärfung eines ältern Verbots, aus Anlaß von Kaisers Geburtstag öffentliche Gebäude mit andern als den Landesfarben zu beflaggen. Im August wurde allerdings bestimmt, daß die Zivilstaatsgebäude am Geburtstage des Kaisers ohne weiteres, bei Reisen des Kaisers auf besondere Anordnung der Regierung in deutschen und bayrischen Farben flaggen sollen.
Vgl. »Monumenta Boica« (Münch. 1763–1900, 45 Bde.); Rudhart, Älteste Geschichte Bayerus (Hamb. 1841); Quitzmann, Die älteste Geschichte der Bayern bis 911 (Braunschw. 1873); Heigel u. Riezler, Das Herzogtum B. zur Zeit Heinrichs des Löwen (Münch. 1867); Buchner, Geschichte von B. (das. 1820–55, 10 Bde.); Riezler, Geschichte Bayerns (Gotha 1878 bis 1899, 4 Bde.); Brecher, Darstellung der geschichtlichen Entwickelung des bayrischen Staatsgebiets (Karte, Berl. 1890); Sighart, Geschichte der bildenden Künste in B. (Münch. 1863); Rosenthal, Geschichte des Gerichtswesens und der Verwaltungsorganisation Bayerns (nur Bd. 1, Würzb. 1889); »Geschichte des bayerischen Heeres« (hrsg. vom k. bayr. Kriegsarchiv, Münch. 1901 ff.); »Forschungen zur Geschichte Bayerns« (hrsg. von Reinhardstöttner, Berl. 1897 ff.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.