Gefecht

Gefecht

Gefecht, Zusammenstoß feindlicher Streitkräfte, der bezweckt, den Feind zu schlagen, zu vertreiben, zu vernichten, auch wohl, falls der Gefechtszweck an sich einer höhern Absicht sich unterzuordnen hat: den Gegner festzuhalten, aufzuhalten, zu beschäftigen, zur Entwickelung seiner Kräfte zu veranlassen, zu beobachten, zu täuschen. Man unterscheidet danach Hauptgefechte oder Schlachten, Nebengefechte oder Treffen, Scharmützel, Scheingefechte, ferner Vorposten-, Avant- und Arrieregarden-, Orts-, Dorf-, Waldgefechte, nach der Art des Zusammentreffens: Begegnungs-, Überraschungsgefechte (im Gegensatz zum Angriff auf vorbereitete Stellung), ferner hinhaltende (demonstrative) und Entscheidungsgefechte.

Das Bild eines Gefechts in seiner unbeschränkten Mannigfaltigkeit wiederzugeben, ist unmöglich. Gelang es den beiden Gegnern, ihre Hauptkräfte nach bestimmt gefaßtem Plan zu verwenden, so wird das G. am ehesten einen regelmäßigen Verlauf nehmen, und zwar um so mehr, je schärfer für den einen Teil die Verteidigung, für den andern der Angriff ausgesprochen ist, je mehr Gelände, Witterung etc. eine geregelte Truppenverwendung begünstigen.

Man kann hier im allgemeinen gewisse Entwickelungsstufen unterscheiden, die zwar selten sich voneinander streng abgrenzen, in ihren Zwecken und äußern Eindrücken jedoch wesentlich verschieden sind: die Einleitung hat die Eigenart einer gewaltsamen Erkundung, sie wird aus einem Artilleriegefecht und dem leichtern Kampf vorgeschobener Infanterieabteilungen bestehen; die Verwickelung und Durchführung des Gefechts wird durch das Einsetzen der Hauptkräfte herbeigeführt. Es kann in der Regel die Entscheidung erst dann angestrebt werden, wenn die Kraft des einen Teils in einem längern, wechselvollen Ringen gebrochen ist. Während die Artillerie in dem Einleitungs- und Verwickelungsstadium eine bestimmende Rolle spielt, tritt die Infanterie, je mehr sich der Kampf der Durchführung nähert, in den Vordergrund. Es entsteht dann das durch gelegentliche Vorstöße des Verteidigers herbeigeführte Kampfgewoge, Nehmen und Verlieren von Stützpunkten, bis irgend ein größerer Vorteil dauernd auf einer Seite verbleibt. Jetzt tritt der Kampf in die Entscheidung, das Ergebnis der vorangegangenen Kämpfe. Sie kann durch das Einsetzen frischer Reserven des im Vorteil Befindlichen gewaltsam herbeigeführt werden, sie kann aber auch darin bestehen, daß der unterliegende Teil seine letzten Kräfte daran wendet, das Verlorene wiederzugewinnen. Verfolgung durch den Sieger und Rückzug oder Flucht für den Geschlagenen vervollständigen das Bild eines Entscheidungsgefechts.

Die Absicht, das G. in hinhaltendem oder in entscheidungsuchendem Sinn zu führen, ist nicht immer schon klar bei Beginn des Gefechts, in vielen Fällen ist sie das Ergebnis des ersten Verlaufs des Kampfes und der darin erlangten Kenntnis über Stärke, Ausstellung und Absicht des Gegners. Die Kunst der Gefechtsführung besteht darin, daß man nur an den wichtigsten Punkten mit Überlegenheit auftreten, auf den übrigen Teilen des Gefechtsfeldes den Feind mit möglichst geringen Kräften zu bekämpfen sucht. Der taktische Erfolg des Gefechts ist die Überwältigung des Gegners, die sich dadurch äußert, daß letzterer sich weiterm Kampf entzieht. Die Besetzung des Gefechtsfeldes ist das Zeichen des siegreichen Gefechts. Ein Gefechtserfolg ist somit auch dann vorhanden, wenn der Gegner freiwillig und in Ordnung das Schlachtfeld verläßt. (Die französische Armee geht am Morgen des 17. Aug. 1870 nach der Schlacht am 16. bei Vionville auf Metz zurück.) – Näheres s. unter Taktik (Infanterie-Ortsgefechte). Über Abbrechen des Gefechts s. Abbrechen. Vgl. Rüstow, Die Lehre vom G. (Stuttg. 1865); Wechmar, Das moderne G. (2. Aufl., Berl. 1875); Meckel, Lehre von der Truppenführung im Kriege (3. Aufl., das. 1890); v. d. Goltz, Das Volk in Waffen (5. Aufl., das. 1899); Keßler, Tactique des trois armes (Par. 1902); Balck, Taktik (Berl. 1903, 3 Bde.; Bd. 1 u. 2 in 3. Aufl.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gefecht — (Kriegsw.), ist, allgemein betrachtet, der Zusammenstoß zweier feindlichen Parteien, wobei die Anwendung der Waffen die Entscheidung gibt. Im weitesten Sinne ist mithin auch die Schlacht ein G., im engsten Sinne auch das Duell (Zweikampf); doch… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Gefecht — Gefecht, im allgemeinen jeder kriegerische Zusammenstoß und Kampf, insbes. Kampf kleiner Heeresabteilungen, im Gegensatz zu Treffen (Zusammenstoß von Armeekorps und Divisionen) und Schlacht (von Armeen). Die Gefechtslehre bildet den Hauptteil der …   Kleines Konversations-Lexikon

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  • Gefecht — ↑ fechten …   Das Herkunftswörterbuch

  • Gefecht — Ge·fẹcht das; (e)s, e; 1 ein meist kurzer Kampf zwischen zwei feindlichen Gruppen in einem Krieg o.Ä.: Sie lieferten sich (= hatten) / Er lieferte sich mit ihm ein (blutiges, hartes) Gefecht || K: Feuergefecht, Scheingefecht 2 ein Streit mit… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Gefecht — Unter einem Gefecht versteht man eine Kampfhandlung während eines Krieges, also eine militärische Auseinandersetzung feindlich gesinnter Truppen. Gefechte werden im Rahmen von Operationen geführt. Mehrere zeitlich und räumlich zusammenhängende… …   Deutsch Wikipedia

  • Gefecht — Jemanden außer Gefecht setzen: ihn k.o. schlagen, aber auch im übertragenen Sinne: jemanden ausschalten.{{ppd}}    Etwas ins Gefecht führen: in die Debatte einbringen.{{ppd}}    Zum letzten Gefecht antreten: in den Tod gehen, auch: endgültig den… …   Das Wörterbuch der Idiome

  • Gefecht — Kleinkrieg; Kampf; Scharmützel; Schlacht * * * Ge|fecht [gə fɛçt], das; [e]s, e: kleinerer militärischer Kampf: an der Grenze gab es blutige Gefechte. Syn.: Feindseligkeiten <Plural>, kriegerische Handlungen <Plural>. Zus.:… …   Universal-Lexikon

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