Burgund [1]

Burgund [1]

Burgund (Bourgogne), vormalige franz. Provinz, der zentrale Landstrich des östlichen Frankreich, der im N. von der Champagne, im W. von Bourbonnais und Nivernais, im S. von Lyonnais und Dauphiné, im O. von Savoyen, der Schweiz und der Franche-Comté umschlossen ward. Die Provinz, bestehend aus den ehemaligen Landschaften Auxerrois, Montagne, Auxois, Dijonnais, Autunais, Châlonnais, Charolais, Mâconnais, dem Fürstentum Dombes, der Bresse, dem Bugey, dem Land von Gex und Val Romey, war 25,714 qkm (467 QM.) groß und umfaßte die jetzigen Departements Ain, Saôneet-Loire, Côte-d'Or und Yonne. – Der eigentliche Burgunder ist charakterisiert durch Freimut und Aufrichtigkeit, Beharrlichkeit und Festigkeit; er verbindet Frohsinn und Witz mit einer gewissen Barschheit, und sein rauhes, schneidendes Patois paßt gut zu seinem satirischen Ton. Die Schriftsteller, deren B. viele aufzuweisen hat, zeichnen sich durch einen bilderreichen, aber auch oft schwülstigen Stil aus.

Geschichte der Burgunderreiche.

Die Burgunder (Burgundiones), ein germanisches Volk, Zweig der Vandalen, wohnten ursprünglich im Gebiete der Netze und Warthe. Un 1250 n. Chr. zogen sie nach der obern Weichsel, wo sie von dem Gepidenkönig Fastida zurückgeworfen wurden, dann südwestwärts, wobei sie 277 von Kaiser Probus zum Frieden gezwungen wurden, und ließen sich nördlich von den Alemannen im Maingebiet nieder. Von hier machten sie Einfälle in Gallien und lagen dann mit den Alemannen lange in Fehde wegen der Grenze und des Besitzes von Salzquellen. Eine Schar Burgunder nahm 406 an dem Zug des Radagais nach Italien teil, andre brachen in Gallien ein. 413 ließen sie sich mit Zustimmung der Römer (Iovinus) unter ihrem König Gunt(i)ar am linken Rheinufer zwischen Lauter und Nahe nieder und gründeten ein Reich mit der Hauptstadt Worms (das Burgunderreich der Nibelungensage). Um diese Zeit traten sie zum arianischen Glauben über, was sie bald in scharfen Gegensatz zu den Römern brachte. Als sie sich 435 unter König Gundichar gegen den römischen Statthalter Aëtius empörten, wurden sie 437 zum großen Teil von einer in römischen Diensten stehenden Hunnenschar vernichtet; Gundichar fiel, und das Burgunderreich am Mittelrhein ging zu Grunde (der historische Kern der Nibelungensage). Der Rest des Volkes unter König Gundioch wurde 443 von Aetius in der Sabaudia (Savoyen) angesiedelt und gründete hier im Rhonegebiet ein neues Burgunderreich, das nach Gundiochs Tode 473 unter seine Söhne Gundobad, Godegisel und Chilperich in drei Teile mit den Hauptstädten Lyon, Vienne und Genf geteilt wurde. Ein vierter Sohn, Godomar, war von Gundobad ermordet worden, der auch Chilperich tötete, sich seines Anteils bemächtigte und schließlich das ganze Rhonegebiet bis zum Mittelmeer innehatte. Godegisel, von Gundobad bedrängt, rief 500 den Frankenkönig Chlodovech zu Hilfe, der Gundobad bei Dijon schlug; aber nach seiner Rückkehr wurde Godegisel in Vienne von Gundobad getötet, worauf dieser das Reich bis zu seinem Tode (516) in Ruhe beherrschte, ein Gesetzbuch (lex Gundobada) gab und den Frieden zwischen Arianern und Katholiken herstellte. 507 zog er als Bundesgenosse Chlodovechs gegen die Westgoten. Siegmund, Gundobads Nachfolger, der zum Katholizismus übertrat, wurde 523 von Chlodovechs Söhnen besiegt und in Coulmiers bei Orléans mit Gattin und Söhnen lebendig in einen Brunnen versenkt. Sein Bruder Godomar schlug die Franken 524 bei Véféronce zurück, unterlag aber 532 in einer zweiten Schlacht bei Autun, worauf das Burgunderreich mit Neustrien vereinigt wurde (533). Doch behielten die Burgunder stets ihre alten Satzungen und Rechte. Bei der Teilung des fränkischen Reiches 561 wurde B. ein besonderes Königreich, das, zuerst von Chlotars Sohn Guntram (gest. 593) beherrscht, bald für sich bestand, bald wieder mit Neustrien und Austrasien vereinigt wurde.

Bei dem Zerfall des fränkischen Reiches unter Karl dem Dicken ließ sich Graf Boso (s.d.) von Vienne 880 mit Hilfe des Papstes Johann VIII. und auf Andringen seiner Gemahlin Irmengard, der Tochter Kaiser Ludwigs II., auf einer Versammlung der Großen zu Mantala (Montaille bei Vienne) zum König von Bund der Provence ernennen. So entstand das zisjuranische Burgunderreich (nach der Hauptstadt Arles auch Arelatisches Reich), welches das Gebiet der Rhone unterhalb Genf bis zum Mittelmeer, der untern Saöne und den südöstlichen Teil von Languedoc umfaßte. Nach Bosos Tode (887) huldigte seine Witwe mit ihrem unmündigen Sohn, Ludwig, Kaiser Karl III. dem Dicken 887 und empfing von diesem das Reich als Lehen. In demselben Verhältnis stand B. zu Kaiser Arnulf. König Ludwig wurde 899 auch König der Langobarden und 901 von Benedikt IV. zum Kaiser gekrönt, aber durch Berengar von Ivrea geblendet und nach B. zurückgetrieben, wo für ihn Graf Hugo von Arles die Regierung führte und nach Ludwigs Tode 924 den Thron bestieg. – Schon 887 hatte der Welfe Rudolf I., Neffe des Königs Hugo von Frankreich, die Länder zwischen dem Jura und den Penninischen Alpen, also die Westschweiz und Franche-Comté, zu dem transjuranischen oder hochburgundischen Königreich vereinigt, das ebenfalls dem Kaiser Arnulf lehnspflichtig ward. Unter Rudolfs I. Sohn Rudolf 11. (seit 911) erfolgte nach der Krönung Hugos von Arles zum König von Italien 930 die Vereinigung der beiden burgundischen Reiche zu dem Königreich B., das, wie das zisjuranische Reich, auch Arelat genannt wurde. klnter Konrad dem Friedfertigen (937 bis 964), der sich eng an Kaiser Otto I. anschloß, litt das Reich durch Einfälle der Ungarn, Fehden und Raubkriege der Großen. Rudolf III. schloß mit Kaiser Heinrich II., dem Sohn seiner Schwester Gisela, 1006 einen (1027 mit Kaiser Konrad II. in Basel erneuerten) Erbvertrag, demzufolge nach seinem Tode B. an das Deutsche Reich fallen sollte. Zwar suchte nach Rudolfs Tode (6. Sept. 1032) der burgundische Adel den Grafen Odo von Champagne, einen Neffen Rudolfs, als König einzusetzen; allein Konrad II. brach 1033 diesen Widerstand und vereinigte 1034 B. mit dem heiligen römischen Reich deutscher Nation. Zu den Ordnungen, die zur Wahrung der innern Sicherheit eingeführt wurden, gehört der Gottesfriede (s.d.); indessen litt das Land trotzdem häufig durch Fehden der Großen. Zwar befestigte Friedrich I. den unter Heinrich IV. gelockerten Verband mit dem Deutschen Reich, indem er 1156 die Tochter des Herzogs Reinhold 111. von Mâcon, Beatrix, heiratete und sich in Arles krönen ließ; aber nachdem Rudolf 1. von Habsburg sich 1284 vergeblich bemüht hatte, B. beim Reich zu erhalten, gab sein Sohn Albrecht diese Politik auf. Zwar ließ sich Kaiser Karl IV. noch einmal 1361 zu Arles krönen, allein ohne etwas Weiteres zur Erhaltung des Landes beim Reich zu tun. So zerfiel B. in eine Anzahl kleiner Herrschaften, die im Lauf der Zeit größtenteils an Frankreich fielen; nur die Freigrafschaft Hochburgund oder Franche-Comté (s.d.) blieb als Reichslehen mit Deutschland noch länger in Verbindung.

Von diesem arelatischen Königreich zu unterscheiden ist das Herzogtum B. (Bourgogne), das 884 von Bosos Bruder Richard von Autun gestiftet wurde. Es erstreckte sich von Chalon-sur-Saône bis nach Châtillon an der Seine. Richards Sohn Rudolf bestieg 929 den Thron von Frankreich; ihm folgte Hugo der Weiße. Dadurch, daß Richards Enkelin Liudgard den Bruder Hugo Capets, Heinrich, heiratete, kam das Herzogtum an das Haus der Kapetinger, die mit König Heinrichs I. Bruder Robert 1032 eine Linie begründeten, die erst 1361 mit Philipp de Rouvres erlosch, worauf König Johann von Frankreich, der zweite Gemahl von Philipps Mutter Johanna von Boulogne, das Land als erledigtes Lehen in Besitz nahm. 1363 belehnte er damit seinen Sohn Philipp von Valois, der bereits die Freigrafschaft Hochburgund von Kaiser Karl IV. als deutsches Lehen erhalten hatte, wodurch wieder der Grund zu einem selbständigen Reich B. gelegt wurde. Philipp I. der Kühne (1363–1404) gewann durch seine Heirat mit Margarete, der Erbin von Flandern (1369), ein dichtbevölkertes und durch Reichtum, Handel und blühende Städte ausgezeichnetes Gebiet, das bald den Schwerpunkt des neuen Reiches bildete. Dazu erwarb er noch andre Territorien, wie die Grafschaft Charolais (1390), durch Kauf. Bei der Geisteskrankheit des französischen Königs Karl VI. war er als Reichsverweser der eigentliche Regent von Frankreich, fand aber an des Königs Bruder, dem Herzog Ludwig von Orléans, einen erbitterten Gegner. Nach Philipps Tod (1404) wurde sein Sohn Johann der Unerschrockene (1404–19) Erbe seiner Länder und übte an der Spitze der Partei der Bourguignons einen herrschenden Einfluß in Frankreich aus. In stetem Streit mit den Armagnaken, deren Führer, den Herzog von Orléans, er 1407 töten ließ, wurde Johann 1419 auf der Brücke von Montereau, wo er sich mit dem Dauphin (Karl VII.) versöhnen sollte, von dessen Begleitern ermordet. Daher trat sein Sohn Philipp I I. der Gute (1419–67) im Vertrag von Troyes (1421) auf die Seite der Engländer, bis 1435 zu Arras zwischen Philipp und Karl VII. Friede geschlossen wurde, worin der letztere wegen der Ermordung des Herzogs Johann Abbitte leisten und das Sommegebiet, die Landschaften Mâcon und Auxerre nebst Ponthieu abtreten sowie auf alle Lehnspflicht und Huldigung des Herzogs von B. verzichten mußte. Philipp erwarb ferner Namur (1421) durch Kauf, erhielt Brabant und Limburg (1430) als nächster Verwandter der kinderlos verstorbenen Herzöge, gewann im Streit mit Jakobäa von Brabant deren Grafschaften Holland, Seeland und Hennegau (1436), durch Vertrag und Kauf Luxemburg (1443), so daß das burgundische Reich eine bedeutende Stellung einnahm, zumal es eine Menge durch Handel und Gewerbfleiß blühender Städte besaß und der Hof durch Pracht und Ritterlichkeit vor allen Höfen sich auszeichnete. Auf Philipp den Guten folgte 1467 sein Sohn Karl der Kühne, bisher Graf von Charolais. Nachdem er mehrere Aufstände, besonders zu Lüttich, streng unterdrückt hatte, wurden der Adel wie die Städte in Unterwürfigkeit gehalten; Ludwig XI. von Frankreich, der stets Unruhen in B. zu erregen suchte, wurde bei einer Zusammenkunft zu Péronne 1468 festgehalten und zum Verzicht auf seine Ansprüche gezwungen; die Stadt Lüttich, die sich aufs neue erhob, ward 1468 fast zerstört. Nach dem Tode des Herzogs Arnold von Geldern und Zütphen (1473) setzte sich Karl durch Gewalt in den Besitz dieser Länder. Schon 1469 hatte er vom Herzog Siegmund von Österreich dessen Besitzungen im Elsaß für ein Darlehen von 80,000 Goldgulden an sich gebracht und dort einen tyrannischen Statthalter, Peter v. Hagenbach, eingesetzt, der infolge eines siegreichen Aufstandes der elsässischen Städte 1474 zu Breisach hingerichtet wurde. Sein Plan aber, vom Kaiser Friedrich III. Lothringen als Lehen und die Erhebung seines Reiches zu einem Königreich zu erlangen, wofür er dem Sohn des Kaisers, Maximilian, die Hand seiner Erbin Maria anbot, scheiterte an dem Widerstreben des Kaisers, mit dem Karl 1473 zu Trier zusammenkam; überhaupt erweckte er durch seine hohen Entwürfe überall Argwohn, Eifersucht und Widerstand. Als er 1473 den vertriebenen Erzbischof Ruprecht von Köln mit Gewalt wieder einsetzen wollte, traf er vor der Stadt Neuß energischen Widerstand; nach elf Monaten mußte die Belagerung 1475 aufgegeben werden. Nun wurde ein Bund gegen Karl von Ludwig XI., dem Kaiser und den Schweizern geschlossen. Als Karl, nachdem er sich Lothringens bemächtigt, gegen die Schweizer sich wandte, wurde er 2. März 1476 bei Grandson, 22. Juni d. I. bei Murten geschlagen und fand 5. Jan. 1477 bei Nancy den Tod. Seine Erbin Maria von B. vermählte sich 1479 mit dem Erzherzog Maximilian von Österreich. Indessen bemächtigte sich Ludwig XI. des französischen Lehnsherzogtums B., der Freigrafschaft und einer Reihe von Städten in Flandern, Picardie und Artois. Im Frieden von Arras (1482) mußte Frankreich Flandern und im Frieden von Senlis (1493) die Freigrafschaft an Maximilian zurückgeben. Dieser stieß aber nach Marias 1482 erfolgtem Tod auf Widerstand in den burgundischen Provinzen, namentlich in Flandern, und wurde nur als Vormund seines Sohnes Philipp und als Reichsverweser anerkannt. Nach dem Tode Philipps des Schönen (1506) fiel das Land an dessen minderjährigen Sohn Karl, der 1519 nach seiner Wahl zum Kaiser (Karl V.) das Herzogtum B. von Franz I. zurückforderte. Dessen Abtretung an Karl im Frieden von Madrid (1526) wurde 1529 im Frieden von Cambrai rückgängig gemacht. 1548 wurden die niederländischen Provinzen und Hochburgund, die seit 1512 den Burgundischen Kreis (s.d.) des Deutschen Reiches bildeten, fast selbständig gemacht und ihm bald völlig entfremdet, indem der Kreis 1555 an die spanische Linie der Habsburger siet und durch den Aufstand der Niederlande jeden Zusammenhang verlor. Auch die Franche-Comté wurde im Frieden von Nimwegen 1678 von Spanien an Frankreich abgetreten, das somit in den Besitz von ganz B. gelangte. S. die Geschichtskarten von Frankreich und Deutschland. Vgl. Derichsweiler, Geschichte der Burgunden bis zu ihrer Einverleibung ins Fränkische Reich (Münster 1863); Binding, Geschichte des burgundisch-romanischen Königreichs (Leipz. 1868, Bd. 1; mit einem Anhang: »Sprache und Sprachdenkmäler der Burgunden«, von W. Wackernagel); Jahn, Geschichte der Burgundionen und Burgundiens bis zum Ende der ersten Dynastie (Halle 1874, 2 Bde.); Hüffer, Das Verhältnis des Königreichs B. zu Kaiser und Reich (Paderb. 1874); Barante, Histoire des ducs de Bourgogne (8. Aufl., Par. 1858, 8 Bde.); Dubois, La Bourgogne depuis son origine, jusqu'à son entière réunion à la couronne de France (2. Aufl., Rouen 1867); Petit, Histoire des ducs de Bourgogne de la race capétienne (bisher 7 Bde., Dijon 1886–1901); Maag, Die Freigrafschaft B. in ihren Beziehungen zu der schweizerischen Eidgenossenschaft 1477–1678 (Zürich 1891).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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