Auswanderung

Auswanderung

Auswanderung, das vorübergehende oder dauernde Verlassen des Heimatstaates in der Absicht, sich in einem andern Lande niederzulassen. Im juristischen Sinn ist A. erst dann gegeben, wenn der Auswandernde seine bisherige Staatsangehörigkeit verliert. Dies kann durch förmliche Entlassung aus dem bisherigen Staatsverband, aber auch durch Verjährung der Staatsangehörigkeit durch länger fortgesetzten Aufenthalt im Ausland eintreten (s. Staatsangehörigkeit). Während die Auswanderer sich im neuen Heim eine Existenz gründen wollen, suchen Emigranten als politische Flüchtlinge im Ausland nur eine vorläufige Zufluchtsstätte, können allerdings auch ihre seitherige Staatsangehörigkeit verlieren. Insofern wäre die A. aus Kolonialstaaten nach deren Besitzungen keine A. im eigentlichen Sinne, doch ist diese bei einer Würdigung der sozialen Seite der A. ebenso zu beachten wie die Wanderungen nach andern Provinzen eines Staates (innere Wanderungen) oder in andre Staaten einer Union (z. B. in Nordamerika).

Ja älterer Zeit, in der die Einzelwanderung durch Hemmnisse rechtlicher Art und durch mangelnde Verkehrsentwickelung (Schwierigkeit des Reisens, Unkenntnis fremder Länder) erschwert war, kamen Auswanderungen mehr in der Form von Massenwanderungen vor. Das Mutterland gab einen Teil seiner Bewohner zur Gründung von Kolonien ab, besiegte Völker wurden von den Siegern zwangsweise nach einer andern Gegend verpflanzt (Juden), ein Volk wurde durch ein andres aus seinen Wohnsitzen verdrängt, oder es wanderte, um anderwärts ein besseres Heim zu finden (Völkerwanderung, eine derselben ähnliche Erscheinung weist die moderne Zeit im »Trekken« der Buren in Südafrika wie in der Wanderung der Mormonen von Nauvoo nach Utah auf). Beispiele erzwungener A. aus späterer Zeit sind die Verjagung der Mauren aus Spanien, der französischen Protestanten unter Ludwig XIV., der Salzburger unter Erzbischof Firmian. In der neuern Zeit ist der Besuch fremder Länder durch Erweiterung der persönlichen Freiheitsrechte (Aufhebung der Hörigkeit, Gewährung freien Reiserechts, Wegfall polizeilicher Reiseerschwerungen), durch den Einwanderern gewährten wirksamern Rechtsschutz sowie durch die Verkehrsentwickelung außerordentlich erleichtert, und es trägt infolgedessen die moderne A. fast ausschließlich den Charakter der freiwilligen Einzelwanderung.

Die Beweggründe, die zum Aufgeben der Heimat veranlassen, können sehr verschiedene sein, religiöse, politische, wirtschaftliche. Während die beiden ersten in früherer Zeit mächtige Triebfedern waren, ist in der Gegenwart fast ausschließlich der Wunsch nach Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse maßgebend. Die A. erhält den stärksten Antrieb, wenn ungünstige Verhältnisse in der Heimat mit günstigen der Fremde zusammentreffen. Hauptsächlich treibt der durch allzu rasches Anwachsen der Bevölkerung veranlaßte Notstand größere Scharen in die Fremde. Das sprechendste Beispiel hierfür bildet Irland, das nach 1840 in kurzer Zeit 30 Proz. seiner Bevölkerung durch A. verlor. Auch die deutsche A. ist, abgesehen von der A. in den Reaktionsperioden der 30er und 50er Jahre des 19. Jahrh., wo politische Verhältnisse den Anstoß gaben, größtenteils durch die Erschwerung der Selbständigmachung veranlaßt. Allerdings steht hier die A. nicht in unmittelbarem Verhältnis zur Bevölkerungsdichtigkeit, insofern z. B. in Preußen die dünn besiedelten Provinzen Westpreußen, Pommern, Posen eine viel stärkere A. aufweisen als die dicht bevölkerten Rheinlande. Es hängt dies größtenteils mit den agrarischen Verhältnissen des Ostens zusammen, die den Erwerb eignen Landes erschweren, während im industriellen Westen fleißige Hände immer Beschäftigung finden. Auch das industrie- und volkreiche Sachsen weist eine verhältnismäßig nur geringe A. auf. Daß bei günstigen bäuerlichen Besitzverhältnissen auch die A. gering ist, zeigt Bayern. Mit der agrarischen Verursachung der deutschen A. hängt es zusammen, daß sich diese mit Vorliebe in Länder wendete, die dem Ackerbauer Gelegenheit zum Erwerb eignen Besitzes boter. So wandte sich die deutsche A. früher nach dem Osten (Rußland, Ungarn, Siebenbürgen), begünstigt durch die Herrscher jener Länder, die menschenleere Gebiete zu bevölkern hatten; heute sind politische und wirtschaftliche Verhältnisse dort für die Deutschen nicht mehr so günstig; dieselben wenden sich dem mehr versprechenden Westen (Nordamerika) zu, wo übrigens auch der Handwerker, Dienstbote etc. lange Zeit günstige Verhältnisse vorfand. Die britische A. wird vorzüglich begünstigt durch den Kolonialbesitz und die bereits mit den Ländern, nach denen sich die A. richtet, bestehende Stammesverwandtschaft. Österreich-Ungarn und Rußland, die selbst noch große Landstriche zu bevölkern haben, weisen eine geringe A. auf, in Rußland wird die A. durch die Einwanderung übertroffen. Die geringe Bevölkerungszunahme Frankreichs findet im eignen Lande mit seiner steigenden wirtschaftlichen Kraft Raum und Verwendung, ebenso sind aach die Bedingungen des industriereichen Belgien einer Zuwanderung günstig. In Skandinavien, das keinen Unterhalt für eine große Volkszahl bietet, ist trotz geringer Bevölkerungsdichtigkeit der durch große Vertrautheit mit dem Meere unterstützte Trieb zur A. sehr groß. Ebenso entsendet China mit seiner großen Bevölkerungsdichtigkeit alljährlich Scharen von Auswanderern nach dem Ausland.

In Verbindung mit den gegebenen wirtschaftlichen und sozialen Tatsachen sowie mit den mit andern Ländern bereits angeknüpften Beziehungen ist von großem Einfluß auf die A. die ganze geschichtliche Entwickelung eines Volkes. So zeichnet sich die kinderreiche germanische Rasse durch einen traditionellen Wandertrieb aus, während der größte Teil der Slawen zwar zum Wandern innerhalb des eignen Landes geneigt ist, zum Auswandern sich aber nur schwer entschließt. Von den romanischen Völkern sind die seßhaftesten die Franzosen, während der Italiener wieder leichter sein Vaterland verläßt.

Den Ländern, denen die A. sich zuwendet, bringt dieselbe in der Regel dadurch Vorteil, daß sie ihnen kostenlos Arbeitskräfte zuführt. Dann kommen die Auswanderer auch nicht ganz mittellos in die neue Heimat. Kapp u. a. haben berechnet, daß die Vereinigten Straten allein von Deutschland in diesem Jahrhundert an Vermögen und fahrender Habe 1500 Mill. Mk. und an Erziehungskapital 31/2-5 Milliarden Mk. (400, bez. 800–1200 Mk. auf den Kopf der Auswanderer) gewonnen haben, und daß Europa täglich rund 4 Mill. Mk. durch seine Auswanderer an die Union abgebe. Diesen Summen, die wohl zu hoch gegriffen sind, stehen diejenigen gegenüber, die durch Einwanderung, insbes. durch Rückwanderung nach erlangtem Wohlstand, dann durch Heimsendungen und Erbschaften gewonnen werden. Ein weiterer Gewinn kann dem Mutterlande dadurch erwachsen, daß die A. in der Ländern, nach denen sie sich wendet, die Grundlage einer dauernden vorteilhaften Handelsverbindung bildet, wie dies vorzüglich bei der englischen A. geschehen ist, bei der deutschen neuerdings mehr planmäßig erstrebt wird. Das für die Auswanderer aufgewendete Erziehungskapital ist freilich verloren. Nachdem nun aber einmal die Kinder erzeugt und erzogen sind, fragt es sich nur, ob ihre Kräfte anderweit hatten wirtschaftlich verwendet werden können. Ist dies nicht der Fall, so ist der durch die A. entstehende Verlust an Erziehungskapital nicht weiter zu beklagen. Wird zwar die augenblickliche Bevölkerungszahl durch die A. gemindert, so wird oft, und zwar gerade bei den wanderlustigsten Nationen, die entstandene Lücke rasch wieder ausgefüllt. Nicht selten ist auch der durch die A. verminderte natürliche Bevölkerungszuwachs wieder durch Einwanderung verstärkt.

Staatliche und private Regelung.

Die Auswanderungspolitik des Staates trägt heute einen wesentlich andern Charakter als noch vor 100 Jahren. Standen der A. im Mittelalter vielfach Rechte Dritter im Wege (Hörigkeit), so suchte man si. später, insbes. in der Blütezeit des Merkantilsystems, durch Verbot und Abgaben (vgl. Abschoß) zu beschränken, um dem Lande eine größere Volkszahl zu erhalten. Vielfach wurde die heimliche A., insbes. aber das Anwerben und Verleiten zur A., mit strengen Strafen, selbst mit »Leibes- und Lebensstrafen«, bedroht (vgl. Bevölkerung). In Deutschland bestanden Verbote noch bis 1825; wer auswandern wollte, mußte erst allen rechtlichen Verpflichtungen nachkommen. In Österreich war noch nach dem Patent vom 24. März 1832 ausdrückliche Bewilligung der Verwaltungsbehörde zur A. nötig. Heute dagegen ist die A. in den Kulturländern freigegeben, sofern nicht durch sie die gegen den Staat zu erfüllenden Pflichten (Militärpflicht) verletzt werden. Der Grundsatz der Auswanderungsfreiheit ist im Deutschen Reiche durch Gesetz vom 1. Juni 1870 ausdrücklich anerkannt (s. Staatsangehörigkeit). Doch ist Angehörigen der aktiven Armee und zum aktiven Dienst eingezogenen Reservisten und Landwehrmännern vor Auflösung dieses Verhältnisses die Entlassung zu versagen; ebenso jungen Leuten von 17–25 Jahren, sofern sie nicht ein Zeugnis darüber beibringen, daß sie die Entlassung nicht bloß in der Absicht nachsuchen, sich dem Militärdienst zu entziehen (ähnlich in Österreich). Heimliche A. solcher Personen, ebenso die geschäftsmäßige Verleitung zum Auswandern durch Vorspiegelung falscher Tatsachen und durch Täuschung bedroht das Reichsstrafgesetzbuch (§ 140, 144, 360) mit Strafe. Die heutige Auswanderungspolitik ist mehr darauf gerichtet, im Interesse der Auswanderer selbst Maßregeln zu ergreifen durch gesetzliche Bestimmungen über die Tätigkeit von Auswanderungsagenten, über die Ausrüstung der Schiffe und Versorgung der Auswanderer auf denselben, dann durch Anstellung von Beamten zur Beaufsichtigung des Auswanderungswesens an Seeplätzen, Schutz der Ausgewanderten in fremden Ländern etc. Dazu tritt heute das Bestreben, den Auswandererstrom dahin zu leiten, wo er dem Mutterland ersprießliche Dienste leisten könne (vgl. Kolonien).

Preußen nahm schon 1847 die Auswanderungsangelegenheit in die Hand, dann 1848 die deutsche Nationalversammlung, 1850 die deutsche Union, wodurch ein besonderes Auswanderungs- und Kolonisationsamt eingesetzt werden sollte. Mit der Union scheiterte auch dieser Plan. Zwar unterlag nach der Reichsverfassung die A. nach außerdeutschen Ländern der Beaufsichtigung und Gesetzgebung des Reiches, doch beschäftigte sich die Reichsregierung nur insoweit mit derselben, daß sie seit 1869 einen Reichskommissar bestellte, dem die Überwachung der deutschen Auswandererschiffe zum Zweck der Erfüllung der vorgeschriebenen Regulative unterstellt war. Nach der Gewerbeordnung blieb dieser Gegenstand im übrigen der Landesgesetzgebung überlassen. Nun ist aber durch Reichsgesetz vom 9. Juni 1897 (Ausgaben von Klössel, Leipz. 1898; von Störk, Berl. 1898) das Auswanderungswesen neu geregelt. Danach bedürfen Auswanderungsunternehmer und -Agenten behördlicher Konzession und müssen Kaution stellen. Zur Überwachung des Auswanderungswesens werden in den Hafenplätzen besondere Behörden bestellt; Auswandererschiffe sind vor Beginn der Reise amtlich auf Seetüchtigkeit, Einrichtung etc. zu untersuchen. Das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 144) bedroht mit Strafe diejenigen, die ein Geschäft daraus machen, Deutsche unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder wissentlich mit unbegründeten Angaben oder durch andre auf Täuschung beruhende Mittel zur A. zu verleiten. England hatte bereits 1803 durch die Passengers Act Vorsorge getroffen und seit 1840 eigne Land and Emigration Commissioners bestellt.

Neben dieser negativen auf Beseitigung von Mißständen im Auswanderungswesen gerichteten Tätigkeit tritt aber an die Staaten und insbes. das Deutsche Reich auch die Frage heran, ob sie auf die A. nicht auch in dem Sinne einwirken sollen, daß die Auswanderer in Gebiete geleitet werden, in denen sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Mutterlande bleiben. Diese Frage wird dadurch näher gerückt, daß die Vereinigten Staaten, die bisher ca. neun Zehntel aller Auswanderer aufgenommen haben, in jüngster Zeit infolge der wirtschaftlichen Krisis die Einwanderung wirtschaftlich oder moralisch minderwertiger Personen beschränkt (Gesetz von 1891) und die Kontrolle der Einwanderer und die Haftpflicht der Transportunternehmer verschärft haben (Gesetz von 1893). Weitere Beschränkungen stehen in Aussicht.

Auch die private Tätigkeit hat sich der Auswanderungsfrage in vielen Ländern zugewendet. So sind auch in Deutschland seit Beginn der 1840er Jahre zahlreiche Gesellschaften gegründet worden, die sich teils die Fürsorge für die Auswanderer, teils die Besiedelung bestimmter Gebiete zur Aufgabe gemacht haben. Unter den letztern ist erwähnenswert der Kolonisationsverein für Südbrasilien (1849) in Hamburg, der in der Kolonie des Dr. Blumenau (1850) und Santo Angelo (1857) dauernde Erfolge erzielte. Die Vereine können insbes. auch durch Errichtung von Auskunftsstellen und zuverlässige Mitteilungen über die Ziele der A. vorteilhaft wirken. In neuester Zeit haben der Zentralverein für Handelsgeographie, der Westdeutsche Verein, der Münchener Verein sich mit der Auswanderungsfrage wenigstens insoweit beschäftigt, als sie die deutsche A. in geeignete Gebiete zu lenken strebten. Auch in den Häfen, in denen sie landen, finden die Auswanderer vielfach Schutz und Beihilfe durch gemeinnützige Vereine. In New York besteht seit 1819 ein Gesetz zum Schutz der Einwanderer und seit 1847 hierfür eine eigne offizielle Einwanderungskommission, der auch die Vorsitzenden der deutschen und der irländischen Gesellschaft angehören.

Auswanderungsstatistik.

Die Auswanderungsstatistik hätte zu erheben Zahl, Alter, Geschlecht, Beruf, seitherigen Wohnort und Ziel der Auswandernden. Doch ist die Ausstellung derselben mit großen Schwierigkeiten verknüpft. Zur Zählung können benutzt werden die Listen von Auswandererschiffen, dann die ausgestellten Pässe und Entlassungsurkunden. Die auf beiden Wegen gefundenen Zahlen decken sich jedoch nicht. Reisende und Auswanderer sind nicht streng voneinander zu scheiden; aus manchen Reisen wird allmählich eine ursprünglich nicht beabsichtigte A. mit Verlust der Staatsangehörigkeit; dann können die oft nicht unbeträchtlichen heimlichen Auswanderungen nicht gezählt werden. Aus diesen Gründen stimmen auch die in Nordamerika geführten Listen mit den europäischen nicht überein. Doch reichen die Zahlen aus, um ein ungefähres Bild von dem Umfang der A. zu geben.

In Dentschland betrug die Zahl der von der deutschen Statistik ermittelten deutschen überseeischen Auswanderer:

Tabelle

Es sind demnach in der Zeit von 1871–1901 rund 23/4 Mill. Menschen als aus Deutschland ausgewandert von der deutschen Statistik ermittelt warden. Seit 1820 sind wohl rund 5 Mill. Personen ausgewandert. Die A. stieg ziemlich stetig in den 40er Jahren des vorigen Jahrhunderts, war sehr stark in den Jahren 1852–54, 1867–69, 1872–73, 1881–84, ist aber seitdem mit kleinen Schwankungen erheblich zurückgegangen. Die einzelnen Teile des Reiches sind an der A. sehr ungleich beteiligt. Im J. 1900 sind beispielsweise aus Preußen ausgewandert von 100,000 Einwohnern 37 (davon aus Posen 118, Westpreußen 91, Schleswig-Holstein 72, Hannover 69, am wenigsten aus Rheinland und Schlesien, nämlich 15 und 13), aus Bayern 34 (Rheinpfalz 50, Bayern r. d. Rh. 31), Sachsen 21, Württemberg 53, Baden 39, Hessen 20 etc. Am stärksten ist die A. wegen der Nähe des Meeres in Bremen mit 161 und Hamburg mit 123 auf 100,000 Einwohner. Auch in Reuß ä. L. beträgt sie 141 von 100,000. Was die Altersklassen anlangt, so ist jene von 21–30 Jahren am meisten beteiligt (1900: 6662 von 20,371), auch ist das männliche Gesch iecht mehr beteiligt als das weibliche. An Familien reisten 1900: 8387 und als Einzelpersonen 11,977 Personen. Was den Beruf der Auswanderer anlangt, so läßt sich nur sagen, daß ein sehr großer Prozentsatz der Auswanderer der Landwirtschaft angehört (1900: 7253). Das Ziel der deutschen A. sind vornehmlich die Vereinigten Staaten von Nordamerika, wohin 1871–90: 95,5 Proz. wanderten. In jüngster Zeit hat sich dieser Prozentsatz etwas gemindert. Etwa 2 Proz. gingen nach Brasilien, etwas über 1 Proz. nach den übrigen Teilen von Amerika, der Rest entfiel auf Australien, Afrika und Asien.

Österreich-Ungarn ist an der A. nur schwach beteiligt. Böhmen, Mähren, Tirol, Galizien, das Küstengebiet, namentlich der Kreis Gradisca, stellen zur A. (1850–83 auf 169,356 Personen angegeben) das stärkste Kontingent. Die Hauptmasse dieser Auswanderer nimmt ihren Weg über Hamburg und Bremen nach Nordamerika, 1867–83 durchschnittlich jährlich 6792 Personen- und 1884–88 im Durchschnitt jährlich 22,545 Österreicher und 13,035 Ungarn, 1889: 21,365 Österreicher und 22,228 Ungarn, 1891: 60,153 Österreicher, 21,254 Ungarn, 1892: 54,775, bez. 20,172, 1893: 51,978, bez. 13,566, 1894: 20,139, bez. 5427, 1895: 19,249, bez. 17,536, 1896: 25,205, bez. 15,005, 1897: 15,808, bez. 9880. Die A. nach Rußland, Rumänien, Serbien etc. ist nicht bekannt, sie ist aber ziemlich beträchtlich.

Die Schweiz hat von jeher ein starkes Kontingent zur A. gestellt indessen erreichte dieselbe doch erst seit den Notjahren 1846–54 eine größere Ausdehnung; später kam der Druck hinzu, der auf gewissen Industrien lastete. Die A. war im Durchschnitt jährlich:

Tabelle

Über 80 Proz. derselben suchten in den letzten Jahren Nordamerika, 18–19 Proz. Südamerika auf.

In den Niederlanden wird seit 1847 eine amtliche Statistik der Aus- und Einwanderung nach den Berichten der Kommunalbehörden veröffentlicht, dazu kommen seit 1873 die Berichte der zum Schutz der Auswanderer in den holländischen Häfen eingesetzten Kommission. Nach jener war die A. 1880–86 durchschnittlich jährlich nach den Kolonien 2863, nach dem Auslande 12,101. Sie betrug 1890: 19,032, 1891: 19,872, 1892: 21,405, 1893: 22,870, 1894: 21,098. Das Ziel der A. war, abgesehen von den niederländischen Kolonien, fast ausschließlich Nordamerika. Der A. steht übrigens eine starke Einwanderung, namentlich aus den Kolonien (Rückwanderung), gegenüber.

In Belgien betrug die A. im Durchschnitt jährlich 1871–80: 7127, 1881–85: 14,903, 1886–90: 20,782, 1891–96: 20,006 Personen; es steht ihr aber eine überwiegende Einwanderung gegenüber.

In Großbritannien, wo schon seit langer Zeit die A. sehr stark gewesen, stellte sie sich 1815–90 auf rund 12 Mill. Personen, wovon 5/6 Angehörige des Königreichs selber. Bis 1852 sind alle Reisende zusammengezählt, die von Großbritannien nach Plätzen außerhalb Europas gehen, erst von 1853 wird zwischen Engländern, Schotten, Irländern und Angehörigen andrer Nationen unterschieden. Die gesamte A. war durchschnittlich jährlich:

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1815–52 im ganzen 3,466,210 Personen; und die britische A. allein:

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1853–91 im ganzen 7,349,402 Personen. Hiervon wanderten 66,4 Proz. nach den Vereinigten Staaten, 10,3 Proz. nach Britisch-Nordamerika, 10,9 Proz. nach Australien, 4. 4 Proz. nach andern Plätzen. Darunter waren 49,7 Proz. Engländer, 10,0 Proz. Schotten und 40,3 Proz. Irländer. Dieser A. steht eine nicht unbeträchtliche Ein- oder Rückwanderung gegenüber, 1854–90: 2,405,822 Personen. In den letzten Jahren ist auch hier die A. wesentlich zurückgegangen. Sie betrug aus Großbritannien und Irland zusammen 1892 noch 321,397 Personen, 1896 nur mehr 161,925, 1897: 146,460, 1898: 140,644. Von den 140,644 Auswanderern des Jahres 1898 zogen 80,494 nach den Vereinigten Staaten, 17,640 nach Britisch-Nordamerika, 10,693 nach Australien.

Dänemarks A. besteht zum größten Teil aus Angehörigen der ländlichen Bevölkerung, die vorwiegend sich nach den Vereinigten Staaten, dann nach Australien und nach Südamerika wenden. Die A. war durchschnittlich jährlich 1869–80: 3871 und 1881–90: 8162, 1891: 10,382 Personen, sank 1894 auf 6112, 1897 auf 4670 Personen.

Schweden schickt die größte Zahl seiner Auswanderer nach den Vereinigten Staaten, doch richtet sich die meist aus dem Süden stammende A. von Arbeitern besonders nach Deutschland und Dänemark. Di-A. war durchschnittlich jährlich:

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1891–93 betrug sie noch 39,032, sank aber seitdem, abgesehen von vorübergehender Steigerung 1895, stetig und belief sich 1897 nur noch auf 8926 Personen.

Norwegen, arm und unfähig, eine starke Bevölkerung zu ernähren, hat eine beträchtliche A. Dieselbe war durchschnittlich jährlich (92 Prot. nach Nordamerika).

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Seitdem ist sie auch hier bedeutend gesunken.

Frankreichs A. ist niemals bedeutend gewesen (lat doch selbst Kanada nur wenig Franzosen angezogen); eine natürliche Folge seiner geringen Volksvermehrung und der auch im Nationalcharakter begründeten Abneigung der Franzosen, ihr gesegnetes Land mit einem andern zu vertauschen. Die Auswanderer stammen vornehmlich aus den Departements Unter- und Oberpyrenäen, nächstdem aus der Gironde, Ostpyrenäen, Oberalpen, Rhonemündungen, Savoyen, Korsika, Doubs, Cantal, Gers. Die Zahl der Auswanderer war im Durchschnitt jährlich: 1857–77: 7062, 1881–1885: 5098, 1886–90: 18,667 (starke A. nach Argentinien), 1893: 5586. Doch sind die Zahlen der französischen Statistik unzuverlässig (zu niedrig).

Italien, das bei mangelhaft entwickelten Erwerbsverhältnissen seiner schnell wachsenden Bevölkerung die nötigen Unterhaltsmittel nicht zu gewähren vermag, entsendet einen von Jahr zu Jahr wachsenden Teil seiner Angehörigen ins Ausland, wo sie vorübergehend oder dauernd ihren Aufenthalt nehmen. Das größte Kontingent stellen die Provinzen Venetien, Piemont und Lombardei, demnächst Ligurien und die Umgegend von Cosenza, Potenza und Salerno. 1869–85 umfaßte die gesamte A. 2,078,746 und 1886–91: 1,403,460 Personen, wovon aber etwa die Hälfte nur zeitweilig das Vaterland verließ. Die dauernde A. war durchschnittlich jährlich 1876–1885: 44,899 und 1886–90: 127,829 Personen. Für die Jahre 1891–97 stellt sich die A. wie folgt:

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Mit Vorliebe suchen die Italiener die ihnen durch Sprache und Sitte verwandten Teile von Südamerika auf. Die zeitweilige A. (meist Arbeiter) wendet sich in erster Linie nach Frankreich, dann nach Österreich-Ungarn, der Schweiz, Deutschland, zur Balkanhalbinsel und nach England.

Spanien veröffentlicht keine amtliche Statistik seiner A.; dieselbe läßt sich daher nur nach den Berichten der Länder feststellen, auf die sie sich richtet, und nach den allgemeinen Angaben des Statistischen Bureaus zu Madrid. Die Auswanderungsziele der Spanier sind vornehmlich Südamerika und Algerien. Doch kehren die Auswanderer aus Algerien gewöhnlich nach kurzem Aufenthalt daselbst wieder in ihre Heimat zurück. Durchschnittlich jährlich wanderten 1882–84: 57,970, 1885–88: 38,710 und 1890–1897: 84,876 Personen aus. Auch in Portugal wird keine amtliche Statistik über die A. geführt. Die gesamte A. des Königreichs wird angegeben durchschnittlich jährlich 1872–81 zu 13,301, 1882–87: 16,829 und 1891–96: 31,559 Personen, vorwiegend nach Brasilien.

Unter den außereuropäischen Ländern weist das von Hungersnot häufig heimgesuchte Indien eine von der Regierung vielfach veranlaßte erhebliche A. von Arbeitern (Kulis), die sich nach Natal, Britisch-Guayana, Britisch- und Französisch-Westindien etc. wendet, auf. Ebenso hat China mit seiner starken Bevölkerung eine bedeutende A., die sich landeinwärts nach der Mongolei, Tibet und Hinterindien, aber auch seewärts nach dem Indischen Archipel, Australien und den polynesischen Inseln richtet. Australien und Hawaï suchen sich einer Überflutung durch die ihnen antipathischen Elemente durch scharfe und drückende Regulative gegen die chinesische Einwanderung zu erwehren. Dasselbe versucht man in den Vereinigten Staaten, wohin bis 1890: 290,630 Chinesen zogen. Die jährliche Durchschnittszahl der chinesischen überseeischen A. darf auf mindestens 150,000 angeschlagen werden, doch kehren auch viele der Ausgewanderten wieder in ihr Vaterland zurück.

Was die Ziele der A. anlangt, so richtet sich der Strom der Auswanderer, wie zu erwarten, mit Vorliebe auf Gebiete, in denen Stammverwandte vorzufinden sind. Bis in das 17. Jahrh. waren Süd- und Zentralamerika die Hauptziele der europäischen A., doch wurde die letztere durch die spanisch-portugiesische Kolonialpolitik in engen Schranken gehalten. Vom 17. Jahrh. an beginnen Franzosen und insbes. Engländer Nordamerika zu besiedeln. Mit dem 19. Jahrh. wendet sich die A. auch Australien, Südafrika etc. zu. Die Romanen (Spanier, Portugiesen, Italiener und Franzosen) wenden sich nach dem spanischen oder portugiesischen Amerika, auch nach dem französischen Algerien; die Germanen (Deutsche, Briten, Holländer, Skandinavier, Schweizer) suchen fast ausschließlich den Norden Amerikas, zu einem größern Bruchteil auch Australien auf.

Die Vereinigten Staaten von Nordamerika sind seit vielen Jahren das Haupt- und Endziel aller europäischen A. gewesen. Die Wahl der Berufsarten ist für die einzelnen Nationalitäten charakteristisch: während die Deutschen sich vorwiegend dem Ackerbau und dem Handwerk widmen, sind die Iren meist Arbeiter, die Engländer Handwerker, Fabrikarbeiter und Bergleute, die Schotten und Kanadier desgleichen, die Schweden meist Ackerbauer, die Franzosen Ackerbauer und Handwerker. Die Zahl der Rückwanderer ist gering. Sie stellt sich auf etwa 16 Proz. der Einwanderung. Die gesamte Einwanderung war durchschnittlich jährlich in Tausenden:

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Die Gesamtsumme stellt sich 1821–97 auf 16,7 Mill., nach Nationalitäten verteilt in Tausenden:

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Ferner war 1821–91 die Einwanderung aus:

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Britisch-Nordamerika bezieht seine wenig zahlreiche Einwanderung fast ausschließlich aus Großbritannien, nennenswert ist noch die skandinavische. Mexiko und Zentralamerika haben zu wiederholten Malen die A. an sich zu ziehen versucht, doch stets ohne sonderlichen Erfolg. In Westindien suchte man nach Aufhebung der Sklaverei dem Bedarf an Arbeitskräften abzuhelfen, indem man 1839 und 1840 Deutsche und Franzosen, später auch Engländer dorthin lockte, die aber meist dem Klima erlagen. Darauf zog man Arbeiter aus Madeira, Afrika, China, namentlich aber aus Ostindien hierher. Dieselbe Klasse von Auswanderern wird auch nach Britisch-Guayana geleitet, während aus klimatischen Gründen Europäer diese Gegenden nur sehr wenig aufsuchen. Nach Südamerika wenden sich vorzugsweise romanische Völker, doch haben sich fast sämtliche Regierungen bemüht, eine deutsche Einwanderung ins Land zu ziehen. So Venezuela 1843 nach einem von Humboldt gutgeheißenen Plan einige hundert; so Peru, das sich in der Geschichte der deutschen A. mit seiner Kolonie Pozuzu einen sehr übeln Namen gemacht hat; so Chile, wo, veranlaßt durch ein 1840 in Württemberg gebildetes Aktienunternehmen, einige hundert Deutsche angesiedelt wurden. Brasilien könnte in seine fruchtbaren Gebiete noch Hunderte von Millionen Menschen aufnehmen; seit 1812 wurden Versuche gemacht, Einwanderer ins Land zu ziehen. 1818 kamen die ersten Deutschen, doch ist die deutsche Einwanderung schwach gegen die der Romanen. Die Gesamteinwanderung war durchschnittlich jährlich 1870–79: 19,176, 1880–89: 40,230, 1895: 191,137 Personen. Die Italiener waren darunter in den letzten Jahren mit etwa 50 Proz. am stärksten vertreten. Die Geschichte der deutschen A. nach Brasilien ist wenig befriedigend; namentlich haben die Parceria- (Halbpacht-) Verträge deutscher Einwanderer mit brasilischen Großgrundbesitzern Brasilien in sehr schlechten Ruf gebracht. Dazu kommt das verderbliche Klima der nördlichern Gegenden, das viele der Einwanderer hinraffte. Daher wurde 3. Nov. 1859 in Preußen durch Ministerialreskript die A. nach Brasilien bedeutend erschwert; das südliche Brasilien ist aber für Deutsche wohl geeignet, wie die dortigen blühenden deutschen Kolonien beweisen. Argentinien zieht einen erheblich größern Teil der europäischen A. an sich als Brasilien. Die Einwanderung dahin war im Durchschnitt jährlich 1870–79: 45,001, 1880–89: 102,091, 1895: 76,507 Personen. Doch wandern auch viele wieder aus (1880–90 etwa ein Fünftel der Einwanderung). Die Einwanderung in das dichter bevölkerte, aber immer noch menschenleere Uruguay, die fast ganz spanisch, italienisch und französisch ist. war durchschnittlich jährlich 1870–79: 12,588, 1880–89: 13,547, 1890: 24,117, 1895: 9158 Personen. Paraguay, fast ganz durch Bürgerkriege entvölkert, hat eine nur sehr geringe Einwanderung.

Australien empfing die ersten freien Auswanderer schon einige Jahre nach seiner Besiedelung durch Sträflinge (1788), eine regelmäßige A. dahin begann aber erst 1825. Bis 1852 sind aus den britischen Inseln 313,454 Personen und 1853–90: 1,8 Mill. Briten in Australien, Neuseeland und Tasmania eingewandert. Die A. aus andern Ländern ist dagegen unbedeutend gewesen; aus Deutschland kamen 1828–90 rund 60,000 Einwanderer. Der Überschuß der Einwanderung über die A. war durchschnittlich jährlich 1871–80: 42,981 und 1881–90: 62,200 Personen, sank dann in den folgenden Jahren wesentlich und belief sich 1894 auf 30,905 Personen.

Nach Algerien hat die französische Regierung europäische Einwanderer zu lenken gesucht, aber ohne große Erfolge. Am stärksten ist die spanische und nächstdem die italienische Einwanderung, doch ist dieselbe zum graßen Teil eine hin und her strömende. Nach Ägypten wandern vornehmlich Griechen, Italiener und Franzosen. In die englischen Kolonien am Kap kamen zuerst deutsche Legionäre nach dem Krimkrieg, 1858 wurden 2000 Norddeutsche auf Kosten der englischen Regierung und 1877 gegen 1000 Deutsche auf Kosten der Kolonialregierung eingeführt.

Rußland hat große, noch unbesetzte Strecken in seinem Innern, von einer A. über seine Grenzen ist daher kaum die Rede; doch haben die in den letzten Jahren erlassenen Gesetze, welche die bisher vom Militärdienst befreiten deutschen Kolonisten dazu heranziehen wollten, sowie die Bedrückung der Juden eine stärkere A. veranlaßt. Indes verliert Rußland nur wenig durch die A. der eignen Landesangehörigen, während sich fortdauernd ein beträchtlicher Zuzug aus andern europäischen Ländern geltend macht. Serbien ist in de: selben Lage; dünn bevölkert und fruchtbar, vermag es noch viele Einwanderer aufzunehmen.

[Literatur.] Wappäus, Die deutsche A. und Kolonisation (Leipz. 1846 u. 1848); Roscher, Kolonien, Kolonialpolitik und A. (3. Aufl., mit Jannasch, das. 1885); I. Fröbel, Die deutsche A. und ihre national- u. kulturhistorische Bedeutung (das. 1858); Sturz, Die Krisis der deutschen A. (Berl. 1862); Duval, Histoire de l'émigration européenne, asiatique et africaine (Par. 1862); Lammers, Die deutsche A. unter Bundesschutz (Berl. 1869); F. Kapp, Geschichte der deutschen Einwanderung in Amerika (Bd. 1, Leipz. 1868); Derselbe, Über A. (Berl. 1871); Bödiker, Die preußische A. und Einwanderung seit dem Jahr 1844 (Düsseld. 1879); Ratzel, Die chinesische A. (Bresl. 1876); Scalabrini, L'emigrazione italiana in America (Piacenza 1887); R. M. Smith, The influence of immigration on the United States of America (im »Bulletin de l'Institut international des statistique«, Bd. 3, 1888); Derselbe, Emigration and immigration, a study in social science (Lond. 1890); Philippovich, A. und Auswanderungspolitik in Deutschland (Bd. 52 der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Leipz. 1892); Derselbe, Artikel A. u. Auswanderungspolitik im »Handwörterbuch der Staatswissenschaften«, Bd. 2 (2. Aufl., Jena 1899); Bokemeyer, Das Auswanderungswesen in der Schweiz, in Belgien, England und Deutschland (Berl. 1892); Rathgen, Englische A. und Auswanderungspolitik im 19. Jahrh., und Mayo-Smith und Hehl, Einwanderung und Einwanderungsgesetzgebung in Nordamerika und Brasilien (Bd. 72 der Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Leipz. 1896); Meineke, Katechismus der A. (7. Aufl., das. 1896). Weiteres vgl. Kolonien.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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