Abschied

Abschied

Abschied, die Entlassung aus dem Dienst oder Amt und die Bescheinigung einer solchen Entlassung, z. B. bei Militärs (s. Offizier). – Im frühern Deutschen Reiche bezeichnete man mit Reichsabschied (recessus imperii) die vom Kaiser genehmigten und bei der jeweiligen Entlassung des Reichstags verkündeten Beschlüsse des Reichstags. Seitdem der Reichstag permanent in Regensburg tagte, kam diese Einrichtung in Wegfall; der letzte, sogen. jüngste Reichsabschied datiert von 1654. Die beste chronologische Zusammenstellung der deutschen Reichsabschiede ist von Senckenberg und Schmauß (Frankf. a. M. 1747, 4 Bde.). Die Einrichtung eines solchen Abschiedes ist auch in manchen deutschen Einzelstaaten adoptiert und bis auf die Gegenwart beibehalten worden, wenigstens insofern, als am Schluß der Session des Landtags ein Landtagsabschied publiziert wird, der, wie z. B. in Bayern, eine Zusammenstellung der mit dem Landtag vereinbarten (»verabschiedeten«) Gesetze und den Staatshaushaltsetat enthält. In England vertritt das Parlamentsstatut, welches einen wörtlichen Abdruck aller Gesetze und Beschlüsse, auch der schon publizierten, in einer einzigen Akte nochmals zusammenfaßt, die Stelle eines Abschiedes. Endlich bedeutet A. auch Abschoß (s. d.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Abschied — bezeichnet: Abschiedsgruß, siehe Gruß Abschied (Urkunde), auch Rezess, eine Urkunde, welche die Beschlüsse einer Versammlung verzeichnet Reichsabschied, auf dem Reichstag des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation in letzter Lesung… …   Deutsch Wikipedia

  • Abschied — Abschied: Das seit spätmhd. Zeit bezeugte Substantiv (spätmhd. abschid, abeschit, scheit) gehört zu dem heute nur noch fachsprachlich gebräuchlichen Verb abscheiden »entfernen«, mhd. abescheiden »lostrennen, entfernen; entlassen, verabschieden«… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Abschied — Abschied, die Urkunde, welche eine berathende Behörde am Schlusse ihrer Berathungen erläßt, z.B. Reichs , Landtags , Tagsatzungs u.s.w. Abschied …   Herders Conversations-Lexikon

  • Abschied — Abschied, 1) das Weggehn aus einer Gesellschaft od. von einem einzelnen Individuum; 2) Entlassung aus einem öffentlichen Dienst, bes. aus Kriegsdiensten. Er ist nach Umständen A. mit od. ohne Pension; erfolgt er gezwungen wegen leichter, dem zu… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Abschied — Abschied, s.v.w. Dienstentlassung, auch Urkunde darüber; im frühern Deutschen Reich die Urkunde, welche am Schluß des Reichstags die gesamten Beschlüsse nebst den kaiserl. Entschließungen zusammenfaßte (Reichs A., Reichsrezeß); der sog. jüngste… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Abschied — Sm std. (15. Jh.), fnhd. abscheid und (seltener) abschid zu fnhd. abscheiden weggehen (scheiden) Stammwort. Der Vokal des Partizips hat sich hier (im Gegensatz zu Bescheid; bescheiden) durchgesetzt. Vom Verbum ist noch das erstarrte Partizip… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Abschied — [Network (Rating 5600 9600)] Bsp.: • Sie feiern eine Abschiedsparty …   Deutsch Wörterbuch

  • Abschied — Weggang; Trennung; Entlassung; Lebewohl; Auseinandergehen; Abschiednehmen; Abschiedsakt; Ableben; Sterben; Lebensende; Exitus; Tod …   Universal-Lexikon

  • Abschied — 1. Beim Abschied vom Markte lernt man die Kaufleute kennen. *2. Den Abschied hinter der Thür nehmen. D.h. davongehen. *3. Einen polnischen (stumpfen) Abschied nehmen. D.h. weggehen ohne genommenen Abschied, oder auch mit Hinterlassung gemachter… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Abschied — Seinen Abschied nehmen: aus dem Dienst ausscheiden, besonders von Soldaten und Beamten gesagt.{{ppd}}    Es gibt eine Reihe von Redensarten, die bedeuten, daß jemand verschwindet, ohne sich anständig zu verabschieden, ohne seine Schulden zu… …   Das Wörterbuch der Idiome

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