Primogenitūr

Primogenitūr

Primogenitūr (mittellat.), Erstgeburtsrecht, das Vorzugsrecht des Erstgebornen bei der Erbfolge. Die Primogeniturthronfolge (Primogeniturordnung) wurde in Deutschland zuerst durch Kaiser Karls IV. Goldene Bulle 1356 für die Lande, mit denen die Kurwürde verbunden war, festgesetzt, später, und zwar zuerst 1473, in Kurbrandenburg auf die übrigen Lande der Kurfürsten, dann überhaupt auf die deutschen Fürstenhäuser ausgedehnt. Sie bildet dermalen für die monarchischen Staaten die Regel, und zwar ist es eine Linealprimogeniturfolge, d. h. nicht nur der Erstgeborne, sondern auch dessen Linie hat vor dem Nachgebornen und seiner Linie den Vorzug. Wo die Unteilbarkeit der Bauerngüter Rechtens ist, kommt zuweilen, wie in Waldeck und Lippe, auch eine privatrechtliche P. vor, die von dem Majorat (s. d.) und Seniorat (s. d.) wohl zu unterscheiden ist. Vgl. H. Schulze, Das Recht der Erstgeburt in den deutschen Fürstenhäusern (Leipz. 1851); Rehm, Modernes Fürstenrecht (Münch. 1904).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Primogenitur — Primogenitūr (neulat.), Erstgeburt, das Vorzugsrecht des Erstgeborenen (Primogenĭtus) bei der Erbfolge, wobei der Älteste der ältesten Linie zur Erbfolge gelangt; zuerst 1356 durch die Goldene Bulle Karls VI. für die Kurlande, jetzt in fast allen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Primogenitur — Primogenitur, lat. dtsch., Erstgeburt; s. Majorat …   Herders Conversations-Lexikon

  • Primogenitur — Die Primogenitur ist ein Erbfolgeprinzip, nach dem nur der Erstgeborene das Erbe antritt und alle anderen Geschwister ausgeschlossen bleiben. Erbt der Letztgeborene alles, so spricht man von Ultimogenitur. Inhaltsverzeichnis 1 Grundsatz 2… …   Deutsch Wikipedia

  • Primogenitur — Pri|mo|ge|ni|tur 〈f. 20〉 Erbfolge des Erstgeborenen; Ggs Sekundogenitur [zu lat. primogenitus „zuerst geboren“] * * * Pri|mo|ge|ni|tur, die; , en [mlat. primogenitura, zu lat. primus = Erster u. genitus = geboren] (Rechtsspr. früher): Vorrecht… …   Universal-Lexikon

  • Primogenitur — Pri|mo|ge|ni|tur 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Erbfolge des Erstgeborenen; Ggs.: Sekundogenitur (1) [Etym.: <lat. primus »der erste« + genitus »geboren«, Part. Perf. zu gignere »erzeugen, gebären«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Primogenitur — Pri|mo|ge|ni|tur die; , en <aus gleichbed. mlat. primogenitura zu lat. primus (vgl. ↑Primus) u. genitus »geboren«> Erstgeburtsrecht; Vorzugsrecht des [fürstlichen] Erstgeborenen u. seiner Linie bei der Erbfolge; vgl. ↑Sekundogenitur …   Das große Fremdwörterbuch

  • Primogenitur — Pri|mo|ge|ni|tur, die; , en (früher für Erbfolgerecht des Erstgeborenen und seiner Nachkommen) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Jus primogenituræ — Førstefødselsret …   Danske encyklopædi

  • Graf von Lodron — Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines und älteste Zeit 2 Die Linie von Vallagarina (dem Lagertal), oder von Castelnuovo Castellano 2.1 Fürsterzbischof Paris Lodron 3 Die Linie von Castel Lodron …   Deutsch Wikipedia

  • Grafen Lodron — Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines und älteste Zeit 2 Die Linie von Vallagarina (dem Lagertal), oder von Castelnuovo Castellano 2.1 Fürsterzbischof Paris Lodron 3 Die Linie von Castel Lodron …   Deutsch Wikipedia

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