- Generalstab
Generalstab (franz. Etat-major général), früher auch Generalquartiermeisterstab genannt, ein Offizierkorps, dem die Vorbereitung der kriegerischen Tätigkeit des Heeres sowie die Unterstützung der Heerführer und höhern Truppenbefehlshaber obliegt. Zu der vorbereitenden Tätigkeit gehört die Pflege kriegswissenschaftlicher Bildung überhaupt, namentlich aber das Studium und die Bearbeitung der Kriegsgeschichte, ferner das Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Heere und die verschiedenen Kriegsschauplätze, Kartenlegung, Untersuchung und Beschreibung des eignen Landes, dann die Ausbildung von Offizieren für höhere Truppenführung und den Generalstabsdienst, endlich das Entwerfen und Ausarbeiten der Pläne für die Mobilmachung und die Zusammenziehung der Armeen. Die Unterstützung der Heer- oder Truppenführer besteht im Erteilen von Auskunft über das feindliche Heer und den Kriegsschauplatz auf Grund der im Frieden erlangten Kenntnis, im Sammeln und Sichten der im Felde darüber eingehenden Nachrichten, in deren Ergänzung durch Erkundung der feindlichen Stellungen etc. oder rein örtlicher Verhältnisse (Wegsamkeit, Möglichkeit der Unterbringung und Verpflegung der Truppen, Verteidigungsfähigkeit von Orten u. dgl.), endlich im Ausarbeiten der Anordnungen des Befehlshabers in Befehle für die Truppen (für Unterbringung, Märsche und Gefechte). Die Gesamtheit dieser Tätigkeit wird als Generalstabsgeschäfte oder Generalstabsdienst bezeichnet. Der G. ist in Deutschland eine selbständige Behörde; seine Offiziere bilden ein besonderes Korps mit eigner Uniform und bevorzugtem Avancement, wechseln aber in ihrer Dienststellung beim G. und in der Truppe. Seinem Wirkungskreis nach zerfällt er in einen Großen G., dem im Frieden die allgemeinen Vorbereitungsarbeiten, im Kriege neben der Fortsetzung der Friedenstätigkeit die Generalstabsgeschäfte im Großen Hauptquartier und bei den Armeekommandos obliegen, und in den G. beiden Truppen, dessen Offiziere bei den Armeekorps, Divisionen und Gouvernements der großen Festungen neben den Vorarbeiten für die Mobilmachung in ihrem Bereich schon im Frieden und namentlich bei den Manövern ähnliche Aufgaben zu erfüllen haben wie im Felde Die wichtigste Stellung im G. ist die des Chefs, wie im Großen Hauptquartier und beim Oberkommando einer Armee, so auch bei den einzelnen Korps, weil er, mitverantwortlich für die Leitung und Ausführung der militärischen Operationen, auch die übrigen Dienstzweige (Munitionsersatz, Verpflegungs-, Gesundheits-, Transport-, Etappendienst etc.) damit in Einklang zu erhalten hat und deshalb von allen Vorgängen im Hauptquartier unterrichtet sein muß. Ihm sind ein Generalquartiermeister, zwei Oberquartiermeister und der Chef der Landesaufnahme unterstellt, im Felde tritt beim Hauptquartier ein Generalinspekteur des Etappen- und Eisenbahnwesens hinzu. Die Zahl der Generalstabsoffiziere, im Krieg überall größer als im Frieden, ist in den einzelnen Heeren sehr verschieden. Preußen hat deren im Frieden je einen bei jeder Division und den Gouvernements; einen Chef und zwei Offiziere bei jedem Generalkommando. Für wissenschaftliche Zwecke bestand ein 1898 aufgehobener Nebenetat, der z. T. aus von der Truppe abkommandierten Offizieren gebildet wurde. Die Arbeiten desselben sind nun auf die fortgesetzt vermehrten Abteilungen, denen die Bearbeitung der eingangs erwähnten Hauptaufgaben des Generalstabs, wie Sammeln von Nachrichten und statistischem Material über fremde Länder, Beschreibung und Untersuchung des eignen Landes etc. obliegt, verteilt. Die obere Leitung liegt in den Händen des Chefs des Generalstabs der Armee, der dem Kaiser direkt untersteht. Der Große G. gliedert sich außer einer Zentralabteilung in verschiedene Abteilungen, denen Stabsoffiziere, bez. Generale als Chefs vorstehen. Die Abteilung für die Landesaufnahme (gesamte Vermessungswesen) umfaßt eine trigonometrische, eine topographische, eine kartographische Abteilung und die Plankammer. Die kriegsgeschichtliche (früher historische) Abteilung veröffentlichte: »Geschichte des Siebenjährigen Krieges« (1824–47); »Der Feldzug von 1866 in Deutschland« (1867); »Der deutsch-französische Krieg 1870/71« (1874–81, 5 Bde.); »Kriegsgeschichtliche Einzelschriften«, Heft 1 bis 33 (1883–4904); »Der deutsch-dänische Krieg 1864« (1886–87, 2 Bde.); »Gefechtskalender des deutsch-französischen Krieges 1870/71« (1886); »Der erste Schlesische Krieg« (1890–93, 3 Bde.); »Der zweite Schlesische Krieg« (1895, 3 Bde.); »Moltkes militärische Werke« (1892–99, 9 Bde.); »Studien zur Kriegsgeschichte und Taktik« (1901–03, 3 Bde.); »Urkundliche Beiträge und Forschungen zur Geschichte des preußischen Heeres« (1901–04, Heft 1–6). Auch gab sie 1824–67 das »Militärwochenblatt« (mit Beiheften) heraus. Dem Chef des Generalstabs unterstehen ferner: die Kriegsakademie und die Eisenbahnlinienkommissionen. Zur eignen Ausbildung sind über 100 Oberleutnants aus der Armee zur Dienstleistung zum G. kommandiert. Neben dem Unterpersonal an Bureaubeamten, Zeichnern, Kartographen und Lithographen etc. werden eine Anzahl Trigonometer und Topographen, meist frühere Oberfeuerwerker, bei den trigonometrischen Messungen und topographischen Aufnahmen verwendet. Bayern hat einen besondern G. in München, Sachsen in Dresden, von den württembergischen Generalstabsoffizieren sind stets einige in preußischen Generalstabsstellen. – Generalstabsreisen, Übungsreisen zur Ausbildung von Offizieren in der Truppenführung ohne Anwesenheit von Truppen; es werden dabei nach einer allgemeinen Kriegslage (früher Generalidee) für zwei einander gegenüberstehende Parteien die täglichen Operationen bestimmt, nach der jedesmaligen besondern Kriegslage (früher Spezialidee) von einzelnen Offizieren die Marschstraßen, Biwakplätze, Vorposten- und Gefechtsstellungen aufgesucht, dann im Quartier die Berichte über die Erkundungen, die neu zu erlassenden Befehle aufgesetzt und durch den Leiter der Übung die Arbeiten und die aus den beiderseitigen Anordnungen für den nächsten Tag sich ergebende Lage besprochen. Solche Reisen werden in Deutschland alljährlich durch den Chef des Generalstabs der Armee mit den Offizieren des Großen Generalstabs, sowie solchen der Truppengeneralstäbe (große Generalstabsreisen) und in den Armeekorps durch die Generalstabschefs mit den Generalstabs- und andern dazu kommandierten Offizieren, meist unmittelbar nach Schluß der Herbstübungen, von höchstens 17tägiger Dauer (Korpsgeneralstabsreisen), ebenso mit den Offizieren der Kriegsakademie nach Beendigung ihres dreijährigen Kursus ausgeführt. Jährlich finden Festungsgeneralstabsreisen, denen meist die Durchführung von Angriff und Verteidigung einer Fortfestung etc. zugrunde liegt, statt.
Der österreichisch-ungarische G. ist Hilfsorgan des Reichskriegsministeriums und umfaßt die Bureaus für Direktion, operative Generalstabsarbeiten, instruktive Arbeiten und Übungen des Generalstabs, Landesbeschreibung, Evidenz, Eisenbahn und Telegraphen. Er erhält seinen Ersatz durch Offiziere, die auf der Kriegsschule sich hervorgetan und, demnächst in den G. aufgenommen, sich hier praktisch tüchtig erwiesen haben. Für die Aufnahme nach mindestens dreijährigem, gut geleistetem Truppendienst sind außer gediegenem Charakter noch gründliche allgemeine Bildung und sehr widerstandsfähiger Körper erforderlich. Zum Stabsoffizier wird noch die Ablegung einer besondern Prüfung gefordert, bei der von den Artilleriehauptleuten auch noch Nachweis von Kenntnissen aus dem Spezialkursus für Hauptleute der Feld- und Festungsartillerie erbracht werden muß. Das auf solche Weise entstandene Generalstabskorps besteht unter einem Feldzeugmeister als Chef, bez. dem Stellvertreter, einem Feldmarschalleutnant seit 1876; früher gab es einen Generalquartiermeisterstab. Der Chef ist unmittelbar dem obersten Kriegsherrn unterstellt, richtet aber seine Anträge an den Reichskriegsminister. Anträge, bez. Vorträge, die sein Ressort betreffen, ist er jedoch befugt, durch den Minister an die höchste Stelle zu bringen. Anfang 1901 wurde durch neue Bestimmungen der Mangel beseitigt, daß dem Chef des Generalstabs jeder Einfluß auf die Stellenbesetzung bei der Landwehr fehlte. Deshalb wurde bestimmt, daß das Generalstabskorps ein einheitliches für die gesamte Landmacht (Heer, Landwehr, Honveds) sein solle. Auf die Landwehr kommen einschließlich der zugeteilten 48, auf die Honveds 97 Offiziere, während das Heer außer 3 Generalen und 157 zugeteilten Offizieren 33 Obersten, 113 Stabsoffiziere und 164 Hauptleute im G. aufweist. Außerdem wurde der G. durch Stellen vermehrt, die bisher Adjutanten höherer Artilleriestellen einnahmen. Die bei den zwei Landwehren Eingeteilten müssen die betreffende Staatsbürgerschaft und Honvedgeneralstäbler ungarische, bez. kroatische Sprachkenntnisse besitzen. Bei höhern Truppenkommandos bilden die Offiziere unter einem Chef die Generalstabsabteilung, die z. B. bei der Heeres- oder Landwehrinfanterie-Truppendivision im Frieden aus einem Stabs- und 2 Oberoffizieren besteht (also um 2 Offiziere stärker als in Deutschland). Die Einteilung innerhalb der Landwehr sowie die den innern Dienst und die wissenschaftlichen Arbeiten betreffenden Weisungen an die Generalstabsabteilungen liegen dem Landesverteidigungsminister, der mit dem Chef des Generalstabs unmittelbar verkehrt, ob, während letzterer dieses im Heer anordnet. Die wichtigsten Veröffentlichungen des Generalstabs, die in der kriegsgeschichtlichen Abteilung, bez. in dem 1556 von Maximilian I. gegründeten Kriegsarchiv verfaßt wurden, sind neben der »Österreichischen militärischen Zeitschrift« (1806–47) und den »Mitteilungen des k. k. (k. u. k.) Kriegsarchivs« (seit 1876, bisher 25 Bde.): »Grundsätze der höhern Kriegskunst für k. k. Generale« (1808); »Die Feldzüge der österreichischen Armee in Italien 1848 und 1849« (1851–52); »Der Winterfeldzug in Ungarn 1848–1849« (1854); »Österreichs Kämpfe im Jahre 1866« (1867–69, 5 Bde.); »Geschichte des Feldzuges in Schleswig-Jütland 1864« (1870); »Der Krieg in Italien 1859« (1872, 4 Bde.); »Geschichte der Feldzüge des Prinzen Eugen von Savoyen« (1876–92, 20 Bde.); »Österreichs Kriege seit 1495« (1878); »Das Bildungswesen im österreichischen Heere vom Dreißigjährigen Krieg bis zur Gegenwart« (1878); »Die Okkupation Bosniens« (1879); »Der Aufstand in der Herzegowina, Südbosnien und Süddalmatien 1881 bis 1882« (1883); »Das Kriegsjahr 1683« (1883); »Waldstein und die Pilsner Reverse 1634« (1884); »Kaiser Joseph II. als Staatsmann und Feldherr« (1885); »Kriegs-Chronik Österreich-Ungarns« (1885 bis 189 1); »Biographie k. k. Heerführer und Generale« (1888); »Der Österreichische Erbfolgekrieg 1740 bis 1748« (1896–4903, Bd. 1–7); »Geschichte der k. vnd k. Wehrmacht 1618–1898« (1898–1903, Bd. 1–4); »Ausgewählte Schriften des Generalleutnants und Feldmarschalls Raimund Fürsten Montecuccoli« (1899–1900, 4 Bde.); »Unterrichtsbehelfe zur Handschriftenkunde des 16., 17. und 18. Jahrhunderts« (1889). In Vorbereitung sind »Kriege unter Kaiserin Maria Theresia«, »Die Kriege unter Joseph II.« und »Die Kriege gegen Frankreich 1792–1815«. Vgl. Langer, Das k. und k. Kriegsarchiv von seiner Gründung bis zum Jahre 1900 (Wien 1900).
In Frankreich ist der G. dem Kriegsministerium unterstellt, und die Offiziere bilden nicht ein besonderes Korps. Der Chef, der bei einem Ministerwechsel nicht aus dem Amte scheidet, führt auch die Oberaufsicht über den Dienst des Truppengeneralstabs bei Armeekorps, Divisionen etc. und in der Kriegshochschule. Ihm sind drei Brigadegenerale als Souschefs zugeteilt, von denen einer Direktor des geographischen Dienstes (Landesaufnahme) ist. Die Ergänzung des Generalstabs erfolgt aus den mit dem brevet d'état-major, das durch erfolgreichen Besuch der Kriegshochschule oder durch Bestehen einer freiwilligen Prüfung seitens der Kapitäne oder höhern Offiziere erworben wird, versehenen Offizieren. Es gibt deren etwa 1500, die sich auf die verschiedenen Waffen und Rangstufen verteilen. Außerdem verfügt das Heer im Kriege für den Dienst des Generalstabs oder als Ordonnanzoffizier in der Reserve über 356, in der Territorialarmee über 410 Offiziere. Ähnlich wie im preußischen G. gibt auch der französische G. (section historique) Veröffentlichungen über die letzten Kriege, Beschreibungen einzelner Schlachten etc. heraus (meist im Verlage von R. Chapelot u. Co.), die durch Schriften einzelner Persönlichkeiten, die einflußreiche Stellungen im Krieg ein nahmen, ergänzt wurden. Die Bearbeitung und Veröffentlichung eines »Aide-mémoire de l'officier d'état-major« findet jährlich statt, aus der man die Einrichtungen des französischen Heeres ersehen kann.
Der russische G. (Hauptstab, glawny schtab) ergänzt sich im Gegensatze zu andern Heeren, in denen Offiziere auch auf Grund meist im Truppen-, bez. Adjutantendienst praktisch bewährter Tüchtigkeit in den G. gelangen, ausschließlich aus solchen, welche die Nikolai-Generalstabsakademie mit Erfolg besucht haben. Von den nach mindestens dreijähriger Dienstzeit und Prüfung zu dieser Anstalt einberufenen Offizieren treten, nach 21/2 jähriger theoretischer und praktischer Fortbildung von etwa 300, jährlich der Bedarf von 40 des Generalstabs, die besten unter Rangerhöhung, in den G. über. Die Offiziere des Generalstabs, von denen ein großer Teil auch später in hohen Stellungen der Armee Angehöriger des Korps bleibt, bilden einen mächtigen Faktor für den Fortschritt auf allen kriegswissenschaftlichen Gebieten. Dadurch hat sich hier die Militärliteratur zu hoher Blüte entwickelt, und auch bei den Truppen ist der G. Leiter dieser Bestrebungen sowie des Kriegsspiels u. dgl. Die numerische Stärke des Generalstabs ist größer als in Deutschland, weil die etatmäßigen Stellen, wie die Chefs der Stäbe der Militärbezirke, die Generalstabsoffiziere bei den Truppenstäben etc., sehr zahlreich (bei jeder Infanteriedivision zwei) sind und ehemalige Generalstabsoffiziere hohen Ranges mit eingerechnet werden. Abgesehen von diesen (etwa 50 Generale und 70 Obersten), gehören an höhern Offizieren dem G. an: gegen 250 Generale der verschiedenen Rangstufen und etwa 370 Obersten, bez. Oberstleutnants. Abweichend von andern Heeren, sind die Offiziere des Generalstabs auf verschiedenen Gebieten des Staatswesens, des wissenschaftlichen Strebens, der Erforschungsreisen etc. beteiligt.
Im englischen Heer ist ein G. nicht vorhanden, doch hat sich das Fehlen eines Truppengeneralstabs besonders in Südafrika fühlbar gemacht. Die Generalstabsgeschäfte wurden bisher von andern obersten Militärstellen wahrgenommen, hauptsächlich vom Oberbefehlshaber der militärischen Streitkräfte im In- und Auslande. Die Chefs der obersten Militärbehörden sind dem Kriegsminister, der, wie in Frankreich, nicht Soldat zu sein braucht, als Berater gesetzt, besonders der Oberbefehlshaber in allen militärischen Fragen. Diesem liegt ferner ob: die Verteilung der Truppen, die Bearbeitung etc. der Mobilmachungspläne, ebenso die Ausarbeitung und jeweils nötige Vervollständigung von Plänen für Offensiv- und Defensivunternehmungen, endlich die Sammlung und Bearbeitung von militärischen Nachrichten. Während außer diesen Generalstabsgeschäften hier nur wenige andre bearbeitet werden, umfassen die andern Wirkungskreise meist solche, die zur Verwaltung gehören, also dem Kriegsministerium in andern Heeren übertragen sind.
Der italienische G. bildet mit drei Sektionen eine Abteilung des Generalsekretariats des Kriegsministeriums. Dieses leitet ein Unterstaatssekretär des Krieges als Vertreter des Kriegsministers, dem eine weitgehende Machtbefugnis eingeräumt ist, während im Frieden die höchste militärische Gewalt in den Händen des Kriegsministers ruht. Seit 1882 besteht eine selbständige Stelle für den Chef des Generalstabs und ein besonderes Offizierkorps, das sich aus den besten Schülern der Kriegsschule zu Turin ergänzt. Diese Offiziere (Hauptleute oder Rittmeister) müssen mindestens 2 Jahre in ihrem Dienstgrade sein. Die längste Dauer der Zuteilung zum G. ist 5 Jahre; wer vor Ablauf dieser Zeit in sein 48. Lebensjahr tritt, kann in seiner Stellung verbleiben, wenn er auf Beförderung verzichtet. Durch zeitweiligen Rücktritt zur Front wird der Zusammenhang mit der Truppe erhalten. Dem Chef des Generalstabs sind zwei Generale unterstellt, deren älterer zweiter Chef ist, indessen der jüngere Generalintendant des Heeres im Kriege wird. Der große G. umfaßt: die Zentralleitung, die Hauptabteilung für Operationen und die Hauptabteilung für Etappen- und Eisenbahnwesen. Die Kriegsschule und das Eisenbahnbataillon zu Turin und das militärgeographische Institut zu Florenz sind ihm untergeordnet. Der Truppengeneralstab besteht beim Generalkommando aus einem Oberst oder Oberstleutnant als Chef, einem Major, einem Hauptmann und einem solchen vom Nebenetat; bei einer Division aus einem Oberstleutnant oder Major als Chef, drei Hauptleuten vom G. oder Nebenetat. Vgl. Bronsart v. Schellendorf, Der Dienst des Generalstabs (3. Aufl. von Meckel, Berl. 1893); v. Janson. Der Dienst des Truppen-Generalstabes im Frieden (2. Aufl., das. 1901); Springer, Handbuch für Offiziere des Generalstabs (11. Aufl., Wien 1902); Fir, Le service dans les états-majors (Par. 1891).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.