Regierung

Regierung

Regierung (Staatsregierung), die Leitung des Staates; dann die hierzu Berufenen, namentlich das Staatsoberhaupt und der Beamtenkörper, dessen sich dasselbe zur Leitung des Staates bedient (Regierungsbeamte), insbes. das Ministerium; Regierungsgewalt, soviel wie Staatsgewalt; Regierungsrechte (materielle Hoheitsrechte), die dem Staatsoberhaupte zustehenden Befugnisse zur Leitung und Verwaltung des Staates, im Gegensatz zu den Majestäts- oder formellen Hoheitsrechten des Souveräns. Im engern Sinne wird die Regierungsgewalt (Regierungshoheit) der richterlichen Gewalt gegenübergestellt. Man versteht unter R. die auf die Pflege der Wohlfahrt des Staates und der Staatsangehörigen gerichtete Tätigkeit. Soweit es sich hierbei um die Leitung des Staates im großen und ganzen handelt, spricht man von politischer R. (gouvernement politique), während die Regierungstätigkeit im Innern und einzelnen Verwaltung (administration) genannt wird. Dem entsprechend pflegt man auch die Regierungsrechte in äußere und innere einzuteilen, indem unter den erstern namentlich die sogen. Repräsentativgewalt, d. h. die Vertretung des Staates nach außen, und das Vertrags- und Kriegsrecht verstanden werden, während man in Ansehung der letztern wiederum von Gebiets-, Justiz-, Polizei-, Finanz-, Militär-, Ämter-, Kirchenhoheit etc. spricht. Hierzu kommt dann noch die gesetzgebende Gewalt, die in konstitutionellen Staaten durch das Mitwirkungsrecht der Volksvertretung beschränkt ist. Diejenige parlamentarische Partei, auf die sich die R. stützt, und aus der in parlamentarisch regierten Staaten das Ministerium hervorgeht, wird die Regierungspartei, im Gegensatz zur Oppositionspartei, genannt. In manchen Staaten versteht man unter R. eine besondere Verwaltungsbehörde, die über einen bestimmten Bezirk gesetzt ist. So zerfallen in Preußen die Provinzen in Regierungsbezirke mit Regierungspräsidenten an der Spitze. Bayern ist in Regierungsbezirke eingeteilt, mit Regierungspräsidenten, die an der Spitze der Kreisregierungen flehen. Württemberg zerfällt in Kreise, die Kreisregierungen (Direktoren) unterstellt sind. In Österreich versteht man unter Landesregierungen die Oberbehörden der kleinern Kronländer, während die politischen Landesbehörden der größern Statthaltereien genannt werden Früher wurden auch Justizkollegien mit R. bezeichnet, so in Preußen (bis 1808) die Provinzialgerichtshöfe.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Regierung — [Basiswortschatz (Rating 1 1500)] Bsp.: • Unsere Regierung ist seit zwei Jahren im Amt. • Will Hohmann ist das dritte Kind, das in diesem Sommer in Nord Victoria von Schlangen angegriffen wurde, und den Journalisten wurde mitgeteilt, dass die… …   Deutsch Wörterbuch

  • Regierung — (v. lat.), 1) die gesetzmäßige Lenkung u. Verwaltung eines Staates od. die verfassungsmäßige Ausübung der Rechte der Staatsgewalt. Diese Rechte (Regierungsrechte) ergeben sich im Allgemeinen aus dem Zwecke des Staats; sie sind diejenigen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Regierung — Regierung, teils der Inbegriff der Staatsgewalt, im Gegensatz zum Volk, teils die den Willen des Staatsoberhaupts ausführenden Organe, insbes. das Staatsministerium; in manchen Staaten auch Bezeichnung von Verwaltungsbehörden, wie in Preußen der… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Regierung — Regierung, die Lenkung u. Verwaltung eines Staats durch die höchste Staatsgewalt; die Gesammtheit der Staatsbehörden ausschließlich des Landesherrn; R. bezeichnet auch eine besondere höhere Behörde, in der Regel eine Verwaltungsbehörde …   Herders Conversations-Lexikon

  • Regierung — Die Regierung (von ahd.: ragin = der Rat, der Beschluss; lat.: regere = führen, leiten) ist nach dem Staatsoberhaupt eine der höchsten Institutionen eines Staates. Sie leitet, lenkt und beaufsichtigt die staatliche Politik nach innen und außen.… …   Deutsch Wikipedia

  • Regierung — Herrschaft; Führerschaft; Obrigkeit; Exekutive; Staatsgewalt; Verwaltung; Herrscherstuhl; Herrschersitz; Königsstuhl; Thron; Kaiserstuhl * * * Re|gie|rung …   Universal-Lexikon

  • Regierung — 1. Das ist eine heylose Regierung, do der Herr mit der Frawen Rock geputzt ist. – Lehmann, 679, 220. 2. Freundliche Regierung ist wie eine Sonne, die alles erfrewet. – Lehmann, 659, 82; Sailer, 246. Dän.: Mild regiering er en gudelig sol, som… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Regierung — Der Weg, auf dem eine Regierung zugrunde geht, ist der, wenn sie bald dies, bald jenes tut, wenn sie heute etwas zusagt und dies morgen nicht mehr befolgt. «Otto von Bismarck [1815 1898]; dt. Reichskanzler 1871 1890» Regierungen sind Segel, das… …   Zitate - Herkunft und Themen

  • Regierung — Re|gie|rung 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 Tätigkeit u. Dauer des Regierens, Ausübung der Staatsgewalt, Herrschaft, Regentschaft oberste staatl. Behörde, deren Mitglieder den Staat leiten; die Regierung antreten, niederlegen; eine (neue) Regierung bilden; …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Regierung — die Regierung, en (Grundstufe) Organ eines Staates mit einem Premierminister Beispiele: Wir haben eine neue Regierung gewählt. Dort waren Vertreter der Regierung und der Opposition anwesend. Die Regierung musste zurücktreten …   Extremes Deutsch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”