Gesellschaft [1]

Gesellschaft [1]

Gesellschaft, im weitesten Sinne des Wortes eine durch gemeinsame Zwecke oder Interessen zur Einheit verbundene, zusammengehörende Individuengruppe, eine (der Dauer, Ausdehnung, Innigkeit nach verschiedene) Lebensgemeinschaft. In einem engern Sinne wird G. dem Staate (s.d.) gegenübergestellt und bedeutet sowohl die vom Staat umschlossene Bereinigung von Sondergruppen, als auch die über den Rayon der Staaten hinausreichende, durch den Verkehr und die gemeinsamen Interessen sich herstellende kulturelle Gemeinschaft. Im engsten Sinn ist G. die Gesamtheit der tonangebenden, vornehmern Klassen, die gute G. Dazu kommt noch der juristische Begriff der G. (s. S. 720). Je nach dem Zwecke der Vergesellschaftung gibt es politische, nationale, wirtschaftliche, wissenschaftliche, religiöse, künstlerische Gemeinschaften, und außerdem erzeugen Berufs- und Standesinteressen eine Mannigfaltigkeit sozialer Sondergruppen. Die Einheit der Interessen, Neigungen etc. führt zu Verbänden, und die Gewohnheit des Zusammenwirkens verstärkt diese Einheit, erzeugt einen Korpsgeist, der die Individuen in seinem Sinne modelt. Von Wichtigkeit für das Verständnis der Sozialgeschichte ist der Umstand, daß die Vergesellschaftung die durch sie erzeugten Gruppen nicht bloß voneinander scheidet, sondern oft auch in einen Gegensatz bringt, der zu mannigfachen Kämpfen um die Erhaltung, Macht, Vorherrschaft führt. Defensivgenossenschaften gehen, wenn einmal erstarkt, leicht zur Offensive über.

Wesen und Entwickelung der G. als solcher behandelt die Soziologie (s.d.). Zunächst weist die G. Analogien zum Organismus auf, so daß viele die G. geradezu für einen wirklichen Organismus halten. Jedenfalls ist die G., der soziale Verband, nichts Mechanisches, kein bloßes Aggregat, sondern etwas innerlich Zusammenhängendes und Gegliedertes, sie ist nicht bloß eine kausale, sondern auch-eine teleologische, durch Zwecke hergestellte Einheit. Ähnlichkeiten mit einem Organismus hat der soziale Verband in mancherlei Hinsicht. Beide sind in einer gewissen Selbständigkeit der Umgebung gegenüber, beide unterstehen einem Wachstum von innen aus, einer stetigen Entwickelung, einer Reihe von Störungen, einem Verfall und Zerfall nach oft kurzer Blüte. Anpassung, Vererbung, Auslese machen sich, wenn auch in verschiedener Weise, im gesellschaftlichen wie im organischen Leben geltend. Vor allem aber sind es Arbeitsteilung und Differenzierung, welche die G. als ein dem Organismus verwandtes Verbindungssystem, kurz als Organisation erscheinen lassen. Diese wird durch das Zusammenwirken einer Vielheit von Individuen zur Erhaltung und Förderung des Ganzen wie der Teile desselben scharf charakterisiert. Freilich bestehen auch Abweichungen vom eigentlichen Organismus. Zunächst ist die soziale Einheit doch nicht so fester, starrer Art wie die des einzelnen Lebewesens, sie ist weniger durch körperliche als durch seelische, geistige Medien hergestellt (durch Sprache, Religion, Wirtschaft, Erziehung etc.). Ferner ist die Selbständigkeit der Glieder des sozialen Verbandes größer als jene des tierischen oder gar pflanzlichen, ihr Eigenleben, ihr Sonderinteresse kommt viel mehr in Betracht und sie haben ein eignes Bewußtsein, einen eignen Willen, ein eignes Ich, das sich durchsetzen will. Zwar fehlt es dem sozialen Verbande nicht an einer geistigen Einheit, einem Gesamtgeist, der aus der Wechselwirkung der Einzelnen resultiert, aber er ist nicht in der Weise zentralisiert, wie es bei der individuellen Psyche des Organismus der Fall ist. Die Art der sozialen Verbindung ist eine andre bei der Zwangsgemeinschaft, wo sie einem Aggregat noch nahesteht, eine andre wiederum bei der aus innern Impulsen entspringenden natürlichen Gemeinschaft und Kulturgesellschaft. Die beiden letztern Formen des sozialen Verbandes unterscheiden sich darin, daß die erstere auf ursprünglichen Trieben, Bedürfnissen beruht und gleichsam von selbst, spontan erwächst, während die Kulturgesellschaft, zum Teil wenigstens, das Produkt bewußter Intentionen, Zwecke, Vereinbarungen ist. Dort herrschen Trieb und assoziatives Geistesleben, hier kommen aktiver, zielbewußter Wille und apperzeptive, gedankliche Geistestätigkeit (in Gesetzen, Institutionen, Wissenschaften etc.) zur Geltung. Mit dem instruktiven Zusammenschließen beginnt das Gesellschaftliche; die im geselligen Zusammenleben gemachten Erfahrungen verstärken den sozialen Trieb, erregen sekundäre soziale Neigungen und führen schließlich zu bewußt gewollter und gewählter Vergesellschaftung. Eine allmähliche Rationalisierung der sozialen Verhältnisse, ein Herrschendwerden von Vernunft und Zweckmäßigkeit ist aus dem Gange der sozialen Evolution zu ersehen.

Der Vertrag (die Konvention) steht nicht, wie früher oft geglaubt wurde, am Anfange des gesellschaftlichen Lebens, sondern ist selbst schon ein Resultat desselben, der dann auf höhern Stufen der Entwickelung zum bewußt-sozialisierenden Faktor wird. Die Anfänge des sozialen Lebens reichen in die Tier-, ja Pflanzenwelt (Symbiose, s. d.) zurück. Der Organismus selbst ist schon eine Art sozialen Verbandes. Verschiedene Arten von Tieren (z. B. manche Insekten, Fische, Vögel, Säugetiere, s. Tierstaaten) leben gesellig, in Herden, Rudeln, Schwärmen etc., teils vorübergehend, zu bestimmten Zeiten und zu bestimmten Zwecken (Fortpflanzung, Verteidigung, Angriff), teils dauernd, wobei es zuweilen schon zu sozialer Arbeitsteilung kommt (Affen, Gemsen, Ameisen, Bienen u. a.). Nur solche Tiere leben gesellig, die davon einen Nutzen haben. Das Zusammenleben ist für sie eine Waffe im Kampf ums Dasein, es wird durch die natürliche Auslese gezüchtet. Das soziale Moment wirkt also arterhaltend, artfördernd. Das ist nun vor allem beim Menschen der Fall. Wie dieser nun einmal beschaffen ist, konnte er das, was er auf der Höhe seiner Entwickelung ist und noch sein wird, nur als gesellig lebendes Wesen werden; nur in der G. konnte er, trotz mancher Schwächen, den übrigen Erdbewohnern unbedingt überlegen werden, nur im Zusammenleben konnten sich seine Anlagen entwickeln und Kultur schaffen. Die Natur selbst hat den Menschen zum gesellschaftlichen Leben prädestiniert, er ist, wie Aristoteles sagt, von Natur aus ein soziales Wesen (ἄνϑρωπος φὐσει ζῶον πολιτικόν). Wohl ist nicht bei allen Menschengruppen der soziale Trieb gleich stark, er hängt von Rasse, Milieu, Lebensweise, historischen Schicksalen ab, aber er ist doch ein allgemein-menschliches Attribut, sei er auch noch so primitiver Art, wie bei den Buschmännern und Wald-Wedda, die keine festen, konstanten Verbände bilden. Die G. ist wohl so alt wie der Mensch selbst, und da das Individuum niemals vollkommen isoliert angetroffen wird, da es immer schon das Glied eines, wenn auch noch so losen Verbandes bildet, da ferner die Persönlichkeit oft in der G. zur Ausbildung gelangt, so kann man wohl mit Herbert Spencer sagen: »Society is prior to man«. Der Einzelne wächst immer schon in eine Gruppe hinein, von deren Institutionen und Anschauungen er mehr oder weniger beeinflußt wird. Erst allmählich differenzieren sich innerhalb der Verbände Persönlichkeiten heraus, die nun auf die soziale Struktur zurückwirken, unter Umständen zu führenden Geistern werden. Aber auch diese Heroen der Weltgeschichte sind in ihrem Können und Wirken, vor allem aber in den Erfolgen desselben, sozial bedingt. Ohne die hinter ihnen stehenden Massen vermögen die großen Persönlichkeiten nichts Dauerndes auszurichten. Doch ist das Individuum mehr als ein Atom des Gesellschaftskörpers, mehr als ein passiver Reflex auf die Einflüsse der Umwelt. Die G. besteht ja nur in den Individuen und ihrer Organisation, ist nur die Resultante ihres Zusammenwirkens und wird durch die Veränderungen ihrer Mitglieder selbst modifiziert.

Als Keim der menschlichen G. sah man früher die patriarchalische Familie an. Dagegen erfolgte, besonders durch die Untersuchungen Bachofens, Morgans u. a., eine Reaktion, die in der Horde den gesellschaftlichen Embryo erblickt. Zum Abschluß sind die Theorien über den Ursprung der G. in dieser Hinsicht noch nicht gekommen, doch erkennt man schon die Einseitigkeiten der beiden gegensätzlichen Theorien. Es zeigt sich nämlich, daß der sogen. Hetärismus, das Mutterrecht u. a. doch nicht die allgemeine Bedeutung hat, die diesen Zuständen zugeschrieben wurden, ohne daß man deswegen zu der ältern Anschauung ohne weiteres zurückkehren könnte. Horden, aber nicht mit unbedingter Promiskuität des geschlechtlichen Verkehrs, sondern mit einer gewissen Wahl bei der Paarung, mögen den Ausgangspunkt der größern Gemeinschaften gebildet haben. Das Anwachsen der Mitgliederzahl über ein gewisses Maß hinaus führt zum Zerfall der Gesellschaftseinheit, des Stammes, in Unterabteilungen (Phratrien bei den Griechen), die sich weiter spalten (in Sippen). Die Sonderfamilie ist schon das Produkt solcher Spaltungen. Der ursprünglichste Verband beruht auf geschlechtlichen Trieben, die Verwandtenliebe mit inbegriffen. Die Zusammengehörigkeit durch gemeinsame Abstammung stellt das primäre sozialisierende Moment dar. Im Sippen- (Clan-) Wesen und der darauf hauptsächlich beruhenden Gentilgenossenschaft, wie sie z. B. bei den Irokesen bestand, kommt es zum Ausdruck. Aber Familiensinn reicht zur Entstehung umfassender Gesellschaften nicht aus, ja er wirkt vielfach dem Werden, Gedeihen solcher entgegen. Hier kommt nun ein andrer sozialer, der eigentliche Geselligkeitstrieb zur Geltung: die Neigung besonders der Männer, sich an ihresgleichen, an ihre Alters- und Berufsgenossen anzuschließen. Zuerst wird diese Neigung nur innerhalb der Stammesgemeinschaft befriedigt. Die Junggesellen, aber auch die Ehemänner, schließen sich zusammen, leben und wohnen gemeinsam in besondern Männerhäusern, auf deren soziale Bedeutung H. Schurtz aufmerksam gemacht hat. Besondere Bräuche sind mit der Aufnahme der Jugend in den Verband der wehrfähigen Männer verknüpft (Knaben- und Jünglingsweihen). Allerlei Geheimbünde (s.d.) bilden sich auf dieser Basis. Indem die Männer in dem Maß, als sie zusammenhalten, sich weniger um ihre Familie kümmern, ist die Mutter naturgemäß die Führerin. des Haushalts, in welchem der Mann oft geradezu als Fremder erscheint. Mutter und Kinder gehören eng zusammen, letztere zur Sippe der erstern; es besteht das Mutterrecht, die matriarchalische Organisation, die aber nur selten zu einer wirklichen Frauenherrschaft führt. Wirtschaftliche Verhältnisse besonders wandeln diese Form der sozialen Organisation in die patriarchalische um. Die patriarchalische Gentilgenossenschaft, wie sie einst (nach der matriarchalischen) bei den Indern, Persern, Griechen, Römern, Germanen, Slawen u. a. bestand, löste sich allmählich auf, nachdem unter der Führung eines mächtigen (für den Kampf gewählten) Häuptlings, der den Einfluß der Sippenvorstände zu schwächen weiß, eine Reihe von Stämmen zu einem Stammesverbände sich vereinigt hat. Im Staate, dessen Keime schon in vorstaatlichen Zuständen (Dorfstaaten) enthalten sind, der aber erst durch die Herrschaft einer größern Stammesvereinigung über ein Gebiet (Territorium) und durch das Bestehen einer geregelten Rechtspflege seinen vollen Charakter erhält, muß das Gentilprinzip immer mehr zurücktreten. Für so große, aus heterogenen Elementen gemischte Verbände reichen eben die gentilgenossenschaftlichen Institutionen nicht aus, das Prinzip des Zwanges, der organisierten Macht muß da zur Geltung kommen, als Vorbereitung einer mehr von innen aus sich gestaltenden Sozialisierung. Neue soziale Gruppierungen entstehen innerhalb der politischen Gemeinschaft; sie bilden in ihrer Gesamtheit und Wechselwirkung die G. im engern Sinne, die aus mannigfachen Gruppen sich zusammensetzt. Einerseits zerfallen soziale Verbände in Sondergruppen, anderseits schließen sich solche zu größern Vereinigungen zusammen, wobei oft die Einzelnen verschiedenen Gruppen zugleich angehören und es lange dauert, bis das Individuum jene relative Freiheit erhält, die es erst zu einem selbständig schaffenden, einen Eigenwert besitzenden Kraftzentrum macht. Jeder Befreiung, Ablösung der Individuen von dem Zwange einer Gruppe folgt in der Regel die Einreihung in eine andre Gruppe, eine neue Bindung. Allzu große Lockerung der staatlichen Bande bedingt, gemäß dem Gesetz der Entwickelung in Gegensätzen, eine Reaktion politischer Art. Das Ideal aller Kulturentwickelung: Vereinigung höchstmöglicher Individualität der geistigen Persönlichkeit mit höchstmöglicher Sozialität, Solidarität im Kampfe gegen die Natur-es ist nur annähernd, nur auf Umwegen, im Zickzack zu erreichen. Die ursprüngliche Einheit mußte eine Spaltung erfahren, und Zerklüftungen müssen im sozialen Verein immer wieder erfolgen, damit die Fülle der geistigen Anlagen, Potenzen, wenn auch nach langen, harten Kämpfen, zur Entfaltung gelangen kann, damit dereinst eine reichgegliederte große Kulturgemeinschaft den Kampf ums Dasein viribus unitis zu führen vermag.

Die primitive Horde, wie sie bei einer Reihe von Naturvölkern besteht und auch an den Anfang der sozialen Evolution zu setzen ist, erscheint als eine ziemlich homogene, d. h. aus gleichartigen Elementen zusammengesetzte Masse; gewisse Verschiedenheiten der Mitglieder bestehen aber doch, und bei zunehmendem Wachstum der Gemeinschaft nimmt auch die soziale Differenzierung zu. Es bilden sich verschiedene soziale Schichten, es entstehen die mannigfachen Klassen, Berufe, Stände (s.d.), die sich selbst wieder in Sondergruppen spalten. Das hochbedeutsame Prinzip der Arbeitsteilung, durch das die Leistung einer größern Quantität und einer bessern Qualität kultureller Arbeit ermöglicht wird, sondert die Mitglieder der sozialen Gemeinschaft nach ihren Beschäftigungen und bringt die Gleichbeschäftigten in neue Verbindungen. Es scheidet sich Männer- und Frauenarbeit, es bilden sich verschiedene Berufe aus, die teilweise zu eignen Ständen erwachsen, zunächst die Klasse der Krieger als späteres Fundament des Staates. Durch den Krieg besonders kommt es, nach Vereinigung der Unterworfenen mit den Siegern, zur Bildung einer herrschenden und einer dienenden Klasse. Innerhalb der letztern erwächst teilweise die Klasse der Sklaven, der Leibeigenen, Hörigen. Zuweilen kommt es, wie in Indien, zur Bildung von Kasten. Schon auf der Stufe gentilgenossenschaftlicher Organisation haben, abgesehen von der zeitweiligen Führerrolle Einzelner schon in der Horde, die Sippenvorstände durch ihr Alter, ihren Vorsitz etc. eine besondere Stellung. Mit ihnen, den Friedenshäuptlingen, rivalisiert der im Kriege, später auch im Frieden machtvolle Kriegshäuptling (Herzog etc.), der leicht zum eigentlichen Dauerherrscher, zum Begründer einer Dynastie wird. Überhaupt sind es ursprünglich die besondern, ausgezeichneten Eigenschaften Einzelner, die sie zu Führern, Häuptlingen von selbst bestimmen. Die größere Tüchtigkeit bringt größeres Ansehen mit sich, größerer Besitz knüpft sich daran, der wieder die Macht erhöht. Dies gilt auch von der Gruppe jener, die nächst dem Häuptling sich auszeichnen. Der Kriegsadel ist daher die älteste Form des Adels, der sich allmählich von der Gruppe der Gemeinfreien scheidet, zu einem eignen Stande wird. Teilweise aus dem Adel, teilweise aus dem Priesterstande, teilweise auch aus Hörigen geht der Stand der Beamten hervor. Die älteste Form des Priesterstandes liegt in der Klasse der Zauberpriester (Medizinmänner) vor, die vielfach mit den Häuptlingen um die Macht konkurrieren, so daß oft der Häuptling selbst die Priesterwürde an sich reißt (Wurzel des Cäsaropapismus) oder aber der Priester sich zum Häuptling aufschwingt (Wurzel der Theokratie). Dem analog ist die spätere Rivalität von Staat und Kirche; die letztere ist die erweiterte, staatsähnliche Organisation der ursprünglichen freien religiösen Gemeinden. Seine Macht muß der Häuptling vielfach mit dem Adel und auch mit der Versammlung, dem Rate der Gemeinfreien (Keim des Parlaments) teilen. Verfassungskämpfe treten zeitlich auf, führen bald zur absoluten Herrschaft eines Mannes (Despotie, absoluter Staat), bald zur aristokratischen Verfassung, zur Herrschaft einer Minderheit, die erst später, aber nicht überall, der Republik oder der konstitutionellen Monarchie Platz macht.

Die Gesellschaften des Altertums (im Orient, in Griechenland, Rom etc.) sind charakterisiert durch den Gegensatz von Freien und Sklaven oder Hörigen. Das Mittelalter bedeutet einen Sieg des Gesellschaftsprinzips über das staatliche, in der Weise aber, daß im Lehnswesen und Feudalismus die Unterordnung der Niedern, Schwächern unter Mächtigere nach dem Prinzip der Gefolgschaft alle Verhältnisse regelt. Adel, bez. Geistlichkeit auf der einen Seite, eine große Menge Leibeigener und Höriger auf der andern lassen die Schicht eines freien Mittelstandes vermissen, dessen Entstehung für die Kultur so bedeutsam ist. Erst das Aufblühen des Städtewesens läßt den Stand der Bürger erstehen, der sich bald in eine höhere und niedere Klasse scheidet. Der Bauernstand bleibt noch für lange im Hörigkeitsverhältnis. Die verschiedensten Klassenkämpfe durchziehen die ganze Geschichte bis zur Gegenwart. Es kämpfen Staat und Kirche, Adel und Bürger, Adel und Bauern, Staat (Königtum) und Adel miteinander um Herrschaft und Macht. Es entsteht schließlich (teilweise im Gefolge von Revolution) der neuere Bürgerstand, und auch dieser sondert sich wieder in Unterklassen. Die Umwälzungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen führen zur Entstehung der Klassen industrieller Lohnarbeiter, die sich bald in einen Gegensatz zu den Bourgeois, zu den Unternehmern setzt. Seitdem sich die Arbeiterschaft organisiert hat, ist ihre Macht stark gewachsen. Die moderne G. steht unter dem Zeichen des Vertrags und der freien Assoziation. Teils zum Schutze gegen Ausbreitung, teils zur Erzielung besserer Resultate, teils zur gegenseitigen Unterstützung entstehen mannigfache Genossenschaften und Vereinigungen. Das Prinzip der Korporation, der Vereinigung der Einzelkräfte zu gedeihlichstem Gesamtwirken ergänzt das immer weiter greifende Prinzip der Arbeitsteilung. Der Individualisierung auf allen Gebieten stellt sich ein Kollektivismus zur Seite, der aber weder zum Kommunismus noch zum Anarchismus zu führen braucht, da auch das freieste Gesellschaftswesen einer festen Lenkung, Regierung, Konzentration nicht zu entbehren vermag. In den Kämpfen der Parteien, Nationalitäten, religiösen, wirtschaftlichen Gruppen tut eine Macht not, welche die widerstrebenden Elemente zusammenhält.

Die soziale Entwickelung wird vom Gesetz der »Heterogonie der Zwecke« beherrscht: bewußt gesetzte Zwecke des Handelns haben Nach- und Nebenwirkungen, die selbst zu Zwecken, Beweggründen des Handelns werden können. So wächst im geistigen Leben die Anzahl zweckmäßiger Einrichtungen, ohne daß der nützliche Enderfolg immer vorausgesehen, vorausgewollt werden mußte. So entsteht viel Nützliches, Zweckvolles auch im sozialen Leben; aus ursprünglich rein egoistischen Motiven gehen mit der Zeit altruistische Institutionen hervor. Durch eine Art Selbstregulation entfernt die G. Schädigungen, die sie ursprünglich selbst verschuldet, aus ihrer Mitte; Institutionen, die zuerst der Macht bestimmter Klassen dienten, machen sich diese durch ihre Wirkungen botmäßig, insbes. ist es das Recht, das Formprinzip der G., das allmählich alles, Regierende und Regierte, ergreift. Es bildet sich aus dem Zusammenwirken der Einzelnen in der Gemeinschaft ein Gesamtwille (Sozialwille) und Gesamtgeist (objektiver Geist), als eine Macht, der sich auf die Dauer niemand entziehen kann. Die Erzeugnisse dieses Gesamtgeistes, der in undifferenzierter Form, als primitiver Korpsgeist, früh schon rege ist, stehen in ständiger Wechselwirkung miteinander. Sie beeinflussen in verschiedener Weise und in verschiedenem Maße den Werdegang des sozialen Lebens, während sie selbst von diesem abhängig sind. Sprache und Schrift sind ebenso Produkte des Gemeinschaftslebens, als Bedingungen der weitern Ausbreitung desselben. Die Religion erweist sich auf allen Stufen der G. als ein bald sozialisierendes, bald dissoziierendes Band, sie zeitigt eine Reihe von sozialen Kämpfen (Religionskrieg, Sekten, Ketzer etc.), stellt aber auch in Zeiten sozialer Zersetzung eine eminente soziale Kraft dar. Durch ihre Dogmen und Kultusformen regelt sie eine Menge von Lebensverhältnissen. Teilweise in der Religion, teilweise in sozialen Notwendigkeiten und Zweckmäßigkeiten haben Sitte und Brauch ihre Quelle. Auch Wissenschaft, Technik und Kunst haben soziale Ursachen und Wirkungen, spiegeln soziale Verhältnisse und beeinflussen sie mannigfach. Das Recht geht in seinen Veränderungen mit denen der sozialen Struktur parallel; politische und wirtschaftliche Faktoren lenken die Entwickelung des Rechtes, das immer wieder aber auch selbst zu einem aktiven sozialen Faktor wird. Die Wirtschaft ist zu allen Zeiten der Untergrund, die materielle Bedingung zu sozialen Veränderungen, aber sie ist nicht, wie die materialistische Geschichtsphilosophie meint, der einzige Hebel des sozialen Getriebes, sondern, trotz aller Bedeutung für das gesamte Kulturleben, doch nur eine Ursache unter andern und selbst von politischen, religiösen, intellektuellen, moralischen Faktoren und Motiven abhängig. Verschiedenartige Zwecke und Motive verbinden sich bei der Schaffung sozialer Gebilde und Institutionen, isolierte Ursachen gibt es nicht in G. und Geschichte. So zeigt sich das soziale Leben wohl vom natürlichen Milieu, von den Naturverhältnissen abhängig, und auch durch die Rasse und Nationalität ist es bedingt, aber es läßt sich ein konkreter sozialer Zustand nicht restlos durch die eine oder die andre Bedingung allein erklären. Nur der Komplex der ältern Zustände, im Verein mit Rasse und Milieu, enthält die Gründe zu dem Bestehen bestimmter Gesellschaftseinrichtungen. Der Gesamtgeist, als dessen Produkt sie erscheinen, ist aber keine mystische Macht, kein für sich seiendes Wesen; doch ist er mehr als die bloße Summe der einzelnen Geister, da er eine wahre, kraftvolle Einheit darstellt, zu der sich die Wirkungen der Gesellschaftsglieder verbinden (s. auch Zeitgeist, Öffentliche Meinung). Das Wirken dieses Gesamtgeistes, des Gesellschaftlichen überhaupt, ist ein psychisch-kausales, zugleich ist es aber auch final, zielstrebig; die soziale Kausalität ist in Einem soziale Teleologie. Im sozialen wie im geistigen Leben überhaupt werden Wollen, Wertungen und Zwecksetzungen zu realen Faktoren; Ideen und Ideale lenken, bald mehr in triebhaftunbewußter, bald wieder (besonders in den Köpfen der führenden Geister) in klarer, planmäßiger Weise, immer freilich auf dem Boden realer, natürlicher Verhältnisse, organischer Bedürfnisse und in Konkurrenz mit äußern Bedingungen, die Geschicke der menschlichen G. Diese fördert die Zwecke der Individuen, dient ihrem Wohl, ist ein Mittel für die Entwickelung der Einzelnen. Wegen ihres Wertes, ihrer kulturellen Bedeutung ist die G. anderseits nicht bloß Mittel, sondern selbst Zweck, in dessen Dienst sich die Einzelnen stellen, dem sie um des Ganzen willen manche egoistische Interessen opfern, unterordnen müssen und sollen. Vgl. Riehl, Die bürgerliche G. (9. Aufl., Stuttg. 1897), und die Literatur bei Artikel »Soziologie«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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