Elsaß-Lothringen

Elsaß-Lothringen

Elsaß-Lothringen (hierzu Karte »Elsaß-Lothringen«), das unmittelbare »deutsche Reichsland«, das durch den Friedensschluß zu Frankfurt a. M. vom 10. Mai 1871 von Frankreich an das Deutsche Reich abgetreten wurde, zwischen 5°52´–8°14´ östl. L. und 47°25´–49°30´ nördl. Br. gelegen, bildet die südwestliche Grenzmark Deutschlands gegen Frankreich. Seine größte Ausdehnung von N. nach S. beträgt 190, von O. nach W. (unter 49° n. Br.) 170 km. Am geringsten ist die Breite des Landes in der Gegend von Schlettstadt und Kolmar und im S. von Mülhausen, wo sie nur 35 km beträgt. Im N. grenzt E. an Luxemburg, die preußische Provinz Rheinland und die bayrische Rheinpfalz, im O. an Baden, im S. an die Schweiz und Frankreich und im W. an Frankreich. Von Baden wird es in der ganzen Ausdehnung der östlichen Grenzlinie durch den Rhein geschieden, während gegen Frankreich aus der Gegend von Belfort bis zur Saarquelle die Vogesen eine natürliche Grenze bilden.

Physische Beschaffenheit.

Die Oberfläche des Landes teilt sich in drei Regionen: die bergige, die hügelige und die ebene. Die letztere dehnt sich aus vom Rhein bis an die Vogesen, und zwar in einer Breite von 16–30 km; die bergige Region umfaßt die Vogesen und die hügelige den nordwestlichen Teil, die Platte von Lothringen. Die ebene Region ist ein Teil der Oberrheinischen Tiefebene (s. d.). Sie erstreckt sich gegen S. bis Mülhausen, wo die letzten Ausläufer des Jura enden, der noch innerhalb des Reichslandes, aber nahe der Grenze der Schweiz, an den Quellen der Ill und Larg im Glaserberg bis 811 m ansteigt. In der Ebene finden wir längs des Rheins große, oft versumpfte Wiesenflächen und Wasserlachen, Überbleibsel alter Rheinläufe; alsdann einen etwas erhabenen Landstrich, der im S. eine starke Kieslage trägt und wasserarm ist (Hart), in der Mitte und im N. neben einfgen Sandstrichen aber einen fruchtbaren Lehmboden enthält und somit zum Anbau von Getreide, Tabak und Hopfen vorzüglich geeignet ist; endlich folgt längs der Vogesen eine sanft ansteigende Hügelregion mit zahlreichen Ortschaften, Obst- und Weinpflanzungen. Im N. nähern sich die Vorhügel des Gebirges dreimal dem Rhein, bei Straßburg, Bischweiler und Selz. Die Meereshöhe der Ebene beträgt im S. etwa 250, im N. 140 m. Die bergige Region umschließt die Vogesen (s. d.). Die Hügelregion im NW., die Platte von Lothringen, wird durch die Saar, Nied und Mosel gegliedert. In der Mitte liegen in einer Ebene zahlreiche und große Weiher; selten aber, wie an der Mosel, erreicht noch ein Punkt eine Meereshöhe von 400 m, bei Metz ist der höchste Gipfel die Feste Prinz Friedrich Karl, ehemals Fort St.-Quentin (357 m). – Die Hauptflüsse von E. sind der Rhein und die Ill im O. und die Mosel und Saar im W. von den Vogesen. Der Rhein, dessen Korrektion beendet ist, ist nur Grenzfluß und zwar auf einer Strecke von 184,14 km gegen Baden. Der größte Zufluß des Rheins innerhalb der Grenzen des Reichslandes ist die Ill, der eigentliche Hauptfluß des Elsaß. Diese empfängt auf der rechten Seite wegen der Nähe des Rheins nur unbedeutende Bäche, dagegen zahlreiche Gewässer auf der linken Seite: die Larg noch aus dem Jura, sodann aus den Vogesen, und zwar deren hohem Teil, die Doller aus dem Tale von Masmünster, die Thür aus dem industriereichen Tale von St.-Amarin, zugleich mit der aus dem Blumental (von Gebweiler) kommenden Lauch, die Fecht aus dem reizenden Münstertal und die Breusch von Schirmeck her. Unter den übrigen, nur geringen Nebenflüssen des Rheins im Reichslande sind zu nennen: die Moder mit Zorn und Zinsel, die Sauer und auf der Grenze gegen die Rheinpfalz die Lauter. Die Mosel durchströmt den äußersten nordwestlichen Teil von E. und empfängt innerhalb des Reichslandes rechts bei Metz die Seille und links die Orne und die Fentsch, die das Juragebirge durchbrechen. Außerdem erhält die Mosel noch aus dem Reichsland ihren wichtigsten Zufluß, die Saar, die in der preußischen Rheinprovinz mündet, auf der Grenze gegen diese rechts die Blies und in der Rheinprovinz links die aus Lothringen kommende Nied aufnimmt. An Seen ist E. arm. Unter denen der Vogesen, die aber nur von ganz geringem Umfang sind, haben ihrer Lage wegen der Belchensee am Sulzer Belchen sowie der Schwarze und Weiße See (letzterer 1054 m ü. M.) unterhalb des Hauptkammes am Reisberg Bedeutung.

Areal und Bevölkerung.

E. hat einen Flächeninhalt von 14,513 qkm (263,58 QM.). Während nach der französischen Zählung von 1866 die Bevölkerung des gegenwärtigen Gebiets des Reichslandes 1,579,219 Seelen betragen hatte, belief sich bei der ersten deutschen Zählung von 1871 die ortsanwesende Bevölkerung nur noch auf 1,549,738; bei der Zählung von 1875 ergab sich eine weitere Abnahme auf 1,531,804; dagegen wurden 1880 wieder 1,566,670, 1885 nur noch 1,564,355 Einw. ermittelt; seitdem hat sich die Zahl in regelmäßiger Steigerung auf (1900) 1,719,470 (darunter 78,406 Militärpersonen) erhöht. Die Gesamtbevölkerung hat sich hiernach gegen 1871 um 10,9 Proz. vermehrt; auf die letzten fünf Jahre kommen hiervon 4,78 Proz. Berücksichtigt man nur die Zivilbevölkerung, so beträgt die Zunahme seit 1871: 8,16, davon aber in den letzten 5 Jahren allein 5,09 Proz. Die Auswanderung, die in den ersten Jahren nach dem Kriege von 1870/71 sehr bedeutend war, ist immer noch erheblich; sie findet jedoch Ausgleich in der Zuwanderung. 1900 waren 84,50 Proz. der Gesamtbevölkerung in E. geboren, 11,75 im übrigen Reichsgebiete, 3,75 im Ausland; unter der Zivilbevölkerung allein 88,33, 7,71, 3,91 Proz. Die überseeische Auswanderung ist nicht sehr stark, sie entzieht sich übrigens mehr der Kontrolle, da sie hauptsächlich über französische Häfen geht. Auf die drei Bezirke, in die das Land geteilt ist, verteilen sich Areal und Bevölkerung wie folgt:

Tabelle

E. gehört hiernach zu den bevölkertsten Gebieten Europas; im Deutschen Reich nimmt es, wenn man von den Hansestädten absieht, den zehnten Rang ein, unmittelbar nach dem benachbarten Baden. Sehr bedeutend ist die Verschiedenheit der Bevölkerungsdichtigkeit zwischen Elsaß und Lothringen; doch besitzt Lothringen neben dem mindest dicht bevölkerten Kreise Château-Salins mit 48 Einw. auf 1 qkm auch (wenn die großen Städte außer Betracht bleiben) den bevölkertsten Kreis, Diedenhofen-West mit 235 Einw. Hinsichtlich des Geschlechts fanden sich 1900: 880,437 männliche und 839,033 weibliche, oder auf 100 weibliche 104,93 männliche Personen. Das 1890 zum ersten Male festgestellte, seitdem erheblich gestiegene Überwiegen des männlichen Geschlechts beruht auf der starken Militärbevölkerung und der in den letzten Jahren bedeutenden Vermehrung der Industriearbeiter in Lothringen; im Kreise Diedenhofen-West ist das Verhältnis 100: 148,48.

Die Bewegung der Bevölkerung ist in allen Beziehungen schuwächer als durchschnittlich im Reiche. In den 10 Jahren 1891–1900 hat die Zahl der Geburten 31,1 auf das Tausend der mittlern Bevölkerung betragen (im Reiche 37,3), die Zahl der Todesfälle 22,5 (23,5), die der Eheschließungen 7,2 (8,2); überall steht Lothringen am meisten zurück. Unter den Gebornen waren 8,14 (in Lothringen 6,0 Proz.) unehelich. Die Zahl der Gemeinden beträgt 1705, darunter 121 städtischer Art, unter letztern haben 4 Städte (Straßburg, Mülhausen, Metz, Kolmar) mehr als 20,000 Einw. Unter der Gesamtbevölkerung von 1900 befanden sich 65,251 (3,79 Proz.) Reichsausländer, hiervon 20,952 Italiener; die Zahl der Franzosen (14,938) hat gegen früher erheblich abgenommen. Dem Religionsbekenntnisse nach waren 1900 in E. 1,310,391 oder 76,20 Proz. Katholiken, 372,078 oder 21,68 Proz. Protestanten, 32,379 oder 1,88 Proz. Israeliten (letztere in steter Abnahme). Hiernach ist in E. der Prozentsatz der Katholiken höher als in irgend einem andern Bundesstaat oder einer preußischen Provinz. Nur ein Kreis (Zabern) hat eine kleine Mehrheit Protestanten.

Die Elsässer gehören, mit Ausnahme vielleicht der Bewohner des nördlichen Teiles, dem alemannischen, die Lothringer dem fränkischen Volksstamm an; wie in der Bodenbeschaffenheit, dem Charakter des Landes, der Dichtigkeit der Bevölkerung und vielen andern Beziehungen, besteht auch im Volkscharakter ein großer Unterschied zwischen Elsaß und Lothringen: der Elsässer ist beweglich, heiter, aufgeweckt, der Lothringer schwerfällig, ernst. Volkstrachten haben sich nur noch in einigen Gegenden des Unterelsaß erhalten. Die Volkssprache ist im weitaus größten Teile des Landes die deutsche, im kleinern Teile die französische; letztere ist vielfach ein Patois. Im Elsaß umfaßt das französische oder gemischte Sprachgebiet einzelne Gemeinden an der äußersten Südwestgrenze gegen die Schweiz und im Kanton Dammerkirch, den Kanton Schnierlach, reicht in die Täler der Kantone Markirch und Weiler hinein und umschließt die Kantone Saales und Schirmeck. In Lothringen greift das französische Sprachgebiet tiefer in das Land, umfaßt die Kantone Lörchingen und Rixingen, einen Teil von Saarburg und Großtänchen, den Kreis Château-Salins mit Ausnahme der Hälfte des Kantons Albesdorf, einen Teil des Kantons Falkenberg, einige Gemeinden von Bolchen und Diedenhofen-Ost, den ganzen Landkreis Metz und den größern Teil von Diedenhofen-West. 1903 war noch 311 Gemeinden im amtlichen Verkehre der Gebrauch der französischen Sprache gestattet. Im ganzen Lande war bei der Zählung 1900 für 198,173 Personen das Französische als Muttersprache angegeben worden. Hiervon kamen 111,163 auf die bezeichneten 311 Gemeinden, in denen aber bereits 48,756 Personen mit deutscher Muttersprache wohnten. Namentlich in den industriellen Gebieten Lothringens gewinnt infolge der Einwanderung und der stärkern Vermehrung der eingewanderten Bevölkerung die deutsche Sprache immer mehr die Oberhand. In der Stadt Metz haben von der Zivilbevölkerung 31,699 das Deutsche und nur 12,835 das Französische als ausschließliche Muttersprache angegeben. In allen Schulen des Landes ausnahmslos wird deutscher Sprachunterricht erteilt.

Bildungswesen.

Wiewohl E. unter französischer Herrschaft sich einer über den meisten andern Teilen Frankreichs stehenden Volksbildung zu erfreuen hatte, war es doch mit großen Schwierigkeiten verbunden, dieselbe nach Einrichtung der deutschen Verwaltung auf die gleiche Hohe zu bringen wie im übrigen Reichsgebiet. Es bestand kein Schulzwang, die Lehrkräfte waren zum großen Teil Ordensbrüder und -Schwestern, deren Vorbildung staatlich nicht kontrolliert war, die Besoldungen waren ungenügend, namentlich auch fehlte es an Lehrkräften, die im französischen Sprachgebiet Unterricht auch in der deutschen Sprache erteilen konnten. In allen diesen Punkten ist seit längerer Zeit Abhilfe geschaffen. Das gesamte Unterrichtswesen ist, soweit es nicht staatlich geleitet wird, der Aussicht des Staates unterstellt. An der Spitze steht ein mit dem Ministerium verbundener Oberschulrat, dessen Leiter der Staatssekretär ist. Dem Oberschulrat ist unmittelbar das höhere Schulwesen unterstellt, das niedere steht zunächst unter den Bezirkspräsidenten. Die öffentlichen höhern Schulen sind von den Gemeinden einzurichten und zu unterhalten; die Lehrergehalte etc. trägt der Staat, der dafür das Schulgeld bezieht. An solchen Schulen sind 1903 vorhanden: 14 Gymnasien und Lyzeen, 3 Progymnasien, 3 Oberrealschulen, 7 Realschulen. Höhere Privatschulen sind: das protestantische Gymnasium zu Straßburg, je ein bischöfliches Gymnasium zu Straßburg und Montigny bei Metz, das bischöfliche Progymnasium zu Zillisheim (Oberelsaß), zwei weitere geistliche Anstalten in Bitsch und Metz. Zur Leitung des niedern Schulwesens ist den Bezirkspräsidenten eine teilweise aus Laien bestehende Kommission (Bezirksunterrichtsrat) beigegeben. Die Aussicht wird durch 25 Kreisschulinspektoren geführt. Die Volksschulen sind Gemeindeanstalten; jedoch werden die Dienstalterszulagen und Stellvertretungskosten, ferner die Pensionen der Lehrer und Lehrerinnen vom Staate gezahlt. Die französische Sprache wird nur im französischen Sprachgebiete gelehrt. Zur Heranbildung der Lehrer und Lehrerinnen bestehen 5 Lehrer- und 2 Lehrerinnenseminare sowie 5 Präparandenanstalten und Vorseminare (je eine Anstalt jeder Art evangelisch). Außerdem sind an öffentlichen Lehranstalten vorhanden 15 aus Landesmitteln unterstützte städtische höhere Mädchenschulen, eine Taubstummenanstalt zu Metz, drei nicht staatliche, aber vom Staat unterstützte gleiche Anstalten; für Blindenunterricht besteht eine Privatanstalt zu Illzach mit Staatsunterstützung.

Eine in glänzendster Weise (teilweise aus Reichsmitteln) ausgestattete und (mit Reichszuschuß, jährlich 400,000 Mk.) unterhaltene Universität hat E. in Straßburg. Eine solche bestand schon in früherer Zeit; sie war 1566 als Akademie, 1621 als Universität anerkannt worden. 1803 ward sie zu einer Akademie umgebildet und bestand als solche bis zur deutschen Besitznahme. Die neue Universität (aus einer evangelisch-theologischen, einer katholisch-theologischen [seit Herbst 1903], einer rechts- und staatswissenschaftlichen, einer medizinischen, einer philosophischen sowie einer mathematischen und naturwissenschaftlichen Fakultät bestehend) ward 1. Mai 1872 eröffnet und zählte im Sommer 1903: 127 Professoren und Dozenten und 1121 Studenten. Mit der Universität verbunden ist die Hauptstation für Erdbebenforschung, der meteorologische Landesdienst und die geologische Landesuntersuchung. Gleichzeitig mit der Gründung der neuen Hochschule ward zum Ersatz für die in der Nacht vom 24. zum 25. Aug. 1870 vernichtete alte Stadtbibliothek, die neben 350,000 Bänden über 2400 unersetzliche Handschriften gezählt hatte, zunächst durch Schenkungen aus deutschen und außerdeutschen Ländern die Universitäts- und Landesbibliothek gegründet, die eine der größten im Reich ist und 1903: 829,000 Bände (4000 Handschriften) umfaßte. Zur Ausbildung der katholischen Geistlichkeit dienten bis 1903 ausschließlich Priesterseminare zu Straßburg und Metz (von den Diözesen unterhalten, der Staat bewilligt nur Stipendien); diese Anstalten bleiben neben der Fakultät bestehen, das Seminar zu Straßburg dient jedoch nur für die praktische Ausbildung und Erziehung der angehenden Priester. Von Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen sind außer der Universitätsbibliothek namentlich die mit dieser verbundene Landesmünzsammlung, die städtische naturwissenschaftliche Sammlung und die städtischen Kunst- und Gewerbemuseen in Straßburg sowie das städtische Museum in Kolmar zu nennen. Für den technischen Unterricht bestehen die Technische Schule in Straßburg, Maschinenbauvorschulen in Mülhausen und Thann, eine mit staatlicher Unterstützung von der Industriellen Gesellschaft zu Mülhausen unterhaltene Chemieschule sowie eine Spinn- und Webeschule daselbst, eine städtische Kunstgewerbeschule zu Straßburg

Landwirtschaft. Naturprodukte.

Hinsichtlich des Berufs gehörten nach der Zählung von 1895 der Land- und Forstwirtschaft 37,96 (1882. 41,93) Proz. der Bevölkerung, dem Gewerbe 37,31 Proz., dem Handel und Verkehr 9,64 Proz., den häuslichen Dienstleistungen und der Lohnarbeit verschiedener Art 1,10 Proz., dem öffentlichen Dienst und den sogen. freien Berufsarten 9,30 Proz. an, während 4,96 Proz. ohne besondern Beruf waren. Von der Gesamtfläche des Landes waren 1900: 46,8 Proz. Acker und Gartenländereien, 12,9 Wiesen, 2,8 Weiden, 2,8 Weinberge, 30,3 Wald, 5,4 Proz. Wegeland und Gewässer. Die Landwirtschaft steht im Elsaß auf höherer Stufe als in Lothringen. Nachteilig wirkt vielfach das allgemeine Vorherrschen des kleinen Grundbesitzes, der noch dazu außerordentlich zersplittert ist, nur in Lothringen findet sich Großgrundbesitz häufiger. Der größte Teil des Ackerlandes dient dem Weizenbau (1900: 113,332 Hektar, Ertrag 257,683 Ton.), dann dem Hafer (109,713 Hektar, Ertrag 158,032 T.), den Kartoffeln (89,696 Hektar mit einem Ertrag von 1,090,198 T.), dem Roggen (53,389 Hektar mit 75,019 T.), der Gerste (89,090 Hektar mit 101,718 T.). Kein Land im Deutschen Reich umschließt so große Weinländereien wie E. (1902: 31,138 Hektar). In Lothringen finden sich die ansehnlichsten Weinlagen im Seilletal sowie an der Mosel; diese meist roten Moselweine werden namentlich zur Schaumweinfabrikation verwendet und zu diesem Zwecke sehr gesucht. Im Elsaß liegen die schönsten Weinlagen in der Hügelregion längs des Ostfußes der Vogesen. Die weinreichste Gegend ist die von Gebweiler abwärts bis Wasselnheim im Unterelsaß, als die besten Weinlagen gelten die von Reichenweier und Rappoltsweiler. Im Durchschnitt der Jahre 1893–1902 beträgt dee jährliche Gewinn an Wein in E. 905,000 hl (1902 nur 566,000 hl). Die Ausfuhr (von Weißweinen, hauptsächlich aus den Kreisen Kolmar, Rappoltsweiler und Schlettstadt) ist seit der Annexion bedeutend gestiegen (1902: 180,000 hl). Die Reblaus hat in Lothringen an der Mosel südlich von Metz große Verheerungen angerichtet und seit 1902 auch an einigen Stellen des Oberelsaß bedrohliche Ausdehnung gewonnen. Zur Hebung des Weinbaues dient das staatlich unterstützte (städtische) Weinbauinstitut zu Kolmar. – Der Obstbau ist bedeutend; es wurden 1900: 8,437,335 Obstbäume gezählt, auf das Hektar 5,8 Stück (und zwar 2,658,011 Zwetschen-, 1,714,597 Apfel-. 1,391,881 Birn-, 895,707 Kirsch-, 827,110 Pflaumen-, 879,418 Mirabellen-, 327,453 Walnuß-, 243,158 Pfirsisch- und Aprikosenbäume. Kastanien kommen vielfach, auch Mandeln vor). Der Anbau von Flachs und Hanf ist nicht mehr sehr bedeutend; auch der Tabak, hauptsächlich zwischen Straßburg und Schlettstadt, hat erheblich abgenommen (1901 nur 1256 Hektar gegen 3262 in 1881). Der Hopfenbau, besonders bei Bischweiler und Hagenau, ist Schwankungen unterworfen (1902: 4002 Hektar). Endlich gibt es noch Ölfrüchte, Senf, Zuckerrüben, auch etwas Zichorie etc. neben einer großen Zahl von Gartengewächsen. Zur Wahrnehmung der Gesamtinteressen der Landwirtschaft und zur Beratung des Ministeriums ist der Landwirtschaftsrat bestimmt; in jedem Kreis ist ein landwirtschaftlicher Kreisverein gebildet, und diese sämtlichen Vereine sind zu einem Landesverbande vereinigt, der wirtschaftliche Zwecke verfolgt. Zur Hebung der Landwirtschaft dient ferner die landwirtschaftliche Versuchsstation zu Kolmar, eine Landwirtschaftsschule und eine Ackerbauschule zu Rufach, 10 landwirtschaftliche Winterschulen, 2 Hufbeschlagschulen. Die Meliorationsbauverwaltung ist sowohl auf dem Gebiete der Wasserwirtschaft (Stauweiher, große Bewässerungskanäle) als der Feldwegeanlegung (Flurbereinigung) sehr tätig; es sind 8 Meliorationsbauinspektoren, eine Anzahl Assistenten und Feldmesser, 10 Wiesenbaumeister mit sonstigen Hilfskräften angestellt.

Nach der Viehzählung von 1900 gab es in E. rund 142,800 Pferde, 501,900 Stück Rindvieh, 83,000 Schafe, 441,100 Schweine und 60,800 Ziegen. Im letzten Jahrzehnt ist die Zahl der Pferde um 5500. des Rindviehs um 14,700, der Schweine um 70,700 gestiegen, während die Schafe sich um 16,300, die Ziegen um 1200 vermindert haben. Trotzdem steht E. in allen Beziehungen unter dem Durchschnitte des Reiches, nur beim Rindvieh ist der Bestand im Verhältnis zur Fläche, aber nicht zur Einwohnerzahl etwas größer als der Durchschnitt. Im Vergl eiche mit den süddeutschen Staaten steht E. hinsichtlich des Rindviehs und der Schweine an letzter Stelle, aber an der Spitze durch Pferdezucht. Unter den einzelnen Teilen des Landes bestehen große Verschiedenheiten; sa ist die Zahl der Pferde besonders groß in Lothringen, wo man den Bauer oft mit sechsen am Pfluge den schweren Boden bearbeiten sieht. Für die Verbesserung der Pferdezucht sorgt das Landgestüt in Straßburg. In der Rindviehzucht tritt durch rationelle Pflege besonders der Kanton Münster im Oberelsaß hervor, der auf seinen vortrefflichen Bergwiesen eine Viehwirtschaft mit Sennen und Sennhütten nach Schweizer Art hervorgerufen hat und von dem beliebten Münsterkäse jährlich bedeutende Mengen erzeugt und ausführt, ferner der Kreis Altkirch. Die Gewässer sind ziemlich reich an Fischen, namentlich Aalen, Karpfen, Hechten, Barschen, Barben, Schleien, Forellen, Weißfischen, der früher sehr günstige Fang von Salmen und Lachsforellen im Rhein hat jedoch erheblich abgenommen. In der Gemarkung Blotzheim besteht eine Fischzuchtanstalt, die bedeutendste ihrer Art überhaupt, deren Kosten in der Hauptsache vom Reiche getragen werden. Die Bienenzucht wird sehr lebhaft betrieben.

Unter den Waldungen waren 1902: 136,833,1 Hektar oder 30,8 Proz. der Gesamtwaldfläche Staatsforsten, 201,689,4 Hektar oder 45,4 Proz. Gemeinde- und Stiftungsforsten, die ebenfalls der Beaufsichtigung durch die Staatsforstverwaltung unterliegen, 16,251,8 Hektar oder 3,7 Proz. Forsten, die dem Staat und den Gemeinden als ungeteiltes Eigentum gehören, und 89,263,0 Hektar oder 20,1 Proz. Privatforsten. E. gehört mit einer Waldfläche von 444,037,5 Hektar, mehr als 30 Proz. der Gesamtfläche des Landes, zu den meist bewaldeten Teilen des Reiches. Die Vogesen sind mit Ausnahme der Täler, die infolge ihres Wasserreichtums vorzügliche Wiesen enthalten, und einiger bedeutender Weideländereien großenteils mit Wald bedeckt. Größere zusammenhängende Waldungen finden sich außerdem im S. im Hartwalde zwischen Rhein und Ill, im N. im Hagenauer Forst. In Lothringen ist die Bewaldung mehr zersplittert. Ungefähr ein Drittel des Waldbestandes ist Nadelholz (namentlich in den Vogesen). Von den übrigen zwei Dritteln Laubholz bilden 56 Proz. Hochwald, 34 Proz. Mittelwald (besonders in Lothringen, dort vielfach in Umwandlung zu Hochwald begriffen), 10 Proz. Niederwald. Die Jagd hat sich dank der Fürsorge der deutschen Forstverwaltung gegen den Zustand, der bei der Besitznahme des Landes vorgefunden wurde, bedeutend gehoben; das Jagdgesetz von 1881, durch das dem Grundeigentum das frühere unbedingt freie Jagdrecht als Regel entzogen und die Verpachtung durch die Gemeinde vorgeschrieben wurde, hat sich sehr bewährt. Jagdtiere sind: Hirsche, Damhirsche, Rehe, Hafen, Wildschweine, Kaninchen, Füchse, Wildkatzen etc. (vereinzelt in Lothringen bis in die letzte Zeit noch Wölfe); an Vögeln: Auerhähne, Fasanen, Haselwild, Wildenten, Schnepfen, Feldhühner, neuerdings auch Birkhähne.

Von der größten Wichtigkeit für das Reichsland sind die nutzbaren Mineralien, insbes. Eisenerze, Steinkohlen und Salz (sämtlich fast ausschließlich in Lothringen ausgebeutet; Versuche, früher verlassene Bergwerke an mehreren Orten des Elsaß wieder zu betreiben, Markirch, Weiler etc., scheinen keinen Erfolg zu haben). Die Eisenerze finden sich in großartiger Ablagerung, die sich auf Luxemburg und Frankreich ausdehnt, in den Bergrevieren Diedenhofen und Metz im Juragebirge auf dem linken Moselufer; vereinzelt werden sie noch durch Tagebau gewonnen. Der Bergbau in dieser Gegend reicht bis ins 13. Jahrh. zurück und fördert nur oolithische Brauneisensteine (sogen. Minette). In den letzten beiden Jahrzehnten, seit Einführung des Thomasschen Entphosphorungsverfahrens, hat der Eisenbergbau einen außerordentlichen, noch stetig fortdauernden Aufschwung genommen. Die Zahl der bei der Förderung beteiligten Arbeiter ist von 1892 bis Ende 1902 von 3304 auf 10,591, die Förderung von 3,571,000 Ton. im J. 1892 auf (1902) 8,793,000 gestiegen. Etwas mehr als die Hälfte dieser Erzeugung wird im Lande selbst verhüttet. 39 Hochöfen ergaben 1902: 1,630,000 T. Roheisen. Bedeutende Steigerung hat auch die Steinkohlenförderung aufzuweisen. 3 Bergwerke im Bergrevier Saargemünd ergaben 1902 mit 7201 Arbeitern 1,310,000 Ton. 18 Steinsalz- und Solquellenbergwerke im Gebiete der Seille (Dieuze, Chambrey) und der Saar (Saaralben), Bergrevier Saargemünd, haben 1902 mit 285 Arbeitern 56,600 T. Siedesalz erzeugt. Bedeutend ist auch die Produktion von Erdöl und Asphalt (6 Bitumenbergwerke im Bergrevier Elsaß) mit (1902) 20,205 T. Erdöl und 5161 T. Asphalt. Zur Förderung des Bergbaues dient eine Bergbauschule in Diedenhofen mit 2 Vorschulen in Metz und Forbach. Auch der Steinbruchbetrieb ist sehr rege, einige Brüche, insbes. Gips, werden unterirdisch betrieben. Von großer Bedeutung sind die Brüche im weiten Umfang von Metz, an der Zorn bei Zabern, im Krontal bei Wasselnheim (aus dem seiner Zeit das Material zum Straßburger Münster gebrochen wurde) etc. Vortrefflicher Ton zu irdenen Waren wird insbes. am Hagenauer Forst gefördert.

Industrie und Handel.

Unter den Industriezweigen ist zunächst die Eisenindustrie von der größten, in dem letzten Jahrzehnt außerordentlich gestiegenen Bedeutung. Der hauptsächlichste Sitz derselben ist im NW. des Landes, im Kreise Diedenhofen-West und im Landkreis Metz. In den großartigen Werken zu Hayingen, Groß-Moyeuvre, Rombach, Maizières, Ars a. M., Deutsch-Oth, Öttingen, Ückingen, Diedenhofen befinden sich große Hochofenanlagen mit Walzwerken, Stahlwerken, ferner in den zusammengehörigen Werken von Mutterhausen (Kreis Saargemünd), Niederbronn und Merzweiler (Kreis Hagenau) sind große Gießereien etc. in Tätigkeit; Maschinenfabriken finden sich in Reichshofen (Kreis Hagenau, mit bedeutender Waggonfabrikation), dann zu Grafenstaden bei Straßburg, zu Mülhausen, Gebweiler, Bitschweiler und Altthann im Oberelsaß; bedeutende Werkzeugfabriken namentlich in Zornhof bei Zabern und zu Mutzig, eine große Uhrfederfabrik bei Saarburg. Die gleichfalls erhebliche Glasindustrie wird hauptsächlich in dem waldreichen lothringischen Teil der Vogesen betrieben, so im Kanton Bitsch, in Götzenbrück (Uhr- und Brillengläser etc.), Meisenthal, Münzthal-St. Louis (Kristall) sowie zu Vallerysthal, Kreis Saarburg (Hohlglas) und in Dreibrunnen (ebendaselbst Uhr- und Brillengläser). Eine sehr bedeutende Porzellan- und Steingutfabrik ist in Saargemünd. Chemische Fabriken gibt es in Dieuze und Saaralben (Soda, Sulfat, mit Salinen verbunden), Buchsweiler, Thann, St. Ludwig, Hüningen u.a. O., eine berühmte photographische Anstalt zu Dornach. Stearin- und Wachskerzenfabriken sind in Straßburg, Papierfabriken ebendaselbst, ferner in Rixheim (auch Tapeten), Türkheim etc., eine Pappwarenfabrik in Forbach, große Gerbereien in Metz, Straßburg, Barr.

Von besonders hervorragender Bedeutung ist die Textilindustrie. Dieselbe hat ihren Hauptsitz im Oberelsaß, namentlich in Mülhausen, dann in Kolmar (Logelbach) und allen Tälern der Vogesen, wo sie in der reichlichen, teilweise durch großartige, neuerbaute Stauweiher geregelten Kraft der zahlreichen Wasserläufe besondere Unterstützung findet; im Unterelsaß ist sie im Breuschtal bedeutend, in dessen Seitental, dem Steintal, der Pfarrer Oberlin 1767–1826 durch Einführung von industriellen Anstalten mancherlei Art mit großem Segen gewirkt hat. Im Oberelsaß fanden sich geringe Spuren dieser Industrie schon im 17. Jahrh., aber erst seit der Mitte des 18. Jahrh. gewann dieselbe Bedeutung. Zuerst ward 1746 die Kattundruckerei in Mülhausen eingeführt; aus dieser entwickelte sich zunächst die Baumwollweberei (erster größerer Betrieb 1750 zu Sennheim, erste mechanische Weberei 1825), dann die Baumwollspinnerei (erste Fabrik 1803 zu Wesserling, erste Dampfmaschine 1812 zu Mülhausen). Heute noch steht die Druckerei, die nicht bloß die Mutter der ganzen übrigen Baumwollindustrie, sondern überhaupt fast der ganzen reichen Industrie des Oberelsaß (Maschinenfabriken, Druckwalzenstecherei, chemische Industrie) ist, in Blüte; ihr Hauptsitz ist Mülhausen und das angrenzende Dornach, ihr Fabrikat genießt einen Weltruf. Sehr bedeutend sind auch die Färberei und Bleicherei (Pfastatt, Dornach u.a.) und namentlich die Baumwollspinnerei und -Weberei. Beide Betriebe finden sich meistens vereinigt, hauptsächlich in Mülhausen, Dornach, dann (im Kreise Thann) in Thann, Bitschweiler, Weiler, Wesserling, Sentheim, Masmünster, ferner (im Kreise Gebweiler) in Gebweiler, Bühl, Sulz, (im Kreise Kolmar) zu Logelbach, Winzenheim, Münster, endlich (im Kreise Rappoltsweiler) in Rappoltsweiler und Markirch. Im Unterelsaß wird dieser Industriezweig besonders lebhaft im Breuschtal (Mühlbach, Lützelhausen, Rothau etc.), dann in Hüttenheim bei Benfeld betrieben. Die Baumwollzwirnerei hat ihren Hauptsitz in Dornach und Gebweiler. Im allgemeinen ist übrigens die Baumwollindustrie seit der Annexion nicht gestiegen, sie hat eher eine Einbuße erlitten zu gunsten der Wollindustrie. Insbesondere die Kammgarnspinnerei hat einen erheblichen Aufschwung genommen; bedeutende Spinnereien sind in Mülhausen, Bühl, Malmersbach bei St.-Amarin sowie zu Erstein im Unterelsaß; Wollweberei und Tuchfabrikation werden in hervorragender Weise in Markirch und Umgegend, ferner in Mülhausen, in Bühl bei Gebweiler und in Bischweiler betrieben. Die Seidenspinnerei steht gleichfalls im Oberelsaß in Betrieb, ebenso die Seidenbandweberei, die Plüschfabrikation zu Saargemünd und Püttlingen in Lothringen.

Von sonstigen Industrien sind hervorzuheben die Bierbrauerei von Straßburg und Umgegend und die weltberühmte Fabrikation von Gänseleberpasteten daselbst, ferner die Schaumweinfabrikation (Metz, Schiltigheim etc., mit Benutzung teilweise aus der Champagne eingeführter Weine), die Konservenfabrikation (Straßburg und Metz).

Der Handel hat, entsprechend der industriellen Bedeutung des Reichslandes und durch seine günstige Lage an der Grenze Frankreichs und der Schweiz befördert, von jeher eine große Ausdehnung gehabt. Chausseen und Vizinalwege durchschneiden das Land nach allen Richtungen. Die natürlichen schiffbaren Wasserstraßen liegen meist an oder in der Nähe der Grenze (Rhein, Mosel) oder beginnen erst beim Austritt aus dem Reichsland (Saar); um so wichtiger sind die zahlreichen, das Land durchschneidenden Kanäle in der Gesamtlänge von 404 km. Der Rhein-Rhonekanal, 1783–1834 erbaut, betritt bei Altmünsterol das Gebiet von E., führt nach Mülhausen, woselbst er den Kanal von Hüningen empfängt, der den Rhein unterhalb Basel verläßt und hauptsächlich zur Speisung des Hauptkanals dient, und zieht sich dann in geringer Entfernung vom Rhein nach Straßburg. Durch den Kolmarer Zweigkanal ist Kolmar an das Kanalnetz angeschlossen. Bei Straßburg ist der Rhein-Rhonekanal durch einen 1880–82 neuerbauten Verbindungskanal und den Rhein-Illkanal mit dem zweiten großen Kanal, dem Rhein-Marnekanal, verbunden. Dieser, 1838–53 erbaut, zieht im Tale der Zorn neben dem Fluß und der Eisenbahn (nach Avricourt und Paris) hin, überschreitet nach steilem Aufstieg mit zahlreichen Schleusen in einem 2,3 km langen Tunnel Eisenbahn und Wasserscheide der Vogesen, geht über die Saar und durch den Weiher von Gondrexange und endlich bei Lagarde über die Grenze, zur Verbindung mit dem französischen und belgischen Kanalnetz. Der Saarkohlenkanal, der die Saar bei Saarbrücken verläßt, tritt bei Saargemünd in das Reichsland ein und geht, teilweise mit der kanalisierten Saar vereinigt, aufwärts bis zum Weiher von Gondrexange. Derselbe dient, in Verbindung mit den beiden ersten Kanälen, hauptsächlich zur Verschiffung der Kohlen aus dem Saarbecken bis in das Industriegebiet von Mülhausen. Dieses Kanalnetz wurde 1893 mit großem Kostenaufwand vertieft und durch Verlängerung der Schleusen größern Schiffen zugänglich gemacht. Andre Kanäle sind der Moselkanal an der Grenze bei Novéant bis Metz (die Weiterführung nach Koblenz wird erstrebt); ferner der Breuschkanal, früher zum Steintransport nach Straßburg viel benutzt, jetzt nur wenig mehr der Schiffahrt dienend. Im letzten Jahrzehnt hat die Stadt Straßburg mit großem Kostenaufwand einen Hafen für den Rheinschiffsverkehr erbaut, an dem sich bereits mehrere bedeutende industrielle Anlagen niedergelassen haben; es eröffnen sich dadurch dem Handel Straßburgs neue Hoffnungen, namentlich wenn es gelingt, die Schiffahrt von den gegenwärtig durch Kiesbänke und häufigen niedern Wasserstand verursachten Störungen unabhängig zu machen. Die Verh andlungen über eine dies bezweckende Regulierung des Rheins mit Baden und Bayern haben insbes. infolge ungünstiger Stellungnahme des badischen Landtags bisher nicht zum Ziele geführt, es wird daher (1903) wieder die Erbauung eines Kanals nach Lauterburg in Erwägung gezogen.

Die Eisenbahnen sind mit Ausnahme einiger Nebenbahnen Eigentum des Deutschen Reiches, dem die damals vorhandenen Linien in dem Friedensvertrag mit Frankreich 1871 unter Abrechnung von der Kriegskostenentschädigung abgetreten worden sind (Gesamtlänge der Reichseisenbahnen im J. 1902: 1699,07 km). Die ersten Anfänge (Mülhausen-Thann, Mülhausen-St. Ludwig, Kolmar-Benfeld, Straßburg-Benfeld) datieren aus den Jahren 1839–1841. Mit dem badischen Eisenbahnnetz ist das elsaßlothringische durch fünf Linien mit festen Rheinbrücken verbunden (Hagenau-Rastatt, Straßburg-Appenweier, Kolmar-Freiburg, Mülhausen-Müllheim, St. Ludwig-Leopoldshöhe). Die Reichseisenbahnverwaltung, mit dem Sitz der Generaldirektion in Straßburg, hat zufolge des 1903 erneuerten Staatsvertrags mit Luxemburg auch den Betrieb der Wilhelm-Luxemburgbahn zu führen. Neben den Eisenbahnen besteht eine Anzahl mit Dampf betriebener Straßenbahnen. In E. haben zwei Oberpostdirektionen, Straßburg (Elsaß) und Metz (Lothringen), ihren Sitz. Von Kredit- und Versicherungsanstalten sind zu nennen: die Aktiengesellschaft für Boden- und Kommunalkredit zu Straßburg (Hypothekenbank) und eine große Anzahl andrer Banken, auch Zweigniederlassungen größerer altdeutscher Institute, ferner zahlreiche ländliche (Raiffeisensche) Darlehnskassen (Vorschußvereine nach Schultze-Delitzsch finden im Reichsland wenig Boden, jedoch besteht die sehr bedeutende, dem Pfälzischen Revisionsverband angeschlossene Kreditgenossenschaft für Lothringen zu Metz), 120 Sparkassen mit Einlagen von (1902) 121 Mill. Mk., ferner 63 öffentliche Vorschußkassen. Eine Reichsbankhauptstelle ist in Straßburg, Reichsbankstellen gibt es in Mülhausen und Metz, Nebenstellen in Kolmar und Zabern. Einheimische Feuerversicherungsgesellschaften (den französischen ist 1880 der Geschäftsbetrieb untersagt worden) sind, außer einigen von nur örtlicher Bedeutung, »Rhein und Mosel« und »Alsatia« in Straßburg. Handelskammern bestehen in Straßburg, Kolmar, Mülhausen und Metz, eine Handwerkskammer in Straßburg.

Staatsverfassung und Verwaltung.

Die Staatsgewalt in dem durch Gesetz vom 9. Juni 1871 mit dem Deutschen Reiche vereinigten Reichslande E. übt der Kaiser aus. Das Recht der Gesetzgebung ist durch das Reichsgesetz vom 2. Mai 1877 in der Weise geregelt, daß Landesgesetze mit Zustimmung des Bundesrats vom Kaiser erlassen werden, wenn der durch kaiserliche Verordnung vom 29. Okt. 1874 ins Leben gerufene Landesausschuß zustimmt, daß jedoch der Weg der Reichsgesetzgebung jederzeit auch in denjenigen Angelegenheiten, die in den Bundesstaaten dieser Gesetzgebung nicht unterliegen, vorbehalten ist; die auf Grund dieses Vorbehalts erlassenen Landesgesetze können nur im Wege der Reichsgesetzgebung aufgehoben oder geändert werden. Der Landesausschuß, ursprünglich nur eine beratende Körperschaft, hat hierdurch den Charakter eines gesetzgebenden Faktors erhalten, mit der Maßgabe jedoch, daß seine Zustimmung durch die des Reichstags ersetzt werden kann. Seine Zusammensetzung ist durch das Reichsgesetz vom 4. Juli 1879 geregelt; er besteht aus 58 Mitgliedern, von denen 34 durch die Bezirkstage (s. unten) aus der Mitte ihrer Mitglieder, 4 von den Gemeinderäten der vier größten Städte und 20 durch Wahlmänner, die von den übrigen Gemeinderäten bezeichnet sind (für jeden Kreis, jedoch für die beiden in neuerer Zeit getrennten Kreise Diedenhofen zusammen, je ein Mitglied), auf 3 Jahre gewählt werden. Die Mitglieder haben einen Eid (Gehorsam der Verfassung und Treue dem Kaiser) zu leisten. Der Kaiser kann den Landesausschuß vertagen und auflösen; letzteres zieht die Auflösung der Bezirkstage nach sich, die Neuwahlen zu letztern haben innerhalb 3 Monaten, zum Landesausschuß innerhalb 6 Monaten zu erfolgen. Die Vertreter der Regierung müssen in den Sitzungen wie in den Abteilungen und Kommissionen auf Verlangen jederzeit gehört werden. Der Landesausschuß hat das Recht, innerhalb des Bereichs der Landesgesetzgebung Gesetze vorzuschlagen und an ihn gerichtete Petitionen dem Ministerium zu überweisen. Die Sitzungen sind öffentlich; die Geschäftssprache ist die deutsche; Mitgliedern, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, ist das Vorlesen aufgesetzter Reden gestattet. – Zur Begutachtung der Gesetzentwürfe, der Ausführungsverordnungen und andrer ihm überwiesener Angelegenheiten ist ein Staatsrat eingesetzt, bestehend aus höhern Beamten und 8–12 Mitgliedern, die der Kaiser, und zwar drei auf Vorschlag des Landesausschusses, je auf 3 Jahre ernennt.

An der Spitze der Staatsverwaltung steht ein kaiserlicher Statthalter. Bis zum 1. Okt. 1879 wurden die Geschäfte großenteils durch eine besondere Abteilung des Reichskanzleramtes geführt, im Lande selbst war der höchste Verwaltungsbeamte der Oberpräsident, dem einige Ministerialbefugnisse vom Reichskanzler übertragen waren. Durch das Gesetz vom 4. Juli 1879 wurde der Sitz der Regierung in das Land verlegt; es wurde bestimmt, daß der Kaiser landesherrliche Befugnisse einem Statthalter übertragen kann, und daß dieser Statthalter die Befugnisse und Obliegenheiten des Reichskanzlers erhält. An Stelle des Reichskanzleramtes für E. und des Oberpräsidiums trat ein Ministerium, das in Straßburg seinen Sitz hat, und an dessen Spitze ein Staatssekretär steht. Dem Statthalter wurde durch kaiserlichen Erlaß eine Anzahl durch die Landesgesetzgebung dem Staatsoberhaupt vorbehaltener Befugnisse, insbesondere auch ein Teil des Gnadenrechts (Erlaß von Geldstrafen, Steuern und sonstigen Staatsgefällen) übertragen. Neben diesen landesherrlichen Befugnissen hat der Statthalter als Nachfolger des Reichskanzlers die Stellung des ersten Verwaltungsbeamten; die sogen. Diktatur, d.h. die ursprünglich dem Oberpräsidenten zustehende, dann auf den Statthalter übergegangene außerordentliche Gewalt zu Maßregeln jeder Art behufs Abwendung von Gefahr wurde 1902 aufgehoben. Das Ministerium ist in vier Abteilungen eingeteilt. Die Abteilung des Innern wird gegenwärtig durch den Staatssekretär geleitet, an der Spitze der Abteilung für Justiz und Kultus, für Finanzen, Gewerbe und Domänen, für Landwirtschaft und öffentliche Arbeiten steht je ein Unterstaatssekretär. Mit dem Ministerium ist der Oberschulrat (s. S. 727) und der Kaiserliche Rat, eine Art Oberverwaltungsgericht, jedoch mit beschränkter Zuständigkeit, verbunden. Im Bundesrate hat E. nur beratende Stimme, der Statthalter ist dort durch einen ständigen Kommissar vertreten. Behufs der Reichstagswahlen ist E. in 15 Wahlkreise eingeteilt (vgl. Karte »Reichstagswahlen«).

Für die innere Verwaltung bestehen drei Bezirkspräsidien zu Kolmar (Oberelsaß), Straßburg (Unterelsaß) und Metz (Lothringen); unter diesen stehen 21 Kreisdirektionen; die Städte Straßburg und Metz bilden selbständige Stadtkreise, in denen die Befugnisse des Kreisdirektors von den Bezirkspräsidenten wahrgenommen werden. Die Polizei ist Gemeindesache, nur in Straßburg, Metz und Mülhausen wird der größte Teil derselben durch die Polizeidirektionen wahrgenommen; außerdem bestehen für die Kantone (Unterabteilungen der Kreise) Kantonalpolizeikommissare. Aus den Räten der Bezirkspräsidien wird je ein Bezirksrat als unteres Verwaltungsgericht gebildet. Am Sitz eines jeden Bezirkspräsidiums tritt periodisch der Bezirkstag zusammen. Dessen Mitglieder werden durch direkte Wahl, je ein Mitglied für jeden Kanton, gewählt. Das aktive und passive Wahlrecht steht hier wie bei den Kreistags- und Gemeindewahlen, entsprechend dem Charakter des Reichslandes, jedem Reichsangehörigen zu, der das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat und eine direkte Steuer bezahlt, ohne Rücksicht darauf, ob er die Staatsangehörigkeit in E. besitzt oder nicht. Die Bezirkstage haben unter anderm über den Haushalt der (selbständige Rechtspersönlichkeiten mit eignem Vermögen bildenden) Bezirke zu beschließen, einen Teil der Mitglieder des Landesausschusses zu wählen etc. In den Kreisen, die bloß Verwaltungsbezirke und nicht selbständige juristische Personen sind, treten die in gleicher Weise wie die Bezirkstage gewählten Kreistage zusammen. Für das Medizinalwesen bestehen Medizinalreferenten beim Ministerium und den Bezirkspräsidien, dann Kreis- und Kantonalärzte. Bezirksirrenanstalten bestehen in Stephansfeld-Hördt (für Elsaß) und Saargemünd (für Lothringen); die Errichtung einer Anstalt für Oberelsaß in Rufach ist beschlossen.

Die Rechtsverhältnisse des katholischen Kultus sind hauptsächlich durch das französische Konkordat und die gleichzeitig verkündeten »organischen Bestimmungen« geregelt. Es bestehen zwei Bistümer zu Straßburg (Elsaß) und Metz (Lothringen), die unmittelbar dem Papst untergeordnet sind. Die Leitung des evangelischen Kultus steht für die Kirche Augsburger Konfession einem Oberkonsistorium und einem Direktorium in Straßburg mit sieben Inspektionen zu; für die reformierte Kirche sind fünf Konsistorien ohne gemeinsame Oberleitung vorhanden; für den israelitischen Kultus bestehen gleichfalls drei Konsistorien ohne gemeinschaftliche Oberleitung

Seit Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches und der damit verbundenen Aufhebung des Code civil beruht die Rechtspflege wesentlich auf den gleichen Grundlagen wie im Reiche (nicht eingeführt ist das Unterstützungswohnsitzgesetz). Es bestehen unter dem Oberlandesgericht zu Kolmar 6 Landgerichte (zu Kolmar, Mülhausen, Straßburg, Zabern, Metz und Saargemünd) und 77 Amtsgerichte. In Mülhausen, Kolmar, Thann, Markirch, Straßburg und Metz gibt es Gewerbegerichte; diese sind jedoch nicht nach Reichsrecht, sondern auf Grund ältern Landesgesetzes eingerichtet. Landesgefängnisse sind die Strafanstalten für Männer zu Ensisheim, für Weiber zu Hagenau und 6 Bezirksgefängnisse an den Landgerichtssitzen; es besteht ferner eine Erziehungs- und Besserungsanstalt für Knaben (Mädchen und teilweise auch Knaben werden zur Zwangserziehung in Privatanstalten untergebracht) und ein Landesarbeitshaus.

Der Finanzverwaltung dienen eine Direktion der Zölle und indirekten Steuern, eine Direktion der Verkehrssteuern und eine Direktion der direkten Steuern, alle zu Straßburg. Ersterer sind 7 Hauptzollämter (Diedenhofen, Metz, Saarburg, Schirmeck, Münster, Altkirch, St. Ludwig) und 5 Hauptsteuerämter unterstellt. Zur Verkehrssteuerverwaltung gehört das Stempelwesen (im wesentlichen noch das französische »Enregistrement«), die Erbschaftssteuer und die Einziehung der Gerichtskosten. Der Direktion der direkten Steuern unterliegen die Veranlagung und Erhebung der im letzten Jahrzehnt nach deutschen Grundsätzen umgestalteten direkten Steuern sowie die 1882 begonnenen Arbeiten der Katasterbereinigung. Die Forstverwaltung wird unter der Aussicht des Ministeriums durch die Bezirkspräsidenten geführt, denen je eine Forstabteilung unterstellt ist. Unmittelbar unter dem Ministerium steht ein Forsteinrichtungsbureau. Zur Finanzverwaltung gehört die Staatsdepositenverwaltung, die neben den hinterlegten Geldern 99 Mill. Mk. Sparkassengelder verzinslich anzulegen und zu verwalten hat, sowie die Tabakmanufaktur.

Die Finanzlage des Landes ist günstig, was teilweise dem Umstand zu verdanken ist, daß das Land ohne Anteil an der französischen Staatsschuld vom Reich übernommen worden ist. Jedoch ist schon bald nach der Annexion durch die Ablösung der verkäuflichen Stellen der Justizverwaltung (Notare, Anwalte, Gerichtsschreiber, Gerichtsvollzieher) eine Schuld von 21,070,640 Mi. entstanden, von der größere Beträge inzwischen getilgt worden sind. Außerdem sind in den Jahren 1881–85, 1893 (Kanalerweiterung) sowie 1902 und 1903 Anleihen zu produktiven Zwecken aufgenommen worden. Der Gesamtkapitalbetrag der (ausschließlich in 3 proz. Renten bestehenden) Staatsschuld beläuft sich Anfang 1903 auf 31,875,200 Mk. Im Landeshaushaltsetat 1903 sind die ordentlichen Einnahmen veranschlagt zu 62,264,394, die ordentlichen Ausgaben zu 62,072,752 Mk. Die wichtigern Posten der Einnahmen und Ausgaben sind:

Tabelle
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Die außerordentlichen Ausgaben schließen ab mit 7,401,000 Mk.

Für den Strombau stehen unmittelbar unter dem Ministerium 6 Wasserbaubezirke: 2 für den Rhein zu Kolmar und Straßburg, 3 für die Kanäle zu Mülhausen, Straßburg und Saargemünd, 1 für die Mosel (nebst Moselkanal) zu Metz. Der Hoch- und Wegebau wird von den Bezirkspräsidien verwaltet. Für das Bergwesen bestehen vier Bergreviere.

Was endlich die Militärverhältnisse betrifft, so garnisonieren im Reichslande das 15. und 16. sowie Teile des 14. Armeekorps (vgl. die Garnisonkarte bei Art. »Deutschland«, S. 792). Die Truppenteile erhielten bisher ihren Ersatz aus den heimatlichen Bezirken, während die in E. ausgehobenen Mannschaften in andre preußische Truppenteile eingestellt wurden. Festungen sind Straßburg, Metz, Diedenhofen, Neu-Breisach und Bitsch, zumeist durch zahlreiche Außenforts verstärkt. Die Gendarmerie ist militärisch eingerichtet, jedoch Landesanstalt. Vgl. Deutschland, S. 793 f.

Das Landeswappen von E. (s. Tafel »Wappen I«, Fig. 18), festgestellt durch kaiserlichen Erlaß vom 29. Dez. 1891, besteht in dem Reichsadler mit der schwebenden Kaiserkrone, belegt mit einem gespaltenen Brustschild, dessen rechte Hälfte die herkömmlichen Wappen des Ober- und Unterelsaß (goldener Schrägbalken in rotem, oberhalb und unterhalb des Balkens je drei goldene Kronen enthaltenden Feld, bez. silberner Schrägbalken mit rautenartigen Verzierungen in rotem Feld, aber nach einwärts gewendet) und dessen linke Hälfte das entsprechende Wappen von Lothringen (roter Schrägbalken mit drei silbernen gestümmelten Adlern [alérions] in goldenem Feld) enth ält und die Fürstenkrone trägt. Dieses Wappen dient nur dekorativen Zwecken; die Behörden führen das Reichswappen. Besondere Landesfarben sind nicht vorgesehen (vielfach ist Rot und Weiß im Gebrauch).

[Geographisch-statistische Literatur.] »Statistische Mitteilungen über E.« (Straßb. 1873–98, 28 Bde.); »Statistisches Handbuch für E.« (Straßb. 1902); »Handbuch für E.« (das. 1901); Grad, L'Alsace, les pays et ses habitants (Par. 1898); Mündel, Die Vogesen. Reisehandbuch für E. (10. Aufl., Straßb. 1903); Leoni und Mandel, Das öffentliche Recht des Reichslandes E. (Freiburg 1892–94, 2 Bde.); This, Die deutsch-französische Sprachgrenze im Elsaß (Straßb. 1888) und in Lothringen (das. 1887); »Das Reichsland E., Landes- und Ortsbeschreibung«, hrsg. vom Statistischen Bureau für E. (das. 1898–1903); »Mitteilungen der geologischen Landesanstalt von E.« (das., seit 1886); »Beiträge zur Forststatistik von E.« (bis 1903: 20 Hefte); Karte von E., 38 Blatt, bearbeitet von der geogr.-statist. Abteilung des Großen Generalstabs, 1874; Neue topographische Karte in 1: 25,000 (93 Meßtischblätter), seit 1887 vollendet.

Geschichte des Elsaß.

Die ältesten geschichtlich bekannten Bewohner des Elsaß (über die ältere Geschichte Lothringens s. d.) waren die keltischen Sequaner und Rauriker, denen die germanischen Triboker und Nemeter folgten. Seit Cäsars Eroberung 58 v. Chr. gehörte das Land zum römischen Reich, und zwar in der Kaiserzeit der südliche Teil zu Maxima Sequanorum, der nördliche zu Germania prima; unter der Römerherrschaft breitete sich auch das Christentum im Elsaß aus. Seit dem 3. Jahrh. drangen die Alemannen wiederholt über den Rhein, wurden zwar in der Schlacht bei Straßburg (357) von Julian noch einmal zurückgetrieben, bemächtigten sich aber im Anfang des 5. Jahrh. des Landes bis zu den Pässen des Wasgaues. Nach ihrer Besiegung durch die Franken 496 besetzten sie den nördlichen Teil bis zum Hagenauer Forst und verbreiteten unter den Alemannen das Christentum. Unter fränkischer Herrschaft erhielt es den Namen Elsaß (Land der Elisassen, d.h. der »Fremden«) und stand bis zur Zeit König Pippins unter Herzogen, deren Reihenfolge sich nicht mehr feststellen läßt; das Herzogsgeschlecht heißt das der Etichonen. Als Elsaß im Vertrag von Mersen 870 dem ostfränkischen Reich zufiel, wurde es dem Herzogtum Schwaben zugeteilt, dessen Herzoge bis zum Erlöschen des staufischen Hauses 1268 auch den Titel eines Herzogs von Elsaß führten. Schon im 12. Jahrh. begann das Land zwischen Wasgau und Rhein in eine große Zahl selbständiger reichsunmittelbarer Herrschaften und Städte zu zerfallen; als Vertreter der Reichsgewalt waren Landgrafen und Reichsvögte bestellt. Die Landgrafschaft im obern Elsaß (Sundgau) besaßen seit dem 13. Jahrh. die Grafen von Habsburg, im untern Elsaß (Nordgau) die Grafen von Öttingen. Die Landgrafschaft verlor im 14. Jahrh. ihre Bedeutung, und die damit verbundenen Güter und Rechte wurden an das Bistum Straßburg verkauft. Einen größern Einfluß behaupteten die Reichsvögte, deren Amt auch meist im Besitz der Habsburger war. Solange die Reichsgewalt im Elsaß mächtig war, begünstigte sie die Reichsstädte, deren es außer Straßburg zehn gab: Hagenau, Kolmar, Schlettstadt, Weißenburg, Oberehnheim, Rosheim, Mülhausen, Kaisersberg, Türkheim und Münster. Sie haben in ihrer Entwickelung die Geschicke der übrigen Reichsstädte (s. d.) geteilt.

Mit den französischen Städten und Herrschaften jenseit des Wasgaues knüpften die elsässischen keinerlei Beziehungen an. Dagegen bestanden schon im 10. Jahrh. bei den Franzosen »Rheingelüste«, welche die Kaiser Otto II. und Otto III., Konrad II. und Heinrich III. zurückzuweisen hatten. 1365 fielen aus dem französischen Kriegsdienst entlassene Söldnerscharen, 40,000 Mann, plündernd in das Elsaß ein und forderten Straßburg auf, sich ihnen zu ergeben. Die französischen Söldner, die man, weil sie in den englischen Kriegen gedient hatten, »Engländer« nannte, erneuerten den Einfall 1375 unter Führung Enguerrands von Coucy, der auf die österreichischen Besitzungen im Elsaß Erbansprüche erhob. Als Kaiser Friedrich 1444 gegen die Schweizer die »Armagnaken« (s. d.) zu Hilfe rief und diese bei St. Jakob blutig zurückgewiesen wurden, setzten sie sich unter Führung des französischen Dauphins in einer Anzahl Städten und Schlössern fest. 1445 griff der Dauphin Straßburg und Mülhausen an, um sie der französischen Krone zu gewinnen. Indes die glückliche Verteidigung der Städte, Mangel an Proviant und Unbotmäßigkeit der Söldner zwangen ihn zum Rückzug. Als Herzog Siegmund von Tirol 1469 einen Teil seiner elsässischen Besitzungen an Karl den Kühnen von Burgund verpfändete, suchte dieser durch seine Vögte und Söldner fast das ganze Elsaß seinem Reich einzuverleiben. Doch Straßburg wehrte sich erfolgreich, schloß sich Lothringen und der Schweiz im Kampfe gegen den Herzog an, bis dieser 1477 bei Nancy unterging.

An dem geistigen Leben Deutschlands nahm das Elsaß im Mittelalter hervorragenden Anteil. Der Mönch Otfried von Weißenburg übersetzte die Evangelien ins Rheinfränkische, und zwar in die ersten deutschen gereimten Verse. Die Minnesinger Reinmar von Hagenau und Gottfried von Straßburg gehörten dem Elsaß an. Die Dominikaner in Kolmar, Klosener und Jakob von Königshofen in Straßburg pflegten die Geschichtschreibung. Die Vertiefung des religiösen Geistes gegen Ende des Mittelalters fand im Elsaß an Eckard und Johannes Tauler ihre hervorragendsten Vertreter. Während Gutenberg in Straßburg die erste Buchdruckpresse aufstellte, verbreiteten Geiler von Kaisersberg, Wimpheling, Sebastian Brant und Thomas Murner durch ihre Reden und Schriften den bürgerlichen deutschen Humanismus, der, insofern er die Autorität der Kirche untergraben half, den Boden für die Reformation Luthers empfänglich machte, ohne daß deshalb die einzelnen Humanisten als Vorläufer des Reformators gelten könnten. Daher nahm die Reformation von den elsässischen Städten und insbes. von Straßburg im ersten Anlauf Besitz. Zuerst trat Matthias Zell aus Kaysersberg auf, fand aber bald Helfer an Capito aus Hagenau, Kaspar Hedio und Martin Bucer, der durch seine vermittelnde Stellung unter den Reformatoren eine weit über das Elsaß hinausgehende Bedeutung erlangte. Rat und Schöffenversammlung von Straßburg schafften 20. Febr. 1529 die Messe ab. Der Bauernkrieg, der auch im Elsaß wütete, aber vom Herzog Anton von Lothringen bald unterdrückt wurde, hatte eine Reaktion zur Folge: besonders die österreichische Herrschaft rottete im Sundgau die evangelische Lehre aus, und andre Reichsstände folgten ihr. Aber die Städte, vor allem Straßburg unter der Leitung des klugen und gemäßigten Stadtmeisters Sturm von Sturmeck, blieben der Reformation treu. Obwohl Straßburg sich auf dem Augsburger Reichstag 1530 zur reformierten Lehre der Schweizer bekannte, hielt es ein enges Einvernehmen mit den lutherischen Ständen aufrecht, schloß sich 1531 dem Schmalkaldischen Bund an und ließ 1546 seine Truppen zum Bundesheer unter Schärtlins Befehl stoßen. Als der Bund unterlag, mußte sich der Rat zum Augsburger Interim bequemen, bis der Augsburger Religionsfriede 1555 den elsässischen Reichsständen Religionsfreiheit und Gleichberechtigung verlieh. Das geistige Leben in Straßburg hielt sich jetzt nicht mehr auf seiner alten Höhe, aber die Gründung einer Akademie durch Kaiser Max II. und die Schulreform des Johannes Sturm bedeuten immer noch beachtenswerte Leistungen.

Den ersten ernstlichen Versuch, das französische Reich bis zum Rhein vorzuschieben, machte König Heinrich II. von Frankreich, als er 1552 Metz, Toul und Verdun dem Deutschen Reich entriß; aber Straßburg gewann er nicht. Wie wenig aber das habsburgische Kaiserhaus willens war, das Grenzland für Deutschland zu erhalten, zeigte der Vertrag vom 20. März 1617, durch den es seine Rechte im Elsaß an Spanien abtrat. Im Dreißigjährigen Kriege versuchte Herzog Bernhard van Weimar sich im Elsaß ein Fürstentum zu gründen, allerdings mit französischem Geld und mit französischer Unterstützung; als er 1639 frühzeitig starb, fiel das Elsaß in die Gewalt der Franzosen, und im Westfälischen Frieden 1648 trat der Kaiser alle seine Rechte an Frankreich ab, das somit an Stelle Spaniens trat. Die Rechte der Reichsstände wurden hierbei allerdings besonders anerkannt, denn nur als Territorialherr, nicht für das Reich, hatte der Kaiser verzichtet. Aber die Ohnmacht des Reiches gestattete Frankreich eine allmähliche Ausdehnung seiner Macht, viele Elsässer sahen die französische Herrschaft als unvermeidlich an, und die Unterordnung der verschiedenen kleinen Herrschaften unter eine monarchische Ordnung konnte vielen als ein Fortschritt erscheinen. Als 1674 die Verbündeten mit einem Einfall in das Elsaß drohten, besetzte Ludwig XIV. die zehn Reichsstädte und beraubte sie ihrer reichsstädtischen Rechte. Dasselbe Schicksal erlitt Straßburg 1681, und das Reich konnte dies nicht hindern; die Tätigkeit der Reunionskammern (s. d.) verstärkte Frankreichs Stellung immer mehr. Die vielfach vorhandene Erbitterung über die Vergewaltigung wurde durch die Begünstigung der römisch-katholischen Kirche auf Kosten des Protestantismus noch gesteigert; anderseits ließ Frankreich das deutsche Wesen im Elsaß ungestört bestehen und trug dadurch viel zur Versöhnung der Gemüter bei. In gewisser Art kam der deutsche Charakter der Bevölkerung gerade im 17. und 18. Jahrh. literarisch und wissenschaftlich erst recht zur Geltung, und bis zur französischen Revolution bestanden zwischen Deutschland und dem entrissenen Grenzland die innigsten Beziehungen. Die Straßburger Universität entwickelte sich zu hoher Blüte und wurde von zahlreichen Deutschen (Herder und Goethe 1770–71) besucht; besonders berühmte Juristen, Historiker und Philologen lehrten an ihr, wie Johannes Schilter, Jeremias Oberlin, Johann Scherz, J. D. Schöpflin und Schweighäuser. Auf ökonomischem Gebiet war die Zugehörigkeit zu Frankreich förderlich. Industrie und Handel hoben sich, der Tabakbau und die Weinproduktion nahmen einen großen Aufschwung. Die Bevölkerung befand sich in den bestehenden Zuständen behaglich und war konservativ und partikularistisch gesinnt.

Hierin brachte nun die französische Revolution eine bedeutende Umwandlung. Nach den Beschlüssen der französischen Nationalversammlung vom 4. Aug. 1789, die alle mittelalterlichen Sonderrechte aufhoben, gelangten im Elsaß die Franzosenfreunde zur Herrschaft, und ohne Rücksicht auf die Rechte des Deutschen Reiches wurden die bisher nach bestehenden Reichsstände beseitigt. Als nach dem Sturze Robespierres Ruhe und Ordnung eintraten, vollzog sich die Verschmelzung des Elsaß, das in zwei Departements, Oberrhein (Sundgau) und Niederrhein (Nordgau), geteilt worden war, mit Frankreich außerordentlich rasch. Teils die Errungenschaften der Revolution, teils die militärische Schule unter Napoleon I. veran laßten, daß das Elsaß mit seiner deutschen Vergangenheit völlig brach. Viele Elsässer, wie Kleber, Rapp u.a., spielten in der französischen Armee eine große Rolle. Die Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz und die freie Bewegung nahmen das Volk für die neuen Verhältnisse ein, und als die verbündeten Truppen Ende 1313 in das Elsaß eindrangen, verhielt sich die Bevölkerung teils gleichgültig, teils feindlich. Dennoch war die Anhänglichkeit an Frankreich noch nicht so eingewurzelt, daß sie nicht durch eine zeitige Wiedervereinigung des Landes mit Deutschland hätte beseitigt werden können. Aber infolge des Widerstandes der fremden Mächte und der Lauheit Österreichs erfolgte die von den deutschen Patrioten 1815 geforderte Abtretung des Elsaß nicht; nur Landau fiel an Bayern. Seitdem waren alle französischen Regierungen eifrig bemüht, das Elsaß völlig mit Frankreich zu verschmelzen, die deutsche Sprache zu verdrängen und französische Sprache und Sitte zu ausschließlicher Herrschaft zu bringen. In Wissenschaft und Dichtung hielten zwar die Elsässer an der deutschen Spruche mit Zähigkeit fest, und beim niedern Volke pflegte die protestantische Geistlichkeit das Deutsche, um das Eindringen radikaler Anschauungen von jenseit der Vogesen zu erschweren. Aber die zahlreichen Elsässer, die im Heer und in der Verwaltung Anstellung fanden, wurden ebenso viele Vertreter französischer Anschauungen; die politischen Schicksale und die geschäftlichen Beziehungen knüpften die gebildeten Klassen immer enger an Frankreich, und auch das niedere Volk wurde bom katholischen Klerus zu ihm hinübergezogen. Wenn die Elsässer sich auch schmeichelten, in geistiger Beziehung eine Vermittlerrolle zwischen deutschem und französischem Wesen zu spielen, so waren sie doch in politischer und materieller Hinsicht mit dem reichen und mächtigen französischen Staat völlig verschmolzen, als 1870 der Krieg ausbrach.

Elsaß-Lothringen als deutsches Reichsland.

Wenngleich sich bei dem Eindringen der deutschen Truppen die elsässische Bevölkerung gegen sie feindselig verhielt und bei den Wahlen für die französische Nationalversammlung im Februar 1871 nur entschiedene Gegner der Vereinigung mit Deutschland gewählt wurden, so wurde doch in den Friedenspräliminarien von Versailles die Abtretung des Elsaß an Deutschland festgesetzt; nur der Distrikt von Belfort, wozu im Frankfurter Frieden (10. Mai 1871) noch einige französisch redende Kantone des Sundgaues kamen, blieb bei Frankreich, im ganzen 660 qkm mit 55,000 Einw. Da man das Land nicht teilen wollte, so wurde das Elsaß mit dem gleichzeitig von Frankreich abgetretenen Departement Mosel (Lothringen, s. d.) vereinigt und E. zum Reichsland erklärt, über welches das Reich selbst die Herrschaft ausübt. Diese politische Gestaltung wurde vom deutschen Reichstage genehmigt und 3. Juni 1871 dem Bundesrat bis zum 1. Jan. 1874 die Diktatur übertragen. Hierauf wurden der bisherige Generalgouverneur Graf Bismarck-Bohlen und der Zivilkommissar Kühlwetter abberufen und das Reichsland nach dem Muster einer preußischen Provinz organisiert. Die ehemaligen drei Departements Oberrhein, Niederrhein und Mosel wurden in Regierungsbezirke verwandelt und diese in 22 Kreise geteilt; zum Oberpräsidenten ward v. Möller ernannt und ihm Straßburg als Sitz angewiesen. Als oberste Behörde wurde im Reichskanzleramt eine besondere Abtei lung für C. unter dem Unterstaatssekretär Herzog gebildet. Von der Hoffnung erfüllt, daß die Einwohner für die neuen Verhältnisse gewonnen werden könnten, trat die Regierung sehr mild auf; für die Kriegsverluste wurden aus der französischen Kriegskontribution bedeutende Entschädigungen bezahlt, die Steuerlast verringert, Post-, Telegraphen- und Eisenbahnwesen verbessert, in Straßburg eine Universität errichtet (1. Mai 1872), das Tabakmonopol abgeschafft etc. Aber das alles verfehlte seine Wirkung gegenüber dem französisch gewordenen Mittelstand und dem katholischen Klerus, der durch die Einführung der allgemeinen Schulpflicht (18. April 1871), die Beseitigung der Schulbrüder und Schulschwestern aus den Elementarschulen und durch den Erlaß eines Unterrichtsgesetzes (3. Febr. 1873) zum unversöhnlichen Feind geworden war. Außerdem agitierte die Elsässer Liga von Frankreich aus gegen alles Deutsche, es traten fast gar keine Einheimischen in den Staatsdienst, den altdeutschen Beamten begegnete man überall mit abweisender Kälte. Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht wurden auf Grund des Frankfurter Friedensvertrags die Einwohner aufgefordert, sich bis 1. Okt. 1872 zu erklären, ob sie Franzosen oder deutsche Reichsangehörige sein wollten: 160,000 optierten für Frankreich, aber nur 50,000 wanderten wirklich aus; die übrigen, darunter viele Unerwachsene, blieben im Elsaß, beanspruchten aber die Rechte der Fremden, namentlich Befreiung vom Militärdienst, und als die Regierung dies nicht gelten ließ, erhob sich große Entrüstung.

Auch bei den Wahlen äußerte sich die oppositionelle Stimmung. Die Gemeinderäte von Straßburg, Metz und Kolmar mußten 1873 suspendiert werden. Von den im August 1873 gewählten 22 Kreistagen waren nur 14, von den 3 Bezirkstagen war nur einer beschlußfähig, weil zu viele der Mitglieder den Eid der Treue, den sie dem Kaiser leisten sollten, verweigerten. Bei den ersten Reichstagswahlen (1. Febr. 1874) wurden 10 ultramontane und 5 liberale Abgeordnete gewählt, die bei ihrem Eintritt in den Reichstag einen feierlichen Protest gegen die Annexion erhoben, deshalb »Protestler« genannt wurden und zumeist an den Verhandlungen nicht teilnahmen. 1874 kamen die Kreis- und Bezirkstage zustande, und es wurde aus je zehn Mitgliedern der letztern 29. Okt. 1874 ein Landesausschuß gebildet, der 1875 zusammentrat und das Budget und andre Gesetzvorlagen in sachlicher Weise beriet. Besuche des Kaisers Wilhelm I. (1876 und 1877) trugen dazu bei, eine versöhnlichere Stimmung herbeizuführen, und es bildete sich eine Autonomistenpartei, deren Ziel die Regierung des Landes durch das Land oder Erhebung des Reichslandes zu einem Bundesstaat war. Dieselbe eroberte bei den Reichstagswahlen 1877 die fünf unterelsässischen Wahlkreise, und der Reichstag genehmigte daher 4. Juli 1879 die Bildung einer selbständigen Landesregierung mit einem Statthalter, einem Ministerium und einem Landesausschuß, dessen Befugnisse erweitert und dessen Zusammensetzung verändert wurde. Zum Statthalter wurde 1. Okt. 1879 der Feldmarschall v. Manteuffel ernannt, was ein entschiedener Mißgriff war. Denn der neue Statthalter setzte das zwar bureaukratische, aber konsequente und gerechte Regierungssystem Möllers nicht fort, sondern war zu sehr darauf bedacht, sich die Gunst der Bevölkerung zu erwerben. Die französisch Gesinnten konnten Manteuffels Verhalten nur als Schwäche deuten, als Zeichen, daß Deutschland seines Besitzes sich nicht sicher fühle, und der Terrorismus der Franzosenfreunde wurde mächtiger als je. Bei den Reichstagswahlen 1881 und 1884 unterlagen die Autonomisten, eine eigne Partei im Reichstag bilden die Elsässer seitdem nicht mehr. Gegenüber der deutschfeindlichen Agitation mußte schließlich auch Manteuffel auftreten, die Agenturen der französischen Versicherungsgesellschaften wurden aufgehoben, durch Reichsgesetz der Gebrauch der französischen Sprache im Landesausschuß verboten und Optanten ausgewiesen. Als der Statthalter 17. Juni 1885 starb, hatte das Werk der Verschmelzung von E. mit Deutschland Rückschritte gemacht, und bei den Reichstagswahlen 21. Febr. 1887 wurden 15 Protestler gewählt. Manteuffels Nachfolger, Fürst Hohenlohe (1885–94), war etwas glücklicher und hatte gewisse Erfolge zu verzeichnen; die von ihm im Mai 1887 erlassene strenge Paßverordnung für die Westgrenze bezweckte die Fernhaltung der bisher außerordentlich rührigen französischen Agitatoren. Der Erfolg dieser Maßregel blieb nicht aus, 1890 gingen aus den Wahlen drei deutschfreundliche Abgeordnete hervor, und 21. Sept. 1891 wurde der Paßzwang wieder aufgehoben. Bei den Wahlen von 1893 und 1898 trat die Protestpartei immer mehr zurück, und nur 8 »Elsässer« zogen in den Reichstag ein. Seitdem geht die deutschfeindliche Strömung fast ausschließlich von dem französisch gesinnten katholischen Klerus aus. Nach Hohenlohes Berufung zum Reichskanzler übernahm 1. Dez. 1894 Fürst Hermann zu Hohenlohe-Langenburg die Statthalterschaft; wohltätige Reformen bedeuteten die neue Gemeindeordnung sowie die Abänderung der Gebäudesteuer, die Aufhebung der Tür- und Fenstersteuer 1895. An einer allgemeinen Steuerreform wird seitdem dauernd gearbeitet. Von großer Wichtigkeit in bezug auf die lange gehegten Wünsche der Bevölkerung, mit den Altdeutschen gleich behandelt zu werden, war die Einführung des neuen Bürgerlichen Gesetzbuches und des neuen, im wesentlichen dem Reichspreßgesetz entsprechenden Preßgesetzes. Nachdem seit Jahren vom Landesausschuß und Reichstag wiederholt die Aufhebung des sogen. Diktaturparagraphen (s. d.) gefordert worden war, versprach Kaiser Wilhelm II. bei seinem Besuch im Reichslande mit Erlaß vom 9. Mai 1902 dessen Beseitigung, der Bundesrat stimmte 5. Juni und der Reichstag in dritter Lesung 9. Juni zu. Der kaiserliche Aufenthalt im Lande brachte dem Vorsitzenden des Landesausschusses v. Schlumberger die Ernennung zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz und dem Reichstagsabgeordneten Baron de Schmid, der französischer Offizier der Reserve ist, die Ernennung zum Rittmeister à la suite des rheinischen Kürassierregiments Nr. 8. Weitere Fortschritte auf dem Wege der Germanisierung bezeichnen der Sieg der Liberalen über die Klerikalen bei den Gemeinderatswahlen im Juni 1902 und die Gründung eines liberalen Bürgervereins in Straßburg, während die Bildung einer linksliberalen politischen Partei vorbereitet wird. Sind so in mancher Hinsicht Hoffnungen der Elsässer und der Deutschen erfüllt worden, so ist doch die auch vom Reichstage genehmigte Einführung des direkten allgemeinen Wahlrechts für die Wahlen zum Landesausschuß, in den im Dezember 1902 der erste Sozialdemokrat (gewählt von Mülhausen) einzog, bisher vom Bundesrat abgelehnt worden. In der Erkenntnis, daß die französisch gesinnte und vielfach französisch sprechende katholische Geistlichkeit der schnellern Verbreitung deutschen Wesens in besonderem Maße hinderlich ist, schloß die Reichsregierung nach langen, wiederholt dem Abbruch nahen Verhandlungen (Hauptunterhändler Freiherr von Hertling) endlich 20. Dez. 1902 wegen der Errichtung einer katholisch-theologischen Fakultät an der Universität Straßburg mit der Kurie ein Kompromiß von fünf Artikeln (widerrufliche missio canonica des Straßburger Bischofs etc.), um die Ausbildung der jungen Kleriker in deutschem Geiste zu beeinflussen. Bei den Reichstagswahlen im Juni 1903 standen sich zum erstenmal die Parteien gegenüber wie im übrigen Deutschland: das Wort »Protest« verfing nicht mehr; auch wurde kein Sozialdemokrat gewählt.

[Geschichtsliteratur.] J. D. Schöpflin, Alsatia illustrata (Kolmar 1751–61, 2 Bde.); Strobel u. Engelmann, Vaterländische Geschichte des Elsaß (Straßb. 1840–49, 6 Bde.); A. Schmidt, Elsaß und Lothringen (Leipz. 1859); Spach, Histoire de la basse Alsace et de la ville de Strasbourg (Straßb. 1860) und Biographies alsaciennes (das. 1863–71, 3 Bde.); Lorenz und Scherer, Geschichte des Elsasses (3. Aufl., Berl. 1885); eine kürzere Geschichte ist die von Rathgeber (2. Aufl., Straßb. 1882); Rohdewald, Die Abtretung des Elsaß an Frankreich (Halle 1893); Jacob, Die Erwerbung des Elsaß durch Frankreich im Westfälischen Frieden (Straßb. 1897); v. Müllenheim-Rechberg, die Annexion des Elsaß durch Frankreich und Rückblick auf die Verwaltung des Landes 1648–1697 (das. 1897); Mitscher, E. unter deutscher Verwaltung (Berl. 1875); Spach, Moderne Kulturzustände im Elsaß (Straßb. 1873–1874, 3 Bde.); du Prel, Die deutsche Verwaltung im Elsaß 1870–1879 (das. 1879); Petersen, Das Deutschtum in E. (Münch. 1902); Kraus, Kunst und Altertum im Elsaß (Straßb. 1876–92, 4 Bde.); Woltmann, Geschichte der deutschen Kunst im Elsaß (Leipz. 1875); Schmidt, Histoire littéraire de l'Alsace (15. und 16. Jahrh., Par. 1879, 2 Bde.); Föhlinger, Geschichte der Eisenbahnen in E. (Straßb. 1897); Clauß, Historisch-topographisches Wörterbuch des Elsaß (Zabern 1895–1902); »Alsatia; Beiträge zur elsässischen Geschichte, Sage, Literatur« (hrsg. v. A. Stöber, Mülhaus. 1853–68; neue Folge, Kolmar 1872–85); »Beiträge zur Landes- und Volkskunde von Elsaß-Lothringen« (Straßb. 1887 ff.); »Jahrbuch für Geschichte, Sprache und Literatur Elsaß-Lothringens« (das. 1885 ff.); »Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins« (Karlsr. 1850 ff.).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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