Gemeindekrankenversicherung

Gemeindekrankenversicherung

Gemeindekrankenversicherung, s. Krankenlassen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Gemeindekrankenversicherung — Gemeindekrankenversicherung, diejenige Krankenversicherung, welche nach dem Reichsgesetz vom 15. Juni 1883 direkt von der Gemeinde für diejenigen Versicherungspflichtigen gewährt wird, die keiner gesetzlich anerkannten Krankenkasse angehören …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Krankenkassen — Krankenkassen, Einrichtungen, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern in Krankheitsfällen Unterstützung zu gewähren. Insbesondere versteht man darunter die auf Gegenseitigkeit beruhenden Kassen, deren Kosten ganz oder vorwiegend durch Beiträge der …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen [1] — Hilfskassen, vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhende und hauptsächlich auf Benutzung durch die Angehörigen der minderbemittelten Kreise, namentlich der Arbeiter, berechnete Anstalten, die gegen Entrichtung von Beiträgen ihren Mitgliedern… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Gersthofen — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeiterversicherung — Arbeiterversicherung, die Versicherung, durch die vom Arbeiter und seiner Familie die aus teilweisem oder gänzlichem Verluste der Erwerbsfähigkeit erwachsenden Gefahren dadurch abgewandt werden, daß in Zeiten des Erwerbs gezahlte Beiträge zur… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Hilfskassen — im weitern Sinne sind solche für weniger bemittelte Stände, insbes. für Arbeiter, berechnete Anstalten, die vorwiegend auf Gegenseitigkeit beruhen, mehr oder weniger nach den Grundsätzen des Versicherungswesens eingerichtet sind und auf Grund von …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Krankenversicherung [1] — Krankenversicherung, ältester Teil der Arbeiterversicherung (Bd. 1, S. 275), durch Gesetz vom 15. Juni 1883 im Deutschen Reiche eingeführt, ist zurzeit durch Gesetze vom 5. Mai 1886, 10. April 1892, 26. Juli 1897, 30. Juni 1900 und 25. Mai 1903… …   Lexikon der gesamten Technik

  • Ortskrankenkassen — Ortskrankenkassen, durch das Krankenversicherungsgesetz [s. Beilage: ⇒ Arbeiterversicherung] vorgeschriebene, nach örtlicher und womöglich auch beruflicher Zusammengehörigkeit organisierte Krankenkassen, bilden für die versicherungspflichtigen… …   Kleines Konversations-Lexikon

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