- Reservatrechte
Reservatrechte, s. Reservation und Sonderrecht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Reservatrechte, s. Reservation und Sonderrecht.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.
Reservatrechte — Reservatrecht ist das vorbehaltene Sonderrecht, das in einem System einer kleinen Zahl Auserwählter zusteht, für die Masse der Mitglieder aber nicht gilt. Darüber hinaus werden zwei verfassungsgeschichtliche Sonderregelungen in Deutschland als… … Deutsch Wikipedia
Reservatrechte — Reservat|rechte, 1) im Heiligen Römischen Reich bis 1806 die Rechte des Kaisers (Jura reservata), die er ohne Mitwirkung des Reichstags ausüben durfte (z. B. Standeserhöhungen, Erteilung von Privilegien, Ernennung von Notaren). 2) im… … Universal-Lexikon
Reservatrechte des deutschen Kaisers — Reservatrechte des deutschen Kaisers, die Rechte, welche der Deutsche Kaiser bei der Reichsregierung ohne Zuziehung der Stände auszuüben befugt war, im Gegensatze der Comitatsrechte, d.h. der Rechte des Reichstages u. der Landeshoheit, als der… … Pierer's Universal-Lexikon
Reservatrechte (Kaiserreich) — Als Reservatrechte bezeichnete man im Deutschen Kaiserreich von 1871 spezielle Rechte der Königreiche Bayern, Württemberg und Sachsen sowie des Großherzogtum Badens, sowie der Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck. Der Begriff Reservatrechte… … Deutsch Wikipedia
Reservatrechte (Deutsches Kaiserreich) — Als Reservatrechte bezeichnete man im Deutschen Kaiserreich von 1871 spezielle Rechte der Königreiche Bayern, Württemberg und Sachsen, des Großherzogtum Badens sowie der Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck. Der Begriff Reservatrechte wird in… … Deutsch Wikipedia
Reservatrechte (HRR) — Als Reservatrechte (lateinisch iura caesarea reservata (relicta)) werden die Hoheitsrechte bezeichnet, die dem Kaiser des Heiligen Römischen Reiches auch nach dem Reichstag zu Worms 1495 zur alleinigen Ausübung verblieben. Demgegenüber stehen… … Deutsch Wikipedia
Reservatrechte (Heiliges Römisches Reich) — Als Reservatrechte (lateinisch iura caesarea reservata) werden die Hoheitsrechte bezeichnet, über die der Kaiser des Heiligen Römischen Reiches (auch nach dem Reichstag zu Worms 1495) nach eigenem Ermessen und zur alleinigen Ausübung verfügen… … Deutsch Wikipedia
Reservatrecht — Als Reservatrechte bezeichnet man allgemein Sonderrechte, die in einem System einer kleinen Zahl Auserwählter zusteht, für die Masse der Mitglieder aber nicht gilt. Darüber hinaus werden zwei verfassungsgeschichtliche Sonderregelungen in… … Deutsch Wikipedia
Bayerische Geschichte — Die Geschichte Bayerns (Baierns) reicht weit zurück. Bis ins Jahr 555 n. Chr. lassen sich die Ursprünge des älteren baierischen Stammesherzogtums der Agilolfinger mit Sitz in Freising zurück verfolgen. Die Schreibweise des Landesnamens mit „y“… … Deutsch Wikipedia
Bundesheer (Deutsches Reich) — Stander des Deutschen Kaisers als Oberster Kriegsherr Deutsches Heer … Deutsch Wikipedia