Militärgerichte

Militärgerichte

Militärgerichte, für Militärpersonen bestehende Sondergerichte. In Deutschland sind dies die Standgerichte, Kriegsgerichte, Oberkriegsgerichte und Reichsmilitärgericht. Sie sind berufen zur Aburteilung der Militärverbrechen und der gemeinen Verbrechen, Vergehen u. Übertretungen aller der Militärgerichtsbarkeit unterworfenen Personen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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