Militärhoheit

Militärhoheit

Militärhoheit (Militärgewalt, Jus armorum), die Befugnis des Staatsoberhauptes, von den Untertanen Kriegsdienste zu fordern und die zur Verteidigung des Landes und der staatlichen Interessen erforderlichen militärischen Vorkehrungen und Einrichtungen zu treffen. Im Deutschen Reich ist die M. oder Kontingentsherrlichkeit zwar den einzelnen Bundesstaaten verblieben, jedoch praktisch durch wesentliche Rechte des Kaisers als Bundesfeldherrn eingeschränkt. Nur das bayrische Heer bildet einen in sich geschlossenen Bestandteil des deutschen Reichsheeres mit selbständiger Verwaltung unter der M. des Königs von Bayern; es tritt nur im Krieg, und zwar mit Beginn der Mobilmachung, unter den Oberbefehl des Kaisers. Im übrigen aber bildet die gesamte Landmacht des Reiches ein einheitliches Heer, das im Krieg und im Frieden unter dem Befehl des Kaisers steht. Die meisten Bundesstaaten haben außerdem mit der Krone Preußen noch besondere Militärkonventionen (s. d.) abgeschlossen, wodurch sich wenigstens die Kleinstaaten ihrer M. nahezu vollständig begeben haben. Die deutsche Kriegsmarine ist eine Einrichtung des Reiches selbst; sie untersteht dem Kaiser. Vgl. Gau, Die Kontingentsherrlichkeit nach deutschem Reichsrecht (Leipz. 1904).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Militärhoheit — Militärhoheit, Militärgewalt, die Staatsgewalt in Militärsachen. Im Deutschen Reiche ist die M. der Landesherren und Freien Städte wesentlich beschränkt zugunsten des Kaisers; nur in Bayern ist der König Inhaber der vollen M. Im Kriege aber führt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Militärhoheit — Mi|li|tär|ho|heit 〈f. 20; unz.〉 Staatsgewalt in Militärangelegenheiten * * * Mi|li|tär|ho|heit, die <o. Pl.>: 1. Regierungsgewalt, Souveränität des Militärs. 2. Wehrhoheit …   Universal-Lexikon

  • Bayern — (hierzu 2 Karten: »Bayern, nördlicher und südlicher Teil«), Königreich, nach Flächenraum und Bevölkerung der zweite Staat des Deutschen Reiches, besteht aus zwei geographisch getrennten Gebietsteilen, von denen der größere, östliche Teil, von den …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Deutschland — (Deutsches Reich, franz. Allemagne, engl. Germany), das im Herzen Europas, zwischen den vorherrschend slawischen Ländern des Ostens und den romanischen des Westens und Südens liegende, im SO. an Deutsch Österreich und im N. an das stammverwandte… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reuß [2] — Reuß, zwei souveräne deutsche Fürstentümer: R. ältere Linie (R. Greiz) und R. jüngere Linie (R. Schleiz Gera), deren Gebiet aus zwei getrennten Teilen besteht, wovon der nördliche (Unterland) an den preuß. Regbez. Merseburg, das Herzogtum Sachsen …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • 100.000-Mann-Heer — Reichswehr Führung …   Deutsch Wikipedia

  • Alte Eidgenossenschaft — Die Struktur der Eidgenossenschaft im 18. Jahrhundert Als Alte Eidgenossenschaft wird die Schweizerische Eidgenossenschaft in der Form bezeichnet, wie sie von den ersten Bündnissen im 13./14. Jahrhundert bis zum Einmarsch der Franzosen und dem… …   Deutsch Wikipedia

  • Bundesheer (Deutscher Bund) — Das Deutsche Bundesheer war eine von den Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes aufgestellte Streitmacht, deren Hauptaufgabe die Verteidigung der Mitglieder gegen äußere Feinde sein sollte. Hierbei hatte man an erster Stelle Frankreich im Auge,… …   Deutsch Wikipedia

  • Emil Frey — (* 24. Oktober 1838 in Arlesheim; † 24. Dezember 1922 ebenda) war ein Schweizer Journalist, Offizier, Botschafter und Politiker. Ohne einen Berufsabschluss zog er 1860 in die USA und meldete sich zu Beginn des …   Deutsch Wikipedia

  • Erkelenz — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”