Baden [1]

Baden [1]

Baden, Großherzogtum (hierzu die Karte »Baden«), der Volkszahl nach der fünfte, dem Flächeninhalt nach der vierte Staat des Deutschen Reiches, im volkreichsten und bestbebauten Teil von Süddeutschland, zwischen 7°31´ und 9°51´ östl. L. sowie zwischen 47°32´ und 49°47´ nördl. Br. gelegen, im N. an den bayrischen Regbez. Unterfranken und an Hessen (Provinz Starkenburg), im W., wo, wie größtenteils auch im S., der Rhein die Grenze bildet, an die bayrische Pfalz und das Elsaß, im S. an die Schweizer Kantone Basel, Aargau, Zürich, Schaffhausen und Thurgau, im O. an Württemberg und Hohenzollern grenzend, bildet nahezu ein geschlossenes Ganze. Bei einer Gesamtlänge der Grenzen von 1530 km beträgt die Rheingrenze 382 km. Die größte Breite hat B. im Süden mit 139 km, dann verengert es sich zwischen Rastatt und Karlsruhe bis auf 18 km und erweitert sich darauf wieder gegen N. bis zu 87 km. Die größte Länge von SW. nach NO. beträgt 235 km.

Physische Beschaffenheit.

B. gehört größtenteils zum süddeutschen Berg- und Hügelland, zum kleinern Teil zur oberrheinischen Tiefebene. Das vornehmste Gebirge ist der Schwarzwald (s. d.), der die südliche Hälfte des Landes, mit Ausnahme der Rheinebene und des südöstlichen Gebietes, einnimmt; B. besitzt davon den höhern und größern Teil (ungefähr vier Fünftel). Seine größten Höhen erreicht er im südlichen Teil im Feldberg mit 1493 m und im Belchen mit 1414 m; im mittlern Teil erheol er sich im Kandel bis zu 1241 m, im nördlichen Teil in der Hornisgrinde bis zu 1164 m. Unmittelbar an den nördlichen Schwarzwald schließt sich das Pfinz- und Kraichgauer oder Neckarhügelland an, das sich bis zum Königstuhl bei Heidelberg fortsetzt und nach N. zum Odenwald (s. d.) hinführt, der sich längs des Neckar und der Nordgrenze bis gegen die Tauber erstreckt, überwiegend nach Hessen und Bayern gehört, aber seinen höchsten Punkt (den Katzenbuckel, 626 m) in B. hat. Die längs seines westlichen Fußes sich hin nehende Bergstraße (s. d.) liegt gleichfalls größtenteils in Hessen, nur ihr südlicher Teil in B. Das Hügelland setzt sich östlich über den Neckar als sogen. Bauland zur Tauber und zum fränkischen Hügelland fort. An sonstigen Bodenerhebungen sind noch zu nennen: der Kaiserstuhl (s. d.) in der oberrheinischen Tiefebene bei Breisach, die südwestlichen Teile des Deutschen Jura mit dem Hohen Randen (924 m) und dem Heuberg (956 m) sowie den Kegelbergen des Hegaus (s. d.), endlich der Bergzug nördlich vom Bodensee mit dem Höchsten (837 m) und Gehrenberg (754 m). Das kristallinische Grundgebirge, und zwar vorzugsweise Gneis und Granit, mehrfach von Porphyr durchbrochen, ist im Schwarzwald von großer Ausdehnung, im badischen Odenwald nur in geringer Verbreitung bekannt. Buntsandstein bedekt im Schwarzwald und im Odenwald große Flächen; Rotliegendes und Tonschiefer kommen im Schwarzwald in geringerm Umfang vor. Das Hügelland nördlich von der Linie Rastatt-Pforzheim besteht hauptsächlich aus Muschelkalk und Keuper. Dem Schwarzwald lagert sich südöstlich der Jura mit der gleichnamigen Formation, an seinem Rande gegen die Rheinebene der Löß vor; im Bodenseebecken herrschen tertiäre Gebilde (Molasse). Der Kaiserstuhl, nordwestlich von Freiburg, und die Höhen des Hegaus sind vulkanischen Ursprungs (Basalt und Phonolith). Vgl. »Geologische Karte von Deutschland« bei Art. »Deutschland«. – An Gewässern ist B. reich. Hauptfluß ist der Rhein, der, wie schon bemerkt, im S. und W. großenteils die Grenze bildet. Zu seinem Gebiet gehören die meisten Flüsse des Landes, darunter die wichtigsten di: zum Bodensee fließende Radolfzeller Aach, dann die Wutach, die obere Alb und Murg, Wehra, Wiese, Kander, Elz, Kinzig, Rench, Acher, die untere Murg (mit Oos), die untere Alb, Pfinz, Kraichbach, der Neckar (mit Kocher, Jagst, Steinach auf dem rechten, Enz nebst Würm und Nagold sowie Elsenz auf dem linken Ufer) und die Weschnitz. Der Main berührt im NO. die Grenze und empfängt dort die Tauber. Die Donau (s. d.) gehört mit ihren beiden Quellflüssen, der Brege und Brigach, die sich unterhalb Donaueschingen vereinigen, nach B. Von Seen ist vor allen der Bodensee zu nennen, von dem der nördliche Teil des Unter- oder Zellersees mit der Insel Reichenau und ein Teil des Obersees, namentlich der Überlinger See mit der Insel Mainau, zusammen etwa 181 qkm, zu B. gerechnet werden. In der Nähe des Bodensees liegen der Mindel- und der Illmensee. Der Schwarzwald enthält eine Anzahl kleinerer Seen, wovon der Mummelsee (s. d.) an der Hornisgrinde, der Feldsee (s. d.), der Titisee (s. d.) und der Schluchsee (s. d.) die bekanntesten sind. Schiffbare Kanäle fehlen, dagegen hat B. in der mit Frankreich und Bayern im zweiten Viertel des 19. Jahrh. ausgeführten Rheinkorrektion ein großartiges Werk des Wasserbaues aufzuweisen, das demnächst fortgesetzt werden soll (s. S. 247 f.). Unter den Tälern Badens sind die meist wildromantischen Täler des südlichen Schwarzwaldabhanges (namentlich das Wutach-, Schlücht-, Alb- und Wehratal), das gewerbreiche Wiesental, das romantische Höllental, das Elztal, das Simonswälder- und Glottertal, das Kinzigtal mit seinen Nebentälern, das an Bädern reiche Renchtal, das liebliche Oostal (mit Baden-Baden), das landschaftlich schöne Murgtal, das herrliche Neckartal hervorzuheben. Einzelne Gegenden Badens tragen besondere Namen. Die bekanntesten sind: der Hegau, westlich vom Unter- und Bodensee bis in die Schweiz; der Klettgau, von der untern Wutach bis gegen Schaffhausen (größtenteils schweizerisch); die Baar (das sich an den Schwarzwald anschließende Hochplateau im Quellgebiete der Donau); das Markgräflerland (von Basel bis gegen Freiburg); der Breisgau (von der Höhe des Schwarzwaldes zum Rhein mit Freiburg als Mittelpunkt); die Ortenau (die weitere Umgegend von Offenburg bis gegen Bühl, Gengenbach und Lahr); das Hanauerland (um Kehl); die Hardt (nördlich und südlich von Karlsruhe gegen den Rhein); die Pfalz (die Rheinebene nördlich der Hardt nebst dem begleitenden Hügel- und Bergland begreifend und in der bayrischen und hessischen Pfalz sich fortsetzend); der Kraichgau (das Hügelland östlich der Hardt und Pfalz); die Bergstraße (der westliche Abhang des Odenwaldes von Heidelberg bis Darmstadt); das Bauland (die Gegend östlich vom Neckar um Buchen, Adelsheim und Boxberg); der Taubergrund (die Gegend zu beiden Seiten der Tauber). Im allgemeinen unterscheidet man Oberland und Unterland, die etwa zwischen Oos und Kinzig sich scheiden. Den südöstlichen Landesteil jenseit der Baar und des Randen bezeichnet man kurzweg als Seegegend.

Flächeninhalt und Bevölkerung.

B. hat (ohne den Anteil am Bodensee) einen Flächeninhalt von 15,081 qkm (273,9 QM.). Die Volkszahl, die 1815 nur 993,414 Seelen betrug, war 1895 auf 1,725,464 Einw. gestiegen und belief sich 1900 auf 1,867,944 Einw. Seit 1815 hat sich dieselbe um 88 Proz., im Jahresdurchschnitt um 0,7-Proz. vermehrt. Für die innere Verwaltung ist B. in 4 landeskommissarische Bezirke mit 53 Amtsbezirken eingeteilt, deren Größe und Bevölkerung nachstehend verzeichnet ist:

Tabelle

Unter der Bevölkerung von 1900 waren 232,562 Nichtbadener (12,5 Proz. der Einwohner), davon 197,529 Angehörige andrer Bundesstaaten, 35,033 Reichsausländer. Dem erheblichen Zugang vonaußen steht im letzten Jahrzehnt ein nicht sehr bedeutender Wegzug von B. ins Ausland gegenüber: der stärkste Abzug findet in die Nachbarländer (namentlich in die Schweiz) und nach Amerika (überseeische Auswanderung im Jahrzehnt 1891–1900 etwa 26,500, 1901 nur 611 Personen) statt. Die Dichtigkeit der Bevölkerung betrug 1900: 123,9 Einw. auf 1 qkm (1815: 65,9). B. nimmt hierin zur Zeit den dritten Rang unter den größern deutschen Staaten ein. Nach dem Geschlecht wurden 1900: 926,277 männliche und 941,667 weibliche oder unter 1000 Personen 496 männliche und 504 weibliche ermittelt. Von den über 15 Jahre alten Ortsanwesenden waren

Tabelle

Über die Bewegung der Bevölkerung in B. geben folgende Zahlen Auskunft: Es betrug im Durchschnitte des Jahrzehnts 1891–1900 die jährliche Zahl der Gebornen 59,572 (davon 1596 Totgeborne), der Gestorbenen (ohne Totgeborne) 38,489, der Eheschließungen 13,585 und der Ehescheidungen 183. In der nördlichen Landeshälfte sowie in der ganzen Rheinebene wohnt die Bevölkerung fast ausschließlich in geschlossenen Dörfern und Städten zusammen, während im Schwarzwald, südlich der Oos und in der Bodenseegegend die Siedelung eine mehr zerstreute und demnach die Zahl der kleinern Wohnplätze (Weiler, Höfe etc.) recht erheblich ist. Die Zahl aller Gemeindeeinheiten betrug Ende 1901: 1608, davon 120 Städte, 1455 Landgemeinden und 33 abgesonderte Gemarkungen mit eigner polizeilicher Verwaltung. Es bestanden 1900: 398,068 Haushaltungen, die sich auf 241,808 bewohnte Gebäude etc. verteilten. Die Stadtgemeinden hatten 1900: 772,534, die Landgemeinden 1,095,410 Einw.; 6 Städte hatten mehr als 20,000 Einw., nämlich Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Pforzheim, Heidelberg und Konstanz. Der Religion nach sind 1900 von den Einwohnern 1,131,639 (60,6 Proz.) Katholiken, 704,058 (37,7 Proz.) Evangelische, 5563 (0,3 Proz.) andre Christen, 26,132 (1,4 Proz.) Israeliten, 552 Sonstige. Die Badener gehören im Oberlande dem alemannischen, im Unterlande dem fränkischen (pfälzischen), im SO. dem schwäbischen Volksstamm an; entsprechend verteilen sich die Mundarten. Dazwischen treten Mischungen von Stamm und Dialekt auf, namentlich in der Gegend zwischen Ortenau und Pfalz, in der zu den alemannischen und fränkischen auch schwäbische Elemente gekommen sind (rheinschwäbisch). In verschiedenen Landesgegenden sind die Volkstrachten bei der Landbevölkerung noch in Gebrauch, so im Markgräfler- und Hanauerland, im Hauensteinschen und in zahlreichen Tälern des Schwarzwaldes. Hinsichtlich des Berufs gehören (nach der Berufszählung 1895) etwa 729,000 Einw. der Land- und Forstwirtschaft, 598,000 der Industrie und den Gewerben, 171,000 dem Handel und Verkehr, 94,000 dem öffentlichen Dienstund freien Beruf, 14,000 der gemischten Tagelöhnerei, 113,000 dem berufslosen Stand an.

Unterricht und Bildung, Armenpflege etc.

Das gesamte, reich gegliederte Unterrichts- und Schulwesen in B. steht unter der unmittelbaren Aussicht und Leitung des Staates (s. unten, S. 249 f.). Es bestehen 2 Universitäten, Heidelberg und Freiburg, jene mit protestantisch-, diese mit katholisch-theologischer Fakultät, 14 Gymnasien, 2 Progymnasien,-3 Realgymnasien (davon eins verbunden mit Reformgymnasium), 2 Realprogymnasien, 7 Oberrealschulen, 17 Realschulen, 10 höhere Bürgerschulen, 7 höhere Mädchenschulen (davon eine verbunden mit Mädchengymnasium); außerdem sind 46 Privatmittelschulen, meist für Mädchen, vorhanden. Einfache und erweiterte Volksschulen gibt es 1583, daneben 20 Waisen-, Rettungs- und Erziehungsanstalten mit Volksschulunterricht und 5 Privatvolksschulen. An Lehrerbildungsanstalten sind 4 Volksschullehrerseminare und 3 Präparandenschulen für diese, eine Turnlehrerbildungsanstalt, ein Lehrerinnenseminar und 3 mit höhern Mädchenschulen verbundene entsprechende Anstalten vorhanden. Über die Volksschule führt die Gemeinde durch den Ortsschulrat (bestehend aus dem Bürgermeister, dem Schullehrer und 3–5 gewählten Mitgliedern) die lokale Aufsicht unter der allgemeinen Aussicht von 13 Kreisschulräten. Mit der Volksschule, deren Unterricht obligatorisch vom vollendeten 6.–14. Lebensjahr währt, ist eine Industrie- (Handarbeits-) schule für Mädchen verbunden, auch besteht allgemein ein zweijähriger Fortbildungs- und ein einjähriger Christenlehr- (Sonntagsschul-) unterricht für die aus der Volksschule Entlassenen. An technischen und Fachschulen hat B. eine technische Hochschule zu Karlsruhe, eine Akademie der bildenden Künste und ein Konservatorium für Musik daselbst, 2 Kunstgewerbeschulen in Karlsruhe und Pforzheim, eine Baugewerk- und eine Malerinnenschule in Karlsruhe, ferner 45 Gewerbe- und 78 gewerbliche Fortbildungsschulen, 2 Taubstummeninstitute (in Meersburg und in Gerlachsheim), eine Blindenerziehungsanstalt (in Ilvesheim), eine Ackerbau- und eine Obstbauschule (Hochburg, bez. Augustenberg), 12 landwirtschaftliche Winterschulen und zahlreiche andre Fachschulen und -Anstalten; dazu kommen 525 Kleinkinderschulen, Kinderbewahranstalten und Kindergärten. Die beiden Universitäten waren im Wintersemester 1901/1902 von 2859, die technische Hochschule von 1598 Studierenden, 87 Hospitanten und 134 Hörern, zusammen von 1819 Personen besucht. An den öffentlichen und privaten Mittelschulen werden ca. 19,000, an den Volksschulen ca. 275,000 und an den Fachschulen ca. 15,000 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Von Kunst- und wissenschaftlichen Sammlungen sind zu nennen: die Hof- und Landesbibliothek zu Karlsruhe, die Universitätsbibliotheken zu Heidelberg und Freiburg, die Bibliothek der technischen Hochschule in Karlsruhe, das Generallandesarchiv in Karlsruhe, das Fürstenbergsche Archiv und die Bibliothek zu Donaueschingen, die Gemäldesammlungen zu Karlsruhe u. Mannheim, die Altertümersammlungen zu Karlsruhe, Mannheim, Konstanz, die Landesgewerbehalle zu Karlsruhe mit Filiale in Furtwangen u. a. Die Presse ist durch rund 300 Blätter und Zeitschriften, darunter die Hälfte politische Blätter, vertreten.

Die Armen- und Krankenpflege des Landes ist musterhaft geordnet. B. besitzt drei staatliche Irrenanstalten (bei Emmendingen, Illenau u. Pforzheim), dazu die Irrenkliniken in Heidelberg und Freiburg; ferner gibt es 20 Versorgungs- (Pfründner-), 49 Kranken-, 7 Entbindungs-, bez. gynäkologische Anstalten, 2 Anstalten für Schwachsinnige, eine für Epileptiker, je 2 Anstalten für Taubstumme und Blinde, 59 vereinte Kranken- und Versorgungsanstalten, 9 Kreispflegeanstalten für Sieche, Hilflose, Geisteskranke und -Schwache, 34 Waisen- und Rettungs-, 6 Besserungsanstalten für Kinder etc. und 95 verschiedene andre Anstalten.

Bodenbenutzung. Landwirtschaft etc.

Die Beschaffenheit und Anbaufähigkeit des Bodens ist trotz der erheblichen geologischen und klimatischen Verschiedenheiten in den einzelnen Landesgegenden im allgemeinen günstig. Die Rheinebene ist fast allgemein von großer Fruchtbarkeit; nur von Rastatt abwärts enthält sie Boden leichterer Art, der aber durch Kultur in hohem Grad ertragsfähig gemacht ist. Die Seitentäler der Rheinebene zum Schwarzwald haben auf ihrer Sohle und an den Abhängen gleichfalls meist fruchtbaren Boden. Die höhern und engern Täler und die Hochebenen des Schwarzwaldes sind spärlicher mit ertragsfähigem Boden bedeckt und deshalb sowie wegen des rauhern Klimas weniger zum Ackerbau geeignet, daher großenteils der Wald- und Weidewirtschaft gewidmet. Besonders fruchtbar ist jedoch ungeachtet der hohen Lage die Gegend der Baar; von dagegen S. absteigend, treffen wir die weniger ergiebigen Höhen des Jurakalks, dann die fruchtbaren Flächen und Hügel am Bodensee. Meist tonigen, gegen O. mehr kalkhaltigen Boden von großer Fruchtbarkeit enthalten der Kraichgau und das Bauland, während der Odenwald für den Anbau wenig ergiebig ist. Als größere Gegenden von ausgezeichneter Feuchtbarkeit sind die Ortenau und die sogen. untere Rheinebene (nördlich von Karlsruhe), insbes. die Pfalz hervorzuheben.

Nach der Erhebung über die Bodenbenutzung von 1900 ergaben von der Gesamtfläche des Landes 1,429,656 Hektar oder 94,8 Proz. einen Ertrag; davon sind 37,7 Proz. Acker- und Gartenland, 1,3 Proz. Weinberge, 13,9 Proz. Wiesen, 0,04 Proz. (552 Hektar) Kastanienpflanzung, 4,9 Proz. Weide und Reutfeld, 36,9 Proz. Wald. Die Landwirtschaft hat auch in B. seit Jahren mit Schwierigkeiten zu kämpfen, befindet sich aber im allgemeinen noch immer in befriedigender Verfassung; der Feldbau ist hauptsächlich auf Körnerbau gerichtet; im Schwarzwald herrscht Weidewirtschaft vor, z. T. in der Form der Rente- oder Wechselwirtschaft, bei der das Gelände größtenteils als Weide oder Busch liegt, in kleinern Teilen periodisch (meist je nach 12–15 Jahren) gereutet oder umgebrochen und gebrannt und auf kurze Zeit als Acker benutzt wird. Im Bereich des Schwarzwaldes und dieser Weidewirtschaft findet sich vielfach größerer bäuerlicher Besitz, im übrigen herrscht die Klein- und Zwergwirtschaft vor; nur in der Seegegend und im nördlichen Hügelland gibt es in nennenswerter Zahl Hofgüter, von denen jedoch keins die Größe von 500 Hektar erreicht. Bei der landwirtschaftlichen Betriebsstatistik von 1895 wurden in B. 236,159 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Gesamtfläche von 1,011,755 Hektar ermittelt. Davon waren 35,4 Proz. unter 1 Hektar, 18,8 Proz. nur 1–2 Hektar groß; die kleinbäuerlichen Anwesen von 2–5 Hektar machten 29 Proz., die mittlern bäuerlichen Betriebe von 5–20 Hektar 15,5 Proz., die größern Bauerngüter von 20–100 Hek ar 1,2 Proz. aus. Großbetriebe von über 100 Hektar waren nur 117 (0,1 Proz.) vorhanden, und von den letztern war eine erhebliche Anzahl im Besitze des Staates, der Gemeinden und der Kirchen. Am meisten geteilt ist der Boden in der untern Rheinebene. Der Getreidebau (Spelz, Weizen, Roggen und deren Gemenge, Gerste, Hafer), die größere Hälfte des Ackerbaues ausmachend, umfaßt eine Fläche von 287,000 Hektar, worauf eine Durchschnitisernte von etwa 470,000 Ton. Frucht erzielt wird. Der Ertrag deckt das Bedürfnis des Landes nicht. Kartoffeln werden allgemein gebaut (auf 88,000 Hektar durchschnittlich im Jahr 7–800,000 T.). Hanf von besonderer Güte liefert namentlich das Hanauerland; jedoch ist dessen Anbau unter dem Druck ausländischer Konkurrenz stark zurückgegangen (von 9500 im J. 1865 auf 724 Hektar); Tabak baut vornehmlich die Pfalz bis gegen Karlsruhe und die Ortenau bis gegen den Kaiserstuhl (1900 auf 6201 Hektar mit 15,441 T. Ertrag). Der gleichfalls vorzugsweise in der Pfalz gebaute Hopfen nimmt (1900) 2043 Hektar mit einem Jahresertrag von etwa 1470 T. ein; auch der Anbau von Zichorie auf etwa 1180 Hektar mit etwa 30,000 T. Ertrag ist von Bedeutung; an Ölgewächsen werden auf 1900 Hektar Raps, Rübsen und Mohn gebaut. Bedeutend ist der Futterbau; Klee, Luzerne und andre Futterpflanzen nehmen etwa 108,000 Hektar ein, darunter 24,000 Hektar als Nebennutzung; Rüben und andre Futterhackfrüchte etwa 77,000; auch der Gemüsebau ist im ganzen erheblich, im einzelnen sind jedoch nur der Spargelbau in den Amtsbezirken Bruchsal und Schwetzingen, die Erdbeerkultur von Staufenberg bei Baden, der Zwiebelbau in der Konstanzer Gegend und der Meerrettichbau der Bezirke Offenburg, Achern, Baden und besonders Rastatt erwähnenswert. Die Wiesen sind zu etwa 40 Proz. bewässert; sie bringen im Mittel 900,000 T. Heu und Öhmd. Obst (Apfel, Birnen, Kirschen, Zwetschen, Nüsse) wird mit Ausnahme der höhern Gebirgsgegenden allgemein gezogen. Im Juni 1900 wurden 2,878,000 Apfel-, 1,776,000 Birn-, 2,696,000 Pflaumen- und Zwetschen- und 996,000 Kirschbäume ermittelt. In der Gegend von Bühl, auch bei Heidelberg werden Kastanien, in besonders milden Lagen, wie an der Bergstraße, Pfirsiche und Mandeln in größerer Menge gewonnen. Das gewonnene Obst wird z. T. ausgeführt; auch wird daraus Obstwein und gebranntes Wasser (Kirsch- und Zwetschenwasser) bereitet. Die Weinberge nahmen 1900 ein Areal von 17,800 Hektar ein. Die hauptsächlichsten Weingegenden finden sich in dem die Rheinebene begleitenden Hügelland (Markgräflerland, Breisgau, Kaiserstuhl, die Offenburger und Bühler Gegend); aber auch die Bodenseeufer, die Bergstraße, der Taubergrund kommen in Betracht (s. Badische Weine). Die Ertragsmenge schwankt je nach guten und schlechten Jahren erheblich. In den Jahren 1894–1900 wurden durchschnittlich ca. 549,000 hl im Werte von ca. 13 Mill. Mk. geerntet.

Die Viehhaltung ist im ganzen eine genügende und geht bezüglich der Rindvieh-, Schweine- und Ziegenhaltung über den Reichsdurchschnitt hinaus. Der Viehstand der 222,637 viehbesitzenden Haushaltungen belief sich 1900 auf 75,600 Pferde, 651,700 Stück Rindvieh, 68,500 Schafe, 498,000 Schweine, 109,600 Ziegen. Außerdem gibt es 108,000 Bienenstöcke u. 2,334,600 Stück Federvieh (darunter 1,888,300 Hühner). Die Zahl der Schafe nimmt seit einem Menschenalter ständig ab, die des Rindviehs, der Schweine und Ziegen, neuerdings auch die der Pferde zu.

Für die Hebung der Landwirtschaft ist in neuerer Zeit durch die Bemühungen der Regierung, der 67 landwirtschaftlichen Bezirksvereine, der zahlreichen örtlichen Bauernvereine und des hoch entwickelten landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens viel geschehen. Insbesondere ist das Rindvieh durch weitgehende Kreuzung mit dem Simmentaler Schlag außerordentlich verbessert worden. Die oberbadischen Zuchtbezirke (von Meßkirch, Pfullendorf, Engen, Donaueschingen etc.) haben im letzten Jahrzehnt auf allen deutschen landwirtschaftlichen Ausstellungen geradezu glänzende Ergebnisse erzielt und finden für ihre Zuchttiere sowohl in Deutschland als im Auslande guten und lohnenden Absatz. Auch der Pferdeschlag wird durch Einführung von Hengsten aus Belgien, Oldenburg, Hannover etc. gekräftigt.

An Wald ist B. nahezu der reichste Staat Deutschlands, und seine Forstwirtschaft ist als mustergültig anerkannt. Von dem Wald waren nach der Erhebung vom Juni 1900: 104,321 Hektar Kron- und Staats-, 255,806 Gemeinde-, 20,960 Körperschafts- und Genossenschafts-, 186,708 Hektar Privatwald. Die meist bewaldeten Höhen des Schwarz- und Odenwaldes tragen den größten Teil des Waldes; doch enthalten auch die Ebene und das Hügelland ausgedehnte Waldungen, wie die Schwetzinger Hardt, die obere und untere Lußhardt bei Bruchsal, den Hardtwald bei Karlsruhe, Bahnwald bei Rastatt, Hagenschieß bei Pforzheim, Mooswald bei Freiburg u. a. Die ertragsfähige Waldfläche besteht aus ca. 286,900 Hektar Laub- und 282,000 Hektar Nadelwald, worunter ca. 48,600 Hektar Nieder-, ca. 57,500 Mittel-, ca. 20,100 Plänter- und ca. 441,500 Hektar Hochwald. Die jährliche Holznutzung wird auf 3 Mill. Festmeter im Wert von 27 Mill. Mk. geschätzt. Die Jagd ist im ganzen gut bestellt; es gibt Rehe und viel Hafen, hier und da auch Hirsche, Damwild und Schweine; von Vögeln: Enten, Schnepfen, Auer-, Birk- und Rebhühner. – Der Fischfang liefert neben den gewöhnlichen Fischarten Salme und Lachsforellen im Rhein, Seeforellen, Felchen und Gangfische im Bodensee, Bachforellen in den Gebirgswässern; Weise kommen im Mindel- und Illmensee vor.

An nutzbaren Mineralien kommt namentlich die reiche Ausbeute der Stein-, Kalk- und Gipsbrüche, der Kies- und Lehmgruben in Betracht; die erstern liefern z. T. vorzügliches Bau- und Straßenmaterial. Der eigentliche Bergbau ist unerheblich; 1900 wurden 4450 Ton. Steinkohlen, 3005 T. Zink-, 67 T. silberhaltige Bleierze gewonnen. Die zwei Staatssalinen Dürrheim und Rappenau erzeugten 1900: 32,699 T. Salz. Besonders reich ist B. an Mineralbädern und Heilquellen. Die wichtigsten sind die weltbekannten Thermen von Baden-Vaden und Badenweiler (mit 72,000, bez. 4500 Kurgästen ohne Passanten), die Eisen- und Stahlquellen Rippoldsau, Petersthal, Griesbach und Antogast, die Schwefelquelle Langenbrücken, die Solbäder Dürrheim und Rappenau. Außerdem hat B. zahlreiche stark besuchte Höhenluftkurorte etc.

Industrie, Handel und Verkehr.

Nach der Berufsverteilung von 1895 sind die Landwirtschaft einerseits, Gewerbe und Industrie, Handel und Verkehr anderseits in B. ziemlich gleichmäßig vertreten; doch ist die Industrie in raschem Vorrücken begriffen. In manchen Strichen, wie im größten Teil der Seegegend und der obern Rheinebene, im nördlichen Schwarzwald und im gesamten Nordosten, ist die Landwirtschaft noch vorherrschend; in andern ausgedehnten Gebieten hat die Gewerbtätigkeit bereits eine hohe Blüte erreicht. Als industriell lassen sich besonders das Wiesental (Ämter Lörrach, Schopfheim, Schönau) nebst dem anschließenden Oberrheintal (Säckingen und Waldshut), der mittlere Schwarzwald (Ämter Triberg, Villingen und Neustadt) und die sogen. untere Rheinebene (Ämter Mannheim, Schwetzingen, Weinheim) bezeichnen; besonders lebhaft ist die Gewerbe- und Fabriktätigkeit in Mannheim, Pforzheim, Karlsruhe, Freiburg, Lahr, Ettlingen, Durlach, Offenburg, Weinheim, Konstanz, Heidelberg, Bruchsal, Rastatt und in den Umgebungen dieser Städte. Der bedeutendste Industriezweig des Landes ist die Zigarren- und Tabakfabrikation, die in der ganzen Gegend des Tabakbaues (der Pfalz und der untern Rheinebene, südlich bis Karlsruhe, sowie der Ortenau) mit den Mittelpunkten Mannheim und Lahr, aber auch in andern Gegenden blüht und im Herbst 1901 in 770 Fabrikbetrieben 34,724 Arbeiter und Arbeiterinnen beschäftigte. Danach folgt an Umfang die Textilindustrie mit dem Hauptsitz im Wiesental und obern Rheintal, sodann in Freiburg, Waldkirch und Ettlingen, auch in Offenburg, Lahr und Konstanz, vornehmlich als Baumwollspinnerei und -Weberei (als Druckerei besonders in Lörrach) und als Seidenzwirnerei und -Weberei (Bandweberei in Säckingen); die Maschinenfabrikation (Lokomotiven und Lokomobilen, Nähmaschinen u. Fahrräder, landwirtschaftliche Maschinen etc.) hat ihre Sitze vornehmlich in Mannheim, Karlsruhe. Pforzheim, Weinheim, Gaggenau und Durlach; die Bijouteriefabrikation in Pforzheim, als bedeutendste ihrer Art in Deutschland, mit Ausfuhr nach allen Weltteilen; die chemische Großindustrie ist hauptsächlich in Mannheim und Umgegend mächtig entwickeltund produziert Säuren, Soda, Chinin, Farben, künstlichen Dünger etc.; die Fabrikation von Leder ist in Weinheim, Lahr und Heidelberg; von Papier in Freiburg, Ettlingen, Emmendingen, Schopfheim; von Tapeten vornehmlich in Mannheim, Karlsruhe und Konstanz; von Kartonnagen in Lahr; von Hart- und Weichgummi und Kautschuk in Mannheim; von Steingut und Porzellan im Kinzigtal, sonstigen keramischen Erzeugnissen im Kandertal, Porzellanknöpfen in Freiburg ansässig; Spiegelglas und Spiegel werden in Waldhof bei Mannheim hergestellt, Zement in Leimen bei Heidelberg; Schleifereien von Granaten und andern harten Steinen sind in Waldkirch und Zell am Harmersbach, Zichorienfabrikation in Lahr und Durlach, Parfümerie- sowie Waffen- und Munitionsfabrikation in Karlsruhe ansässig. Zahlreiche Sägemühlen richten den Reichtum des Waldes zu Handelsware her. Die einzige, aber große Zuckerfabrik ist Waghäusel unweit Schwetzingen. Bier wird in vielen Brauereien gebraut (Karlsruhe, Mannheim, Rastatt etc.); die Produktion belief sich 1900 auf 2,974,500 hl. Eigentümlich ist die Industrie des Schwarzwaldes; dort ist eim lebhafte Uhrenfabrikation mit den Mittelpunkten Furt. wangen, Lenzkirch, Triberg, Neustadt und als Hausindustrie die Strohflechterei im Gange; Villingen, auch Waldkirch fertigen Musikwerke und Drehorgeln; Todtnau, das sich zugleich der Textilindustrie des Wiesentals anschließt, und die angrenzende Gegend liefern Bürsten und Pinsel, der übrige südliche Schwarzwald grobe Holzwaren.

Inmitten des volk- und gewerbreichsten Teiles Europas und an Hauptverkehrslinien von S. nach N. und von O. nach W. gelegen, selbst von einer dichten Bevölkerung besetzt, hat B. einen starken Verkehr zu bewältigen. Hierfür dienen einige schiff- und flößbare Flüsse, ein vorzügliches Netz gut unterhaltener Straßen (1900: 10,570 km unter Staatsverwaltung und -Aussicht) und Ende 1900: 2056 km Eisenbahnen, darunter 1807 km normalspurig und 249 km schmalspurig. Die schiffbaren Flüsse sind der Rhein, Main und Neckar. Bis Mannheim reicht die große Rheinschiffahrt (mit Fahrzeugen von bis 2000 Ton. Tragfähigkeit); oberhalb Karlsruhe, das durch einen 1901 eröffneten Hafen und Stichkanal mit dem Rhein verbunden ist, hört sie wegen starken Gefälles und beweglicher Sandbänke zurzeit fast ganz auf. Doch ist Ende 1901 zwischen den beteiligten Uferstaaten (B., Bayern und Elsaß-Lothringen) ein Staatsvertrag behufs Herstellung einer in jeder Jahreszeit leistungsfähigen Fahrrinne von Mannheim bis Kehl-Straßburg vereinbart worden. Die internationale Rheinschiffahrts-Zentralkommission, an der B., Bayern, Hessen, Preußen und die Niederlande beteiligt sind, hat ihren Sitz in Mannheim. Auch auf dem Bodensee bewegt sich ein lebhafter Dampfschiffsverkehr. Flößbar sind außer den übrigen Rheinstrecken die Kinzig, Murg, Enz und Nagold. Die Eisenbahnen sind zu einem großen Teil (1900: 1539 km) Staatsbahnen; einige kleine Privatbahnen (52 km) stehen unter Staatsverwaltung. Hauptlinien oder Teile von solchen sind die Main-Neckarbahn (an der B. gleichfalls als Eigentümer teilhat), von Frankfurt nach Heidelberg und Schwetzingen; die Linien Mannheim-Basel, Basel-Konstanz, Heidelberg-Würzburg (Odenwaldbahn), Mannheim-Karlsruhe (Rheintalbahn), Graben-Karlsruhe-Rastatt (mit Fortsetzung nach Röschwoog i. Els., die sogen. strategische Bahn), Germersheim-Bruchsal-Bretten und Karlsruhe-Mühlacker, letztere beide an die Württemberger Bahn anschließend; Appenweier-Straßburg, Offenburg-Singen (Schwarzwaldbahn), Freiburg-Donaueschingen. Das Anlagekapital der im Betriebe der badischen Staatsbahnverwaltung befindlichen Eisenbahnen betrug zu Ende des Jahres 1900: 530 Mill. Mk. Auf denselben wurden 1900: 35,2 Mill. Personen und 13,6 Mill. Ton. Güter befördert. Dem Korrespondenzverkehr dienen Ende 1901: 1602 Reichs-Post- und Telegraphenanstalten; in 72 Gemeinden befinden sich Stadtfernsprecheinrichtungen. Haupthandelsplatz Badens und zugleich ganz Süddeutschlands ist Mannheim; als Endpunkt der großen Rheinschiffahrt, zugleich am schiffbaren Neckar und an der Kreuzung wichtiger Schienenwege gelegen, mit großartigen Hafen- und Lageranstalten ausgestattet, gewinnt es immer mehr Bedeutung (1901 betrug der Wasserverkehr in Mannheim 5,144,520 Ton., der Warenverkehr auf der Eisenbahn 1900 [Versand und Empfang]: 3,465,000 T.). Weitere Hafenanlagen sind in Rheinau, Leopoldshafen, Karlsruhe, Kehl, Konstanz, Wertheim und Heidelberg. Handelskammern bestehen in Mannheim, Heidelberg, Pforzheim, Karlsruhe, Lahr, Freiburg, Schopfheim, Villingen und Konstanz. An öffentlichen Kredit- und Versicherungsanstalten sind unter andern zu nennen: Badische Bank, Rheinische Kreditbank, Rheinische Hypothekenbank, Oberrheinische Bank und Süddeutsche Bank in Mannheim, Karlsruher Versorgungsanstalt (Lebensversicherung), Kreishypothekenbank in Lörrach, Schwarzwälder Bankverein in Triberg, 97 Vorschuß- und Kreditvereine, 293 ländliche Kreditvereine, endlich 149 öffentliche Sparkassen mit 408,157 Einlegern und einem Einlageguthaben von mehr als 397 Mill. Mk. In Mannheim befindet sich eine Reichsbankhauptstelle, in Karlsruhe und Freiburg sind Reichsbankstellen, an acht andern Orten Reichsbanknebenstellen.

Staatsverfassung und Verwaltung.

B., das im deutschen Bundesrat drei Stimmen besitzt und im deutschen Reichstag durch 14 Abgeordnete vertreten ist (s. Karte »Reichstagswahlen«), ist eine konstitutionelle Monarchie, erblich nach dem Erstgeburtsrecht und der Linearerbfolge im Mannesstamm, im Fall des Erlöschens des Mannesstammes auf männliche Nachkommen badischer Prinzessinnen übergehend. Landesfürst ist gegenwärtig Großherzog Friedrich, geb. 9. Sept. 1826 (seit 24. April 1852, zuerst [bis 1856] als Regenl). Derselbe führt den Titel: Großherzog von Baden, Herzog von Zähringen. Er bekennt sich mit dem großherzoglichen Haus zur evangelischen Konfession. Die badische Verfassung wurde vom Großherzog Karl 22. Aug. 1818 verliehen. Nach derselben steht dem Großherzog die ausübende Gewalt zu, während er die gesetzgebende mit den aus zwei Kammern zusammengesetzten Landständen teilt. Die Ständeversammlung wird mindestens alle 2 Jahre berufen. Die Erste Kammer besteht aus den Prinzen des großherzoglichen Hauses, den Häuptern der standesherrlichen Familien, dem Erzbischof von Freiburg und dem evangelischen Prälaten, den vom Großherzog für je eine Landtagsperiode bis zur Zahl von 8 ernannten Mitgliedern, aus 8 (auf je 8 Jahre gewählten) Abgeordneten des grundherrlichen Adels, endlich aus 2 auf 4 Jahre gewählten Abgeordneten der zwei Landesuniversitäten. Die Zweite Kammer besteht aus 63 Abgeordneten, 20 von 13 Städten und 43 der Landbezirke; dieselben werden in allgemeiner, aber indirekter Wahl auf 4 Jahre gewählt, und zwar alle 2 Jahre zur Hälfte. Der Großherzog ernennt das Präsidium der Ersten Kammer, während die Zweite Kammer das ihrige selbst wählt. Der Großherzog beruft und schließt die Ständeversammlung und kann dieselbe vertagen und auflösen; im Fall der Auflösung hat binnen 3 Monaten eine Neuwahl stattzufinden, und auch die Wahlen und Ernennungen zur Ersten Kammer sind zu erneuern. Die Stände bewilligen die Steuern und Anleihen; ihre Zustimmung ist erforderlich zu Erlaß, Abänderung und authentischer Erläuterung der Gesetze. Das Budget ist zweijährig. Dasselbe sowie alle Finanzgesetze gehen zunächst an die Zweite Kammer. Die Erste Kammer votiert dieselben nur im ganzen; im Fall ihre Mehrheit dagegen stimmt, entscheidet das Stimmenverhältnis beider Kammern zusammen. Zu Veränderungen und Ergänzungen der Verfassung ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln bei Anwesenheit von drei Vierteln der Mitglieder in jeder Kammer erforderlich. Im übrigen wird die Erste Kammer durch Anwesenheit von 10, die Zweite von 35 Mitgliedern beschlußfähig. Die Kammern haben das Recht des Gesetzesvorschlags, der Vorstellung und Beschwerde sowie der Ministeranklage. Die Abgeordneten erhalten, mit Ausnahme der Prinzen und Standesherren, Tagegelder in Höhe von 12 Mk. und Ersatz der Reisekosten. Für die Zeit, in der die Kammern nicht versammelt sind, besteht ein ständischer Ausschuß, aus dem Präsidenten der Ersten Kammer sowie 3 von der Ersten und 6 von der Zweiten Kammer gewählten Mitgliedern zusammengesetzt.

An der Spitze der Staatsverwaltung steht das Staatsministerium, bestehend aus den Vorständen der Einzelministerien, wovon einer den Titel Staatsminister führt. Der Großherzog präsidiert in allen wichtigern Angelegenheiten persönlich. Ministerien bestehen zur Zeit vier: das Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten, das Ministerium des Innern, Ministerium der Finanzen, Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts. Außerdem ist ein fünftes stimm führendes Mitglied des Staatsministeriums ohne Portefeuille vorhanden. Die unabhängig gestellte Oberrechnungskammer überwacht das gesamte Rechnungswesen. Das Ministerium des großherzoglichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten besorgt auch die Reichsangelegenheiten, ein schließlich der Beziehungen zur Reichspostverwaltung, und ist mit der obersten Leitung des Eisenbahnwesens betraut. Die nähere Verwaltung der Staatsbahnen (s. oben) liegt der Generaldirektion der badischen Staatsbahnen ob. Oberpostdirektionen bestehen zu Karlsruhe und Konstanz. Unter dem Ministerium des Innern steht die innere Verwaltung. Das Großherzogtum ist für dieselbe in 53 Amtsbezirke eingeteilt, für deren jeden ein Bezirksamt besteht. Vier Landeskommissare (s. S. 244), die zugleich Ministerialräte sind, vermitteln die einheitliche Führung der Bezirksverwaltung. In den 53 Amtsbezirken steht dem Bezirksamte der Bezirksrat zur Seite, der in Verwaltungsangelegenheiten mitwirkt und in erster Instanz Verwaltungsrechtsstreite entscheidet. In zweiter Instanz und endgültig werden die letztern vom Verwaltungsgerichtshof entschieden. Die Amtsbezirke sind in 11 Kreisen zusammengesetzt, die lediglich für die Selbstverwaltung gebildete Körperschaften sind und in der Kreisversammlung und dem Kreisausschuß ihre Organe haben. Die praktischen Aufgaben der Kreisverwaltung sind vornehmlich das Straßen-, Kranken- und Armenwesen. Zur Handhabung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit besteht ein Gendarmeriekorps, dessen Organisation militärisch ist, und in 8 Städten eine Staatspolizei. Zum Geschäftskreis des Ministeriums des Innern gehören auch das Wasser- und Straßenbauwesen, das Landeskulturwesen, die Katastervermessung, die Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, das Gesundheitswesen, die Elementar- sowie die Kranken-, Unfall-, Invaliditäts- und Altersversicherung und die Statistik. Unter ihm stehen die Oberdirektion des Wasser- und Straßenbaues mit 4 Rheinbau-, 18 Wasser- und Straßenbau- und 9 Kulturinspektionen, die Landesstatistik, das Generallandesarchiv, die Generalbrandkasse, das Landesversicherungsamt und die Badeanstaltenverwaltung. Dem Ministerium der Justiz, des Kultus und Unterrichts liegt die Aussicht über die Rechtspflege, das Kirchen- und Schulwesen ob. Für die Rechtspflege bestehen das Oberlandesgericht in Karlsruhe, 8 Landgerichte (Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Mosbach, Offenburg und Waldshut, wovon Karlsruhe und Mannheim mit Kammern für Handelssachen), 60 Amtsgerichte (s. die Textbeilage bei Art. »Gericht«) und für die Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Grundbuchwesens 157 Notariate. Verwaltung und Justiz sind seit 1857 getrennt. Die beiden Landesuniversitäten und die technische Hochschule stehen unmittelbar unter dem Ministerium; für das Mittel- und Volksschulwesen besteht eine besondere Aufsichtsbehörde, der Oberschulrat.

Die rechtliche Stellung der kirchlichen Gemeinschaften gegenüber dem Staat ist durch das Gesetz vom 9. Okt. 1860 geregelt. Dasselbe beruht auf dem Grundsatz, daß die kirchlichen Gemeinschaften in allen religiös-kirchlichen Sachen sich frei und selbständig verwalten, daß dagegen das den kirchlichen Bedürfnissen gewidmete Vermögen unter gemeinsamer Leitung der Kirche und des Staates verwaltet wird. Die Grundlage der Verfassung der evangelischen Kirche bildet die Pfarr- oder Kirchengemeinde, die durch einen gewählten Kirchengemeinderat vertreten wird. Mehrere solcher Gemeinden sind in eine Diözese vereinigt, mit regelmäßig jährlich wiederkehrenden, aus sämtlichen Geistlichen und einer gleichen Anzahl gewählter Kirchenältesten zusammengesetzten Diözesansynoden unter dem Vorsitz der Dekane. Als Repräsentant der Gesamtkirche erscheint die periodisch sich versammelnde Generalsynode, die aus dem obersten Geistlichen der evangelischen Landeskirche (Prälat), 7 vom Großherzog ernannten, 24 gewählten geistlichen und 24 desgleichen weltlichen Abgeordneten besteht und alle 5 Jahre neu gewählt und einberufen wird. Oberste Kirchenbehörde ist der vom Großherzog ernannte, aus geistlichen und weltlichen Mitgliedern bestehende Oberkirchenrat. Die Zahl der Dekanate ist 25, die der Pfarrgemeinden 362. Die Vereinigung (Union) der lutherischen und reformierten Kirche erfolgte 1821. Die katholische Kirche ist durch die für die oberrheinische Kirchenprovinz erlassenen päpstlichen Bullen von 1821 und 1827 und das landesherrliche Edikt von 1830 organisiert; Landesbischof ist der Erzbischof von Freiburg, zu dessen Diözese auch der preußische Regbez. Sigmaringen (Hohenzollern) gehört, und der zugleich Metropolit der oberrheinischen Kirchenprovinz ist; unter ihm stehen in B. 35 Land- und 3 Stadtkapitel, mit je einem Dekan und 783 Pfarreien. Die Verwaltung des örtlichen Kirchenvermögens und der kirchlichen Distriktsstiftungen wird durch gewählte Stiftungsräte geführt; die obere Aussicht darüber sowie über die Pfründen und die Verwaltung der allgemeinen kirchlichen Landesfonds etc. besorgt der katholische Oberstiftungsrat in Karlsruhe, dessen Mitglieder je zur Hälfte von der Staatsregierung und vom Erzbischof ernannt werden. Die Israeliten haben einen für die Verwaltungsangelegenheiten vom Großherzog ernannten, unter dem Vorsitz eines landesherrlichen Kommissars stehenden Oberrat in Karlsruhe und 15 Rabbinatsbezirke, deren geistliche und weltliche (gewählte) Vertreter ebenfalls in einer Synode über die Angelegenheiten ihrer Glaubensgemeinschaft mitzubestimmen haben. Zur Ausbesserung der Gehälter der Geistlichen etc. sowie für Bau- und Unterhaltungszwecke kirchlicher Gebäude bestehen sowohl bei der evangelischen und katholischen Kirche als bei der israelitischen Religionsgemeinschaft (auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften seit 1888, bez. 1892) örtliche und allgemeine (Landes-) Kirchensteuern. Das Finanzministerium verwaltet neben der Leitung des Finanzwesens die Domänen und Forsten und das Hochbauwesen. Untergeordnet sind hierfür die Steuerdirektion mit 35 Finanzämtern, die Zolldirektion (für Zölle und Reichssteuern) mit 11 Hauptsteuerämtern und einem Hauptzollamt, die Domänendirektion (für Domänen, Forsten und Salinen etc.) mit 25 Domänenämtern und 102 Forstämtern (98 landesherrliche und 4 städtische) sowie 2 Salinenämtern und die Baudirektion mit 14 Bauinspektionen.

Die Finanzen des Staates befinden sich in guter Ordnung. Für 1902 betragen nach dem seitens der Kammern genehmigten Staatshaushaltsetat die Einnahmen 83,578,147 Mk., die ordentlichen Ausgaben 83,800,489 Mk., die Mehrausgabe findet ihre Deckung aus Überschüssen der letztvorhergehenden Jahre. Die bedeutendsten Posten von beiden sind:

Tabelle

Die außerordentlichen Einnahmen und Ausgaben für die Etatsperiode 1902/3 betragen 4,404,579 Mk. (großenteils Ersatz der Grundstocksverwaltung), bez. 18,745,575 Mk., die Mehrausgabe wird ebenfalls aus den Betriebsüberschüssen der frühern Jahre und nötigenfalls durch Ausgabe von Schatzanweisungen bis zum Betrage von 5 Mill. Mk. gedeckt. Die außerordentlichen Ausgaben betrafen: Neubauten, Erweiterungen, Besserungsbauten etc. an staatlichen Gebäuden, außerordentliche Zuschüsse für wissenschaftliche, Besserungs-, Erziehungs- und Schulzwecke, für gemeinnützige Anstalten, für Straßen, Wege, Wasserversorgungen, Landwirtschaft und Gewerbe etc. Die Staatseisenbahnen werden gesondert verrechnet. Die Einnahmen sind für 1902 auf 73,838,800 Mk., die Ausgaben auf 60,931,940 Mk. (bei beiden einschließlich der Bodenseedampfschiffahrt) veranschlagt; der Reinertrag von 12,906,860 Mk., wozu noch der auf B. entfallende Anteil an dem Ertrag der von Preußen, Hessen und B. gemeinschaftlich erbauten und betriebenen Main-Neckarbahn mit 774,150 Mk. sowie eine Dotation der Eisenbahnschuldentilgungskasse aus allgemeinen Budgetmitteln von 2 Mill. Mk. kommt, zusammen also 15,681,010 Mk., dient zur Verzinsung der Eisenbahnschuld. Im außerordentlichen Etat der Staatseisenbahnverwaltung sind für 1902/3 an Eisenbahnbau-Aufwendungen 55,667,925 M. (netto) vorgesehen, die durch Aufnahme von Anleihen gedeckt werden sollen. Ende 1900 stehen den sonstigen Verbindlichkeiten des Staates im Betrage von 46,685,686 Mk., worunter 20,5 Mill. Mk. unverzinsliche Schuld der Staatskasse an den Domänengrundstock, Aktiva im Betrag von 56,118,961 Mk. gegenüber, so daß in Wirklichkeit eine Staatsschuld nicht besteht. Die reine Eisenbahnschuld belief sich zu Anfang 1902 auf 385,357,450 Mk.

[Heerwesen, Wappen, Orden.] Das badische Militär bildet nach der mit Preußen abgeschlossenen Konvention seit 1871 einen Teil des preußischen Heeres, und zwar den größten Teil des 14. Armeekorps. B. stellt 9 Infanterieregimenter (Nr. 109–114, Nr. 142, 169 und 170), 3 Dragonerregimenter (Nr. 20 bis 22), 5 Feldartillerieregimenter (Nr. 14, 30, 50, 66 und 76), 1 Fußartillerieregiment, 1 Pionier- und 1 Trainbataillon (alle drei Nr. 14), Landwehrbezirke bestehen 14. Ein kleiner Teil der Truppen steht im Elsaß, während preußische Truppen in B. garnisonieren. In Karlsruhe befindet sich ein Kadettenhaus, in Ettlingen eine Unteroffizierschule. Seit der Entfestigung von Restatt besitzt B. nur die zum Festungsbezirk Straßburg gehörenden Forts bei Kehl.

Die badischen Landesfarben sind Gelb, Rot, Gelb. Das Wappen (s. Tafel »Wappen I«, Fig. 4) zeigt im goldenen Feld einen roten Schrägrechtsbalken; der Schild wird von zwei rückwärts sehenden, gekrönten silbernen Greifen gehalten. B. hat vier Ritterorden: den Hausorden der Treue, 1715 gestiftet, mit einer Klasse; den militärischen Karl Friedrich-Verdienstorden, 1807 gestiftet, mit drei Klassen (mit Pension verbunden), den Orden vom Zähringer Löwen, 1812 gestiftet, mit fünf Klassen und einem Verdienstkreuz, und den Orden Bertolds I., 1896 gestiftet, mit vier Klassen (s. die besondern Artikel und Tafel »Orden I«, Fig. 7, 15 u. 16). Außerdem gibt es noch je eine große und kleine goldene und silberne allgemeine Verdienstmedaille (s. Tafel »Verdienstmedaillen I«, Fig. 1). Haupt- und Residenzstadt ist Karlsruhe.

[Geographisch-statistische Literatur.] »Das Großherzogtum B. in geographischer, naturwissenschaftlicher, geschichtlicher, wirtschaftlicher und staatlicher Hinsicht dargestellt« (Karlsr. 1885); Krieger, Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums B. (Heidelb. 1893–98); die Verwaltungsberichte des Ministeriums des Innern (zuletzt für 1889/95); »Beiträge zur Statistik der innern Verwaltung« (seit 1855), »Statistisches Jahrbuch« (seit 1868 jährlich) und »Statistische Mitteilungen für das Großherzogtum B.« (seit 1869), letztere drei Werke herausgegeben vom badischen statistischen Landesamt; »Hof- und Staatshandbuch«, bearbeitet im Ministerium des großherzoglichen Hauses und im statistischen Landesamt; Fraas, Geognostische Beschreibung von B., Württemberg und Hohenzollern (Stuttg. 1882); Platz, Geologische Skizze des Großherzogtums B. (Karlsr. 1886); »Die Kunstdenkmäler des Großherzogtums B.« (hrsg. von Kraus u. a., Freiburg 1887 ff.); v. Philippovich, Der badische Staatshaushalt (das. 1889); Gothein, Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwaldes (Straßb. 1891); Wielandt, Das Staatsrecht des Großherzogtums B. (Freib. 1895); L. Neumann, Die Volksdichte im Großherzogtum B. (Stuttg. 1892); »Erhebungen über die Lage der Landwirtschaft«, bearbeitet im Ministerium des Innern (das. 1884, 4 Bde.); Buchenberger, Finanzpolitik und Staatshaushalt im Großherzogtum B. 1850–1900 (Heidelb. 1902). Bibliographie: »Badische Bibliothek« (Karlsr. 1898 ff.). – Kartenwerke: »Topographischer Atlas von B. im Maßstab von 1: 50,000« (1838–49) und »Topographische Karte von B. in 1: 25,000« (in 171 Blättern, 1875–36; neue Aufl. seit 1889).

Geschichte.

Baden im Mittelalter.

Die Geschichte Badens beginnt, genau genommen, erst mit der Schöpfung des Großherzogtums durch Napoleon I. Von einem Kronlande kann, zum Unterschied von Bayern und Württemberg, kaum die Rede sein. Die ehemals vorderösterreichischen und kurpfälzischen Gebietsteile hatten, wie auch die übrigen Erwerbungen Karl Friedrichs (s. unten), bis zur französischen Revolution ihre eigne, von den Schicksalen der Zähringischen Lande unabhängige Geschichte (s. Breisgau, Elsaß, Habsburg, Pfalz). Die jüngere Linie der Zähringer (s. d.) erlosch bereits 1218. Die Haupterbschaft traten auf dem Boden des heutigen B. die Grafen von Freiburg und Fürstenberg an. Die ältere, von Hermann I. gestiftete zähringische Linie erscheint nach der Spaltung in zwei Linien zum erstenmal urkundlich 1050. Anfänglich hauptsächlich um Backnang im Murggau begütert, nannte sie sich erst 1112 nach der Burg B., dem alten Schloß bei Baden-Baden, und behielt von dem im 11. und 12. Jahrh. ausgeübten Reichsamt der Markgrafschaft Verona den in der Folge auf ihre badischen Territorien übertragenen Markgrafentitel. Schon zu Beginn des 13. Jahrh. zweigte sich eine durch den jüngsten Sohn Hermanns V., Heinrich I., gestiftete Seitenlinie ab. Sie nannte sich seit 1239 nach der Burg Hochberg bei Emmendingen, war zunächst am Kaiserstuhl begütert, erwarb dazu die in Südbaden gelegenen Herrschaften Röteln und Sausenberg und spaltete sich 1306 abermals in die Linien der Markgrafen von Hochberg und Röteln. Die Hochberger Linie erlosch 1418 im Mannesstamm, nachdem der letzte Markgraf bereits 1415 sein Territorium an Markgraf Bernhard I. von B. verkauft hatte. Die Röteler erwarben aus der Erbschaft der Grafen von Freiburg Neuchâtel und Valangin, verwelschten rasch in dem Grenzlande zwischen den Eidgenossen und Frankreich-Burgund, starben aber schon 1503 im Mannesstamm aus, so daß Markgraf Christoph wieder alle badischen Lande der Zähringer vereinigte, während er Neuchâtel dem Hause Longueville überlassen mußte. Auch die Hauptlinie hatte erst im 13. Jahrh. zwischen Gebirge und Rhein festen Fuß gefaßt, zunächst Pforzheim um 1217 als welfisches Heiratsgut, dann 1219 Ettlingen als Reichslehen, Durlach als Eigengut erhalten, das Cistercienserinnenkloster Lichtenthal gestiftet und 1283 die Altebersteinburg erworben. Obwohl sie im 14. Jahrh. vorübergehend Mömpelgard und Héricourt erwarb, lief sie wie die Hochberger Linie Gefahr, durch die unsinnige Zersplitterung infolge der vielen Landesteilungen in Schulden zu verkommen. Die Geschichte des zähringisch-badischen Territorialstaates setzt daher eist ein mit der Wiedervereinigung der inzwischen abgerundeten Gebiete zwischen Schwarzach und Pfinz (1361). Als der eigentliche Staatsgründer aber ist anzusehen Markgraf Bernhard I. (s. d.), gest. 1431. Unter seiner langen Regierung hat sich die 1405 um Hochberg (s. oben) vermehrte Markgrafschaft in schweren Kämpfen gegen ihre Nachbarn behauptet, so zwar, daß der Gegensatz zu Kurpfalz und Vorderösterreich doch die ganze Folgezeit bestimmt hat. Durch die Erwerbung eines Stückes der zum andern Teile kurpfälzischen Grafschaft Sponheim an der Nahe und eines Anteils an den Herrschaften Lahr und Mahlberg unter Jakob I. (1431–53) nur verschärft, führte er bereits in der Niederlage Markgraf Karls etc. bei Seckenheim (1462) zu einer Katastrophe. Doch trat die unter Christoph I. (1473–1527) noch einmal (1438) vereinigte Markgrafschaft verhältnismäßig stark in das 16. Jahrh. ein. Markgraf Christoph baute auf dem unter Bernhard I. gelegten Grunde, namentlich auf dem Gebiete der Verwaltung, zwar weiter, verschuldete aber auch durch die Pragmatische Sanktion von 1515 die lange, verhängnisvolle Teilung der Markgrafschaft und ihre heute noch erkennbare konfessionelle Scheidung. Als er 1527 geisteskrank starb, wurden seine Lande unter seine drei Söhne, Bernhard III., Philippi. und Ernst, und nach dem baldigen Tode Philipps (1533) in die obere Grafschaft mit der Hauptstadt B. und die untere Grafschaft mit der Hauptstadt Pforzheim, dann Durlach geteilt; jene erhielt Bernhard III., diese Ernst. Seitdem war das Fürstenhaus bis 1771 in die Linien B.-Baden und B.-Durlach geteilt.

Die Zeit der Trennung der badischen Linien.

War die Rolle der kleinern Territorien im allgemeinen mit dem Beginn der neuern Zeit ausgespielt, so sank doch B. im 16. und 17. Jahrh. nach den vielverheißenden Anfängen unter Bernhard I. und Christoph I. fast zu völliger Bedeutungslosigkeit herab. Namentlich die Markgrafschaft B.-Baden hatte unter der Trennung zu leiden. Der einzige hervorragende Fürst der von Bernhard III. abstammenden, 1771 ausgestorbenen Linie, Markgraf Ludwig Wilhelm (s. d.), machte sich nur als General Kaiser Leopolds I. und als Reichsfeldherr gegen Ludwig XIV. einen Namen. Die verwandtschaftlichen Beziehungen zu den katholischen bayrischen Wittelsbachern, häufige Minderjährigkeiten, eine zweimalige bayrische Vormundschaft, die Untüchtigkeit der mündig gewordenen Landesherren und die Begehrlichkeit der evangelischen Durlacher Linie hatten einen fortwährenden, für den Volkscharakter äußerst verderblichen Wechsel der Konfession zur Folge. Wie die Wittelsbacher (s. Bayern, Geschichte) suchten die Zähringer während des Dreißigjährigen Krieges auf Kosten der andern Linie ihres Hauses zu wachsen. Die Frage, ob Durlach B.-Baden annektiere oder umgekehrt, wurde erst im Westfälischen Frieden durch die Herstellung des alten Besitzstandes entschieden. Eine neue Leidenszeit für beide Markgrafschaften begann dann mit den Mordbrennerkriegen Ludwigs XIV., obwohl Ludwig Wilhelm früher als andre erkannt hatte, daß die oberrheinischen Lande seit dem Falle von Straßburg (1681) von Frankreich unausgesetzt bedroht waren. Erst der Tod des letzten B.-Badeners, August Georg (21. Okt. 1771), ermöglichte eine Wiederanknüpfung der territorialen Entwickelung, wo sie im Anfang des 16. Jahrh. stehen geblieben war.

Denn auch B.-Durlach hatte die Trennung zu büßen gehabt. Der neuen Lehre frühzeitig (endgültig 1555) zugewandt, war es doch zu schwach, um mit den Schmalkaldenern gemeinsame Sache zu machen. Zur Ohnmacht gesellte sich wie in B.-Baden der Mangel an Persönlichkeiten. Georg Friedrich (s. d.), der Hervorragendste dieser Linie, trat die Regierung an seinen Sohn ab, ehe er als Parteigänger für den Winterkönig beim Beginn des Dreißigjährigen Krieges ins Feld zog. Im übrigen litt die Markgrafschaft weniger durch die verhältnismäßig kurze, 1648 rückgängig gemachte Gegenreformation, als durch Kriegsbedrängnisse: die öfter landflüchtigen Fürsten waren in Basel fast ebenso heimisch wie auf Schloß Karlsburg in Durlach, an dessen Stelle Karl Wilhelm das seit 1715 erbaute, zum Mittelpunkt einer neuen Residenzstadt Karlsruhe (s. d.) gemachte Jagdschloß in der reizlosesten Gegend seines schönen Landes zum dauernden Wohnsitz nahm. Auch die treffliche Regierung Karl Friedrichs (1738–46 unter Vormundschaft) hätte B.-Durlach im Napoleonischen Zeitalter schwerlich vor dem Schicksal der Mediatisierung bewahrt, wäre nicht 1771 die Wiedervereinigung der zähringischen Lande vorausgegangen. Nur die Ortenau und das böhmische Heiratsgut Ludwig Wilhelms fielen als erledigte Lehen an Österreich zurück.

Entstehung des Großherzogtums Baden.

Durch die Wiedervereinigung der Wittelsbachischen Lande unter Karl Theodor (1772, s. Bayern, Geschichte) war die Kurpfalz ein Anhang Bayerns geworden. Der Breisgau als Teil Vorderösterreichs war schon längst ein nur schwach verteidigter Außenposten der habsburgischen Ländermasse gewesen. B. aber eignete sich erst seit 1771 wieder zum Kristallisationspunkte territorialer Neubildungen, obwohl die 3500 qkm der wiedervereinigten Markgrafschaft mit ungefähr 190,000 Einwohnern kein in sich abgeschlossenes Staatsgebilde darstellten.

Im ersten Koalitionskrieg stellte B. sein Kontingent zum Reichsheer, aber nach Moreaus Übergang über den Rhein bei Kehl (21. Juni 1796) wurde B. Schauplatz des Krieges, Karlsruhe von den Franzosen besetzt, und Karl Friedrich (s. d.) mußte zu Stuttgart einen Waffenstillstand (25. Juli 1796) und 25. Aug. zu Paris einen Frieden schließen, wonach B. seine linksrheinischen Besitzungen und die Festung Kehl abtrat, 2 Mill. Frank Kontribution zahlte und ungeheure Lieferungen leistete. Beim Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Febr. 1803 gewann B. aus Rücksicht auf den dem Fürstenhaus nahe verwandten russischen Kaiser Alexander mit der kurfürstlichen Würde ein abgerundetes Gebiet, nämlich: alle diesseit des Bodensees und des Rheins gelegenen Besitzungen des Bistums Konstanz und Teile der Bistümer Basel, Straßburg und Speyer, die pfälzischen Ämter Bretten, Heidelberg, Ladenburg und Mannheim, das Stift Odenheim, die Abteien Frauenalb, Schwarzach, Allerheiligen, Lichtenthal, Gengenbach, Ettenheim, Petershausen und Salmansweiler, die Herrschaft Lahr und die Reichsstädte Offenburg, Gengenbach, Zell, Überlingen und Pfullendorf, insgesamt sehr fruchtbare Gebiete von 3500 qkm mit 240,000 Einw. Auch Kehl wurde wieder badisch, der Talweg des Rheins die Grenze zwischen B. und Frankreich. Das neue Kurfürstentum B. wurde in drei Provinzen geteilt: die badische Markgrafschaft, die badische Pfalzgrafschaft und das obere Fürstentum, und zählte 7200 qkm mit 495,000 Einw. Als Verbündeter Napoleons erwarb der Kurfürst im Frieden von Preßburg (1805) den Breisgau mit Freiburg, die Baar mit Villingen, die Ortenau, das Stift St. Blasien, die Grafschaft Bonndorf und die Stadt Konstanz (2530 qkm mit 160,000 Einw.) und erklärte sich 5. Mai 1806 zum unumschränkten Souverän. Für seinen Beitritt zum Rheinbund erhielt er den großherzoglichen Titel und die Souveränität über sämtliche in seinem Lande gelegene reichsunmittelbare Reichsstände und Reichsritter (Fürstenberg, Leiningen, Löwenstein-Wertheim u. a.), insgesamt 5500 qkm mit 380,000 Einw. Das Großherzogtum B. wurde in zehn Kreise eingeteilt. Für Napoleons Kriege stellte B. 8000 Mann: dieses Kontingent kämpfte 1806–1807 gegen Preußen; 1808 ging eine Br gade nach Spanien, der Rest focht 1809 gegen Österreich. Im Wiener Frieden 1809 erhielt B. von Württemberg einen Landstrich von 750 qkm mit 45,000 Einw. abgetreten, mußte aber 230 qkm mit 15,000 Einw. an das Großherzogtum Hessen abgeben.

Karl Friedrich starb 10. Juni 1811 und hinterließ einen wohlorganisierten Staat von 15,000 qkm mit fast 1 Mill. Einw. Es folgte ihm sein Enkel Karl Ludwig Friedrich (1811–18), der Sohn des 1801 verstorbenen Erbprinzen Karl Ludwig, der, durch seine Vermählung mit Napoleons Adoptivtochter Stephanie Beauharnais dem französischen Kaiserreich eng verbunden, seine Truppen 1812 nach Rußland schickte und 1813 sein Kontingent für den Krieg in Norddeutschland neu organisierte. Erst nach der Schlacht bei Leipzig und der Auflösung des Rheinbundes schloß er sich den Verbündeten an und erhielt den Besitzstand und die Souveränität des Großherzogtums zugesichert; 1815 trat er dem Deutschen Bunde bei. Indes wurde die Integrität des badischen Staatsgebiets von Bayern angefochten, dem von Österreich der Zusammenhang seiner Lande und deshalb beim Aussterben der direkten Nachkommenschaft des regierenden Großherzogs Karl der badische Teil der ehemaligen Kurpfalz versprochen wo den war. Nun starben die beiden Prinzen, welche die Großherzogin Stephanie nach längerer kinderloser Ehe gebar, kurz nach ihrer Geburt unter Umständen, die zu Gerüchten und später zu der grundlosen Behauptung Anlaß gaben, der Findling Kaspar Hauser (s. d.) sei einer dieser Prinzen. Da auch die jüngern Söhne Karl Friedrichs aus seiner ersten Ehe mit einer hessischen Prinzessin keine nachfolgefähigen Erben hatten, so beruhte die badische Erbfolge auf den Söhnen Karl Friedrichs aus seiner zweiten Ehe mit der Freiin Luise Geyer von Geyersberg, den Grafen von Hochberg (s. d.), die am 4. Okt. 1817 zu Markgrafen von B. ernannt und als sukzessionsfähige Prinzen anerkannt wurden. Mit feierlichem Einspruch erklärte Bayern die Grafen von Hochberg für nicht sukzessionsfähig und bemühte sich, seine Ansprüche bei den Mächten zur Geltung zu bringen. Indes auf dem Aachener Kongreß gewann Minister v. Berstett den Kaiser von Rußland, dessen Gemahlin eine badische Prinzessin war, für die badische Sache, und da weder Österreich noch Preußen Bayern eine neue Gebietsvergrößerung gönnten, mußte sich dieses mit dem pfälzischen Amt Steinfels und 2 Mill. Gulden begnügen, wogegen Österreich das Amt Geroldseck an B. abtrat. Durch Vertrag vom 10. Juli 1819 verbürgten Russland, Österreich, England und Preußen den ganzen Besitz stand Badens und erkannten die Grafen von Hochberg als sukzessionsberechtigt an.

Die badischen Verfassungskämpfe 1818–48.

Während sich die badische Regierung noch auf dem Wiener Kongreß gegen repräsentative Landesverfassungen erklärt hatte, beschloß sie zur Festigung der Beziehungen zwischen Herrscher und Volk dem Land eine Verfassung zu geben. Sie wurde 22. Aug. 1818 vom Großherzog verliehen; einen Teil bildet das Hausgesetz von 1817 und der Grundsatz von der Unteilbarkeit und Unveräußerlichkeit des Großherzogtums; ohne Genehmigung der zwei Kammern darf kein Gesetz erlassen, keine Veräußerung von Domänen vorgenommen, keine Anleihe kontrahiert, keine Steuer ausgeschrieben werden. – Dem Großherzog Karl folgte sein Oheim Großherzog Ludwig (1818–30), der als alter Soldat den zahlreichen Anträgen auf liberale Reformen, welche die Zweite Kammer des am 22. April 1819 zusammengetretenen Landtags beschloß, durchaus nicht Folge geben wollte. Die Abgeordneten wurden, soweit sie abhängig waren, gemaßregelt, die Presse beschränkt; das Recht der Stände, im Staatshaushaltsentwurf Abstriche vorzunehmen, und ihr Steuerbewilligungsrecht wurde von der Regierung bestritten. Die liberale Mehrheit der Zweiten Kammer verteidigte unter Führung Rottecks (s. d.) und Itzsteins ihre Rechte; aber 1824 ward der Landtag aufgelöst. Der neue Landtag (mit nur drei Liberalen) nahm 1825 ein Gesetz an, wonach die Zweite Kammer nur alle 6 Jahre neu gewählt und der Landtag alle 3 Jahre versammelt werden solle, und bewilligte alles, was die Regierung wünschte.

Auf Ludwig folgte 30. März 1830 sein Stiefbruder, Großherzog Leopold (1830–52) aus der Hochberger Linie, der sich streng an die Verfassung hielt, die Anhänger des Absolutismus aus seiner Umgebung entfernte und die Neuwahlen 1830 unbeeinflußt ließ. Jetzt gab es eine liberale Mehrheit, das bisherige Ministerium wurde durch ein gemäßigt-liberales ersetzt, dessen bedeutendstes Mitglied L. G. Winter (s. d.) war. Die Regierung gab schon in der Landtagstagung von 1831 den Liberalen in wichtigen Punkten nach: das Gesetz vun 1825 über die Dauer des Landtags wurde aufgehoben, eine Gemeindeordnung, eine Zivilprozeßordnung, die Ablösung der Zehnten und ein neues Preßgesetz, das aber schon 1832 auf Beschluß des Bundestags zurückgenommen werden mußte, zugestanden. Die Erregung des Volkes, durch die Schließung der Universität Freiburg 1832 noch vermehrt, legte sich bald, da die Regierung dem gemäßigten Fortschritte treu blieb und durch Anschluß an den Zollverein, durch ein Forst- und Zehntablösungsgesetz, durch Befreiung der Schule von der Kirche u. a. das materielle und geistige Wohl des Landes förderte. Erst als nach Winters Tod (1838) der reaktionäre Blittersdorff (s. d.) der leitende Minister wurde, schärfte sich die Opposition der Zweiten Kammer besonders wegen der Beeinflussung bei den Landtagswahlen. Auch Blittersdorffs Nachfolger Böckh (1843) und Nebenius (1845) behielten sein System bei, aber aus den Wahlen 1846 gingen die Liberalen noch mehr gestärkt hervor. Jetzt wurde Bekk (s. d.) an die Spitze des Ministeriums berufen, dessen Haltung die Opposition zerspaltete. Die Radikalen unter Hecker (s. d.) und Struve stellten auf einer Volksversammlung in Offenburg (12. Sept. 1847) ihr Programm auf, das die weitgehendsten Forderungen (Vereidigung des Militärs auf die Verfassung, Verwandlung des Heeres in eine Miliz, progressive Einkommensteuer, Ausgleich des Mißverhältnisses zwischen Kapital und Arben) erhob. Die Liberalen tagten 10. Okt. zu Heppenheim und legten das Hauptgewicht auf eine gesamtdeutsche Volksvertretung. Einen dahin gehenden Antrag stellte Bassermann (s. d.) 5. Febr. 1848 in der Kammer und begründete ihn 12. Febr. in einer Rede, die in ganz Deutschland die nationalen Hoffnungen belebte.

Die badische Revolution.

Während der französischen Februarrevolution wurden in B. von den radikalen Agitatoren Hecker, Struve und Fickler allerorts Volksversammlungen abgehalten, welche die Offenburger Forderungen wiederholten. Die Zweite Kammer nahm die letztern erweitert und in zwölf Wünsche zusammengefaßt 4. März fast einstimmig an. Die Regierung erließ eine Amnestie und verhieß Reformen: mehrere Minister wurden durch Liberale ersetzt und an Stelle Blittersdorffs Welcker zum Bundestagsgesandten ernannt (7. März), mit dem Auftrag, beim Bundestag die Berufung einer deutschen Volksvertretung zu beantragen. Als die Regierung zu ihrem Schutz gegen das von Agitatoren fanatisierte Volk Bundestruppen einrücken ließ, und Fickler (s. d.) 8. April in Karlsruhe auf Mathys (s. d.) Veranlassung verhaftet wurde, erhob sich im Seekreis der offene Aufstand. Die wenig zahlreichen Freischaren wurden nach dem kurzen Gefecht bei Kandern (20. April) geschlagen, Hecker floh nach der Schweiz, Freiburg, wo sich die Aufständischen verschanzt hatten, wurde 24. April genommen und 27. April die französisch-deutsche Legion Herweghs, die von Straßburg aus in B. einfiel, bei Dossenbach zersprengt. Die republikanische Partei, der 12 Abgeordnete in der Nationalversammlung angehörten, war damit nicht vernichtet; und die Regierung hoffte, zu schwächlich, durch die Erfüllung der Volkswünsche die Gemüter zu beruhigen. Infolge der Beschlüsse der Frankfurter Nationalversammlung verkündete sie Anfang 1849 die Grundrechte als Gesetz, und eine Reihe gesetzgeberischer Maßnahmen wurden beschlossen, die den Verfassungsstaat vollenden sollten. Die radikale Partei wurde aber hierdurch nicht beschwichtigt, sondern gereizt durch die Ablehnung ihres Antrags, einen konstituierenden Landtag zu berufen, durch die Zweite Kammer (10. Febr. 1849) und ermutigt durch den Ausgang des Prozesses gegen Struve (s. d.), erneuerte sie ihre revolutionäre Agitation unter dem Militär. Eine Soldatenmeuterei in Rastatt 11. Mai gab das Zeichen. Am 12. und 13. Mai verkündeten in Offenburg stürmische Volksversammlungen die Revolution: man beschloß die Verschmelzung des Heeres mit der Volkswehr unter selbstgewählten Führern und errichtete einen Landesausschuß, der die Reichsverfassung mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln durchführen solle. Ein Soldatenaufstand in Karlsruhe am Abend des 13. Mai trieb den Großherzog mit seiner Familie zur Flucht nach dem Elsaß, und ihm folgten 14. Mai die Minister. Der Landesausschuß als einzige tatsächliche Regierung hielt am Nachmittag des 14. Mai unter Führung Brentanos (s. d.), umgeben von Freischaren und rebellischen Soldaten, seinen Einzug in Karlsruhe. Überall im Lande kam nun die revolutionäre Bewegung zum Ausbruch: in Bruchsal wurden die Gefängnisse erbrochen und mit den politischen auch andre Verbrecher befreit; die wehrhafte Jugend wurde vom Landesausschuß unter die Waffen gerufen und bildete mit den meuterischen Soldaten und den Freischaren die Volkswehr. Aber in der am 1. Juni eingerichteten provisorischen Regierung bekämpften sich die Gemäßigten unter Brentano und die roten Republikaner unter Struve, und die am 10. Juni eröffnete konstituierende Landesversammlung in Karlsruhe, die aus lauter Radikalen bestand, erwies sich als unfähig und machtlos. Auch gelang es den Revolutionären nicht, die Nachbarstaaten in die Empörung hineinzuziehen: Hessen und Württemberg wiesen jeden Versuch, den Aufruhr hinüberzuspielen, zurück. Nur mit der provisorischen Regierung der aufständischen Pfalz wurde 17. Mai ein Bündnis geschlossen und in Gemeinschaft mit dieser ein Gesandter nach Paris geschickt, um französische Hilfe zu erbitten. Inzwischen hatten B. und Bayern Preußen um Beistand gebeten und unter der Bedingung, daß B. dem Dreikönigsbündnis beitrete, zugesagt erhalten. Mitte Juni rückte ein preußisches Korps von der Nahe her in die Pfalz ein, ein andres zog von Frankfurt gegen den Neckar, ein Korps Reichstruppen drang an der württembergischen Grenze entlang nach Süden vor: den Oberbefehl führte der nachmalige Kaiser Wilhelm I. Die Aufständischen befehligte der Pole Mieroslawski, der etwas Plan und Ordnung in die militärischen Operationen brachte; aber die Preußen besetzten die Pfalz fast ohne Schwertstreich. Mieroslawski warf sich den aus der Pfalz nach B. übertretenden Preußen 20. Juni bei Waghäusel mit seinen 12,000 Mann entgegen, wurde aber von vier preußischen Bataillonen und einer halben Batterie geschlagen. Nur an wenigen Punkten wagten die Aufständischen noch Widerstand; Regierung und Landesversammlung flüchteten nach Freiburg, wo sie sich Ende Juni auslösten. Die Preußen rückten 25. Juni in Karlsruhe ein, zernierten Anfang Juli Rastatt und besetzten bis 11. Juli ganz B. bis zur Schweizer Grenze. Rastatt mußte sich mit 4500 Mann 23. Juli auf Gnade und Ungnade ergeben. Über die gefangenen Führer der Aufständischen, namentlich die ehemaligen Offiziere, wurde ein strenges Strafgericht verhängt und zahlreiche Todesurteile vollzogen; die politischen Leiter des Aufstandes waren meist nach der Schweiz entkommen. Das Heer wurde nach preußischem Muster neu organisiert, auch für einige Zeit nach preußischen Garnisonen verlegt, während preußische Truppen in B. blieben.

Großherzog Leopold kehrte 18. Aug. 1849 in seine Residenz zurück, ernannte ein neues Ministerium, Klüber-Marschall, und löste den Landtag auf. Die Neuwahlen ergaben eine große ministerielle Mehrheit, die 1850 ein: Reihe von Gesetzen zur Stärkung der Regierung genehmigte. Wie in ganz Deutschland, so gewann auch in B. die Reaktion die Oberhand; sie bewirkte eine Annäherung an Österreich, namentlich nachdem Preußen seine Unionspolitik 1850 aufgegeben, seine Truppen aus B. zurückgezogen und Rastatt geräumt hatte. B. beschickte wieder den Bundestag und unterstützte 1851–52 Österreichs Verlangen, in den Zollverein aufgenommen zu werden. Dem am 24. April 1852 verstorbenen Großherzog Leopold folgte, da der Erbgroßherzog Ludwig (gest. 22. Jan. 1858) regierungsunfähig war, sein zweiter Sohn, Prinz Friedrich (. d.), erst als Regent, seit 1856 als Großherzog.

Die Regierung des Großherzogs Friedrich.

Die Anfänge seiner Regierungszeit waren der Regelung des Verhältnisses zwischen dem Staat und der katholischen Kirche gewidmet, die unter dem Freiburger Erzbischof in der Frage der Vorbildung der Geistlichkeit und sonst jeden Einfluß der Regierung abwies. Im Mai 1854 endlich ließ die Regierung die widersetzlichen Geistlichen und den Erzbischof selbst verhaften, knüpfte aber Verhandlungen mit der römischen Kurie an, und nachdem 1856 der klerikale Minister Meysenbug das Auswärtige und Stengel das Innere übernommen hatten, kam es 28. Juni 1859 zu einem Konkordat mit dem Papst, das der Kirche das Besetzungsrecht in 209 Pfarreien, die Entscheidung in Ehesachen, volle Disziplinargewalt über die Geistlichen, die Aussicht über den Religionsunterricht und die theologische Fakultät in Freiburg, das Recht, Orden einzuführen, u. a. gewährte. Die Veröffentlichung des Konkordats (3. Dez.) rief große Aufregung hervor. Da es eine Verfassungsänderung enthielt, so mußte es der Landtag genehmigen, falls es Rechtsverbindlichkeit erhalten sollte. Aber der Landtag bat um eine gesetzliche Regelung der kirchlichen Angelegenheiten. Der Großherzog entließ Meysenbug und Stengel, berief anderen Stelle Stabel und Lamey, und das neue Ministerium legte 22. Mai dem Landtag sechs Gesetzentwürfe zur Regelung der kirchlichen Verhältnisse vor, die sofort genehmigt wurden. Wenn auch die erzbischöfliche Kurie aufs schärfste protestierte, so ließ sie sich duch in den praktischen Fragen der Pfründenbesetzung und der Verwaltung des Kirchenvermögens auf einen Modus vivendi ein; auch als 1864 ein neues Schulgesetz erlassen wurde, das den Pfarrern nur die Mitgliedschaft in den kollegialischen Schulaufsichtsbehörden einräumte, gestattete sie, um den Einfluß auf die Schule nicht ganz zu verlieren, den katholischen Geistlichen den Eintritt in diese Behörden. Die 1862 erlassene bedingungslose Amnestie und die Einführung der Selbstverwaltung der Gemeinden (1863) befestigten die Herrschaft des liberalen Systems.

Mit dem Eintritt Roggenbachs ins Ministerium als Leiter der auswärtigen Angelegenheiten (1861) und Mathys als Finanzminister (1863) näherte sich B. Preußen wiederum, obwohl der preußische Verfassungskonflikt und Preußens Haltung in der schleswig-holsteinischen Frage 1863–64 die Mehrzahl der Minister und die Liberalen in B., die entschieden für das Recht des Augustenburgers eintraten, persönlich der Vormacht wenig günstig gestimmt hatten. Daher ward der preußenfreundliche Roggenbach im Oktober 1865 durch Edelsheim ersetzt, der 1866 mit Österreich die schleswig-holsteinische Sache durch den Bund entschieden wissen wollte. Die Kammern bewilligten im Mai und Juni die für die Mobilmachung geforderten Gelder. Der Großherzog gab ungern, aber gezwungen seine Zustimmung, denn nach dem Scheitern aller Versöhnungsversuche war Neutralität unmöglich. Das badische Kontingent unter dem Oberbefehl des Prinzen Wilhelm stieß in Frankfurt zum 8. Bundeskorps, dessen Feldzug erst nach der Entscheidung bei Königgrätz begann. Der Prinz lieferte der preußischen Mainarmee beim Rückzug des 8. Bundeskorps von Darmstadt nach Würzburg nur die Gefechte bei Hundheim (23. Juli) und Werbach (24. Juli) und schloß, da ein weiterer Kampf gänzlich nutzlos schien, 28. Juli einen Waffenstillstand mit Preußen, worauf die ba dische Division in die Heimat zurückkehrte. Schon 22. Juli hatte die Zweite Kammer den Großherzog gebeten, den Krieg aufzugeben und den Anschluß an Preußen herbeizuführen; Edelsheim erhielt 24. Juli seine Entlassung, und Mathy (s. d.) bildete 27. Juli ein nationalgesinntes und liberales Ministerium, in das Freydorf (Auswärtiges) und Jolly (Inneres und Justiz) eintraten. Sofort erklärte B. seinen Austritt aus dem Deutschen Bund und schloß 17. Aug. mit Preußen Frieden (Kriegskontribution von 6 Mill. Gulden) sowie ein Schutz- und Trutzbündnis. Dem Wunsche der Kammern entsprechend gab die Regierung unter Mitwirkung des preußischen Militärbevollmächtigten, General v. Beyer, der badischen Armee preußische Bewaffnung und Organisation und führte ein dem preußischen nachgebildetes Wehrgesetz ein (Anfang 1868), worauf v. Beyer selbst das Kriegsministerium übernahm. Den sofortigen Eintritt in den Norddeutschen Bund wünschte Bismarck selbst nicht, um Frankreich nicht den geringsten Vorwand zur Einmischung zu geben. Das Zustandekommen des von Bayern geplanten Südbundes verhinderte Badens ablehnende Haltung. 1870 erklärte B. sofort den Fall des Bündnisses von 1866 für eingetreten und stellte die badische Division, die erst General v. Beyer, dann v. Glümer kommandierte, unter preußischen Befehl; sie wurde der dritten Armee des Kronprinzen zugeteilt, nach der Schlacht bei Wörth mit der Belagerung von Straßburg beauftragt und bildete dann den Hauptteil des 14. Armeekorps des Generals v. Werder, unter dem sie bei Dijon, Nuits und Belfort kämpfte; sie verlor insgesamt 3438 Mann an Toten und Verwundeten. Schon 2. Okt. beantragte B. seinen Eintritt in den Norddeutschen Bund, der durch Vertrag vom 15. Nov. 1870 erfolgte; es behielt bloß die Besteuerung des Branntweines und Bieres als Reservatrecht. Durch die Militärkonvention vom 25. Nov. wurde die badische Division in das 14. preußische Armeekorps umgestaltet; das Kriegsministerium und das des Auswärtigen wurden 1871 aufgelöst, alle Gesandtschaften aufgehoben.

Auch im Innern waren das Ministerium, dessen Leitung nach Mathys Tode (3. Febr. 1868) Jolly (s. d.) erhielt, und der Landtag bestrebt, durch Reformen die geistige und materielle Entwickelung des Landes zu fördern. Ein Ministerverantwortlichkeitsgesetz, ein Preßgesetz und ein Schulgesetz, das den allgemeinen Schulzwang einführte, wurden 1867, ein Verfassungsgesetz, das die Rechte der Zweiten Kammer erweiterte, 1869 und ein neues Wahlgesetz 1870 vereinbart. Der Streit mit der Freiburger Kurie wurde durch eine Verordnung vom 6. Sept. 1867, die allen Geistlichen eine staatliche Prüfung vorschrieb, deren Befolgung aber die Kurie allen katholischen Geistlichen verbot, wieder angefacht, und nach dem Tode Vicaris (14. April 1868) blieb das Freiburger Erzbistum lange Zeit unbesetzt. Nun wurden 1869 die obligatorische Zivilehe und die Standesämter eingeführt und 1870 Stiftungen, die nicht kirchlichen Zwecken gewidmet waren, der kirchlichen Verwaltung entzogen. 1872 wurden die Ordensmitglieder vom Elementarunterricht und von der Aushilfe in der Seelsorge ausgeschlossen, den nicht staatlich geprüften Pfarrern die Ausübung geistlicher Handlungen verboten und alle Knabenseminare und Konvikte geschlossen; dagegen wurde die Bildung altkatholischer Gemeinden begünstigt. Jolly brachte 1876 noch ein Pfarrdotationsgesetz und ein neues Schulgesetz, das konfessionell gemischte Volksschulen gestattete, durch, erhielt aber 21. Sept. 1876 seine Entlassung und ward durch Turban als Staatsminister ersetzt. Dieser führte 1878–79 die Reichsjustizreform durch und bahnte 1880 die Versöhnung mit der Kurie an. Nachdem diese in dem Examenstreit prinzipiell nachgegeben hatte, indem sie die Einholung des Dispenses gestattete, wurde das Staatsexamen überhaupt fallen gelassen und als Vorbildung für die Geistlichen nur das Maturitätsexamen und dreijähriger Universitätsbesuch gefordert; 1882 wurde auch der erzbischöfliche Stuhl durch Ernennung des gemäßigten Domkapitulars Orbin wieder besetzt. 1888 wurden die Herstellung der katholischen Seminare und Konvikte und die Zulassung von Ordensgeistlichen unter gewissen Beschränkungen vom Landtage genehmigt, aber bei den Wahlen zum Landtag 1891 behaupteten die Nationalliberalen nur mit einer Stimme die Mehrheit, seit 1893 nur mit Hilfe der Konservativen. 1897 gewannen die Ultramontanen nebst Demokraten, Sozialdemokraten und Freisinnigen die Mehrheit und suchten eine Änderung des Wahlrechts auf demokratischer Grundlage durchzuführen; doch setzte die Regierung heftigen Widerstand entgegen. Der Großherzog versicherte den Staatsminister Nokk (s. d.), der seit Turbans Rücktritt 1893 das Portefeuille inne hatte, seines Vertrauens und ernannte die Präsidenten der Ministerien des Innern und der Finanzen, Eisenlohr und Buchenberger, 15. Sept. 1899 zu Ministern. Nach Eisenlohrs Rücktritt 17. Sept. 1900 erhielt die Leitung des Ministeriums des Innern Schenkel (s. d.). Am 27. Juni 1901 trat auch Nokk zurück, und an seine Stelle trat in der Leitung des Staatsministeriums v. Brauer (s. d.), während der bisherige Oberstaatsanwalt v. Dusch (s. d.) das Ministerium für Justiz, Kultus und Unterricht leitet.

[Geschichtsliteratur.] Vierordt, Badische Geschichte bis zum Ende des Mittelalters (Tübingen 1865); v. Weech, Badische Geschichte (Karlsr. 1890); Drais, Geschichte der Regierung und Bildung von B. unter Karl Friedrich (Freib. 1818, 2 Bde.); Nebenius, Karl Friedrich von B. (das. 1868); v. Weech, B. unter den Großherzögen Karl Friedrich, Karl, Ludwig, 1738–1830 (das. 1863); Mone, Quellensammlung zur badischen Landesgeschichte (Karlsr. 1848–1867, Bd. 1–4); Häusser, Denkwürdigkeiten zur Geschichte der badischen Revolution (Heidelb. 1851); Bekk, Die Bewegung in B. (Mannh. 1850, Nachtrag 1852); v. Weech: B. in den Jahren 1852–77 (Karlsr. 1877), Geschichte der badischen Verfassung (das. 1868), Badische Biographien (Heidelb. u. Karlsr. 1875–91, 4 Bde.); Leonhard Müller, Badische Landtagsgeschichte (Berl. 1899–1902, 4 Tle.); E. H. Meyer, Badisches Volksleben im 19. Jahrhundert (Straßb. 1900); v. Chrismar, Genealogie des Gesamthauses B. (Gotha 1891); Kienitz, Historische Karte des Großherzogtums B. (Karlsr. 1886) und die Geschichtskarten bei Art. »Deutschland«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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