Aufruhr

Aufruhr

Aufruhr (Aufstand, Seditio, Tumultus), im weitern Sinn oft als gleichbedeutend mit Empörung, Tumult und Auflauf gebraucht für jede öffentliche Widersetzung und Auflehnung gegen die verfassungsmäßige Obrigkeit; in der strafrechtlichen Bedeutung des Wortes aber eine bei öffentlicher Zusammenrottung (s. Auflauf) mit vereinten Kräften gegen die Obrigkeit verübte Nötigung oder Widersetzung. Das Strafgesetzbuch des Deutschen Reiches (§ 113 ff.) hebt die Fälle hervor, daß entweder bei der öffentlichen Zusammenrottung einem Beamten in der rechtmäßigen Ausübung seines Amtes mit Gewalt und mit vereinten Kräften Widerstand geleistet oder auf ihn ein tätlicher Angriff erfolgt, oder daß dabei versucht worden ist, eine Behörde oder einen Beamten durch Gewalt oder Drohung zur Vornahme oder Unterlassung einer Amtshandlung zu nötigen. Strafe: für jeden Teilnehmer Gefängnis, für die Rädelsführer und diejenigen Aufrührer, die die eigentliche Widersetzungs- oder Nötigungshandlung selbst verübten, Zuchthaus bis zu 10 Jahren, wofern nicht etwa mildernde Umstände vorliegen. Auch kann auf Zulässigkeit der Polizeiaufsicht erkannt werden. Besonders streng wird der sogen. militärische A. bestraft. Wer während eines gegen das Deutsche Reich ausgebrochenen Krieges einen A. unter den deutschen oder verbündeten Truppen erregt, wird mit lebenslänglicher Zuchthausstrafe, jedenfalls aber mit mindestens 10jähriger Zuchthausstrafe bestraft (§ 90 des Reichsstrafgesetzbuches). A. von Angehörigen der Armee wird im Frieden mit Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes und Gefängnisstrafe, Rädelsführer und Anstifter mit Zuchthaus, bestraft, im Felde trifft letztere die Todesstrafe, wie auch A. vor dem Feind gegen sämtliche Beteiligte mit Tod bestraft wird. Vgl. Kriegsartikel für Heer und Marine, Art. 27. – Nach dem österreichischen Strafgesetzbuch (§ 73) liegt A. dann vor, wenn es bei einer, aus was immer für einer Veranlassung entstandenen Zusammenrottung durch die Widerspenstigkeit gegen die vorausgegangene Abmahnung der Behörde und durch die Vereinigung wirklich gewaltsamer Mittel, so weit kommt, daß zur Herstellung der Ruhe und Ordnung eine außerordentliche Gewalt angewendet werden muß. Die Strafe ist sehr verschieden: 1 Jahr bis zu lebenslänglichem schweren Kerker, bei Standrecht sogar Todesstrafe.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Aufruhr — Aufruhr …   Deutsch Wörterbuch

  • Aufruhr — (Seditio, Tumultus, Rebellio), im weitesten Sinne jedes eigenmächtige offene Auftreten mehrerer Unterthanen wider die bestehende Obrigkeit, um wider den kundgegebenen Willen ihrer Organe eigene willkürliche Forderungen durchzusetzen. Durch den… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Aufruhr — Aufruhr, Zusammenrottung mehrerer Personen, bei der gegen die gesetzliche Tätigkeit der Organe der öffentlichen Autorität gewaltsame Selbsthilfe geübt wird; bei längerer Dauer wird der A. zur Empörung oder Rebellion. Er wird nach dem Deutschen… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Aufruhr — ist der von Mehreren ausgehende gewaltsame Widerstand gegen die Anordnungen der rechtmäßigen Obrigkeit …   Herders Conversations-Lexikon

  • Aufruhr — ↑Insurrektion, ↑Rebellion, ↑Revolte, ↑Tumult …   Das große Fremdwörterbuch

  • Aufruhr — Sm std. (14. Jh., Standard 15. Jh.) Stammwort. Eine im Niederdeutschen beginnende Verstärkung von Ruhr im Sinne von heftige Erregung (zu rühren). Zunächst Femininum wie das Grundwort, dann seit dem 16. Jh. Übergang zum Maskulinum (in Analogie zu… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Aufruhr — »Empörung, Tumult, Erhebung«: Die seit dem 15. Jh. bezeugte Zusammensetzung enthält als Grundwort das unter ↑ Ruhr behandelte Substantiv in dessen älterer Bed. »heftige Bewegung«. Abl.: Aufrührer (15. Jh.); aufrührerisch (18. Jh., für älteres… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Aufruhr — Polizeikräfte lösen in Frankreich einen Aufruhr am 1. Mai 1891 auf Aufruhr bedeutet eine Aktion einer größeren Menschenmenge gegen eine bestehende Ordnung in Form von Auflehnung und Zusammenrottungen insbesondere gegen die Staatsgewalt.[1] Sie… …   Deutsch Wikipedia

  • Aufruhr — Tumult; Unruhe; Ausschreitung; Krawall; Aufstand; Meuterei; Rebellion; Revolte; Aufwiegelung; Terz (umgangssprachlich); Theater ( …   Universal-Lexikon

  • Aufruhr — der Aufruhr, e (Mittelstufe) gewaltsamer Protest gegen die Staatsgewalt Beispiel: Der Aufruhr wurde blutig niedergeschlagen. Kollokation: in Aufruhr geraten der Aufruhr (Aufbaustufe) eine sehr starke Erregung Synonyme: Aufregung, Wallung Beispiel …   Extremes Deutsch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”