Souverän

Souverän

Souverän (franz. souverain, v. mittellat. superanus, »zu oberst befindlich«), höchst, oberst, oberherrlich, unabhängig. So spricht man von einem souveränen Urteil, von dem es keine Berufung an ein höheres Gericht gibt; einem souveränen Heilmittel, das unfehlbar gegen ein bestimmtes Leiden wirkt; von souveräner Verachtung etc. Namentlich aber wird im Staatsrecht der Inhaber der höchsten Gewalt im Staate, die von keiner andern Macht abhängig ist, als S. und jene höchste Machtvollkommenheit selbst als Souveränität bezeichnet (s. Staatshoheit); daher Souveränitätsrechte, soviel wie Hoheitsrechte (s. Staat). Nicht selten wird der Ausdruck Souveränität auch gebraucht für Suzeränität (s. Oberhoheit).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • souverän — Adj. (Aufbaustufe) nicht von anderen Staaten abhängig Synonyme: unabhängig, eigenständig, frei, eigenverantwortlich, autonom, selbstbestimmt, selbstständig, selbstverantwortlich Beispiel: Das Volk ist seit Jahren souverän. Kollokation: souverän… …   Extremes Deutsch

  • Souverän — Souverǟn, er, ste, adj. et adv. aus dem Franz. souverain, unumschränkt, keinem andern von seinem Verhalten zur Rechenschaft verbunden, unumschränkt. Ein souveräner König. Souverän seyn, regieren …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • souverän — Adj unabhängig, unumschränkt, sicher, überlegen erw. fach. (17. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. souverain, dieses über mittellateinische Vermittlung (früh rom. * superanus) zu l. super über . Auch substantiviert als Souverän; Abstraktum:… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • souverän — »die staatlichen Hoheitsrechte uneingeschränkt ausübend«, auch allgemein übertragen gebraucht im Sinne von »jeder Situation gewachsen, überlegen«: Das Adjektiv wurde im 17. Jh. aus gleichbed. frz. souverain entlehnt, das seinerseits ein mlat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Souverän — »die staatlichen Hoheitsrechte uneingeschränkt ausübend«, auch allgemein übertragen gebraucht im Sinne von »jeder Situation gewachsen, überlegen«: Das Adjektiv wurde im 17. Jh. aus gleichbed. frz. souverain entlehnt, das seinerseits ein mlat.… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Souverän — Souvĕrän (spr. ßuw , frz. souverain), unumschränkt; das Staatsoberhaupt in monarchischen Staaten. Souveräne Staaten, solche, die in keiner rechtlichen Abhängigkeit von andern Staaten stehen; halbsouveräne, solche, deren Selbständigkeit zugunsten… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Souverän — Souverän, frz. deutsch (vom lat. superior, der Höhere, Herr), der Inhaber der S.ität eines Staats. Diese besteht in allen Regierungsrechten, sowohl nach Innen (ausübende u. gesetzgebende Gewalt) als nach Außen (Krieg, Verträge). In unumschränkten …   Herders Conversations-Lexikon

  • Souverän — Unter einem Souverän (von lateinisch superanus ‚über allen stehend‘) versteht man den Inhaber der Staatsgewalt, in Republiken ist dies das Staatsvolk, in Monarchien der Monarch, häufig also ein König oder Fürst. Zur Zeit des Absolutismus war …   Deutsch Wikipedia

  • Souverän — Regent; Gebieter; König; Monarch; Herrscher; Machthaber; Potentat; Herr * * * sou|ve|rän [zuvə rɛ:n] <Adj.>: 1. Souveränität (2) besitzend: ein souveräner Staat. Syn …   Universal-Lexikon

  • souverän — selbstsicher; selbstbewusst; forsch; uneingeschränkt; selbstständig; unumschränkt * * * sou|ve|rän [zuvə rɛ:n] <Adj.>: 1. Souveränität (2) besitzend: ein souveräner Staat. Syn.: ↑ …   Universal-Lexikon

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