- Oldenburg [1]
Oldenburg (hierzu Karte »Oldenburg«), zum Deutschen Reiche gehöriges Großherzogtum, besteht aus drei gesonderten Gebieten: dem an der Nordsee, der untern Weser und der Hunte liegenden Herzogtum O., dem im östlichen Holstein gelegenen Fürstentum Lübeck und dem Fürstentum Birkenfeld am südöstlichen Abhang des Hunsrück. Das Haupt- und Stammland, das Herzogtum O., erstreckt sich zwischen 52°29´-53°44´ nördl. Br. und 7°37´-8°37´ östl. L., wird von der Nordsee, die an den Mündungen der Jade und Weser zwei Meerbusen bildet und die kleine Insel Wangeroog umgibt, der preußischen Provinz Hannover und dem Gebiete der Hansestadt Bremen begrenzt. Zu ihm gehört seiner natürlichen Lage und Beschaffenheit nach das an Preußen abgetretene Gebiet von Wilhelmshaven (s. d.). Das Fürstentum Lübeck mit der Hauptstadt Eutin liegt in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein zwischen dem Plöner See und der Ostsee und ist 1866 durch das von Preußen abgetretene holsteinische Amt Ahrensböck abgerundet. Das Fürstentum Birkenfeld wird ganz von der preußischen Rheinprovinz umschlossen (s. Karte »Rheinprovinz«).
[Bodenbeschaffenheit.] Das Herzogtum O. und das Fürstentum Lübeck gehören der Norddeutschen Tiefebene an; das Fürstentum Birkenfeld ist bergig. Das Hauptland wird nur im S. von einigen Hügelketten durchzogen, von denen die Dammerberge sich bis 85 m ü. M. erheben. Das sonst ebene Land besteht meist aus Geestland (Heide-, Sand- und Moorboden) und, besonders an der Jade und Weser, aus fettem Marschboden. Vor den Marschen dehnt sich ein nur durch die Strommündungen und die Betten der Küstenflüßchen durchbrochener Landstrich, Watt und Plate genannt, aus, der von der Flut größtenteils überspült, bei tiefer Ebbe aber teilweise trocken gelegt wird. Künstliche Uferbauten, die sogen. Deiche, die sich auch landeinwärts längs der Flüsse hinaufziehen, schützen die Marschen vor Überflutung. Hinsichtlich der Bodenbeschaffenheit der Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld verweisen wir auf die betreffenden Artikel. Das Hauptland ist gut bewässert. Die Weser, Grenzfluß gegen Bremen und Hannover (an dessen rechtem Ufer nur das Land Wührden [Gemeinde Dedesdorf] liegt), früher bloß von Brake an, seit der 1894 vollendeten Weserkorrektion von Bremen an für große Seeschiffe fahrbar, empfängt in O. bei Elsfleth die schiffbare Hunte, unter deren Zuflüssen die ebenfalls schiffbare Ollen und die Lethe die bedeutendsten sind. Die Hase und die Leda münden in die Ems. Unter mehreren kleinen Küstenflüssen, die durch in den Deichen befindliche Entwässerungsschleusen (Siele) in das Meer abfließen, ist die Jade der bedeutendste. Zahlreiche Kanäle dienen zur Entwässerung, zum geringen Teil auch zur Bewässerung des Landes sowie zur Schiffahrt. Unter den letztern ist von besonderer Bedeutung für die Aufschließung der binnenländischen Moore der 1894 in einer Länge von 45 km fertig gestellte Hunte-Emskanal. Die in Kanäle umgeschaffenen Küstenflüsse heißen Tiefe oder Sieltiefe. Das Fürstentum Lübeck wird von der Trave berührt, die aus demselben die Schwartau empfängt, während die zahlreiche Seen durchlaufende Schwentine in den Kieler Meerbusen mündet. Das Fürstentum Birkenfeld hat die Quellen und den Oberlauf der Nahe. Von Seen sind in O. hervorzuheben: der Dümmer an der südöstlichen Grenze des Landes, 5,75 km lang, 3,25 km breit, von der Hunte durchflossen; das Zwischenahner Meer, nordwestlich von der Stadt O., 3 km lang, fast 2 km breit, und das sogen. Große Bullenmeer. Reicher an Seen ist das Fürstentum Lübeck, wo der Plöner, Eutiner, Diek- und Kellersee hervorzuheben sind. Das Klima des Herzogtums ist gemäßigt und feucht; das ebene und waldarme Land ist den Stürmen sehr ausgesetzt. Die Feuchtigkeit bewirkt, daß Graswuchs und Laub im Herbst auffallend lange frisch bleiben, hat aber in den niedrig gelegenen Marschen mit ihren zahlreichen, träge fließenden Wasserzügen vielfach Wechselfieber im Gefolge. In der Stadt O. war die Temperatur im kältesten Monat im Mittel -0,9°, im wärmsten +16,5°, in Jever -0,7 und 15,9°, in Eutin +0,4 und 16,7°. Das Barometer schwankte im Monatsmittel in der Stadt O. von 757,9–761,1 mm, in Jever von 756,2–760,7, in Eutin von 752,8–760,4 mm, die Niederschläge in O. von 35,6–69,3 mm, in Jever von 32,7–100,6, in Eutin von 30,9–101,2 mm. Der Boden zerfällt seiner Beschaffenheit nach in Geest und Marsch. Die höher gelegene sandige, heidereiche Geest ist im südlichen Teile des Landes am ausgedehntesten und erhebt sich zuweilen nicht unbedeutend über die nahen Flüsse. Der Hümmling, eine hier bis zu 63 m ansteigende, mit Heidekraut bewachsene Sandfläche, zieht sich vom Hannoverschen ins Oldenburgische herein. Geest und Marsch sind von großen Mooren und moorigen Landstrichen mannigfach durchzogen. Fette Marschgegenden sind besonders das Jeverland, westlich vom Jadebusen, und das Butjadingerland, östlich von demselben. Mineralquellen besitzt das Land nicht, dagegen auf Wangeroog ein Seebad.
[Areal und Bevölkerung.] Das Areal des Großherzogtums O. und seiner Teile beträgt:
Die Bevölkerung des Großherzogtums betrug 1837: 262,171, Ende 1900 dagegen 399,183 und 1905 (nach vorläufiger Feststellung) 438,195 Seelen, was in diesen 68 Jahren eine Zunahme von 176,024 Köpfen oder jährlich 0,9 Proz. ergibt. Es ist dies eine außerordentlich schwache Vermehrung, die teils in den regelmäßigen Abflüssen der ländlichen Bevölkerung in die benachbarten größern Städte (Bremen, Bremerhaven, Wilhelmshaven, Hamburg, Lübeck), teils in einer wenigstens bis 1890 lebhaften überseeischen Auswanderung, die besonders aus dem südlichen Teile des Herzogtums O., dem oldenburgischen (katholischen) Münsterland, stattfand, ihren Grund hat. Bei obiger Zunahme ist noch zu berücksichtigen, daß seit 1855 die Bevölkerung des Staates durch die Erwerbung der einstigen Herrschaft Kniphausen am Jadebusen und des vormaligen holsteinischen Amtes Ahrensböck eine Erweiterung, hingegen durch die Abtretung des heutigen preußischen Jadegebiets einen freilich sehr bescheidenen Abbruch erfahren hat. Von der Gesamtbevölkerung kommen auf den Hauptbestandteil des Staates, das Herzogtum O., 318,434 (1905: 353,240) oder 79,7 Proz., auf das Fürstentum Lübeck 37,340 (1905: 38,510) oder 9,4 Proz. und auf das Fürstentum Birkenfeld 43,409 (1905: 46,445) oder 10,9 Proz. Auf die einzelnen Verwaltungsbezirke des Herzogtums O. verteilte sich die Bevölkerung 1900 wie folgt:
Die Dichtigkeit der Bevölkerung beträgt (1905) nur 68 Einw. auf 1 qkm. Dies rührt besonders von dem überwiegend agrarischen, sehr lose besiedelten und mit wenig Städten besetzten Herzogtum O. her, wo nur 65 Einw. auf 1 qkm kommen. Innerhalb des Herzogtums ist die durchweg in Kultur genommene Marsch weit dichter als die vielfach sterile, von großen unkultivierten Moor- und Heideflächen noch durchzogene Geest bevölkert; namentlich die Münstersche Geest erweist sich mit nur 35 Einw. auf 1 qkm sehr menschenarm. In den beiden Fürstentümern kommen in Lübeck auf 1 qkm 71 und in dem vorherrschend industriellen Birkenfeld 92 Köpfe. Die Bevölkerung lebt in 2841 einzelnen Wohnplätzen, d.h. außerordentlich zerstreut. Städte, d.h. dichter geschlossene Wohnplätze von mindestens 2000 Einw., gibt es (1900) im ganzen nur 19 mit einer Bevölkerung von 115,160 Köpfen. Das macht wenig mehr als ein Viertel der Gesamtheit oder 28,8 Proz. aus, so daß auf die ländliche Bevölkerung 71,2 Proz. entfallen. Die Einwohner sind Deutsche und zwar im Herzogtum O. auf der Geest vom niedersächsischen, in der Marsch vom friesischen, im Fürstentum Lübeck vom niedersächsischen, im Fürstentum Birkenfeld vom fränkischen Stamm. Die Friesisch redende Bevölkerung findet sich nur noch im W. des Herzogtums (in dem von Mooren eingeschlossenen Sagterlande) und betrug 1890: 2471 Köpfe. Am 1. Dez. 1900 waren im Herzogtum O. 238,078 Evangelische (meist Lutheraner), 78,348 Katholiken, 1199 andre Christen, 809 Israeliten; im Fürstentum Lübeck 36,912 Evangelische (Lutheraner), 392 Katholiken, 21 andre Christen, 15 Israeliten; im Fürstentum Birkenfeld 34,523 Evangelische (Unierte), 8180 Katholiken, 182 andre Christen, 524 Israeliten. Die katholische Kirche ist in den früher münsterschen Ämtern Vechta, Kloppenburg und Friesoythe vorherrschend. Von christlichen Sekten sind in O. und zwar besonders im Herzogtum O. Baptisten, Mennoniten, Methodisten und im Fürstentum Birkenfeld Altkatholiken vertreten.
Was die geistige Kultur betrifft, so bestehen im Großherzogtum gegenwärtig ca. 620 Volks- oder Elementarschulen, 2 Schullehrerseminare (ein evangelisches in Oldenburg, ein katholisches in Vechta), an öffentlichen Lehranstalten 6 Bürgerschulen, 5 Gymnasien (in Oldenburg, Jever, Eutin, Vechta [katholisch] und Birkenfeld), eine Oberrealschule (in Oldenburg), 3 höhere Bürger- und Realschulen (Varel, Delmenhorst, Oberstein-Idar), 3 höhere Töchterschulen (Oldenburg, Varel, Delmenhorst), eine Taubstummenanstalt in Wildeshausen, 2 Ackerbauschulen (in Varel und Kloppenburg), mehrere landwirtschaftliche Winterschulen, eine Navigationsschule in Elsfleth, eine staatliche Baugewerk- und Maschinenbauschule (in Varel a. Jade). In Oldenburg sind auch eine öffentliche Bibliothek (als Staatsanstalt), ein Naturalienkabinett, eine Münz- und Antiquitätensammlung, eine Bildergalerie und ein Theater (als großherzogliche Anstalten) und ein Landesgewerbemuseum.
[Gewerbszweige.] Haupterwerbsquellen der Bevölkerung sind im Herzogtum O. und im Fürstentum Lübeck die Landwirtschaft und die Viehzucht, für deren Hebung neuerdings sowohl von seiten des Staates durch Förderung des Berieselungs- und des Kanalisationswesens, durch Körungsgesetze, durch Aufforstung der Heiden als durch die Tätigkeit der landwirtschaftlichen Vereine viel geschehen ist. Im Herzogtum O. kommen auf die Marsch etwa 1100 qkm, auf die Geest 4200 qkm, ferner auf die wirklich in Kultur genommene Fläche 66,55 Proz., auf das noch unkultivierte Areal 1795 qkm oder 33,45 Proz. der Gesamtfläche. Obwohl also noch ein Drittel des Bodens durch weite Moor- und Heidestrecken der Kultur entzogen ist, bedeutet der gegenwärtige, zumal durch Teilung der großen Marken und Gemeinheiten und deren Aufforstung herbeigeführte Zustand einen wesentlichen Fortschritt, da noch 1870 der unkultivierte Boden über zwei Fünftel (43 Proz.) ausmachte. Am ergiebigsten ist der Ackerbau in der Marsch, zumal an Weizen; außerdem werden gebaut: Roggen, Gerste, Hafer, Bohnen, Erbsen, Raps (besonders in der Marsch), Hanf (im Stedingerland), Flachs und Hopfen (in der Geest), Zichorien (im südlichen Teil des Herzogtums O.), Kartoffeln und Buchweizen (besonders in den Moorgegenden), wo das Land dazu, wie zum Roggenbau, durch Brennen vorbereitet wird, woher der unter dem Namen »Höhen- oder Herauch« weit in Deutschland bekannte Moorrauch stammt. Der Obstbau ist im Herzogtum O. und Fürstentum Lübeck von geringer Bedeutung. Etwas Wein wird im Fürstentum Birkenfeld gebaut. Von großer Bedeutung im ganzen Großherzogtum ist die Viehzucht. Die Pferde, besonders der Marsch, sind durch ihre Stärke ausgezeichnet (vgl. Hofmeister, Die Pferdezucht des Großherzogtums O., Oldenb. 1885). Die Rindviehzucht ist ebenfalls und in erster Linie in den mit fetten Weiden und Wiesen ausgestatteten Marschen und im Fürstentum Birkenfeld stark verbreitet. Der schwarzbunte sogen. Oldenburger Schlag hat sich einen anerkannten Namen erworben und wird weithin in beträchtlichem Maß ausgeführt. Die einst wegen der ausgedehnten Heiden sehr entwickelte Schafzucht in den früher münsterschen Landesteilen, namentlich in den Ämtern Kloppenburg, Friesoythe und Wildeshausen, die sich jedoch fast nur auf die Züchtung der unveredelten sogen. Heidschnucke erstreckt, ist neuerlich sichtlich zurückgegangen; ebenso findet Bienenzucht vornehmlich in den Heidegegenden statt. Einigen Ertrag gewährt die Fischerei, von geringem Belang dagegen ist die Jagd. Das Herzogtum O. ist sehr holzarm; sein Forstboden beträgt 425 qkm (7,68 QM.), d.h. nicht mehr als 7,9 Proz. der Gesamtfläche, wogegen im Fürstentum Birkenfeld der Waldbestand 209 qkm (3,81 QM.) oder bereits 39,6 Proz. ausmacht. Die vorherrschenden Holzarten sind im Herzogtum O. die Eiche und Kiefer, in den beiden andern Landesteilen die Buche. Der Bergbau kommt nur im Fürstentum Birkenfeld und zwar auf Schiefer, Blei und Kupfer vor, ist indessen mit Ausnahme des Schiefers von keiner erheblichen Bedeutung. Im Herzogtum wird auch Raseneisenstein, namentlich an den Nebenflüssen der Ems, in ziemlicher Menge gefunden, eine Verhüttung hat sich jedoch nicht rentabel erwiesen. Torflager gewähren vielen Gegenden des Hauptlandes einen hervorragenden Nahrungszweig. Für das Herzogtum O. (Sitz Oldenburg) und das Fürstentum Lübeck (Sitz Eutin) besteht je eine Landwirtschaftskammer, in ersterm mit einer Versuchs- und Kontrollstation verbunden.
Die industrielle Tätigkeit, die namentlich im Fürstentum Birkenfeld zu Hause ist, hat sich in den letzten Jahrzehnten, nachdem die Einführung der Gewerbefreiheit (1861) hierzu einen Anstoß gegeben und Eisenbahnlinien das Hauptland durchziehen (seit 1867), auch in diesem letztern beträchtlich gehoben und wird durch mehrere Gewerbevereine gefördert. Einen erfreulichen Fortschritt zeigt namentlich die Eisenindustrie wie die Torf- und Holzverwertung, ebenso der weitverbreitete und durch die Herstellung sogen. Klinker, besonders harter Ziegelsteine, ausgezeichnete Ziegelindustrie, zumal im Norden des Herzogtums. Als der Sitz verschiedener Industrien (Zigarrenfabrikation, Korkschneiderei als Fabrik- u. Hausbetrieb, Linoleumfabrikation) ist neuerlich die Stadt Delmenhorst zu Bedeutung gelangt; insbesondere findet sich hier eine großartige Wäscherei überseeischer Wollen. Wie dieses Unternehmen, sind viele der andern Delmenhorster Geschäfte von Bremer Häusern angelegt und (namentlich in der Tabakbranche) auf der Zugehörigkeit zum Zollgebiet gegenüber dem bis 1888 davon ausgeschlossenen Bremen begründet. Ähnliches findet in dem Fabrikdorf Lohne statt. In dem Hafenorte Nordenham befindet sich eine große Niederlassung der deutschen Kabelwerke, ebenso der Nordseefischereigesellschaft nebst Räuchereien. Neuerlich ist auch die Stadt O. und der Vorort Osternburg der Sitz größerer Fabriken geworden, namentlich hat die Glasfabrikation (Herstellung von Bierflaschen) ansehnlichen Umfang. Altberühmt ist die Achatschleiferei im Fürstentum Birkenfeld (s. d.). Aus der Gegend von Wardenburg und des Münsterlandes, südlich von der Stadt O., wanderten früher jährlich viele Männer als Stuckaturarbeiter und zum Grasschnitt nach Holland, doch hat das in letzter Zeit stark abgenommen. Eine entschiedene Bedeutung für das Herzogtum hat die Schiffahrt, wenn sie auch neuerlich an Rentabilität eingebüßt hat. Dieselbe wirkt auf das gewerbliche Leben zurück im Schiffbau, der am Ufer der Weser, der Jade und der Nebenflüsse der Ems früher im allgemeinen ziemlich lebhaft betrieben wurde, jedoch gegenwärtig infolge der Verbreitung eiserner Schiffe nachgelassen hat. Die Reederei des Herzogtums O. umfaßte 1905: 238 Seeschiffe von 54,385 Reg.-Ton. (darunter 28 Dampfer von 17,140 Reg.-Ton.). Ganz besonders tragen die Hafenstädte Elsfleth, Brake (letzteres Freihafen), ferner Varel und Hooksiel zu diesen Zahlen bei. Das größte Schiffahrtsunternehmen ist die Oldenburgisch-portugiesische Dampfschiffahrtsgesellschaft, die über 20 Dampfer mit zusammen 15,458 Reg.-Ton. verfügt. 1904 kamen in oldenburgischen Häfen an: 3797 Seeschiffe mit 504,093 Reg.-Ton. Gehalt; es gingen ab: 3936 Seeschiffe mit 422,022 Reg.-Ton. Gehalt. Die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hat 36 Zweigvereine und etwa 2000 Mitglieder im Herzogtum. Eisenbahnen bestanden noch bis 1866 im Großherzogtum nicht, abgesehen von der Rhein-Nahebahn, die das Fürstentum Birkenfeld der Länge nach durchzieht. Gegenwärtig haben alle drei Landesteile Bahnen. Eutin liegt an der von Lübeck nach Neumünster und Kiel sowie nach dem Ostseehafen Neustadt führenden Bahn. Das Herzogtum hat 578 km Staatsbahnen, bez. durch den Staat verwaltete Bahnen, die seit kurzem sämtlich normalspurig sind. Die Bahnen verbinden Osnabrück mit Wilhelmshaven und Jever, Bremen mit Neuschanz (holländische Grenze) und durch eine Zweigbahn von Hude nach Nordenham die genannten Orte mit der Wesermündung. Auch eine direkte Bahn geht von Oldenburg zur Weser (Brake). Dazu sind neuerlich eine größere Anzahl Lokalbahnen gekommen. Das Netz der Landstraßen ist in gutem Stand. Es beziffert sich im Herzogtum gegenwärtig auf ca. 1400 km. Eigentümlich sind im N. des Landes, vorzüglich in der Marsch, die vortrefflichen, von Backsteinen hergestellten Klinkerstraßen. Von erheblicher Bedeutung für den allgemeinen Verkehr sind die öffentlichen Kreditanstalten und Vereine, unter denen besonders die Oldenburger Landesbank, die Spar- und Leihbank mit Filialen in Brake, Wilhelmshaven und Osnabrück und die Genossenschaftsbank hervorragen. Für amortisierbare Darlehen zugunsten des Grundbesitzes, insbes. für landwirtschaftliche Meliorationen, ist neuerlich auch eine staatliche Bodenkreditanstalt begründet worden. Für das Herzogtum bestehen (in Oldenburg) eine Handelskammer und eine Handwerkskammer, für das Fürstentum Birkenfeld ein Gewerberat in Oberstein, während für Handwerksachen in beiden Fürstentümern die Handwerkskammern in Altona und Saarbrücken zuständig sind. Die soziale Versicherung ist vertreten im Herzogtum durch die Landesversicherungsanstalt Oldenburg und die Berufsgenossenschaft Oldenburger Landwirte, das Fürstentum Lübeck ist angeschlossen an die Landesversicherungsanstalt Schleswig-Holstein und an die schleswig-holsteinische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft, das Fürstentum Birkenfeld an die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz und an die rheinische landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. An Standesvertretung gibt es überdies im Herzogtum eine Ärztekammer.
[Staatsverfassung und Verwaltung.] Die Verfassung des Großherzogtums beruht auf dem revidierten Staatsgrundgesetz vom 22. Nov. 1852. Da nach vereinigt der Großherzog als Staatsoberhaupt die gesamten Rechte der Staatsgewalt in sich und ist nur in der Gesetzgebung und Besteuerung an die entsprechende Mitwirkung des Landtags gebunden. Die Regierung ist erblich im Mannesstamm des Hauses Holstein-Gottorp jüngere Linie nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linearerbfolge. Durch Gesetz vom 19. Okt. 1904 ist, nach erfolgtem Verzicht des Kaisers von Rußland als Haupt der ältern Gottorpschen Linie, der Mannesstamm des am 27. Nov. 1885 verstorbenen Herzogs Friedrich zu Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg dem großherzoglichen Haus als Nebenlinie angegliedert und ihm damit die eventuelle Regierungsnachfolge zugestanden worden. Die weibliche Linie bleibt auch nach Erlöschen des Mannesstammes von der Erbfolge ausgeschlossen. Gegenwärtig (1906) regiert Großherzog Friedrich August (geb. 16. Nov. 1852), seit 13. Juni 1900. Der Großherzog wird mit dem vollendeten 18. Lebensjahr volljährig. Im Falle der Minderjährigkeit oder dauernden Verhinderung desselben an der Regierung übt, wenn nicht eine andre Anordnung getroffen ist, der nächste Agnat oder die Gemahlin des Großherzogs die Regentschaft aus. Der Großherzog bekennt sich zur lutherischen Kirche und hat eine jährliche Zivilliste von baar 400,000 Mk. und den zu 255,000 Mk. angesetzten Ertrag der Krondomänen. Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich; Geburts- und Standesvorrechte finden nicht statt. Es besteht volle Glaubens- und Gewissensfreiheit. Der Landtag bildet Eine Kammer und besteht aus 40 durch indirekte Wahlen berufenen Abgeordneten (32 für O., 4 für Lübeck, 4 für Birkenfeld). Außerdem ist in jedem der beiden Fürstentümer Lübeck und Birkenfeld ein Provinzialrat, dort aus 15, hier aus 17 Mitgliedern bestehend, eingesetzt. Auf je 500 Einw. wird ein Wahlmann und auf je 10,000 Einw. ein Abgeordneter gerechnet. Der gesamte Staatsbedarf wird für jede Finanzperiode (3 Jahre, von 1906 an alljährlich) mit Zustimmung des Landtags festgestellt. Der ordentliche Landtag wird alle 3 Jahre, von 1906 an jedes Jahr berufen, und zwar durch den Großherzog, der ihn auch vertagt oder auflöst. Bei einer Auflösung muß der neue Landtag spätestens binnen 5 Monaten einberufen werden. Die Provinzialräte werden jährlich zweimal von den Provinzialregierungen einberufen. Den Gemeinden ist das Recht der freien Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten gewährleistet. Was die kirchlichen Verhältnisse betrifft, so ordnet und verwaltet jede Religionsgenossenschaft ihre Angelegenheiten unter Oberaufsicht des Staates selbständig. Der evangelischen Kirche des Herzogtums O. ist Presbyterial- und Synodalverfassung gewährleistet. Die geistliche Oberbehörde ist hier der Oberkirchenrat. Die allgemeine Landessynode, die aus geistlichen und weltlichen Vertretern besteht, wird alle 3 Jahre einberufen. In den Fürstentümern steht die Leitung der evangelischen Kirchenangelegenheiten der Regierung und dem Superintendenten zu. Die Katholiken des Herzogtums O. gehören zum Sprengel des Bischofs von Münster, jene im Fürstentum Birkenfeld zu dem des Bischofs von Trier, die des Fürstentums Lübeck zu dem des Provikars der nordischen Missionen (Bischof von Osnabrück). Die katholische kirchliche Oberbehörde ist in O. das bischöfliche Offizialat in Vechta.
Die oberste Leitung der Regierung ist einem Staatsministerium übertragen, das aus drei Ministern, bez. Ministerialvorständen besteht. Unter diese sind die verschiedenen Departements des großherzoglichen Hauses und des Äußern, des Innern, der Justiz, der Kirchen und Schulen, der Finanzen, des Militärwesens verteilt. Das Staatsministerium leitet die Verwaltung im Herzogtum O. unmittelbar, während die Fürstentümer besondere Mittelbehörden für die Verwaltung, nämlich die Regierungen zu Eutin und Birkenfeld, haben. Diesen ist auch die unmittelbare Leitung des Schulwesens in ihren Bezirken anvertraut, während für dieses im Herzogtum ein evangelisches Oberschulkollegium (in Oldenburg) und ein katholisches (in Vechta) besteht. Was die Rechtspflege anbelangt, so galt bis zur Einführung des allgemeinen deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (1900) im Herzogtum O. und im Fürstentum Lübeck das allgemeine deutsche Zivilrecht, modifiziert durch Partikularrechte und einzelne Gesetze, im Fürstentum Birkenfeld der Code Napoléon, sofern nicht die gemeinsame Gesetzgebung des Deutschen Reiches dafür an die Stelle getreten war. Die Rechtsprechung erfolgt im Herzogtum durch das (mit Schaumburg-Lippe gemeinsam gehaltene) Oberlandesgericht sowie durch das Landgericht in Oldenburg und durch 14 Amtsgerichte. Das Fürstentum Lübeck gehört zum Oberlandesgericht zu Hamburg und zu dem mit der freien Hansestadt Lübeck gemeinschaftlich bestellten Landgericht zu Lübeck, das Fürstentum Birkenfeld zum Oberlandesgericht Köln und zum Landgericht Saarbrücken. In jedem der beiden Fürstentümer bestehen drei Amtsgerichte (vgl. die Textbeilage zum Art. »Gerichtsverfassung«). Über die drei Reichstagswahlkreise des Großherzogtums O. s. die Karte »Reichstagswahlen«. Die Finanzen der drei Landesteile werden getrennt verwaltet. Außerdem besteht eine Zentralkasse für das gesamte Großherzogtum, die durch den Anteil an den Reichszöllen und Steuern, aus Zinsen des vorhandenen Kapitalvermögens und aus den Beiträgen der drei Landesteile gespeist wird. Letztere beliefen sich für die Finanzperiode 1903–05 auf durchschnittlich jährlich 275,000 Mk., wozu das Herzogtum 79,5, Lübeck 13,5 und Birkenfeld 7 Proz. beizutragen haben. Die Reichszölle und Steuern sind mit jährlich 3,970,800, die Kapitalzinsen mit 210,060 Mk. angesetzt. Die Gesamteinnahme macht im Durchschnitt jährlich 4,516,187 Mk. aus und ebensoviel die Ausgabe, die für die gemeinsamen Behörden und Anstalten (im Jahresdurchschnitt 201,097 Mk.), für die Reichslasten (4,166,900 Mk. jährlich) und für die Pensionen und Wartegelder (125,400 Mk. jährlich) zur Verwendung kommt. Die besondere Einnahme im Herzogtum ist zu 7,408,942 Mk., die Ausgabe zu 7,865,924 Mk. jährlich im Durchschnitt veranschlagt; im Fürstentum Lübeck: Einnahme 789,378 Mk., Ausgabe 806,298 Mk. durchschnittlich; im Fürstentum Birkenfeld: Einnahme 677,067 Mk., Ausgabe 673,833 Mk. Die Hauptposten für alle drei Landesteile zusammen sind im jährlichen Durchschnitt:
Die Staatsschuld betrug Ende 1904 im Herzogtum 56,2 Mill. Mk. (darunter 15 Mill. Mk. Eisenbahnschuld und 35,5 Mill. Mk. konsolidierte Staatsschuld), im Fürstentum Lübeck 41,250 Mk., im Fürstentum Birkenfeld 3677 Mk. Das Großherzogtum als solches ist schuldenfrei.
Die oldenburgischen Truppen gehören seit 1867 dem preußischen Heer an als das Infanterieregiment Nr. 91, Dragonerregiment Nr. 19 und 2 Batterien des Feldartillerieregiments Nr. 62, deren Chef der Großherzog ist. Sie bilden Teile des 10. Armeekorps (Hannover). Das Wappen des Großherzogtums besteht aus einem Haupt- und einem Mittelschild; jener enthält die Embleme von Norwegen, Schleswig, Holstein, Stormarn, Dithmarschen und Kniphausen; der königlich gekrönte Mittelschild (s. Tafel »Wappen I«, Fig. 17) die von Oldenburg (zwei rote Querbalken in Gold), Delmenhorst (goldenes Ankersteckkreuz in Blau), Lübeck (goldenes schwebendes Tatzenkreuz mit Bischofsmütze in Blau), Birkenfeld (von Rot und Silber geschacht) und Jever (goldener gekrönter Löwe in Blau). Das Ganze ist von einem Wappenzelt umgeben und mit einer Königskrone bedeckt. Die Landesfarben sind Rot und Blau; die Flagge (s. Tafel »Deutsche Flaggen«, bei Deutschland, S. 799) ist blau mit einem roten Kreuz, dessen senkrechter Arm nahe dem Flaggstock läuft. Der einzige Orden (s. Tafel »Orden I«, Fig. 26) ist der Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig (gestiftet 17. Nov. 1838) mit sechs Klassen (s. Peter Friedrich Ludwigs-Verdienstorden) und dazugehörigem Ehrenkreuz (drei Klassen); außerdem bestehen Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr, für Aufopferung und Pflichttreue in Kriegszeiten, für Dienstauszeichnung, Kriegervereins-Verdienstkreuz, Medaillen für Wissenschaft und Kunst wie für Verdienst um die Kunst. Landeshauptstadt und großherzogliche Residenz ist Oldenburg. Im Sommer hält sich der Hof in dem Lustschloß Rastede, im Herbst auf den Hausgütern in Holstein (Haus Lensahn) und in Eutin auf.
Vgl. »Statistische Nachrichten über das Großherzogtum O.« (hrsg. vom Statistischen Bureau, Oldenb. 1857–93); Kollmann, Das Herzogtum O. in seiner wirtschaftlichen Entwickelung (das. 1893), Die Waldungen und der Waldbau des Herzogtums O. (in den »Deutschen geographischen Blättern«, Bremen 1894), Statistische Beschreibung der Gemeinden des Herzogtums O. (Oldenb. 1867) und des Fürstentums Lübeck (das. 1901); Böse, Das Großherzogtum O. (das. 1863); Poppe, Zwischen Ems und Weser. Land und Leute in O. u. Ostfriesland (2. Ausg., das. 1902); Becker, Das Staatsrecht des Großherzogtums O. (in Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Bd. 3, Freiburg 1884); »Die Bau- und Kunstdenkmäler des Herzogtums O.« (das. 1897 ff.); v. Schrenck, Topographische Karte des Großherzogtums O., 1: 50,000 (Oldenb. 1856–63,14 Blatt); Böse, Karte von O. und dem Umlande (das. 1865, 4 Blatt); Wandkarte von Rüthning, 1:100,000 (das. 1902).
Geschichte.
(Die Geschichte des Oldenburgischen Hauses s. unten, S. 31.)
In den ältesten Zeiten war O. von dem germanischen Volksstamm der Chauken bewohnt, die später in den Friesen ausgingen. In Ammergau und Lerigau geteilt, gehörte das Land zu dem Gebiete der Herzoge von Sachsen. Als erste Grafen von O. werden zwischen 1088 und 1108 Elimar I. und sein Sohn Elimar II. erwähnt. Elimars II. Sohn und Nachfolger Christian I., der Streitbare (seit 1148), zog mit seinem Lehnsherrn, dem Herzog Heinrich dem Löwen von Sachsen, 1155 nach Italien, empörte sich aber 1168 gegen ihn und fiel bei der Verteidigung seiner Feste O., worauf sein Vetter, Graf Johann, mit der Grafschaft O. belehnt, Christians Söhne aber von der Nachfolge ausgeschlossen wurden. Als jedoch Heinrich der Löwe 1180 selbst in die Reichsacht gefallen war, erlangten Christians Söhne Christian II. und Moritz I. nicht nur ihre Grafschaft wieder, sondern auch die Reichsunmittelbarkeit. Moritz I. und seine beiden Söhne Otto II. und Christian III. suchten die freien Friesen (s. d.) zu unterwerfen, bauten Burgen im Stedingerland (s. d.) und reizten die Bauern zu einem allgemeinen Aufstand. Die Stedinger erlagen nach heldenmütiger Verteidigung in der Schlacht bei Altenesch (27. Mai 1234) der Übermacht und verloren die Hälfte ihres Landes an O. Nach Ottos II. kinderlosem Tode folgte ihm sein Neffe Johann X. (1244–72). Seine Söhne Christian V. und Otto III. begründeten durch Teilung die Linien O. und Delmenhorst; nachdem erstere 1305 erloschen, fiel O. an Johann XI., Ottos III. Sohn, der Delmenhorst an seinen Bruder Christian IV. abtrat. Dietrich der Glückselige von O. erheiratete auch Delmenhorst. Er starb 1440 im Bann; von seiner zweiten Gemahlin, der Herzogin Hedwig von Holstein, hinterließ er drei Söhne, Moritz V., Christian VIII. und Gerhard. Christian ward 1448 dänischer König und später auch Herzog von Schleswig-Holstein (s. d.) und übergab 1454 die Grafschaft O. seinem jüngern Bruder, Gerhard, da Moritz geistlich geworden war. Gerhard schlug 1475 die Bremer beim Dorf Paradies (die »Bremer Taufe« genannt), versprach aber 1476 in einem Vergleich, die Bremer Kaufleute ungefährdet ziehen zu lassen; da er dessenungeachtet seine Räubereien auf Land- und Wasserstraßen von neuem begann, bekriegte ihn der Erzbischof Heinrich von Bremen in Verbindung mit Lübeck, Hamburg und Buxtehude, eroberte Delmenhorst, vertrieb Gerhard aus O. und zwang ihn zugunsten seiner Kinder zum Verzicht auf die Landesregierung (1483). Verdient hatte sich Gerhard um sein Land dadurch gemacht, daß er eine regelmäßige Eindeichung der Marschen veranstaltete.
Von Gerhards sechs Söhnen führte nur Johann XIV. das Geschlecht fort. Er schlug die Butjadinger 1499, die jedoch infolge des Sieges der Dithmarschen bei Hemmingstedt (17. Febr. 1500), der den Brüdern des Grafen, Adolf und Otto, das Leben kostete, wieder abfielen und sich gegen ein durch Braunschweiger und Bremer verstärktes oldenburgisches Heer behaupteten. Erst 1514 wurden sie von Johann und den Herzogen von Braunschweig angegriffen und 14. Febr. bei Hartwarden geschlagen. Graf Edzard von Ostfriesland verstand sich, hart bedrängt, 1517 zur Abtretung des Stedinger- und Butjadingerlandes, wogegen ihm Jever zufiel. Johann hatte bei der Verteilung des eroberten Landes den vierten Teil erhalten; die übrigen drei Viertel erwarb er sich 1521 und 1523 von den Herzogen von Braunschweig durch Kauf. Er hinterließ 1526 vier Söhne: Johann XV., Georg, Christoph und Anton I., von denen letzterer vom Kaiser mit O. und Delmenhorst belehnt ward. Er beförderte die Reformation, hob die Klöster auf, zog die geistlichen Güter ein, schloß sich aber, als die Kaiserlichen 1547 in Niedersachsen eindrangen, an diese an und benutzte die Gelegenheit, um Delmenhorst zu erstürmen (2. April 1547) und bleibend zu erwerben. Anton I. starb 1573. Die beiden Söhne Johanns XV., Johann XVI. und Anton II., gerieten bei der Teilung in Streit und erlebten beide das Ende des hierüber beim Reichshofrat geführten Prozesses nicht. Johann erhielt 1575 durch Erbschaft die Herrschaft Jever und zugleich die damit verbundenen Ansprüche auf Kniphausen. Vor seinem Tode 1603 führte er das Recht der Erstgeburt ein. Dies galt aber, da sein Bruder Anton zu Delmenhorst Kinder hatte, zunächst nur für O., wo dem Vater nunmehr Anton Günter folgte, der durch ein vom Kaiser Ferdinand II. 1623 ausgestelltes und 1653 erneuertes Zolldiplom die Erlaubnis zur Erhebung eines Weserzolles erhielt, der später den fünften Teil der gesamten Einkünfte Oldenburgs ausmachte. Während des Dreißigjährigen Krieges behauptete Günter klug und standhaft die Neutralität des Landes und erwarb durch Vergleich 1624 gegen Bezahlung von 50,000 Reichstalern Kniphausen; durch den plötzlichen Tod des Grafen Christian IX. von Delmenhorst, des Sohnes von Anton II., fiel auch Delmenhorst 1647 an ihn zurück.
Da Anton Günter 19. Juni 1667 kinderlos starb, vererbte O. an die dänische Linie des Hauses O., die im Rendsburger Erbvertrag vom 16. April 1649 neben der Linie Holstein-Gottorp als Lehnserbin eingesetzt worden war. Nach Beendigung eines Streites mit der Linie Holstein-Plön trat Christian V. von Dänemark 1676 in den alleinigen Besitz von O. Unter seinen Nachfolgern Friedrich IV., Christian VI., Friedrich V. und Christian VII. genoß das Land glückliche Ruhe. Durch den Traktat vom 1. Juni 1773 überließ Christian VII. O. dem Großfürsten Paul von Rußland aus dem Haus Holstein-Gottorp, der dafür auf die gottorpschen Besitzungen und Ansprüche in Schleswig-Holstein verzichtete. Paul nahm in der Tat 1. Juni 1773 O. in Besitz, trat es aber sofort an seinen Vetter, den Bischof von Lübeck, Friedrich August, aus der jüngern gottorpschen Linie, und eventuell an die Nachkommen von dessen Bruder Georg Ludwig ab. Kaiser Joseph II. erhob 22. März 1777 O. zum Herzogtum.
Nach Friedrich Augusts Tode 1785 trat seinem gemütskranken Sohn Wilhelm dessen Vetter, der Koadjutor und nachmalige Fürstbischof von Lübeck, Peter, Georg Ludwigs Sohn, als regierender Administrator zur Seite. Dieser vortreffliche Fürst tilgte alle Staatsschulden, verlor zwar durch den Reichsdeputationshauptschluß 1803 den einträglichen Elsflether Zoll, den dann der Wiener Kongreß für immer beseitigte, und einige kleine Gebietsteile an Bremen und Lübeck, erhielt aber dafür das bisherige Bistum Lübeck als erbliches Fürstentum, das hannoversche Amt Wildeshausen und die münsterschen Ämter Vechta und Kloppenburg. 1806 wurde O. wegen der Verwandtschaft seines Fürstenhauses mit Rußland durch Holländer und Franzosen besetzt und die herzogliche Familie zur Flucht genötigt. Im Tilsiter Frieden erhielt sie zwar O. zurück, das am 10. Okt. 1808 dem Rheinbund beitrat; aber schon 1810 schlug Napoleon I. dem Administrator vor, O. gegen Erfurt zu vertauschen, und als er dies ablehnte, nahm Napoleon das Land 10. Dez. 1810 in Besitz und verband es mit den Departements der Wesermündungen und der Oberems. Durch den Wiener Kongreß erhielt O. außer einem Gebietsteil von Hannover, dem spätern Amte Damme, einen Teil des bisherigen französischen Saardepartements mit 20,000 Einw., woraus das Fürstentum Birkenfeld (s. d.) hergestellt ward, und 1818 trat Kaiser Alexander I. auch die Herrschaft Jever an O. vorläufig, 1823 definitiv ab. Seitdem besteht das Großherzogtum O. aus drei getrennt verwalteten Teilen, nämlich dem Herzogtum O., dem Fürstentum Lübeck und dem Fürstentum Birkenfeld. Nach dem 1823 erfolgten Tode des geisteskranken Herzogs Wilhelm erhielt Peter auch dem Namen nach die Regierung. Es folgte ihm 1829 sein Sohn August (s. August 3), der den seinem Hause schon vom Wiener Kongreß bestimmten großherzoglichen Titel annahm und statt der landständischen Verfassung dem Land eine tüchtige Kommunalverfassung gab. Dem Verlangen nach einer ständischen Verfassung kam der Großherzog 1847 dadurch entgegen, daß er von einem Ausschuß der höchsten Staatsdiener einen Verfassungsentwurf abfassen ließ und 11. März 1848 zu dessen Beratung 34 Vertrauensmänner aus dem Lande berief, die aber gleich in ihrer ersten Sitzung die Beratung des Entwurfs ablehnten. Der Großherzog ließ eine neue Verfassungsvorlage beraten, u. dieser am 15. Juli vorgelegte Entwurf ward durch den am 1. Sept. eröffneten konstituierenden Landtag zum Staatsgrundgesetz erhoben. Gegen ihren anfänglichen Willen ließ die großherzogliche Familie das ganze Domanium für Staatsgut erklären und setzte die Zivilliste auch bedeutend herab. Nach dem Scheitern der deutschen Reichsverfassung 1849 hielt die Regierung zur preußischen Union und löste zweimal den Landtag auf, weil er der Unionspolitik widerstrebte. Dem Ende September 1851 zusammentretenden Landtag legte die Regierung den Antrag auf eine vollständige Revision der Verfassung vor; vom 23. Febr. bis 12. Juni 1852 wurde die Revision des Staatsgrundgesetzes vorgenommen, und der nachfolgende Landtag bestätigte dies 22. Nov. d. J.
Am 27. Febr. 1853 starb unerwartet Großherzog August, und es folgte ihm sein Sohn Peter (s. d., 1853–1900). Zur Beseitigung der Mißstände in der evangelisch-lutherischen Landeskirche ließ er durch eine Synode eine neue Kirchenverfassung beraten, die am 11. April 1853 veröffentlicht ward. Während durch eine Zollkonvention mit Dänemark 16. Jan. das Fürstentum Eutin im Zoll- und Postwesen dem dänischen Gesamtstaat zugeteilt wurde, trat O. durch den Vertrag vom 19. Febr., der am 1. Jan. 1854 in Geltung trat, dem Zollverein bei. Preußen gestand O. die Anlage eines Kriegshafens im Jadebusen zu, und O. trat ein Gebiet von 5500 Morgen für die Summe von 500,000 Tlr. an Preußen ab. Der Vertrag wurde 19. Jan. 1854 vom Landtag bestätigt. Die mit dem gräflichen Hause Bentinck (s. d.) wegen Abtretung des Bentinckschen Fideikommisses gegen die ratenweise zu zahlende Summe von 2 Mill. Tlr. abgeschlossene Übereinkunft erhielt 31. Juli die Genehmigung eines außerordentlichen Landtags. Darauf wurde 8. Aug. das Besitzergreifungs-Patent wegen der Herrschaft Kniphausen publiziert. 1855 brachte der Landtag ein Staatsdienergesetz, eine neue Gerichtsverfassung, die Öffentlichkeit und Mündlichkeit des Verfahrens, Trennung der Justiz von der Verwaltung, Staatsanwaltschaft u. Schwurgericht einführte, sowie ein neues Ehegesetz zustande, das neben der kirchlichen Ehe die bürgerliche mit gleichen rechtlichen Wirkungen gestattete. Außerdem kamen Gesetze über die Staatsangehörigkeit, neue Gemeindeordnung, über Ministerverantwortlichkeit und Regelung des Unterrichtswesens zustande.
Bei der durch den Tod des Königs von Dänemark von neuem angeregten Frage über die Sukzession in Schleswig-Holstein trat die oldenburgische Regierung den Ansprüchen Dänemarks entgegen und protestierte demgemäß 17. Nov. 1863 gegen den Regierungsantritt Christians IX., soweit sich derselbe auf die Herzogtümer bezog. Nachdem der Kaiser von Rußland in einem Schreiben an den Großherzog vom 15. Juni 1864 die formelle Bestätigung der auf der Londoner Konferenz erklärten Zession seiner Erbansprüche auf Holstein erklärt hatte, betonte der Großherzog 22. Mai 1865 noch einmal sein Erbrecht auf Schleswig-Holstein. 1866 stand O. entschieden auf der Seite Preußens, stimmte gegen den österreichischen Mobilmachungsantrag am Bund, schloß bereits 19. Juni mit der preußischen Regierung ein Bündnis ab und mobilisierte das oldenburgische Kontingent. Die Truppen Oldenburgs wurden mit denen der Hansestädte zu einer Brigade vereinigt und unter Führung des Generals v. Weltzien der Division Goeben zugeteilt. Am 18. Aug. trat O. dem neugebildeten Norddeutschen Bund bei. Am 27. Okt. gab sodann in einem Vertrag zwischen der Krone Preußen und O. der Großherzog seine Erbrechte an die Elbherzogtümer auf, erhielt aber von Preußen 1 Mill. Tlr. sowie das holsteinische Amt Ahrensböck (149 qkm mit 12,604 Einw.) zur Abrundung des Fürstentums Lübeck. Am 15. Juli 1867 schloß der Großherzog eine Militärkonvention mit Preußen ab. Der Landtag vereinbarte 1868 mit der Regierung eine neue Organisation der Verwaltung, derzufolge das Staatsministerium fünf Departements umfaßt, deren drei Vorstände das Gesamtministerium bilden (s. oben, S. 27). Am Krieg von 1870/71 nahmen Oldenburgs Truppen im Verband der 19. Division Anteil. Während der folgenden Jahrzehnte war O. entschieden derjenige Bundesstaat, der in der Öffentlichkeit am wenigsten von sich reden machte. Nach dem Tode des Großherzogs Peter (s. d.) 13. Juni 1900 ward sein Sohn Friedrich August (s. Friedrich 46) Großherzog, der das durch den Rücktritt Jansens freigewordene Amt des Premierministers an Willich (s. d.) übertrug. Der Landtag bewilligte 21. Dez. 1900 eine Erhöhung der bisher 510,000 Mk. betragenden Zivilliste um 145,000 Mk. Das Jahr 1903 brachte die endgültige Regelung der Erbrechtsfrage, die erwünscht schien, weil der Großherzog nur einen Sohn hat, den am 10. Aug. 1897 gebornen Erbgroßherzog Nikolaus, während sein einziger Bruder Georg Ludwig unvermählt geblieben ist. Am 11. Aug. 1903 verzichtete der Kaiser Nikolaus II. von Rußland als Haupt der ältern Gottorpschen Linie für den Fall des Erlöschens der Linie des Großherzogs Peter (1755–1829) auf seine Erbrechte am Großherzogtum zugunsten des gegenwärtigen Repräsentanten der herzoglichen Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücks burg, Herzog Friedrich Ferdinand, der mit einer Schwester der deutschen Kaiserin vermählt ist, bez. zugunsten der sonstigen Nachkommen des 1885 verstorbenen Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg. Friedrich Ferdinand nahm 5. Okt. 1903 die ihm abgetretenen Erbrechte für sich und sein Haus an. Obwohl die Linie Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg im März 1904 Rechtsverwahrung gegen den zugunsten Friedrich Ferdinands dem Landtag vorliegenden Gesetzentwurf einlegte und »Herzog« Elimar von O. ebenfalls protestierte (vgl. Lemmermayer, Die Leiden eines deutschen Fürsten, Berl. 1905), erklärte sich doch der Landtag in Übereinstimmung mit dem oldenburgischen Staatsministerium dafür und beschloß als Zusatzbestimmung zum Staatsgrundgesetz, daß nach dem Abgange des Mannesstammes des Herzogs Peter Friedrich Ludwig (gest. 1829) die Erbfolge auf den Mannesstamm des am 27. Nov. 1885 verstorbenen Herzogs Friedrich von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg nach dem Rechte der Erstgeburt und der Linearfolge übergehe. Da jede Änderung des Staatsgrundgesetzes von zwei Landtagen genehmigt werden muß, ward der Landtag im Juli 1904 aufgelöst, und der neue Landtag gab 7. Okt. ebenfalls seine Zustimmung zum Erbfolgegesetz. Seit 1. Juli 1906 ist in O. nur dem preußischen Staate der Lotteriebetrieb gegen eine jährliche Rente von 100,000 Mk. gestattet.
Vgl. Halem, Geschichte des Herzogtums O. (Oldenb. 1794–96, 3 Bde.; unvollendet); Runde, Oldenburgische Chronik (3. Aufl., das. 1863); Schauenburg, Hundert Jahre oldenburgischer Kirchengeschichte 1573–1667 (das. 1895–1900, 3 Bde.); Willoh, Geschichte der katholischen Pfarreien im Herzogtum O. (Köln 1898–99, 5 Bde.); Niemann, Das oldenburgische Münsterland in seiner geschichtlichen Entwickelung (Oldenb. 1889–91, 2 Bde.); Pleitner, O. im 19. Jahrhundert (das. 1899–1900, 2 Bde.) und Oldenburgsches Quellenbuch (das. 1903); Rüthning, Geschichte der Oldenburgischen Post (das. 1902); Sello, Oldenburgs Seeschiffahrt in alter und neuer Zeit (Leipzig 1906); Oncken, Die ältesten Lehnsregister der Grafen von O. und O.-Bruchhausen, in den »Schriften des Oldenburger Vereins für Altertumskunde und Landesgeschichte« (seit 1875); »Jahrbuch für die Geschichte des Herzogtums O.« (ebenda, seit 1892).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.