Pfründe

Pfründe

Pfründe (Präbende, v. althochd. pruanta, Nahrung, Besoldung, davon das neulat. praebenda, lat. Beneficium), der Inbegriff gewisser Kirchengüter, auf deren Ertrag und Genuß der Inhaber eines bestimmten geistlichen Amtes Anspruch hat, sogen. Pfründerecht. Man teilt in der katholischen Kirche die Pfründen ein: in Regular- und Säkularpfründen, je nachdem sie für Klostergeistliche oder für Weltgeistliche bestimmt sind; in einfache (beneficia), ohne, und Kuratpfründen (b. curata), mit Seelsorge; in höhere (b. majora), mit denen eine kirchliche Jurisdiktion verbunden ist, wie bei den Bischöfen, Prälaten und Domherren, und niedere (b. minora), ohne diese Jurisdiktion, wie die Pfarrbenefizien; in Wahlpfründen (b. electiva), bei denen eine kanonische Wahl der Kapitel stattfindet, Kollationspfründen (b. collativa), die der Bischof willkürlich vergibt, und Patronatspfründen, hinsichtlich deren ein Dritter (Patron, s. d.) das Präsentationsrecht ausübt. In protestantischen Bezirken, namentlich in Preußen und Sachsen, gibt es noch verschiedene weltliche Pfründen (Präbenden), indem man bei Säkularisierung der geistlichen Stifter die Einkünfte der Stellen an verdiente Staatsmänner oder Gelehrte vergab. Auch hier werden die mit Einkommen, besonders von liegenden Gründen, verbundenen Stellen der Geistlichen als P. bezeichnet. Endlich versteht man unter P. Lebensunterhalt in mit den Stiftungen, auch durch Einkauf. Die Person, die sich im Genuß einer P. befindet, heißt Pfründner (Benefiziar oder Benefiziat). Das Pfründerecht ist durch Artikel 80 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch der Regelung durch die einzelnen Landesgesetze vorbehalten. Vgl. Krick, Handbuch des katholischen Pfründewesens (4. Aufl., Kempten 1905); Seidl, Die Verwaltung des Kirchen- und Pfründenvermögens in Österreich (Wien 1905)


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Pfründe — Pfründe: Die Bezeichnung für ein mit Einkünften verbundenes Kirchenamt (mhd. pfrüende, pfruonde »Kirchenamt mit Einkünften; Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel«, ahd. pfruonta, pfrovinta »Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel; Aufwand«) ist – unter dem… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Pfründe — (v. lat. Praebenda, s.d.), 1) im katholischen Kirchenrecht so v.w. Beneficium, das für ein kirchliches Amt versicherte Einkommen. Güter u. Grundstücke, aus denen das Einkommen fließt, heißen Pfründegüter; derjenige, welcher eine P. besitzt, heißt …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Pfründe — (vom lat. praebenda), im Kirchenrecht die Befugnis zum Bezug der mit einem kirchlichen Amt verbundenen Einkünfte, früher aus der Nutznießung von Grundbesitz, jetzt meist in festem Gehalt; auch das dafür verwaltete Kirchenamt selbst …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Pfründe — Pfründe, Präbende, vom lat. praebenda, das mit einem Kirchenamte verbundene Einkommen, näher als Canonicats , Kaplanei P. u.s.f. unterschieden. Vom beneficium ecclesiasticum unterscheidet sich die P. nur, insofern letzterer Ausdruck sowohl das… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Pfründe — Sf erw. fach. (9. Jh.), mhd. pfrüende, pfruonde, ahd. pfruonta, as. provenda u.ä. Entlehnung Entlehnt aus ml. provenda was einem Geistlichen als Gegenleistung für seine Dienste zusteht . Dieses ist offenbar verschmolzen aus l. praebenda… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Pfründe — Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende (in der Schweiz auch Pfrund, in Norddeutschland auch Pröven) genannt (vom Mittellateinischen praebenda für ‚Unterhalt‘ abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Pfründe — Sinekure * * * Pfrün|de [ pf̮rʏndə], die; , n (kath. Kirche früher): geistliches Amt und die damit verbundenen Einkünfte (in der katholischen Kirche): eine Pfründe haben; jmdm. eine Pfründe verleihen. * * * Pfrụ̈n|de 〈f. 19〉 1. Einkünfte aus… …   Universal-Lexikon

  • Pfründe — 1. Dass zwei Pfründen haben, recht sei, verstehen blos die nicht, welche nur eine haben. – Simrock, 7916. 2. Die fettesten Pfründen erben gern auf den Sohn. Wenn nicht auf den physischen, doch auf den geistigen oder gesinnungsverwandten. Die… …   Deutsches Sprichwörter-Lexikon

  • Pfründe, die — Die Pfründe, plur. die n, ein Wort, welches in der Römischen Kirche am üblichsten ist, den Unterhalt zu bezeichnen, welchen jemand auf Lebenszeit aus einer geistlichen Stiftung genießet; ingleichen ein Theil der Kirchengüter, ein geistliches Amt …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Pfründe — Pfrụ̈n·de die; , n; hist; ein Amt (besonders in der Kirche), durch das man zusätzlich Geld (besonders aus der Landwirtschaft) bekam …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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