Mädchenschulen

Mädchenschulen

Mädchenschulen. Spuren besonderer Unterrichtsanstalten für die weibliche Jugend sind in den Schriften der Alten selten und unsicher. Die besonders gegen Ende des griechisch-römischen Weltalters auftretenden gelehrten Frauen, wie Hypatia (gest. 415) und Athenaïs Eudokia (401–460), verdanken ihre Bildung der Teilnahme am Unterrichte der männlichen Jugend seitens ihrer Väter. Von andern gelehrten Frauen jener Jahrhunderte, wie der Homerdeuterin Demo, wissen wir nicht, wie sie zu ihrer höhern Bildung gelangten. Immerhin ist wahrscheinlich, daß die mit den ersten Anfängen des Mönchs- und Nonnenwesens hervortretenden christlichen Klosterschulen auch für Mädchen, von deren Dasein und Wesen Basileios d. Gr. (329–379), Gregor von Nyssa, Gregor von Nazianz und Hieronymus (340 bis 420; Briefe an Läta und an Gaudentius) zeugen, an ältere heidnische Traditionen anknüpften. Im frühern Mittelalter waren, von einzelnen besonders gearteten Fällen sorgfältiger privater und häuslicher Erziehung der Töchter abgesehen, Klosterschulen fast die einzigen Stätten schulmäßiger weiblicher Bildung. Da auch die Frauenklöster und, wie es scheint, diese fast öfter als die Mönchsklöster und mit mehr Erfolg, neben den innern Schulen für jüngere Nonnen deren äußere für zeitweilige Pfleglinge aus dem Laienstand hielten, erstreckte die höhere Schulbildung sich oft tiefer in die vornehmen weiblichen als in die männlichen Laienkreise. Besonders berühmt sind auf deutschem Boden die Klosterschule zu Gandersheim durch die dichtende Nonne Hrotswitha (um 970) und die auf der Hohenburg oder dem Odilienberge durch die Äbtissin Herrad von Landsperg (um 1170), Verfasserin des »Hortus deliciarum«. In den aufstrebenden Städten des spätern Mittelalters werden öfters deutsche Maidlin- oder Jungfrauenschulen erwähnt, wohl durchweg deutsche, d. h. ihrem Lehrplan nach Volksschulen, die meist von Lehrerinnen (Lehrmüttern, Lehrbasen, Lehrgotten) geleitet wurden. Diese M. zu pflegen und zu verbreiten, waren unter den deutschen Reformatoren namentlich Luther und Bugenhagen, unter ihren Epigonen Andreas Musculus (Jungfraw-Schule, Frankfurt a. O. 1574), Joh. Val. Andreä, W. Ratke und Joh. Amos Comenius bemüht, während auf römischer Seite mit der Gründung des Ordens der Ursulinerinnen (1537) und namentlich mit dessen Anlehnung an die Gesellschaft Jesu (1604) reger Eifer der religiösen Orden für die weibliche niedere und höhere Bildung neu erwachte. Die Erkenntnis, daß Staat und Gemeinde im eignen Lebensinteresse volkstümliche Schulbildung für beide Geschlechter allgemein zu gewähren haben, drang jedoch erst sehr allmählich durch und ist außerhalb Deutschlands, Skandinaviens und der Schweiz erst im letzten Menschenalter zur unwidersprochenen Herrschaft gelangt. Die Frage, inwieweit zum Unterricht der weiblichen Jugend auch auf der Stufe der allgemeinen Schulpflicht (Volksschule) besondere M. erforderlich sind, wird in den verschiedenen Staaten verschieden beantwortet. Bei den romanischen Völkern waltet vollständige Trennung der Geschlechter vor; in Deutschland ist im ganzen der Grundsatz maßgebend, daß an mehrklassigen Schulen die Geschlechter getrennt unterrichtet, dagegen bei nur zwei Lehrern die Abstufung in zwei oder drei aufsteigende Klassen der Scheidung nach Geschlechtern vorgezogen wird (vgl. Allgemeine Verfügung des preußischen Ministers Falk vom 15. Okt. 1872, § 6). Auf der mittlern und höhern Stufe gilt Absonderung der Schülerinnen in besondere M. als naturgemäß. Doch hat in Nordamerika, auch in England, Skandinavien, Finnland die Ansicht zahlreiche, in Deutschland wenigstens einzelne Vertreter, daß gemeinsamer Unterricht für beide Geschlechter (Coeducation) auf allen Stufen den Vorzug verdiene.

Die Geschichte der höhern deutschen M. oder, wie man früher (wörtlich nach dem Französischen) sagte, der höhern Töchterschulen (écoles de filles supérieures) weist auf die Zeit des Humanismus zurück. Zwar sind auch im Mittelalter einzelne Stimmen zugunsten der höhern weiblichen Bildung in Schulen laut geworden. So forderte im Beginn des 14. Jahrh. der französische Parteigänger Philipps des Schönen, Pierre Dubois, schulmäßige Vorbildung begabter Mädchen, besonders für den ärztlichen Beruf. Aber diese Stimmen verhallten ohne nachhaltigen Erfolg. Ernstlicher beschäftigten sich mit dieser Frage die sogen. Humanisten, teils gelegentlich wie Paolo Vergerio, Maffeo Vegio, Desiderius Erasmus, teils eigens wie Juan Luiz Vives (Institutio feminae christianae, 1523). Aus ihrem Kreise ging eine Reihe hochgebildeter Frauen hervor, unter denen Margareta von Navarra, Olympia Morata, Renata von Frankreich (Este), die Töchter des unglücklichen Kanzlers Thomas Moore besonders bekannt sind. Doch führte auch dies nicht zu eigentlichen höhern M. Für die Gründung von solchen wirkte epochemachend Fénelons Schrift »Sur l'éducation des filles« (1689). Obwohl diese selbst mehr die sorgfältige häusliche Erziehung der Töchter vornehmer Familien bespricht, ist doch gerade durch sie der Eifer zur Gründung höherer M. in Frankreich angefacht worden, der sich bald auch nach England und Deutschland verbreitete. Hier gab A. H. Francke 1698 die Fénelonsche Schrift deutsch heraus und gründete eine höhere Mädchenschule (Gynaeceum) in Halle. Doch kam man im ganzen während des 18. Jahrh. nicht über tastende Versuche hinaus. Als Vorbild für alle höhern M. galt lange das von Frau v. Maintenon nach Fénelons Ideen mit Ludwigs XIV. Beifall und Beihilfe 1686 gegründete Haus des heil. Ludwig zu St.-Cyr bei Versailles, obwohl auch diesem nur eine kurze Blüte beschieden gewesen war. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrh. gewannen nacheinander J. J. Rousseau (5. Buch des »Émile«: Erziehung der Sophie) und Frau v. Genlis (1746–1830) die Leitung. In Deutschland gingen neben der stillen, die Franckesche Richtung weiter verfolgenden Arbeit der Brüdergemeinde mannigfache, den philanthropischen Geist der Zeit atmende Ansätze. Um das Jahr 1800 gab es bereits eine reiche Literatur des höhern Mädchenschulwesens. Unter den einflußreichern Autoren jenes Zeitalters sind zu nennen: Fr. Chr. H. Schwarz, Th. G. v. Hippel, A. H. Niemeyer, Karoline Rudolphi, Jean Paul (Levana 1806), Betty Gleim. Allmählich erst entstanden als feste Punkte im Schwanken der Ansichten einzelne öffentliche Anstalten von festerer Prägung. Dahin gehören die katholischen Töchterinstitute der Englischen Fräulein in Bamberg (1717), München (1739), Frankfurt a. M. (1749), das Magdalenenstift in Altenburg (1705), die Realschule für Mädchen in Berlin (1749), die Ecole des demoiselles auf der Solitude bei Ludwigsburg (1772), die Magdalenenschule in Breslau (1767), Antoinettenschule in Dessau (1786), die städtische höhere Töchterschule in Hannover (die erste städtische höhere Mädchenschule, 1802), die Luisenstiftung (1811), Elisabethschule (1827), Augustaschule (1832) in Berlin, die Elisabethenschule in Frankfurt a. M. (1804), die Ernestinenschule in Lübeck (1804), das Katharinenstift in Stuttgart (1818), die Cäcilienschule in Oldenburg (1836) u. a. Von diesen ging das Bestreben aus, dem höhern Mädchenschulwesen eine mehr geschlossene Gestalt zu geben, während noch bis heute daneben zahlreiche private höhere M., besonders in größern Städten (fast ausschließlich solche in den Hansestädten), bestehen.

Begünstigt durch das Interesse der Zeit an der Frauenfrage traten 1872 in Weimar auf Anregung von Kreyenberg (s. d.) namhafte Vertreter der höhern M. zu dem »Deutschen Verein für das höhere Mädchenschulwesen« zusammen, der bis 1900 in zahlreichen Zweigvereinen über 4000 Mitglieder zählte. In einer Denkschrift an die deutschen Staatsregierungen wurden die Wünsche des Vereins vorgetragen, die wesentlich auf klarere Abstufung der M. (in Volks-, Mittel- und höhere M.), Ausstellung verbindlicher Grundzüge für die Lehrpläne der verschiedenen Stufen, strengere Forderungen an die Vorbildung der Lehrer und Lehrerinnen und Gleichstellung der höhern M. mit den übrigen höhern Lehranstalten ausgingen. Während in einigen deutschen Mittel- und Kleinstaaten (Baden 1872, Königreich Sachsen 1876, Württemberg 1877, Hessen etc.) diese Forderungen der Hauptsache nach berücksichtigt worden sind, haben die preußischen Kultusminister ihnen gegenüber sich vorsichtig abwartend verhalten. Minister Falk berief eine Konferenz von Sachverständigen nach Berlin, die vom 18.–23. Aug. 1873 daselbst tagte und den Hauptpunkten des Weimarer Programms beitrat. Doch erschien zunächst nur eine neue Prüfungsordnung für Lehrerinnen und Schulvorsteherinnen an M. unterm 24. April 1874; im übrigen blieb alles beim alten, der wesentlich elementare Charakter des Unterrichts auch in höhern M. wurde betont und diesen der Rang höherer Lehranstalten versagt. Auch die preußischen Normallehrpläne von 1886 (Minister v. Goßler) und 1894 (Minister Bosse) haben seitens des »Deutschen Vereins für das höhere Mädchenschulwesen«, besonders wegen der Beschränkung des Kursus auf neun Jahre (statt zehn), lebhaften Widerspruch erfahren. Ebenfalls 1894 (31. Mai) erneuerte Minister Bosse in überarbeiteter Gestalt und übersichtlicher Zusammenstellung die Prüfungsordnung für Lehrerinnen vom 24. April 1874 sowie die seither erlassenen Reglements für die Prüfung von Fachlehrerinnen in neuern Sprachen, Handarbeiten, Turnen, Zeichnen und fügte eine »Ordnung der wissenschaftlichen Prüfung der Lehrerinnen« für solche, die Oberlehrerinnen oder Leiterinnen höherer M. werden wollen, neu hinzu. Kommissionen zur Abnahme derartiger Prüfungen sind in Berlin, Göttingen, Bonn, Breslau, Königsberg bestellt. Die Bewerberinnen pflegen sich darauf durch zweijährigen Universitätsbesuch vorzubereiten. Diese Prüfungsordnung erfuhr 1900 eine neue, erweiterte Redaktion. Wo nicht die Leitung höherer M. überhaupt in der Hand einer Direktorin ruht, soll nach den Vorschriften von 1894 dem Direktor eine Lehrerin als Gehilfin beigegeben werden, die ihn bei Lösung der erziehlichen Aufgabe der Anstalt unterstützt. Außerdem muß wenigstens eine der drei Oberklassen eine Lehrerin zur Ordinaria haben. Für das äußere Wohl der Schülerinnen sorgen verständige, der neuern Schulhygiene entsprechende Vorschriften: keine Klasse darf über 40 Schülerinnen zählen, für jede Schülerin muß eine Bodenfläche von 0,8 qm vorhanden sein, die häuslichen Arbeiten dürfen höchstens zwei Stunden täglich beanspruchen u. a. Inzwischen war die Frauenfrage, besonders die Frage des Frauenstudiums (s. Bd. 7, S. 38 und 44), in Deutschland lebhafter erwacht und beeinflußte vielfach die Diskussion der Probleme der Mädchenerziehung. Manche Stimmen erhoben sich für gemeinsame Beschulung von Knaben und Mädchen (Coeducation; s. Artikel »Gesamtschulen«) in den bestehenden höhern Lehranstalten, andre wieder verlangten besondere Anstalten für Mädchen nach dem Muster der für die männliche Jugend vorhandenen höhern Schulen (Mädchengymnasien, s. unten). Auch zu neuen Vereinsbildungen führte die Erregung der Gemüter; 1891 entstand der bis 1903 unter dem Vorsitz von Helene Lange auf 18,000 Mitglieder angewachsene »Allgemeine deutsche Lehrerinnenverein«, 1897 der »Preußische Verein für öffentliche höhere M.« etc. Einer genauen Statistik des höhern deutschen Mädchenschulwesens in Deutschland steht die große Verschiedenheit der einzelnen dem örtlichen Bedürfnis angepaßten Anstalten hindernd im Wege. Strenge Merkmale für die Anerkennung einer Anstalt als höherer Mädchenschule bestehen fast nur für die öffentlichen höhern M., denen gegenüber bisher noch die Privatschulen eine weit überwiegende Mehrzahl bilden. Die folgenden Angaben sind zumeist der statistischen Übersicht von Gertrud Bäumer (in dem halbamtlichen Werke: Lexis, Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich, Bd. 2, s. unten) entnommen und beziehen sich vorwiegend auf die Jahre 1900–02. Es bestanden hiernach in Deutschland zusammen 334 öffentliche und 980 private höhere Mädchenschulen, besucht von etwa 190,000 Schülerinnen, die sich wie folgt auf die einzelnen Staaten verteilten:

Tabelle

Der preußischen Stundentafel vom 31. Mai 1894 ist hierunter zum Vergleich der Lehrplan der französischen Lyzeen für die weibliche Jugend von 1882 (matières de l'enseignement secondaire des jeunes filles) gegenübergestellt und beiden als Beispiel für die zehnjährige deutsche höhere Mädchenschule die Stundenverteilung für Württemberg vom März 1903 nachgefügt (s. Tabellen 1–111, S. 37).

Die modernste Art höherer M. bilden diejenigen Anstalten, welche dem Bestreben dienen, die weibliche Jugend zum Wettbewerb mit der männlichen in den höhern, wissenschaftliche Vorbildung erheischenden Berufsfächern, besonders zum erfolgreichen Besuche der Universität und zur spätern Ablegung von Staatsprüfungen, zu befähigen. Um diese Tendenz sofort klar anzudeuten, hat man solchen Anstalten Namen und Zuschnitt von Mädchengymnasien gegeben, obwohl dieser Name auswärts, besonders in Rußland, für höhere M. überhaupt im Gebrauch ist und gemäß der neuesten Entwickelung des höhern Schulwesens in Deutschland die Organisation einzelner Anstalten als Oberrealschulen (Mannheim 1901) nicht grundsätzlich ausgeschlossen sein kann. Der erste Schritt auf dem neuen Wege geschah 1889 in Berlin durch Einrichtung von Realkursen für Frauen und Mädchen seitens des dortigen »Wissenschaftlichen Zentralvereins« unter Leitung von Fräulein Helene Lange. Im Herbst 1893 wurden diese unter derselben Leitung zu Gymnasialkursen ausgedehnt; man ist aber seither zum Lehrplan der Realgymnasien übergegangen. Gleichzeitig trat das Mädchengymnasium in Karlsruhe (Baden) als Privatanstalt des Vereins »Frauenbildungsreform« ins Leben, das 1898 von Stadt und Staat übernommen und 1904 ausdrücklich in seinen Berechtigungen den humanistischen Knabengymnasien gleichgestellt ward. Es folgt im wesentlichen dem sogen. Frankfurter Reformlehrplan. Im Frühjahr 1894 folgten die Gymnasialkurse für Mädchen in Leipzig, vom »Allgemeinen deutschen Frauenverein« begründet und bisher von Dr. Käte Windscheid geleitet. Hier wie in Berlin ist man später (1902) zum Lehrplan der Realgymnasien übergegangen. Bis zum Jahr 1904 ist die Zahl dieser Anstalten auf 20 angewachsen. Es sind dies außer den genannten folgende: die städtischen Kurse in Baden-Baden (Realgymnasium), Breslau (Realgymn., 1900), Charlottenburg (Realgymn.), Frankfurt a. M. (Realgymn., 1900), Mannheim (Oberrealschule, 1901), Schöneberg bei Berlin (Realgymn., 1902), Stuttgart (Gymnasium und Realgymn., 1899), die Vereinsanstalten in Berlin (Gymnasialkursus, 1900; Verein »Frauenbildung-Frauenstudium«), Darmstadt (Realgymn.), Hamburg (Realgymn.), Hannover (Realgymn.), Köln a. Rh. (Gymn.; Frankfurter Lehrplan), Königsberg i. Pr. (Gymn.), München (Gymn.), Nürnberg (Gymn. und Realgymn.), Straßburg i. E. (Realgym.; Verein »Frauenstudium«, 1903) und die Privatanstalt in Bamberg (Gymn., 1904). Die Kursusdauer an diesen Anstalten schwankt zwischen vier und sechs Jahren; bei vier Jahren wird völlige Absolvierung einer höhern Mädchenschule vorausgesetzt. Besucht waren sie 1904 von etwa 800 Schülerinnen; über 100 zählten nur die ältern Berliner Kurse (116), 50 und darüber noch Mannheim (95), Karlsruhe (77), Breslau (57), Hamburg (5 1), Charlottenburg (50). Die Erfolge bei den Reifeprüfungen bekunden durchaus die Lebensfähigkeit dieser neuen Schulgattung. – Gleichzeitig sind auch auf dem andern der beiden oben angedeuteten Wege, dem der Coeducation, in Deutschland einige, wenngleich minder bedeutende, Fortschritte gemacht. Baden, das ebenfalls mit der Zulassung der als reif entlassenen Schülerinnen des Karlsruher Mädchengymnasiums zur Immatrikulation an seinen Hochschulen vorangegangen, hat unter gewissen Vorbehalten 1901 auch Mädchen den Besuch höherer Knabenschulen eröffnet, und Sachsen, Württemberg. Hessen sind ihm darin gefolgt. Jedoch ist die Zahl der daraufhin wirklich aufgenommenen Mädchen bisher gering.

Auch im Ausland ist während des letzten Menschenalters das Mädchenbildungswesen, höheres und niederes, Gegenstand reger Verhandlungen und vermehrter öffentlicher Fürsorge gewesen. In katholischen Ländern ist die staatliche oder kommunale Mädchenschule den klösterlichen Anstalten kräftig zur Seite getreten. Frankreich besonders regelte dies Gebiet durch das Gesetz vom 21. Dez. 1880 und zählt bereits 41 Lyzeen und 30 Collèges-mit etwa 14,000 Schülerinnen. Hier wie besonders in Nordamerika, Großbritannien, Skandinavien, Italien etc. besteht neben den eignen Anstalten für das weibliche Geschlecht Coeducation (s. Gesamtschulen) in mehr oder weniger weiten Grenzen. Vgl. auch Frauenfrage und Frauenstudium. Nur erwähnt sei hier, daß es auch im modernen gewerblichen Fortbildungs- und Fachschulwesen, Handelsschulwesen etc. weder an besondern Anstalten, noch an Gelegenheit zum gemeinsamen Besuch vorhandener Schulen fehlt. Besonders bemerkenswert sind in dieser Hinsicht in Frankreich die Écoles primaires supérieures, die in den obern Stufen von der Volksschule zur Fachschule (für Nadelarbeiten etc.) überleiten. Vgl. Krusche, Literatur der weiblichen Erziehung und Bildung in Deutschland von 1700–1886 (Langensalza 1887); v. Sallwürk, Fénelon und die Literatur der weiblichen Bildung in Frankreich (das. 1886); Kreyenberg, Die deutsche höhere Mädchenschule (Frankf. 1887); Helene Lange, Entwickelung und Stand des höhern Mädchenschulwesens in Deutschland (Berl. 1893); Ritter, Erziehungs- und Unterrichtslehre für höhere M. (Weim. 1897); Nöldeke, Festschrift zur Feier des 25jährigen Bestehens des deutschen Vereins für das höhere Mädchenschulwesen (Leipz. 1897); Wychgram, Handbuch des höhern Mädchenschulwesens (in Verbindung mit andern, das. 1897) und dessen Geschichte des höhern Mädchenschulwesens in Deutschland und Frankreich (in Schmids »Geschichte der Erziehung«, Bd. 5, 2. Abt., Stuttg. 1901); Hamann, Geschichte der höhern M. in England (ebenda); Gertrud Bäumer, Das Mädchenschulwesen im Deutschen Reich (in Lexis, »Das Unterrichtswesen im Deutschen Reich«, Bd. 2, Leipz. 1904); ferner die Zeitschriften: »Zeitschrift für weibliche Bildung« (begründet von Schornstein, später hrsg. von Buchner, Leipz. 1873–1901); »Frauenbildung« (hrsg. von Wychgram, das., seit 1902); »Die Lehrerin in Schule und Haus« (hrsg. von Marie Loeper-Housselle, das., seit 1884); »Die Frau« (hrsg. von Helene Lange, Berl., seit 1893).

Tabelle


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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