Invalidität

Invalidität

Invalidität (lat.), Dienstunbrauchbarkeit infolge von Dienstbeschädigung. Sie gibt ein Anrecht auf staatliche Versorgung für die Personen des Soldatenstandes, das durch Beschädigung im Dienst oder längere Dienstzeit erworben wird. Die einfache Dienstunbrauchbarkeit (s. d.), die z. B. bei Krankheit ohne Dienstbeschädigung (s. d.) in den ersten Dienstjahren eintritt, gibt keinen Versorgungsanspruch. Zu jedem Militärdienst untaugliche Leute sind Ganzinvaliden, noch garnisondienstfähige Halbinvaliden. Die Entscheidung über die Invalidisierung erfolgt auf das Zeugnis des Truppenarztes auf Grund der »Dienstanweisung zur Beurteilung der Militärdienstfähigkeit« (Berl. 1894, Neudruck in Vorbereitung) und die Gutachten der Vorgesetzten des betreffenden Mannes durch das Generalkommando. Den Einfluß der verschiedenen körperlichen Leiden auf die Invalidisierung ergeben die Beilagen zu genannter Dienstanweisung. Als Dienstbeschädigung wird angesehen: Verwundung vor dem Feind, sonstige beim Dienst erlittene äußere Beschädigung, erhebliche Gesundheitsstörungen infolge der besondern Eigentümlichkeiten des Dienstes, die kontagiöse Augenkrankheit. Die I. ist dauernd, wo der Charakter des Leidens, z. B. Verstümmelung, eine Änderung des Zustandes ausschließt. Ist eine Besserung im Laufe der Zeit möglich, so wird die I. als zeitige bezeichnet, meist auf zunächst zwei Jahre, worauf nochmalige Untersuchung erfolgt. Die Erteilung des Zivilversorgungsscheins und die Bestimmung der Höhe der Pension hängt davon ab, ob und inwieweit der Invalid am Selbsterwerb behindert ist oder gar fremder Pflege bedarf. Bei Verstümmelungen, Verlust von Gliedern etc. ist eine Verstümmelungszulage vorgesehen. Offiziere und Sanitätsoffiziere sind erst bei Dienstunbrauchbarkeit nach zehnjähriger Dienstzeit sowie bei Dienstbeschädigung versorgungsberechtigt, Reserveoffiziere nur bei letzterer. Mit 60 Lebensjahren ist der Offizier ohne weiteres pensionsberechtigt. Vgl. die deutschen Militärpensionsgesetze vom 27. Juni 1871, 4. April 1874, 21. April 1886, 22. Mai 1893, 14. Jan. 1894 und 22. Mai 1895; Instruktion betreffend Anmeldung und Prüfung der Versorgungsansprüche invalider Mannschaften vom Feldwebel abwärts (1877); »Zusammenstellung der Militärpensionsgesetze« (Berl. 1898); Kunow, Musterung, Aushebung und Invalidenprüfung, für Sanitätsoffiziere etc. (das. 1900).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Invalidität — hat mehrere Bedeutungen: Die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Gebrechen, die zu einer ebenfalls dauernden Dienst beziehungsweise Berufsunfähigkeit geführt hat.… …   Deutsch Wikipedia

  • Invalidität — Invalidität, Dienst , Erwerbsunfähigkeit (s. Invalide) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Invalidität — Arbeitsunfähigkeit; Erwerbsunfähigkeit * * * In|va|li|di|tät [ɪnvalidi tɛ:t], die; : [dauernde] erhebliche Beeinträchtigung der Arbeits , Dienst und Erwerbsfähigkeit infolge einer Krankheit, Verletzung oder Verwundung: sich gegen das Risiko der… …   Universal-Lexikon

  • Invalidität — invalid‹e› »dienst , arbeitsunfähig (aufgrund von Gebrechen)«: Das zuerst im 18. Jh. als Substantiv Invalide im Sinne von »dienstuntauglicher, ausgedienter Soldat« bezeugte Fremdwort ist aus frz. invalide entlehnt, das auf lat. in validus… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Invalidität — invalidumas statusas T sritis Kūno kultūra ir sportas apibrėžtis Žmogaus būsena, atsiradusi dėl ligotumo ar negalios ir trukdanti jam atlikti įprastą visuomenėje vaidmenį. kilmė plg. invalidas atitikmenys: angl. handicap vok. Invalidität, f rus.… …   Sporto terminų žodynas

  • invaliditat — in|va|li|di|tat Mot Agut Nom femení …   Diccionari Català-Català

  • Invalidität — In|va|li|di|tät 〈 [ va ] f.; Gen.: ; Pl.: unz.〉 starke Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit [Etym.: <frz. invalidité »Gebrechlichkeit«] …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Invalidität — dauerhafte körperliche Behinderung (meist in Prozent der Leistungsminderung ausgedrückt). Wird in der Kranken und Rentenversicherung in Deutschland nicht bzw. nicht mehr verwendet. Vgl. auch ⇡ Erwerbsminderung …   Lexikon der Economics

  • Invalidität — Arbeitsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit; (Amtsspr.): Körperbehinderung …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Invalidität — In|va|li|di|tät die; <aus gleichbed. fr. invalidité; vgl. ↑...ität> [dauernde] erhebliche Beeinträchtigung der Arbeits , Dienst , Erwerbsfähigkeit …   Das große Fremdwörterbuch

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”