- Schweden
Schweden (Sverige, hierzu zwei Karten: »Schweden und Norwegen«, Übersichtskarte, und Spezialkarte des südlichen Teiles), Königreich, das die größere Osthälfte der Skandinavischen Halbinsel umfaßt, liegt zwischen 55°20'–69°3' nördl. Br. und 11°8'–24°9' östl. L., wird westlich von Norwegen (die Grenze ist durch einen Vertrag von 1751 bestimmt), dem Skagerrak, Kattegat und Öresund, südlich und östlich von der Ostsee, dem Bottnischen Meerbusen und Finnland begrenzt, von dem letztern durch die Torneå und die Muonioelf geschieden.
[Bodengestaltung.] Während Norwegen, das die westliche Hälfte der Skandinavischen Halbinsel einnimmt, durchaus ein schroffes Gebirgsland ist, bildet S. (mit seinen drei großen historischen Landschaften: Gotland im Süden, Svealand in der Mitte und Norrland im N.) im großen und ganzen eine Ebene, die meistens nur unbedeutend über das Meer erhöht ist.
Etwa 98,753 qkm (22,05 Proz.) haben eine Höhe von über 400 m, wovon mehr als die Hälfte nördlich vom 65.° nördl. Br. und kein Teil südlich vom 60.° liegt, und nicht weniger als 136,600 qkm (30,45 Proz.) erreichen noch nicht 100 m Höhe. Der höchste Teil Schwedens ist das norrländische Gebirge, vom Eismeer im N. bis Dalarne im Süden reichend, früher Kjölen genannt. Es ist keine Bergkette, sondern ein Massiv, das große Gebiete des nördlichen S. erfüllt, von breiten Talfurchen durchschnitten ist und hier und da Bergkegel trägt. Dieses Hochland senkt sich allmählich zum Bottnischen Busen, doch tritt das Bergland nur an wenigen Stellen bis an das Meer; in der Regel liegt zwischen beiden eine Küstenebene. In den Lappmarken erheben sich die höchsten Bergspitzen Schwedens, vor allen der Kebnekaisse (2123 m), der Sarjektjåkko (2090 m), der Sulitjelma (1880 m) in Norrbotten, weiter südlich der Ăreskutan (1472 m) in Jemtland und der Städjan (1176 m) in Dalarne. In den schwedischen Hochgebirgen gibt es etwa 100 Gletscher, zusammen von ungefähr 400 qkm Umfang. Von einer die beiden Königreiche der Skandinavischen Halbinsel scheidenden Gebirgskette, wie sie in den ältern Landesbeschreibungen eine große Rolle spielt, kann keine Rede sein, obgleich im nördlichsten S. die höchsten Spitzen nahe der Grenze liegen. Im Süden vom norrländischen Hochlande liegt das mittelschwedische Flachland, das die großen Ebenen um die Seen Mälar, Hjelmar, Wener- und Wettersee umfaßt. In diesem Flachlande kommen noch isolierte Berge vor, wie in Westergötland die silurischen Berge Kinnekulle (279 m), Billingen (300 m), Halleberg (150 m) und Hunneberg (135 m), deren Gipfel aus Diabas bestehen. Südlicher breitet sich schildförmig das südschwedische Hochland aus, das in dem etwa 260 m hohen Bergplateau von Smăland kulminiert, dessen höchster Gipfel Tomtebacken (377 m) ist. Hier liegt auch der Eisenberg Taberg (343 ni). Diese småländischen Gebirge erfüllen auch das nördliche Schonen, das in seinem südlichen Teil eine Ebene ist. Die zu S. gehörige große Insel Gotland (s. d.) erreicht in ihrem höchsten Punkte 77 m.
Die Küstenbildung Schwedens ist viel einfacher als die Norwegens. Die Fjorde, welche dort der Landschaft ein besonderes Gepräge verleihen, kommen in S. nur spärlich vor. Von den Busen und Buchten am Kattegat sind nur die kleinen Gullmars- und Kongsbackafjorde sowie die Laholmsbucht und Skelderviken, an der Ostsee die Meerbusen Slätbaken und Bråviken sowie die buchtenreiche, von vielen vorgelagerten Inseln erfüllte Einfahrt in den Mälar (bei Stockholm) anzuführen. Dagegen besitzt S. vielleicht einen mehr ausgebildeten Skärgård (»Schärenhof«) als Norwegen. Diese zahllosen kleinen Inseln sind für die Küstenfahrt von äußerster Wichtigkeit, da sie gegen offene Stürme und Wellen Schutz verleihen. Im Skagerrak und Kattegat bemerken wir unter den größern Inseln des Skärgård die beiden Inseln Oroust und Tjörn, im Öresund die Insel Hven und in der Ostsee außer Gotland und Öland die zu den Stockholmer Schären gehörenden Inseln Utö (Eisengruben), Muskö, Ornö, Wermdö (die größte derselben), Ljusterö, Gräsö u. a. Am Eingang des Bottnischen Meerbusens sind die (russischen) Ålandsinseln, und wo der Bottnische Meerbusen am schmälsten ist (Ovarken), erstreckt sich zwischen Umeå und Wasa eine Gruppe kleiner Inseln über denselben.
[Geologische Beschaffenheit.] Der größte Teil des Landes wird von archäischen Gesteinen (Granit, Syenit, Gabbro. Gneis, Glimmerschiefer etc.) eingenommen. Auf diesen lagern an verschiedenen Stellen in Dalekarlien, Jemtland, Ost- und Westgotland und Schonen versteinerungsarme Sandsteine und trilobitenreiche Schiefer der kambrischen Formation und silurische, oft mit Diabas, Porphyr etc. in Verbindung stehende Ablagerungen, alle mit horizontaler Schichtung. Bald bedecken sie große Flächen, bald treten sie als isolierte Denudationsreste nur in einzelnen Tafelbergen auf, wie in dem Kinnekulle am Wenersee, dessen Gipfel aus Diabas besteht. Untersilurische Orthocerenkalke und obersilurische Trilobitenschiefer sind besonders auf der Insel Öland, versteinerungsreiche obersilurische Kalke auf der Insel Gotland entwickelt. Jüngere Sedimente der obersten Trias, dem Jura (mit schwachen Steinkohlenflözen bei Höganäs) und der Kreide angehörig, sind auf das südliche S. beschränkt; sie haben ehedem mit ähnlichen Bildungen auf den dänischen Inseln, auf Rügen und in den Ostseeprovinzen in Zusammenhang gestanden. Sehr deutlich sind in S. die Spuren der diluvialen Eiszeit. Skandinavien war zu jener Zeit, wie aus der Verbreitung der geschliffenen und geschrammten Felsoberflächen, der Rundhöckerbildung, der Seen und der erratischen Blöcke sowie der besonders im südlichen S. massenhaft vorhandenen Moränenablagerungen (Geschiebelehm, Åsar etc.) hervorgeht, vom Nordkap bis zur Südspitze von einer zusammenhängenden Eisdecke bedeckt. An nutzbaren Mineralien ist S. sehr reich. Eisenerze, zumal Magneteisen, treten in ausgedehnten, bis 60 m mächtigen Lagern (bei Dannemora, Gellivara etc.) im Gneisgebiet auf; Kupfererze finden sich bei Tunaberg und Falun, Zinkerze am Wettersee und Blei- und Silbererze bei Sala.
[Gewässer.] Wie Norwegen, ist auch S. ein ungemein wasserreiches Land, das Abdachung nach der Ostsee, dem Kattegat und Skagerrak hat. Ein großer Fluß heißt im Schwedischen Elf (Plural Elfvar), ein kleiner Å (Plural Åar). In die Ostsee ergießen sich: die Torneå- (mit Muonio-), Kalix-, Råneå-, Luleå-, Piteå-, Skellefteå-, Umeå- (mit Vindels-), Ångerman-, Indals-, Ljusne- und Motalaelf; in das Kattegat: die Götaelf, der 82 km lange Abfluß des Wenersees, in den die Klarelf, das Filipstadsche und das Dalslandsche Wassersystem einmünden. Nur einige dieser Flüsse sind auf einen größern Teil ihres Laufes von Natur schiffbar, mehrere sind aber durch Kanalanlagen schiffbar gemacht. Von den Wasserfällen, die mehrere dieser Flüsse haben, sind die bemerkenswertesten: der Niaumelsaska (»Hasensprung«) in der Luleelf, 80 m, der Tännfors in Jemtland, 26 m, der Elfkarlebyfall an der Dalelf, 16 m, der Trollhätta in der Götaelf, 33 m hoch. Die wichtigsten Kanäle sind: Hjelmar-, Södertelge-, Kindakanal (in Ostgotland zur Verbindung mehrerer Landseen mit dem Roxen, durch den der Götakanal geht), der Götakanal (der bedeutendste von allen), der Trollhättakanal, der Seflekanal zwischen dem Wenersee und dem Glafsfjord (Arvika), ein Kanalsystem zur Verbindung der Seen in Dalsland untereinander und mit dem Wenersee. Ein besonderer Zug der schwedischen Landschaften ist die Menge der großen und kleinen Binnenseen, mit denen das ganze Land erfüllt ist. Sie nehmen im ganzen ein Areal von 37,370 qkm (678,6 QM.) ein, d. h. 8,8 Proz. des ganzen Areals. Nächst den russischen Landseen Ladoga und Onega ist der Wener in S. der größte See Europas (44 m ü. M., 5975 qkm); ihm zunächst folgen der Wetter (88 m ü. M.), der Mälar, der sich bei Stockholm fast unmittelbar mit dem Meere vereinigt, und der Hjelmar (23 m ü. M.). Unter den übrigen Seen nennen wir: Siljan in Dalarne, Storsjön in Jemtland (291 m ü. M.), Dellen in Helsingland, Hornafvan, Storafvan, Lulejavr, Torneåträsk in Lappland etc.
[Klima, Pflanzen- und Tierwelt.] S. gehört dem atlantischen Klimagebiet an, zeigt aber verschiedene Gegensätze gegen die durch eine Gebirgswand abgetrennte Westküste Norwegens. Die mittlern Jahresextreme betragen in Upsala 30° und -24° (dagegen Christiansund 22° und -9°), nach N. hin nimmt die Jahresschwankung zu; die absoluten Temperaturextreme sind zu Lund 33° und -24°, Stockholm 33° und -30°, Haparanda 32° und -40°. Die meisten Regen fallen im Sommer und Herbst. Mittlere Regenmenge in Gotenburg 77, Jönköping 49, Lund 53, Kalmar 36, Stockholm 44, Hernösand 55, Östersund 42, Haparanda 45. In Stockholm ist der Boden fast 100, in Lappland 190 Tage jährlich mit Schnee bedeckt.
Seiner Vegetation nach gehört S. in seinen nördlichen Teilen der europäischen Nadelholzzone, in seinen südlichen der Laubwaldzone an. In den nördlichsten Bezirken Lappmarkens überwiegt noch der arktische Charakter der Flora, die hier mit einer Reihe von Vertretern aus den norwegischen Fjelds herabsteigt; am Sulitjelma steigt die Waldregion mit Birken nur bis 350 m, die darüberliegende arktisch-alpine Region bis ca. 1000 m aufwärts. Die sanften, östlichen Abdachungen des skandinavischen Hochgebirges führen allmählich zum Tiefland hinunter, und so kann sich hier die Waldvegetation in viel zusammenhängendern Bezirken ausbreiten als in Norwegen. Von Småland südwärts beginnt die Buche aufzutreten; doch schneidet die eigentliche floristische Grenze zwischen der Nadelholzzone (dem subarktischen Koniferengebiet) und dem subatlantischen Gebiet erst die Provinz Blekinge im äußersten Süden Schwedens. Im N. des Landes sind vorzugsweise Birken, Fichten und Kiefern waldbildend; der Waldboden wird von Moosrasen (Hylocomium u. a.) überzogen; auf kahlen Stellen herrscht das Heidekraut (Calluna), in Talsenkungen Torfmoorpflanzen und Seggenbestände vor. Im Süden findet man dagegen Eichen- und Buchenwaldungen mit eingesprengten Hainbuchen, Eschen, Birken (Betula verrucosa) und einer Untervegetation von Stauden und Kräutern der mitteleuropäischen Waldflora. Heidestrecken mit Calluna treten vorzugsweise auf trockener Felsunterlage, Kiefernwälder auf Sand und Geröll, Fichten auf Ufermooren, Moorbirken (Betula odorata) auf Sphagnum-Mooren, Hainbestände von Alnus gluticosa, Salix aurita u. a. an Flußufern, Dorndickichte mit Prunus spinosa, Rubus- und Rosa-Arten, Berberis, Crataegus u. a. auf warmen, trockenen Hügeln auf. Die Vegetation der Moore wechselt je nach ihrem Alter und beginnt mit einer Randbildung von rhizomkräftigen Sumpfgewächsen, dann folgen vorherrschend Seggen (Carex), später siedeln sich auf der inzwischen befestigten Vegetationsdecke Fichten und zuletzt Birken an. Auf geneigter, nicht zu trockener Unterlage siegt zuletzt die Buche und dringt überall im südlichen S. vor.
Mit seiner Tierwelt gehört S. zum paläarktischen Faunengebiet, besitzt aber auch arktische Formen. Von den noch zahlreich vorhandenen Raubtieren kommen Bär, Wolf, Luchs und Fuchs als Standwild vor. Der Vielfraß bewohnt besonders die höhern Gebirge und geht bis zum 60.° nördl. Br. nach Süden; der Eisfuchs findet sich in den öden, hoch gelegenen Strecken des innern Landes. Das Ren zieht, dem Gebirge folgend, bis zum 62.° nördl. Br. nach Süden und nördlich bis zum Nordrand des Bottnischen Meerbusens. Hirsche, Rehe und Elentiere sind sehr selten. Der Lemming geht bis zum 62.° nördl. Br. nach Süden. Die gewöhnlichen Insektenfresser und Nager der europäischen Subregion spielen im übrigen nebst weitverbreiteten Fledermäusen in der Säugetierfauna Schwedens die Hauptrolle, wobei natürlich ausgesprochen nordische Formen überwiegen. Die Vögel sind in S. im ganzen in 221 Arten Brutvögeln vertreten, von denen die Sperlingsvögel überwiegen. Zu den charakteristischen nordischen Singvögeln zählt die Singdrossel (Turdus musicus) und das bis Lappland gehende Blaukehlchen (Cyanecula suecica); die Nachtigall läßt sich nur im äußersten Süden hören. Zahlreich sind auch die Raubvögel (27 Arten Brutvögel). Auerwild, Birkwild, Schneehuhn, Haselhuhn werden in großen Massen erbeutet. Reptilien und Amphibien sind spärlich vertreten; von erstern finden sich Kreuzotter, Ringelnatter, österreichische Natter, Blindschleiche, Bergeidechse und Zauneidechse; die Kreuzotter allein überschreitet den Polarkreis. Von Amphibien finden sich die Frösche in S. mit 5 Gattungen und 8 Arten vertreten, die geschwänzten Amphibien dagegen nur mit der Gattung Wassersalamander (Triton). Von den Fischen der Flüsse Schwedens spielt besonders der Lachs eine Rolle; außerdem wird an den Küsten eifriger Fischfang betrieben; die Küstengewässer beherbergen infolge des geringern Salzgehalts der angrenzenden Meere vielfach auch Fische, die sich sonst nur in den Binnenseen finden. Die Insektenfauna Schwedens ist eine ausgesprochen paläarktische. Die Land- und Süßwassermollusken, die nach N. immer geringer werden, sind in den nördlichen Provinzen Schwedens noch mit ca. 16 Gattungen und mindestens 80 Arten vertreten. Nur wenige Arten überschreiten den Polarkreis. Die niedere Süßwasserfauna zeigt den ihr allgemein eignen kosmopolitischen Zug.
Areal und Bevölkerung.
Der Flächeninhalt Schwedens beläuft sich nach Strelbitskys Berechnung auf 450,574,8 qkm (8183 QM.), offiziell nur auf 447,864 qkm (8133,7 QM.). Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung von 1900: 5,136,441 Seelen und wurde für Ende 1905 auf 5,293,851 Seelen berechnet. Sie betrug 1830 erst 2,888,032 Seelen, hat sich bis 1905 fast verdoppelt; die Zunahme belief sich im Zeitraum 1870–80 auf 9,5 Proz., 1880–90 auf 4,8 Proz., 1890–1900 auf 7,3 Proz. (351,460 Seelen). Die Auswanderung war nach einer plötzlichen Steigerung zu Ende der 1860er Jahre (1869: 39,064 Personen) bis 1877 allmählich auf 7610 Personen gesunken, erreichte dann nach manchen Schwankungen 1887 die höchste Ziffer mit 50,786 Personen und hat seitdem wieder erheblich abgenommen (1904: 22,300 Personen). Demgegenüber ist die Einwanderung unbedeutend, obwohl sie sich im Jahrzehnt 1884–1904 von 4911 auf 8900 Personen gehoben hat. Das Ziel der Auswanderer war überwiegend Amerika; Dänemark und Norwegen kommen erst in zweiter Reihe in Betracht. In betreff der Dichtigkeit der Bevölkerung nimmt S. mit 11 Einw. auf 1 qkm unter den Staaten Europas den vorletzten Platz ein. Die größte Dichtigkeit weisen die südlichen und südöstlichen Läns: Malmöhus, Gotenburg-Bohus und Blekinge, die niedrigste die nördlichen Läns: Westerbotten, Jemtland und Norrbotten, auf. Nach dem Geschlecht unterschied man 1900: 2,506,436 männliche und 2,630,005 weibliche Personen, so daß auf 1000 Männer etwa 1049 Frauen kamen. Die Zahl der Eheschließungen betrug 1903: 30,088 und ist seit 1885 bedeutend zurückgegangen. Lebend geboren wurden 1903: 133,896 Kinder, davon 15,649 uneheliche (10,8 Proz.). Die große Mehrzahl der Bevölkerung wohnt auf dem Lande, nur 22,6 Proz. in Städten, von denen 1905 nur 2 (Stockholm und Gotenburg) mehr als 100,000 Einw. haben. S. zählt jetzt 93 Städte außer 30 Flecken (Köpingar). Auf dem Lande bildet jedes Härad und jeder Gerichtssprengel, ja jedes Pastorat oder sogar Kirchspiel eine eigne Gemeinde. Areal und Bevölkerung der einzelnen Läns betragen:
Nach ihrer Nationalität sind die Einwohner mit wenigen Ausnahmen Schweden (in der Landessprache Svenskar, vormals Svear), die mit den Dänen und Norwegern (Isländern) einen Zweig des germanischen Volksstammes bilden. Die Sprache bietet auch mit denen der angrenzenden Völker so große Ähnlichkeiten, daß sie sich ohne Schwierigkeiten verstehen. Der Schwede hat in der Regel eine hohe, schlanke Gestalt, eine weiße Haut, braunes oder blondes Haar, ausdrucksvolle Gesichtszüge und blaue Augen. Beide Geschlechter zeichnet eine gewisse Leichtigkeit und Grazie in der Bewegung des Körpers aus, und man pflegt die Schweden deshalb wohl die Franzosen des Nordens zu nennen. Die Grundzüge des schwedischen Charakters sind Ernst, Liebe zu Religion, Vaterland, Gesetz und Freiheit, Ehrlichkeit und Uneigennützigkeit, Selbstgefühl, Gastfreundschaft, Mildtätigkeit, schnelle Fassungsgabe und scharfe Urteilskraft. Naturfehler sind Phlegma, Neigung zum Genuß geistiger Getränke und Hang zu äußerlichem Prunk. Manches Eigentümliche haben die Dalekarlier (s. Dalarne) bewahrt. Die Wohnungen, in der B. mart je nach der Landschaft verschieden, sind nur in den größten Städten, Stockholm und Gotenburg, fast durchweg von Stein, in den kleinern aber größtenteils von Holz, daher die Feuersbrünste so verheerend wirken; doch sind die Häuser geräumig und bequem. Besonders zeichnen sich die Bauernhöfe in den Landschaften Ångermanland, Medelpad und Helsingland aus, die fast sämtlich großen Herrensitzen gleichen. – Außer den Schweden wohnen auch Finnen an der Grenze von Finnland in Norbottenlän sowie in einigen innern waldigen Gebirgsgegenden des mittlern S. (1900 im ganzen 22,138). Die Lappen wohnen jetzt eigentlich nur in Lappland und vereinzelt in den übrigen Teilen von Norrland (1900: 6983). Die Anzahl der in S. befindlichen Israeliten ist sehr gering (1900: 3912). Auch haben sich eingewanderte Fremde im Lande niedergelassen, doch sie verschmelzen meist bald mit den Schweden. 1900 zählte man 35,627 Personen, die im Auslande geboren waren, vornehmlich Norweger, Dänen, Finnen und Deutsche (5107).
Die herrschende und Staatsreligion ist die evangelisch lutherische; doch besteht jetzt völlige Religionsfreiheit, und jedem ist die freie Ausübung seines Religionsbekenntnisses gestattet. Außer den schon erwähnten Israeliten waren indessen 1900 nur wenig Bekenner fremder christlicher Konfessionen vorhanden, nämlich 107 Reformierte, 2378 Römisch-, 44 Griechisch-Katholische, 41,530 Baptisten, 7041 Methodisten, 8750 andre Christen und 51 Mormonen. Die Landeskirche hat Bischöfe, an deren Spitze der Erzbischof von Upsala als Primas des Reiches steht. Die dreizehn Bischofsprengel oder Stifter sind: Upsala, Linköping, Skara, Strengnäs, Westerås, Wexiö, Lund, Goten burg, Kalmar, Karlstad, Hernösand, Luleå und Wisby. Jedes Stift hat einen Bischof und ein geistliches Konsistorium oder Domkapitel (außerdem sind in Stockholm noch ein Hof- und ein Stadtkonsistorium, beide unter dem Erzbischof in Upsala stehend). Mehrere Pastorate bilden eine Propstei, deren es 186 gibt.
[Unterricht.] Das schwedische Volk ist sehr gebildet und nimmt in dieser Beziehung einen hohen Rang ein. Im allgemeinen ist für den höhern und niedern Unterricht sehr gut gesorgt. Für den Volksunterricht sowohl in den Städten als auch auf dem Lande sorgen die Volksschulen, deren jedes Kirchspiel nach dem Gesetz vom 13. Juni 1842 wenigstens eine, womöglich feste Volksschule haben soll. In den Gegenden mit besonders dünner und armer Bevölkerung ist es gestattet, statt der festen eine fliegende (flyttande) Schule zu errichten. 1904 gab es 19 höhere, 4809 feste und 489 fliegende Volksschulen, 2127 Notschulen (mindre skolor) und 5334 Kleinschulen (småskolor), welch letztere zur Volksschule vorbereiten; ferner zählte man 31 Volkshochschulen (Fortbildungsschulen). Für die Bildung der Volksschullehrer bestehen 8, für Lehrerinnen 6 Seminare. Die höhern Lehranstalten sind durch die Schulordnung vom 18. Febr. 1905 reorganisiert und sind teils Realschulen (von 6 Klassen), teils höhere Schulen (högre allmänna läroverk), die außer der Realschule auch ein Gymnasium (von 4 Klassen) umfassen. Das Gymnasium geht von den in den 5 ersten Klassen der Realschule erworbenen Kenntnissen aus und endet mit einem Examen. Es teilt sich in eine klassische und eine reale Abteilung. Unter den 37 höhern Schulen haben 27 beide Abteilungen, 6 nur ein Realgymnasium und 4 nur ein klassisches Gymnasium. Realschulen gibt es 21 nur für Knaben und 19 für Knaben und Mädchen (Samskolor). Es gibt zwei Universitäten: Upsala (seit 1477) und Lund (seit 1668), außerdem in Stockholm das Karolinische Institut (für höhere medizinische Bildung). Dazu kommen die beiden privaten Hochschulen in Stockholm und Gotenburg, die akademische Grade austeilen. Es gibt ferner: 10 Navigationsschulen, eine Kriegsakademie und eine höhere Artillerie- und Ingenieurschule, eine Kriegs- und eine Marineschule, höhere Bergschulen in Filipstad und Falun, ein Forstinstitut, eine landwirtschaftliche Akademie, 2 höhere landwirtschaftliche Institute, landwirtschaftliche Schulen (je eine in jedem Län), eine Tierarzneischule, 3 Hebammenschulen, ein Blindeninstitut, 7 Taubstummenanstalten, eine Technische Hochschule (in Stockholm), die Chalmersche Gewerbeschule in Gotenburg sowie 4 Gewerbeschulen. Bibliotheken finden sich bei den beiden Universitäten, in Stockholm, Gotenburg und bei den höhern Schulen; jetzt gibt es auch überall Kirchspielsbibliotheken.
Ackerbau und Viehzucht.
Die Hauptnahrungsquelle der Bevölkerung bildet der Ackerbau, mit dem sich 46,5 Proz. derselben beschäftigen. Offiziell wird der Flächeninhalt Schwedens nur auf 447,864 qkm angegeben, davon entfallen 8,19 Proz. auf Wasserflächen. Vom übrigbleibenden Land (41,101,193 Hektar) entfielen 1904: 3,581,183 Hektar (8,7 Proz.) auf Ackerland, 40,089 auf Gärten (0,1 Proz.), 1,409,744 Hektar auf natürliche Wiesen (3,4 Proz.) und 21,148,523 Hektar auf Waldungen (51,5 Proz.). Das Waldland überwiegt weitaus in den nördlich vom 60. Breitengrad liegenden Läns, von denen Gefleborg neben 81,5 Proz. Wald nur 9,8 Proz. Kulturland, Kopparberg 73,6, bez. 7,1, Westernorrland 83, bez. 5,2 zählt, und selbst im fruchtbarsten Teil von Svealand, im Län Upsala, finden sich neben 53,8 Proz. Wald nur 36,2 Proz. Äcker und Wiesen. Im südlichen S erscheinen nur die Läns Skaraborg und Christianstad mit 45,6, resp. 45,9 Proz. Kulturland für die Landwirtschaft günstiger, während das Län Malmöhus, dessen Kulturland man auf 79,9 Proz. des Areals schätzt, völlig isoliert dasteht.
Die Größe der Güter wird in S. nach Hufen (mantal, hemman) bestimmt; doch ist dieser Ausdruck sehr ungenau, indem das Areal einer Hufe sowohl in den verschiedenen Teilen des Landes als auch in ein und demselben Län außerordentlich verschieden ist. Die Gesamtzahl der Hufen betrug 1900: 67,245. Diese Hufen haben nach den darauf lastenden Abgaben eine verschiedene Natur und demnach auch verschiedenen Wert. Die kleinere Zahl, aber die größten Güter, nämlich die ursprünglich adligen (frälsehemman), umfassend, ist von vielen Lasten befreit, die auf den übrigen ruhen, die man unter den Benennungen »Steuerhufen« (skattehemman) und »Kronenhufen « (kronohemman) zusammenfaßt, obgleich noch viele andre Benennungen und Unterabteilungen vorkommen. 1900 gab es 5145 Kronohemman, 40,683 Skattehemman und 21,416 Frälsehemman. Neben dem Großgrundbesitz, der am ausgedehntesten in den Läns Södermanland, Malmöhus und Stockholm ist, gibt es einen selbständigen und freien Bauernstand. Im allgemeinen überwiegt der Kleinbesitz; 85 Proz. der landwirtschaftlichen Betriebe werden von Eigentümern, nur 15 Proz. von Pächtern bewirtschaftet. Der Ackerbau hat im Laufe des 19. Jahrh. große Fortschritte gemacht. Der Wert des sämtlichen Landbesitzes ward 1905 auf 2601 Mill. Kr., der des übrigen versteuerten liegenden Besitzes auf 2975 Mill. Kr., der aller steuerfreien, dem Staate, den Kommunen etc. gehörenden Besitzungen auf 680 Mill. Kr. berechnet. Am weitesten nach N. verbreitet ist die Kultur der Gerste, die noch jenseit des 70.° in vertikaler Höhe bis 800 m unterhalb der Schneegrenze stattfindet und in den fünf nördlichen Läns das Hauptprodukt des Landbaues ist. Hafer wird in den drei nördlichsten Läns nur sehr wenig angebaut, er ist aber Hauptausfuhrartikel und geht besonders nach England. Roggen, das Brotkorn des Volkes und daher in geringerm Maße Gegenstand der Ausfuhr, wird in allen Läns angebaut, doch weniger stark in den 5 nördlichen und im Län Gotenburg als in den übrigen 18. Weizen wird in Norrland (außer Gefleborg) gar nicht, in den drei übrigen nördlichsten Läns sowie in den Läns Kronoberg, Jönköping, Blekinge, Gotenburg und Elfsborg nur wenig, in den übrigen aber ziemlich stark angebaut. Beinahe ebenso verhält es sich mit Mengkorn, Erbsen, Bohnen und Wicken, von denen Malmöhus und demnächst Ostgotland die größten Quantitäten erzeugen. Überall gedeiht die Kartoffel, und die allgemein gewordene Kultur dieses Knollengewächses läßt so leicht keine Hungersnot mehr eintreten. Der Ertrag der Ernte für 1904 wurde folgendermaßen angegeben: 1,809,558 hl Weizen, 7,297,283 hl Roggen, 4,740,616 hl Gerste, 18,175,812 hl Hafer, 3,634,759 hl Mengkorn, 338,353 hl Erbsen, 50,422 hl Bohnen, 183,168 hl Wicken, 18,082,998 hl Kartoffeln. Fast überall, jedoch weniger im N., werden auch noch andre Wurzelgewächse (Runkelrüben, Rüben etc.) angebaut, deren Ertrag auf mehr als 8,6 Mill. hl angegeben wird. Zuckerrüben baut man besonders in Malmöhuslän, aber auch in den Läns Christianstad und Gotland, insgesamt (1903) 7,5 Mill. dz. In einigen Läns, besonders Gefleborg, Kronoberg und Jönköping, baut man auch ziemlich viel Flachs und Hanf; doch reichen die Ernten ebensowenig wie die des Tabaks, Hopfens, Kümmels etc. zur Befriedigung des Bedürfnisses hin. Die Wiesenkultur hat erst in der neuern Zeit angefangen sich zu heben. Vernachlässigt ist der Obstbau und die Kultur der Gartengewächse, obgleich im südlichen S., ja an günstigen Örtlichkeiten bis über den 64.° hinaus, vortreffliches Obst, besonders Äpfel sowie auch Stachel- und Johannisbeeren, und feinere Gemüse gut gedeihen. Erheblich für den Haushalt sind die reichen Ernten an wilden Beeren (Eid-, Heidel-, Preisel-, Multe-, Himbeeren u. a.), welche die Wälder und Gebirge selbst in den nördlichsten Gegenden im größten Überfluß erzeugen.
Die Viehzucht wird jetzt durchgängig nach rationellern Grundsätzen betrieben durch bessere Pflege und Veredelung der Rassen, durch zweckmäßigere Benutzung der Produkte (z. B. bessere Bereitung der Butter und des Käses) etc. Die schwedischen Pferde- und Rinderrassen sind klein, aber kräftig; neuerdings hat man mehrere ausländische Rassen eingeführt. Die Schafe, deren Zahl seit 1886 erheblich abgenommen hat, liefern im allgemeinen nur grobe Wolle; doch gibt es auch veredelte Rassen, obgleich die klimatischen Verhältnisse der Schafveredelung große Schwierigkeiten in den Weg legen. Federvieh wird nicht viel gehalten; die Bienenzucht ist erst in neuerer Zeit in den südlichern Landschaften ein Gegenstand der Aufmerksamkeit geworden. Für die Lappen im N. bieten die Renntiere (etwa 100,000 Stück) den ganzen Reichtum. 1904 zählte man im ganzen: 546,943 Pferde, 2,545,583 Stuck Hornvieh, 1,105,903 Schafe, 66,223 Ziegen und 796,572 Schweine.
Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei.
Von ganz besonderer Wichtigkeit sind die Waldungen, die 211,485 qkm bedecken; davon liegen 120,200 qkm in Norrland. Aber auch in den Läns des mittlern S. nimmt das Waldland, außer in Södermanland, mehr als die Hälfte des Areals ein, während im Süden nur das Län Ostgotland dies Verhältnis zeigt. 31,5 Proz. sind Kronparke oder gehören den Kommunen etc., während 68,5 Proz. in Privatbesitz sind. Die Bewirtschaftung der Privatwälder ist bis vor kurzem gänzlich frei gewesen; jetzt muß der Besitzer für die Aufforstung sorgen; die übrigen Waldungen stehen unter der Aussicht der Forstdirektion (domæenstyrelsen). Die Wälder liefern den größten Teil des den Berg- und Hüttenwerken nötigen Brennmaterials. Die Abtreibung der schwedischen Wälder veranschlagt man alljährlich auf 30 Mill. cbm, wovon ca. 7 Mill. cbm ausgeführt werden. Über die Hälfte der von S. ausgeführten Holzwaren geht nach England, das übrige nach Frankreich, Belgien, Spanien, Dänemark und Deutschland. Die »pit-props« (Stützen, die in den Gruben angewandt werden) gehen fast ausschließlich nach England, nur ausnahmsweise nach Frankreich. Für den Transport des Holzes vom Innern des Landes nach der Küste zu werden noch vorzugsweise die Flüsse benutzt, insbes. die, welche nach dem Bottnischen Busen strömen, an dem auch die wichtigsten Ausfuhrhäfen gelegen sind. Daneben werden jedoch auch die Eisenbahnen benutzt. 1905 betrug die Ausfuhr 500,000 cbm Balken und Sparren, 707,500 cbm Grubenstützen, 4,545,000 cbm Bretter und Planken, 191,000 cbm Bauholz und Masten etc.
Die Jagd, überall frei und früher ergiebig, ist jetzt von untergeordneter Bedeutung; doch werden in den waldreichern Gegenden des Innern, besonders im N., immer noch Auer-, Birk-, Ha sel- und Schneehühner sowie auch Hafen (die im Winter weiß sind) in ziemlicher Anzahl erlegt. An den Küsten lohnt sich die Jagd auf Seevögel sowie der Robbenschlag. Die Raubtiere sind durch die unablässige Verfolgung in bedeutender Abnahme begriffen; doch wurden 1903 noch für 12 als erlegt angemeldete Bären, 19 Wölfe, 8 Luchse und 73 Vielfraße Prämien ausgezahlt. Ferner wurden 21,485 Füchse und 13,303 Raubvögel (Adler, Uhus, Habichte) erlegt. Das Hochwild (Hirsche, Rehe und Elentiere) ist selten.
Ein wichtiger Erwerbszweig ist die Fischerei, mit der sich 1900: 13,571 Personen (nebst 413 Dienstleuten) beschäftigten, vornehmlich in den Landschaften Bohuslän, Blekinge und Schonen und auf der Insel Gotland. Hier gibt es ganze Dörfer, welche ausschließlich von Seefischerei leben, während an den Küsten des mittlern und nördlichen S. die Fischerei nur von Bauern und den Bewohnern der Küstenstädte betrieben wird. Für die Fischerei gibt es keine allgemeine Statistik, aber ihr Wert ist für 1904 amtlich zu 9–91/4 Mill. Kr. berechnet worden. Davon kommen auf Gotenburg und Bohuslän 4,7 Mill. Kr. Die Ausfuhr betrug 1904: 18 Mill. kg. Es entfallen etwa 4 Mill. Kr. auf die Küstenfischerei, 1,5 Mill. auf die Hochseefischerei und 35 Mill. auf die Süßwasserfischerei (einschließlich Lachs- und Aalfang). Im Kattegat (besonders bei Bohuslän und Halland) und an der Ostseeküste wird lebhafte Heringsfischerei (seit 1896 jedoch mit abnehmendem Ertrage) betrieben, ferner werden Strömlinge, Dorsche, Flundern, Makrelen, Lachse und Aale (an der Küste wie in den Flüssen), endlich Hummern und Austern im Kattegat bei Marstrand gefangen. Von Bohuslän aus wird im Kattegat, an der Westküste Norwegens und bis nach Island Fischerei auf Kabeljaus betrieben.
Bergbau und Industrie.
Der Bergbau, besonders auf Eisen, demnächst auf Kupfer und auch andre Produkte des Mineralreiches, gehört zu den wichtigsten Nahrungsquellen in S. Vortreffliches Eisenerz wird mit wenigen Ausnahmen überall von Lappland bis Schonen angetroffen. Durch die Läns Kopparberg, Wermland, Örebro, Westmanland und Upsala breiten sich die vornehmsten Eisenerzlager aus, von denen sich die vorzüglichsten, z. B. Dannem ora, Bispberget u. a., in dem im Gebiet der Gneisformation vorkommenden Hornstein finden. Außerdem erheben sich in S. ganze Berge von Eisenerz, z. B. der Taberg am Südende des Wettersees, eine von magnetischem Eisenerz geschwängerte Serpentinmasse, und in den Lappmarken (wo überhaupt eine große Menge noch gar nicht genau erforschter reicher Lager von Eisen-, Kupfer-, Silbererz etc. vorhanden ist) unter 67° nördl. Br. der Gellivara, durchweg aus reinem magnetischen Eisenstein von 60–75 Proz. Metallgehalt von vorzüglicher Güte bestehend, der noch viel größere Luossavara, der Kirunavara u. a. Sogar die schwedischen Gewässer sind mit Eisen imprägniert, doch ist der Ertrag von Sumpfeisen unbedeutend. 1905 wurden in ganz S. 4,364,833 T. Eisenerze gebrochen, davon die Hälfte (2,3 Mill. T.) aus den lappländischen Gebirgen. In 129 Hochöfen gewann man 539,437 T. Roheisen, ferner 186,640 T. Luppen und Rohschienen, 78,204 T. Bessemer, 288,675 T. Martin- und 1319 T. Tiegelgußstücke, 390,447 T. Stangen- und Bandeisen etc. Die in vielen Gegenden über 9 Proz. des Areals bedeckenden Torfmoore werden erst neuerdings in Schonen, um das immer seltener werdende Holz zu ersetzen, in größerm Umfang ausgebeutet. Außerdem wurden 1902 gewonnen: 30,095 T. Kupfererz (besonders in Ostgotland und Kopparberg), 9378 T. Silver- und Bleierz, 48,788 T. Zinkerz, 2850 T. Manganerz, endlich 304,733 T. Steinkohlen (in Malmöhus) etc. Die Hüttenindustrie lieferte 1900: 88,48 kg Gold, 1927 kg Silber, 14,239 dz Blockblei und Glätte, 1360 dz Kupfer, ferner 700 dz Schwefel, 12,649 dz Kupfervitriol, 1830 dz Eisenvitriol, 1672 dz Alaun etc.
Die schwedische Industrie hat sich in den letzten Dezennien außerordentlich kräftig entwickelt. 1892 betrug die Zahl der Fabriken aller Art 4471, der Gesamtwert ihrer Produktion 331,6 Mill. Kr., 1904 war ihre Zahl 11962 und die Produktion wertete 1180,7 Mill. Kr. Davon kamen auf Malmöhus 17 Proz., auf die Stadt Stockholm 11,7 Proz., auf Gotenburg (Stadt und Län) 10,1 Proz. Die in den Fabriken verwandten Motoren hatten über 490,000 Pferdekräfte, die Zahl der Arbeiter war 277,853. Den ersten Rang nimmt die Holzindustrie ein, die etwa 67,000 Arbeiter beschäftigt. Dazu gehören 1370 Säge- und Hobelwerke (Produktionswert 153,2 Mill. Kr.), 135 Holzmassefabriken, 441 Möbelfabriken, 19 Zündhölzerfabriken etc. Die Eisenindustrie ist durch 636 Eisen- und Stahlwarenfabriken sowie Gießereien (61,7 Mill. Kr.) und 424 Maschinenfabriken (55,3 Mill. Kr.) vertreten. Der Textilindustrie gehören an: von Spinnereien 31 für Baumwolle, 143 für Wolle, 4 für Jute, 5 für Flachs und Hanf (zusammen 52,4 Mill. Kr.), von Webereien 43 für Baumwolle, 111 für Wolle, 1 für Seide, 7 für Jute, 9 für Flachs und Hanf (zusammen 64,8 Mill. Kr.). Zur Beschaffung von Nahrungsmitteln bestehen 1670 Mahlmühlen (100,4 Mill. Kr.), 17 Zuckerfabriken (39,5 Mill. Kr.), 9 Zuckerraffinerien (50 Mill. Kr.), 130 Brennereien (32,8 Mill. Kr.), 22 Likör- und Punschfabriken (35,8 Mill. Kr.), 735 Bierbrauereien (36,8 Mill. Kr.). Der Hausfleiß (s. d.) ist im ganzen nicht unbedeutend, und besonders tun sich gewisse Gegenden in dieser Hinsicht vor andern vorteilhaft hervor, so z. B. Elfsborglän, wo großartige Baumwollweberei als Hausindustrie betrieben wird, deren Ertragswert man zu 6–8 Mill. Kr. veranschlagt.
Handel und Verkehr.
Von großer Wichtigkeit ist der Handel, der 1850 von 11,000, 1864 von 15,528, 1904 von 30,432 Personen (außer 926 Aktiengesellschaften) mit 37,343 Gehilfen betrieben wurde. Der innere Verkehr wird befördert durch eine lange Küste, schiffbare Landseen, Flüsse, Kanäle, Landstraßen und Eisenbahnen. Die Küste bietet überall in den Schären die vortrefflichsten Häfen dar. Von den Landseen des Innern werden viele mit Dampfschiffen befahren, stehen aber auch mit Landstraßen und Eisenbahnen in Verbindung. Die Landstraßen sind chausseeartig angelegt und werden auch gut unterhalten; ihre Gesamtlänge betrug 1900: 57,037 km; jährlich werden bei den Stationen, in denen Reisende Bewirtung, Obdach und Pferde erhalten können, ungefähr 1,6 Mill. Pferde geliefert, denn das Reisen mit Skjuts (spr. schuß), wie man diese Einrichtung nennt, ist bequem und nicht teuer. Die Eisenbahnen bilden im südlichen Teil bereits ein zusammenhängendes Netz und teilen sich in Stammbahnen und Privatbahnen, jene vom Staate, diese von Privatpersonen oder Kommunen, großenteils aber mit Unterstützung des Staates, angelegt und unterhalten. 1904 standen im Betrieb 12,362 km Eisenbahnen (davon 8156 km Privatbahnen). Die größten Staatsbahnlinien sind: die Westbahn (Stockholm-Gotenburg, 456 km), die Nordbahn (Stockholm-Auge, 484 km), die Südbahn (Falköping-Malmö, 380 km), die Nordwestbahn (Laxå bis zur norwegischen Grenze in der Richtung auf Kongsvinger, 210 km), die Ostbahn (Katrineholm-Nässjö, 216 km), die Linie Sundsvall-Torpshammar-Storlien (363 km), die Bahn durch das nördliche Norrland (Bräcke-Morjärv, 703 km) und die Linie von Luleå zur norwegischen Grenze (434 km). Unter den Privatbahnen ist am ausgedehntesten die Linie Falun-Kil-Gotenburg (486 km). Die Länge der Staatstelegraphenlinien betrug 1903: 9572 km, die der Drähte 29,023 km, außer 7091 km Linien und 21,487 km Drähten der Eisenbahnen. Die Länge der Staatstelephondrähte betrug 1904: 153,168 km, die der privaten Telephondrähte etwa 72,000 km, Staatstelephonstationen gab es 1471, die Zahl der Apparate war 74,512. Es gab 1904: 3419 Postanstalten; befördert wurden 108,4 Mill. Briefe, 48,5 Mill. Postkarten, 24,3 Mill. Drucksachen und Warenproben, ferner Wertbriefe und Postanweisungen im Werte von 768 Mul. Kronen.
Der Handel mit dem Ausland wird, außer zu Lande mit Norwegen und Finnland, vorzugsweise von den 51 Stapelstädten betrieben, in denen es Zollstationen gibt; doch besitzen auch andre See- und Landstädte, Flecken, ja das platte Land Schiffe, die daran teilnehmen. Die schwedische Kauffahrteiflotte zählte 1903: 1983 Segelschiffe von 271,852 Ton. und 987 Dampfschiffe von 375,999 T. Gehalt. Der ausländische Handel erstreckt sich über die ganze Erde und hat sich besonders in der neuesten Zeit sehr gehoben. Die Haupteinfuhrartikel sind: Mineralien (1904: 92,7 Mill. Kronen), Getreide und Mehl (70,7 Mill.), Gespinste (41,9 Mill.), Spinnstoffe (41,1 Mill.), Kolonialwaren (39,6 Mill.), Talg, Öl, Gummi (39,4 Mill.), Metallarbeiten (34,7 Mill.), Fahrzeuge und Maschinen (36,5 Mill.), Haare und Häute (27,7 Mill.), Pflanzenstoffe (27,6 Mill.), Metalle (24,9 Mill.), tierische Nahrungsmittel (22 Mill.), Zwirn (15,4 Mill.), Früchte und Gartenprodukte (13 Mill.). Zur Ausfuhr gelangen vornehmlich Holz (unverarbeitet 138 Mill., verarbeitet 61,7 Mill.), tierische Nahrungsmittel (44 Mill.), unverarbeitete Metalle (37,3 Mill.), Mineralien (37 Mill.), Papier (20,3 Mill.), Fahrzeuge und Maschinen (19,8 Mill.) und Metallarbeiten (14,6 Mill.). Der Wert der Einfuhr betrug 1904: 578,5 Mill., der der Ausfuhr 414,7 Mill. Kr. Aus- und Einfuhr verteilten sich auf die Hauptverkehrsländer wie folgt (in Tausenden Kronen):
Der Rest kam auf Spanien und Portugal, Italien, La Plata-Staaten, Brasilien, Westindien etc. Die Zahl der in die schwedischen Häfen vom Ausland eingelaufenen beladenen Fahrzeuge betrug 1903: 15,275 mit 4,010,324 Ton. (darunter schwedische mit 2,298,966 T.), die der ausgelaufenen 20,854 mit 5,879,659 T. (darunter schwedische mit 2,680,391 T.). Die wichtigsten Handelsplätze sind seit langer Zeit Stockholm und Gotenburg. An Bankinstituten bestehen (1905) die Reichsbank in Stockholm, die einzige, die Noten ausgibt, 22 »solidarische Banken« und 52 Kreditaktiengesellschaften, ferner eine allgemeine Hypothekenbank und 10 ländliche Hypothekenvereine. Die Zahl der Sparkassen betrug 1904: 409 mit 568,3 Mill. Kr. Einlagen; außerdem gab es 2981 Postsparkassen mit 54,7 Mill. Kr. Einlagen. 1903 empfingen 4,51 Proz. der Bevölkerung (in den Städten 6,59 Proz.) Armenunterstützung. Das 1879 eingeführte metrische Maßsystem wurde 1889 obligatorisch vorgeschrieben. Von ältern Größen sind die wichtigsten; der Fot = 29,6901 cm, die Mil von 360 Ref oder 6000 Famnar = 10,688,436 m, das Tunnland oder die Tonne Aussaat von 56 Kannland zu 250 Quadratellen = 4936,41 qm und ein Quadratref von 10,000 Quadratfuß = 881,502 qm, die Kanna zu 1/10 Kubikfot = 2,6172 Lit., das Skålpund (Viktualiengewicht) zu 100 Ort = 425,076 g. In Gemäßheit der Münzkonvention vom 18. Dez. 1872 mit Dänemark werden 2480 Kronor zu 100 Öre aus 1 kg sein Gold geschlagen, die Krona = 1,125 Mark. Goldmünzen zu 20 und 10 Kronor, 900 Tausendteil sein, dürfen in Feinheit um 11/2, im Gewicht um 11/2, bez. 2 Tausendteil abweichen. In Silber werden geprägt: 1 Krona 7,5 g schwer und 4/5 fein, entsprechend 2 Kronor, mit geringerer Feinheit die Stücke zu 50,25 und 10 Öre; Bronzemünzen zu 5,2 und 1 Öre. Die Konventionsmünzen sind in den drei skandinavischen Reichen gesetzliches Zahlungsmittel, bessere Silbermünzen jedoch nur bis 20, geringere bis 5 und Bronzemünzen bis 1 Krone. Bis Ende 1874 vertrat der frühere Riksdaler Riksmynt die Krone. Als hauptsächliches Umlaufsmittel dienen die Bancosedlar der staatlichen Reichsbank zu 5–1000 Kronen.
Staatsverfassnug und -Verwaltung.
S. ist eine durch den Reichstag beschränkte selbständige Erbmonarchie, die von einem König nach den Reichsgrundgesetzen regiert wird. Diese Grundgesetze sind: 1) die Regierungsform vom 6. Juni 1809; 2) die Reichstagsordnung vom 22. Juni 1866; 3) das Erbfolgegesetz vom 26. Sept. 1810 (nach dem den männlichen Deszendenten Karls XIV. Johann die Thronfolge zugesichert ist; nach dem Aussterben seines Hauses tritt das Wahlrecht der Volksvertretung wieder ein) und 4) die Preßsreiheitsordnung vom 6. Juni 1812. Die Volljährigkeit des Königs tritt mit dem zurückgelegten 18. Jahr ein. Der König, jetzt Oskar II. Frederik (geb. 21. Jan. 1829, seit 18. Sept. 1872 Regent), muß sich zur lutherischen Religion bekennen, befehligt Land- und Seemacht, schließt Bündnisse und Frieden und übt das Begnadigungsrecht aus. Die von ihm ausgehenden Befehle müssen von dem vortragenden Mitglied des Staatsrats mit unterzeichnet sein. Die Zivilliste des Königs (1907: 1,581,000 Kronen) sowie die der übrigen zum königlichen Hause gehörenden Personen wird von dem Reichstag bestimmt. Der König residiert in dem Residenzschloß zu Stockholm. Die Volksvertretung bildet der Reichstag. Derselbe besteht aus zwei Kammern mit gleicher Machtvollkommenheit in allen Fragen. Der ordentliche Reichstag tritt alljährlich 15. Jan. zusammen und dauert je vier Monate. Die Mitglieder der Ersten Kammer, die keine Diäten erhalten, werden gewählt von den Landstingen oder den Bevollmächtigten der größern Städte (die je mindestens 1/150 der Bevölkerung des Reiches haben). Zu dieser Kammer, deren Mitglieder auf neun Jahre gewählt werden, ist nur wählbar, wer 35 Jahre alt ist und seit wenigstens drei Jahren Grundstücke besessen hat, deren Taxwert mindestens 80,000 Kr. beträgt, oder während dieser Zeit für ein jährliches Einkommen von wenigstens 4000 Kr. an den Staat gesteuert hat. Die Anzahl der Mitglieder ist (seit 1894) 150. Die Zweite Kammer besteht aus 230 Mitgliedern (150 für das Land, 80 für die Städte). Auf dem Lande wird für jeden Gerichtssprengel ein Bevollmächtigter gewählt; wenn die Sprengel (wie zurzeit) weniger sind als 150, so werden die volkreichsten je in zwei Wahlkreise geteilt, so daß die Gesamtzahl auf 150 steigt. Jede Stadt, deren Einwohnerzahl 1/80 oder mehr der gesamten städtischen Bevölkerung beträgt, wählt für sich einen Abgeordneten für jedes volle Achtzigstel. Die übrigen Städte werden in besondere Wahlkreise zusammengelegt, die je einen Abgeordneten wählen. Aktives Wahlrecht kommt in der Kommune jedem Manne zu, der in den allgemeinen Angelegenheiten der Kommune stimmberechtigt ist und Grundstücke zu einem Taxwert von wenigstens 1000 Kr. besitzt, oder der für seine Lebenszeit oder wenigstens auf fünf Jahre ein Grundstück pachtet, dessen Taxwert nicht unter 6000 Kr. ist, oder der für ein jährliches Einkommen von wenigstens 800 Kr. an den Staat steuert. Die Wahlen werden im September jedes dritten Jahres vollständig erneuert. Wählbar ist jeder unbescholtene Mann, der wenigstens 25 Jahre alt ist und in der Kommune Stimmrecht besitzt. Jedes Mitglied der Zweiten Kammer erhält für jeden Reichstag (von vier Monaten) 1200 Kr. Diäten. Was beide Kammern übereinstimmend beschließen, wird als Reichstagsbeschluß dem König zur Sanktion vorgelegt und erhält Gesetzeskraft, wenn der König es annimmt. Jede Frage, über die beide Kammern sich nicht einigen, fällt für den bestehenden Reichstag aus, mit Ausnahme solcher, die Staatsausgaben oder Bewilligungen oder die Verwaltung, die Einnahmen und Ausgaben der Bank und des Reichsschuldenkontors betreffen. In diesen Fällen stimmt jede Kammer über die gefaßten abweichenden Beschlüsse ab, und die Meinung, die dann die meisten der in beiden Kammern zusammengezählten Stimmen erhält, gilt als Reichstagsbeschluß. Der Reichstag verwaltet allein die Reichsbank und das Reichsschuldenkontor; er kann die Ratgeber des Königs in den Anklagestand vor dem Reichsgericht versetzen. Er ernennt einen Justizsachwalter (justitie-ombudsman), der die Richter und Beamten überwacht und die Freiheit des Einzelnen schützt; ferner ernennt er für jedes Jahr Staatsrevisoren, welche die gesamte Staatsverwaltung revidieren und darüber dem Reichstag Bericht erstatten. Außer dieser Repräsentation wird jede Stadt durch eine Kommunalregierung sowie das Land jedes Läns laut Gesetz vom 21. März 1862 durch ein Landsting repräsentiert, zusammengesetzt aus den Städten von weniger als 1/150 der Bevölkerung des Reiches und den Häradern oder den Gerichtssprengeln des Läns. Das Landsting hat zu beraten und zu beschließen über Angelegenheiten des Läns, welche die allgemeine Haushaltung, die Entwickelung des Landbaues und der Gewerbe, die Anstalten zur Beförderung der Verkehrsmittel, Gesundheitspflege, Unterricht, allgemeine Sicherheit etc. betreffen. Das Landsting tritt alljährlich im September in der Hauptstadt des Läns zusammen und kann sechs Wochen tage versammelt sein. Den Sprecher ernennt jedesmal der König. Weiteres über die Wahlrechtsangelegenheiten s. unten: Geschichte (S. 146).
Die Staatsverwaltung hat ihren Mittelpunkt in dem nur aus Schweden lutherischen Glaubens gebildeten Staatsrat, der aus elf Mitgliedern (acht mit Portefeuilles für Justiz, Auswärtiges, Inneres, Ackerbau, Finanzen, Krieg, Marine, kirchliche Angelegenheiten und drei konsultative Staatsräte) besteht. Die alte Einteilung in Götarike (Gotland), Svearike und Norrland sowie in Landschaften oder Provinzen ist zwar jetzt amtlich nicht mehr im Gebrauch, wird aber in Schriften und im Munde des Volkes beibehalten (s. jene Artikel). In administrativer Hinsicht zerfällt S. in eine Oberstatthalterschaft (Stockholm) und 24 Läns (Regierungsbezirke), an deren Spitze je ein Landeshauptmann (landshöfding) steht. Jedes Län zerfällt wieder in Vogteien (fogderier, im ganzen 118) und Härader, die an der östlichen Küste Skeppslag (Schiffsgenossenschaften) genannt werden, während in den sechs nördlichsten Läns die Tingslag (Gerichtsgenossenschaften) an die Stelle der Härader treten. Die Verwaltung führt in den (93) Städten der Magistrat, an dessen Spitze ein Bürgermeister steht, in den ländlichen Ortschaften der Gemeindevorstand (kommunal-nämnd). Oberste Justizbehörde ist das Tribunal des Königs (konungens högsta domstol), das aus 18 vom König ernannten Gerichtsräten (justitieråd) besteht. Appellationsgerichte sind drei Hofgerichte: 1) Svea-Hofgericht in Stockholm für Svearike, Norrland und Gotland, 2) Göta- Hofgericht in Jönköping und 3) das Hofgericht für Schonen und Blekinge in Christianstad. In erster Instanz entscheiden in den Städten (mit Ausnahme von einigen kleinen, die noch unter dem Landgericht stehen) die Rathausgerichte, auf dem Land aber die (120) Häradsgerichte, von denen jeder Gerichtssprengel (domsaga) eins hat, das aus einem von dem König ernannten Richter (häradshöfding) und zwölf von den landbesitzenden Bauern aus ihrer Mitte gewählten Beisitzern (nämndemän) besteht. Geschwornengerichte urteilen nur in Preßangelegenheiten.
Finanzen. Nach dem Budget für 1907 betragen die ordentlichen Einnahmen 35,020,000 Kr. (darunter Eisenbahnen [netto] 13 Mill., Telegraph 8,8 Mill., Forsten 7,8 Mill., Staatsländereien 1,7 Mill. Kr.), die außerordentlichen Einnahmen 149,350,000 Kr. (darunter Zölle 58 Mill., Branntweinsteuer 23,5 Mill., Post 17,8 Mill., Rübenzuckersteuer 12,6 Mill., Einkommensteuer 12,6 Mill. Stempelsteuer 9,2 Mill. Kr.), in Summa, mit Einschluß des Ertrages der Staatsbank für 1905 mit 5,350,000 und eines Überschusses aus den Vorjahren im Betrage von 3,663,000 Kr.: 193,383,000 Kr. Demgegenüber betragen die ordentlichen Ausgaben 138,631,372 Kr. (Armee 42,79 Mill., Marine 15,1 Mill., Kultus und Unterricht 19,9 Mill.), die außerordentlichen Ausgaben 34,749,928 (Armee 10,5 Mill., Marine 8 Mill. Kr.), die Ausgaben des Reichsschuldenkontors 18,101,700 Kr., der Arbeiterunfall-Versicherungsfonds 1,4 Mill. Kr. und der Reservefonds 0,5 Mill. Kr., in Summa: 193,383,000 Kr. Die Staatsschulden, erst in den letzten Jahrzehnten besonders für den Bau der Eisenbahnen kontrahiert, beliefen sich 1. Jan. 1905 auf 54,5 Mill. Kr. inländische und 329,4 Mill. Kr. ausländische Schuld, in Summa: 383,9 Mill. Kr. Dieser Schuld steht ein bedeutendes Aktivvermögen (Fonds, Domänen, Forsten, Eisenbahnen) des Staates gegenüber von insgesamt 1079,2 Mill. Kr. (außer dem Eigentum der Reichsbank). Ungünstiger sind die Finanzverhältnisse der Kommunen, zumal der Städte. 1903 beliefen sich die Einnahmen auf 108,7 Mill. Kr. (in den Städten 69,9 Mill.), die Ausgaben auf 127,2 Mill. Kr. (in den Städten 86,5 Mill.); den Schulden im Betrage von 327,1 Mill. Kr. (in den Städten 284,2 Mill.) standen an Aktiven 507 Mill. Kr. (in den Städten 399,2 Mill.) gegenüber.
[Heerwesen.] Die Wehrgesetze sind von 1892 und 1901. Die neue Wehrverfassung soll bis 1917 ganz durchgeführt sein; einstweilen bestehen Übergangsbestimmungen. Nach der neuen Verfassung besteht die Armee aus 1) Volontären, 2) dem Kontingent. Volontäre sind angeworbene Mannschaften, die sich auf 2–4 Jahre verpflichten, auf 2 Jahre wieder verpflichten, als Gemeiner bis zum 28., als Korporal bis zum 32. Jahre zu dienen und bei genügender Vorbildung (Maturitätsprüfung) auch Offiziere oder Reserveoffiziere werden können. Die bisherigen Einrichtungen Indelta (s. d.) und Värfvade (Volontäre mit 3–12 Jahren Verpflichtung, mögliche Dienstzeit bis zum 55. Jahr, jährliche Übungen) werden aufgehoben. Ein gesetzlich festgelegter Teil jeder Truppe besteht aus Volontären, der andre aus dem Kontingent. Dies sind die ausgehobenen Wehrpflichtigen; es besteht allgemeine Wehrpflicht vom 21.–40. Jahre, wovon 12 Jahre im Beväring, davon 8 im stehenden Heer, 4 in der Landwehr, 8 Jahre im Landsturm erledigt werden. Die Wehrpflichtigen dienen bei der Fahne: erste Kategorie (Infanterie, Positionsartillerie, Festungsartillerie, Festungsingenieurtruppen, Sanitätstruppen und Train) im Frieden 240 (früher 90) Tage, davon 150 Rekrutenschule und je 30 Tage Repetitionsübung im zweiten, dritten und vierten Jahre; zweite Kategorie (Kavallerie, Feldartillerie, Feldingenieur- und Feldtelegraphentruppen) 365 (früher 90) Tage, davon 281 Tage Rekrutenschule und je 42 Tage Repetitionsübung im zweiten und dritten Jahr. – In der Übergangszeit bis 1908 dienen alle Leute nur insgesamt 172 Tage (erste Kategorie 112 Tage Rekrutenschule, je 30 Tage Übung im zweiten und dritten Jahr, zweite Kategorie 137 Tage Rekrutenschule, 35 Tage Übung im zweiten Jahr). – Ausnahmen bestehen für Untaugliche und Überzählige. Die wegen Krankheit etc. Befreiten entrichten, sofern es ihr Vermögen gestattet, zwölf Jahre lang jährlich 6 Kronen Wehrpflichtgeld. Das Rekrutenkontingent ohne Volontäre war 1904 etwa 25,600 Mann (0,5 Proz. der Bevölkerung). Für das Aushebungsgeschäft ist das Land in Aushebungsbezirke geteilt. Das Heeresbudget für 1907 beträgt 53,307,600 Kronen, davon 42,799,338 Ordinarium. Die Organisation im Frieden zeigt folgende Tabelle.
Im Kriege wird eine Hauptarmee, aus mehreren Armeedivisionen und 1 Kavalleriedivision bestehend, bez. für Nebenkriegsschauplätze einzelne Armeedivisionen oder selbständige Brigaden verwendet; die Armeedivision soll bestehen aus 2 Infanteriebrigaden zu 2 Regimentern zu 3 Bataillonen, 1 Kavallerieregiment zu 4 Eskadrons, 1 Feldartillerieregiment zu 3 Abteilungen zu 3 fahrenden Batterien zu 4 Geschützen, 1 Feldingenieurkompanie, 1 Divisionsbrückentrain, 1 Feldtelegraphenzug, 1 Sanitäts-, 1 Verpflegungskompanie, 1 Munitionskolonnenabteilung und Trains. Die Munitionskolonnenabteilung hat 2 Infanterie- und 2 Artilleriemunitionskolonnen, die Trains zählen 4 Feldlazarette, 3 Verpflegungskolonnen, 1 Verpflegungskolonnencadre, 1 Pferdekolonne, die Verpflegungskompanie hat 2 Magazincadres, 1 Feldbäckerei, 1 Feldschlächterei und Viehpark. Die Kavalleriedivision wird zählen: 2 Kavalleriebrigaden zu 2 Regimentern zu 4 Eskadrons, 1 Abteilung zu 3 reitenden Batterien zu 4 Geschützen, 1 Feldtelegraphenzug, 1 Sanitätshalbzug, 1 leichte und 1 schwere Munitionskolonne. – Außerdem werden Depot- (Ersatz-), Reserve- und Besatzungstruppen aufgestellt. Stärken: im Frieden Bataillon zu 6 Kompanien während der Rekrutenübungen 24 Offiziere, 830 Mann, 2 Pferde, zu 4 Kompanien während der Repetitionsübungen 12, 550, 2; Eskadrons während der Rekrutenübungen 3–4, 85, 91–93, während der Repetitionsübungen 4–5, 95, 103–105; fahrende Batterie während der Rekrutenübungen 2–3, 80, 30, während der Repetitionsübungen 4, 100, 30. Im Kriege: Bataillon 19, 950, 2 (außerdem requirierte Pferde), Eskadron 4, 120, 114, fahrende Batterie 4,130,22. Nach der Durchführung der Neuorganisation ist die Friedenssollstärke an Cadrepersonal: 2293 Offiziere, 1805 Unteroffiziere, 1248 Spielleute, 15,321 Mann, 571 Ärzte, Veterinäre, Zahlmeister, 10,298 Pferde. Zur Zeit der Repetitionsübungen war 1935 die Stärke 62,800 Mann. Im Kriege sind verfügbar: erstes Aufgebot rund 168,000, dazu 15,000 Reservisten, zweites Aufgebot 75,000, Landsturm 172,000, Summa rund 430,000 Mann. Disziplin und Geist der Truppen sind sehr gut. – Oberster Kriegsherr ist der König, ihm zur Seite stehen Kriegsministerium, Generalstab, der Inspekteur der Kavallerie und die Befehlshaber der sieben Militärbezirke. Bewaffnung: Infanterie 6,5 mm-Mausergewehr M/96, Feldartillerie 7,5 cm Kruppsche Rohrrücklaufgeschütze M/1902, reitende Artillerie 7,5 cm Kruppsche Federsporngeschütze M/1900, 10,5 cm-Feldhaubitzen. Landfestungsartillerie: Kanonen: 17 cm M/96, 16 cm M/91, 12 cm M/79 und 85, 14 cm M/92, Schnellfeuergeschütze 5,7 cm; Haubitzen: 16 cm M/85, 12 cm M/91, 22 cm, 24 cm M/94; Mörser: 24 cm; Positionsartillerie: 15 cm Kruppsche Haubitzen in Erprobung. Bekleidung: Die ganze Armee ist mit einer neuen Felduniform versehen, die für alle Waffen und für Offiziere u. Mannschaften eine graue Grundfarbe hat. Kopfbedeckung: weicher Hut, Fußbekleidung: Schnürstiefel für Fußtruppen, Schuhe und Gamaschen für berittene Truppen. Schulen etc.: Kriegshochschule in Stockholm mit 2jährigem Kursus zur Ausbildung von Offizieren für den Dienst in höhern Stäben; Artillerie- u. Ingenieurhochschule in Stockholm mit 2–3jährigem Kursus; Militärschulen in Karlsberg bei Stockholm für Infanterie, in Stockholm für Kavallerie, beide mit 10monatigem Kursus, worauf ein 14monatiger Kursus auf der Kriegsschule Karlsberg folgt zur Ausbildung junger Leute zum aktiven oder Reserveoffizier; Schießschulen für Infanterie und Artillerie; Reitschule für Infanterieoffiziere; 2monatige Telegraphenkurse für Kavallerieoffiziere und -Unteroffiziere; taktische Kurse für Hauptleute und Rittmeister. Fabriken: Bofors, speziell für Schnellfeuergeschütze. Landesbefestigung: am Kattegat Göteborg (Küstenbefestigung); an der Ostsee Karlskrona (befestigter Kriegshafen, Hauptflottenstützpunkt), Stockholm (Küstenbefestigungen von Oskar Frederiksborg und Waxholm, Landbefestigungen im Bau), Farösund (Küstenbefestigungen auf Gotland); im Norden: Boden (neue große Festung am Luleå Elf). Vgl. v. Loebells Jahresberichte über das Heer- und Kriegswesen (Berl.); Veltzé, Armee-Almanach (Wien u. Leipz. 1907).
Schwedens Seemacht hat eine ruhmreiche Geschichte im 16. und 17. Jahrh., sank dann zu einem unscheinbaren Rest herab, hat aber seit 1890 eine zeitgemäße Erneuerung erfahren. Die Flotte zählte Anfang 1907: 16 Küstenpanzerschiffe von 1500–4270 Ton., 1 Panzerkreuzer (4060 T.), 7 (alte) Panzerkanonenboote, 10 (meist alte) Kanonenboote, 8 Torpedokreuzer (400–800 T.), 19 große, 13 kleine Torpedoboote, 1 Unterseeboot, 1 Königsjacht, 1 Cheffahrzeug, 7 Schulschiffe. Das Personal der schwedischen Flotte besteht seit 1875 aus der »königlichen Flotte«, der »Reserve« und der »Seewehr« (sjobeväring); es umfaßt etwa 200 Seeoffiziere, 80 Ingenieure, Ärzte und Beamte, 300 Unteroffiziere, 2700 Mann, 400 Schiffsjungen und 20,000 Mann sjöbeväring.
[Wappen, Orden etc.] Das schwedische Reichswappen (s. Tafel »Wappen II«) ist ein blauer, von zwei niedersehenden, doppelschweifigen, königlich gekrönten, goldenen Löwen gehaltener Schild, quadriert durch ein schmales goldenes Tatzenkreuz; in den Feldern 1 und 4 das schwedische Wappen (drei Kronen) und in den beiden andern das gotische (ein über drei silberne Schräglinksströme gelegter, goldener, doppelschweifiger und gekrönter Löwe) an gebracht; der Herzschild enthält die Wappen der Häuser Wasa und Pontecorvo. Die goldene Devise auf blauem Bande lautet: BRÖDRA-FOLKENS VÄL. Die Landesfarben sind Blau und Gelb. Die Flagge von S. (s. Tafel »Flaggen I«) ist blau mit einem durchlaufenden gelben Kreuz. S. hat fünf Ritterorden: den Seraphimen- (gestiftet 1285, erneuert 1748), Schwert-, Nordstern- (beide 1748 gestiftet), Wasaorden (seit 1772, s. Tafel »Orden II«, Fig. 25 u. 26) und den Orden Karls XIII. (seit 1811); letzterer wird nur dem höchsten Grade des Freimaurerordens erteilt. Vgl. Graf Wrangel, De Kongl. Svenska Riddareordnarne (19 Tafeln mit Text, Stockh. 1900).
[Geographisch-statistische Literatur.] F. Hahn, S., in Kirchhoffs »Länderkunde von Europa«, 2. Teil (Prag u. Leipz. 1890); Dahlman, Inledning till Sveriges physikalska geografi (Stockh. 1857); Törnebohm, Über die Geognosie der schwedischen Hochgebirge (deutsch, das. 1873); Höjer, Konungariket Sverige (oas. 1872–84, 3 Bde.); Rosenberg, Geografiskt statistiskt handlexikon öfver Sverige (das. 1883, 2 Bde.); Svenonius, Studier vid svenska jöklar (das. 1884); Nyström, Handbok i Sveriges geografi (das. 1895) und Sveriges Rike (das. 1902, 2 Bde.); De Geer, Om Skandinaviens geografiska utveckling (das. 1896); Andersson, Geschichte der Vegetation Schwedens (Leipz. 1896); Almquist, La Suède, ses progrès sociaux etc. (Stockh. 1879); Jonas, S. und seine Entwickelung (Berl. 1875); Sidenbladh, Royaume de Suède, exposé statistique (Stockh. 1878); Sundbärg, Sverige (das. 1901; auch engl. u. franz.); Ahlenius, Sverige. Geografisk, topografisk, statistik beskrifning (Stockh. 1904 ff.); Aschehoug, Das Staatsrecht der vereinigten Königreiche S. und Norwegen (Freib. i. Br. 1887); H. Blomberg, Svensk Statsrætt (Upsala 1905–06; Weiteres über Verfassungsgeschichte s. unten, S. 146); Dahl, Der Handelsverkehr Schwedens mit dem Ausland 1829–1879 (Stockholm 1884); »Schwedens Handelskalender« (das). Eine Hauptquelle für die Kenntnis Schwedens ist die vom statistischen Zentralbureau seit 1862 herausgegebene Zeitschrift: »Statistisk Tidskrift«; als besonderes Heft erscheint »Sveriges officiela statistik i sammandrag«. Deutsche Reisehandbücher von Nielsen (in »Meyers Reisebüchern«, 9. Aufl., Leipz. 1907), Bädeker (10. Aufl., das. 1906) und vom Schwedischen Touristenverein (das. 1906). Die wichtigsten Kartenwerke s. in der Textbeilage zum Artikel »Landesaufnahme«; geologische Karte: »Sveriges geologiska undersökning« (1:50,000, 125 Blätter; 1:200,000, 15 Blätter; 1:100,000, 8 Blätter); »Geologisk öfversiktskarta öfver Sveriges berggrund« (1:1,500,000).
Schweden unter einheimischen Königen im Mittelalter.
Lange ist Schwedens Geschichte in sagenhaftes Dunkel gehüllt. Allmählich wurde die finnische Urbevölkerung durch germanische Einwanderer gotischen Stammes nach Norden gedrängt. Die Landschaften südlich vom Mälarsee (Götaland) und nördlich davon (Svealand) wurden in heidnischer Zeit von mehreren Kleinkönigen beherrscht, standen aber unter einem Oberkönig aus dem Geschlecht der Ynglinger (s. d.), der zugleich Oberpriester war, und hatten in Sigtuna am Mälarsee, später in Upsala ein gemeinsames Heiligtum.
An den skandinavischen Eroberungszügen im 9. Jahrh. n. Chr. beteiligten sich auch viele Wikinger (s. d.) schwedischer Abkunft. Gleichzeitig (s. Ansgar) begann das Christentum sich in S. zu verbreiten. König Björn und dessen Sohn Erich Segerfäll (»der Siegesfrohe«) hielten noch fest am heidnischen Glauben. Aber Erichs Sohn Olof Skötkonung (»Schoßkönig«) trat um 1008 zum Christentum über, das hierauf in Götaland schnell Fuß faßte, während Svealand dem Heidentum noch treu blieb. Auf Olofs Sohn Edmund Gamle (»den Alten«), mit dem um 1060 die Ynglinger im Mannesstamm ausstarben, folgte dessen in Götaland geborner Schwiegersohn Stenkil, unter dem das erste schwedische Bistum (Skara) gegründet wurde. Die Kämpfe nach seinem Tod endigten zugunsten seiner Söhne Halsten und Inge des Ältern, die Ende des 11. Jahrh. dem Christentum auch in Svealand zum Sieg verhalfen.
Nach dem Erlöschen des Stenkilschen Geschlechts (um 1125) traten in S. zwei feindliche Dynastien auf. Der aus Götaland stammende Sverker I., der sich um die Ordnung der kirchlichen Verhältnisse (1152 Kirchenversammlung in Linköping) verdient machte, erhielt in dem mit seiner Regierung unzufriedenen Svealand schon 1150 den einheimischen Erich IX. zum Nachfolger. Dieser, der wegen seiner Frömmigkeit später »der Heilige« genannt und als Schwedens Schutzpatron verehrt wurde, unterwarf und bekehrte um 1157 einen Teil Finnlands. 1160 erlag er dem Überfall eines Kronprätendenten, des dänischen Prinzen Magnus Henriksson, den aber schon 1161 dasselbe Los ereilte. Sein Nachfolger in ganz S. war Sverkers Sohn Karl VII., unter dem S. 1164 eine besondere Kirchenprovinz (Erzstift Upsala) wurde. Durch seine Ermordung (1167) gelangte Erichs nach Norwegen geflüchteter Sohn Knut auf den Thron. Ihm folgte 1195 Karls Sohn Sverker II., der, nach Wiederbeginn der Thronstreitigkeiten, von Knuts Sohn Erich X. 1208 bei Lena besiegt und 1210 bei Gestilren getötet wurde. Unter ihm und seinen Nachfolgern gelangte die Geistlichkeit zu großer Macht, besonders nachdem auf der Kirchenversammlung in Skeninge (1248) der Zölibat eingeführt und die Wahl der Bischöfe den Domkapiteln übertragen worden war.
Das Haus Sverkers erlosch 1222 mit dessen Sohn Johann I., worauf Erichs sechsjähriger Sohn Erich XI., gleichfalls der letzte seines Stammes, den Thron bestieg. Eigentlicher Herrscher aber war der mit des Königs Schwester Ingeborg vermählte »Jarl« Birger (s. d.), aus dem Geschlecht der Folkunger (s. d.). und blieb es auch, als sein Sohn Waldemar nach Erichs Tod (1250) von den Großen zum König gewählt wurde. Durch einen neuen Kreuzzug nach Finnland (1249), Stiftung eines allgemeinen Land- und Kirchenfriedens, Förderung der Handelsverbindungen mit der Hansa, Befestigung Stockholms u. machte sich Birger (gest. 1266) um S. hochverdient. 1275 empörte sich einer seiner jüngern Söhne, Herzog Magnus von Södermanland, erfolgreich gegen Waldemar und wurde 1279 als Magnus I. zum »König der Schweden und Goten« gekrönt. Seine reformfreundliche Regierung war für Schwedens verfassungsgeschichtliche Entwickelung (s. Alsnö-Stadgan) von großer Bedeutung und verschaffte ihm bei den Bauern, die er vor dem gewaltsamen »Gasten« der Edelleute schützte, den Ehrennamen Ladulås (»Scheunenschloß«). Ihm folgte 1290 sein ältester, bis 1298 unmündiger Sohn, Birger, dessen Vormund und langjähriger Ratgeber, Marschall Torgils Knutsson, 1293 Finnlands Eroberung vollendete, 1306 aber auf Anstiften der jüngern Brüder Birgers hingerichtet wurde, worauf diese den König verräterisch in Håtuna gefangen nahmen und 1310 zur Teilung des Reichs zwangen. Wohl rächte sich Birger, indem er seine Brüder Erich und Waldemar, als sie ihn 1317 in Nyköping besuchten, einkerkern und 1318 den Hungertod sterben ließ. Aber dus hierüber ergrimmte Volk unter Führung des Edelmanns Matts Kättilmundsson vertrieb ihn, ließ seinen unschuldigen Sohn Magnus hinrichten und rief 1319 Erichs dreijährigen Sohn Magnus, der gleichzeitig von seinem mütterlichen Großvater Haakon V. Norwegen erbte. als Magnus II. zum König aus. Dieser, der 1332 mündig wurde, ließ für S. ein allgemeines Gesetzbuch (1347) ausarbeiten und gewann vorübergehend (bis 1360) die dänischen Provinzen Schonen, Blekinge und Halland, mußte aber, vom Hochadel bedrängt, 1343 Norwegen an seinen jüngern Sohn, Haakon, und 1357 einen Teil Schwedens an seinen ältern Sohn, Erich XII., abtreten. Nach dessen Tod (1359) wieder Alleinherrscher in S., machte er 1362 seinen Sohn, König Haakon VI. von Norwegen, zu seinem Mitregenten und Bundesgenossen, geriet aber bald von neuem in Streik mit den Großen, die 1364 seinen Schwestersohn, Albrecht von Mecklenburg, zum Herrscher erkoren, wurde 1365 in der Schlacht bei Enköping gefangen genommen und erhielt erst 1371 gegen den Verzicht auf die Krone die Freiheit wieder.
Schweden als ein Teil der Skandinavischen Union.
Albrecht war ganz von den Großen abhängig, die ihm, als er 1386 einen Teil der Reichsgüter van ihnen zurückforderte, den Gehorsam aufkündigten und 1388 die Witwe Haakons VI., Margarete, Königin von Dänemark und Norwegen, zur Regentin ausriefen. 1389 bei Falköping besiegt und gefangen, mußte Albrecht nach sechsjähriger Hast auf die Krone verzichten, worauf Margarete allgemein als Herrscherin anerkannt und ihr Großneffe, Erich (XIII.) der Pommer, 1397 in Kalmar (s. d., Gesch.) als Thronfolger der drei vereinigten nordischen Reiche gekrönt wurde. Erich machte sich in S. bald durch Übergriffe verhaßt, so daß es 1434 zu einem siegreichen Volksaufstand unter Engelbrekt Engelbrektsson (s. d.) kam. Dieser wurde 1435 auf dem Reichstag in Arboga, wo neben den Edelleuten und Prälaten zuerst auch Bürger und Bauern erschienen, zum »Reichshauptmann« (Reichsverweser) ernannt, aber schon 1436 ermordet und erhielt Karl Knutsson, aus dem Haus Bonde, zum Nachfolger. Erichs förmliche Absetzung erfolgte erst 1439, worauf die schwedische Unionspartei seinen Neffen, den Dänenkönig Christoph von Bayern, zum König wählte. Christoph, der sich um S. durch Erlaß eines verbesserten allgemeinen Gesetzbuchs (1442) verdient machte, starb 1448 kinderlos. Das Volk und der niedere Adel in S. erhoben nun ihren Landsmann Karl (VIII.) Knutsson, der 1449–50 auch König von Norwegen war, auf den Thron. Die Geistlichkeit und der Hochadel aber, an ihrer Spitze der Upsalaer Erzbischof Jöns Bengtsson Oxenstierna, traten bald auf die Seite des neuen Königs von Dänemark und Norwegen, Christian von Oldenburg, zwangen 1457, nach wechselvollem Kriege, Karl zur Flucht und krönten hierauf Christian I. zum König von S. Zwar wurde Karl 1464, nach Christians Absetzung, abermals Herrscher. Doch konnte er, vom Hochadel und von den Dänen bedrängt, sich nur zeitweise auf dem Thron behaupten.
Erst unter seinem Stiefneffen Sten Sture dem Ältern (s. d.), der 1471 auf dem Reichstag in Arboga zum Reichsverweser ernannt wurde und am Brunkeberg (10. Okt.) die Dänen entscheidend schlug, fanden die innern Unruhen vorübergehend ein Ende. Zwar erkannten die Geistlichkeit und ein Teil des Adels 1483 im Kalmarischen Rezeß Christians Sohn Johann II. (Hans) als König an. Doch gelangte dieser, infolge der geschickten Politik Stures (gest. 1503), nur für kurze Zeit in Besitz des Throns. Auch Stures Nachfolger in der Würde eines Reichsverwesers, Svante Sture (s. d.), wies die dänischen Oberhoheitsansprüche kraftvoll zurück. Da er beim Volk sehr beliebt war, wurde nach seinem Tod (1512) sein einziger Sohn, Sten Sture der Jüngere (s. d.), zum Reichsverweser erkoren. Allein die hierüber unzufriedenen Großen, unter Führung des Upsalaer Erzbischofs Gustav Trolle, riefen schon nach wenigen Jahren den König von Dänemark und Norwegen, Christian II., ins Land. 1518 bei Brännkyrka geschlagen, siegte dieser 19. Jan. 1520 bei Bogesund über Sture, der auf der Flucht seinen Wunden erlag, und wurde nach der Kapitulation Stockholms zum Erbkönig von S. gekrönt. Die Grausamkeit aber, womit er kurz darauf alle frühern Gegner der Union in Stockholm (8. Nov. Stockholmer Blutbad), bez. den Provinzen hinrichten ließ, machte der dänischen Herrschaft in S. ein schnelles Ende. Ein Enkel der Schwester des ältern Sten Sture, Gustav Eriksson aus dem Hause Wasa, trat an die Spitze der freiheitliebenden Bewohner Dalekarliens, vertrieb, 1521 zum Reichsverweser ausgerufen, die Dänen aus S. und wurde 6. Juni 1523 in Strengnäs von den Reichsständen einhellig zum König gewählt. Hiermit war die skandinavische Union für immer gelöst.
Schweden unter dem Hause Wasa.
Der neue Herrscher, Gustav I. Wasa, war aus religiösen und politischen Gründen ein Gegner der katholischen Hierarchie. Von seinem Kanzler Andreä und den Brüdern Petri (s. d.) beeinflußt, ließ er die Bibel übersetzen, gestattete die lutherische Predigt und erwirkte 1527 auf dem Reichstag in Westerås, zu dem auch Vertreter des Bürger- und Bauernstandes sowie Bergleute zugezogen wurden, die Einführung der Reformation. Gleichzeitig wurde dem König freie Verfügung über Klöster und Kirchengüter erteilt und auch dem Adel ein Anteil an ihnen gewährt. Wohl kam es wiederholt in Dalekarlien, Westergötland und Småland (1542–43 Dackefehde) zu Aufständen des irregeleiteten Volkes. Doch wußte Gustav nicht nur der innern Unruhen Herr zu werden, sondern auch die drückende kommerzielle Vorherrschaft der Lübecker in S. für immer zu beseitigen (s. Grafenfehde), 1544 auf dem Reichstag in Westerås die Umwandlung Schwedens in eine Erbmonarchie durchzusetzen und ein blühendes Reich mit einer ansehnlichen Land- und Seemacht zu gründen. Als er 1560 starb, folgte ihm sein ältester Sohn, Erich XIV., während dessen Stiefbrüder Johann, Magnus und Karl Finnland, Östergötland und Södermanland als fast unabhängige Herzogtümer erhielten. Erich, ein begabter, aber gewalttätiger Fürst, brachte 1561 Esthland unter Schwedens Oberhoheit, führte aber mit Dänemark, Polen und Lübeck ergebnislos den Nordischen siebenjährigen Krieg (s. d.) und geriet mit seinen Brüdern, deren Rechte er 1561 durch die Arboga-Artikel beschränkte, bald in offenen Zw ist. Zuletzt zeitweise wahnsinnig, wurde er pou Johann, den er vier Jahre gefangen gehalten hatte, 1568 mit Karls Hilfe entthront, 1569 vom Reichstag offiziell abgesetzt und 1577, nach achtjähriger strenger Hast, auf Befehl Johanns III. vergiftet. Dieser wurde in einen verheerenden Krieg mit Rußland verwickelt, stand bis kurz vor seinem Tod (1592) unter dem Einfluß der hochadligen Reichsräte, deren katholische Neigungen er lange teilte, und erzwang 1577 die Einführung einer neuen Liturgie. Sein katholisch erzogener Sohn Siegmund, der seit 1587 auch König von Polen war, mußte vor seiner Krönung (1594) geloben, gemäß dem Beschluß der Upsalaer Kirchenversammlung von 1593 die lutherische Kirche in S. zu schützen, brach aber sein Wort, ermutigte die Umtriebe des Hochadels gegen seinen energischen, protestantisch gesinnten Oheim, Herzog Karl von Södermanland, und suchte, als dieser von dem ihm wohlgesinnten Reichstage 1595 zum Reichsverweser erkoren wurde, S. mit Waffengewalt wiederzuerobern. Aber bei Stångebro 1598 besiegt, ward er 1599 auf dem Reichstag in Stockholm abgesetzt. Ihm folgte sein Oheim Karl IX., der 1600 zum König gewählt wurde, aber erst 1604 den Königstitel annahm.
Die innere und auswärtige Politik Karls, der 1600 gegen seine adligen Gegner mit blutiger Strenge einschritt, war für Schwedens Zukunft von großer Bedeutung. Als er 1611 starb, hinterließ er seinem Sohn Gustav II. Adolf drei gefährliche Kriege. Dieser schloß 1613 mit den Dänen Frieden, erlangte 1617 von den Russen Karelien und Ingermanland und zwang nach langjährigem Kampf seinen polnischen Vetter, den katholischen Wasasproß Siegmund, ihm 1629 Livland und mehrere wichtige Seestädte in Preußen abzutreten. Nicht minder bedeutend war die Reformtätigkeit des Königs im Innern. Die Volksbildung wurde auf mannigfaltige Art gefördert, die Verwaltung neu geordnet, für die Hebung von Handel, Gewerbe und Industrie trefflich gesorgt, die Rechtspflege durch eine neue Prozeßordnung und Gerichtsorganisation verbessert, die Kompetenz der vier Stände der Volksvertretung (Adel, Geistlichkeit, Bürger und Bauern) durch die Reichstagsordnung von 1617 festgelegt und der Adel durch neue Vorrechte (Ritterhausordnung von 1626) mit der Krone versöhnt. So hatte Gustav Adolf, mit Hilfe seines Kanzlers A. Oxenstierna (s. d.) und tüchtiger Feldherren, in kurzer Zeit nicht nur das Ziel seiner Auslandspolitik, die Ostseeherrschaft, fast erreicht, sondern auch eine blühende nordische Großmacht, mit einem gewaltigen und erprobten Heer, geschaffen und konnte daher 1630, mit Zustimmung des Reichstags, aus politischen wie religiösen Gründen den Kampf gegen das katholische Habsburg auf deutschem Boden aufnehmen. Seine glänzenden Erfolge im Dreißigjährigen Krieg (s. d.) erweckten in ihm den Gedanken, auch die deutschen Ostseeländer zu erwerben und die evangelischen Stände zu einem Bund unter schwedischer Hegemonie zu vereinigen. Sein Heldentod bei Lützen (16. Nov. 1632) machte letzterm Plan freilich ein Ende. Aber auch unter seiner Nachfolgerin Christine bewahrte S., dank der Politik Oxenstiernas und durch den siegreichen Ausgang der Kriege mit Dänemark, bez. in Deutschland, seine Stellung als mächtigster europäischer Militärstaat. Von den Dänen erlangte es 1645 Herjeådalen, Jemtland, Halland (auf 30 Jahre), die Inseln Ösel und Gotland sowie Zollfreiheit im Sund, während ihm der Westfälische Friede 1648 das Recht der Garantie dieses Friedens, die deutsche Reichsstandschaft, Vorpommern, Rügen und die Odermündungen, Wismar sowie die Stifter Bremen und Verden verschaffte. Ferner erwarb S. damals mehrere überseeische Kolonien (Neuschweden am Delaware, 1638–55; Cabo Corso an der Guineaküste, 1650–63). Minder erfreulich waren die innern Zustände, da die lange Vormundschaftsregierung (bis 1644), die Einführung einer neuen Regierungsform (1634), Christinens Verschwendungssucht und die Schenkung, bez. der Verkauf zahlreicher Kron güter an Edelleute den Einfluß des Adels auf Kosten des Königtums und der bürgerlichen Stände übermäßig steigerten.
Schweden unter dem Haus Pfalz-Zweibrücken.
Nach der Abdankung Christinens (Juni 1654) bestieg ihr Halbvetter Karl X. Gustav, Pfalzgraf von Zweibrücken, der schon 1649 zu ihrem Nachfolger gewählt worden war, den Thron. Karl erklärte 1655 dem polnischen Wasa könig Johann Kasimir, der ihn nicht anerkennen wollte, den Krieg, drang tief in Polen ein und erfocht mit Brandenburgs Hilfe 1656 bei Warschau einen glänzenden Sieg, hatte aber seit 1657 mit fast ganz Europa (Polen, Dänemark, Österreich, Rußland, Holland und Brandenburg) zu kämpfen. Durch seinen berühmten Zug über die gefrornen Belte zwang er die Dänen, im Frieden von Roeskilde (8. März 1658) Schonen, Halland, Blekinge, Bohus, das Stift Drontheim sowie die Inseln Hven und Bornholm an S. abzutreten. Doch war er im spätern Verlauf des Krieges wenig vom Glück begünstigt.
Nach seinem unerwarteten Tode (23. Febr. 1660) wurde für seinen vierjährigen Sohn, Karl XI., eine Regentschaft eingesetzt, die bis 1672 im Amt blieb, und deren einflußreichste Mitglieder der Reichskanzler M. G. de la Gardie (s. Gardie 2) und der Reichsdrost P. Brahe (s. d. 3) waren. Die neue Vormundschaftsregierung schloß 3. Mai 1660 den Frieden zu Oliva, in dem der polnische König seine Ansprüche auf Schwedens Thron aufgab, 6. Juni den Frieden zu Kopenhagen, der den Dänen Bornholm und Drontheim zurückgab, und 1. Juli 1661 den Frieden zu Kardis, der Rußland gegenüber die Grenzen von 1617 wiederherstellte. Die innern Schäden des schwedischen Staatswesens, das durch die Uneinigkeit und Selbstsucht der Vormünder sich bald in ein finanziell, bez. militärisch zerrüttetes, von ausländischen Subsidien abhängiges und einer adligen Willkürherrschaft unterworfenes Land verwandelte, traten zutage, als Karl 1675 auf Verlangen Ludwigs XIV. den Reichsfeldherr K. G. Wrangel (s. d.) plötzlich in Brandenburg einfallen ließ. Im Kampf mit dem Großen Kurfürsten und Dänemark erlitten die Schweden zu Wasser und zu Lande wiederholt empfindliche Niederlagen, so daß S. bei den Friedensschlüssen von Nimwegen, St.-Germain und Lund (1679) nur dank der geschickten Politik Gyllenstiernas (s. d.) und durch Frankreichs Eingreifen vor größern Gebietsverlusten bewahrt blieb. Seitdem war Karl erfolgreich bemüht, sich von den Welthändeln möglichst fernzuhalten, im Innern aber der Mißwirtschaft ein Ende zu machen. Mit Hilfe der nichtadligen Stände durch die Reichstagsbeschlüsse von 1680, bez. 1682 zum fast unumschränkten Herrscher gemacht, stellte er seine frühern Vormünder zur Rechenschaft und zog mit rücksichtsloser Strenge durch die sogen. »Reduktion« die der Krone abhanden gekommenen Güter wieder ein, wodurch die Macht des Adels einen schweren Stoß erlitt, die Finanzen aber sich so sehr besserten, daß nicht nur eine erhebliche Verringerung der Staatsschuld, sondern auch eine umfassende Reorganisation des Heeres, der Flotte, der Verwaltung und der Kirchenverfassung (Kirchengesetz von 1686) möglich wurde.
Als nach Karls Tode (1697) sein erst 15jähriger Sohn, Karl XII., den Thron bestieg, glaubten die Nachbarmächte Dänemark, Rußland und Polen-Sachsen die Zeit gekommen, S. seiner wichtigsten auswärtigen Provinzen zu berauben, und schlossen 1699 eine antischwedische Koalition. Der 1700 entbrennende, sogen. Nordische Krieg (s. d.) verlief lange glücklich für S., stellte schnell den alten Ruf der schwedischen Waffen wieder her und erfüllte Europa mit Bewunderung für die Heldentaten des jungen Königs, strengte aber die finanziellen und militärischen Kräfte des Landes übermäßig an. Das Schlimmste war jedoch die Halsstarrigkeit des Königs, der, obwohl noch der Niederlage bei Poltawa (1709) von allen Seiten feindliche Heere über die schwedischen Lande hereinbrachen, fünf Jahre in der Türkei blieb, um diese zum Krieg gegen Rußland zu zwingen, und nach seiner Heimkehr, anstatt sofort mit seinen Gegnern Frieden zu schließen, deren Zahl 1715 noch durch England-Hannover und Preußen vermehrte. Vergebens suchte sein Günstling Görtz (s. d. 1) durch politische Kunstgriffe die antischwedische Koalition zu sprengen. Vergebens brachten seine Untertanen die größten Opfer an Gut und Blut. Der ausländischen Besitzungen beraubt und im Innern völlig zerrüttet, war S. dem Untergang nahe, als Karl XII., bei einem Zuge nach Norwegen, 11. Dez. 1718 vor Frederikshald fiel.
Schweden während der Freiheitszeit.
Die Ereignisse der letzten Jahre hatten in S. die Stellung des absoluten Königtums schwer erschüttert und den Boden für die Einführung einer Vielherrschaft geebnet. Wohl wurde im Februar 1719 die jüngere Schwester des unvermählt gestorbenen Königs, Ulrike Eleonore, von den Reichsständen zur Königin gewählt. Doch mußte sie sich vorher durch eine Wahlkapitulation zum Verzicht auf die unumschränkte Herrschergewalt und zur Anerkennung einer neuen Verfassung, der 1720 revidierten sogen. »Regierungsform«, verpflichten, die dem Königtum nur eine untergeordnete Rolle zuerkannte, die ausübende Gewalt aber in die Hände des Ständereichstags und des von diesem völlig abhängigen Reichsrats (Senats) legte. Die neuen Machthaber waren vor allem auf die Wiederherstellung des Friedens mit Hannover, Preußen und Dänemark bedacht. Ersteres erhielt (20. Nov. 1719) gegen 1 Mill. Tlr. Bremen und Verden, Preußen (1. Febr. 1720) gegen 2 Mill. Tlr. Vorpommern bis zur Peene, Dänemark (14. Juli 1720) gegen 3/5 Mill. Tlr. den goltorpschen Anteil an Schleswig und das Recht zur Wiedererhebung des Sundzolls. Dagegen nahm der Krieg mit Rußland seinen Fortgang und führte 1719–21 wiederholt zu russischen Raubzügen an der schwedischen Küste. Erst 10. Sept. 1721 kam der Friede zustande, in dem S. Ingermanland, Esthland, Livland sowie Teile der finnländischen Provinzen Wiborg und Kexholm gegen 2 Mill. Tlr. an Rußland abtreten mußte, das jetzt an Schwedens Stelle als nordische Großmacht trat.
Die Schattenseiten des neuen Regierungssystems in S. machten sich schon zu Beginn der Freiheitszeit (s. d.) bemerkbar. Der auf Wunsch seiner Gattin Ulrike Eleonore 1720 von den Ständen zum König erkorene Erbprinz Friedrich I. von Hessen-Kassel, der seine Wahl durch eine abermalige Schwächung der königlichen Gewalt hatte erkaufen müssen, war ein Spielball in der Hand der auf den Reichstagen um die Herrschaft ringenden, oft in ausländischem Sold stehenden Parteien. Nach der »holsteinischen« Partei, die dem Prinzen Karl Friedrich von Holstein-Gottorp, einem Sohn der ältern Schwester Karls XII., vergeblich die Erbfolge in S. zu sichern suchte, kamen 1727 die Anhänger des Kanzleipräsidenten A. B. Horn (s. d. 3, S. 559) aus Ruder. Die nach außen friedliebende, im Innern auf die Förderung von Handel und Gewerbe gerichtete Politik Horns war für den wirtschaftlichen Wohlstand des Landes (1731 Gründung der Ostindischen Handelskompanie) segensreich und von wichtigen Reformen (Bürgerliches Gesetzbuch von 1734) begleitet. stieß aber seit 1734 auf eine allmählich wachsende Opposition. Auf dem Reichstag von 1738 gewann die franzosenfreundliche, kriegerisch gesinnte Partei der »Hüte« (s. d.) unter K. Gyllenborg (s. d.) und Ch. Lewenhaupt (s. d. 2) über die friedliebenden »Mützen« (s. d.) die Oberhand. Die Folge davon war der Abschluß eines Subsidienvertrags mit Frankreich (1738) und eine Kriegserklärung an Rußland (1741), das man zur Herausgabe der frühern Eroberungen zwingen wollte. Allein das schlecht geführte und durch den Parteihader geschwächte Heer erlitt Niederlage auf Niederlage, so daß die Stände S. nur dadurch vor dem völligen Verlust Finnlands bewahren konnten, daß sie, auf Befehl der russischen Kaiserin Elisabeth, den Herzog Adolf Friedrich von Holstein-Gottorp, einen Vetter Karl Friedrichs, zum Thronerben des kinderlosen und seit 1741 verwitweten Königs Friedrich ernannten. Hierauf kam 18. Aug. 1743 der Friede von Åbo zustande, in dem S. das Gebiet östlich vom Saimasee, bez. vom Kymmenefluß an Rußland abtrat.
Adolf Friedrich, der 1751 den Thron bestieg, stand völlig unter dem Einfluß seiner Gattin Luise Ulrike (s. Luise 8), einer Schwester Friedrichs d. Gr. Diese suchte mit Hilfe einer »Hofpartei« die königliche Macht wiederherzustellen, die inzwischen durch mehrere Beschlusse der regierenden »Hüte«, soz. B. die Anwendung eines Namenstempels im Falle der königlichen Unterschriftsverweigerung, eine weitere Schmälerung erfahren hatte. Aber der von Ulrike 1756 angeregte Staatsstreichversuch mißlang, was nicht nur viele persönliche Kränkungen für sie selbst, sondern fast sogar die Absetzung ihres Gemahls zur Folge hatte. Seit 1757 war S. wenig rühmlich am Siebenjährigen Krieg auf antipreußischer Seite beteiligt, blieb aber im Hamburger Frieden (22. Mai 1762) durch Ulrikens Vermittelung vor jedem Gebietsverlust bewahrt. Das Regiment der seit 1765 herrschenden »Mützen«, die im Solde Rußlands, Englands und Dänemarks standen, führte zu einem Bündnis der franzosenfreundlichen »Hüte« mit dem Königtum. Durch die Drohung mit seiner Abdankung erzwang Adolf Friedrich Ende 1768 die Einberufung eines außerordentlichen Reichstags. Doch vermochte er auf diesem nichts Wesentliches zu erlangen, da die 1769 siegreichen »Hüte« ihre Versprechungen nicht hielten, er selbst aber vor jedem Gewaltstreich zurückscheute.
Schweden im Gustavianischen Zeitalter.
Ein Mann von ganz anderm Schlage war sein Sohn Gustav III., der am 12. Febr. 1771 den Thron erbte. Im geheimen Einverständnis mit Frankreich fest entschlossen, das Königtum in S. aus seiner erniedrigenden Lage zu befreien, stachelte er geschickt die Nation und das Heer gegen die seit Anfang 1772 im Reichstag und Reichsrat herrschenden, russenfreundlichen »Mützen« auf, machte durch den kühnen Staatsstreich vom 19. Aug. ohne Blutvergießen der bisherigen Parteiherrschaft ein Ende und erzwang 21. Aug. die Annahme einer neuen Verfassung, die den Schwerpunkt der Staatsgewalt wieder in die Hände des Herrschers legte. Gustav machte sich um die geistige und künstlerische Entwickelung Schwedens sehr verdient, nahm die Kolonialpolitik Oxenstiernas wieder auf (1784 Erwerbung der westindischen Insel St. Barthélemy) und regierte anfangs in reformfreundlichem Sinn. Seit 1778 erhielt jedoch seine Politik einen sprunghaften Charakter. Auch umgab er sich mit Günstlingen und schädigte durch seine Verschwendung die Staatsfinanzen, so daß er einen Teil seiner Volkstümlichkeit einbüßte und auf dem Reichstag von 1786 den Adel zu scharfer Opposition ermutigte. Der ohne Zustimmung der Stände 1788 von ihm begonnene Krieg mit Rußland führte sogar vorübergehend zu einer förmlichen Rebellion in Finnland (s. Anjalabund). Doch erwarb sich Gustav durch sein energisches Vorgehen gegen Dänemark bald von neuem die Liebe der Nation und setzte 1789 die Annahme eines neuen Grundgesetzes (Vereinigungs- und Sicherheitsakte vom 21. Febr.) durch, das ihm selbst völlige Souveränität und unbedingte Verfügung über die Staatseinkünfte, den drei bürgerlichen Ständen aber mehrere Rechte auf Kosten des oppositionellen Adels verlieh. Der nunmehr nachdrücklich fortgesetzte Krieg mit Rußland endete, trotz mehrerer schwedischer Seesiege, 14. Aug. 1790 mit Wiederherstellung des Status quo. Seitdem suchte Gustav eifrig eine europäische Koalition gegen die französische Revolution zustande zu bringen, starb aber 29. März 1792, als Opfer einer Adelsverschwörung.
Ihm folgte sein noch unmündiger Sohn, Gustav IV. Adolf, für den sein Oheim Herzog Karl von Södermanland bis Ende 1796 die Regentschaft führte. Der neue König war seinem, angesichts der damaligen europäischen Lage doppelt schwierigen Amt nicht im mindesten gewachsen. Durch sein schroffes Vorgehen auf dem Norrköpinger Reichstag schuf er sich schon 1800 viele Gegner im Innern, während seine unstete und launische Auslandspolitik, durch die er sich nach und nach mit fast allen Mächten überwarf, die Reichsinteressen im höchsten Grade schädigte. Seit 1803 von fanatischem Haß gegen Napoleon I. erfüllt, trat er 1805 der dritten antifranzösischen Koalition bei, konnte aber wegen seiner militärischen und diplomatischen Unfähigkeit 1807 die Überschwemmung Vorpommerns durch französische Truppen nicht verhindern. Seine hartnäckige Weigerung, dem Bündnis mit England zu entsagen und sich dem Kontinentalsystem (s. d.) anzuschließen, hatte Anfang 1808 einen Einfall der Russen und die Kriegserklärung Dänemarks zur Folge. Der teils durch Verrat, teils aber auch durch Gustav selbst verschuldete unglückliche Verlauf des Feldzugs in Finnland, Schonen und an der norwegischen Grenze brachte Anfang 1809, als das nördliche S. schon in russischen Händen war, die bei einem Teil des Volkes und in den Offizierskreisen herrschende Gärung zum offenen Ausbruch. Am 7. März gab Adlersparre (s. d.) in Karlstad das Zeichen zu einer Militärrevolution. Am 13. März wurde der König von einigen Verschwörern unter Führung K. J. Adlercreutz' (s. d.) im Stockholmer Schloß verhaftet und Herzog Karl von Södermanland abermals zum Regenten ausgerufen. Dieser berief zum 1. Mai einen Reichstag, der Gustav IV. Adolf und dessen Nachkommen für immer der Krone verlustig erklärte und 6. Juni seinen Oheim als Karl XIII. zum König proklamierte. Zugleich erfolgte die Einführung des konstitutionellen Regierungssystems durch Annahme eines neuen Grundgesetzes, das dem König zwar die ausübende Gewalt vorbehielt, ihm aber für alle wichtigen Staatsangelegenheiten ein der Volksvertretung verantwortliches Ministerium von neun Mitgliedern zur Seite stellte. Die erste Aufgabe, die der neuen Regierung oblag, war die Beendigung des Krieges, was sich nur unter schweren Opfern erreichen ließ. Im Frieden zu Fredrikshamn (17. Sept. 1809) mußte S. ganz Finnland, die Ålandsinseln, Lappmarken und ein Stück von Westerbotten an Rußland abtreten. Dagegen kam der Friede mit Dänemark (10. Dez. 1809) ohne Gebietsverlust zustande. Pommern erlangte S. im Pariser Frieden (6. Jan. 1810) von Frankreich zurück, mußte aber der Kontinentalsperre beitreten.
Schweden unter dem Hans Bernadotte.
Da Karl XIII. kinderlos war, hatte der Reichstag 1809 einen seiner Verwandten, Prinz Christian August von Holstein-Augustenburg, zum Kronprinzen erkoren. Dieser, der in S. den Namen Karl August (s. Karl 59) annahm, erwarb sich schnell die Gunst des Volkes, starb aber schon nach wenigen Monaten ganz plötzlich (28. Mai 1810), so daß eine neue Wahl erforderlich wurde. Am 21. Aug. wählte der in Örebro versammelte Reichstag einhellig den französischen Marschall Jean Baptiste Bernadotte, mit dessen Hilfe man Finnland wiederzuerobern hoffte, zum Thronfolger. Derselbe nahm, mit Zustimmung Napoleons, die Wahl an, trat zur lutherischen Kirche über und landete Ende 1810 in S., wo er vom König als Karl Johann adoptiert wurde und fortan der eigentliche Regent war. Seine äußere Politik wurde anfangs widerwillig durch die Rücksicht auf Frankreich bestimmt und führte Anfang 1811 zum Ausbruch eines Krieges mit England. Doch handelte es es sich dabei mehr um einen Scheinkrieg, und als Napoleon Anfang 1812 Schwedisch-Pommern besetzen ließ, schloß S. mit England Frieden (18. Juli), mit Rußland aber ein Schutz- und Trutzbündnis (5. April), worin es für seinen Anschluß an die antinapoleonische Koalition von Alexander den Besitz Norwegens zugesichert erhielt. Nachdem auch England (3. März 1813) und Preußen (22. April) ihren Beistand zur Erwerbung Norwegens gewährleistet hatten, erschien Bernadotte mit einem schwedischen Heer auf deutschem Boden, befehligte im Deutschen Befreiungskrieg (s. d.) die Nordarmee bei Großbeeren, Dennewitz und Leipzig, wandte sich aber dann gegen Dänemark, das er im Kieler Frieden (14. Jan. 1814) zur Abtretung Norwegens zwang, wogegen S. auf seine letzten deutschen Besitzungen Vorpommern und Rügen (Wismar war schon 1803 auf 100 Jahre an Mecklenburg-Schwerin verpfändet worden) verzichtete und 1 Mill. Tlr. als Entschädigung zahlte. Zwar widersetzten sich die Norweger der Durchführung der Friedensbestimmungen, erklärten sich für unabhängig, gaben sich in Eidsvold eine Verfassung und wählten 17. Mai 1814 den bisherigen dänischen Statthalter, Prinz Christian Friedrich (s. Christian 15), zu ihrem König. Aber ihre militärische Kraft war den Ende Juli unter Führung des Kronprinzen eindringenden Schweden nicht gewachsen. Schon 14. Aug. mußte sich Christian in der Konvention von Moß zur Niederlegung der Krone verpflichten, wogegen S. die Anerkennung der Eidsvolder Verfassung gelobte, nachdem diese durch schwedische Kommissare und ein außerordentliches Storthing einer durchgreifenden, aus der Union beider Reiche sich ergebenden Revision unterzogen wäre. Sa kam 4. Nov. das neue norwegische Grundgesetz und die Proklamation Karls XIII. zum König von Norwegen zustande. Ein außerordentlicher schwedischer Reichstag genehmigte hierauf 1815 die Unionsbestimmungen und vereinigte sie mit mehreren Ergänzungen zu einer besondern, auch vom Storthing angenommenen »Reichsakte« (vom 6. Aug.).
Karl XIV. Johann, der 1818 den Thron bestieg, machte sich um die militärische, geistige und wirtschaftliche Entwickelung seiner neuen Heimat (1832 Eröffnung des Götakanals) sehr verdient und beobachtete nach außen eine friedliche Haltung, so daß nur vorübergehend eine Trübung der Beziehungen zur Heiligen Allianz (1818–19) und zu Rußland (1825) eintrat. Dagegen stieß; seine innere, Verfassungs- und Verwaltungsreformen abgeneigte Politik bald auf lebhaften Widerspruch. Seit 1823 entstand allmählich eine starke, von Anckarswärd, Crusenstolpe und L. Hierta (s. diese Artikel) geleitete Oppositionspartei, die eine Umgestaltung der veralteten Ständeverfassung forderte, da diese den gebildeten Mittelstand so gut wie völlig ausschloß, während jedes über 24 Jahre alte adlige Familienhaupt auf dem Reichstag Sitz und Stimme hatte. Besonders seit der Pariser Julirevolution von 1830 wurde der Ruf nach einer zeitgemäßen Volksvertretung immer dringender, so daß der König 1840, um der Opposition ein Zugeständnis zu machen, seine Ratgeber zumeist durch neue Männer ersetzte und der seitens der Stände beschlossenen Einführung von Fachministerien zustimmte.
Sein Sohn Oskar I., der 1844 die Regierung antrat, umgab sich anfangs mit liberalen Ministern, bestätigte die ständischen Beschlüsse von 1844–45 über eine Reform der Erbgesetze, bez. eine Verkürzung der Periodizität der Reichstage (von 5 auf 3 Jahre) und legte, als nach der Pariser Februarrevolution 18. März 1848 auch in Stockholm Unruhen stattfanden, den Ständen eine neue Reichstagsordnung vor, die aber auf dem nächsten, zur Beschlußfassung erst berechtigten Reichstag von 1850–51 weder die Zustimmung der Konservativen noch der Liberalen fand. Seitdem bewegte sich die innere Politik in einer mehr konservativen Richtung, ohne jedoch eine eifrige Reformtätigkeit der Stände zu verhindern, die namentlich 1853–54 in einer freisinnigen Zoll- und Handelsgesetzgebung sowie in einer durchgreifenden Verbesserung des Verkehrswesens ihren Ausdruck fand. An den Vorgängen in Europa nahm S. unter Oskar I. lebhaften Anteil. Die Erhebung Schleswig-Holsteins (s. d.) rief 1848 in S. große Erregung hervor, besonders unter der Jugend, bei der, im Gegensatz zum frühern Nationalhaß gegen Dänemark, die skandinavischen Einheitsideen Anklang gefunden hatten. Zwar beteiligte sich S. am Kampfe nicht. Doch zog der König, mit Zustimmung der Volksvertretung beider Unionsländer, in Schonen ein schwedisch-norwegisches Heer von 20,000 Mann zusammen, von denen 5000 vorübergehend nach Funen gingen, vermittelte 26. Aug. den Waffenstillstand zu Malmö und hielt 1849–50 vertragsmäßig Nordschleswig mit einem schwedisch-norwegischen Korps besetzt. Auch während des Krimkrieges (s. d.) blieb S. neutral, obwohl die Volksstimmung russenfeindlich war, und begnügte sich mit Abschluß des Stockholmer Traktats vom 21. Nov. 1855, der den Unionsländern den Beistand Frankreichs und Englands bei einem russischen Angriff zusicherte.
Unter Karl XV., der seit Herbst 1857 für seinen erkrankten Vater die Regentschaft führte und 8. Juli 1859 den Thron bestieg, kam es zum ersten unionellen Konflikt, da das Storthing, ohne ein Mitbestimmungsrecht des schwedischen Reichstags anzuerkennen, die Abschaffung des norwegischen Statthalterpostens beschloß, was sich dann freilich infolge der königlichen Sanktionsverweigerung nicht durchführen ließ. An die innere Regierung Karls XV. in S., die von einem großen wirtschaftlichen Aufschwung begleitet war, knüpften sich mehrere wichtige Reformen, wie die Einführung der Religionsfreiheit (1860), einer zeitgemäßen Gemeindeverfassung für Stadt und Land (1862) und eines neuen Strafgesetzes (1864). Seine segensreichste Tat aber war die Ersetzung der ständischen Volksvertretung durch ein modernes Zweikammersystem, wobei namentlich die Minister L. De Geer (s. d.) und Gripenstedt (s. d.) mitwirkten. Anfang 1863 ging den Stauden eine Vorlage zu, wonach der Reichstag künftig alljährlich zusammentreten und in eine auf 9 Jahre von den Landstingen, bez. größern Stadtverordnetenkollegien zu wählende Erste Kammer und in eine auf 3 Jahre vom Volk gewählte Zweite Kammer zerfallen sollte. Diese Reichstagsordnung, über deren Annahme verfassungsgemäß der nächste Reichstag zu entscheiden hatte, wurde Ende 1865 von allen Ständen, auch der Ritterschaft (mit 361 gegen 294 Stimmen), genehmigt und trat 22. Juni 1866 in Kraft. Indes gelang es Karl XV. nicht, nunmehr seinen Lieblingswunsch, eine Heeresreform nach preußischem Muster, durchzusetzen. Denn die in der Zweiten Kammer herrschende »Landmannpartei« unter Ifvarsson, Emil Key und A. Posse (s. diese Artikel) war mehr auf Verbesserung der Lage des Bauernstandes als auf kriegerische Abenteuer bedacht. Solche aber traute man dem König zu, der, seit jeher ein eifriger Anhänger des sogen. Skandinavismus, eine enge Verbindung der drei skandinavischen Reiche erstrebte, 1864 eine militärische Unterstützung Dänemarks geplant hatte und später zu den fanatischen Gegnern Preußens gehörte, auf dessen Niederlage er 1866 und 1870–71 vergebens hoffte.
Da Karl XV. ohne männliche Leibeserben starb, folgte ihm 18. Sept. 1872 sein jüngerer Bruder, Oskar II. Dieser wirkte erfolgreich auf eine Verbesserung der deutsch-schwedischen Beziehungen hin, was 1881 durch die Vermählung des Kronprinzen Gustav (s. d. 5) mit der badischen Prinzessin Viktoria, einer Enkelin Kaiser Wilhelms I., und 1903 durch den freiwilligen Verzicht auf die Wiedereinlösung Wismars deutlich zum Ausdruck kam.
Unter den innern Fragen, die seit 1872 in S. das öffentliche Leben beherrschten, spielte lange die Ordnung des Verteidigungswesens eine Hauptrolle. Während die Reorganisation der Flotte schon 1875 beschlossen wurde und seitdem fast ungestört ihren Fortgang nahm, stieß die Einführung einer neuen, den modernen Anforderungen entsprechenden Heeresordnung im Reichstag auf große Hindernisse, da die in der Zweiten Kammer noch immer herrschende »Landmannpartei« jede militärische Reform von einer Aufhebung der bäuerlichen Grundlasten abhängig machte. Nachdem die Wehrgesetzentwürfe der Kabinette L. De Geer (s. d.) und A. Posse (s. d.) gescheitert waren, gelang es 1885 dem Ministerpräsidenten Themptander (s. d.), bei der Reichstagsmehrheit eine Verlängerung der allgemeinen aktiven Dienstpflicht um 12 Tage durchzusetzen. Doch mußte die Regierung dieses kleine Zugeständnis mit dem Verzicht auf drei Zehntel der militärischen Grundsteuern erkaufen. Erst die drohende Zuspitzung des Unionskonflikts, die eine Stärkung der schwedischen Wehrkraft unabweislich erscheinen ließ. führte zu einer beschleunigten Lösung der ganzen Streitfrage. Nachdem schon Ende 1892 ein außerordentlicher Reichstag, gemäß dem Vorschlag des Kriegsministers Rappe (s. d.), die Ausdehnung der Übungszeit für die Wehrpflichtigen von 42 auf 90 Tage und die allmähliche Abschaffung der militärischen Grundsteuern genehmigt hatte, kam im Mai 1901 zwischen beiden Kammern und dem Kabinett Otter (s. d.) ein Kompromiß über eine durchgreifende Reorganisation von Heer und Fl alte zustande, wonach allmählich die aktive Dienstzeit bei der Infanterie und beim Train auf 240, bei der Marine auf 300, bei der Kavallerie und Artillerie auf 365 Tage erhöht werden sollte. Im Zusammenhang mit diesen Beschlüssen wurden vom Reichstag seit Anfang der 1890er Jahre mehrere hundert Millionen Kronen für den Ausbau älterer Festungen, die Anlage neuer Befestigungen bei Gotenburg, auf Gotland und (seit 1900) bei Boden, dem strategisch wichtigen Knotenpunkt der nordschwedischen Eisenbahnlinien Stockholm-Haparanda und Luleå-Gellivara-Narvik (Norwegen), die Beschaffung von Munition, Gewehren und Geschützen, den Bau von Kasernen, Kriegshäfen, Kriegsschiffen u. dgl. mehr bewilligt.
Daß diese ungeheure Steigerung des Militärbudgets sich ohne erhebliche Vermehrung der direkten Steuern und ohne Einschränkung der Ausgaben für kulturelle, bez. sozialpolitische Zwecke erreichen ließ, beruhte auf der andauernd günstigen Finanzlage des Staates, die zum Teil eine Folge der inzwischen veränderten Handels- und Wirtschaftspolitik war. Seit 1878 stand die Zollfrage ununterbrochen auf der Tagesordnung, und im Herbst 1887 erlangten die Gegner des seit den 1850er Jahren in S. herrschenden Freihandelssystems die Oberhand im Reichstag, worauf das Ministerium Themptander Anfang 1888 durch ein gemäßigt-schutzzöllnerisches Kabinett Bildt (s. d. 1) abget oft wurde, das mit Zustimmung beider Kammern sofort Agrar- und Industriezölle einführte. Auch die Nachfolger Bildts waren im allgemeinen den schutzzöllnerischen Forderungen geneigt, zumal deren Anhänger, vor allem der 1895 von Klingspor (s. d.) gegründete »Agrarbund«, die Regierung in allen nationalen Fragen unterstützten.
Eine solche Frage war in erster Linie die künftige Gestaltung des Verhältnisses zum norwegischen Bruderreich. Die Nachgiebigkeit, die der Unionskönig Norwegen (s. d., S. 801 ff.) gegenüber in der Statthalterfrage (1873), beim Vetostreit (1880–84), bei der Abschaffung der Vizekönigswürde (1891) und bei der Entlassung des schwedischen Premierministers Åkerhielm (s. d.) bewiesen hatte, steigerte das Selbstbewußtsein der radikalen Storthingsmehrheit. Doch machte der schwedische Reichstag seit 1891 wiederholt sein Mitbestimmungsrecht betreffs der unionellen Streitfragen geltend. Nachdem 1895 der energische Graf Douglas (s. d. 3, S. 149) als Minister des Äußern an die Stelle Lewenhaupts (s. d. 3) getreten war, setzte die schwedische Regierung, an deren Spitze seit 1891 Boström (s. d. 2) stand, die Einberufung eines gemeinsamen Komitees zur Revision der Unionsverfassung durch. Dieses löste sich jedoch Anfang 1898 ohne jedes Ergebnis auf, und Ende 1899 nahm Douglas, der die königliche Sanktion des Storthingsbeschlusses über Entfernung des Unionszeichens aus der norwegischen Handelsflagge mißbilligte, seine Entlassung. Die versöhnliche Politik seines Nachfolgers Lagerheim (s. d.), der bis Ende 1904 im Amt blieb, fiel anfangs in Norwegen auf fruchtbaren Boden, was teils dem Umschwung in den dortigen Parteiverhältnissen, teils dem Vorgehen der Russen gegen das beiden Unionsländern stamm verwandte Finnland zuzuschreiben war. Als jedoch der Verlauf des ostasiatischen Krieges die russische Gefahr für Skandinavien bis auf weiteres beseitigte, gewann in Norwegen eine unionsfeindliche Strömung wieder die Oberhand, und Anfang 1905 strandeten die seit 1902 geführten Verhandlungen über eine eventuelle Auflösung der bisherigen konsularen Gemeinschaft. Vergebens boten Regierung und Reichstag in S. nochmals die Hand zum Frieden, indem der bei den Norwegern wenig beliebte Premierminister Boström im April 1905 den bisherigen Minister ohne Portefeuille Ramstedt zum Nachfolger erhielt und beide Kammern sich zur Wiederaufnahme von Verhandlungen über eine Neuordnung der Unionsangelegenheiten auf der Basis völliger Gleichstellung bereit erklärten. Kaum war in der Marokkofrage eine den Frieden in Europa gefährdende Zuspitzung eingetreten, so schritten Storthing und Regierung in Norwegen zur offenen Revolution, erklärten 7. Juni den König für abgesetzt, die Union für aufgelöst und trugen den erledigten Thron einem jüngern Prinzen des Hauses Bernadotte an. Der König legte sofort Protest ein und schlug das Anerbieten betreffs Neubesetzung des norwegischen Thrones aus. Ein von ihm zum 20. Juni einberufener ordentlicher Reichstag bezeichnete die Vorschläge der eignen Regierung als mit der Nationalehre Schwedens unvereinbar, beantwortete 27. Juli die eigenmächtige Aufhebung des Unionsvertrags durch die Norweger mit einem drohenden Ultimatum und erzwang zugleich den Rücktritt des Kabinetts Ramstedt, an dessen Stelle 3. Aug. ein konservativliberales Koalitionsministerium Lundeberg (s. d.) trat. Dieses verschaffte, mit Hilfe umfassender Rüstungen zu Wasser und zu Lande, den meisten schwedischen Forderungen Geltung (s. Schwedisch-norwegische Union, S. 154). Nachdem hierauf ein neuer außerordentlicher Reichstag 13., bez. 16. Okt. das provisorische Karlstader Übereinkommen, die Aufhebung der »Reichsakte«, die Anerkennung Norwegens als eines unabhängigen Reichs, bez. die Entfernung des Unionszeichens aus der schwedischen Reichsflagge genehmigt hatte und 26. Okt. die Unterzeichnung der Karlstader Konvention erfolgt war, verzichtete König Oskar für sich, bez. für sein Haus auf den norwegischen Thron u. benachrichtigte die auswärtigen Mächte, daß S. Norwegen als ein von der Union losgelöstes, unabhängiges Reich anerkannt habe.
Unmittelbar darauf nahm das Kabinett Lundeberg seine Entlassung. Da bei den Septemberwahlen zur Zweiten Kammer eine unverkennbare Verschiebung nach links eingetreten war, wurde der Führer der 1900 von Carlson (s. d. 2) gegründeten »Liberalen Sammlungspartei«, der bisherige Minister ohne Portefeuille Staaff, zum Premierminister ernannt. Das von diesem (7. Nov. 1905) gebildete, großenteils aus Linksliberalen bestehende Ministerium richtete sein Hauptaugenmerk auf die in S. seit 1894 viel erörterte und seit 1902, im Zusammenhang mit dem neuen Wehrgesetz, geradezu brennend gewordene Frage der Reichstagswahlreform. Wiederholt hatten die frühern Regierungen Gesetzentwürfe über eine Erweiterung des Wahlrechts eingebracht. Doch war die Lösung des Problems stets daran gescheitert, daß die Rechte jede Vermehrung der Wählerzahl von der gleichzeitigen Einführung der Proportionalwahl abhängig machte, während ein großer Teil der Linken für das Prinzip der Majoritätswahl eintrat. Dementsprechend ließ das neue, liberale Kabinett 24. Febr. 1906 dem Reichstag eine Vorlage zugehen, wonach künftig jeder unbescholtene männliche Staatsbürger nach Vollendung des 24. Jahres stimmberechtigt sein, die Wahl in Einzelkreisen mittels Majoritätswahl erfolgen, die Mitgliederzahl der Zweiten Kammer 165 für das Land, 65 für die Städte (bisher 150, bez. 80) betragen und jedes neunte Jahr eine Neueinteilung der Wahlkreise stattfinden sollte. Dieser Entwurf wurde von der Zweiten Kammer (15. Mai) mit 134 gegen 94 Stimmen angenommen, von der Ersten aber (14. Mai) mit 126 gegen 18 Stimmen abgelehnt, worauf die Regierung den König um Ausschreibung von Neuwahlen ersuchte, um den Wählern der Zweiten Kammer Gelegenheit zur Ausübung eines Druckes auf die Erste Kammer in der Wahlrechtsfrage zu geben. Hierzu wollte sich indessen König Oskar nicht verstehen, weshalb das Ministerium Staaff zurücktrat und 29. Mai durch ein gemäßigt-konservatives Kabinett unter Vorsitz des frühern Generaldirektors des Telegraphenwesens, Lindman, abgelöst wurde. Diesem gelang es, die Wahlrechtsangelegenheit zum vorläufigen Abschluß zu bringen. Am 14. Mai 1907 wurde in der Ersten Kammer mit 110 gegen 29, in der Zweiten Kammer mit 128 gegen 98 Stimmen ein von der Regierung gebilligter Kompromißantrag angenommen, der für beide Kammern das Proportionalwahlsystem, für die Zweite Kammer das allgemeine, gleiche Wahlrecht, für die Erste Kammer eine Herabsetzung des Wahlzensus sowie Diäten einführte und gleichzeitig die kommunale Wahlskala wesentlich reformierte. Dieser Parlamentsbeschluß bedarf freilich noch der verfassungsgemäßen Bestätigung durch den ersten Reichstag nach den im Spätsommer 1908 vorzunehmenden Neuwahlen. so daß das neue Wahlgesetz frühestens 1909 in Kraft treten kann. Vgl. auch die Artikel »Finnland, Norwegen und Schwedisch-norwegische Union«.
[Geschichtsliteratur.] Urkundenpublikationen etc.: »Scriptores rerum suecicarum medii aevi« (Upsala 1818–76, 3 Bde.); »Svenskt Diplomatarium« (Stockh. 1829–1904, bisher 10 Bde.); »Handlingar rörande Skandinaviens historia« (das. 1816–65, 40 Bde. u. Registerbd.); »Historiska Handlingar etc.« (das. 1861–1906, bisher 21 Bde.); »Handlingar rörande Sveriges historia« (hrsg. von Fryxell, das. 1836–43, 4 Bde.); »Handlingar rörande Sveriges historia« (3 Serien, hrsg. von Bergh, Granlund u. a., das. 1861–1906, bisher 38 Bde.); »Sveriges ridderskaps och adels riksdagsprotokoll« (2 Serien, hrsg. von Bergh, Montan, Silfverstolpe, Taube u. a., das. 1855–1906, bisher 34 Bde.); »Sverges traktater med främmande makter« (hrsg. von Rydberg u. a., das. 1877–1905, bisher 9 Bde.); »Svenska riksdagsakter« (hrsg. von E. Hildebrand u. a., das. 1887 ff., bisher 3 Bde.). – Einzeldarstellungen: »Sveriges historia intill XX. seklet« (von E. Hildebrand u. a., Stockh. 190:lff., 10 Bde.; illustriert); die Hauptwerke von F. F. Carlson, Dalin, Fryxell, Geijer, H. Hildebrand, K. G. Malmström, Odhner, Strinnholm und Styffe (s. diese Artikel); Montelius, Kulturgeschichte Schwedens von den ältesten Zeiten bis zum 11. Jahrh. n. Chr. (Leipz. 1906); Weidling, Schwedische Geschichte im Zeitalter der Reformation (Gotha 1882); »Minnen ur Sveriges nyare historia« (hrsg. von Schinkel, Bergman, Alin, Boëthius u. a., Stockh. u. Ups. 1852–1893, 13 Bde. und 3 Urkundenbände); Svederus, Schwedens Politik und Kriege 1808–1815 (Leipz. 1866, 2 Bde.); E. Hildebrand, Svenska statsförfattningens historiska utveckling från äldsta tid till våra dagar (Stockh. 1896); Fahlbeck, Der Adel Schwedens und Finnlands (Jena 1903) und La constitution suédoise et le parlamentarisme moderne (Par. 1905). – Zeitschriften etc.: »Historiskt Bibliotek« (hrsg. von Silfverstolpe, Stockh. 1875–80, 7 Bde.): »Historisk Tidskrift« (hrsg. von E. Hildebrand u. a., das. 1881 ff., bisher 27 Bde.); »Biografiskt Lexikon« (Ups. und Örebro, 23 Bde.; neue Folge, Örebro und Stockh. 1857–82, 9 Bde.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.