Verfügung

Verfügung

Verfügung (Disposition), in der Rechtssprache des Privatrechts die Willensäußerung, durch die jemand Rechte überträgt, belastet, ausgibt. Letztwillige V. (V. von Todes wegen), eine Anordnung. die jemand für den Fall seines Todes so trifft, daß er sie bis zum Tode einseitig widerrufen kann (s. Testament). In der V. durch Rechtsgeschäft unter Lebenden kann jemand zufolge gesetzlicher Bestimmung oder richterlicher Anordnung derart beschränkt sein, daß seine V. unwirksam bleibt (Bürgerliches Gesetzbuch, § 134–136). Vgl. Geschäftsfähigkeit. Über Freigebige V. s. d., über V. im Sinne des Prozeßrechts s. Beschlüsse, Entscheidung und Einstweilige Verfügungen. In Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden gerichtliche Verfügungen mit der Bekanntmachung an den wirksam, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Soweit eine solche V. nicht auf Antrag erlassen wurde oder der sofortigen Beschwerde unterliegt, kann sie das Gericht, falls es sie nachträglich für ungerechtfertigt hält, von Amts wegen ändern. Im Verwaltungsrecht heißt V. Anordnungen für einzelne bestimmte Angelegenheiten im Gegensatz zum Erlaß und zur Verordnung, d. h. der allgemeinen Vorschrift für eine Anzahl individuell nicht bestimmter Fälle.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verfügung — Verfügung, einstweilige, s. Einstweilige Verfügung. V. von hoher Hand, von Regierungs oder Verwaltungsbehörden in Beziehung auf Schiffe oder Güter außerordentlicherweise getroffene Anordnung, durch welche entweder denselben Schaden zugefügt wird… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Verfügung — 1. ↑Dekret, ↑Disposition, 2. Testament …   Das große Fremdwörterbuch

  • Verfügung — Verordnung; Dienstvorschrift; Gesetz; Reglement; Vorschrift; Order (Militär); Regel; Richtlinie; Dekret; Kodex; Gebot; …   Universal-Lexikon

  • Verfügung — Die Verfügung ist im Recht allgemein eine anordnende Bestimmung. Der Begriff ist in allen Rechtsgebieten gebräuchlich, seine genaue Bedeutung je nach Gebiet aber unterschiedlich. Inhaltsverzeichnis 1 Zivilrecht 2 Öffentliches Recht 3 Strafrecht …   Deutsch Wikipedia

  • Verfügung — Ver·fü̲·gung die; 1 eine Anordnung einer Behörde <eine einstweilige, gerichtliche Verfügung; eine Verfügung erlassen> 2 das Recht oder die Möglichkeit, über jemanden / etwas zu bestimmen, etwas für seine Zwecke zu benutzen <etwas zur… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verfügung — die Verfügung (Grundstufe) freie Verwendung von etw. Beispiel: Ich habe viel Geld zur Verfügung. Kollokation: jmdm. etw. zur Verfügung stellen die Verfügung, en (Oberstufe) Anordnung einer bestimmten Behörde Synonyme: Anweisung, Befehl,… …   Extremes Deutsch

  • Verfügung — 1. Anordnung, Anweisung, Auftrag, Befehl, Beschluss, Bestimmung, Dekret, Diktat, Erlass, Gebot, [Gerichts]entscheid, [Gerichts]entscheidung, Instruktion, Maßregel, Order, Veranlassung, Verbot, Verordnung, Vorschrift; (geh.): Geheiß;… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verfügung — verfügen: Das Präfixverb mhd. vervüegen »passen, anstehen« hat wie mnd. vorvö̅gen auch die Bedeutung »veranlassen; bestimmen, was geschehen soll; anordnen« (eigentlich »einrichten«) und ist in dieser Bedeutung im Nhd. ein typisches Behördenwort… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verfügung — Ver|fü|gung {{link}}K 31{{/link}}: zur Verfügung und bereithalten, aber bereit und zur Verfügung halten …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verfügung — priskyrimas statusas T sritis automatika atitikmenys: angl. allotment; assignation; assignment vok. Belegung, f; Verfügung, f; Zuordnung, f; Zuteilung, f; Zuweisung, f rus. назначение, n; присваивание, n pranc. affectation, f; allotement, m;… …   Automatikos terminų žodynas

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