Kontrolle

Kontrolle

Kontrolle (franz. contrôle, »Gegenregister«), Gegenaufzeichnung bei einer Rechnungsführung durch eine zweite Person zu dem Zweck, die Rechnung auf ihre Richtigkeit zu prüfen; in staatswissenschaftlicher Hinsicht überhaupt die Überwachung der Regelmäßigkeit und Gesetzlichkeit der öffentlichen Verwaltung, sowohl in Finanzsachen als in Beziehung auf alle übrigen Gegenstände. KontrolleurGegenschreiber«, wie man schon vor langer Zeit in der Bergbauverwaltung den mit der Führung des »Gegenbuches« betrauten Beamten nannte) heißt in Deutschland auch vorzugsweise der Aufsichtsbeamte der Zoll- u. Steuerbehörden. Contrôleur général des finances, sonst in Frankreich der Titel des Finanzministers, früher, etwa seit 1680, Titel des zweiten Finanzbeamten; Colbert war der erste, der ihn als erster Finanzbeamter, der sonst Surintendant des finances hieß, führte. In den Vereinigten Staaten führt den Titel Kontrolleur (Comptroller of currency) der höchste Beamte, der den Umlauf des Geldes und der Geldsurrogate zu beaufsichtigen und eventuell in einer dem Gemeinwohl zuträglichen Weise zu beeinflussen hat. – Eine militärische K. des Beurlaubtenstandes besteht bei den meisten Heeren. In Deutschland ist sie durch die Heerordnung (Kontrollwesen) vom 22. Nov. 1888 (Neudruck 1904) geregelt. Mannschaften der Land- und Seewehr ersten Aufgebots, der Ersatzreserve und Marineersatzreserve werden jährlich einmal im Frühjahr, der übrige Beurlaubtenstand außer Land- und Seewehr zweiten Aufgebots jährlich zweimal, im Frühjahr und Herbst, zu Kontrollversammlungen einberufen. Gebühren werden den Kontrollierten nicht gezahlt. Die Versammlung leitet ein Bezirks- oder Kontrolloffizier oder ein älterer Offizier der Linie. Reserve- und Landwehroffiziere erscheinen in Uniform. Nach dem Verlesen der Mannschaften werden einige Kriegsartikel in Erinnerung gebracht und z. B. der Übertritt zur Landwehr ersten oder zweiten Aufgebots geregelt, Anweisungen für den Mobilmachungsfall gegeben, Gesuche und Meldungen entgegengenommen etc. Die Mannschaften stehen während des ganzen Tages unter den Kriegsartikeln. Vergehen während der Kontrollversammlungen, Ausbleiben von letztern u. dgl. können militärisch mit Arrest und Hast bis zu 8 Tagen oder mit Geldstrafe bis 60 Mk. bestraft werden. Vgl. Beurlaubtenstand.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kontrolle — Kontrolle, die Überwachung des Eisenbahnwesens im allgemeinen oder besonderer Verwaltungsvorgänge, Geschäftszweige, Kassen, Dienststellen u.s.w. Wegen der Kontrolle des Eisenbahnwesens im allgemeinen s. Aufsichtsrecht, Eisenbahnbehörden,… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Kontrolle — »Aufsicht, Überwachung; Prüfung«: Das Fremdwort wurde im 18. Jh. aus gleichbed. frz. contrôle entlehnt. Dies ist aus contre rôle (vgl. ↑ kontra..., ↑ Kontra...und ↑ Rolle) zusammengezogen und bedeutet eigentlich »Gegenrolle, Gegenregister«, d. h …   Das Herkunftswörterbuch

  • Kontrolle — [Aufbauwortschatz (Rating 1500 3200)] Auch: • Herrschaft Bsp.: • Halten Sie den Hund (da) unter Kontrolle …   Deutsch Wörterbuch

  • Kontrolle — (frz.), Gegenliste, Gegenrechnung, Prüfung, Aufsicht, insbes. die von der Militärbehörde über die nicht zum aktiven Heer gehörigen Wehrpflichtigen durch die Kontrollversammlungen unter Leitung von Bezirks oder Kontrolloffizieren (ältern… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kontrolle — Sf std. (18. Jh.) Entlehnung. Entlehnt aus frz. contrôle m., dieses aus älterem frz. contre rôle m. Gegenrolle, Gegenregister , zu l. contrā gegen und ml. rotulus m. Rolle, Rädchen , einem Diminutivum zu l. rota Rad, Scheibe (rotieren). Gemeint… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • Kontrolle — Zutrittskontrolle bei einem Skilift Unter Kontrolle versteht man eine Überprüfung oder Nachprüfung, die auch in einer Überwachung bestehen kann, zum Beispiel: Ein Mathematiker (ein Wissenschaftler) kontrolliert das Ergebnis seiner Rechnung. In… …   Deutsch Wikipedia

  • Kontrolle — Begehung; Inspektion; Überprüfung; Prüfung; Test; Leistungsnachweis; Contenance; Haltung; Fassung; Beherrschung * * * Kon|trol|le [kɔn trɔlə], die; , n …   Universal-Lexikon

  • Kontrolle — Kon·trọl·le die; , n; 1 die Handlungen, mit denen man jemanden / etwas (regelmäßig) prüft, um festzustellen, ob alles in Ordnung ist ≈ Überprüfung <eine strenge, gründliche Kontrolle; Kontrollen durchführen, verschärfen, (die) Kontrollen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Kontrolle — ◆ Kon|trọl|le 〈f.; Gen.: , Pl.: n〉 1. Überwachung, Aufsicht; Kontrolle über eine Arbeit, einen Vorgang, eine Gruppe von Personen; unter jmds. Kontrolle stehen 2. Überprüfung; FahrscheinKontrolle; PassKontrolle; ZollKontrolle 3. Probe; eine… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

  • Kontrolle — die Kontrolle, n (Mittelstufe) ständige Überwachung über eine Person oder Sache Beispiele: Die Medien stehen unter strenger Kontrolle der Regierung. Der Aufsichtsrat übt Kontrolle über den Vorstand aus. Kollokation: außer Kontrolle geraten die… …   Extremes Deutsch

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