Gregor

Gregor

Gregor (griech. Gregorios, »der Wachsame«), Name von 17 Päpsten:

1) G. I., der Große, Sohn des Senators Gordianus, Sprößling des alten und angesehenen Geschlechts der Anicier, geboren in Rom um 540, gest. 12. März 604. Zum Rechtsgelehrten bestimmt, verwaltete er um 573 das Amt eines Stadtpräfekten, trat aber später in eins der sieben von ihm gegründeten Klöster. 577 zum Diakon geweiht und 579 von Pelagius II. als Gesandter nach Konstantinopel geschickt, wurde er nach seiner Rückkehr 585 Abt seines römischen Klosters und 590 gegen seinen Willen zum römischen Bischof gewählt. Er entfaltete sofort eine außerordentliche Tätigkeit für das materielle und geistige Wohl der italischen Bevölkerung. In den politisch schwierigen Verhältnissen, die seit dem Einfall der Langobarden in Italien eingetreten waren, bewies er ebensoviel Klugheit wie Festigkeit; durch den Einfluß der mit ihm befreundeten langobardischen Königin Theudelinde brachte er nicht nur den Frieden zustande, sondern bewog auch den König Agilulf, seinen Sohn Adaloald katholisch taufen zu lassen. Seine »Regula pastoralis« war viele Jahrhunderte hindurch Haupt- und Handbuch des abendländischen Klerus für die Amtsführung u. wurde in die meisten europäischen Sprachen übersetzt. Ebenso berühmt war im Mittelalter seine Erklärung des HiobMoralia«) in 35 Büchern, die zu allseitiger Belehrung des Klerus bestimmt war. Von nachhaltigem Erfolg waren seine Bemühungen um Verbesserung des Kirchengesanges (s. Choral) und Ausbildung des liturgischen Elements im Gottesdienst. Auch als Bischof blieb er ein strenger, zur Askese neigender Mönch; geflissentlich trug er eine Verachtung gegen weltliche Wissenschaft zur Schau, die bis zur Vernachlässigung des Stils in seinen eignen Schriften geht. Streng, wie gegen sich selbst, war er auch gegen seine Untergebenen. Nur dem Kaiser gegenüber beobachtete er kluge Mäßigung. Über das Mönchswesen erließ er eine Reihe tief eingreifender Verordnungen, sammelte selbst in einer Schrift (»Dialogorum libri IV«) den ganzen Reichtum der in den Klöstern kursierenden Wundergeschichten und verteilte reichliche Schätze von Reliquien. Als sich der Patriarch Johannes Jejunator von Konstantinopel ökumenischer Bischof nannte, tadelte ihn G. wegen dieser Anmaßung, er selbst legte sich schon vor dem Ausbruch dieses Streites den Titel eines »Knechts der Knechte Gottes« (servus servorum Dei) bei. Für die Verbreitung des Christentums unter den Heiden hat G. unermüdlich und erfolgreich gewirkt, so in Korsika, wiewohl dasselbe unter dem byzantinischen Bischof stand, namentlich aber in England, wohin der Benediktiner Augustin als Sendbote ging. Auch mit den fränkischen Königen und mit den Westgoten in Spanien knüpfte er folgenreiche Verbindungen an. G. hat das Ansehen des römischen Stuhles auf eine vorher nicht gekannte Höhe gehoben, die Unterdrückung der die Einheit der Kirche störenden Häresien vorbereitet, der Kirche ganz neue Gebiete erobert und ihr für ihre innere und äußere Gestaltung die Bahn vorgezeichnet, die sie fortan durch ein ganzes Jahrtausend einschlug. Praktischer Verstand, unerschütterliche Standhaftigkeit, umsichtige Klugheit, unermüdliche Tätigkeit, Gerechtigkeitssinn, Wohltätigkeit, aufrichtige Religiosität, in der sich innerliches Christentum mit Aberglauben und dem äußerlich zeremoniellen Zug seiner Zeit auf merkwürdige Weise mischen, sind die hervorstechendsten Züge seines Charakters. Als Schriftsteller zu den vier großen Lehrern der christlichen Kirche gerechnet, zeichnete er sich mehr aus durch seine Nüchternheit und Verständlichkeit als durch Tiefe oder Schwung der Ideen. Sein theologischer Standpunkt ist ein ins Semipelagianische abgeschwächter Augustinismus. Seine Schriften, von den Benediktinern herausgegeben, erschienen Paris 1705, 4 Bde.; auch in Mignes »Patrologia latina«, Bd. 75–79; in Auswahl deutsch, Kempten 1874. Seine Briefe sind herausgegeben in den »Monumenta Germaniae bistorica, Epistolae I, II« von Ewald und Hartmann (Berl. 1887 ff.). Vgl. Wiggers, De Gregorio Magno (Rost. 1838–40, 2 Bde.); Lan, G. I. (Leipz. 1845); Pfahler, G. der Große und seine Zeit (Frankf. a. M. 1852); Pingaud, La politique de saint Gregoire le Grand (Par. 1872); Clausier, Saint Grégoire le Grand (Lille 1887); Kellett, Pope Gregory the Great and his relations with Gaul (Cambridge 1888); Wolfsgruber, G. der Große (2. Ausg., Ravensb. 1897).

2) G. II., Sohn des Römers Marcellus, wurde 19. Mai 715 zum römischen Bischof erhoben. Er lehnte sich gegen das Bilderverbot des griechischen Kaisers Leo des Isauriers auf (726), bereitete die Loslösung Roms von der byzantinischen Herrschaft vor, kämpfte aber auch für die Unabhängigkeit Roms gegen die langobardische Macht, indem er den König Liutprand von Rom fern zu halten wußte. Zu den Angelsachsen gewann er neue Beziehungen; als sein Beauftragter begann Bonifatius seine missionarische Predigt in Deutschland und seine organisatorische Tätigkeit im Frankenreich. G. starb im Februar 731. Sein Tag ist der 13. Februar. Vgl. Dahmen, Das Pontifikat Gregors II. (Düsseld. 1888).

3) G. III., Sohn des Syrers Johannes, Presbyter in Rom, bestieg 731 den römischen Stuhl, bannte 731 auf einem Konzil die Bilderzerstörer, er nannte Bonifatius zum Erzbischof und schützte Rom aufs neue vor den Angriffen der Langobarden. Er starb im November 741; sein Tag ist der 28. November.

4) G. IV., Römer, wurde 827 zum Papst gewählt. Er bemühte sich um den Schutz Roms und Italiens gegen die Araber, ernannte 832 Ansgar zum Erzbischof von Hamburg und apostolischen Legaten für den Norden und führte das Fest Allerheiligen im Abendland ein. In dem Streit zwischen Kaiser Ludwig dem Frommen und dessen Söhnen, zu dessen Schlichtung er sich 833 über die Alpen begab, spielte er eine zweideutige Rolle. Er starb im Januar 844.

5) G. V., der erste Deutsche auf dem römischen Stuhl, vorher Bruno genannt, Sohn des Herzogs Otto von Kärnten und Urenkel Ottos d. Gr., geb. um 970, wurde 996 von seinem Vetter Otto III. zum Papste designiert und 3. Mai geweiht. Hand in Hand gedachten nun als Kaiser und Papst die beiden schwärmerischen Jünglinge die Welt zu regieren. Der neue Papst krönte 21. Mai 996 seinen Vetter zum Kaiser; in Rom aber erhoben sich bald die Gegner des deutschen Regiments. Der Patricius Crescentius vertrieb den Papst aus Rom und stellte ihm einen Gegenpapst, Johann XVI., entgegen; G. wurde jedoch 998 vom Kaiser bei dessen zweitem Zug nach Italien restituiert. Mit Strenge trat er gegen den König Robert von Frankreich, dessen Ehe mit Berta den kirchlichen Bestimmungen widersprach, sowie gegen den Klerus Frankreichs auf. Sein plötzlicher Tod (Februar 999) rief den Verdacht an eine Vergiftung hervor. Vgl. Höfler, Die deutschen Päpste, Bd. 1 (Regensb. 1839).

6) G. VI., vorher Johannes Gratianus, Erzpriester in Rom, als fromm und rechtschaffen bekannt, erkaufte 1045 von Benedikt IX. die päpstliche Würde, wurde jedoch auf der Synode in Sutri 20. Dez. 1046 durch Einwirkung Kaiser Heinrichs III. abgesetzt, nach Deutschland geschickt und starb in der Verbannung

7) G. VII., vor seiner Erhebung zum Papst Hildebrand, geb. in Soana in Tuscien, wurde in Rom im Kloster St. Maria auf dem Aventin, dessen Abt sein Oheim war, oder vielleicht im päpstlichen Palast erzogen und begleitete 1047 G. VI., dessen Kaplan er war, in die Verbannung nach Deutschland. Nach dessen Tode soll er nach einer freilich nicht sicher verbürgten Überlieferung eine Zeitlang als Mönch im Kloster Cluny gelebt haben. In Deutschland lernte er Papst Leo IX. kennen, kehrte mit diesem 1049 nach Rom zurück und wurde zum Kardinalsubdiakon der römischen Kirche geweiht und zum Leiter des Klosters St. Paul bestellt. Beim Tode Leos (1054) begab sich Hildebrand an den kaiserlichen Hof und hatte hervorragenden Anteil an der Erhebung des Bischofs Gebhard von Eichstätt auf den päpstlichen Stuhl. Unter diesem Papst, Viktor II., erhielt er auch Einfluß auf die Leitung der päpstlichen Kanzlei; nach Viktors Tode (4057) erwirkte er als Gesandter die Anerkennung seines Nachfolgers Stephan IX. durch den deutschen Hof; und es zeugt für die Stellung, die er in Rom einnahm, daß Stephan kurz vor seinem Tode (1058) den Befehl gab, die Wahl seines Nachfolgers nicht vor Hildebrands Rückkehr zu vollziehen. Hildebrand war es denn auch, der gegen den von dem römischen Adel erhobenen Benedikt X. die Wahl des Bischofs Gerhard von Florenz (Nikolaus II.) durchsetzte; und seit dieser Zeit war er in vielen Beziehungen der eigentliche Leiter der päpstlichen Politik. Wohl nicht ohne seinen Einfluß wurde 1059 das Verfahren bei der Papstwahl neu geordnet; er schloß den in der Folge wichtig gewordenen Bund zwischen dem Papsttum und den Fürsten der unteritalienischen Normannen, die Vasallen des Papstes wurden; er setzte 1061 die Wahl des Bischofs Anselm von Lucca, als Papst Alexander II. genannt, durch und brachte es dahin, daß die deutsche Reichsregierung den unter ihrem Einfluß erhobenen Gegenpapst Cadalus (Honorius II.) 1064 wieder fallen ließ. Am Tage nach dem Tode Alexanders, 22. April 1073, ward Hildebrand zum Papst gewählt und nannte sich als solcher G. VII. Seine Regierung ist von welthistorischer Bedeutung geworden. Seine Absicht war es, alle Gebiete des menschlichen Lebens der obersten Leitung des römischen Bischofs zu unterwerfen. Denn nicht allein in kirchlichen Dingen wollte er die Allmacht und Unfehlbarkeit des Papstes ausrichten, sondern auch die europäische Staatenwelt unter seine Gebote beugen. Er beanspruchte die Oberherrschaft über Spanien, Korsika, Sardinien und Ungarn. Ein vertriebener russischer Prinz nahm Rußland von ihm zu Lehen, und spanische Große, Grafen in Provence und Savoyen, ein König in Dalmatien sowie die Normannenfürsten Unteritaliens leisteten ihm den Lehnseid. In Frankreich bedrohte G. den König mit dem Bann; in Griechenland unterhandelte er über die Vereinigung der morgen- und abendländischen Kirchen; in Kastilien und Aragonien drang er auf Einführung des römischen Ritus; in Böhmen verbot er den Gebrauch der Landessprache beim Gottesdienst; von Norwegen und Schweden erbat er sich Jünglinge, die in Rom gebildet werden sollten. Selbst das Los der Christensklaven in Afrika nahm seine Sorge in Anspruch, und lebhaft beschäftigte ihn das Projekt zu einem Kreuzzug. Vor allem aber suchte er das Übergewicht des päpstlichen Stuhls über den deutschen Kaiser zu begründen (s. Heinrich IV.). Sein Kampf gegen Priesterehe und Simonie galt der Durchführung von Gedanken, die innerhalb der kirchlichen Reformpartei schon lange herrschend waren: ihm eigentümlich war nur die unbeugsame und rücksichtslose Energie, mit der er diesen Kampf führte. Ein einschneidender Eingriff aber in die staatsrechtlichen Verhältnisse der Welt war sein Verbot der Laieninvestitur, das jede staatliche Teilnahme an der Verleihung kirchlicher Ämter, auch der Bistümer, untersagte. Da die Bischöfe weltliche Güter und Rechte besaßen, die ihnen unter der Voraussetzung einer Mitwirkung des Staates bei ihrer Einsetzung übertragen waren, und da sie insbesondere in Deutschland zugleich reichsfürstliche Stellung einnahmen, so mußte sich gegen diese Verfügung des Papstes vornehmlich die deutsche Krone auflehnen, für die es eine Lebensfrage war, am königlichen Ernennungsrecht der Bischöfe festzuhalten.

Eine Zeitlang hatte G. auf Verständigung mit Heinrich IV. gehofft, von dem er hauptsächlich verlangte, daß er seine wegen Simonie gebannten Räte entfernen und Buße tun solle. Als er nun aber 1075 das Investiturverbot verkündigte, dem von Heinrich ernannten Erzbischof Thedald von Mailand die Anerkennung verweigerte, als er von Heinrich unbedingte Unterwerfung unter diese Anordnungen forderte und ihm zugleich die schärfsten Vorhaltungen wegen seiner bisherigen Vergehen machte: da erregte er den Zorn des eben im Vollgefühl seiner glänzenden Erfolge gegen die Sachsen stehenden Königs so sehr, daß dieser auf einer Synode zu Worms (24. Jan. 1076) den Papst absetzen ließ. G. sprach darauf im Februar 1076 über den Kaiser den Bann aus, entsetzte ihn seiner königlichen Gewalt und entband seine Untertanen vom Eide der Treue. Anfangs hatte das Vorgehen des Papstes wenig Erfolg. Aber nach und nach eroberte G. sich Boden, und die Fürstenopposition gegen den König bot dem Papst gern die Hand, um den gemeinsamen Gegner zu demütigen. Nachdem die im Oktober 1076 in Tribur versammelten Fürsten die Absetzung Heinrichs beschlossen hatten, wenn er sich nicht binnen Jahresfrist vom Bann löse, ging der König nach Italien, um den Papst zu versöhnen. Dieser zog sich auf die Kunde von Heinrichs Ankunft in Italien nach dem festen Schloß der Markgräfin Mathilde, Canossa, zurück; hier erschien Heinrich als ein Büßender, und nach dreitägigen Verhandlungen (25. bis 27. Jan. 1077), als der König schriftlich und eidlich die Versicherung gegeben hatte, daß er sich mit den deutschen Fürsten nach dem Schiedsspruch Gregors vergleichen wolle, erteilte ihm der Papst die Absolution. Der Zwist zwischen dem König und G. brach jedoch bald wieder aus, und dieser erneuerte den Bannfluch; aber es gelang G. nicht, wie er es wollte, zwischen Heinrich und seinem Gegenkönig Rudolf sich die Entscheidung beizulegen. Kaum hatte Heinrich in Deutschland wieder mehr Macht gewonnen, als er auf einer Synode zu Brixen 25. Juni 1080 den Papst absetzen und einen Gegenpapst, Clemens III., wählen ließ und hierauf selbst nach Italien eilte. G. wurde in Rom belagert; hier ließ Heinrich, nachdem er die Leostadt genommen hatte, den Gegenpapst inthronisieren und sich von ihm 31. März 1084 zum Kaiser krönen. Die Lage des in der Engelsburg eingeschlossenen G. war äußerst gefährdet, als er im Mai 1084 durch ein von Robert Guiscard (s. d.) herbeigeführtes Entsatzheer befreit wurde. Doch verzweifelte er daran, sich in Rom behaupten zu können, folgte vielmehr den abziehenden Normannen nach Süden, um erst im Kloster zu Monte Cassino, später in Salerno Zuflucht zu suchen, wo er 25. Mai 1085 starb. G. war einer der größten Päpste des Mittelalters. Sind auch die hierarchischen Gedanken, von denen er völlig durchdrungen war, nicht neu und original, so hat doch keiner seiner Vorgänger das System dieser Gedanken so konsequent wie er entwickelt oder so energisch durchzuführen versucht. Und indem dies System von seinen Nachfolgern festgehalten und weiter ausgebaut wurde, hat es die Geschicke des Abendlandes in neue Bahnen gelenkt und wirkt fort bis auf die Gegenwart. Die Hauptquelle für die Geschichte Gregors ist eine Sammlung der wichtigsten seiner Briefe, am besten herausgegeben von Jaffé in der »Bibliotheca rerum germanicarum«, Bd. 2 (Berl. 1866). Aus der umfangreichen neuern Literatur über ihn heben wir hervor: Voigt, Hildebrand als Papst G. VII. und sein Zeitalter (2. Aufl., Weim. 1846); Söltl, G. VII. (Leipz. 1847); Helfenstein, Gregors VII. Bestrebungen nach den Streitschriften seiner Zeit (Frankf. 1856); Gfrörer, Papst G. VII. und sein Zeitalter (Schaffh. 1859–61, 7 Bde.); Villemain, Histoire de Grégoire VII (Par. 1873, 2 Bde.); Langeron, Grégoire VII et les origines de la doctrine ultramontaine (2. Aufl., das. 1874); Delarc, Saint Grégoire VII et la réforme de l'Église (das. 1889–91, 3 Bde.); Martens, G. VII., sein Leben und Wirken (Leipz. 1894, 2 Bde.).

8) G. (VIII), seit 1111 unter dem Namen Mauritius Burdinus Erzbischof von Braga in Portugal, 1114 von Paschal II. suspendiert, aber bald begnadigt, und seit 1115 bei dem Papst in hoher Gunst, trat 1117 zur kaiserlichen Partei über und wurde deshalb gebannt, eben darum aber von der kaiserlichen Partei dem Papst Gelasius II. entgegengestellt (8. März 1118). Er hielt sich anfangs mit Hilfe deutscher Truppen, mußte aber noch 1118 vor Gelasius nach Sutri flüchten, wurde hier 1121 von Calixt II. belagert, von den Einwohnern ausgeliefert und nach schmachvoller Behandlung eingekerkert. Im Kloster Capa soll er nach 1137 gestorben sein.

9) G. VIII., geb. in Benevent, früher Albertus de Morra, seit 1178 als Kardinal von S. Lorenzo Kanzler des römischen Stuhles, wurde im Oktober 1187 Papst, starb aber schon 17. Dez. d. J. in Pisa.

10) G. IX., vorher Hugolinus, Graf von Segni, geb. um 1170, gest. 21. Aug. 1241, wurde als ein Neffe Innozenz' III. 1199 zum Kardinalbischof von Ostia erhoben, war zweimal Legat in Deutschland, predigte 1221 und 1222 in Mittel- und Oberitalien das Kreuz und bestieg 19. März 1227 den päpstlichen Stuhl. Gegen Friedrich II. sprach er wegen der Verzögerung des versprochenen Kreuzzugs schon 29. Sept. den Bann aus. In seiner Leidenschaft bekämpfte er den Kaiser sogar, während dieser in Palästina war, und ließ seine Truppen in Apulien einfallen, ward aber 1230 zum Frieden von San Germano genötigt. Nachdem er die kaiserliche Hilfe gegen die widerspenstigen Römer angerufen, begann er den Kampf mit Friedrich II. von neuem, indem er sich mit den Lombarden verbündete und 1239 den Bann über den Kaiser aussprach. Als Friedrichs Heere darauf im Sommer 1241 gegen Rom rückten, starb G. noch vor der Entscheidung. Seine »Dekretalen« ließ er durch Raymundus de Peñaforte sammeln und in fünf Büchern ordnen. Vgl. Balan, Storia di Gregorio IX e dei suoi tempi (Modena 1872); Felten, Papst G. IX. (Freiburg 1886); Auvray, Les registres de Grégoire IX (Par. 1887 ff.); Marx, Die Vita Gregorii IX. quellenkritisch untersucht (Berl. 1889).

11) G. X., vorher Tebaldo de' Visconti, geb. in Piacenza, begleitete als Erzdiakon von Lüttich den Prinzen Eduard von Wales nach Palästina und wurde 1. Sept. 1271 zum Papst erhoben. Er suchte auf dem Konzil zu Lyon 1274 für einen neuen Kreuzzug zu wirken und strebte deshalb die Beilegung der Zwietracht unter den Fürsten in Italien und Deutschland an. Er verfaßte selbst eine Schrift, um Guelfen und Ghibellinen zu versöhnen, befahl 1273 den deutschen Kurfürsten die Neuwahl eines Königs und erkannte Rudolf von Habsburg an. Seine Versuche einer Aussöhnung der Griechen mit Rom blieben ohne dauernden Erfolg. Er führte das Konklave bei der Papstwahl ein. G. starb auf der Rückkehr von Lausanne zu Arezzo 10. Jan. 1276. Vgl. Zisterer, G. X. und Rudolf von Habsburg (Freiburg 1891); Guiraud, Les registres de Grégoire X (Par. 1892–98).

12) G. XI., früher Pierre Roger von Beaufort, Kardinaldiakon von Santa Maria Nuova, ein Bruderssohn Clemens' VI., aus Limoges gebürtig, ward 30. Dez. 1370 Papst und residierte bis September 1376 in Avignon. Auf die Bitte der heil. Katharina von Siena kehrte G. nach Italien zurück, zog 17. Jan. 1377 in Rom feierlich ein und starb hier 27. März 1378. Er war es, der (1373) 19 Sätze aus den Schriften Wiclefs und 13 Artikel des »Sachsenspiegels« verdammte.

13) G. XII., vorher Angelo Cornaro, Kardinal und Bischof von Venedig, Titularpatriarch von Konstantinopel, wurde von der italienischen Partei der Kardinäle 2. Dez. 1406 zum Papst gewählt, aber, da er so wenig wie sein französisch-spanischer Gegenpapst Benedikt XIII. ernstliche Schritte tat, dem Wohl der Kirche Opfer zu bringen, von seinen Kardinälen verlassen and auf dem Konzil zu Pisa 1409 abgesetzt. Zwar erkannte er diese Absetzung nicht an; aber als das Konstanzer Konzil zusammentrat, zeigte er ihm 4. Juli 1415 seine Entsagung an, worauf er zum Kardinalbischof von Porto und Legaten der Mark Ancona ernannt wurde. Er starb 18. Okt. 1417 in Recanati.

14) G. XIII., vorher Ugo Buoncompagni, geb. 1512 in Bologna, gest. 10. April 1585, bildete sich in seiner Vaterstadt zum Rechtsgelehrten und wurde von Pius IV. in die kirchlichen Geschäfte gezogen; als Kardinal von San Sisto erwarb er sich großes Ansehen, namentlich durch eine Legation bei Philipp II. von Spanien. Am 13. Mai 1572 wurde er auf den päpstlichen Stuhl erhoben. Die Erweiterung des Profeßhauses in Rom, die Unterstützung des streng kirchlichen Unterrichts und die Restauration des von Julius III. gegründeten Collegium germanicum waren sein Werk; auch die Jesuitenschulen in Deutschland fanden an ihm einen Beschützer. Die Pariser Bluthochzeit wurde von ihm in Rom mit einem Tedeum gefeiert und durch eine Denkmünze verherrlicht. Auch unterstützte er die französische Liga im Kampfe gegen oie Hugenotten. Unter ihm kam 1582 die lange angestrebte Kalenderreform (der Gregorianische Kalender) zustande (s. Kalender). Sein Leben beschrieb Maffei (1742). Seine Schriften finden sich in Eggs »Pontificium doctum«.

15) G. XIV., früher Kardinal Niccolò Sfondrato, geb. 1535, regierte vom 5. Dez. 1590 bis 15. Okt. 1591.

16) G. XV., als Kardinal Alessandro Lodovisi, geb. 1554 in Bologna, gest. 8. Juli 1623, wurde 9. Febr. 1621 zum Papst gewählt. Durch ihn wurde der Streit über die unbefleckte Empfängnis der Jungfrau Maria vorläufig beendet, 1621 das Verfahren bet der Papstwahl endgültig geregelt und 1622 die Kongregation de propaganda fide (s. Propaganda) eingerichtet. Als Anteil an der Beute aus dem von ihm unterstützten Krieg Ferdinands II. und der Liga gegen die Böhmen und Kurpfalz empfing G. die Schätze der Heidelberger Bibliothek (jetzt Bibliotheca palatina im Vatikan).

17) G. XVI., vorher Bartolommeo Cappellari, geb. 18. Sept. 1765 in Belluno, gest. 1. Juni 1846, trat in das Kamaldulenserkloster zu Murano, dessen Abt er wurde, und erwarb sich umfassende Kenntnisse der morgenländischen Sprachen. Sein in verschiedene Sprachen übersetztes Werk »Trionfo della Santa Sede« hatte Gregors Erhebung zum General seines Ordens zur Folge. Leo XII. erhob ihn 1826 zum Kardinal and machte ihn zum Präfekten der Kongregation der Propaganda. Nachdem G. noch unter Leo XII. das Konkordat mit der niederländischen Regierung abgeschlossen hatte, übertrug ihm Pius VIII. die Verhandlungen mit Preußen wegen der gemischten Ehen. Am 2. Febr. 1831 zum Papst gewählt, folgte er, obwohl persönlich gutmütig und von einfacher Frömmigkeit, in der Regierung des Staates und der Kirche den Grundsätzen der starrsten Reaktion und begünstigte die Jesuiten. Aufstände, die bald nach seiner Inthronisation im Kirchenstaat ausgebrochen waren, wurden durch österreichische Waffen unterdrückt; die von den europäischen Mächten empfohlene zeitgemäße Umgestaltung der Regierung und Verwaltung des Kirchenstaates unterblieb aber. 1832 brach daher der Aufruhr von neuem aus, und als nun Österreich abermals seine Hilfe lieh, besetzten die Franzosen zur Wahrung ihrer Interessen Ancona. Auch in den folgenden Jahren wechselten anscheinende Stille und Aufstände, kleine Amnestien und große Gewaltmaßregeln; gegen 2000 politische Gefangene oder Verurteilte wurden am Schluß des Pontifikats Gregors bezahlt. Bei der übeln Lage der Finanzen des Kirchenstaates waren seine kostspieligen Bauten, wie die Wasserleitung von Tivoli, die Vollendung der Paulskirche, sehr zweifelhafte Verdienste, wirkliche aber die Ordnung der Kunstsammlungen und die Öffnung der vatikanischen Bibliothek unter Aufsicht glaubenseifriger Gelehrter. Unter seinem Pontifikat zeigen die ultramontanen Ideen allmähliches, aber stetiges Wachstum. Vgl. Wagner, Papst G. XVI. (Sulzbach 1846); Nielsen, Geschichte des Papsttums im 19. Jahrhundert, Bd. 2 (Gotha 1878); »Acta Gregorii Papae XVI« (Bd. 1, Turin 1901).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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