- Freimaurerei
Freimaurerei (Maurerei, franz. Franc-maçonnerie, engl. Free masonry), Lebenskunst: nach innen edle Gesinnung, selbstbewußte, auf die Erfüllung der menschlichen Bestimmung hingerichtete Arbeit; nach außen kunstgerechtes gesellschaftliches Bauen an der Vollendung der Menschheit. Der Pflege und Fortpflanzung der F. dient der Freimaurerbund (die Freimaurerbruderschaft, nicht »Orden«), der alle Einzelbünde als gemeinsames Band umschließt und eine von allen trennenden Unterschieden des Ranges, Standes, der Volksart und des religiösen Bekenntnisses freie Verbrüderung ist, gebunden nur an das Sittengesetz, an das allen höher strebenden Menschen Gemeinsame. Obgleich der Bund keine einheitliche Organisation und Oberleitung hat, sondern sich in einzelne freie, weltbürgerliche Gemeinden (Logen) und Gemeinschaften (Großlogen) gliedert, so ist er doch seinem innersten Wesen nach ein einiger und allgemeiner. Die Mittel, die er zur Erreichung seines Zweckes anwendet, sind neben Ausführung symbolisch-dramatischer Handlungen (Ritus, Gebrauchtum) vor allem Lehre und Beispiel, sodann die Pflege schöner Geselligkeit und die Übung humaner Werktätigkeit. Der Freimaurerbund ist kein Geheimbund, sondern eine »geschlossene« Gesellschaft; denn geheim ist weder sein Bestehen, noch sind es seine Grundsätze, Mitglieder, Gesetze und seine Geschichte. Geheimhaltung gelobt der Freimaurer (nicht durch einen Eid, sondern lediglich durch das Wort eines ehrlichen Mannes) nur bezüglich der sogen. Erkennungszeichen (Ausweise) und des Kultus. Die Gebräuche und Symbole enthalten nichts, was der guten Sitte und den Staatsgesetzen entgegenläuft, sie sind rein ethischer (moralischer) Natur. Die Wirksamkeit des Bundes ist eine geistige, nach innen gerichtete, und eine äußere, sichtbare. Die erstere besteht in der geistig-sittlichen Einwirkung auf die Mitglieder, um sie zur Selbstveredelung und zur Befreiung von Vorurteil, Aberglauben und Leidenschaften zu erziehen. Die äußere Wirksamkeit richtet sich auf Werke der Barmherzigkeit und Menschenliebe, auf Pflege und Gründung wohltätiger Institute.
Was die Organisation des Bundes anlangt, sv ist derselbe in selbständige Genossenschaften (Großlogen) föderativ gegliedert; als Ganzes besteht er nur in der Gemeinschaft des Zweckes und der Grundsätze sowie in dem brüderlichen Verhältnis aller Logen untereinander, vorzugsweise verkörpert in der besuchsweisen Zulassung zu den Versammlungen, in dem Rechte der Freizügigkeit (Affiliation) und der Pflicht gegenseitigen sittlichen Beistandes. Innerhalb der Loge herrscht Gleichberechtigung; alle maurerischen Ämter entspringen der freien Wahl. Die Logen eines Bezirks oder Landes bilden eine Großloge oder einen freien Logenbund, innerhalb dessen wiederum das möglichste Maß von Selbständigkeit herrscht. Die Großloge ist eine Verwaltungsbehörde zur Unterhaltung der Verbindung unter den zu ihr gehörigen Logen, zur Ausgleichung von Streitigkeiten wie zur Aussicht über die Beobachtung der Statuten. Zugleich vertritt sie die Logen ihres Bundes dem Staate gegenüber. Die Großlogen haben das Recht, alles zu verfügen, was die Aufrechthaltung der Verfassung und die Vollziehung der Gesetze fordert. Bei den Versammlungen der Großloge ist jede Tochter- oder Bundesloge entweder durch ihren Stuhlmeister oder durch einen frei gewählten Repräsentanten vertreten. An der Spitze der Großloge stehen ein Großmeister und ein Beamtenrat. Gegenwärtig können sich Logen nicht aus eigner Machtvollkommenheit bilden, sondern sie haben zu gesetzmäßigem Bestand die urkundliche Ermächtigung (Konstitution, Freibrief) von seiten einer Großloge nötig. Eine Loge wird begründet durch eine hinreichende (gesetzmäßige) Anzahl von Brüdern, die sich unter dem Nachweis von dem Vorhandensein der nötigen geistigen Kräfte und materiellen Mittel mit der Bitte um eine Konstitution an eine der gesetzmäßig anerkannten Großlogen wenden. Die Großloge erteilt dieselbe, wenn keine Bedenken vorliegen, und weiht die neue Loge ein, wonach diese sich dann nach den ihr erteilten Gesetzen und Gebräuchen (Ritualen) fortan zu richten hat, gleichzeitig aber auch von allen Freimaurerwerkstätten der Welt als gerechte und vollkommene Loge anerkannt wird. Nicht gehörig konstituierte Logen heißen Winkellogen, deren Mitgliederin andern Logen nicht als Besuchende zugelassen werden. Die Logen heißen Johannislogen, weil sie Johannes den Täufer als Patron verehren, und sie arbeiten in den drei Graden des Lehrlings, Gesellen und Meisters. Mit Rücksicht auf die in ihnen übliche Farbe heißen sie auch blaue Logen. Logen, die während eines Krieges im Feld arbeiten, heißen Feldlogen. Jede Loge führt einen symbolischen Namen, dem der Name des Ortes, wo sie ihren Sitz hat, beigesetzt wird, z. B. Minerva zu den drei Palmen im Orient zu Leipzig. Außer den eigentlichen Mitgliedern gibt es noch Ehrenmitglieder, Brüder auswärtiger Logen, die sich um die Loge oder den Bund verdient gemacht haben, musikalische Brüder, die meist keine Beiträge zahlen, dagegen die Feierlichkeiten der Logen durch Musik erhöhen, und dienende Brüder, die nicht stimmfähig sind und die Aufwartung in der Loge und bei Tafel etc. besorgen. Der Meister vom Stuhl (Logenmeister) leitet die Logenangelegenheiten. Ihm zur Seite steht in größern Logen der »deputierte oder zugeordnete Meister«. Die übrigen Beamten werden entweder aus den Meistern gewählt oder vom Meister vom Stuhl ernannt; es sind: zwei Aufseher, Zeremonienmeister, Sekretär, Archivar, Bibliothekar, Schatzmeister, Armenpfleger, Redner und die Schaffner (Stewards). Sämtliche Beamten bilden das Beamtenkollegium (Beamtenloge), das wichtige Logensachen vor der eigentlichen Versammlung berät. In mehreren Ländern hat der Regent oder ein Prinz das Protektorat der Logen seines Landes. Zu den Beamten gehört auch der Wachthabende (Türhüter oder Ziegeldecker), der darauf achtet, daß während der Versammlung kein Unbefugter eintrete. Als Bedingungen der Aufnahme in den Freimaurerbund stellt die Verfassung fest: staatsbürgerliche Freiheit und Volljährigkeit, guten Ruf, idealen Sinn, angemessene Bildung und Berufsbeschäftigung, Unterwerfung unter die Gesetze des Bundes. In den Logen schwedischen Systems (Schweden, Norwegen, Dänemark, Große Landesloge von Deutschland in Berlin) und in denen der Großloge zu den drei Weltkugeln in Berlin tritt noch das Erfordernis des christlichen Bekenntnisses hinzu. Hat der Petent (Suchende), der durch ein Mitglied dritten Grades angemeldet sein muß, die ihm behändigten Fragen beantwortet, so wird über ihn abgestimmt, und er erhält nach erfolgter Aufnahme ein Zertifikat als Ausweis beim Besuch fremder Logen. Der Übertritt eines Freimaurers in eine andre Loge erfolgt durch Affiliation (Einverbrüderung). In den zweiten und dritten Grad sowie in die höhern Grade geht man durch besondere »Beförderungslogen«. Der Sohn eines Maurers (Lufton, altengl. lewis, Stärke) genießt bei der Aufnahme einige Vorteile. Die sogen. höhern Grade, die seit 1740 entstanden sind und je nach dem System 7–95 Grade umfassen, werden da und dort noch neben den alten Graden gespendet, gehören aber eigentlich nicht zur F. Sie beruhen auf Fälschung. Die unter einer Großloge stehenden Logen (Töchterlogen) bilden einen Logenbund (System) und die meisten Großlogen stehen unter sich im Verhältnis gegenseitiger Repräsentation (einer Art von Gesandtschaften) und tauschen ihre Verhandlungen (Protokolle) gegeneinander aus. Die zu einem Logenbund (Großloge) vereinigten Logen haben eine gemeinsame Verfassung, die fast überall auf demokratischer Grundlage ruht. Nur bei den Großlogen schwedischen Systems ist eine hierarchische Verfassung üblich. Gewisse Grundgesetze gelten für die ganze Bruderschaft im allgemeinen, außerdem hat aber jeder Logenbund und jede einzelne Loge besondere Gesetze (Lokalgesetze). Isolierte (unabhängige) Logen stehen unter keiner Großloge; Provinziallogen heißen die Logen einer Provinz, die unter einer Großloge stehen. Will ein Freimaurer wieder aus der Loge treten, so »deckt« er die Loge, d. h. erklärt seinen Abgang. Mitglieder, die ihre Pflichten nicht erfüllen, werden »gestrichen« oder wegen sittlicher oder maurerischer Vergehen »ausgeschlossen«. Die meisten Symbole der F. sind der Baukunst entlehnt und haben eine sittliche Bedeutung. Die Freimaurer erkennen sich untereinander an Zeichen, Griff und Wort, gewisse Erkennungs- (Paß-) Worte sind für jeden Grad bestimmt. Ein Notzeichen darf nur in Lebensgefahr und in höchster Not angewendet werden und verpflichtet jeden Bruder zur Hilfeleistung. Bedeutungsvoll sind auch gewisse Zahlen, vor allen als »heilige Zahl« dreimal 3 oder 9, ferner die 5 und 7. Außer den Arbeits- (Aufnahme- und Beförderungs-) Logen gibt es Instruktions- und Festlogen (Johannis- und Stiftungsfest). Trauerlogen werden zum Gedächtnis verstorbener Brüder abgehalten. Die Logentage pflegen im Logenkalender verzeichnet zu sein, welcher der Logenliste, dem Verzeichnis sämtlicher Brüder, angehängt ist. Nach Festlogen und Aufnahmen werden oft Tafellogen gehalten. Die Brüder bleiben dabei in ihrer Bekleidung und beobachten ein vorgeschriebenes Ritual; Reden (Toaste), Musik und Gesang besonderer Freimaurerlieder würzen das Mahl. Geschieht das Zusammenspeisen ohne maurerische Bekleidung, so heißt es ein Brudermahl. Wie sich die Tafelloge zum Brudermahl verhält, so zur eigentlichen Loge der Logenklub, d. h. eine meist wöchentliche Versammlung, woran nur Maurer teilnehmen, jedoch ohne maurerische Bekleidung und Ritual, und wobei maurerische Gegenstände besprochen werden. Unter Schwestern versteht die F. neben den leiblichen Schwestern der Brüder auch deren Gattinnen und Bräute; manche Logen vereinen sie bei feierlichen, außerordentlichen maurerischen Begebenheiten zu Schwesterlogen. Die französische Maurerei hat auch Adoptionslogen, an denen Frauen und Männer zugleich teilnehmen.
Geschichte der Freimaurerei.
Der Ursprung des Freimaurerbundes ist früher mit Unrecht auf den Salomonischen Tempelbau, auf die ägyptischen und griechischen Mysterien, den Pythagoreerbund, die Essäervereine, die römischen Collegia oder Sodalitia der Bauleute, die Druiden, die Kuldeer (s.d.), die Ritterorden des Mittelalters, namentlich die Tempelherren, die Rosenkreuzer zurückgeführt worden. Erst die neuere historische Kritik der deutschen Forscher Kloß, Keller, Schneider, Lachmann, Findel u. a. hat das frühere Dunkel gelichtet und den Nachweis geliefert, daß die Wurzeln des Bundes kaum über das 13. Jahrh. hinausreichen. Der Freimaurerbund ist hervorgegangen aus der Bruderschaft der Steinmetzen und deren Bauhütten (s.d.), die anfangs mit den Klöstern, namentlich denen der Benediktiner, im engsten Zusammenhang standen, später aber sich unabhängig machten und unter sich den Bund deutscher Steinmetzen unter der Leitung von vier Haupthütten schlossen, unter denen Straßburg den obersten Rang einnahm. Die vorhandenen Steinmetzordnungen, deren älteste, die Straßburger, dem Jahr 1459 angehört, deuten bereits auf eine über ganz Deutschland, die Schweiz, die »Donau abhin« verzweigte Verbrüderung, die durch das Geheimnis des Grußes und des Handschenks sowie durch das eidliche Gelöbnis der Verschwiegenheit nach außen abgeschlossen und durch eine gemeinsame, 1498 vom Kaiser Maximilian sanktionierte Gesetzgebung zusammengehalten wurde. An der Spitze der Steinmetzbruderschaft stand nach alter Sitte ein frei nach Verdienst gewählter Vorsteher, Stuhlmeister, der in jedem Jahr neu gewählt wurde und »nach Handwerksgebrauch und Gewohnheit« alle Streitigkeiten schlichtete. Die übrigen Brüder standen sich als solche gleichberechtigt gegenüber. Der Geselle war verpflichtet, den Lehrling in seiner Kunst zu unterrichten. Jeden Monat fand eine Versammlung statt, bei der alle Angelegenheiten beraten und Gericht gehalten wurde. Zu Ende des 13. und Anfang des 14. Jahrh. fand zwischen Deutschland und Großbritannien ein fortwährendes Hinüber- und Herüberwandern der Bauleute statt, und die deutsche Bauhütte gelangte so nach diesen Inseln. Die englischen Bauleute waren aber nicht so frei wie die deutschen, sondern standen unter polizeilicher Aussicht und wurden vom Gesetz als Handwerker betrachtet. Die älteste Urkunde (Konstitution) der englischen Maurer ist die von Halliwell im Britischen Museum entdeckte aus dem 15. Jahrh. Allmählich verfielen die Bauhütten mit der Abnahme der Baulust, mit der fortschreitenden Bildung seit der Reformation und der Unterdrückung der mit ihnen in geistiger Wechselwirkung stehenden altevangelischen Gemeinden; es gab für sie kein Geheimnis mehr, das Band der Bruderschaft ward immer lockerer. Nun aber bereitete sich der Beginn einer neuen Epoche des Bundes vor. Mit dem Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrh. schlossen nämlich auch gelehrte Laien (angenommene Maurer, Accepted Masons) sich den Logen der Freemasons an. Diese waren von bedeutendem Einfluß auf die Umgestaltung der alten Bruderschaft. Nach Vollendung der Paulskirche zu London schmolz die Zahl der Logen in Südengland bis auf wenige zusammen. Die übrigbleibenden Mitglieder, zum großen Teil angenommene, sahen ein, daß die Verbindung einen geistigen Schatz berge, der wert sei, erhalten zu werden. Die religiösen und politischen Stürme der unmittelbaren Vergangenheit hatten überdies die Notwendigkeit der Duldung, Mäßigung, Versöhnung und Gerechtigkeit nahegelegt, und das Zeitalter der Aufklärung hatte Ideen gezeitigt, deren beste nur ein Gefäß brauchten, um für die Nachwelt fruchtbar gemacht zu werden. So drängte die ganze geistige Bewegung der Zeit zu einer neuen Organisation. Man beschloß, die Werkmaurerei in Geistesmaurerei umzuwandeln. Vier alte Werkmaurerlogen in London und Westminster vereinigten sich 1716 und 1717 zu einer Großloge, zur Wahl eines Großmeisters (Sayer) und zu einer Neugestaltung in Kultus und Verfassung und zwar unter der Leitung des Predigers I. Anderson, des Naturforschers Theoph. Desaguliers und des Altertumsforschers G. Payne. Man behielt den Namen »Freimaurer« bei, ebenso das Wappen der alten Masons, das Siegel des Geheimnisses (Zeichen, Wort und Griff) und die mythische Urgeschichte, wesentlich eine Geschichte der Baukunst; die Gesetze wurden, den neuen Verhältnissen entsprechend, weiter entwickelt und in der neuen Form 1723 dem Druck übergeben (Konstitutionsbuch der freien und angenommenen Maurer; Neudruck: »The constitutions of the Free-Masons«, Wiesbad. 1901). Die erste der alten Pflichten schärft den Mitgliedern Gehorsam gegen das Sittengesetz und Duldsamkeit ein; die Mitglieder sollen nur zu der Religion verpflichtet sein, in der alle Menschen übereinstimmen, d. h. sie sollen gute und treue Männer sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch welche Benennungen und Glaubensbekenntnisse sie sich auch unterscheiden mögen. Hierdurch wird »die Maurerei der Mittelpunkt der Vereinigung und das Mittel, treue Freundschaft unter Personen zu stiften, die sonst in beständiger Entfernung voneinander hätten bleiben müssen«.
Der maurerische Ritus, das Zeremoniell, ward nach Gründung der Großloge mannigfach erweitert; die Akte der Aufnahme wurde in drei Teile zerlegt, woraus um 1720 die jetzigen drei Grade des Lehrlings, Gesellen und Meisters hervorgingen. In dieser neuen, vergeistigten Gestalt fand die F. in verhältnismäßig kurzer Zeit die weiteste Verbreitung. Zunächst folgte (1730) Irland mit Errichtung einer Großloge; 1736, am Andreastag, folgten die alten Logen Schottlands in Edinburg, deren Protokolle bis ins 15. Jahrh. zurückreichen. Das hohe Alter der schottischen Logen, der poetische Reiz, der die alten Abteien von Kilwinning, Aberdeen u. a. umgab, und andre Umstände wurden in der Folge von maurerischen Schwindlern und Abenteurern benutzt, um neue Grade, Legenden und Systeme einzuschwärzen, die man die schottischen nannte. Im Gegensatz zur englischen Maurerei behauptete man, diese neuen Schöpfungen enthielten die ältere Maurerei, und da die Großloge von Schottland am 30. Nov. eingesetzt wurde, wählte man für die sogen. höhern Grade und ihr angebliches Mysterium den heil. Andreas zum Schutzpatron und nannte die Logen Andreaslogen. So entstand neben der symbolischen oder Johannismaurerei im Lauf der Zeit die Andreasmaurerei. In England bildete sich unter L. Dermott um 1752 aus unregelmäßig aufgenommenen Maurern, meist ungebildeten Irländern, und gestrichenen Logen eine maurerische Sekte, die den Namen »Alte oder Yorkmaurerei« annahm und einen höhern Grad, den Royal-Arch (vom königlichen Gewölbe), einführte. Die Spaltung der neu- und altenglischen Maurer dauerte fort bis 1813, wo dem neuenglischen Großmeister Herzog von Sussex die Vereinigung beider Großlogen gelang; das Konstitutionsbuch erschien 1815 (3. Aufl. 1841). Die schnelle Ausbreitung der Maurerei rief bald von seiten der Kirche wie des Staates Besorgnisse hervor, und es ward die F. in Neapel 1731, in Polen 1734, in Holland 1735, in Frankreich 1737, in Genf, in Hamburg, in Schweden und von Kaiser Karl VI. in den österreichischen Niederlanden 1738, in Florenz 1739 untersagt; am furchtbarsten aber wütete gegen die Freimaurer die Inquisition in Spanien und Portugal. Den schon 1738 gegen die Freimaurer vom Papst Clemens XII. erlassenen Bannfluch erneuerten Benedikt XIV., Pius IX. und Leo XIII. in haßschnaubenden Enzykliken. Manche Länder nahmen das Verbot bald wieder zurück, und in Deutschland sicherte die Aufnahme Friedrichs d. Gr. des Bundes Fortbestehen.
In Frankreich gründete 1754 der Chevalier de Bonneville ein Kapitel der Hochgrade, genannt das Kapitel von Clermont. Diesem folgten 1756 das der »Ritter vom Orient«, 1758 das der »Kaiser vom Morgen- und Abendland«, die sich die pomphaftesten Titel beilegten und 25 Grade hatten. Von da ab entstanden der Reihe nach die verschiedenartigsten Hochgradsysteme und Oberbehörden. Nach Schweden war die F. schon 1736 verpflanzt worden, wo König Friedrich 1738 ihre Versammlungen bei Todesstrafe verbot: später stellte er sich jedoch selbst an ihre Spitze. Sie gestaltete sich hier um 1760 auf Grund französischer und andrer Hochgradmaterialien zu einem eignen, gnostisch-kabbalistischen System mit 9 Graden um, das sich in dem alleinigen Bewahrer des Geheimnisses, dem Ordensmeister (Vicarius Salomonis, Stellvertreter Christi), zuspitzt. In Holland hatte die F. unter der Bedingung, daß alle Logen des Landes unter Einer Großloge zu Haag ständen, 1756 die Anerkennung von seiten des Staates erlangt. In Dänemark wurde 1792 die F. von Staats wegen unter den Großmeister Prinzen Karl von Hessen gestellt; die Großloge arbeitet nach dem schwedischen System. In der Schweiz gab es ehedem verschiedene Oberbehörden; seit 1844 haben sich die Schweizer Logen zu einer Großloge »Alpina« geeinigt. Auch in Italien blühte die F.; fast in allen Städten der Lombardei entstanden Logen, ja selbst in Rom wurde eine solche konstituiert und trat mit dem Großen Orient in Paris in Verbindung. Bald aber teilten diese Logen das Schicksal der neapolitanischen, spanischen und portugiesischen und wurden nach der Restauration sämtlich sistiert. Seit der Einigung Italiens unter dem Zepter Viktor Emanuels tauchten rasch auch die Logen wieder auf, die sich 1874 zu Einer Großloge, dem Großorient zu Rom, vereinigten, der 1875 seinen Tempel feierlich einweihte.
Der geschichtliche Verlauf der F. in Deutschland zeigt im großen und ganzen dieselben Momente, die wir bisher in ihrem allgemeinen Entwickelungsgang kennen lernten: erst die reine englische Maurerei, sodann die Verirrungen des Hochgradwesens, endlich im 19. Jahrh. Humänitätskultus. Kaum war 1733 zu Hamburg die erste Loge in Deutschland von der englischen Großloge gegründet worden, als in kurzer Zeit so viele andre entstanden, daß schon 1737 Heinrich Wilhelm v. Marschall, Erbmarschall von Thüringen, zum Provinzialgroßmeister für Obersachsen ernannt wurde. Eine bedeutende Förderung erhielt die Sache der F. dadurch, daß sich 1738 Kronprinz Friedrich von Preußen durch eine Deputation von Hamburg zu Braunschweig aufnehmen ließ. Das französische Templerwesen fand auch in Deutschland Eingang und mit ihm zugleich die übrigen Hochgrade, deren ganze Entwickelung sich an die Geschichte der sogen. strikten Observanz anknüpfte. Der Stifter und Verbreiter derselben war der Reichsfreiherr Karl Gotthold von Hundt und Alt-Grottkau. War Hundt ein wohlmeinender, betrogener Betrüger, so folgten ihm bald bewußte Gauner und Schwindler, zunächst Phil. Sam. Rosa, sodann Johnson a Fünen, Schrepfer, der nachmalige darmstädtische Hofprediger Stark u. a. Diese Wirren führten (1775) zu einem Konvent in Wiesbaden und (1782) zu dem von Wilhelmsbad bei Hanau, wo als Zweck der F. die moralische Vervollkommnung auf Grundlage der christlichen Religion festgesetzt, doch zugleich der noch immer nicht ganz erloschenen Vorliebe für das Rittertum durch die Gründung eines neuen Grades, »der Ritter von der Wohltätigkeit«, Rechnung getragen wurde. In diesem Wilhelmsbader oder rektifizierten (schottischen) System, dem nun der Herzog von Braunschweig seine ganze Pflege zuwandte, erlosch nach seinem Tod allmählich die strikte Observanz. Von jetzt ab regte sich in der deutschen Bruderschaft das Streben nach Rückkehr zu den alten, einfachen Grundlagen der echten F. Das Signal dazu gab der eklektische Bund, der mit dem am 18. März 1783 erlassenen Zirkularschreiben, das zugleich die Bundesakte bildete, in Frankfurt a. M. ins Leben trat. Ihm folgte die Große Nationalloge zu den drei Weltkugeln 1784, die mit ihren Töchterlogen von allen maurerischen Verbindungen sich für unabhängig und das Wesen der F. in den drei Johannisgraden für abgeschlossen erklärte; zwar fügte sie noch vier Hochgrade hinzu, doch nur als Erkenntnisstufen, welche die Kenntnis der verschiedenen Systeme und ihrer Symbole vermitteln sollen, ohne irgendeine Art Suprematie zu üben. In gleicher Weise vollzog die aus der Loge Royal York durch Trennung in vier Logen hervorgegangene Großloge Royal York zur Freundschaft unter der Leitung von I. A. Feßler eine Revision ihres Rituals und ihrer Verfassung und nahm statt der vier höhern Grade sechs Erkenntnisstufen an (Allerheiligstes, Justifikation, Feier, Übergang, Heimat, Vollendung). 1803 wurden die sechs Erkenntnisstufen auf eine reduziert. Eine noch entschiedenere und bedeutsamere Umgestaltung erfuhr die Große Loge von Niedersachsen zu Hamburg, ursprünglich eine englische Provinzialloge, durch Schröder (Schrödersches oder Hamburger System), insofern dieser alle höhern Grade beseitigte und nur die drei Johannisgrade stehen ließ und zugleich das rein Menschliche zum Prinzip erhob. Im Gegensatz hierzu verharrte die dritte preußische Großloge in ihrer Ausnahmestellung. Der preußische Generalstabsarzt Ellermann, infolge von Adoption v. Zinnendorf genannt, der von dem Großsekretär der Großloge in Schweden deren Akten zum großen Teil erhalten hatte, erklärte die strikte Observanz für unecht und vereinigte 1770 zwölf auf der Basis der schwedischen Ordensdokumente gegründete Logen zu einer Großen Landesloge Deutschlands. Da sich dieselbe als maurerische Oberbehörde aller deutschen Logen aufwarf, blieben Streitigkeiten mit den übrigen Großlogen nicht aus; selbst die Großloge von Schweden nahm eine Zeitlang eine feindliche Stellung zu ihr ein, bis sie erst später ihr die vollständigen Akten auslieferte. Außer den genannten sechs Großlogen entstanden in Deutschland noch fünf, nämlich 1813 die Landesloge von Sachsen, die Große Loge des Königreichs Hannover, die sich 1866 infolge der Einverleibung des Landes auflösen mußte, und deren Logen sich meist der Großloge Royal York anschlossen, die Großloge zur Sonne in Bayreuth, 1846 die Großloge zur Eintracht in Darmstadt und 1891–92 die Große Loge Kaiser Friedrich zur Bundestreue unter Prof. Settegast in Berlin, die sich nach jahrelangen Zwistigkeiten auflöste, während ihre Logen der Großloge von Hamburg sich anschlossen und eine Provinzialloge in Berlin bildeten. Verschiedene Versuche, den Weltkongressen festen Boden zu schaffen, mißglückten, erst der letzte, der in der Schweiz stattfand, schuf in einem internationalen Bureau die Grundlage einer Organisation, gleichsam die Basis zu einer Weltgroßloge.
In den 1840er Jahren sing die politische Bewegung an, dem Bunde nachteilig zu werden; die tätigen Kräfte zogen sich zurück, und den Männern des Fortschritts, deren Parteizwecken der Bund als neutraler Friedenstempel nicht dienen konnte, galt die F. als »überwundener Standpunkt«. Die Revolutionsjahre 1848–49 brachten vollends Parteiung und Stillstand in die Logen und die nachfolgende Zeit der Reaktion eine zunehmende geistige Erschlaffung, die sich in der kläglich dahinsiechenden Presse abspiegelte und selbst durch die Angriffe von außen (Eckert und Hengstenberg) nicht beseitigt wurde. Eine entschiedene Wendung zum Bessern ward erst durch die seit 1858 erscheinende maurerische Zeitschrift »Die Bauhütte« (hrsg. von I. G. Findel, s.d.) hervorgebracht, die einen reformatorischen Ton anschlug und eine ungewöhnliche Bewegung in die Logen brachte. Alle tüchtigern Kräfte schlossen sich ihr an, die maurerische Literatur nahm einen neuen Aufschwung, und die meisten Großlogen, anfangs mit Bann und Zensur drohend, entschlossen sich zu einer zeitgemäßen Revision ihrer Verfassungen und Rituale, namentlich seit dem Bestehen des 1861 gegründeten Vereins deutscher Freimaurer, der in jährlichen Wanderversammlungen mit der »Bauhütte« für eine idee- und zeitgemäße Weiterbildung des Bundes eintrat. Infolge dieser Wirksamkeit haben die deutschen Großmeister »allgemeine Sätze« vereinbart und 1872 den deutschen Großlogenbund mit wechselndem Vorsitz gegründet. Dieser Bewegung vermochte sich selbst die stabile Große Landesloge von Deutschland nicht zu entziehen, deren Ordensmeister, der preußische Kronprinz Friedrich Wilhelm, nach dem Erscheinen von Findels Schrift (»Schule der Hierarchie und des Absolutismus«) sich in einer freisinnigen Johannisfestrede für historische Forschung und zeitgemäße Umgestaltung der F. aussprach; sie entschloß sich zur Herausgabe einer Zeitschrift (»Die Zirkelkorrespondenz«) und zur Durchführung einiger Reformen. Der Kronprinz legte sein Amt nieder und blieb nur stellvertretender Protektor sämtlicher deutschen Großlogen. Als der Verein deutscher Freimaurer nach Verdrängung Findels aus dem Vorstand zu erschlaffen begann, gründete dieser 1884 den Lessingbund deutscher Freimaurer, der indessen die rückläufige Bewegung und die immer weiter um sich greifende »Findelhetze« nicht zu stauen vermochte. Findel legte im Juli 1891 nach 33jähriger Wirksamkeit die Leitung der »Bauhütte« nieder. Später gab er »Signale für die deutsche Maurerwelt« heraus. Eine von Leo Taxil in Frankreich in Szene gesetzte kolossale Mystifikation (Miß Vaughan, Teufel Bitru) gipfelt in dem antifreimaurerischen Kongreß in Trient (1895), zu dem Abbés, Bischöfe und Kardinäle aus allen Ländern erschienen waren. Dieser Kongreß sollte der F., der Taxil einen förmlichen Teufelskultus angedichtet, ein Ende machen; statt dessen brach nach dem Erscheinen von Findels »Katholischer Schwindel« unter dem Hohngelächter der ganzen Welt dieses Lügengewebe selbst zusammen. Die von der Großloge zu den drei Weltkugeln betriebenen Einigungsbestrebungen hatten keinen Erfolg, sie führten vielmehr zu Streitigkeiten unter den deutschen Großlogen und zur zeitweiligen Sprengung des Großlogenbundes. Neben den anerkannten Logen bildeten sich in jüngster Zeit mehrere Winkellogen, die sich zu (nicht anerkannten) Großlogen zusammenschlossen.
Stand der Freimaurerei in der Gegenwart.
In Großbritannien bestehen drei Großlogen: Die Vereinigte große Loge von England zu London mit 2283 Logen, Großmeister ist der Herzog von Connaught; die Großloge von Schottland in Edinburg mit 543 Logen; die Großloge von Irland zu Dublin mit 470 Logen. In Frankreich bestehen der Grand-Orient de France mit 359 Logen, die Grand Loge mit 80 Logen und die Symbol-Großloge mit 2 Logen. Präsident des Bundesrats (des Grand-Orient) ist F. Lasserre, Abgeordneter. Der Groot-Oosten (Großloge) des Königreichs der Niederlande zählt 93 Logen; Großmeister ist Bankier Vas Vißer in Amsterdam. An der Spitze der belgischen Logen steht der Grand-Orient de Belgique zu Brüssel mit 19 Logen, dessen Großmeister der Advokat Cocq ist. Daneben besteht, für die Hochgrade, der Conseil Suprême de Belgique. Unter dem Conseil Suprême zu Luxemburg arbeitet eine Loge. Die Großloge der Schweiz, »Alpina«, gegründet 1844, zählt 32 Logen; Großmeister ist Quartier la Tente, Neuchâtel. Die Großloge von Dänemark, anderen Spitze als Ordensmeister der Kronprinz Friedrich steht, hat 10 Logen unter sich. Die Große Landesloge von Schweden, deren Ordensmeister der König Oskar II. ist, zählt 23 Johannislogen, jene von Norwegen 9 Logen. In Deutschland arbeiten im ganzen 462 Logen unter folgenden Großlogen, die sich seit 1872 zu einem Großlogenbund mit wechselndem Vorsitz vereinigt haben, und in 5 unabhängigen Logen: die Nationalmutterloge zu den drei Weltkugeln in Berlin; die Große Landesloge der Freimaurer von Deutschland in Berlin; die Große Loge von Preußen, genannt Royal York zur Freundschaft; die Große Mutterloge des eklektischen Bundes in Frankfurt a. M.; die Große Loge zu Hamburg; die Große Landesloge von Sachsen zu Dresden; die Große Loge zur Sonne in Bayreuth; die Großloge des Freimaurerbundes zur Eintracht in Darmstadt.
In der österreichischen Monarchie, wo die F. seit 1794 untersagt war, haben sich in Wien verschiedene Logen aufgetan, die indessen auf ungarischem Boden arbeiten müssen. Unter der Großloge von Ungarn stehen 58 Logen; Großmeister ist Staatssekretär G. von Joannovics. In Italien besteht ein Großorient zu Rom mit 197 Logen; in Portugal der Großorient von Lusitanien mit 25 Logen; in Spanien zählt der Großorient 95 Logen. In Athen hat die Großloge für Griechenland 16 Logen. Außerdem bestehen die Großlogen von Neubraunschweig in St. John, von Kanada in Hamilton, von Quebec in Montreal, von Nova Scotia zu Halifax, von Britisch-Columbia in Victoria, von Manitoba, von Prince Edwards Islands, von Peru in Lima, von Chile in Valparaiso, zwei von Brasilien in Rio de Janeiro, von Venezuela in Caracas, von Kolumbien in Bogotá, von Neugranada in Cartagena, von Uruguay in Montevideo, von Argentinien in Buenos-Aires, von Haïti in Port-an-Prince, von Santo Domingo, von Cuba in Santiago, von Mexiko und von Liberia in Monrovia, von Tunis, von Victoria. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika bestehen gegenwärtig 50 Großlogen mit 11,456 Töchterlogen, darunter 92 deutsche Logen; außerdem hat fast jeder Staat eine Großloge Farbiger mit vielen Töchterlogen, deren älteste die Prince Hall-Großloge in Boston ist.
[Literatur.] Die Literatur über die Lehre, gesetzlichen Einrichtungen, Geschichte der F. ist äußerst reich; wohl über 10,000 Schriften sind seit der Ausgabe des Konstitutionsbuches von 1723 erschienen. Wir führen aus der neuern Zeit nur die bedeutendern hier an. Die Aufgabe, das vorhandene Material zu ordnen und zu verzeichnen, hat nachdem Vorgang Thorys zuerst Kloß erfüllt in seiner »Bibliographie der F.« (Frankf. a. M. 1844), mit 5381 Nummern. Ihm schließen sich die Nachträge von R. Barthelmeß (»Bibliographie der F. in Amerika«) und von I. G. Findel (»Büchersammlung«) sowie vor allen R. Tante (»Bücherkunde mit literarischen Nachweisen«, Leipz. 1886) an. Von den zahlreichen englischen Schriften sind nur wenige von Wert und Interesse, so die Schriften von Hughan, Gould, Sadler, Speth und Lyon. Die Literatur der Niederlande besteht zum großen Teil aus Übersetzungen; wertvolle selbständige Arbeiten enthält das gut geleitete offizielle Bulletin des Großostens. In Frankreich haben Thory, E. Rebold, Jouaust für die Geschichte der F. Anerkennenswertes geleistet. An erbaulichen Schriften bietet Frankreich eine geringe Auswahl, dagegen hat die rituelle Seite (Ragon u. a.) eifrige Pflege gefunden. Von den Schweizer Maurern sind zu erwähnen: Heldmann (»Mitteilungen über die F.«, Frankf. 1836), Bobrik, Schauberg (»Handbuch der Symbolik der F.«, Schaffh. 1861–63, 3 Bde.) und O. Henne (»Adhuc stat«, 5. Aufl., St. Gallen 1890). Die maurerische Literatur Deutschlands überragt an Umfang, Gründlichkeit und Gediegenheit die des Auslandes. In bezug auf Erkenntnis des Wesens der F. sind zu nennen: Lessing, Ernst und Falk (erläutert von Merzdorf, Hannov. 1855); Kloß, Die F. in ihrer wahren Bedeutung (Leipz. 1845); in bezug auf Methodologie der F.: Findel: Geist und Form der F., Instruktionen (6. Aufl., das. 1898), Grundsätze der F. im Völkerleben (3. Aufl., das. 1892) und »Der freimaurerische Gedanke und seine Berechtigung« (das. 1898); Dietr. Bischoff, Maurertum und Menschheitsbau (2. Aufl., das. 1902); in bezug auf Symbolerklärung und Erbauung: Marbach, Katechismusreden (4. Aufl., das. 1893), dessen »Arbeiten am rohen Stein« (das. 1877); R. Fischer, Katechismuserläuterungen (das. 1901–03,4 Tle.); Rumpelt-Walther, Aus meiner Werkstätte (Dresd. 1874); Löwe, Baustücke (Stuttg. 1878); Küchling, Neue Tempelbilder (Leipz. 1888), u. a.; in bezug auf Ritualistik: Marbach, Agenden (Leipz. 1874 u. ö., 3 Tle.); K. Chr. Fr. Krause, Die drei ältesten Kunsturkunden der Freimaurerbrüderschaft (3. Ausg., das. 1849, 2 Bde.). Zur Geschichte: Kloß, Geschichte der F. in England, Irland u. Schottland (Frankf. 1848); Derselbe, Geschichte der F. in Frankreich (Darmst. 1852–53, 2 Bde.); W. Keller, Geschichte des eklektischen Freimaurerbundes (Gießen 1857) und Graf Albr. Wolfg. von Schaumburg und die Anfänge des Maurerbundes im 18. Jahrh. (Berl. 1901); Findel, Geschichte der F. (7. Aufl., Leipz. 1900); Nettelbladt, Geschichte freimaurerischer Systeme in England, Frankreich u. Deutschland (Berl. 1879); Bröcker, Die Freimaurerlogen Deutschlands von 1737–1893 (das. 1894); Boos, Geschichte der F. (Aarau 1894); zur Kritik des Logenwesens: M. G. Conrad, Flammen (Leipz. 1882); Derselbe, Der Freimaurer (Münch. 1885). Das umfassendste Werk der neuern Zeit ist das »Allgemeine Handbuch der F.« (3. Aufl. von Lennings »Enzyklopädie der F.«, Leipz. 1900, 2 Bde.). Beschreibungen der maurerischen Münzen haben geliefert Zacharias (»Numotheca numismatica«, Dresd. 1840–46), Merzdorf (Oldenb. 1851) und besonders die Großloge von Hamburg (1902). Von den maurerischen Dichtern erwähnen wir Mahlmann, Winkler, Hessemer, Feod. Löwe, Marbach und Emil Rittershaus. Maurerische Zeitschriften erscheinen in fast allen Sprachen (vgl. van Dalens Kalender), in Deutschland: »Freimaurerzeitung« (Leipz., seit 1847 redigiert von Fischer, Zille, O. Henne am Rhyn, jetzt von K. Pilz); »Die Bauhütte« (redigiert von Findel, das. 1858–91, jetzt von Mahlau in Frankf. a. M.); »Latomia« (Leipz., seit 1878, redigiert von B. Cramer, jetzt von Rob. Fischer); »Asträa«, Taschenbuch für Freimaurer, herausgegeben von Müller und Bechstein (Sondersh. 1837ff., jetzt von Rob. Fischer); die »Zirkelkorrespondenz« für die Logenmeister der Großen Landesloge von Deutschland; »Bundesblatt« (der drei Weltkugeln) in Berlin; »Am rauhen Stein«, für die Großloge Royal York; »Reißbrett«, redigiert von Schauerhammer (Leipz.); »Kalender für Freimaurer«, begründet von C. van Dalen, bearbeitet von H. Merker (das., seit 1861). In Wien erscheint der »Zirkel«; außerdem Logenblätter (Lokalblätter) in Dresden, Hamburg, Bayreuth, Berlin und Braunschweig.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.