Bentinck [1]

Bentinck [1]

Bentinck, Geldernsche Adelsfamilie, die 1233 zuerst vorkommt und nach England und Oldenburg verpflanzt wurde. Die englische Linie ward begründet durch Johann Wilhelm von B., der den Titel eines Grafen von Portland erhielt (s. Bentinck 1). Die westfälische Linie stammt von Wilhelm von B. (gest. 1773), der, 1732 zum Reichsgrafen erhoben, 1733 mit der Erbtochter des letzten Grafen von Aldenburg (s. d.) vermählt, das aldenburgische Fideikommiß erwarb. Der ältere Sohn Wilhelms von B., Christian Friedrich Anton (geb. 1734), stiftete die ältere westfälische Linie; er hinterließ bei seinem Tode 1768 fünf Kinder, von denen die beiden ältesten Söhne, Wilhelm Gustav Friedrich und Johann Karl (geb. 1768, gest. 22. Nov. 1833 als großbritannischer Generalmajor), die westfälische Linie von neuem in einen ältern und einen jüngern Zweig teilten. Der erstere (geb. 21. Juli 1762, gest. 22. Okt. 1835) erhielt nach des Vaters Tode die Fideikommißherrschaften und hatte aus seiner ersten Ehe mit der Freiin von Reede zwei Töchter und einen Sohn, Wilhelm Anton (gest. 1813). Dann lebte er seit 1800 mit Sara Gerdes, der Tochter eines oldenburgischen Landmannes, in »Gewissensehe« bis 1816, wo er sich förmlich mit ihr trauen ließ. Von ihr hatte er mehrere Kinder, darunter drei Söhne: Wilhelm Friedrich (geb. 1801, gest. 1867), Gustav Adolf (geb. 1809, hannöverscher Rittmeister, gest. 5. Mai 1876) und Friedrich Anton (geb. 1812, k. k. Oberstleutnant). Dem ältesten trat der Vater 1827 die Mitregentschaft über die Fideikommißherrschaften ab, die 1818 unter oldenburgische Hoheit gekommen und 1825 als mediatisierte Herrschaften an ihn zurückgegeben worden waren. Als jedoch der älteste Sohn, auf die Nachfolge in allen väterlichen Gütern verzichtend, sich 1833 in Missouri ankaufte, erhielt sein Bruder Gustav Adolf 1834 die Mitregentschaft der Fideikommißherrschaften. Der Stifter des jüngern westfälischen Zweiges, Johann Karl, bestritt schon 1827 die Sukzessionsfähigkeit der Söhne seines Bruders, weil dieselben von einer frühern Leibeignen unehelich geboren und erst nachträglich legitimiert seien (s. Aldenburg), und so entstand der Bentincksche Erbfolgestreit, der, seit 1829 bei dem Oberappellationsgericht zu Oldenburg anhängig, eine ganze Literatur von Gutachten und Streitschriften hervorrief. Auf Vorschlag der oldenburgischen Regierung verglichen sich die streitenden Parteien, ohne das Endergebnis des Prozesses abzuwarten, 1854 dahin, daß Oldenburg die strittigen Besitzungen für den Betrag von etwa 2 Mill. Tlr. käuflich übernahm und diese Summe ratenweise zu bestimmten Anteilen an die Parteien auszahlte. Die Söhne Johann Karls wurden als Grafen von B. und Standesherren anerkannt. Dem ältesten, Grafen Wilhelm (geb. 1787, gest. 1855), folgte sein jüngerer Bruder, Karl, britischer General (geb. 1792, gest. 28. Okt. 1864).

Die jüngere englische Linie wurde gestiftet von Johann Albert (geb. 1737), dem zweiten Sohne Wilhelms von B. und Charlotte Sophiens von Aldenburg; er diente in der britischen Marine und starb 1775 mit Hinterlassung zweier Söhne: Wilhelm (gest. 1813 als großbritannischer Admiral) und Johann. Auch diese Linie nahm teil an der Protestation gegen die Sukzessionsfähigkeit der Söhne Wilhelm Gustav Friedrichs.


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