Kreditanstalten

Kreditanstalten

Kreditanstalten, Institute, die den Zweck haben, den Umsatz von Kapital zu vermitteln und zu erleichtern, also Kredit (s. d.) zu geben und zu nehmen. Sie können von Privaten, Genossenschaften oder öffentlichen Körperschaften, Staat und Gemeinde, ins Leben gerufen und betrieben werden. Hierher gehören vor allem die Banken (s. d.), insbes. die im engern Sinne sogen. K. oder Kreditbanken, die nach Art der Crédits mobiliers (s. Banken, S. 341) mit der Gründung und dem Betrieb von gewerblichen oder Handelsunternehmungen, der Emission von Aktien und Obligationen etc. sich befassen. Ihre Eigentümlichkeit besteht darin, daß die Vermittelung von Kapital bei ihnen für den Vermittler als solchen gewinnbringend ist, indem dieser die Differenz zwischen den Anlehns- und Darlehnsbedingungen als seinen Nutzen behält. Kreditvereine (s. d.), auch Vorschußvereine (s. Genossenschaften, S. 573) oder Volksbanken (s. d.) genannt, sowie die ländlichen Darlehnskassenvereine (s. d.) können als Banken betrachtet werden; denn die Formen, in denen sich ihre Kreditgeschäfte bewegen, sind dieselben. Nur ist es gerade der Kundenkreis, der auch für das Unternehmen einsteht, gewöhnlich mit Solidarhaft, und dem auch die etwaigen Gewinne zufallen. Die Grundkreditanstalten geben Kredit in der Form von Hypotheken und nehmen ihn durch die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen. Auch hier sind, nicht nach den Formen ihrer Kreditgeschäfte, sondern nach der Art und Weise ihrer Konstituierung, zwei Arten zu unterscheiden: Hypothekenbanken (s. Banken, S. 340) und die Landschaften (s. d.). Vgl. Kredit, landwirtschaftlicher. – Leihhäuser (s. d.) geben Kredit in Form des Pfandgeschäfts, ebenso die Darlehnskassen (s. d.), die nicht selten durch Ausgabe von unverzinslichen Kreditpapieren Kredit genommen haben. Sparkassen (s. d.) unterscheiden sich von den zuletzt erwähnten Formen dadurch, daß sie in erster Linie begründet sind, um Kredit zu nehmen, und nur so weit Kredit gewähren, als dies durch die Menge der ihnen zufließenden und dann in sicherer Weise anzulegenden Gelder notwendig gemacht wird, während für die Errichtung der übrigen gemeinnützigen K. der Gesichtspunkt maßgebend ist, daß sie Kredit verschaffen sollen.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Kreditanstalten — Kreditanstalten, Geschäftsunternehmungen zur Vermittlung und Erleichterung des Kredits; dahin gehören alle Banken (s.d.), Vorschußvereine (s.d.), Darlehnskassen (s.d.), Leihhäuser (s.d.) …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Kredit, landwirtschaftlicher — Kredit, landwirtschaftlicher, der Darlehnskredit der Landwirte. Nach dem Zweck der Kreditaufnahme ist er entweder Besitz , Meliorations oder Betriebskredit. Der Besitzkredit ist der zum Zweck des Erwerbs oder der Erhaltung des Besitzes in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Landschaften — (landwirtschaftliche Kreditvereine) sind örtlich abgegrenzte Verbände von Gutsbesitzern, die ihren Mitgliedern durch Ausgabe von Pfandbriefen unter solidarischer Haftung Hypothekendarlehen zu billigen Bedingungen gewähren. Die erste Landschaft… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Mündelsicherheit — Mündelsicherheit, bisher pupillarische Sicherheit genannt, die Sicherheit, die für auszuleihende Mündelgelder vom Gesetz verlangt wird. Nach § 1007 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches soll die Anlegung von Mündelgeld erfolgen entweder in Hypotheken …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Darlehnskassen — Darlehnskassen, die in Deutschland mehrfach zu dem Zwecke geschaffenen Kreditanstalten, einem augenblicklichen Notstand durch Gewährung von Darlehen auf kurze Zeit (3–6 Monate) zu mäßigem Zins und gegen Hinterlegung von Sicherheiten abzuhelfen.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Sparkassen — (Sparbanken, engl. Savingbanks, franz. Caisses d épargne), Kreditanstalten, die den Zweck haben, weniger bemittelten Leuten die sichere Ansammlung und zinstragende Anlegung kleiner erübrigter Geldsummen zu ermöglichen und hierdurch den Spartrieb… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Anatozismus — (griech., lat. Usurae usurarum), Zinseszins, Zinsenverzinsung, im allgemeinen das Schlagen der rückständigen Zinsen zum Kapital am Schluß des Jahres (Anatocismus anniversarius), was nach altrömischem Recht gestattet war, bis Justinian dies… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Volksbanken — Volksbanken, bankähnliche Kreditanstalten, die dem Kreditbedürfnis der mittlern und weniger wohlhabenden Klassen dienen sollen, insbes. in der Form der Genossenschaften (s. d., S. 573, und Kreditanstalten) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zinseszinsen — Wiederverzinsung auflaufender Zinsen, die dem Kapital zugeschlagen werden. Vereinbarung über Z. ist unzulässig und nichtig (§ 248 BGB). Von Zinsen sind ⇡ Verzugszinsen nicht zu entrichten (§ 289 BGB). Ausnahmen: (1) Die nachträgliche Vereinbarung …   Lexikon der Economics

  • Anatozismus — Der Zinseszins ist der Zins, der für bereits gutgeschriebene Zinsen eines früheren Berechnungszeitraumes gezahlt wird. Das Verlangen nach Zinseszins wird als Anatozismus (v. griech.: anatokismós „Nehmen von Zinseszins“, aus aná „auf“ und tókos… …   Deutsch Wikipedia

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