- Griechische Kirche
Griechische Kirche (griechisch-katholische, nach ihrer Selbstbezeichnung orthodoxe anatolische Kirche), derjenige der drei Hauptzweige der christlichen Kirche, der die im ehemaligen oströmischen Reiche geltenden Dogmen, Gebräuche und Verfassungsformen beibehalten hat.
Geschichtliche Entwickelung und gegenwärtiger Bestand. Mit der Entstehung der Staatskirche im 4. Jahrh. ging die politische Trennung von Okzident und Orient allmählich auch in eine kirchliche über. Während dort Rom mehr und mehr den alles andre überragenden Mittelpunkt bildete, gelang es hier dem Bischof von Konstantinopel, als der Reichshauptstadt, sich über seine Rivalen hinauszuschwingen und mit Rom in erfolgreichen Wettbewerb zu treten. Auf dem Konzil zu Chalcedon (s. d.) 451 wurden unter Protest der römischen Legaten dem Stuhle von Neurom als dem ersten nach Altrom gleiche kirchliche Vorrechte zuerkannt. Dafür ging in den Wirren der dogmatischen Streitigkeiten die kirchliche Einheit im Orient in die Brüche, da große Teile der morgenländischen Christenheit sich den von Konstantinopel unter kaiserlichem Druck aufgezwungenen Entscheidungen nicht fügten und in eignen Kirchengemeinschaften (s. die Artikel »Armenische Kirche, Jakobiten, Monophysiten, Monotheleten, Nestorianer«) ein kirchliches Sonderleben zu führen vorzogen. Gleichzeitig wurde auch die Gemeinschaft zwischen der abendländischen und der griechisch-orientalischen Kirche immer mehr gelockert. Aus Anlaß des monophysitischen Streites kam es schon 484 zu einem bis 519 währenden Schisma (s. Felix III. und Justinus I.). Das zweite trullanische Konzil von 692 (s. Quinisextum) bedeutete eine scharfe Absage an Rom, und in den Streitigkeiten über Bilderdienst und Bilderverehrung (s. d.) standen die Päpste im Gegensatz zu den bilderfeindlichen Kaisern. Der wirksamste Grund zur fortschreitenden Entzweiung aber blieb die Rivalität zwischen Papst und Patriarch, in dessen Bezeichnung als ökumenischem Rom dauernd eine Überhebung erblickte (s. Gregor I.), während der Byzantiner alle Zumutungen an seine Selbständigkeit rund ablehnte. Im 9. Jahrh. war es besonders der kirchliche Abfall der Bulgarei zum Papste (s. Nikolaus I., Hadrian II., Johann VIII., Photius), der den Groll steigerte. Der Patriarch Photius rügte 866 in einem Rundschreiben die abweichenden Bräuche der römischen Kirche als Ketzereien; vor allem aber erhob er gegen sie den Vorwurf der Symbol falschung, da sie die Lehre vom Ausgang des Heiligen Geistes »auch vom Sohn« (filioque) in das Bekenntnis gebilligt hatte. Den Angriff erneuerte der Patriarch Michael Cärularius (s. d.) 1053 unter Hinzufügung andrer Vorwürfe, vor allem des Gebrauches des ungesäuerten Brotes beim Abendmahl als jüdischer Ketzerei (s. den Artikel »Azymiten«). Dafür legten die römischen Legaten 16. Juli 1054 den päpstlicherseits gegen den Patriarchen erlassenen Bannfluch auf dem Hochaltar der Sophienkirche nieder, der noch im gleichen Jahr von Michael und den übrigen orientalischen Patriarchen erwidert wurde.
Voll zähen Selbstgefühls, erfüllt von dem Bewußtsein, altkirchliche Verfassung, Sitte und Glaubenslehre treu zu bewahren, schloß sich die g. K. seit dieser Zeit immer schroffer gegen die abendländische Entwickelung ab. Die Belästigungen der Kreuzzüge und des lateinischen Kaisertums (1204–61) steigerten nur den Nationalhaß. Eine Union (s. d.) mit dem Abendland wurde von Zeit zu Zeit angestrebt, aber weder zu Lyon (1274) noch zu Florenz (1439) erreicht. Als schon die Zelte der Türken Konstantinopel umgaben, wurde noch einmal ein Versöhnungsfest (im Dezember 1452) gefeiert und von einem römischen Kardinallegaten in der Sophienkirche Messe gelesen, aber dadurch wurden nur neue Schwierigkeiten hervorgerufen. Verlassen vom Abendland, wurde Konstantinopel endlich (29. Mai 1453) von den Türken erobert und die Sophienkirche zur Moschee entweiht. Der Sultan Mohammed nahm das Bekenntnis des Patriarchen Gennadios (s. d.) entgegen und beließ ihm seine kirchliche Selbständigkeit. Ohne Erfolg blieben die Unternehmungen, die im 16. und 17. Jahrh. eine Verständigung mit dem Protestantismus anstrebten. Der Versuch des Patriarchen Cyrillus Lukaris (s. Cyrillus 4), eine Wiedergeburt der griechischen Kirche im Sinne der reformierten Kirche zu bewirken, führte zu seinem Sturz (1638). Die römische Kirche ihrerseits hat ihr Werben um Einigung bis in die neueste Zeit nicht aufgegeben, aber Leos XIII. Enzyklika »Praeclara« vom 20. Juni 1894 hat nur eine ablehnende Antwort des Patriarchen Anthimos (1895) hervorgerufen. In den letzten Jahrzehnten haben besonders die Altkatholiken, aber auch die hochkirchliche Partei in der anglikanischen Kirche eine Annäherung an die g. K. versucht, ohne damit bisher wirkliche Erfolge zu erzielen (s. Union). Über die mit Rom unierten Bestandteile der griechischen Kirche s. Unierte Griechen.
Die Einheit im Dogma, den Gebräuchen und den Verfassungsformen schließt die administrative Selbständigkeit einzelner Kirchenkörper nicht aus. Gegenwärtig gehören zur griechischen Kirche in diesem Sinne die nachstehenden 15 Kirchenwesen: 1) Das Patriarchat von Konstantinopel. Es umfaßt die durch den Hattischerif von Gülhane (1839) rechtlich, durch den Hatti-Humayun (1856) tatsächlich den Moslems vor dem Gesetze gleichgestellten, freilich dennoch öfter schwer bedrückten orthodoxen Christen der europäischen und des größten Teils der asiatischen Türkei (ca. 3 Mill.), die orthodoxen Albanesen (ca. 300,000) und einige kleinere Gruppen in der Balkanhalbinsel, Bosnien und der Herzegowina. Der Patriarch wird von Klerus und Volk gewählt und von der Pforte ernannt. In seiner Eigenschaft als Vertreter und Richter seiner Glaubensgenossen wird er unterstützt und beschränkt durch eine Synode von zwölf Metropoliten für die geistlichen und kirchenrechtlichen, und durch den »gemischten Rat«, bestehend aus 4 Erzbischofen und 8 Laien, für die weltlichen Angelegenheiten. 2–4) Die Patriarchate von Alexandria (ca. 3000), Antiochia (unter 100,000; Patriarch in Damaskus), Jerusalem (ca. 15,000). 5) Das schon seit 431 autokephale Erzbistum Cypern (ca. 150,000). 6) Die Kirche des Königreichs Griechenland (ca. 2 Mill.), selbständig seit 1833, vom Patriarchen 1852 anerkannt, steht unter einer Synode von 5 Bischöfen mit dem Metropoliten von Athen als ständigem Vorsitzenden. 7) Die russische Kirche (ca. 85 Mill.; s. diesen Artikel). 8) Die serbisch-orthodoxe Kirche in Montenegro (ca. 220,000) unter dem Bischof von Cetinje. 9) Die Kirche des Königreichs Serbien (ca. 2,300,000) unter dem Metropoliten von Belgrad und seiner Synode (s. Servische Kirche). 10) Die Kirche des Königreichs Rumänien (ca. 51/2 Mill.) unter dem Metropoliten von Bukarest und seiner Synode. 11) Die bulgarisch-orthodoxe Kirche, durch Ferman des Sultans 1870 unter Loslösung von der Jurisdiktion des ökumenischen Patriarchen und gegen dessen dauernden Widerspruch als bulgarisches Exarchat begründet, reicht über die Grenzen des jetzigen Fürstentums hinaus und umfaßt auch die türkische Provinz Rumelien und einige sprachverwandte Gebiete in Mazedonien und Albanien (auch Achrida) mit ca. 21/2 Mill. Seelen. 12) Die serbische Kirchenprovinz der ungarischen Monarchie unter dem Metropoliten von Karlowitz. 13) Die romanische (rumänische) Kirchenprovinz für Ungarn und Siebenbürgen unter dem Metropoliten von Hermannstadt. 14) Die zisleithanische Kirchenprovinz für die Bukowina und Dalmatien unter dem Metropoliten von Czernowitz (12–14 mit ca. 31/3 Mill. Seelen). 15) Das Erzbistum Sinai (s. Sinai).
Glaubenslehre und Kultus.
Während sich die theologische Wissenschaft in der griechischen Kirche des 4. und 6. Jahrh. in außerordentlicher Fülle und Vielseitigkeit entwickelt und in Kirchenlehrern, wie Gregor von Nyssa, Basilius d. Gr. und Gregor von Nazianz, Chrysostomus, Theodoret, Dionysios dem Areopagiten u. a., klassische Repräsentanten spätgriechischen Geistes hervorgebracht hatte, ist sie in den spätern Jahrhunderten zwar nicht erstorben, hat aber doch, da sie die Fühlung mit dem Fortschritt der abendländischen Kulturwelt nicht zu gewinnen vermochte, nur ein geistiges Stilleben geführt. Johannes Chrysorrhoas (s. d.) stellte im 8. Jahrh. die Ergebnisse der Glaubensstreitigkeiten zusammen und schloß damit die Dogmatik seiner Kirche für mehr als ein Jahrtausend ab. Die mystagogische Theologie des Mittelalters mühte sich an den Geheimnissen der Liturgie in zwar nicht ästhetisch, aber sachlich unfruchtbarer Weise ab. Erst in neuester Zeit ist unter den Theologen der griechischen Kirche wissenschaftliches Leben wieder wach geworden.
Die Glaubenslehre der griechischen Kirche beruht auf der Bibel und der ältern Tradition nach den Satzungen der sieben ersten ökumenischen Konzile, ist mit diesen Satzungen unabänderlich abgeschlossen und läßt daher eine Fortbildung nicht mehr zu. Als Symbol gilt das Nicäisch-konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis (s. d.). Die neuern Bekenntnisse haben daneben nur in beschränktem Maß symbolische Geltung. Als die wichtigsten sind zu nennen: 1) das Bekenntnis des Metropoliten Petrus Mogilas von Kiew (gest. 1647), sogen. Confessio orthodoxa; 2) das von der Synode von Jerusalem 1672 angenommene Bekenntnis ihres Vorsitzenden, des Patriarchen Dositheus; 3) das Bekenntnis des Metrophanes Kritopulos, Patriarchen von Alexandria (gest. 1630). Daneben kommen in Betracht das Bekenntnis des Patriarchen Gennadios (s. d.) und die drei Sendschreiben des Patriarchen Jeremias II. (1580–84) an die Tübinger protestantischen Theologen. Von der gesamten abendländischen Kirche unterscheidet sich die griechische vornehmlich durch die Lehre, daß der Heilige Geist nur vom Vater ausgehe, von der römisch-katholischen aber, mit der sie die alte Glaubenslehre im allgemeinen und insbes. die sieben Sakramente, die Lehre von der Transsubstantiation und vom Meßopfer, den Marien-, Heiligen-, Bilder- und Reliquiendienst, das Fasten und andre gute Werke, die hierarchischen Abstufungen in den geistlichen Weihen, die geistliche Verwandtschaft als Ehehindernis und das Klosterwesen gemein hat, nur in folgenden Punkten: Sie erkennt keinen sichtbaren Statthalter Christi auf Erden und unfehlbaren Kirchenregenten an, wohl aber eine sichtbare und unfehlbare Kirche, macht einen Unterschied zwischen den Sakramenten höhern (Taufe, Abendmahl und Buße) und denen niedern Ranges, will die Taufe durch dreimaliges Untertauchen des ganzen Körpers verrichtet und damit zugleich die Salbung mit Öl (s. Firmung) verbunden wissen, behält dem bischöflichen Amt nur die Verwaltung des Sakraments der Ordination vor, gebraucht beim Abendmahl, zu dem auch Kinder zugelassen werden, gesäuertes Brot und mit Wasser vermischten Wein, der zugleich mit dem Brot auch den Laien gereicht wird, verwirft die Anbetung der Hostie, verbietet nur den Bischöfen die Ehe (s. Zölibat), gebietet sie aber, und zwar mit einer Jungfrau, den Weltgeistlichen, denen nur eine zweite Ehe untersagt ist, wie den Laien die vierte, kennt kein eigentliches Fegfeuer (s. d.), duldet mit Ausnahme der russischen Kirche keine gehauenen, gegossenen oder geschnitzten (Statuen), sondern nur gemalte oder mit Edelsteinen ausgelegte Bilder Christi und der Heiligen als Gegenstände religiöser Verehrung und betrachtet die Ölung nur als Heilmittel, und zwar für Kranke überhaupt. Auch für sie besteht die einige, heilige, katholische und apostolische, daher allein wahre und seligmachende Kirche in der Vereinigung mit ihren sichtbaren Häuptern und Hirten als den vom Heiligen Geist gesetzten Stellvertretern Christi. Die Kirchengewalt zerfällt auch hier in die Verwaltung der Sakramente, in das Lehramt und in die Handhabung der Disziplin, und in völliger Übereinstimmung mit der römisch-katholischen Kirche wird gelehrt, daß diese Kirchengewalt einem besondern Stand verliehen worden, der in den Aposteln seinen Anfang genommen, in den Bischöfen als deren Nachfolgern sich fortgesetzt und mittels der Handauflegung in ununterbrochener Reihe sich erhalten habe. Der Klerus besteht aus Weltgeistlichen und aus Mönchen, und zwar sind letztere als das höher im Ansehen stehende, geistigere Element zu betrachten. Der Mönchsklerus heißt der »schwarze«, der Weltklerus der »weiße«, obwohl auch er dunkle Kleidung trägt. Die Bischöfe werden daher auch fast ausnahmslos aus Mönchen, gewöhnlich aus den Archimandriten und Hegumenen (Klosteräbten und Prioren), gewählt. Der Bischof ist das Haupt der geistlichen Verwaltung einer Parochie oder Eparchie. Von ihm gehen die übrigen heiligen Ämter aus, und er teilt die dazu nötigen Vollmachten durch die Weihe mit. Unter ihm als seine Gehilfen bei den einzelnen Kirchen des Sprengels stehen die Priester (Popen), Diakonen, Hypodiakonen, Lampadarien, Psalten oder Kantoren, Anagnosten oder Lektoren. Das Mönchtum steht in der griechischen Kirche nicht in dem Ansehen wie in der katholischen Kirche des Abendlandes. Doch gibt es noch heute, zumal in Rußland, vornehme und reiche Klöster. Von besonderm Interesse ist die Mönchsrepublik auf dem Athos (s. d.), in deren 20 Klöstern 1902: 7521 Mönche (3207 Griechen, 3615 Russen, 340 Bulgaren, 288 Rumänen, 53 Georgier und 18 Serben) lebten. Verschiedene Orden kennt die g. K. nicht, das Mönchtum ruht vielmehr einheitlich auf den Regeln des Basilius (s. Basilius 1).
Das praktische Ideal besteht eigentlich in Askese und Kontemplation. Der gewöhnliche Christ aber erreicht seinen Anteil an Gott, indem er sich am Kultus beteiligt und mit den heiligen Mysterien füllen läßt. Den Mittelpunkt des Kultus, der in der Regel nach der Liturgie des Chrysostomos, ausnahmsweise auch nach der des Basilius gefeiert wird, bildet die Messe, die jedoch täglich nur einmal, und zwar vor Sonnenaufgang, gelesen wird. Ablesen von Perikopen, Gebeten und Legenden, Rezitieren der Glaubensbekenntnisse und Responsorien im Wechsel mit der Gemeinde füllen den übrigen Teil des Gottesdienstes. Beim Gebet richtet sich der Geistliche, wie alle Betende, nach altem Gebrauch gegen Osten. Während des Gottesdienstes stehen die daran Teilnehmenden. Nur am Pfingsttag wird gekniet; Instrumentalmusik ist in der Kirche verboten. Das Predigen war früher gar nicht gebräuchlich; höchstens wurden zuweilen alte Homilien vorgelesen, was noch jetzt in Rußland großenteils und in Griechenland fast durchgängig zu geschehen pflegt. Freies Predigen findet sich in Rußland hier und da erst seit dem Ende des 17. Jahrh., in Athen geschieht es aber gegenwärtig alle Sonntage. Die Kirchensprache ist unter den Nationalgriechen die griechische, unter den Russen und andern slawischen Völkern, die sich zur griechischen Kirche bekennen, die altslawonische, in der außer der Bibelübersetzung auch die sehr voluminöse Kirchenagende abgefaßt ist, unter den Georgiern die altgeorgische. Die meist massiv und in Kreuzesform gebauten Kirchen zeichnen sich durch altertümliche Pracht aus. Eine Bretterwand, an der die Bilder Christi, Marias und der Heiligen angebracht sind (s. Ikonostasis), trennt den Altar vom Schiff der Kirche. An dem Tor dieser Wand fungieren die Geistlichen und öffnen es, während das Hochamt am Altar zelebriert wird, welchen Akt die Gemeinde nur durch dieses Tor mit ansieht.
Vgl. Rajewsky, Euchologion der orthodox-katholischen Kirche (Wien 1861, 3 Bde.); Pichler, Geschichte der kirchlichen Trennung zwischen dem Orient und Okzident (Münch. 1864–65, 2 Bde.); Norden, Das Papsttum und Byzanz. Die Trennung der beiden Mächte und das Problem ihrer Wiedervereinigung bis 1453 (Berl. 1903); Gaß, Symbolik der griechischen Kirche (das. 1872); Neale, History of the holy Eastern Church (Lond. 1873, 5 Bde.); Kattenbusch, Lehrbuch der vergleichenden Konfessionskunde, Bd. 1: Die orthodoxe anatolische Kirche (Freiburg 1892); Hore, Eighteen centuries of the orthodox Greek Church (Oxf. 1899); Gelzer, Geistliches und Weltliches aus dem türkisch-griechischen Orient (Leipz. 1900); Kyriakos, Geschichte der orientalischen Kirchen 1453–1898 (deutsch von Rausch, das. 1902); E. v. d. Goltz, Reisebilder aus dem griechisch-türkischen Orient (Berl. 1902); Loofs, Symbolik oder christliche Konfessionskunde, Bd. 1 (Tübing. 1902); Beth, Die orientalische Christenheit der Mittelmeerländer (Berl. 1902); Michalcescu, Die Bekenntnisse der griechisch-orientalischen Kirche (Leipz. 1904). S. auch die Literatur beim Artikel »Athos« (dazu noch: Schmidtke, Das Klosterland des Athos, Leipz. 1903; Gelzer, Vom heiligen Berge und aus Makedonien, das. 1904) und die beim Artikel »Russische Kirche« angeführten Schriften des Propstes Maltzew.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.