Bilderdienst

Bilderdienst

Bilderdienst und Bilderverehrung (Ikonolatrie, Idololatrie). Die Neigung und Gewohnheit, das göttliche Wesen und die göttlichen Kräfte in Bildern darzustellen und zu verehren, ist dem gesamten Altertum gemein. Einen scharfen Gegensatz dazu bieten nur die Religion Zoroasters, der Mosaismus und der Islam. Auch das Christentum war dem Bildet dienst von Haus aus abgeneigt. Die sehr alte Anwendung der christlichen Symbole des Kreuzes, des Hirten, des Lammes, des Fisches, des Schiffes, der Palme. des Phönix, der Taube etc. an den Wänden der Wohnungen, auf Gräbern, Sarkophagen und Geräten widerspricht dem nicht. Erst bei den gnostischen Sekten des 2. und 3. Jahrh. treffen wir auch Bildnisse Christi an. Allmählich drang aber der Schmuck der Gotteshäuser mit Bildern auch in die rechtgläubige Kirche ein. Im 4. Jahrh. begann der Bilderstreit. Noch sprachen sich Synoden und die angesehensten Kirchenväter namentlich gegen die Abbildungen Christi und Gottes als durchaus unzulässig aus. Aber schon jetzt gab es z. B. in Edessa ein angeblich authentisches Bild Christi, und bald kamen solche sowie Bilder der Jungfrau Maria und andrer Heiligen allenthalben auf. Es wurde Sitte, die gewissen Heiligen geweihten Kirchen mit Darstellungen aus ihrem Leben oder mit Bildern aus der heiligen Geschichte zu schmücken. Schon Augustin klagte über Bilderanbetung, Cyrillus von Alexandria dagegen beförderte grundsätzlich den Bilderdienst. Die Theorie dazu erfand Gregor I.: die Bilder seien die Bücher der Armen, aus denen sie, die nicht lesen können, die Kenntnis der heiligen Geschichte schöpfen. Im Verlauf des 6. Jahrh. wurde es besonders im Orient herrschende und kirchlich gebilligte Sitte, sich vor den Bildern und Statuen niederzuwerfen, sie durch Niederknieen, Küssen, Anzünden von Kerzen und von Weihrauch, Bekleidung mit kostbaren Gewändern und Verzierung mit Geschmeiden zu ehren (s. Anbetung). Man sing an, zu besonders berühmten Bildern zu wallfahrten, sie zu preisen und zu beschenken; ja, der Gegensatz gegen den andringenden Islam und gegen das Judentum konnte dazu verleiten, in diesem Bilderdienst etwas spezifisch Christliches zu finden. Aber darin lag auch für die oströmischen Kaiser, denen eine so schroffe Scheidewand zwischen den Religionen im politischen Interesse unerwünscht war, ein Motiv zum Einschreiten. Besonders Leo der Isaurier (717–741), Konstantin Kopronymos (741–775), Leo der Chasare (775–780), Leo der Armenier (813–820) und Theophilos (829–842) hatten sich die Ausrottung des Bilderdienstes zum Ziel gesetzt. Aber gegen den schon vom ersten dieser Monarchen eingeleiteten förmlichen Bildersturm (Ikonoklasmus) erhob sich der Fanatismus der Mönche im Bunde mit weiblicher Bigotterie, und die Kaiserinnen Irene und Theodora ließen auf den Synoden von Nicäa (787) und Konstantinopel (842) beschließen, daß die Bilder Christi, der Jungfrau, der Engel und Heiligen durch Küssen, Kniebeugen, Lichteranzünden und Weihrauch zu verehren, wahrhaftiger Gottesdienst aber nur der Trinität zu leisten sei. Dieselbe Theorie eignete sich auch die lateinische Kirche an trotz des Widerstandes, den die fränkische Kirche unter Karl d. Gr. leistete (s. Karolingische Bücher). Auch die Abbildung Gottes des Vaters wurde erlaubt. In der Tat haben auch die Maler darauf nie verzichtet, und nur die reformierte Kirche hat im Gehorsam gegen den Dekalog mit den Bildern Gottes allen und jeden Bilderschmuck aus den Kirchen entfernt, während Luther sich durch Karlstadts Bildersturm (1522) auf die andre Seite drängen ließ. Vgl. Schlosser, Geschichte der bilderstürmenden Kaiser (Frankf. 1812); v. Wessenberg, Die christlichen Bilder (neue Ausg., St. Gallen 1845, 2 Bde.); Piper, Über den christlichen Bilderkreis (Berl. 1852); Lüdtke, Die Bilderverehrung in den ersten christlichen Jahrhunderten (Freiburg 1874); Schwarzlose, Der Bilderstreit (Gotha 1890).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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