- Geschichte
Geschichte (lat. Historia) ist ein viel umfassender Ausdruck, mit dem im gewöhnlichen Leben (seiner Abstammung von »geschehen« entsprechend) jede nach irgend welchen Gesichtspunkten zu einer Einheit zusammengefaßte Summe von in der Zeit sich vollziehenden Begebenheiten bezeichnet wird. Allein für den wissenschaftlichen Gebrauch erhält das Wort eine viel tiefere Bedeutung. Hier steht im Gegensatze zu der G. die Natur, und mit den beiden Worten Natur und G. umfassen wir die Gesamtheit aller Erscheinungen in der Welt. In der einen Reihe von Erscheinungen tritt unserm Geiste das Moment des Nebeneinanderseins, das Räumliche, in einer andern das des Nacheinanderseins, das Zeitliche, näher. Ersteres ist bei den Erscheinungen der Natur der Fall, wo die Bewegung sich in stetigem Wechsel, in periodischer Wiederkehr vollzieht; letzteres da, wo in der Bewegung ein kontinuierlicher Fortschritt hervortritt. Ein solcher vollzieht sich (unserm Geist unmittelbar erkennbar) nur in den Erscheinungen des Menschenlebens; nur von der menschlich-sittlichen Welt wird deshalb der Ausdruck G. in wissenschaftlichem Sinne gebraucht. Dieses Werden und Sichentwickeln der sittlichen Welt forschend zu verstehen, die Vergangenheit zu begreifen aus dem, was in der Gegenwart von ihr noch unvergangen ist, ist die Aufgabe der Wissenschaft der G.
Einteilung und Nutzen der Geschichte.
Je nach dem Umfang des Gewordenen, das die Geschichtsforschung zu verstehen sucht, kann man die G. äußerlich einteilen in Spezial-, Partikular- und Universal- oder Weltgeschichte. Die Spezialgeschichte oder Monographie stellt danach eine einzelne geschichtliche Erscheinung ihren Ursachen, ihrem Verlauf, ihrer Stellung zu andern oder zu einer Gesamtheit solcher und ihrer Bedeutung nach dar. Sie ist Biographie oder Lebensbeschreibung, wenn sie das Leben eines Einzelnen in seiner Entwickelung, seinem Tun und Leiden und seiner Wechselbeziehung zur Zeit schildert. Die Partikulargeschichte führt uns die für einen engern oder weitern Lebenskreis, eine Stadt, eine Landschaft, ein Volk, einen Staat, wichtigen Begebenheiten vor Augen. Die Universal- oder Weltgeschichte verarbeitet die in den Spezial- und Partikulargeschichten gewonnenen Ergebnisse zu einem nach räumlichen und zeitlichen Verhältnissen wohlgeordneten Ganzen. Sie soll uns die Zustände des gesamten menschlichen Geschlechts, wie sie sich im Laufe der Zeiten gestaltet haben, nach ihren wichtigsten Beziehungen und bedeutungsvollsten Erscheinungen kennen lehren und so gleichsam die Krone bilden, in der alle Strahlen geschichtlicher Darstellung zusammenfließen. Die Weltgeschichte ist hierdurch schon auf eine philosophische Betrachtungsweise hingewiesen, ja sie kann sich zu einer Philosophie der G. entwickeln, die in der G. eine aufsteigende Entwickelungslinie nach einem bestimmten Ziel zu erkennen strebt. Diese teleologische Auffassung, als deren bedeutendste Vertreter Herder, Kant, Fichte, W. v. Humboldt, Hegel u. a. zu nennen sind, wird freilich von denen bekämpft, die, wie schon Machiavelli, dann Hellwald, Schopenhauer, Hartmann u. a., die G. nur als einen im ewigen Kreislauf sich bewegenden Naturprozeß, als ein Spiel blinder Naturkräfte betrachten, während die religiöse Geschichtsbetrachtung in der G. Veranstaltungen Gottes sieht, um den Einzelnen zum Heil oder die Menschheit unter der Leitung der Kirche zur Einigung mit Gott zu führen. Eine neuere Richtung der Geschichtsphilosophie strebt danach, die Gesetzmäßigkeit der geschichtlichen Erscheinungen aufzusuchen und ihren Mechanismus zu studieren. Die Vertreter dieser letztern sind in Deutschland Herbart, Lazarus und in gewissem Sinne Lamprecht, in Frankreich Quételet und Comte, in England Stuart Mill und Buckle.
Die Universalgeschichte zerfällt in zwei Hälften, in die alte und die neue. Der Grenzpunkt zwischen beiden ist da zu suchen, wo das Christentum unter den die damalige Kultur repräsentierenden Völkern zur Herrschaft gelangt und damit ihre Entwickelung nach allen Beziehungen eine wesentlich andre Richtung erhält. Die neue G. teilt sich wieder in drei Teile, in die mittlere, neuere und neueste G. im engern Sinne, deren Scheidepunkte das Ende des 15. und der Anfang des 16. Jahrh. mit den damals eintretenden, die bestehenden Verhältnisse erschütternden und umgestaltenden Weltbegebenheiten, dann die französische Revolution bildet. Keine dieser Perioden der G. bildet aber ein für sich abgeschlossenes Ganze, so daß die eine etwa ohne die Kenntnis der andern verstanden werden könnte; vielmehr ist die G. des menschlichen Geschlechts ihrer Natur nach einheitlich; jede Epoche wird durch die vorangehenden ebenso bestimmt, wie sie selbst die folgenden bedingt. Die Einteilung der G. in Perioden hat nur den Zweck, die erdrückende Fülle des Stoffes in leichter zu übersehende, einen kleinern Zeitraum umfassende Gruppen zu sondern.
Die Bedeutung der G. für das praktische Leben leuchtet ein. Wie für den Einzelnen, so ist nicht minder für jede Gesamtheit von Menschen (für das Volk, den Staat, das Heer, die Kirche etc.) Selbsterkenntnis die erste Bedingung gedeihlicher Tätigkeit. Ein richtiges Bild ihrer selbst aber erlangt jede Gemeinschaft nur in dem Spiegel der G. Darum ist es das Studium der G., dessen vor allem der Staatsmann bedarf, den man mit Recht den praktischen Historiker genannt hat. Nicht in dem äußerlichen Sinne freilich darf der Staatsmann die G. studieren, um unter gewissen gegebenen Verhältnissen etwa ebenso zu verfahren, wie man unter äußerlich ähnlichen (ihrem Wesen nach aber vielleicht grundverschiedenen) Verhältnissen einst mit Glück verfahren ist: das würde zu schädlichem Doktrinarismus in der Politik führen. Vielmehr ist für den Politiker das Verständnis der Gegenwart die erste Vorbedingung ersprießlicher Wirksamkeit; ebendarum aber bedarf er der G., denn nur sie vermag ihm dies Verständnis zu gewähren.
Methode der Geschichtsforschung.
Die Tätigkeit des Geschichtsforschers beginnt mit der Herbeischaffung des historischen Materials, das uns ermöglicht, die Vergangenheit zu verstehen. Dies Material läßt sich in zwei große Klassen teilen. Entweder ist es aus jener Vergangenheit, mit der sich der Forscher beschäftigt, unmittelbar erhalten, ohne daß es in der Absicht geschaffen wurde, spätern Geschlechtern davon Kunde zu geben (Überreste), oder es verdankt seine Entstehung geradezu einer solchen Absicht (Quellen). Zwischen diesen beiden Klassen stehen die Denkmäler, die Überreste und Quellen zugleich sind. Zu den Überresten gehören die Ruinen geschichtlich merkwürdiger Städte, wie die von Palmyra, Theben, Pompeii, die erhaltenen Kunstwerke alter Zeiten, die in Gräbern und an andern Orten gefundenen Waffen und Geräte, dann auch Gesetze, Volksrechte, Beschlüsse von Versammlungen und Behörden, ja alle aus der Vorzeit stammenden Sitten und Gebräuche eines Volkes als Produkte seines staatlichen und sozialen Lebens; ferner das, was uns von dem geistigen Leben eines Volkes, seiner Sprache, seiner Religion und seiner Literatur erhalten ist. Daß zu den Überresten endlich auch die in den Archiven aufbewahrten Akten, Korrespondenzen, Gesandtschaftsberichte, Rechnungen etc. zählen, versteht sich von selbst. Allen diesen Überresten ist eins gemeinsam: sind sie überhaupt echt, so bedürfen sie nur des richtigen Verständnisses, um unmittelbar verwertbare, objektive Zeugnisse für die Vergangenheit zu sein, der sie entstammen.
Gerade dadurch unterscheiden sie sich von den Quellen, die nicht die Dinge selbst, sondern nur eine subjektive, durch das Medium menschlicher Auffassung gehende und von ihm getrübte Überlieferung von den Dingen geben. Ob die Quellen mündlich oder schriftlich überliefert sind, ist kein prinzipieller Unterschied. Stets, wenigstens mündlich, überliefert sind die Sagen des Volkes und seine Lieder. Sie sind unter allen Quellen die subjektivsten, in denen die Auffassung der Menschen die Darstellung des Geschehenen am meisten beeinflußt hat. Ebenfalls subjektiv, aber so, daß die Verfasser sich ihrer Subjektivität vollkommen bewußt sind, daß sie die Absicht haben, ihren eignen Standpunkt bei der Darstellung von Ereignissen der Vergangenheit hervortreten zu lassen, sind die politischen, kirchlichen und sozialen Reden, die Broschüren, Pamphlete, Streitschriften etc. und die seit dem 16. Jahrh. immer massenhafter auftretenden Zeitungen: dies alles sind nicht zu entbehrende, aber mit äußerster Vorsicht zu benutzende Geschichtsquellen. Ihrer Natur und Bestimmung nach weit objektiver sind die eigentlichen historischen Schriften, von deren einzelnen Arten unten geredet werden wird; sie sind von allen Quellen geschichtlicher Erkenntnis die am reichhaltigsten fließenden.
Zwischen den Überresten und den Quellen in der Mitte stehen, wie schon bemerkt ist, die Denkmäler oder Monumente; sie gehören den erstern an, insofern sie aus der Vergangenheit, von der sie Kunde geben, unmittelbar in die Gegenwart hineinragen, den letztern, insofern sie den Zweck haben, eine bestimmte Auffassung von den Geschehnissen der Nachwelt zu überliefern. Zu ihnen sind einmal alle Inschriften zu rechnen, die namentlich für die G. des Altertums äußerst wertvoll sind; ferner die Medaillen, die Münzen, die Wappen, die Siegel u. dgl. Für die Zeiten des Mittelalters gehören ebendahin die Urkunden, d. h. schriftliche Aufzeichnungen über abgeschlossene Rechtsgeschäfte.
Das reichhaltige und mannigfache historische Material zu sichten, sein Verhältnis zu den Vorgängen, von denen es Kunde gibt, und demgemäß seinen Wert für unsre Erkenntnis davon zu bestimmen, ist die Aufgabe der Kritik. Sie hat zunächst aus der Gesamtmasse des Materials dasjenige auszuscheiden, was falsch und unecht, d. h. in Wirklichkeit nicht das ist, wofür es gehalten werden will. Solcher irreführenden Fälschungen hat es zu allen Zeiten gegeben; aus sehr verschiedenen Motiven hervorgegangen, erstrecken sie sich über alle Arten unsers historischen Materials. Lediglich gewinnsüchtige Absichten riefen schon im Altertum viele Münzfälschungen, im Mittelalter einen großen Teil der Urkundenfälschungen hervor. Andre Trugwerke verdanken politischen oder kirchlichen Bestrebungen der verschiedensten Art ihren Ursprung; die durch die Fälschung bewirkte Entstellung der Auffassung von dem in der Vergangenheit Geschehenen sollte die Politik der Gegenwart oder der Zukunft beeinflussen. Andre Fälschungen alter und neuerer Zeit endlich sind aus gelehrter Eitelkeit, manche auch aus dem Bestreben hervorgegangen, einem Geschlecht, einer Stadt, einem Volk eine möglichst weit zurückreichende historische Erinnerung zu verschaffen. Ost ist übrigens nicht das ganze der Prüfung unterzogene Stück eine trügerische Erfindung, vielmehr kann auch ein echtes Dokument durch Weglassungen oder Zusätze (Interpolationen) entstellt sein. Gelingt es, die Zeit der Fälschung, ihre Motive, ihren Urheber nachzuweisen, so kann auch die Fälschung selbst ein wertvolles historisches Zeugnis für die Zeit werden, in der sie entstanden ist.
Auf diese erste Untersuchung, die erweist, ob das historische Zeugnis das ist, wofür es gehalten werden will, folgt die Kritik des Richtigen, die untersucht, ob das Überlieferte seinem Ursprung und seinen Bedingungen nach richtig sein kann oder nicht; ihrer Natur nach kommt diese Kritik nur den Quellen und Denkmälern, aber nicht den Überresten gegenüber zur Anwendung. Sie sucht den Parteistandpunkt des Überliefernden, seine Anschauungen und Tendenzen und den Grad seiner Bildung im allgemeinen sowie der besondern Kenntnisse zu bestimmen, welche er von den Tatsachen haben konnte, die er berichtete. Ihr fällt endlich auch die Aufgabe zu, bei den sogen. abgeleiteten Quellen, d. h. denen, die selbst aus andern Quellen schöpfen und ihnen mehr oder minder getreu folgen, den Prozeß der Auflösung in ihre Bestandteile vorzunehmen.
Des so kritisch gesichteten und nach möglichst mannigfachen Gesichtspunkten geordneten Materials bemächtigt sich sodann die Interpretation, deren Bestreben es ist, dasselbe zu verstehen. Sie sucht den Kausalnexus, das Verhältnis von Grund und Folge in den Dingen, zu erkennen; sie ist bemüht, das unbekannte, fehlende Mittelglied durch Analogie und Hypothese zu ergänzen; sie will das Geschehene aus der Einwirkung der räumlichen, zeitlichen und sachlichen Bedingungen, unter denen es geschah, erklären; sie fragt bei den Tatsachen nach den psychologischen Motiven der handelnden Personen; sie will endlich das, was in den Einzelerscheinungen unklar bleibt, aus den zugrunde liegenden, den Einzelwillen beherrschenden und treibenden allgemeinen Ideen erfassen. Die Interpretation ist vielleicht die schwerste Aufgabe des Historikers: die Kritik kann rein verstandesmäßig erlernt und geübt werden; erst in der Interpretation offenbart sich das Genie des Geschichtsforschers.
[Historische Hilfswissenschaften.] Bei dieser Tätigkeit des Sammelns, Beurteilens und Interpretierens des historischen Materials bedarf der Geschichtsforscher einer Reihe von Kenntnissen und Fertigkeiten, die sich als besondere Disziplinen entwickelt haben, und die man, soweit sie im Dienste der Geschichtsforschung stehen, als historische Hilfswissenschaften bezeichnet. Dahin gehört die Geographie, die uns über die räumlichen Bedingungen aufklärt, unter denen sich die geschichtlichen Vorgänge abspielen. Weiter kommen unter demselben Gesichtspunkt die Ethnographie oder Völkerkunde, besonders die Völkerpsychologie, und die Statistik in Betracht. Nicht minder wichtig sind die Wissenschaft von der Teilung und Messung der Zeit, die Chronologie, und die Geschlechterkunde (Genealogie).
Diesen mehr allgemeinen Disziplinen, deren der Geschichtsforscher überall bedarf, reihen sich andre an, die ihm für das Verständnis gewisser Gattungen des historischen Materials unentbehrlich sind. Die Paläographie lehrt die anscheinend rätselhaften Schriftzüge entziffern, in denen ein großer Teil dessen ausgezeichnet ist, was ihm zur Erkenntnisquelle wird. Die Archäologie zeigt, wie die aus der Vergangenheit übriggebliebenen Kunstdenkmäler als solche zu würdigen und zu geschichtlichen Zwecken zu verwerten sind. Die Heraldik überliefert die Lehre von den Wappen, die Numismatik die von den Münzen, die Epigraphik die von den Inschriften. Die Diplomatik endlich enthält die Regeln über die Kritik und Interpretation der Urkunden; nur ein Zweig von ihr ist die Sphragistik oder die Lehre von den Siegeln, die eins der Mittel zur Beglaubigung der Urkunden waren.
Arten und Entwickelung der Geschichtschreibung.
(Hierzu die Porträttafel »Deutsche Geschichtschreiber«)
Dem Geschichtsforscher bleibt nun noch übrig, das Ergebnis seiner Forschungen, das bis dahin nur für ihn existiert, auch andern zugänglich zu machen, und das geschieht durch die Darstellung. Hat der Historiker zunächst nur die Absicht, die Resultate seiner Studien seinen Fachgenossen vorzulegen, so wird er sich mit Vorteil der untersuchenden Form der Darstellung bedienen. Wendet er sich aber an die Gebildeten seines Volkes und aller Völker, so wird er sich besser der erzählenden Form der Darstellung bedienen, indem er das Erforschte seinem Sachverlauf nach zu einem genetischen Bilde »rekonstruiert«. In dieser Form ist eine große Verschiedenheit denkbar, je nachdem der Historiker nur erzählt, was er gesehen und erlebt oder als Geschehenes aus dem Material ermittelt hat, oder eine bestimmte Entwickelung im Zusammenhang verfolgt, oder gewisse historische Ideen, die sich ihm aus der Betrachtung des Stoffes ergeben haben, nach ihrem Werden, ihrem Wachstum, ihrer Ausbreitung, ihrer Herrschaft und ihrem Hinsinken betrachtet und aus der Fülle der Tatsachen diejenigen, welche jene Prozesse anschaulich machen, zu einer geschichtlichen Darstellung vereinigt, bis schließlich in der geschichtsphilosophischen Darstellung (s. oben) die erzählende Form durch die demonstrative verdrängt wird. In der erzählenden Form der Darstellung kommt ferner die künstlerische Begabung des Historikers zur Geltung, die sich in der Intuition, dem Erkennen der wahren Gestalt der Vorgänge und Personen, in der nachahmenden Schilderung, dem Herausfinden des Notwendigen, dem Absondern des Zufälligen äußert.
So entstanden verschiedene Arten von erzählenden Geschichtswerken, in deren Aufeinanderfolge sich auch eine fortschreitende Entwickelung der G. kundgibt. Der Ausgangspunkt für alle historische Literatur ist das Bedürfnis nach einer festen und gesicherten Zeitrechnung. Zu diesem Zwecke legte man sich Verzeichnisse der Vorsteher des Staates an (so im Orient, in Ägypten wie in Ninive, Babylon und sonst, der Könige; in Rom der Konsuln, der Stadtpräfekten etc.), oder man entwarf Kalender, die über die Gerichtstage, die öffentlichen Spiele, die Feste u. dgl. Auskunft gaben. Diesen Namen- und Tageslisten fügte man dann anfangs kurze, später ausführlichere Notizen über denkwürdige Ereignisse des Natur- und Menschenlebens hinzu, und so entstanden aus ihnen die Annalen (Jahrbücher) und Chroniken, denen beiden die zeitliche Aufeinanderfolge der vorzugsweise maßgebende Gesichtspunkt ist. Es ist eine seltene Ausnahme, wenn die Chronisten oder Annalisten sich über diesen äußerlichen Gesichtspunkt der zeitlichen Aufeinanderfolge erheben, wenn sie den Stoff zu beherrschen sich bemühen und nach gewissen von ihnen selbst ausgehenden Grundgedanken verarbeiten. Als Annalen bezeichnet man gewöhnlich Aufzeichnungen, bei denen die Aufeinanderfolge der Kalenderjahre die chronologische Anordnung bestimmt, während die Chroniken zumeist nach den Regierungsperioden der Könige, Päpste, Bischöfe etc. angeordnet sind. Geschichtswerke dieser Art sind im Altertum wie im Mittelalter zahlreich gewesen (s. Annalen).
Eine zweite Gattung der Historiographie, die aber erst bei fortgeschrittener Kultur möglich wird, sind die Denkwürdigkeiten oder Memoiren (s.d.), Aufzeichnungen einer mehr oder minder hervorragenden Persönlichkeit über ihre Zeit und ihr Leben, über das, was sie selbst gesehen und gehört hat. Nicht wesentlich von diesen Memoiren verschieden sind Aufzeichnungen, welche die Alten Historiae nannten, d. h. nach der Definition des Gellius Erzählungen von geschichtlichen Vorgängen, denen der Erzähler selbst beigewohnt, an denen er wohl gar mitgewirkt hat; sie streifen um so mehr den memoirenhaften Charakter ab, je mehr der Verfasser das persönliche Moment hinter dem sachlichen zurücktreten läßt, und sie sind um so wichtiger, eine je bedeutendere Persönlichkeit ihr Verfasser war oder eine je hervorragendere Rolle er selbst gespielt hat. Die Kommentarien Cäsars, die letzten ihre Zeit behandelnden Bücher vieler mittelalterlicher Chronisten, z. B. Gregors von Tours, Thietmars von Merseburg, Froissarts und Comines', die Florentiner Chronik des Dino Compagni, die von Karl V. begonnene Arbeit über die G. seiner Zeit, die »Histoire de mon temps« Friedrichs d. Gr. mögen als Beispiele dieser Art von Geschichtswerken genannt werden. Endlich gibt es auch geschichtliche Werke, deren Verfassern die Schönheit der Form die Hauptsache war, während es ihnen auf die Sachen selbst, die sie darstellten, weniger ankam. Solche Erzählungen, die man als rhetorische Geschichtswerke bezeichnet hat, treten zuerst bei den Griechen, dann auch bei den Römern auf; manche mit Unrecht hochgeschätzte Werke, wie z. B. die des Italieners Guicciardini, Voltaires Geschichte Karls XII. von Schweden u. a., gehören in diese Kategorie, deren Entartung zuletzt der historische Roman wird.
Als der Vater der Geschichtschreibung im eigentlichen Sinne wurde schon von den Alten Herodot bezeichnet, der den gewaltigen Zusammenstoß des Orients mit dem Hellenentum zum Gegenstand seiner Darstellung wählte und sich in der Kunst der Schilderung als Meister zeigte. Nach ihm schritt Thukydides zur pragmatischen, d. h. sachgemäßen Geschichtschreibung fort, die mit sinnvoller Kürze der Darstellung historische Kritik, politische Reflexion und weltgeschichtliche Auffassung verbindet. Dasselbe Ziel verfolgte Xenophon, wenn auch nicht mit gleichem Erfolg, und auch nach dem Verfall Griechenlands hat seine Literatur in Polybios noch einen Meister der Geschichtschreibung aufzuweisen. Bei den Römern entwickelte sich die Geschichtschreibung erst im letzten Jahrhundert der Republik zu künstlerischer Vollendung, und Sallustius, Livius und besonders Tacitus können trotz mancher Mängel ihren griechischen Vorbildern zur Seite gestellt werden. Auch in den spätern Geschichtswerken des Suetonius, Vellejus, Josephus, Ammianus, Dio Cassius u. a. sind die Nachwirkungen der Blütezeit bemerkbar.
Im Mittelalter schien die historische Kunst erloschen. Nur einige Biographien, wie die Karls d. Gr. von Einhard, sowie wenige universalhistorische Werke, so das des Otto von Freising, machen eine Ausnahme. Einen Aufschwung nahm die Geschichtschreibung erst wieder im humanistischen Zeitalter und zwar zunächst in Italien, wo Machiavelli grundlegend wirkte. Es entstanden nicht nur Geschichtswerke, die ihren Stoff nach bestimmten Gesichtspunkten und Ideen behandelten, nach Wahrheit strebten und der Darstellung eine künstlerische Form zu geben versuchten, sondern es wurde auch zuerst für die gelehrte Forschung gesorgt durch Errichtung von historischen Lehrstühlen und Herausgabe von Sammelwerken. Die verschiedenen Formen der geschichtlichen Darstellung, Annalen, Memoiren, Historien, pragmatische Geschichtswerke, endlich Universalhistorien, wurden bei den Kulturnationen, Italienern, Spaniern, Franzosen, Niederländern, Engländern, Deutschen, Slawen und Skandinaviern, alle gepflegt (Genaueres bei der Literaturgeschichte dieser Völker). Betrachtet man aber die Gesamtentwickelung der Geschichtschreibung bei den Hauptvölkern der Neuzeit ganz im allgemeinen, sv läßt sich sagen, daß, während anfangs die Italiener die führende Nation waren, während im 17. und 18. Jahrh. die Franzosen und Engländer das Bedeutendste geleistet haben, seit dem 19. Jahrh. die Führung auf die Deutschen übergegangen ist. Mit Niebuhr und Ranke beginnt ein neues Zeitalter in der G. der Historiographie nicht nur für Deutschland, wo alle Spätern, auch solche, die sich z. T. grundsätzlich ablehnend zu ihnen verhalten, ihren Spuren folgen, sondern auch für England und Frankreich, wo die namhaftesten Geschichtschreiber gleichfalls auf den von ihnen gewiesenen Bahnen einherschreiten. Eine ganz besondere Erscheinung der allerneuesten Zeit aber ist die durch die fortgeschrittene Arbeitsteilung herbeigeführte Spezialisierung der einzelnen Forscher und eben infolge davon die Vereinigung einer größern Anzahl von ihnen zu größern, gemeinschaftlich unternommenen Gesamtdarstellungen. – Die Bildnisse einiger hervorragender deutscher Geschichtschreiber zeigt beifolgende Tafel.
[Literatur] Über Aufgaben. Methode der G. vgl. Bolingbroke, Letters on tue study and use of history (Lond. 1751, 2 Bde.; neue Ausg. 1889; deutsch, Leipz. 1794); Mably, De la manière d'écrire l'histoire (Par. 1783; deutsch, Straßb. 1784); Wachsmuth, Entwurf einer Theorie der G. (Halle 1820); W. v. Humboldt, Über die Aufgabe des Geschichtschreibers (Berl. 1822); Gervinus, Grundzüge der Historik (Leipz. 1837); J. G. Droysen, Grundriß der Historik (3. Aufl., das. 1882); Lorenz, Die Geschichtswissenschaft in Hauptrichtungen und Aufgaben (Berl. 1886–91, 2 Bde.); Freeman, The methods of historical study (Lond. 1886); D. Schäfer, Das eigentliche Arbeitsgebiet der G. (Jena 1888); Gothein, Die Aufgaben der Kulturgeschichte (Leipz. 1889); Bernheim, Lehrbuch der historischen Methode (4. Aufl., das. 1903); Lacombe, De l'histoire considérée comme science (Par. 1894); Labriola, Essais sur la conception matérialiste de l'histoire (das. 1897); Langlois und Seignobos, Introduction aux études historiques (das. 1898). Eine eigentümliche Auffassung vertreten neuerdings zahlreiche Aufsätze von K. Lamprecht, an die sich eine lebhafte Polemik angeschlossen hat. Über Philosophie der G. handeln in neuerer Zeit: Lazarus, über die Ideen in der G. (Berl. 1865) und G. als Erziehung des Menschengeschlechts (das. 1866); Jodl, Die Kulturgeschichtschreibung, ihre Entwickelung und ihr Problem (Halle 1878); Bernheim, Geschichtsforschung und Geschichtsphilosophie (Götting. 1880); Flint, The philosophy of history in France and Germany (Lond. 1874); R. Mayr, Die philosophische Geschichtsauffassung der Neuzeit (Wien 1877); R. Rocholl, Die Philosophie der G. (Götting. 1878–1393, 2 Bde.); G. Biedermann, Philosophie der G. (Prag 1884); Simmel, Die Probleme der Geschichtsphilosophie (Leipz. 1892); Steffensen, Zur Philosophie der G. (Basel 1894); Rickert, Kulturwissenschaft und Naturwissenschaft (Freib. 1899); Windelband, G. und Naturwissenschaft (2. Aufl., Straßb. 1899). – Über G. der Geschichtswissenschaft vgl. Lasch, Das Erwachen der historischen Kritik im Mittelalter (Bresl. 1888); Wachler, G. der historischen Forschung und Kunst seit der Wiederherstellung der literarischen Kultur in Europa (Götting. 1812–1820, 2 Bde.); Wegele, G. der deutschen Historiographie (Münch. 1885); v. Wyß, G. der Historiographie in der Schweiz (Zürich 1895). Über die französische Geschichtschreibung im 19. Jahrh. vgl. die Einleitung zu Jullian, Extraits des historiens du XIX. siècle (2. Aufl., Par. 1898). – Die bekanntesten Weltgeschichten sind in Deutschland die von Becker, Schlosser, Weber, Ranke (unvollendet), Jäger, Kaemmel, Schiller und Helmolt sowie die katholisch gefärbten von Annegarn und Weiß (die ältern Werke dieser Art in neuer Bearbeitung bis auf die Gegenwart fortgeführt); für Frankreich kommt namentlich Lavisse und Rambauds »Histoire générale« in Betracht, die allerdings das Altertum ausschließt. Über chronologische Hilfsmittel vgl. die Literatur zum Artikel »Chronologie« (Bd. 4, S. 130f.), über die periodischen Werke und Zeitschriften für allgemeine G. den Artikel »Historische Zeitschriften«; über historische Atlanten den Artikel »Historische Geographie«. Übersichten über die jeweilige gesamte Geschichtsforschung geben die »Jahresberichte der Geschichtswissenschaft« (hrsg. von der Historischen Gesellschaft in Berlin seit 1878); auch die »Jahresberichte für neuere deutsche Literaturgeschichte« berücksichtigen stets die hervorragendsten Erscheinungen der Geschichtschreibung.
Von den Wörterbüchern für G. sind außer den zahlreichen biographischen, wie besonders der »Allgemeinen deutschen Biographie« u. a. (s. Lebensbeschreibung), zu erwähnen: W. Herbst, Enzyklopädie der neuern G. (Gotha 1880–90, 5 Bde.); die kleinern Lexika von Hermann (allgemeine G., Leipz. 1882), Peter (Altertum, das. 1882), Brosien (deutsche G., das. 1882); Schrader, Reallexikon der indogermanischen Altertumskunde (Straßb. 1901); Götzinger, Reallexikon der deutschen Altertümer (2. Aufl., Leipz. 1884), die. »Allgemeine Militär-Enzyklopädie« (das. 1868–73, 20 Bde.) und Potens »Handwörterbuch der gesamten Militärwissenschaften« (Bielef. 1877 bis 1880, 9 Bde.); Bouillet, Dictionnaire universel d'histoire et de géographie (32. Aufl., Par. 1901); Lalanne, Dictionnaire historique de la France (2. Aufl., das. 1877); Grégoire, Dictionnaire encyclopédique d'histoire, etc. (5. Aufl., das. 1904); Chéruel, Dictionnaire historique des institutions, mœurs et coutumes de la France (7. Aufl., das. 1899, 2 Bde.); das »Dictionnaire historique et biographique de la Révolution et de l'Empire« von Robinet, Robert und Chaplain (das. 1898, 2 Bde.); Ridpath, Cyclopaedia of universal history (Cincinnati 1885, 2 Bde.); Cassels »Dictionary of English history«, herausgegeben von Low und Pulling (neue Ausg., Lond. 1898); Haydns »Dictionary of dates« (23. Aufl., das. 1904).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.