Beglaubigung

Beglaubigung

Beglaubigung (neulat. Fidemation, Vidimation), der Akt, wodurch eine hierzu befugte Behörde oder öffentliche Person (Gericht, Gesandter, Konsul, Notar) die Richtigkeit einer Tatsache in amtlicher Form und von Amts wegen bezeugt. Die Hauptfälle der B. sind die B. von Abschriften und die B. von Unterschriften. Im ersten Falle wird die wortgetreue Übereinstimmung einer Abschrift mit der Originalurkunde, im zweiten Falle die Echtheit einer Unterschrift (z. B. bei einer Vollmachtserteilung, Ausstellung einer Quittung) bezeugt. Die öffentliche B. (Bürgerliches Gesetzbuch, § 129, Abs. 1) wird durch die gerichtliche, notarielle oder standesamtliche Beurkundung der Erklärung ersetzt (§ 129, Abs. 2). Nach § 73 und 80 des Handelsgesetzbuchs sind Zeugnisse der Handlungsgehilfen und -Lehrlinge auf deren Antrag von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen. Das Bürgerliche Gesetzbuch verlangt in vielen Fällen öffentliche B. Für inländische öffentliche Urkunden ist innerhalb des Deutschen Reiches jeder Zwang zu besonderer B. (Legalisierung) beseitigt. Für ausländische Urkunden genügt die Legalisation durch einen Gesandten oder Konsul des Reiches. Das Gleiche gilt für Österreich. – Über Beglaubigungsschreiben (Akkreditiv, Kreditiv, Lettre de créance) s. Akkreditieren.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Beglaubigung — Beglaubigung, die Bestätigung der Wahrheit einer Aussage, der Echtheit einer Schrift, des Bestehens eines Auftragsverhältnisses, s. Vidi u. Creditiv …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Beglaubigung — Beglaubigung,die:1.⇨Bestätigung(1)–2.⇨Bescheinigung(1) …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Beglaubigung — 1. ↑Legalisation, ↑Legitimation, ↑Verifikation, ↑Vidimation, 2. ↑Testat, Zertifikat …   Das große Fremdwörterbuch

  • Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigung — Beurkundung; Akkreditierung; Attest; Urkunde; Zeugnis; Bescheinigung * * * Be|glau|bi|gung 〈f. 20〉 das Beglaubigen ● die Beglaubigung eines Botschafters, eines Gesandten * * * Be|glau|bi|gung, die; , en: 1. das B …   Universal-Lexikon

  • Beglaubigung — die Beglaubigung, en (Aufbaustufe) amtliche Bescheinigung eines Dokument Beispiel: Die Unterschrift bedarf noch einer Beglaubigung …   Extremes Deutsch

  • Beglaubigung — ⇡ öffentliche Beglaubigung …   Lexikon der Economics

  • Beglaubigung — Be|glau|bi|gung …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Öffentliche Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Die Beglaubigung oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift oder das Handzeichen (vgl. § 126 …   Deutsch Wikipedia

  • öffentliche Beglaubigung — für die Gültigkeit verschiedener ⇡ Rechtsgeschäfte vorgeschriebene Form. Die Erklärung muss schriftlich abgefasst und die Unterschrift von einem ⇡ Notar beglaubigt sein (§ 129 BGB). Nach Landesrecht sind ausnahmsweise auch andere Behörden… …   Lexikon der Economics

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