- Pest [1]
Pest (lat. pestis), im Altertum und im Volksmund noch im Mittelalter jede schwere, bösartige Volkskrankheit, speziell die ansteckende akute Krankheit, die durch schwere Erkrankung einzelner Abschnitte des lymphatischen Apparats (Bubonen- oder Drüsenpest) und durch die Entwickelung von Anthrax oder Karbunkel charakterisiert ist und auf der einen Seite mit dem Typhus, auf der andern mit dem Milzbrand einige Ähnlichkeit zeigt. Diese Krankheit war schon vor der christlichen Zeitrechnung bekannt; als Epidemie trat sie häufig in Syrien und Ägypten auf, und im 6. Jahrh. verbreitete sie sich über ganz Europa (Justinianische P.). Im Laufe des Mittelalters waren Pestepidemien häufig, und der verheerende Schwarze Tod des 14. Jahrh. war wohl gleichfalls eine P. (s. Schwarzer Tod). Im 16. und 17. und zum Teil noch im Anfang des 18. Jahrh. war die P. in Europa ziemlich häufig; sie trat damals in Deutschland, Holland, Italien etc. bald da, bald dort in großen oder auch in kleinen örtlichen Epidemien auf und war oft wieder für längere Zeit ganz verschwunden.
In Deutschland und in Skandinavien verbreitete sich von S. nach O. her 1708 und 1709 eine schwere Pestepidemie über die Weichsel- und Odergebiete, die erst in den Elbgegenden ihre Grenze fand, an einzelnen Punkten des nordöstlichen Deutschland auch noch in den folgenden Jahren wiederholt auftrat und auch Dänemark und Schweden überzog. Dauernde Sitze der P. in Europa bildeten im 18. Jahrh. nur der Osten und Südosten; vorzugsweise die Türkei, Dalmatien, Siebenbürgen, Ungarn, die Balkanländer sowie das südwestliche Rußland. Ebenso hat die Krankheit inzwischen in Ägypten, auf dem nordafrikanischen Küstenland und in Vorderasien ihre frühere Herrschaft behauptet und von hier aus sich noch weiter, über Mesopotamien und Persien, ausgedehnt. Im westlichen Europa trat die P. nur noch dreimal in eng begrenzten Herden, 1813 auf Malta, 1815 in Noja (von Dalmatien eingeschleppt) und 1820 auf Mallorca (von Marokko her infiziert) auf. 1815 zeigte sich die Seuche zum letztenmal in Dalmatien und 1828 in Kronstadt; seitdem ist Österreich von der P. verschont geblieben. In den Donaufürstentümern erlangte die Krankheit zur Zeit des russisch-türkischen Krieges von 182729 eine weitere Verbreitung. In Rußland hatte die P. 1807 und später an einzelnen Punkten geherrscht; dann erschien sie 1828 und 1837 in Odessa. In das Jahr 1837 fallen auch die letzten Pestausbrüche in Griechenland, Tripolis und Algerien. Auf asiatischem Boden erlosch die Seuche 1830 in Mesopotamien, 1832 in Arabien, 1835 in Persien, so daß 1837 neben der Türkei, die von der Krankheit noch einmal (1839) heimgesucht worden ist, nur noch die alten Stätten der P., Ägypten und Syrien, Sitze der Krankheit blieben; in Syrien (und Armenien) herrschte sie zum letztenmal 1841, in Ägypten von 1843–44, und damit hatte die P. vorläufig ihr Ende erreicht.
In der neuern Periode, die mit 1858 (Bengasi in Tripolis) beginnt, fehlt die Krankheit in dem Terrain, das sie nahe an zwei Jahrtausende behauptet hatte, vollständig, hat aber in andern Gegenden neue Heimatsherde gefunden. Solche Gegenden sind der westliche und besonders der nordwestliche Teil Persiens (1863 und 1870–71), die Ufer des Euphrat und Tigris in Mesopotamien (1873–74) und der Distrikt von Bengasi (1874) im Paschalik Tripolis. Im Winter 1878/79 wurde das Wolgagebiet des Gouvernements Astrachan von der P. heimgesucht. Eine eigentlich epidemische Verbreitung erlangte die Krankheit aber nur in dem Kosakendorf Wetljanka. Man muß annehmen, daß die P. hierher aus Persien über Astrachan oder durch Truppen aus Armenien eingeschleppt worden ist. Weitere endemische Pestherde befinden sich in Zentralasien, da die chinesischen und auch die indischen Pestepidemien nachweisbar ihren Weg aus den Abhängen des Himalaja und dem Hochland von Tibet genommen haben. In diesen Bergländern herrscht die P., von den Eingebornen Mahamari genannt, wahrscheinlich schon seit undenklichen Zeiten. Ein dritter Herd befindet sich in dem südlich von Mekka an der Westküste von Arabien sich hinziehenden Gebirgsland Assio, ein vierter im Innern von Afrika in Uganda (Britisch-Ostafrika), am Quellgebiete des Weißen Nils. Die Eingebornen nennen die Krankheit Rubwunga.
Die P. ist von ihren Herden in China und Indien im Laufe der letzten Jahre nach den verschiedensten Richtungen des Handels und Verkehrs, darunter auch nach Europa, verschleppt worden. Eine Abhängigkeit von örtlichen oder klimatischen Verhältnissen oder eine deutliche Bevorzugung der einen oder andern Rasse hat sich dabei nirgends feststellen lassen. Bei den heutigen schnellen und direkten Handelsverbindungen ist kein allmähliches, etappenweises Fortschreiten, sondern eine sprungweise Verbreitung erfolgt. Im Sommer 1899 trat die P. in Europa an zwei Punkten auf, und zwar im Gouvernement Astrachan, wo die Unterdrückung der Seuche durch entsprechende energische Maßregeln gelang. In Oporto trat die Seuche Anfang Juni 1899 auf, hielt sich in mäßigen Grenzen, konnte aber nur langsam unterdrückt werden. Die Art der Einschleppung ließ sich nicht mit Sicherheit feststellen. Auch andre Hafenstädte sind bei dem regen Verkehr mit Indien stets der Gefahr einer Verseuchung ausgesetzt, z. B. wurde die Krankheit durch Schiffe nach London und auch nach Triest verschleppt, doch blieben die Fälle vereinzelt.
Von besonderer Bedeutung für die Ausbreitung der P. ist ihr Auftreten in den Pilgerorten der mohammedanischen Welt, in Mekka und in dem Hafen orte Dschidda (Arabien); dorthin wurde die Seuche schon 1897 verschleppt, hat bis jetzt jedoch noch keinen ernsten Charakter angenommen. Von Ägypten aus fanden 1900 vereinzelte, rasch unterdrückte Verschleppungen der P. nach europäischen Häfen, nach Bremen und Hamburg, statt. Auch in Südamerika, in Australien, in Madagaskar kamen in den letzten Jahren Ausbrüche der Seuche vor.
Der Erreger der P., der Pestbazillus, etwa gleichzeitig von Kitasato und Yersin 1894 entdeckt, ist ein Kurzstäbchen mit abgerundeten Ecken, ohne Eigenbewegung (s. Tafel »Bakterien«, Fig. 13). Man findet ihn in großen Mengen in den angeschwollenen Lymphdrüsen (Pestbeulen), seltener im Blut. Er gelangt am häufigsten durch die Haut und wohl meistens durch kleinste, oft kaum nachweisbare Hautwunden (Kratzwunden, Insektenstiche etc.) in den Körper des Menschen, auch die Schleimhäute, sehr selten die des Darmes, häufiger die der Atmungsorgane, können als Eingangspforten dienen. Überträger des Pestbazillus sind vor allem der pestkranke Mensch, seine Ausscheidungen und die Pestleichen. Die Ausdünstungen und der Hauch der Kranken sind nicht ansteckend. Auch indirekt kann die P. durch Wäsche, Kleider, Bettzeug etc. von pestkranken Menschen übertragen werden. Von großer Bedeutung für die Ausbreitung dec P. ist wohl die große Empfänglichkeit von Ratten, Mäusen und einigen andern Tieren für P. Sie beherbergen häufig schleichende Tierseuchen, deren plötzliche epidemische Ausbreitung den Epidemien der Menschen vorhergeht und ihren Ausgangspunkt bildet. Man beobachtet häufig vor Ausbruch der P. ein massenhaftes Sterben der Ratten. Von dem Zusammenhang der Ratten- und Menschenpest sind die Ein gebornen so überzeugt, daß viele schon ihre Häuser verlassen, wenn sie eine tote Ratte finden. Bei der Bekämpfung der P. sind diese Verhältnisse zu berücksichtigen. Auch Fliegen, Flöhe, Wanzen und andre Insekten können zur Verbreitung der Krankheit bei tragen; es gelang, den Bazillus in den Körpern von Flöhen und tot aufgefundenen Fliegen nachzuweisen. Die P. heftet sich hartnäckig an die Wohnungen und breitet sich nicht, wie viele andre Epidemien, rasch über weite Teile einer Stadt aus, sondern geht langsam von Haus zu Haus. Sobald die Bewohner ein solches Haus verlassen, hört die Infektionsgefahr auf, selbst wenn sie, wie das bei den Indiern sehr häufig der Fall ist, zur Pflege ihrer erkrankten Angehörigen mit in das Pesthospital ziehen. Bei der unglaublich schmutzigen Umgebung der Eingebornen, ihrer Zusammendrängung in engen, schlecht ventilierten, dunkeln Wohnungen wird die Häufigkeit solcher Hausepidemien leicht verständlich. Offenbar ist die P. in der Hauptsache eine Krankheit des Schmutzes und des Elends. Die in lustigen, hellen und geräumigen Wohnungen reinlich lebenden Europäer blieben sowohl bei der Hongkonger Epidemie 1894 als bei der in Bombay fast ganz verschont.
Meist scheint die P. innerhalb 7 Tagen nach der Ansteckung auszubrechen, oft aber dauert dieses Inkubationsstadium nur 2–5, selten bis zu 15 Tagen. Der Verlauf ist, je nach der Form, in der die Krankheit auftritt, verschieden. Die häufigste Form ist die Drüsenpest. Schmerzhafte, rasch oder langsam zunehmende Anschwellung einer oder mehrerer Lymphdrüsen in der Schenkelbeuge, in der Achselhöhle, am Hals oder andern Körperstellen, nicht selten an mehreren zugleich, unter rasch aufteigendem hohen Fieber, heftigem Kopfschmerz, großer, oft äußerster Schwäche und Teilnahmlosigkeit oder manchmal auch Delirien, das sind die Hauptzüge des Krankheitsbildes auf der Höhe der Krankheit, die meistens schon am ersten, seltener am dritten Tag erreicht wird. Es werden jedesmal zunächst die Lymphdrüsen befallen, die ihre Lymphe aus jenen Körperteilen beziehen, an denen sich die Eintrittsstelle des Giftes befindet, am häufigsten die Leistendrüsen. Von diesen karbunkelartigen Drüsenschwellungen, den Pestbeulen (Bubonen), heißt diese Krankheitsform Beulenpest (Bubonenpest). Die Schwellung der Drüsen verteilt sich bisweilen, häufiger geht sie in Vereiterung über. Bei ungünstigem Ausgang erfolgt unter zunehmender Herzschwäche noch vor dem 6. Tage der Tod; manchmal tritt er schon nach wenigen Stunden ein. Überlebt der Kranke den 8. Tag, so wachsen die Aussichten auf Genesung. Die zweite Art der Erkrankung, die P.-Lungenentzündung (Pestpneumonie), ist glücklicherweise seltener. Unter heftigem Schüttelfrost und starken Schmerzen beginnt die Erkrankung ebenso wie die gewöhnliche Lungenentzündung und führt fast stets in 1–2 Tagen zum Tod. Im Auswurf des Kranken finden sich enorme Mengen von Pestbazillen, so daß derselbe für die Umgebung sehr gefährlich werden kann. Das Sterblichkeitsverhältnis der P. ist sehr bedeutend, auf der Höhe der Epidemie sterben etwa 95 Proz., später 50–60 Proz. der Erkrankten.
Behandlung: Für kleinere Bevölkerungsgruppen, ferner zur Immunisierung von Ärzten, Krankenwärtern und sonstigen Personen, die mit Pestkranken zu tun haben, läßt sich die Haffkinesche Schutzimpfung verwenden. Hierbei werden von einem flüssigen, aus abgetöteten Pestkulturen hergestellten Präparat bestimmte Mengen eingespritzt, die folgende Reaktion, in Schmerzhaftigkeit und Anschwellung an der Injektionsstelle sowie geringem Fieber bestehend, geht meist in 1–2 Tagen spurlos vorüber. Die Injektion wird nach 8–10 Tagen mit einer etwas stärkern Dosis wiederholt. Die Methode wurde in Indien viel angewendet und scheint einen gewissen, übrigens nicht allseitig anerkannten Schutz gegen die natürliche Pestinfektion zu verleihen, doch kamen auch unter den Geimpften Erkrankungen vor. Ähnlich sind die Resultate mit dem Yersinschen Pestserum. Zur Gewinnung des Pestserums im großen werden, ähnlich wie bei dem Diphtherieserum, Pferden lebende oder abgetötete Pestkulturen in langsam steigenden Dosen eingespritzt. Nach jeder Einspritzung bekommen die Tiere eine ziemlich heftige Reaktion mit hohem Fieber. Nach einer Reihe von Injektionen sind die Pferde hoch immunisiert, und das aus ihrem Blut gewonnene Serum wird den Menschen eingespritzt. Die Erfahrungen beim Menschen lauten nicht sehr günstig, wenn auch eine gewisse schützende und nach Ausbruch der Krankheit heilende Wirkung vorhanden zu sein scheint. Die günstigsten Erfolge erzielt man bei frühzeitiger Anwendung des Serums; ist der Krankheitsprozeß schon zu weit fortgeschritten, so sind die Aussichten für die Serumbehandlung sehr schlecht. Es ist aber nicht unwahrscheinlich, daß bei der Benutzung von stärker wirksamem Serum, dessen Herstellung sicher nur eine Frage der Zeit ist, die Resultate sowohl in bezug auf seine Schutz- als auf seine Heilwirkung bessere werden. Die sonstige Behandlung der P. ist fast ganz machtlos. Eine vorsichtige Diätetik und symptomatische Behandlung ist am wichtigsten. Die sorgfältigste Reinlichkeit und Desinfektion der Umgebung der Kranken ist schon zum Schutze des Pflegepersonals unbedingt erforderlich.
Für die Bekämpfungsmaßnahmen ist von größter Bedeutung, daß die Pestbazillen außerhalb des Körpers unter Verhältnissen, wie sie der Praxis entsprechen, sehr hinfällig sind. In ausgetrocknetem Zustande bleiben die Bazillen höchstens 8 Tage lang infektionsfähig; durch Sonnenlicht werden sie in wenigen Stunden, durch Desinfektionsmittel (Sublimat, Karbolsäure) in wenigen Minuten abgetötet. Daher ist die Gefahr der Verschleppung von Indien nach Europa, wenn sich nicht kranke Menschen oder Tiere (Ratten 1) auf den Schiffen befinden, nicht sehr groß. Zur Bekämpfung der P. dienen in erster Linie die Maßregeln, die sich auch bei der Cholera so bewährt haben, nämlich die rasche und richtige Diagnose der ersten Fälle, schleunige Isolierung der Erkrankten und fortlaufende Beobachtung der Verdächtigen, verbunden mit rationellen Desinfektionsvorrichtungen.
Angesichts der Gefahren, mit denen die indische P. zunächst die Staaten am Roten Meer und am Mittelmeer und fernerhin ganz Europa bedrohte, wurden alsbald von den verschiedenen Regierungen Abwehrmaßregeln ergriffen. In Konstantinopel, Alexandria und Bukarest wurden internationale Sanitätskommissionen und ihnen unterstellte Sanitätsanstalten eingesetzt. Die Beschlüsse der 1897 zusammengetretenen Venediger Konferenz, denen sämtliche europäische Staaten beigetreten sind (Pestkonvention), und zu deren Durchführung und Überwachung ein Conseil supérieur de santé in Konstantinopel erwählt wurde, richten sich vor allem darauf, die P. an ihren Einbruchspforten aus Indien nach Europa aufzuhalten, insbes. wurde die Beaufsichtigung des Seeverkehrs durch das Rote Meer und den Suezkanal geregelt. Schiffe, die mindestens seit zehn Tagen den verseuchten Hafen verlassen und keinen Pestfall an Bord hatten, dürfen den Kanal en quarantaine passieren, d.h. ohne mit dem Land in Verkehr zu treten. Als verdächtig werden solche Schiffe bezeichnet, die P. an Bord hatten, die aber spätestens zwölf Tage vor Ankunft des Schiffes erloschen ist. Verseuchte Schiffe (die in den letzten zwölf Tagen Pestfälle hatten) müssen sich zum Zwecke der Desinfektion und der Beobachtung auf die Quarantänestation in der Nähe von Suez begeben. Jeder Staat ist verpflichtet, auf diplomatischem Wege Nachricht vom Ausbruche der P. zu geben. Besondere Vorschriften betreffen die Einfuhr von Waren aus verseuchten Ländern.
Nach dem deutschen Reichsseuchengesetz vom 30. Juni 1900 sollen Pestkranke bis zu ihrer völligen Heilung, bez. bis zum Tode derart abgesondert werden, daß jede Verbreitung des Krankheitskeimes möglichst ausgeschlossen ist; kranke, der P. nur verdächtige Personen sind so lange wie Pestkranke zu behandeln, bis jeder Pestverdacht hinfällig ist. Verdächtige Personen werden, auch ohne Krankheitserscheinungen, ebenfalls einer Absonderung bis zur Dauer von 10 Tagen unterworfen. Alle Ausscheidungen der Kranken und die mit ihnen in Berührung gekommenen Gegenstände sind wirksam zu desinfizieren; die Leichen sind tunlichst bald zu bestatten, die Wohnungen Genesener oder an P. Gestorbener zu desinfizieren. Die Vernichtung der Ratten und Mäuse ist energisch in Angriff zu nehmen. Für Reinhaltung der Häuser und schnelle Beseitigung der Abfälle ist Sorge zu tragen. Sogen. Pesthäuser, d.h. solche, in denen nach Entfernung des oder der Kranken trotz erfolgter Desinfektion die Seuche von neuem auftritt, oder in denen an der P. erkrankte oder verendete Ratten oder Mäuse gefunden werden, müssen geräumt werden. Häuser oder Wohnungen, in denen ein Pestkranker sich befindet, sind kenntlich zu machen. Größere Ansammlungen von Menschen, wie bei Messen, Märkten u. dgl., sind in pestinfizierten Bezirken zu verbieten. Ferner besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht nicht nur für jeden Pesterkrankungs- und Pesttodesfall, sondern auch für pestverdächtige Fälle. Auch kann unter Umständen die zwangsweise Überführung Kranker in Krankenhäuser stattfinden. Pestlaboratorien, meist mit Universitäten verbundene Laboratorien zum Studium der P.; das Arbeiten mit den Pesterregern ist nur mit ministerieller Erlaubnis gestattet. Vgl. Griesinger, Die Infektionskrankheiten (2. Aufl., Erlang. 1864); Hirsch, Handbuch der historisch-geographischen Pathologie, 2. Bearbeitung, Bd. 1 (Stuttg. 1881); Scheube, Die Krankheiten der warmen Länder (3. Aufl., Jena 1903); Proust, La défense de l'Europe contre la P. et la conférence de Venise (Par. 1897); Gaffky, Maßregeln zur Bekämpfung der P. (in der »Deutschen Vierteljahrschrift für öffentliche Gesundheitspflege«, Bd. 33, Braunschw. 1901); »Bericht über die Tätigkeit der zur Erforschung der P. 1897 nach Indien entsandten Kommission«, erstattet von Gaffky, Pfeiffer, Sticker, Dieudonné, Bd. 16 der Arbeiten aus dem kaiserlichen Gesundheitsamt (Berl. 1899); H. F. Müller und Pöch, Die P. (Wien 1900).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.