- Schlesien [1]
Schlesien, ein im Mittelalter zum Königreich Böhmen gehöriges Land (Herzogtum), zerfiel nach uralter Einteilung in Ober- und Niederschlesien, von denen jenes gegen Ende des 18. Jahrh. 6 Fürstentümer (Teschen, Troppau, Jägerndorf, Oppeln, Ratibor u. Bielitz), die freien Standesherrschaften Pleß u. Beuthen und einige Minderherrschaften, dieses 13 Fürstentümer (Breslau, Brieg, Glogau, Jauer, Liegnitz, Münsterberg, Neiße, Öls, Sagan, Schweidnitz, Wohlau, Trachenberg und Karolath), die freien Standesherrschaften Wartenberg, Militsch und Goschütz und mehrere Minderherrschaften umfaßte. Gegenwärtig zerfällt das Land in Preußisch- u. Österreichisch-Schlesien (s. die folgenden Artikel).
[Geschichte Schlesiens.] Die alten germanischen Bewohner Schlesiens zogen in den ersten nachchristlichen Jahrhunderten nach SW., und in S., dessen Name wohl von dem Flüßchen Sleza, der heutigen Lohe, einem Nebenfluß der Oder, abzuleiten ist, ließen sich neben den im Gebirge zurückgebliebenen Germanen im 6. Jahrh. auch slawische Stämme nieder. Um 900 kam der auf dem rechten Ufer der Oder gelegene Teil von S. an Polen, das Land zwischen Oder und Bober 973 an Böhmen, aber 999 gleichfalls an Polen, während das Gebiet westlich des Bober zur Mark Meißen gehörte. Von Posen her, wo Herzog Mieczyslaw I. 968 ein Bistum gründete, breitete sich das Christentum allmählich in S. aus; doch fällt die Errichtung des Bistums Breslau erst in das Jahr 1051. Ein Feldzug Kaiser Heinrichs V. 1109 gegen Boleslaw III. von Polen scheiterte an den festen Burgen Schlesiens, unter denen Beuthen und Glogau genannt werden. Als im 12. Jahrh. ein Erbfolgestreit im piastischen Fürstenhaus ausbrach, erwirkte Friedrich Barbarossa 1163 für die Söhne des entthronten Wladislaw einen großen Teil Schlesiens als Entschädigung. Sie wurden die Stifter der schlesischen Piastendynastie, die durch Heranziehung deutscher Siedler (vgl. Germanisieren) S. zu einem deutschen Lande machte, und zwar gründete Boleslaw I. (s. Boleslaw 9) das Herzogtum Breslau (Niederschlesien), Mieczyslaw Ratibor (Oberschlesien) und Konrad Glogau. Als Konrad 1178 ohne Leibeserben starb, fiel sein Land an die Linie Breslau; in beiden Herzogtümern waren Teilungen sehr häufig. Unter den Herzogen Niederschlesiens sind hervorzuheben: Heinrich I., der Bärtige (gest. 1238), Gemahl der heil. Hedwig, der nach siegreichem Kriege 1233 die vormundschaftliche Regierung in Polen und die Herrschaft Krakau erlangte, und sein Sohn Heinrich II. (s. Heinrich 56), der in der Mongolenschlacht bei Liegnitz 1241 fiel.
Durch Teilung Niederschlesiens (1241) entstanden die drei Herzogtümer Breslau, Liegnitz und Glogau; durch Teilung Oberschlesiens die Herzogtümer Teschen, Oppeln, Ratibor, das um 1340 mit dem böhmischen Lehen Troppau vereinigt wurde, während sich von diesem 1366 das Herzogtum Jägerndorf abtrennte. Bald ward jede nur irgend bedeutendere Stadt der Sitz eines Fürsten. Zu Anfang des 14. Jahrh. bestanden in S. 18 regierende Fürstenhäuser, nämlich: in Niederschlesien Brieg, Breslau, Liegnitz, Schweidnitz, Jauer, Münsterberg, Glogau, Steinau, Sagan, Öls; in Oberschlesien Kosel, Teschen, Beuthen, Falkenberg, Oppeln, Strehlitz, Ratibor und Troppau; daneben noch ein bischöfliches Fürstentum, Neiße. König Johann von Böhmen (s. Johann 4) wurde 1327 von sämtlichen Herzogen Oberschlesiens und von Breslau, 1329 von den meisten Herzogen Niederschlesiens als Lehnsherr anerkannt, und König Kasimir d. Gr. von Polen verzichtete 1335 auf die für ihn bedeutungslos gewordene Oberhoheit über S. Kaiser Karl IV. (s. Karl 5) erwarb durch seine Gemahlin Anna das Erbfolgerecht in den beiden bisher nicht lehnsrührigen Fürstentümern Jauer und Schweidnitz und brachte so ganz S. unter die Krone Böhmen und aus Deutsche Reich. Doch ward S. als ein Ganzes angesehen, dessen allgemeine Angelegenheiten auf den sogen. Fürstentagen besorgt wurden. Den hussitischen Lehren und dem Tschechentum feindlich, hatte S. von den Hussiten schwer zu leiden. Den Herzogen von Liegnitz, Teschen, Oppeln und Ratibor erteilte Wladislaw 1498 und 1511 die lehnsherrliche Genehmigung, in Ermangelung männlicher Nachkommen ihre Länder testamentarisch auf andre zu übertragen. Deshalb konnte Herzog Friedrich II. von Liegnitz, Brieg und Wohlau (s. Friedrich 31) mit Joachim II. von Brandenburg 1537 eine Erbverbrüderung abschließen; König Ferdinand I. aus dem Hause Habsburg, an den 1526 Böhmen übergegangen war, erklärte jedoch 1546 diese Abmachung für nichtig. Der Reformation setzten die schlesischen Herzoge kein Hindernis entgegen, wohl aber die böhmischen Könige, für die in den heimgefallenen Gebietsteilen ein Oberlandeshauptmann regierte. Besonders Ferdinand II. suchte die Schlesier zum alten Glauben zurückzuführen, und das überwiegend protestantische Land hatte deshalb während des Dreißigjährigen Krieges unsäglich zu leiden. Damals verlor ein Hohenzoller, Johann Georg, sein Fürstentum Jägerndorf (s. d.), weil er Friedrich V. von der Pfalz anhing. Die Jesuiten wurden 1648 förmlich aufgenommen, die evangelischen Kirchen, mit Ausnahme einiger kleiner Friedenskirchen in Jauer, Schweidnitz und Glogau, geschlossen und ihr Vermögen eingezogen. Die Fürstentümer Münsterberg, Sagan, Oppeln und Ratibor wurden teils verkauft, teils verpfändet. Kaiser Leopold I. verfuhr gerade so in den Herzogtümern Liegnitz, Wohlau und Brieg, die nach dem 1675 erfolgten Ableben des letzten piastischen Herzogs, Georg Wilhelm, an die Krone Böhmen fielen. Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg, der gemäß dem Erbvertrag von 1537 Ansprüche erhob, erhielt 1686 nur den Kreis Schwiebus, den Kurfürst Friedrich III. einer als Kurprinz eingegangenen Verpflichtung gemäß 1694 für 250,000 Gulden wieder an den Kaiser zurückgab. Infolge des Einschreitens Karls XII. von Schweden erhielten die Protestanten in S. durch die Altranstädter Konvention von 1707 und den kaiserlichen Rezeß von 1709 neben dem Recht, öffentliche Ämter zu bekleiden, 128 Kirchen zurück und die Erlaubnis, sechs neue Kirchen (Gnadenkirchen) in Freistadt, Hirschberg, Landeshut, Militsch, Sagan und Teschen zu errichten.
Obwohl die Lage der Protestanten sich unter Kaiser Karl VI. wieder verschlechterte, erkannten die schlesischen Stände doch 1720 die Pragmatische Sanktion und damit Maria Theresia als ihre künftige Landesherrin an. Doch erhob Friedrich II. von Preußen bei ihrem Regierungsantritt 1740 Ansprüche auf die Fürstentümer Liegnitz, Brieg, Wohlau und Jägerndorf und bot ihr ein Bündnis gegen alle ihre Feinde an, wenn sie einen Teil Schlesiens abtrete. Die ablehnende Haltung der Kaiserin veranlaßte Friedrich 16. Dez. 1740 zu einem Einfall in S., mit dem der erste Schlesische Krieg (s. d.) begann. Durch den Frieden in Breslau 11. Juni 1742 ging ganz S., mit Ausnahme der Fürstentümer Teschen, Troppau, Jägerndorf und des kleinen Gebietes jenseit der Oppa, an Preußen über. Friedrich II. nahm durchgreifende Veränderungen in Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege des Landes vor, stellte einen eignen Minister für S. an die Spitze der Verwaltung, errichtete zwei Kriegs- und Domänenkammern in Breslau und Glogau und teilte das Land in 48 Kreise. Allen Religionsparteien ward völlige Religionsfreiheit gewährt. Neue und tiefe Wunden wurden S. durch den zweiten Schlesischen sowie durch den Siebenjährigen Krieg geschlagen, doch wußte Friedrich auch diese zu heilen. 1806 wurde S. von Rheinbundstruppen besetzt; nur wenige Festungen, wie Silberberg, Glatz und Kosel, behaupteten sich. Im Tilsiter Frieden blieb S. bei Preußen, wenn auch 1810 die Gefahr bestand, es könnte an Napoleon verloren gehen, und 1813 hatte es einen hervorragenden Anteil an der Erhebung. In den ersten Monaten war Breslau Mittelpunkt der Vorbereitungen zum Kriege; Ende Mai drangen die Franzosen in S. ein und wurden erst durch Blüchers Sieg an der Katzbach zum Rückzug gezwungen. – Seit der Neuorganisation Preußens 1807 bildet S. eine Provinz des preußischen Staates, die 1815 durch den von Sachsen abgetretenen Teil der Oberlausitz und einige andre Gebiete vergrößert wurde. Im 19. Jahrh. suchten wiederholt große Überschwemmungen das Land heim, namentlich 1903 (vgl. Preußen, S. 333) wurde erheblicher Schaden dadurch angerichtet. Deshalb wurde die Regulierung der Oder 1905 beschlossen.
Vgl. Sommersberg, Scriptores rerum silesicarum (Leipz. 1729–32, 3 Bde.; dazu »Berichtigungen und Ergänzungen«, Bresl. 1790, 3 Bde.); »Scriptores rerum silesicarum« (das. 1835–1902, Bd. 1–17); »Codex diplomaticus Silesiae« (das. 1859–1903, Bd. 1–22; die Bde. 7, 16, 18 und 22 enthalten die »Regesten zur schlesischen Geschichte« bis 1333, bearbeitet von Grünhagen und Wutke); »Acta publica, Verhandlungen und Korrespondenzen der schlesischen Fürsten u. Stände«, 1618–1628 (Bresl. 1865–1905, 7 Bde.); Stenzel und Tzschoppe, Urkundensammlung zur Geschichte des Ursprungs der Städte etc. in S. (Hamb. 1832); Stenzel, Geschichte Schlesiens (Bresl. 1853, Bd. 1); Grünhagen, Geschichte Schlesiens (Gotha 1884–86, 2 Bde.), Wegweiser durch die schlesischen Geschichtsquellen bis 1550 (Bresl. 1876) und S. unter Friedrich d. Gr. (das. 1890 bis 1892, 2 Bde.); Grotefend, Stammtafeln der schlesischen Fürsten bis 1740 (das. 1876); »Lehns- und Besitzurkunden Schlesiens und seiner Fürstentümer im Mittelalter« (hrsg. von Grünhagen und Markgraf, Leipz. 1881–83, Bd. 1 u. 2); Friedensburg, Schlesiens Münzgeschichte im Mittelalter (Bd. 12 u. 13 des »Codex diplom.«, Bresl. 1887–88, Nachträge 1900); Friedensburg und Seger, Schlesiens Münzen und Medaillen der neuern Zeit (das. 1901); Ziegler, Die Gegenreformation in S. (Halle 1888); Rachfahl, Die Organisation der Gesamtstaatsverwaltung Schlesiens vor dem Dreißigjährigen Kriege (Leipz. 1894); Fechner, Geschichte des schlesischen Berg- und Hüttenwesens 1741–1806 (Berl. 1903); Deßmann, Geschichte der schlesischen Agrarverfassung (Straßb. 1904); »Schlesische Kriegstagebücher aus der Franzosenzeit 1806–1815« (hrsg. von Granier, Bresl. 1904); Knötel, Geschichte Oberschlesiens (Kattowitz 1906); »Darstellungen und Quellen zur schlesischen Geschichte« (hrsg. vom Verein für Geschichte Schlesiens, Bresl. 1906 ff.); Zimmermann, Vorgeschichtliche Karte von S. (das. 1879); Mertins, Wegweiser durch die Urgeschichte Schlesiens (das. 1906); »Zeitschrift des Vereins für Geschichte und Altertum Schlesiens« (Bresl., seit 1855); »Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift«, Zeitschrift des Vereins für das Museum schlesischer Altertümer (seit 1864); »Oberschlesische Heimat, Zeitschrift des oberschlesischen Geschichtsvereins« (Oppeln 1905 ff.). Bibliographie: Partsch, Literatur der Landes- und Volkskunde der Provinz S. (Ergänzungshefte zu den »Jahresberichten der schlesischen Gesellschaft für vaterländische Kultur«, Bresl. 1892–1900, 7 Hefte; seit 1904 fortgesetzt von Rentwig).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.