- König [2]
König (altdeutsch chunig, kuning, angelsächs. cyning, cyng, engl. king, v. got. chuni, »Geschlecht«; griech. Basileus, lat. Rex, franz. Roi, ital. Re, span. Rey, tschech. Král, poln. Król, russ. Korólj, ungar. Király, letztere Ausdrücke v. lat. Carolus, d. h. Karl d. Gr.), in ältester Zeit Titel des Stammesoberhauptes bei den meisten Völkern. Die königliche Macht war damals unbeschränkt und umfaßte das Amt des obersten Priesters, Richters und Feldherrn. Ursprünglich beschränkte sich die Herrschaft des Königs auf einen Stamm, ein Volk, und in diesem Sinne werden auch die Beherrscher von Völkerstämmen in Asien und Afrika Könige genannt. In Europa führen jetzt den Königstitel die Beherrscher größerer, unabhängiger Monarchien. Im Mittelalter übte der deutsche Kaiser, später der Papst das Recht aus, Könige zu ernennen, wie denn namentlich die Herzoge von Böhmen und Polen diesen Titel erhielten. Erst Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg und Herzog von Preußen, machte sich aus eigner Machtvollkommenheit 18. Jan. 1701 zum K. von Preußen. Napoleon I., der in allem das von Karl d. Gr. gestiftete römische Reich nachzuahmen suchte, hat neue Königreiche geschaffen. So entstand 1801 ein Königreich Etrurien aus dem vormaligen Großherzogtum Toskana; 1805 machte Napoleon I. sich selbst zum K. von Italien und 1806 seine Brüder Joseph und Ludwig zu Königen von Neapel und Holland. In demselben Jahr entstanden die Königreiche Bayern und Württemberg und im folgenden die Königreiche Sachsen und Westfalen. Nach Napoleons I. Sturz entstanden das Königreich der Niederlande und das Königreich Hannover; an die Stelle des Königreichs Italien traten, unter österreichischer Oberherrschaft, das Lombardisch-Venezianische Königreich, das 1866 mit Italien vereinigt wurde, und das Königreich Illyrien, das aus den illyrischen Provinzen gebildet wurde. In neuerer Zeit entstanden die Königreiche Belgien, Griechenland und Italien; neuerdings haben die Fürsten von Rumänien (14./26. März 1881) und von Serbien (6. März 1882) den Königstitel angenommen. So führen nun in Europa diesen Titel die Monarchen von folgenden Staaten: der Kaiser von Österreich als Titularkönig von Jerusalem, ferner als wirklicher (apostolischer) K. von Ungarn, Böhmen, Dalmatien, Kroatien, Slawonien, Galizien, Lodomerien und Illyrien; der Kaiser von Rußland als K. von Moskau, Kasan, Astrachan, Polen, Sibirien und des Taurischen Chersones; der K. von Portugal, zugleich als K. von Algarve, diesseit und jenseit des Meeres in Afrika; der K. von Spanien mit dem Titel eines Königs von Kastilien, Leon, Aragonien, beider Sizilien, Jerusalem, Navarra, Granada, Toledo, Valencia, Galicien, Mallorca, Sevilla, Sardinien, Cordoba, Korsika, Murcia, Jaen, Algarve, Algeciras, Gibraltar, der Kanarischen Inseln, des westlichen und östlichen Indien, der Inseln und des festen Landes jenseit des Weltmeers; der K. der Niederlande; der K. von Italien; der K. von Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg; der K. (die Königin) von England mit dem Titel K. (Königin) des Vereinigten Königreichs Großbritannien (England und Schottland) und Irland und seiner Kolonien und Dependenzen in Europa, Asien, Afrika, Amerika und Australien, Kaiser (Kaiserin) von Indien; der K. von Dänemark mit dem Beititel eines Königs der Wenden und Goten; der K. von Schweden und Norwegen mit demselben Nebentitel; der K. von Griechenland (K. der Hellenen); der K. der Belgier; der K. von Rumänien und der K. von Serbien. Die Könige führen den Titel »Majestät« und haben zeremonielle Vorrechte, die königlichen Ehren (honores regii, honneurs royaux), so insbes. das Recht, eine Königskrone im Wappen zu führen. Seit der Aufhebung des Wahlkönigtums in Deutschland und in Polen ist die Würde des Königs überall erblich. Früher wurden die Könige bei ihrer Thronbesteigung gesalbt, jetzt ist an die Stelle dieser Weihe eine feierliche Krönung (s. d.) getreten oder jede äußere Zeremonie weggefallen. Vgl. v. Sybel, Die Entstehung des deutschen Königtums (2. Aufl., Frankf. 1881); Wittmann, Das altgermanische Königtum (Münch. 1854); R. Köpke, Die Anfänge des Königtums bei den Goten (Berl. 1859); Dahn, Die Könige der Germanen (Würzb. u. Leipz. 1861–1902, 9 Bde.); H. Schulze, Hausverfassung und Hausgesetze des preußischen Königshauses (Jena 1883). – K. heißt auch die Hauptfigur im Schachspiel, ein Bild der Spielkarten etc.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.