Majestät

Majestät

Majestät (lat. majestas, »Erhabenheit, Hoheit«), Bezeichnung der höchsten Gewalt und Würde im Staat, die in der römischen Republik beim gesamten Volk (majestas rei publicae und majestas populi romani) ruhte. Nach dem Sturz der Republik ging mit der Gewalt auch der Name der M. auf die Imperatoren (Augusti) und von diesen in der Folge auf die römisch-deutschen Kaiser über. Den Königen wurde dieser Titel viel später zugestanden, und noch in dem Friedensvertrag von Cambrai von 1529 ward er nur dem Kaiser Karl V. zugeteilt. Bei den Friedensverhandlungen zu Crépy 1554 dagegen führte Karl V. den Titel »Kaiserliche M.« und Franz I. »Königliche M.« In dem Friedensschluß von Cateau-Cambrésis von 1559 kommt zuerst der Titel »Allerchristlichste und Katholische M.«, als dem französischen König zustehend, vor, während sich die spanischen Könige »Katholische M. « (majestad catolica), die Könige von Portugal »Allergetreueste M.« (magestade fidelissima) und die Könige von Ungarn »Apostolische M.« nennen. In England legte sich zuerst Heinrich VIII. den Titel M. bei, dem später noch der Zusatz most gracious, gnädigste, hinzugefügt wurde. Etwa seit dem Westfälischen Frieden wird der Majestätstitel von den Königen allgemein unbeanstandet geführt. Gegenwärtig steht er allen Kaisern und Königen des zivilisierten Staatenkreises zu. Es wird aber von dem bloßen Titel M. das Recht der M. (Majestätsrecht), d. h. die dem Souverän persönlich zukommende höchste Würde, unterschieden, welch letztere jedem souveränen Fürsten zusteht. Diese persönliche M. ist ein Ausfluß der Unverletzlichkeit des Herrschers, vermöge welcher derselbe unverantwortlich ist und Vergehungen gegen seine Person als Majestätsverbrechen (s. d.) angesehen werden. Im übrigen werden als Majestätsrechte (Souveränitätsrechte) die dem Staatsoberhaupt als solchem zustehenden Herrscher- oder Hoheitsrechte bezeichnet. Der Titel M. kommt auch den ebenbürtigen Gemahlinnen der gekrönten Häupter zu und verbleibt auch abtretenden Monarchen, während jene persönliche M. nur regierenden Fürsten zukommt.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Majestät — Sf std. (14. Jh.), spmhd. majestāt Entlehnung. Ist entlehnt aus l. māiestās ( ātis) Hoheit , Abstraktum zum Komparativ l. māior, zu l. māgnus groß . Seit der Antike zur Anrede und Bezeichnung von Würdenträgern gebraucht. Adjektiv: majestätisch.… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

  • majestat — {{/stl 13}}{{stl 8}}rz. mnż I, D. u, Mc. majestatacie, blm {{/stl 8}}{{stl 20}} {{/stl 20}}{{stl 12}}1. {{/stl 12}}{{stl 7}} dostojeństwo, godność, wielkość, przejawiające się w czyimś sposobie bycia, w charakterze jakiegoś zjawiska, obiektu;… …   Langenscheidt Polski wyjaśnień

  • Majestät — (v. lat. Majestas), 1) die erhabenste, höchste Würde im Staate, ein Ausfluß der Staatshoheit od. Souveränetät, welche in Monarchien dem Regenten, in Republiken dem Volke, od. den mit der höchsten Gewalt bekleideten Vornehmsten zusteht. So stand… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Majestät — »erhabene Größe, Herrlichkeit, Hoheit« (fast nur als Titel und Anrede für Kaiser und Könige): Das Substantiv (mhd. majestāt) geht auf lat. maiestas (maiestatis) »Größe, Hoheit, Erhabenheit, Majestät« zurück. Dies gehört zu lat. maior, maius… …   Das Herkunftswörterbuch

  • Majestät — (lat. Majestas), Hoheit, Erhabenheit, in der Republik Rom die dem Volk, als der Gesamtheit der Bürger, zukommende höchste Macht und Würde, dann auf die röm. Imperatoren, von diesen auf die röm. deutschen Kaiser übertragen; jetzt Titel der europ.… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Majestät — Majestät, lat. majestas, die höchste Würde u. Macht, welche einem Staate eigen ist; zur Zeit der röm. Republik kam diese der Gesammtheit der Bürger zu, ging dann auf die Kaiser über; später nahmen den Titel M. die Könige von Frankreich, Spanien… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Majestät — [Network (Rating 5600 9600)] …   Deutsch Wörterbuch

  • Majestät — Die Bezeichnung Majestät kommt vom lateinischen maiestas und bedeutet ursprünglich Größe, Erhabenheit oder Hoheit. Sie ist Adelsprädikat und Anrede für Kaiser und Könige mit dem vorangehenden Pronomen Eure, Euer oder seltener auch Ihre. Der… …   Deutsch Wikipedia

  • Majestät — Durchlaucht; Hoheit; Hochwohlgeboren * * * Ma|jes|tät [majɛs tɛ:t], die; , en: 1. Titel und Anrede von Kaisern, Kaiserinnen und Königen, Königinnen: Seine Majestät, der Kaiser; Ihre Majestät, die Königin, wird den Ball eröffnen. 2. <ohne… …   Universal-Lexikon

  • Majestät — Ma|jes|tät 〈f.; Gen.: , Pl.: en〉 1. 〈unz.〉 Hoheit, Erhabenheit 2. 〈Titel für〉 Kaiser, König; Euer, Eure Majestät (Anrede) 〈Abk.: Ew. M.〉; Ihre Majestät 〈Abk.: I. M.〉; Seine Majestät 〈Abk.: S(e). M.〉 3. 〈zählb.〉 der Kaiser od. König; die… …   Lexikalische Deutsches Wörterbuch

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