Hessen [3]

Hessen [3]

Hessen, Name eines mitteldeutschen Stammes und Landes von wechselnder Ausdehnung. An der Stelle, wo zur Zeit des Tacitus, im 1. Jahrh. n. Chr., der Schwerpunkt der zwischen Main und Weser ausgebreiteten Katten gewesen war, in der Gegend von Fritzlar, taucht über 300 Jahre, nachdem ihr Name verklungen, seit 720 der Name H. auf, räumlich beschränkt auf das Land an der Eder und Schwalm, der obern Lahn, der Fulda und der untern Werra, d. h. im heutigen »Niederhessen«; diese Bezeichnung für das »Land zu H.« oder »diesseit (jenseit) des Spieß«, wie es im 14. und 15. Jahrh. heißt, und die entsprechende »Oberhessen« für das »Land an der Lahn«, ist erst seit dem 16. Jahrh. in Anlehnung an die aufkommende Unterscheidung von »Nieder-« und »Oberfürstentum« in Übung gekommen. Die Katten sind seit 400 n. Chr. in dem großen Stamm der Franken ausgegangen, die H. sind ein kleiner Teil des durch weitreichende Siedelungen geschwächten Volkes der Katten; der Name beider ist identisch und hat nur infolge der althochdeutschen Lautverschiebung sein äußeres Gewand regelrecht verändert. Erst der Apostel Bonifatius (s. d. 2) bekehrte die H. zum Christentum, das von ihm südlich des Hessengaues gegründete Kloster Fulda (s. d., S. 201) bildete in spätern Jahren den Mittelpunkt seiner Missionstätigkeit, aber das von ihm ins Leben gerufene Bistum Buraburg bei Fritzlar hatte nur kurzen Bestand. H. blieb kirchlich in unmittelbarer Abhängigkeit vom Erzstift Mainz, das im Laufe der Zeit auch vielen weltlichen Besitz in H. erwarb. Im Kampfe gegen die doppelte Machtentfaltung des ersten deutschen Kirchenfürsten hat sich nachmals der hessische Territorialstaat gebildet. Sehr bedeutend war auch lange Zeit Besitz und Macht der von Bonifaz und Lullus gegründeten Abteien Fulda und Hersfeld, blühender Pflegestätten wissenschaftlicher und künstlerischer Tätigkeit. In den Kämpfen Karls d. Gr. gegen die Sachsen war H. die Operationsbasis, und ein Teil des südlichen Sachsen, die Diemellandschaft, die zunächst als Mark gegen die Sachsen gedient haben wird, wurde später mit dem fränkischen H. zu Einem Gau vereinigt. Als Grafen in diesem Hessengau treten am Ende des 9. und Anfang des 10. Jahrh. die Konradiner auf, Konrad der ältere (gest. 906), Konrad der jüngere, der 911–918 deutscher König war, und sein Bruder Herzog Eberhard (gest. 939); doch eben die Ausdehnung ihrer Herrschaft über sächsisches Stammesland führte, als das Königtum auf das sächsische Herzogshaus überging, zu ihrem Untergang, denn Eberhard fand unter dem zweiten Sachsen könig bei den sächsischen Herren des Hessengaues keinen Gehorsam mehr und fiel im Kampfe gegen Otto I. Der fränkisch-sächsische Hessengau löste sich auf, doch sind im spätern Mittelalter große Teile des sächsischen H., namentlich solche, die zur Diözese und zum weltlichen Besitz des Mainzer Erzstifts gehörten, von den Landgrafen in die alte Verbindung mit dem fränkischen Nachbarlande zurückgeführt worden.

Neben den durch zahlreiche Klostergründungen vermehrten Machthabern treten nach dem Aussterben der Konradiner so manche Herrengeschlechter auf, die, im Besitz von Eigengut, Kirchenvogteien, Kirchenlehen, auch wohl der Grafengewalt in kleinern und größern Bezirken, sich Grafen nennen: besonders treten hervor das Geschlecht der Wernerschen Grafen und das der Gisonen, ersteres vornehmlich in Niederhessen, letzteres im Lahngau und am Rhein begütert; in zweiter Linie steht das Geschlecht der Grafen von Ziegenhain, das um die Mitte des 15. Jahrh. ausstarb. Giso IV. trat 1121 das Erbe des letzten Grafen Werner an, wurde aber selbst schon 1122 von den thüringischen Ludovingern beerbt; der diesem Geschlecht zugehörige Ludwig I. wurde 1130 durch Kaiser Lothars Gunst Landgraf von Thüringen, und bis 1247, d. h. bis zum Aussterben dieses Geschlechts, sind seitdem die Landgrafen von Thüringen zugleich Grafen von Hessen. Zeitweilig ruhte allerdings, namentlich in den ersten drei Generationen, die Regierung über H. in den Händen jüngerer Brüder der Landgrafen (Heinrich Raspe I.-III.), während die starke, den Fürsten in Thüringen zustehende Gewalt zur Festigung und Mehrung der ererbten hessischen Rechte und Besitzungen diente. Das Andenken der heil. Elisabeth (gest. 1231), der Gemahlin Landgraf Ludwigs IV., die erst auf der Wartburg, nachmals in Marburg ihre Liebestätigkeit übte, war ein fester Kitt für die Verbindung beider Lande. Dennoch fielen sie auseinander, als das Reichsfürstentum Thüringen nach dem Aussterben der Ludovinger durch königliche Verfügung auf die wettinischen Markgrafen von Meißen überging, die nicht reichslehnbare Herrschaft über H. dagegen der Erbtochter des Landgrafenhauses, der Tochter der heil. Elisabeth, Sophie, Herzogin von Brabant, bez. deren Sohne, Heinrich dem Kinde, zufiel. In dem sogen. thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg, der die Jahre 1247–64 keineswegs ausgefüllt hat, streiten die Häuser Wettin und Brabant wesentlich nur um den Besitz der Wartburg und Eisenachs. Heinrich von Meißen behauptet sie am Ende (1264), aber er muß den Besitz des »Landgrafen Heinrich, Herrn von Hessen«, um einige Städte an der Werra vergrößern. Gleich darauf, 1265, kaufte Heinrich I. Gießen und machte manche Erwerbungen im sächsischen H., aber auch so spielte das hessische Territorium noch eine recht untergeordnete Rolle im Reich. 1292 jedoch wurde Heinrich I. durch die Gunst König Adolfs in den Reichsfürstenstand erhoben, und wenn nun auch seine Söhne, Johann I. (1308–11) und Otto I. (1308–28), die Ausbildung landesfürstlicher Macht durch eine Teilung des Landes schädigten, die vielfältige Verwickelungen und Kämpfe mit dem Mainzer Erzbischof als Lehnsherrn herbeiführte, so mehrte sich unter Landgraf Heinrich II., dem Eisernen (1328–77), Besitz und landesherrliche Gewalt wieder in vielversprechender Weise. Schon unter Heinrich I. war Kassel Residenz, Heinrich II. gab in dem dort neuerrichteten Martinsstift der hessischen Geistlichkeit einen für die Förderung der kirchlichen Selbständigkeit gegenüber Mainz wichtigen Mittelpunkt; auch im Gerichts- und Steuerwesen bildete sich die Landeshoheit unter Heinrich II. weiter aus. Nun aber drohte das Fürstenhaus auszusterben: der von Sage und Dichtung verherrlichte Sohn Heinrichs II., Ott oder Schütz, der nach der Erzählung der Chroniken des 16. Jahrh. unerkannt als Bogenschütze am kleveschen Hofe diente und tatsächlich Elisabeth von Kleve heimführte, war vor dem Vater 1366 gestorben, und ein zum Geistlichen erzogener Neffe Heinrichs II., Hermann, der deshalb durch Mißverständnis irrtümlich den Beinamen des »Gelehrten« erhalten hat, war der einzige Sproß des Hauses. Bei dieser Lage waren die wettinischen Nachbarn, die Landgrafen von Thüringen, gern zu kriegerischer Hilfe wider die innern und äußern Feinde des Landgrafen erbötig gegen die Verbriefung der Nachfolge durch eine Erbverbrüderung (1373). Diese erlangte Rechtskraft, als Kaiser Karl IV. das 1292 nur auf die Reichsburg Boineburg und die Stadt Eschwege begründete Reichsfürstentum auf den gesamten Territorialbesitz der Landgrafen ausgedehnt und beiden Häusern die Gesamtbelehnung erteilt hatte. Der 1431erneuerten Erbverbrüderung sind 1457 auch die Kurfürsten von Brandenburg beigetreten. Die Zeit Hermanns I. (1377–1413) ist erfüllt von vielfachen Kämpfen des Landgrafen mit Ritterschaft und Städten sowie mit dem Erzstift Mainz, dem sich nicht ohne Schuld des Landgrafen in der ersten Zeit seiner Regierung zeitweilig auch Braunschweig und Thüringen zugesellten. Gegenüber den äußern Gefahren berief der Landgraf die Städte und gewiß auch die Ritterschaft 1387 zu den ersten Landtagen. In dem Streben nach kirchlicher Unabhängigkeit gegenüber Mainz wurde der Landgraf wesentlich dadurch gefördert, daß er gegen Ende des päpstlichen Schismas die Partei eines andern Papstes ergriff als der Erzbischof. Von Anfang der Kirchenspaltung an haben hessische Gelehrte in den Bemühungen zu ihrer Beseitigung und bei Organisation der Hochschulen von Heidelberg und Wien eine hervorragende Rolle gespielt: die namhaftesten sind Konrad von Gelnhausen und Heinrich von Langenstein. Die Landeshochschule für H. war bis zur Begründung der Marburger (1527) namentlich Erfurt; den Jugendunterricht innerhalb des Landes förderte Landgraf Ludwig der Friedsame (1413–1458) durch die Ansiedelung der Brüder des gemeinsamen Lebens in Kassel und Marburg.

Er war einer der tüchtigsten hessischen Fürsten, erfolgreich im Kriege gegen Mainz wie in der friedlichen Abrundung seines Territoriums. Besonders bedeutsam war die Erwerbung der Grafschaft Ziegenhain und Nidda im J. 1450, weil sie eine fremde Insel in der Landgrafschaft beseitigte und einen Vorstoß in die Wetterau bedeutete; wichtig auch die Einpfändung des Reinhardswaldes nach dem Aussterben der Herren von Schönberg (1429), denn damit war der Grund gelegt für die Erwerbung des Mainzischen Diemellandes mit Hofgeismar, die nachmals (1462) in der Mainzer Stiftsfehde gelang; sehr erwünscht endlich war es, daß sich 1432 die Abtei Hersfeld in den Erbschutz der Landgrafen begab, daß die Grafen von Waldeck (1431 und 1438) wie manche noch kleinere Herren in wirtschaftlichen Nöten und Schutzbedürftigkeit die Lehnshoheit des Landgrafen anerkannten. Fromm und gerecht übte Ludwig in seinen Landen ausgezeichnete Rechtspflege und war persönlich so hochgeachtet, daß er bei der Königswahl von 1440 zum Oberhaupt des Reiches empfohlen wurde. Für die Zukunft des Hauses wurde der Umstand bedeutsam, daß Ludwig durch die von ihm veranlaßte Heiratsverbindung seines Sohnes Heinrich mit Anna von Katzenelnbogen den Grund zu der spätern Erwerbung der Grafschaft Katzenelnbogen legte; im Hinblick auf diese Erbschaft mußte Heinrich III., der Reiche (1458–83), in der Mainzer Stiftsfehde (1461–63) gegen den Kaiser Stellung nehmen und so eine andre Partei wählen als sein Bruder Ludwig 11. Nach langen Verhandlungen hatten sie 1460 ihre Lande so geteilt. daß Ludwig Niederhessen, Heinrich Oberhessen mit der Hauptstadt Marburg erhielt, aber auch nach der Mainzer Stiftsfehde, die dank der glücklichen Waffentaten Ludwigs die Ausdehnung der Landgrafschaft nach Norden so wesentlich vermehrte (s. oben), gab es noch Gegensätze und Streitigkeiten, die 1469 zum Bruderkrieg führten und Macht und Einfluß der Stände wesentlich erhöhten. Die Regierung überließ Heinrich III. seinem klugen, aber habgierigen Hofmeister (Minister) Hans v. Dörnberg, der nach Ludwigs II. Tode dank der Vormundschaft seines Herrn über dessen unmündige Söhne, die Landgrafen Wilhelm I. und Wilhelm II., bis 1483 auch Niederhessen beherrschte. Diese zeitweilige Vereinigung aller Kräfte Hessens ermöglichte ein starkes Eintreten zugunsten Hermanns von Hessen (Sohn Ludwigs I.), den das Kölner Domkapitel dem Erzbischof Ruprecht als Verweser entgegenstellte; hessische Hilfe wirkte wesentlich mit bei dem Entsatz von Neuß 1475 und zu dem für Hermann glücklichen Ausgang des Streites um das Kölner Erzstift. Als Kölner Erzbischof (bis 1508) hat Hermann dann noch lange die Eintracht und die politischen Interessen seiner Neffen, der Landgrafen, gefördert. Heinrich III. vereinigte 1479 auch die reiche Grafschaft Katzenelnbogen am Mittelrhein, nördlich und südlich des Mains (an Größe etwa gleich zwei Dritteln des heutigen Großherzogtums H.), mit seinen Landen. Für die Bewahrung derselben war es nachteilig, daß mit dem frühen Tode Wilhelms III. (1483–1500), für den Dörnberg die Geschäfte führte, der oberhessische Stamm ausstarb, denn eben für diesen Fall war 1478 die an Graf Johann II. von Nassau-Dillenburg vermählte Tochter Heinrichs III., Elisabeth, von ihrem Großvater, dem letzten Grafen von Katzenelnbogen, zur Erbin eingesetzt worden. Katzenelnbogen und Oberhessen hätte jetzt diesem Heiratsvertrag gemäß in weiblicher Linie vererben müssen, aber zur Abwendung dieser Gefahr wurde auf dem Wormser Reichstag 1495 die Gesamtbelehnung des Hauses Hessen mit der Grafschaft Katzenelnbogen erwirkt; trotzdem hat sich der Streit um diese Erbschaft zwischen den Grafen von Nassau und dem niederhessischen Stamm über die ganze erste Hälfte des 16. Jahrh. hingezogen. Von den Söhnen Ludwigs II. trat der ältere, Wilhelm I. (1483–93), 1493 geisteskrank von der Regierung zurück; Wilhelm II. (1483-i 509), ritterlich und tatendurstig im Dienst König Maximilians, setzte früh seine Beteiligung an der Herrschaft durch, nahm, seit 1493 alleiniger Herr von Niederhessen, nach Wilhelms III. Tode (1500) auch Oberhessen und Katzenelnbogen in Besitz und zählte seitdem zu den mächtigsten Reichsfürsten. Im Bayrischen Erbfolgekrieg (1504–05) Verbündeter Maximilians, erwarb er die Stadt Homburg v. d. H., errichtete ein hessisches Hofgericht zu Marburg, faßte die Ausarbeitung eines hessischen Landrechts und die Begründung einer Hochschule ins Auge, aber schon 1506 ergriff ihn mit der französischen Krankheit schweres Siechtum und machte ihn regierungsunfähig. Zu Vormündern seines einzigen, 1504 gebornen Sohnes Philipp bestellte er fünf Mitglieder des hessischen Adels und überließ ihnen die Leitung des Staates; dagegen beredete ihn 1508 seine Gemahlin, Anna von Mecklenburg, herrschbegierig und voller Tatenlust, zu einem andern Testament, worin sie selbst zum obersten Vormund ernannt wurde. Nach Wilhelms Tod (1509) kam es deshalb zu einem langwierigen Streit zwischen der Landgräfin, die bei Kaiser Max ihr Recht suchte, und den Ständen, die sich an die erbverbrüderten Wettiner wandten. Die Landgräfin schob zunächst im Bunde mit den Ständen die Wettiner beiseite, verdrängte dann die verhaßten Stände und richtete 1514–18 eine umsichtige musterhafte Landesverwaltung ein, die jeden Anlaß zur Berufung ver Stände vermied.

Im März 1518 wurde der 131/2jährige Philipp vom Kaiser mündig gesprochen. Die Erbitterung des hessischen Adels hat allerdings die Unternehmung Franzens von Sickingen gegen die Landesherrschaft, an die er persönlich alte Forderungen hatte, wesentlich unterstützt; da nicht rechtzeitig gerüstet worden war, so blieb nur übrig, den schmählichen Darmstädter Vertrag (September 1518) einzugehen; die dabei beabsichtigte Förderung der ständischen Macht wurde aber von der klugen Fürstin vereitelt. Ganz wett gemacht hat die 1518 erlittene Schlappe Philipp durch den im Bunde mit andern Fürsten 1523 ausgeführten Sturz Sickingens. Philipp der Großmütige (1518–67) hat als Herr aller hessischen Lande gegen alle Versuche der Grafen von Nassau Katzenelnbogen zäh festgehalten und dank seiner politischen Begabung, seiner Energie des Denkens und Handelns sowie seiner religiösen Überzeugungstreue eine überaus bedeutsame Rolle in der deutschen Geschichte, insbes. in Sachen der Reformation, gespielt; denn H. wurde ein wichtiges Glied in den evangelischen Bundesbestrebungen wie bei allen europäischen Zettelungen gegen das Haus Habsburg. Kirchlich nahm es eine Mittelstellung zwischen dem sächsischen Luthertum und dem schweizerisch-oberdeutschen Zwinglianismus ein; die Gründung der ersten evangelischen Universität zu Marburg (1527), das Religionsgespräch daselbst (1529), die Rückführung Ulrichs von Württemberg in sein Land (1534) sind Ruhmestaten Philipps. Unglückliche Jahre brachte die 1540 geschlossene leidige Nebenehe des Landgrafen mit der unvermeidlichen politischen Selbstbeschränkung aus Rücksicht auf den Kaiser und dann die Niederlage der Verbündeten im Schmalkaldischen Krieg (1546–47), die nachfolgende Gefangenschaft des Fürsten (bis 1552). Endlich erlöst, hat Philipp mit allem Fleiß die schlimmen Folgen der Niederlage und Kapitulation auf weltlichem und kirchlichem Gebiet beseitigt; 1557 hat er den Katzenelnbogenschen Streit unter Wahrung der Lande, die während seiner Gefangenschaft Nassau besetzt hatte, gegen Zahlung von 600,000 Gulden endgültig beigelegt. Nach außen hin erstrebte er eine religiöse und politische Union aller protestantischen Parteien und unterstützte deshalb die Hugenotten mit Geld und Truppen. Neben den Aufgaben der großen Politik versäumte er die Fürsorge für die Landesverwaltung nicht; zahlreiche Landesordnungen hat er erlassen und eine Steigerung der Einkünfte erzielt. Bei seinem Tode teilte er H. unter seine Söhne, Wilhelm IV., der Niederhessen mit Ziegenhain und Schmalkalden, Ludwig, der Oberhessen nebst Nidda und Eppstein, Philipp, der Niederkatzenelnbogen put Rheinfels und St. Goar, und endlich Georg, der Oberkatzenelnbogen mit Darmstadt erhielt. Doch starb Philipp schon 1583, Ludwig 1604, und ihre Gebiete fielen an die Linien Kassel (s. Hessen-Kassel) und Darmstadt (s. Hessen, Großherzogtum), in die fortan H. geteilt blieb. Von der Linie H.-Kassel zweigten sich die Seitenlinien Rotenburg (bis 1658), Eschwege (bis 1655), Rheinfels-Rotenburg (bis 1834, s. Hessen-Rheinfels-Rotenburg) und Rheinfels-Wanfried (bis 1755), ferner Philippsthal und Philippsthal-Barchfeld (s. Hessen-Philippsthal), die noch bestehen, ab; die von H.-Darmstadt abgezweigte Linie H.-Homburg erlosch 1866. Als souveränes Fürstenhaus besteht nur noch die Linie H.-Darmstadt.

Vgl. Wenck, Hessische Landesgeschichte (Frankf. 1783–1803, 3 Bde.); Rommel, Geschichte von H. (Kassel 1820–58, 10 Bde.); Münscher, Geschichte von H. (Marburg 1894); Landau, Beschreibung des Hessengaues (Kassel 1857); Gundlach, H. und die Mainzer Stiftsfehde 1461–1463 (Marburg 1899); Glagau, Anna von H. (das. 1899); »Hessische Landtagsakten«, herausgegeben von Glagau (1. Bd.: 1508 bis 1521, das. 1901); Hoffmeister, Historisch genealogisches Handbuch über alle Linien des Regentenhauses H. (3. Aufl., das. 1874); »Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte« (bisher 38 Bde., 1837–1904), darin: Diemar, Stammreihe des thüringischen Landgrafenhauses und des hessischen Landgrafenhauses bis auf Philipp den Großmütigen (1903); Walther, Literarisches Handbuch für Geschichte und Landeskunde von H. (Darmst. 1841, dazu 3 Supplemente 1850–69); Ackermann, Bibliotheca hassiaca (Kassel 1884, bis 1899 neun Nachträge), und die Geschichtskarten beim Artikel »Deutschland«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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