Landeshoheit

Landeshoheit

Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territorialis), zur Zeit des ehemaligen Deutschen Reiches die Regierungsgewalt der Reichsstände (Landesherren) in ihren Landen. Sie entwickelte sich allmählich aus einer Reihe öffentlicher Rechte, die in den einzelnen Ländern sehr verschiedenen Umfang hatten und auf verschiedene Weise, namentlich durch das Erblichwerden von Reichsämtern und Lehen, entstanden waren. Erst der Westfälische Friede behandelte die L. (jus territoriale, im französischen Entwurf droit de souveraineté) als einen gegebenen Begriff mit bestimmtem Umfang und Inhalt. Die L. näherte sich immer mehr der Staatshoheit (Souveränität), je mehr die Macht von Kaiser und Reich sank, bis endlich dem Kaiser den Landesherren gegenüber nur noch einzelne Reservatrechte verblieben, so daß die Reichsstände bei Auflösung des Reiches mit der Souveränität rechtlich erhielten, was sie tatsächlich längst besessen hatten. Jetzt wird L. als gleichbedeutend mit Souveränität gebraucht. Vgl. Berchtold, Die Entwickelung der L. in Deutschland (Münch. 1893).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Нужен реферат?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Landeshoheit — (Landesherrlichkeit, Superioritas territorialis), zur Zeit des Heiligen Römischen Reich die Regierungsgewalt der Reichsstände in ihren Herrschaftsgebieten. Der Inhaber der Landeshoheit war der Landesherr. Sie entwickelte sich allmählich aus einer …   Deutsch Wikipedia

  • Landeshoheit — (Jus territoriale, Hohe Landesobrigkeit, Landesherrlichkeit), der Inbegriff derjenigen Hoheitsrechte, welche einem Landesherrn zur Zeit des Deutschen Reiches in Bezug auf das ihm unterthänige Territorium zukamen. Die L. entwickelte sich in Folge… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Landeshoheit — ↑Territorialhoheit …   Das große Fremdwörterbuch

  • Landeshoheit — Souveränität * * * Lạn|des|ho|heit 〈f. 20; unz.; im alten Dt. Reich〉 Regierungsgewalt eines Landesherrn * * * Lạn|des|ho|heit, die: oberste Regierungsgewalt eines Landesherrn. * * * Landeshoheit,   Bezeichnung für die Gesamtheit der… …   Universal-Lexikon

  • Landeshoheit, die — Die Landeshoheit, plur. inus. der höchste Vorzug in einem Lande, und die damit verbundene Gewalt, der Inbegriff aller Regierungsrechte eines Regenten, Superioritas territorialis; zum Unterschiede von der Lehnshoheit …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Landeshoheit — Lạn|des|ho|heit …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Landesherrlichkeit — Landeshoheit (Landesherrlichkeit, Superioritas territoriales), zur Zeit des Heiligen Römischen Reich die Regierungsgewalt der Reichsstände in ihren Herrschaftsgebieten. Der Inhaber der Landeshoheit war der Landesherr. Sie entwickelte sich… …   Deutsch Wikipedia

  • Земское верховенство — (Landeshoheit) князей в Германии см. Суверенитет, Территориальное право …   Энциклопедический словарь Ф.А. Брокгауза и И.А. Ефрона

  • Souveränität — Landeshoheit; Eigenverantwortlichkeit; Triebkontrolle; Ich Stärke (fachsprachlich); Selbstkontrolle; Autonomie * * * Sou|ve|rä|ni|tät [zuvərɛni tɛ:t], die; : 1. höchste Gewalt; Oberhoheit eines Staates: die Souveränität Italiens über Triest …   Universal-Lexikon

  • Bentheim-Steinfurt — Stammwappen der Grafen zu Bentheim Haus Bentheim Steinfurt (ältere Linie) Inhaltsverzeichnis 1 Herkunft …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”