- Habsburg
Habsburg (soviel wie Habichtsburg), alte Burg im schweizer. Kanton Aargau, in dem »das Eigen« genannten, von Aare und Reuß bei ihrem Zusammenflusse gebildeten Winkel, um 1020 von Bischof Werner von Straßburg aus dem Hause der Habsburger erbaut, jetzt von einem Feuerwächter bewohnt. Nur ein Teil der Burg, Bergfried und Wohngebäude, jüngst restauriert, besteht noch, das übrige ist abgetragen. Am Fuß des Berges liegt das Bad Schinznach (s. d.).
Das Geschlecht der Habsburger.
(Hierzu Textbeilage »Stammtafeln des Hauses Habsburg«.)
Der Ursprung des Geschlechtes der Habsburger ist aber wahrscheinlich im Elsaß zu suchen. Geschichtlich beglaubigter Ahnherr ist Guntram (der Reiche), wahrscheinlich identisch mit dem Grafen Guntram aus dem Geschlechte der Nordgaugrafen, der 952 von Kaiser Otto I. wegen Hochverrats verurteilt wurde und bis auf seinen vielleicht erheirateten Besitz im Aargau seine Eigen- und Lehengüter einbüßte. Guntrams Sohn Lanzelin hatte vier Söhne, Lanzelin den jüngern, Werner, seit 1002 Bischof von Straßburg, Radbot, den eigentlichen Begründer jener Linie des Guntramischen Hauses, die sich nach der von Werner erbauten Feste »von H.« nannte, und Rudolf, den Stifter des Klosters Othmarsheim. Von Radbots drittem Sohne Werner stammte Otto II., der 1090 zum erstenmal als Graf von H. bezeichnet wird und von Kaiser Heinrich V. die Landgrafschaft im obern Elsaß erhielt, die nach seiner Ermordung im J. 1111 an seinen Sohn Werner III. überging. Dessen Sohn Albrecht III. heiratete Ita, die Tochter des letzten Grafen von Pfullendorf, wodurch die Habsburger auch in verwandtschaftliche Beziehungen zu den Staufern traten. Dieser Verbindung verdankte Albrecht 1173 die Erwerbung der Vogtei von Säckingen, das Gut der Freiherren von Biederthal im Oberelsaß, die Grafschaft im Zürichgau westlich der Limmat und des Sees und ausgedehnte Güter in den Kantonen Unterwalden und Luzern. Auch die Grafschaft Aargau mag wohl um diese Zeit an die Habsburger gekommen sein. Sein Sohn Rudolf II. hielt anfangs in dem Kampfe zwischen den beiden Gegenkönigen, Philipp dem Staufer und Otto von Schwaben, zu letzterm, trat aber später zur staufischen Partei über und stand insbes. Kaiser Heinrich II. sehr nahe. Unter Rudolfs II. (gest. 1232) Söhnen, Albrecht IV. und Rudolf III., trat eine Güterteilung ein. Die ältere Linie erhielt den größten Teil der Güter im Aar- und Zürichgau, die Vogtei über Kloster Muri, das Eigen mit der H., Stadt Brugg, Bremgarten und Meienburg, die Grafschaft im Frickgau, Stadt Säckingen und die Vogtei des Klosters sowie die meisten allodialen Besitzungen im Elsaß. Die jüngere Linie erhielt Zug, Schwyz und Unterwalden im Zürichgau, Sempach, Willisau, Schloß und Stadt Laufenburg, danach sie die habsburg-laufenburgische hieß, die Vogtei über Othmarsheim; einige Besitzungen, so die Landgrafschaft im obern Elsaß, Vogtei über Murbach, Hardtwald und Feste Limburg, fielen erst nach Rudolfs III. Tode (1249) an die ältere Linie. Albrecht IV. war 1239 oder 1240 im Heiligen Lande gestorben; sein Sohn war der spätere deutsche König Rudolf, geb. 1. Mai 1218, von Kaiser Friedrich II. aus der Taufe gehoben. Er erwarb nach dem Aussterben des Mannesstammes der Grafen von Kyburg, auf das Recht seiner Mutter, Heilwig von Kyburg, gestützt, aber auch durch Kauf deren reichen Besitz in den heutigen Kantonen Aargau, Luzern, Zug, Unterwalden und Schwyz und die Stadt Freiburg im Üchtland. Die Erwerbung andrer ihm durch Verpfändung durch Kaiser Konrad IV. zugefallenen Güter verwickelte ihn in mannigfache Kämpfe, die ihm den Ruf eines tüchtigen Feldherrn einbrachten. Als er 1273 zum König erwählt wurde, befand sich fast das ganze linke Rheinufer von dem Bodensee bis zu den Vogesen in seinem Besitz. Rudolfs Schwester Elisabeth war die Gemahlin Friedrichs von Hohenzollern, Burggrafen von Nürnberg. Von der Laufenburger Linie, die sich bald wieder in zwei Zweige teilte, erlosch der eine mit dem Grafen Johann IV. 1408, der andre mit dem Grafen Egno 1415. Die Landgrafschaft im Klettgau kam durch Johanns IV. Erbtochter Ursula an die Grafen von Sulz und später an das Haus Schwarzenberg. Die übrigen laufenburgischen Güter wurden zur Zeit des Aussterbens dieser Grafen meist zu den Gebieten der Schweiz herangezogen. Vgl. die Geschichtskarte beim Artikel »Österreich-Ungarn«.
Durch die Wahl Rudolfs zum deutschen König und seinen Sieg über den Böhmenkönig Přemysl Ottokar II., der das babenbergische Erbe an sich gebracht hatte, wurde der Schwerpunkt des habsburgischen Hauses nach Österreich verlegt. Dies erwies sich um so vorteilhafter, als infolge der Verwickelungen mit den die Reichsunmittelbarkeit beanspruchenden Gemeinden am Vierwaldstätter See, die zu deren Bunde von 1291 und dann zur Gründung der Eidgenossenschaft führten, das Haus H. in der Schweiz bis zum Ende des 15. Jahrh. allmählich sowohl in gerichts- als auch in territorialhoheitlichem Sinn vollständig depossediert wurde. Die Geschichte des Verlustes dieser Rechte und Besitzungen läßt sich bei einer ungeheuern Mannigfaltigkeit des Details insbes. an vier Knotenpunkten übersichtlich darstellen und einigermaßen verständlich machen: 1) die tatsächliche Einbuße des Besitzes nach den unglücklichen Schlachten bei Sempach 1386 und Näfels 1388; 2) die Verluste infolge der Ächtung des Herzogs Friedrich mit der leeren Tasche von Tirol durch Kaiser Siegmund zur Zeit des Konstanzer Konzils; 3) die Verluste unter Kaiser Friedrich III. nach vergeblich aufgerufener französischer und burgundischer Hilfe; 4) die Verluste in der von Herzog Siegmund mit den Eidgenossen auf Grund französischer Vermittelung 1474 abgeschlossenen »ewigen Richtung«. Die Einbußen der ersten Epoche betrafen, geographisch betrachtet, die Gebiete der innern Schweiz: Rothenburg, Sempach, Entlibuch, Vielensbach, Niederurnen, die Burgen Nidau, Büren, Unterseen, Bucheck etc. In der zweiten Epoche gingen auch die Besitzungen im Aargau mit der Feste Baden und der ganzen Grafschaft Kyburg, ferner Schaffhausen, Waldshut, Säckingen u. a. verloren. Endlich schloß sich auch die Stadt Rapperswil, die am längsten zu H. gehalten, den Eidgenossen an. Bald folgten die Abtretung von Sargans und der Rechte im Thurgau, der Verkauf von Winterthur, und endlich verzichtete Herzog Siegmund in der vorgenannten »ewigen Richtung« auf alles, was die Eidgenossen bis dahin erobert oder von dem Haus H. erworben hatten. Das Schloß H. hatte seine Bedeutung als fester militärischer Platz längst verloren.
Um so glänzender war die Entwickelung des Hauses H. im Osten. Rudolf I. belehnte nach Ottokars Falle 24. Dez. 1282 seine Söhne Rudolf und Albrecht mit Österreich, Steiermark und Krain, verlieh aber, auf das Ansuchen der dortigen Landherren, 1. Juni 1283 Albrecht allein die Würde des Landesfürsten. Rudolfs I. hochfliegende Pläne einer Erwerbung Böhmens (er hatte seinen Sohn Rudolf mit der Přemyslidin Agnes verheiratet) sowie der Vererbung der deutschen Königswürde in seinem Hause gingen allerdings nicht in Erfüllung. Die Königskrone erhielt nach seinem Tode (1291) sein Sohn Albrecht nicht sofort, sondern erst nach Adolfs von Nassau Sturz 1298. Und als Albrecht I. 1308 ermordet worden, wählte 1314 nur ein Teil der Kurfürsten seinen Sohn Friedrich den Schönen zum König, der 1322 seinem Gegenkönig Ludwig dem Bayern unterlag. Auch die auf Holland, Zeeland, Thüringen und Böhmen gerichteten Vergrößerungspläne Albrechts I. scheiterten. Aber während die Habsburger im 14. Jahrh. hinter den aufstrebenden Luxemburgern zurücktraten, machten sie doch bedeutsame Erwerbungen: 1336 erwarb Albrecht II., Albrechts I. dritter Sohn, Kärnten, dessen Sohn Rudolf IV. 1364 Tirol, so daß die habsburgischen Besitzungen schon fast 90,000 qkm umfaßten. Nach Rudolfs IV. Tode (1365) teilte sich das Haus H. in die österreichische (Albertinische) und die steirische (Leopoldinische) Linie. Jener gehörte Albrecht V. an, Schwiegersohn und Erbe Kaiser Siegmunds, der von diesem Ungarn und Böhmen erhielt und 1438 auch als Albrecht II. zum Kaiser gewählt wurde; doch starb er schon 1439 und sein Sohn Ladislaus Posthumus unvermählt 1457, so daß die Linie erlosch und Böhmen und Ungarn dem Haus H. wieder verloren gingen. Die Leopoldinische Linie, die Leopold III. (1386 bei Sempach gefallen) gründete, erwarb 1369 Freiburg i. Br. und 1375 die Grafschaft Feldkirch. Sie teilte sich wieder in die steirische und tirolische Linie. Von der ersten Linie ward Friedrich V. 1440 als Friedrich III. Kaiser. Er erwarb ganz Österreich und führte 1453 die seit Rudolf IV. zeitweilig übliche erzherzogliche Würde (s. Erzherzog) ein. Obwohl seine Herrschaft in den Erblanden unruhig, im Reich unrühmlich war, war er doch von dem zukünftigen Glanze seines Hauses überzeugt und deutete die Vokale, die er überall einschrieb, als Austriae Erit Imperium Orbis Universi (»Alles Erdreich Ist Österreich Untertan«; auch als Austria erit in orbe ultima [»Österreich wird auf der Erde bis zuletzt dauern«]). Auch bereitete er 1477 durch die Vermählung seines Sohnes Maximilian mit der Erbin von Burgund, Maria, wodurch außer Burgund die reichen Niederlande dem Haus H. zufielen, dessen internationale Größe vor.
Mit Kaiser Maximilian I. (1493–1519) begann die Weltherrschaft der Habsburger. Sein Sohn Philipp der Schöne vermählte sich 1496 mit Johanna, der Erbin des spanischen Königspaares, Ferdinands von Aragonien und Isabellas von Kastilien. Von seinen Söhnen wurde der ältere, Karl, 1506 (nach Philipps Tode) Herr Burgunds und der Niederlande, 1516 König von Spanien und 1519 als Karl V. (1519–56) Kaiser und Herr der österreichischen Erblande. Diese letztern trat er zwar 1521 an seinen Bruder Ferdinand ab, der 1526 die Königreiche Ungarn und Böhmen dazu erwarb; dennoch blieb Karl V. Oberherr des Ganzen und konnte behaupten, daß in seinem Reich die Sonne nicht untergehe. Die definitive Teilung des habsburgischen Besitzes erfolgte erst bei Karls V. Abdankung 1556, indem Karls V. Sohn Philipp II. die ältere spanische, sein Bruder Ferdinand I. die jüngere deutsche oder österreichische Linie des Hauses H. begründete.
Die spanische Linie erhielt außer Spanien und seinen überseeischen Kolonien Burgund, die Niederlande, Mailand, Neapel, Sizilien und Sardinien. Auf ihren Begründer Philipp II. (1556–98) folgten Philipp III. (1598–1621), Philipp IV. (1621–1665) und Karl II. (1665–1700). Mit letzterm erlosch die Linie der spanischen Habsburger 1. Nov. 1700 im Mannesstamm. Nachdem sie schon im Laufe des 17. Jahrh. erhebliche Gebietsteile (Roussillon und Foix, die Franche-Comté und einen großen Teil der Niederlande) an Frankreich verloren hatte, suchte Ludwig XIV. von Frankreich nunmehr ihren ganzen Besitz für das Haus Bourbon zu erwerben. Philipp von Anjou behauptete aber nach dem Spanischen Erbfolgekrieg (s. d.) im Utrechter Frieden (1713) nur das eigentliche Spanien nebst den Kolonien; die Niederlande, Mailand, Neapel und Sizilien fielen an die österreichischen Habsburger.
Die deutsche oder österreichische Linie des Hauses H. erhielt 1556 die im Hause H. fast erblich gewordene Kaiserkrone. Ferdinand I., Kaiser von 1556–64, teilte bei seinem Tode seinen Besitz so, daß Kaiser Maximilian II. (1564–76) Österreich, Böhmen und Ungarn, Ferdinand Tirol, Karl Steiermark, Kärnten und Krain erhielt. Maximilians II. direkte männliche Nachkommen erloschen mit seinen Söhnen, den Kaisern Rudolf II. (1576–1612) und Matthias (1612–19). Da inzwischen 1595 Ferdinand von Tirol ohne Söhne gestorben war, so folgte auf Matthias Karls von Steiermark Sohn Ferdinand II. als Kaiser (1619–37) und Herr aller Kronlande der deutschen Habsburger; nur in Tirol herrschte eine von seinem Bruder Leopold begründete Nebenlinie kurze Zeit (1625–65) selbständig. Auf Ferdinand II. folgte sein Sohn, Kaiser Ferdinand III. (1637–57), diesem sein Sohn, Kaiser Leopold I. (1658–1705), der im Spanischen Erbfolgekrieg vergeblich für seinen zweiten Sohn, Karl, Spanien zu erlangen suchte. Dieser kam, nachdem Leopolds erster Sohn, Kaiser Joseph I. (1705–11), ohne Söhne gestorben, als Kaiser Karl VI. 1711 in Deutschland und Österreich zur Herrschaft und gewann 1714 die spanischen Nebenlande in Europa (s. oben) zurück. Da er keine Söhne hatte, so erließ er 1713 das Hausgesetz der Pragmatischen Sanktion, welche die Unteilbarkeit aller habsburgischen Erblande zum Staatsgrundgesetz machte und seiner ältesten Tochter, Maria Theresia, die Thronfolge in allen Landen zusicherte. Dieses Gesetz wurde dann den Ständen der einzelnen Länder zur Annahme vorgelegt. Um die Garantie der Bourbonen für die Sanktion zu gewinnen, trat Karl VI. 1738 Neapel und Sizilien an Spanien ab. Mit dem Tode Karls VI. (20. Okt. 1740) erlosch auch die österreichische Linie des Hauses H. im Mannesstamm. In Österreich folgte nun Maria Theresia (1740–80) als letzte Habsburgerin, im Deutschen Reich nach der kurzen Zwischenregierung des Wittelsbachers Karl VII. (1742–45) Maria Theresias Gemahl Franz Stephan von Lothringen, Großherzog von Toskana, als Franz I. (1745–65). Mit seinem Sohne Kaiser Joseph II. (1765–90) gelangte das Haus H.-Lothringen auf den österreichischen Thron. Schon Franz I. hatte als Entschädigung für das verlorne Herzogtum Lothringen 1737 nach dem Tode des letzten Medici das Großherzogtum Toskana erhalten, aus dem unter dessen zweiten Sohne Leopold eine habsburgische Sekundogenitur gebildet wurde. Ein dritter Sohn, Ferdinand Karl, begründete durch Heirat die Linie H.-Modena (d'Este). Kaiser Joseph II. hatte keine ihn überlebenden Kinder, die Krone ging nach dessen Tode (20. Febr. 1790) an seinen Bruder Leopold II. über, der aber schon 1. März 1792 starb. Ihm folgte sein ältester Sohn, Franz I., der am 11. Aug. 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich annahm und 6. Aug. 1806 die bedeutungslose römisch-deutsche Kaiserwürde niederlegte. Von seinen zahlreichen Geschwistern war Ferdinand (geb. 1769, gest. 18. Juni 1824) Großherzog von Toskana, Erzherzog Karl (geb. 1771, gest. 1847, s. d.) der berühmte Feldherr, Joseph (geb. 1776, gest. 1847) nach dem 1795 verstorbenen ältern Bruder, Leopold Alexander, Palatin von Ungarn, die Schwester Klementine Gemahlin Franz' I., Königs beider Sizilien, Anton (geb. 1779, gest. 1835) zuerst Bischof von Münster, dann Großmeister des Deutschen Ordens in Österreich, Johann (geb. 1782, gest. 1859) in den Jahren 1848–49 deutscher Reichsverweser, Rainer (geb. 1783, gest. 1853) von 1817–48 Vizekönig des lombardo-venezianischen Königreichs, Ludwig (geb. 1784, gest. 1864) General und Stellvertreter des Kaisers 1835–48 und Rudolf (geb. 1788, gest. 1831) seit 1819 Fürst-Erzbischof von Olmütz. Nach Kaiser Franz' I. Tode (2. März 1835) übernahm sein Sohn Ferdinand den österreichischen Kaiserthron, und nach dessen und seines jüngern Bruders, Franz Karl (geb. 1802, gest. 1878), Thronentsagung erbte des letztern ältester Sohn, Franz Joseph (s. Franz 12), 2. Dez. 1848 die Kaiserwürde. Die andern Söhne Franz Karls waren: Ferdinand Maximilian (geb. 1832, gest. 1867, Kaiser von Mexiko), Karl Ludwig (geb. 1833, gest. 1896), Ludwig Viktor (geb. 1842). Da nach dem vorzeitigen Tode des einzigen Sohnes Kaiser Franz Josephs, Rudolf (s. d.), dieser keine männliche Erben hinterließ, sind die nächsten Thronnachfolger die Söhne Erzherzog Karl Ludwigs: Franz Ferdinand, dann dessen Bruder Ferdinand Otto und dessen Söhne Karl Franz Joseph und Maximilian Eugen Ludwig.
Vgl. Herrgott, Genealogia diplomatica augustae gentis Habsburgicae (Wien 1737–38, 3 Bde.); Röpell, Die Grafen von H. (Halle 1832); Fürst Lichnowski, Geschichte des Hauses H. (Wien 1836 bis 1844, 8 Bde.); Glückselig, Studien über den Ursprung des österreichischen Kaiserhauses (Prag 1860); A. Huber, Rudolf von H. vor seiner Thronbesteigung (Wien 1873); A. Schulte, Geschichte der Habsburger in den ersten drei Jahrhunderten (Innsbr. 1887); Hoernes, Österreich-Ungarn und das Haus H. (Teschen 1892); Franz Weihrich, Stammtafel zur Geschichte des Hauses H. (Wien 1893); W. Merz, Die H. (Aarau 1896); Langl, Die H. und die denkwürdigen Stätten ihrer Umgebung (2. Aufl., Wien 1895); O. Redlich, Rudolf von H. (Innsbr. 1902).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.