- Eugēn [1]
Eugēn (griech. Eugenios, etwa »Wohlgeborner, Edler«), Name von vier Päpsten: 1) E. I., gewählt 654 an Stelle des von Kaiser Constans entsetzten Martin I., aber erst nach dessen Tode (655) vom Klerus anerkannt, starb 657 und ward heilig gesprochen. Gedächtnistag: 2. Juni.
2) E. II., 824–827, ein Römer, erkannte 824 die Oberhoheit des Kaisers über den päpstlichen Stuhl und die kaiserliche Bestätigung der Papstwahl an und traf auf einem Konzil von 826 wichtige Bestimmungen über die Herstellung der Kirchenzucht und die Ausbildung der Kleriker.
3) E. III., 1145–53, vorher Kardinal Bernhard und Abt des Cistercienserklosters St. Anastasius zu Rom, aus Pisa gebürtig, ein Schüler des heil. Bernhard von Clairvaux, floh, durch einen Volksaufstand aus Rom vertrieben, nach Viterbo, kehrte zwar infolge eines Vergleichs zurück, mußte aber schon im März 1146 abermals Rom verlassen und begab sich im März 1147 nach Frankreich, wo er inzwischen eine lebhafte Bewegung für den zweiten Kreuzzug ins Leben gerufen hatte. 1148 nach Italien zurückgekehrt, bekriegte er Rom mit Unterstützung des Königs Roger von Sizilien, schloß im Herbst 1149 Frieden mit dem römischen Senat und zog in Rom ein. Doch mußte er schon im Juni wieder vor den Republikanern weichen und konnte erst im Dezember 1152 nach Rom zurückkehren. Er starb 8. Juli 1153 in Tivoli.
4) E. IV., geb. 1383 in Venedig, gest. 23. Febr. 1447, vorher Gabriele Condulmer, wurde 1408 Bischof von Siena und Kardinal, dann Legat zu Ancona und Bologna und 5. März 1431 Papst. Obwohl er bei seiner Wahl zum Papst gelobt hatte, auf dem Konzil zu Basel (s. Baseler Konzil) die Reformation der Kirche zu fördern, so erließ er doch gegen das Konzil schon 18. Dez. 1431 eine Auflösungsbulle, ließ sich aber durch dessen entschiedene Haltung, durch die Vermittelung des Kaisers Siegmund und durch die Gärungen im Kirchenstaat im Dezember 1433 zur Anerkennung des Konzils bewegen. Aber die ernstlichen Reformbestrebungen des Konzils und seine Eingriffe in die Regierung der Kirche führten bald zu neuem Zwiespalt. Das Konzil lud (31. Juli 1437) den Papst, der 1434 infolge einer römischen Revolution nach Florenz geflüchtet war, vor seinen Richterstuhl, und als E. darauf mit der Verlegung des Konzils nach Ferrara antwortete, wurde er 24. Jan. 1438 suspendiert, 25. Juni 1439 abgesetzt und an seine Stelle der Herzog Amadeus VIII. von Savoyen (Felix V.) zum Papst gewählt, der jedoch nur teilweise Anerkennung fand. Das von E. berufene Konzil wurde 1439 nach Florenz verlegt und brachte hier im Juli eine Einigung mit der griechischen Kirche zustande, die allerdings von keiner praktischen Bedeutung war. Aber auch das Baseler Konzil erreichte nichts, und E., der 1443 nach Rom zurückgekehrt war, verhandelte schon erfolgreich mit Kaiser Friedrich III. über die Lossagung Deutschlands von dem Konzil, starb jedoch noch vor dem Abschluß dieser Verhandlungen.
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.