Manteuffel

Manteuffel

Manteuffel, altadliges Geschlecht, dessen Mitglieder schon frühzeitig im alten Kassubenland zu den burggesessenen Herren zählten, in Pommern die höchsten geistlichen und weltlichen Ämter bekleideten und sich von hier aus nach der Mark, nach Mecklenburg, Preußen, Sachsen, Schweden und den Ostseeprovinzen verzweigten. Eine gräfliche Linie (Mannteuffell) wurde 1756 in Livland begründet und 1759 in den Reichsgrafenstand erhoben; sie existiert noch jetzt in Rußland. Die jetzige freiherrliche Linie in Sachsen und Preußen stammt von Christoph Friedrich v. Mühlendorf (geb. 1727, gest. 1803) ab, der von Ernst Christoph v. M. (geb. 1676, gest. 1749), kursächsischem Gesandten in Berlin (1711 bis 1716) und 1716–30 Kabinettsminister, seit 1709 Freiherr, seit 1719 Graf, adoptiert wurde und 1742 den Namen M. mit der reichsfreiherrlichen Würde erhielt. Sein zweiter Sohn ist:

1) Georg August Ernst von, geb. 26. Okt. 1765 zu Althörnitz in der Oberlausitz, gest. 8. Jan. 1842 in Dresden, ward 1791 Supernumerarappellationsrat, 1793 Landsyndikus des Markgrafentums Niederlausitz und Mitglied des Konsistoriums in Dresden, 1799 Geheimer Finanzrat, 1812 Direktor des ersten Departements im Geheimen Finanzkollegium und 1813 Mitglied der Immediatkommission, welcher der König, als er Sachsen verlassen mußte, die Verwaltungsgeschäfte übertrug. Nach der Übergabe Dresdens als angeblicher Anhänger der Franzosen gefangen gesetzt, ward er, nachdem das Schicksal Sachsens entschieden war, Direktor des zweiten Departements im Geheimen Finanzkollegium, 1817 Mitglied des Geheimen Rats, 1820 Wirklicher Geheimer Rat, später Präsident des Geheimen Finanzkollegiums, 1828 Konferenzminister und war 1830–40 Gesandter am deutschen Bundestag. – Sein Bruder Friedrich Otto Gottlob von M., geb. 6. April 1777, gest. 20. Jan. 1812, war Präsident der Oberamtsregierung und des Konsistoriums in Lübben.

2) Otto Theodor, Freiherr von, preuß. Staatsmann, Sohn des letztern, geb. 3. Febr. 1805 zu Lübben in der Niederlausitz, gest. 26. Nov. 1882 in Krossen, kam nach dem Tode seines Vaters mit seinem Bruder in das Haus seines Oheims Hans Karl Erdmann von M., Vaters von M. 4), besuchte seit 1819 Schulpforta und studierte 1824–27 in Halle Rechts- und Kameralwissenschaften. 1833 wurde er Landrat des Luckauer Kreises, 1841 Oberregierungsrat in Königsberg und 1843 Vizepräsident der Regierung in Stettin. 1844 berief ihn der Prinz von Preußen, der damals Vorsitzender des Staatsministeriums war, zum vortragenden Rat. Bald wurde M. auch Mitglied des königlichen Staatsrats und 1845 Direktor im Ministerium des Innern. Gelegentlich des Vereinigten Landtags 1847 zeigte er sich als ein energischer Vorkämpfer des bureaukratischen Staatswesens gegen die Ansprüche des konstitutionellen Liberalismus. Am 8. Nov. 1848 als Minister des Innern in das Kabinett Brandenburg berufen, hatte er an der preußischen Verfassung vom 5. Dez. 1848 wesentlichen Anteil; er war es aber auch, der die Botschaft vom 7. Jan. 1850, die wesentliche Bestimmungen jener Verfassung wieder aufhob, mit einbrachte und vor den Kammern verteidigte. Nach dem Tode des Grafen Brandenburg mit der interimistischen Leitung der auswärtigen Angelegenheiten betraut, schloß er im November 1850 mit Schwarzenberg die Olmützer Konvention ab, beschickte von neuem den Bundestag und gab die Rechte Kurhessens und Holsteins der Reaktion preis. Am 19. Dez. 1850 definitiv zum Präsidenten des Staatsministeriums und Minister der auswärtigen Angelegenheiten ernannt, stützte er sich fortan auf die reaktionäre Partei und nahm nach Einsetzung der Regentschaft (Oktober 1858) 6. Nov. mit dem ganzen Ministerium seine Entlassung. Er zog sich auf sein Gut Krossen bei Golßen in der Niederlausitz zurück, ward für Görlitz in das Haus der Abgeordneten gewählt, beteiligte sich aber nicht weiter an den Verhandlungen. Seit 1864 war er auch Mitglied des Herrenhauses. Manteuffels Denkwürdigkeiten gab H. v. Poschinger heraus u. d. T.: »Unter Friedrich Wilhelm IV.« (Berl. 1901, 3 Bde.), der dann »Preußens auswärtige Politik 1850–1858. Unveröffentlichte Dokumente aus dem Nachlaß des Ministerpräsidenten Otto Freiherrn v. M.« (das. 1902, 3 Bde.) folgen ließ. Poschingers Versuch, M. als einen großen, bisher stark unterschätzten Vorläufer Bismarcks, ja als Vaterlandsretter hinzustellen, darf als gescheitert angesehen werden.

3) Karl Otto, Freiherr von, Bruder des vorigen, geb. 9. Juli 1806 in Lübben, gest. 28. Febr. 1879 in Vertin, wurde mit seinem Bruder seit 1819 in Schulpforta erzogen, studierte seit 1825 in Halle die Rechte und Staatswissenschaften, ward Oberlandsgerichtsassessor in Frankfurt a. O., ging aber zur Verwaltung und wurde von den Ständen des Kreises Luckau 1841 zum Landrat erwählt. Nach seines Bruders Berufung ins Ministerium 1850 zum Vizepräsidenten der Regierung in Königsberg befördert und im Februar 1851 als Regierungspräsident nach Frankfurt versetzt, ward er im April d. J. Unterstaatssekretär im Ministerium des Innern und 1854 Mitglied des Staatsrats. Schließlich war er 1854–1858 Chef des Ministeriums für Landwirtschaft. Seit 1873 war er konservatives Mitglied des Abgeordnetenhauses.

4) Edwin Hans Karl, Freiherr von, preuß. Generalfeldmarschall, geb. 24. Febr. 1809 in Dresden, gest. 17. Juni 1885 in Karlsbad, war der Sohn des sächsischen Oberamtsregierungspräsidenten der Niederlausitz, spätern preußischen Oberlandsgerichtspräsidenten Hans Karl Erdmann v. M. (Bruders von M. 1, gest. 1844), wurde im elterlichen Hause mit seinen Vettern Otto und Karl v. M. (s. oben 2 und 3) erzogen, trat 1827 in das preußische Gardedragonerregiment ein, wurde 1828 Leutnant, besuchte 1834–36 die Kriegsschule, ward 1837 Regimentsadjutant, 1838 Adjutant des Gouverneurs von Berlin, Generals v. Müffling, 1839 des Prinzen Albrecht und 1848 Flügeladjutant des Königs, der ihn zu vielen diplomatischen Sendungen verwendete. Im Oktober 1848 wurde er Major, 1853 Oberstleutnant und Kommandeur des 5. Ulanenregiments in Düsseldorf und 1854 Oberst. 1855 vom König zur Vertretung des Generals v. Gerlach bei den politischen Vorträgen, 1856 zu der des Generals v. Schöler im Militärkabinett und 1857 zu dessen Chef ernannt, erwarb er sich um die Reorganisation der Armee große Verdienste, indem er das Offizierkorps zu verjüngen strebte. Im Publikum überschätzte man seine politische Tätigkeit; Twesten (s. d.), der ihn 1861 angriff, antwortete M. mit einer Herausforderung zum Zweikampf, der Twesten eine Verwundung, M. einen kurzen Arrest in Magdeburg eintrug. M. blieb indes der Leiter des Militärkabinetts, nachdem er 1858 zum Generalmajor, 1861 zum Generalleutnant und Generaladjutanten ernannt worden war, schied erst 29. Juni 1865 aus dieser Stellung und erhielt das Kommando über die preußischen Truppen in Schleswig-Holstein, 22. Aug. auch das Gouvernement von Schleswig. Seine Aufgabe war äußerst schwierig, denn er mußte in vielen Dingen den Neigungen der Bevölkerung entgegentreten und dem Prinzen Friedrich von Augustenburg gegenüber eine schroffe Haltung beobachten. Nach Ausbruch des Konflikts mit Österreich überschritt er 7. Juni 1866 die Eider, nötigte Gablenz zur Räumung Holsteins und begann damit den Krieg. Am 15. Juni rückte er mit seiner Division in Hannover ein, schloß 29. Juni in Langensalza die Kapitulation mit den Hannoveranern ab, kämpfte 10. Juli gegen die Bayern bei Haufen und Aschach und ward 19. Juli an Falckensteins Stelle Oberbefehlshaber der Mainarmee. Durch den Marsch auf Würzburg und die Gefechte von Tauberbischofsheim, Helmstadt und Roßbrunn führte er den Mainfeldzug glücklich zu Ende. Im August 1866 ging er nach Petersburg, um den Kaiser von Rußland von der Notwendigkeit der Neugestaltung Deutschlands zu überzeugen. Am 20. Sept. wurde er zum General der Kavallerie und Kommandeur des 9. Armeekorps ernannt. Da er aber den Zivilgouverneur Scheel-Plessen nicht als gleichgestellt anerkennen wollte, wurde er im Januar 1867 beurlaubt und zog sich nach Merseburg zurück, wo er seit 1862 Domherr war. 1868 an Falckensteins Stelle Kommandeur des 1. Korps geworden, führte er es im Kriege von 1870 in den Schlachten von Colombey-Nouilly (14. Aug.) und Noisseville mit Auszeichnung und erhielt 27. Okt. den Oberbefehl über die erste Armee, an deren Spitze er im November und Dezember 1870 unter den schwierigsten Verhältnissen gegen die französische Nordarmee kämpfte und die Schlachten bei Amiens (27. Nov.) und an der Hallue (23. Dez.) schlug. Im Januar 1871 übernahm er das Kommando der Südarmee (2., 7. und 14. Korps) gegen Bourbaki, wagte mit dem 7. und 2. Korps den kühnen Zug über die Côte d'Or in den Rücken des bei Belfort kämpfenden Feindes und drängte 1. Febr. 80,000 Mann über die Schweizer Grenze. Zur Belohnung erhielt M. 22. März das Großkreuz des Eisernen Kreuzes, 16. Juni den Schwarzen Adlerorden sowie eine Dotation, 20. Juni den Oberbefehl über die in Frankreich bleibende Okkupationsarmee. Nach Beendigung der Okkupation im September 1873 ward M. 19. Sept. Generalfeldmarschall und erhielt 1879 nach der Neuorganisation der Reichslande den wichtigen Posten eines kaiserlichen Statthalters derselben, den er 1. Okt. antrat. Die Versöhnung der widerwilligen höhern Kreise der elsaß-lothringischen Bevölkerung erstrebend, machte er dem Klerus und den Notabeln bedenkliche Zugeständnisse und verletzte die deutschen Beamten. Die Zustände im Reichsland wurden aber eher ungünstiger als vorher und die Elsaß-Lothringer nur noch anspruchsvoller, als M. starb. Seinen Namen erhielt 1889 das 5. Dragonerregiment. Vgl. »Aus dem Leben des Generalfeldmarschalls Edwin, Freiherrn von M.« (Berl. 1874); Keck, »Das Leben des Generalfeldmarschalls Edwin v. M.« (Bielef. 1890); Alberta v. Puttkamer, Die Ära Manteuffel, Federzeichnungen aus Elsaß-Lothringen (Stuttg. 1904).

5) Otto Karl Gottlob, Freiherr von, deutscher Politiker, geb. 29. Nov. 1844 in Berlin, Sohn von M. 2), studierte die Rechte, trat 1866 in das 12. Husarenregiment und ward 1872 Landrat des Kreises Luckau, in dem sein Gut Krossen liegt. Seit 1877 Mitglied des Reichstags, gehörte er bald zu den Führern der deutsch-konservativen Fraktion, deren Vorsitz er 1892–97 führte, und stellte sich an die Spitze der agrarischen Agitation. 1883 wurde er Mitglied des Herrenhauses, 1891 dessen erster Vizepräsident und 1896 nach dem Rücktritt Levetzows Landesdirektor der Provinz Brandenburg. Auch ist er Mitglied der Generalsynode.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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