Reuß [2]

Reuß [2]

Reuß, zwei souveräne deutsche Fürstentümer: R. ältere Linie (R.-Greiz) und R. jüngere Linie (R.-Schleiz-Gera), deren Gebiet aus zwei getrennten Teilen besteht, wovon der nördliche (Unterland) an den preuß. Regbez. Merseburg, das Herzogtum Sachsen-Altenburg und das Großherzogtum Sachsen-Weimar grenzt, während der größere südliche Teil (Oberland) von Schwarzburg-Rudolstadt, dem preußischen Kreis Ranis, Sachsen-Weimar, dem Königreich Sachsen, Bayern (Oberfranken) und Sachsen-Meiningen eingeschlossen wird (s. Karte »Sächsische Herzogtümer«). Im allgemeinen ist das Land gebirgig, indem es von einem Teil des Thüringer Waldes (dem sogen. Frankenwald) sowie von einem Teil des zwischen diesem und dem Erzgebirge befindlichen vogtländischen Mittelgebirges durchzogen wird. Die bedeutendsten Spitzen sind: der Sieglitz (747 m) und der Kulm (779 m). Die Hauptgewässer sind: die Saale mit der Selbitz, Lemnitz, Friesau, Wetterau und Sormitz im westlichen und die Weiße Elster mit der Göltzsch im östlichen Teile des Landes. An der südlichen Grenze entspringt die Rodach, die zum Main geht. Das Oberland führt an zahlreichen Punkten Stahlquellen, von denen die in der Nähe von Lobenstein gefaßt sind und Anlaß zu der Begründung der dortigen Bade- und Heilanstalt gaben. Das Klima ist gemäßigt, um den Frankenwald etwas rauh, in den Gegenden an der Saale und um Gera weit milder. Die Fürstentümer R. haben einen Flächeninhalt von 1143,01 qkm mit (1905) 215,187 Einw., wovon auf R. ältere Linie 316,3 qkm mit 70,603 Einw., auf R. jüngere Linie 826,71 qkm mit 144,584 Einw. kommen. R. ältere Linie zählt 2 Städte, 2 Marktflecken und 71 Dörfer, R. jüngere Linie 6 Städte, 4 Marktflecken und 163 Dörfer. Städte mit über 10,000 Einw. sind Greiz (23,118 Einw.) und Gera (46,909 Einw.). 1905 waren von den Einwohnern 209,189 evangelisch, 4011 katholisch, 1613 andre Christen, 344 Juden und 30 andern Bekenntnisses. In Ebersdorf besteht eine Herrnhutergemeinde von 150 Seelen. Die Volksbildung steht auf hoher Stufe. Es bestehen in den Fürstentümern außer guten Volksschulen 2 Seminare (Schleiz und Greiz), 3 Gymnasien (Gera, Greiz und Schleiz), ein Realgymnasium, 2 höhere Töchterschulen, eine Handelsschule (Gera), eine Bauschule und eine Taubstummenanstalt (Schleiz), eine landwirtschaftliche Lehranstalt (Köstritz) und verschiedene Privatlehranstalten.

Obgleich die reußischen Lande wegen ihrer gebirgigen Beschaffenheit die Landwirtschaft nicht zu begünstigen scheinen, so wird diese doch mit großer Sorgfalt betrieben. In R. ältere Linie und R. jüngere Linie entfallen auf Ackerland und Gärten 40,9, bez. 39,1 Proz., auf Wiesen 17,2, bez. 16,8 Proz., auf Weiden 1,0, bez. 2,7 Proz., auf Wald 35,6, bez. 37,8 Proz. des Areals. Von den wichtigsten Feldfrüchten etc. waren 1905 angebaut: Weizen auf 537, bez. 2499 Hektar, Roggen auf 3333, bez. 7693 Hektar, Sommergerste auf 1409, bez. 3141 Hektar, Hafer auf 2732, bez. 7242 Hektar, Kartoffeln auf 2115, bez. 5278 Hektar, Klee auf 1322, bez. 3104 Hektar, Wiesen waren 5373, bez. 14,030 Hektar. Geerntet wurden im Jahre 1905 in Tonnen zu je 10 dz: Weizen 1135, bez. 5580, Roggen 6476, bez. 14,503, Sommergerste 2748, bez. 5714, Hafer 4453, bez. 10,192, Kartoffeln 29,483, bez. 74,952, Kleeheu 5077, bez. 10,617, Wiesenheu 18,630, bez. 40,689. Obst wird hauptsächlich in Hausgärten gezogen, im Oberlande betreibt man auch noch den Flachsbau. Die Viehzucht, bez. die Viehmästung ist in blühendem Betrieb, und die Viehmärkte, namentlich im Oberland, haben eine große Bedeutung. Dagegen ist der Bestand an Pferden und Schafen verhältnismäßig gering. Einen wesentlichen Reichtum bilden in beiden Fürstentümern die Waldungen, von denen in R. ältere Linie 38,3 Proz., in R. jüngere Linie 52,9 Proz. Kronforsten sind. Sie bestehen zu 97,5, bez. 96,1 Proz. aus Nadelholz. Der Bergbau hat fast ganz aufgehört. Die gewerbliche Industrie ist sehr lebhaft. In R. ältere Linie stehen obenan die Wollwarenindustrie in Greiz und den umliegenden Ortschaften und die Strumpfwarenindustrie in Zeulenroda. Erstere liefert Tibets, halbwollene und halbseidene Stoffe, wollene Decken, Baumwollenzeuge etc. In Greiz und Umgegend stehen jetzt ca. 11,000 mechanische Webstühle, in Zeulenroda ca. 700 Wirkstühle und im ganzen Fürstentum R. ältere Linie ca. 100 Stickmaschinen. Außerdem sind eine Seifensiederei in Zeulenroda, Maschinenbauanstalten (ebendaselbst), Wollzeugdruckereien, Stein- und Buchdruckereien, Färbereien und Appreturanstalten, Ziegeleien, Gerbereien sowie je eine bedeutende Porzellan- und Papierfabrik in Betrieb. In R. jüngere Linie ist der Hauptort für die Industrie Gera (vorzugsweise Fabrikation von Kammwollwaren). Im ganzen Fürstentum sind ungefähr 12,000 Webstühle vorhanden. Außerdem sind zu nennen: für Teppichweberei Gera, für Jutespinnerei und -Weberei Triebes; für Färberei Gera; für Bierbrauerei, außer den Städten, noch Tinz, Pforten, Köstritz und Lemnitzhammer; für Gerberei Gera und namentlich Hirschberg; für Tabak- und Zigarrenfabrikation Gera und Lobenstein; für Fabrikation von Harmoniken und Akkordions Gera und Niederböhmersdorf; für Roßhaarspinnerei Gera; für Fabrikation von Metallwaren Schleiz. Endlich bestehen noch eine Saline (Heinrichshall) nebst einigen chemischen Fabriken (für Schwefelsäure etc.), zwei Porzellanfabriken (Gera-Untermhaus und Langenberg), Lithographieanstalten (Triebes), Maschinen- und Werkzeugfabriken, eine Filztuchfabrik etc., bedeutende Verblendsteinfabrikation in Cretzschwitz und Kleinaga, Marmorschleiferei in Saalburg, Schiefertafelindustrie in Wurzbach, Stickerei besonders in Tanna. Was den Handel betrifft, so sind die wichtigsten Ausfuhrartikel der Fürstentümer: die erzeugten wollenen Webstoffe und gewirkten Waren, Jutestoffe, ferner Holz, Rindvieh, Butter, Eisen, Maschinen, Leder, Musikinstrumente, Verblendsteine und Porzellan; Haupteinfuhrartikel: Stein- und Braunkohlen, wollene Garne, Getreide, Obst, Leinsamen, Talg, rohe Häute, Glas, Kolonialwaren, Modeartikel etc. In allen Landesteilen sind Kunststraßen angelegt. Von Eisenbahnen gehören den reußischen Landen eine kurze Strecke der Sächsisch-Bayrischen Staatsbahn, mit den sächsischen Zweigbahnen nach Greiz, Schleiz und Hirschberg a. d. Saale, ferner ein Teil der sächsischen Linien Gera-Weischlitz, Gera-Gößnitz und Mehltheuer-Werdau nebst einem Teil der Privatbahn Gera-Wuitz-Mumsdorf, Teile der preußischen Linien Leipzig-Probstzella, Gera-Weimar, Triptis-Ziegenrück-Blankenstein; im Bau begriffen die Linien Eichicht-Wurzbach-Lobenstein und Blankenstein-Marxgrün. Handelskammern befinden sich in Greiz und Gera, wo auch eine Reichsbankstelle, eine Gewerbebank und die Geraer Bank ihren Sitz haben.

Was die Staatsverfassung anlangt, so hat R. ältere Linie seit 28. März 1867 eine Konstitution, R. jüngere Linie eine Repräsentativverfassung, die auf dem Staatsgrundgesetz vom 14. April 1852, auf dem Gesetz über die Zusammensetzung und Wahl der Landesvertretung vom 16. Mai 1856 und auf dem Gesetz vom 20. Juni 1856 beruht. In beiden Fürstentümern vereinigt der Fürst alle Rechte der Staatsgewalt in sich. Der älteste regierende Fürst ist in beiden Linien Senior und leitet alle gemeinsamen Haus- und Familienangelegenheiten. Die Regierung ist in beiden Fürstentümern im Mannesstamm nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge erblich; erlischt die eine Linie, so sukzediert die andre. Der Fürst wird mit zurückgelegtem 21. Lebensjahr volljährig; während seiner Minderjährigkeit führt die Mutter oder der nächste Agnat die Vormundschaft. Gegenwärtig regiert in R. ältere Linie seit 19. April 1902 Fürst Heinrich XIV. R. jüngere Linie als Regent (geb. 28. Mai 1832) an Stelle des zur Regierung unfähigen Fürsten Heinrich XXIV. (geb. 20. März 1878); in R. jüngere Linie an Stelle des ebengenannten Fürsten Heinrich XIV., der die Regierung 17. Juli 1867 an- und seit 23. Nov. 1892 abgetreten hat, Erbprinz Heinrich XXVII. (geb. 10. Nov. 1858). Die Fürsten führen das Prädikat »Durchlaucht«. Alle Fürsten und Prinzen des Hauses R. führen seit alten Zeiten den Namen »Heinrich«, wobei die ältere Linie bis 100 zählt und dann wieder mit 1 beginnt, die jüngere aber nur bis zum Ende eines Jahrhunderts fortzählt und hierauf wieder mit 1 anfängt. In R. ältere Linie besteht der Landtag aus 12 Abgeordneten, von denen 3 vom Landesherrn ernannt, die übrigen als Vertreter des Großgrundbesitzes (2) direkt, der Städte (3) und Landgemeinden (4) indirekt auf sechs Jahre gewählt werden. In R. jüngere Linie ist der Landtag zusammengesetzt aus dem fürstlichen Besitzer des R.-Köstritzer Paragiums oder dessen Vertreter, aus 3 Abgeordneten der Höchstbesteuerten und 12 auf drei Jahre direkt gewählten Abgeordneten der übrigen Bevölkerung. In jedem Fürstentum übt der Landesherr die oberste Kirchengewalt aus. Die beiden geistlichen Oberbehörden sind das Konsistorium in Greiz und das Ministerium, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen, in Gera. Was die Staatsverwaltung anlangt, so ist in R. ältere Linie die Landesregierung in Greiz die oberste Behörde für alle Zweige derselben; in R. jüngere Linie werden alle Verwaltungsgeschäfte in oberster Instanz von dem Ministerium in Gera wahrgenommen, das aus drei Abteilungen, für die Angelegenheiten des fürstlichen Hauses und der Finanzen, für die Justiz und für Kirchen- und Schulsachen, für das Innere besteht. Das Fürstentum R. jüngere Linie zerfällt in den Landratsamtsbezirk Gera oder unterländischen Bezirk und in den Landratsamtsbezirk Schleiz oder oberländischen Bezirk. Die Rechtspflege wird in R. ältere Linie von einem Landgericht in Greiz und 3 Amtsgerichten wahrgenommen. In R. jüngere Linie bestehen ein Landgericht in Gera und 5 Amtsgerichte (s. Textbeilage »Gerichtsorganisation im Deutschen Reich« im 7. Bd.). In Gera werden die Schwurgerichtssitzungen für die beiden R. und für das Herzogtum Sachsen-Altenburg abgehalten. Die höhere Instanz bildet für die Fürstentümer das Oberlandesgericht in Jena.

Die Einnahmen und Ausgaben von R. ältere Linie betrugen nach dem Voranschlag für 1906 je 1,780,702 Mk. Unter den Einnahmen figurierten die direkten Steuern mit 618,805 Mk., die indirekten Steuern mit 831,598 Mk., die Sporteln mit 160,794 Mk.; unter den Ausgaben spielten diejenigen für Reichszwecke (871,673 Mk.) die Hauptrolle. In R. jüngere Linie beliefen sich nach dem Voranschlag für 1906 die Einnahmen und Ausgaben auf je 2,480,156 Mk. Unter erstern waren die indirekten Steuern mit 553,180 Mk., die direkten mit 1,137,000 Mk., die Sporteln mit 273,700 Mk. beziffert; die Ausgaben für Reichszwecke betrugen 590,845 Mk. Die Staatsschuld betrug in R. jüngere Linie 1905: 1,040,550 Mk. R. ältere Linie hatte 1905 keine Staatsschulden. In militärischer Hinsicht bilden die Truppen der beiden R. mit denen von Schwarzburg-Rudolstadt das 7. thüringische Infanterieregiment Nr. 96, das der 38. Division des 11. preußischen Armeekorps (Kassel) zugewiesen ist. In Gera befindet sich der Regimentsstab, und außerdem garnisoniert dort ein Bataillon dieses Regiments, von dem allmonatlich ein kleines Detachement nach Greiz abgeschickt wird. Im Bundesrat besitzen beide Fürstentümer je eine Stimme und sind im deutschen Reichstag durch je einen Abgeordneten vertreten. Das Wappen (s. Tafel »Wappen I«, Fig. 9) beider Fürstentümer hat vier Felder, in deren erstem und viertem ein rot gekrönter, goldener, doppelt geschwänzter Löwe in Schwarz (wegen R.), in deren zweitem und drittem ein goldener Kranich in Silber (wegen Kranichfeld); der Schild ist mit drei Helmen bedeckt und wird von zwei Löwen gehalten, die bei R. ältere Linie golden, bei R. jüngere Linie schwarz-silbern sind. Die Devise, auf blauem Bande, lautet: »Ich bau auf Gott«. Die Landesfarben sind Schwarz. Rot und Gelb. In jedem der beiden Staaten bestehen ein Verdienstkreuz (in R. ältere Linie 3 Klassen, in R. jüngere Linie goldenes und silbernes nebst silberner Medaille), ein Ehrenkreuz in 4 Klassen nebst affiliierter goldener und silberner Verdienstmedaille (1869 für R. jüngere Linie gestiftet, 1902 auf R. ältere Linie ausgedehnt), s. Tafel »Verdienstauszeichnungen«. Die fürstlichen Residenzen sind in R. ältere Linie Greiz, in R. jüngere Linie Schloß Osterstein bei Gera und Schleiz.

Geschichte der reußischen Fürstentümer.

[Geschichte des Gesamthauses]. Das gegenwärtige reußische Gebiet war einst im Besitz der Sorben und gehörte nach deren Unterwerfung zur Mark Zeitz. Otto III. verlieh 999 die Landschaft Gera dem Kloster Quedlinburg, und Kaiser Heinrich IV. übertrug seinem Marschall Heinrich dem Frommen von Gleißberg (gest. um 1120) die Vogteien Gera und Weida. Heinrich ist der Ahnherr des reußischen Fürstenhauses. Sein Enkel Heinrich der Reiche (gest. um 1200) erwarb durch Heirat die Vogteien zu Greiz, Hof und Plauen. Heinrichs des Reichen zweiter Sohn, Heinrich IV. (gest. 1250), Landmeister des Deutschen Ordens in Preußen, setzte das Geschlecht fort. Seine Söhne teilten (etwa um 1244) und stifteten die drei Linien Weida, Plauen und Gera, deren jede den Vogtstitel führte.

Die Weidasche Linie (Stammvater Heinrich VII.) besatz die Herrschaften Weida und Greiz, die Pflegen Ronneburg und Werde, das Regnitzland, die Stadt Hof und Schloß Hirschberg a. S., verkaufte Hof und das Regnitzland 1373 an die Burggrafen von Nürnberg und Weida 1427 an Kursachsen, erwarb dagegen Schloß und Herrschaft Wildenfels (1454), worin ihre Glieder den Titel Vögte von Weida und Wildenfels führten, bis sie 1532 erlosch.

Die Linie Gera wurde von Heinrich I., Sohn Heinrichs IV., gegründet, der bei der Teilung nur Gera und das Land westlich der Elster erhielt, später jedoch den östlichen Teil von Weida kaufte. Seine Enkel Heinrich VI. (gest. um 1343) und Heinrich VII. (gest. 1377) besaßen als Reichslandrichter, jener im Pleißener Land, dieser in Meißen, Osterland und Landsberg, einflußreiche Stellungen. Doch mußte letzterer, Haupt der Linie seit 1347, 1371 die Herrschaft Lobenstein von Böhmen, 1374 Schleiz, Saalburg und Reichenfels von Thüringen zu Lehen nehmen. Heinrich XI., der mittlere, des vorigen älterer Sohn, setzte das Geschlecht fort; seine drei Söhne teilten, so daß der ältere Gera, der mittlere Schleiz, der jüngere Lobenstein erhielt. Doch vereinigte Heinrich XV., der mittlere, um 1497 wieder alle Besitzungen dieser Linie. Nach seinem Tode (1502) teilten seine Söhne Heinrich XVIII. und Heinrich XIX. wiederholt, doch beerbte der jüngere 1538 den Bruder. Heinrich, der um 1543 die Reformation eingeführt hatte, mußte nach der Schlacht bei Mühlberg 1547 seine Besitzungen von Böhmen zu Lehen nehmen und außerdem Gera an den Burggrafen zu Meißen, Heinrich von Plauen, abtreten. Mit seinem Tode 1550 erlosch die Linie Gera, und Heinrich von Plauen trat die Erbschaft an.

Die Linie Plauen (Stammvater Heinrichs IV. mittlerer Sohn Heinrich) erhielt die Stammherrschaft Plauen mit Vogtsberg, und ihr Stifter nannte sich daher Heinrich I., Vogt von Plauen. Seine beiden Söhne, Heinrich der Böhme und Heinrich der Reuße, sind die Stifter der beiden Linien Plauen, von denen die jüngere noch heute blüht.

In der ältern Linie Plauen gingen unter Heinrichs des Böhmen Nachkommen die Besitzungen fast unvermindert stets auf den ältesten Sohn über. Unter ihnen sind am bekanntesten Heinrich XI., der als Hofrichter Kaiser Siegmunds in Konstanz 1417 das über Huß gefällte Urteil für rechtswidrig erklärte, und sein Bruder Heinrich, der Hochmeister des Deutschen Ordens (s. Heinrich von Plauen). Heinrich XI. ward vom Kaiser 1426 mit der erledigten Burggrafschaft Meißen belehnt und zum Reichsfürsten ernannt, weshalb er den Namen Heinrich I. annahm. Sein ältester Sohn, Heinrich II. (gest. 1446), kam wegen des Burggraftums mit dem Kurfürsten von Sachsen in Streit und mußte es auf Verfügung des Königs Abrecht II. 1439 an den Kurfürsten gegen eine Entschädigung von 16,000 rhein. Gulden nebst allem Zubehör abtreten, doch blieben ihm Titel und Wappen. 1572 ging dann die Burggrafschaft Meißen definitiv an Kursachsen über. Heinrich III., des vorigen Sohn, verlor 1482 seine vogtländischen Besitzungen an Sachsen und erhielt dafür böhmische Güter als Entschädigung. Erst sein Enkel Heinrich V. (gest. 1554), kaiserlicher Kämmerer und oberster Kanzler von Böhmen, erhielt für die Dienste, die er dem Kaiser in dem Schmalkaldischen Kriege geleistet hatte, die Sachsen entrissenen vogtländischen und böhmischen Lehen und die Herrschaften Vogtsberg, Plauen, Ölsnitz, Adorf, Schöneck sowie die böhmische Herrschaft Graslitz zurück und wurde 1550 nach dem Aussterben der Linie Gera auch mit Gera, Schleiz, Lobenstein und Saalburg belehnt. Im Auftrage König Ferdinands eroberte er 1553 die brandenburgische Stadt Hof und erhielt als Entschädigung für die Kriegskosten die Hauptmannschaft von Hof und mehrere Ämter auf dem Fichtelgebirge. Unter seinen zwei Söhnen, Heinrich VI. und Heinrich VII., ging das durch ihren Vater Erworbene wieder verloren. Beide Brüder starben verarmt und kinderlos, der jüngere 1572; mit ihm erlosch die ältere Plauensche Linie.

Die jüngere Plauensche Linie gründete Heinrich der Reuße, der erste dieses Namens; so hieß er wegen seines langen Aufenthalts und seiner Abenteuer in Rußland und starb vor 1309. Dessen Sohn Heinrich II. erhielt 1325 vom Kaiser Reichenbach und Mylau zu Lehen, vom Landgrafen Friedrich Meißen und das Schloß Waldeck. Im folgenden Jahr verlieh der Kaiser allen Plauenschen Linien eine Goldene Bulle über ihre landesherrlichen Regalien. Des obigen Sohn Heinrich der Strenge (1349–59) verlor durch eine Fehde mit dem Markgrafen Friedrich dem Strengen von Meißen (1355–57) Triptis, Auma und Ziegenrück. Die drei Söhne desselben teilten das väterliche Erbe unter sich; doch starb der mittlere derselben (1372) wie der jüngere (um 1407) ohne Erben, und ihre Lande fielen als eröffnete Lehen an den Landgrafen von Thüringen. Der älteste setzte das Geschlecht fort; von seinen zwei Enkeln trat der zweite in den Deutschen Orden und wurde 1469 Hochmeister, während die beiden andern (1451) die Herrschaften Ober- und Niederkranichfeld an sich brachten. Von den fünf Söhnen des ältern der letztgenannten hatte nur einer, Heinrich XVI. (gest. 1535), Nachkommen, die infolge der Teilnahme am Schmalkaldischen Krieg auf protestantischer Seite der Reichsacht verfielen und alle sächsischen und böhmischen Lehen verloren. Später erhielten sie teilweise ihre Länder zurück und spalteten sich 1564 in drei Linien, die ältere, mittlere und jüngere.

Die ältere Linie R. von Plauen auf Untergreiz hatte Heinrich I. oder den ältern, der 1572 starb, zum Stifter. Nachdem 1616 die mittlere Linie (s. unten) erloschen und ihr Besitz der ältern Linie zugefallen war, nannte sich diese von da an R.-Greiz. 1625 entstanden innerhalb dieser Linie durch Teilung die beiden Häuser R.-Obergreiz und R.-Untergreiz. 1671 nahmen sämtliche Herren R. von Plauen den Grafentitel an, nachdem durch den Nebenrezeß vom 13. Nov. 1668 die genauere Bezeichnung der Heinriche von R. durch Beifügung von Nummern eingeführt worden war. 1681 wurde vereinbart, künftig weitere Teilungen zu vermeiden; 1690 ward die Primogenitur eingeführt. Das Haus Untergreiz erlosch 1768; seine Besitzungen fielen an Obergreiz, wo Heinrich XI. (1743–1800) regierte. Dieser wurde 1778 mit seinem ganzen Haus in den Reichsfürstenstand erhoben, und so entstand das noch heute bestehende Fürstentum R. älterer Linie (s. unten).

Die mittlere Linie R. von Plauen auf Obergreiz, die Heinrichs XVI. zweiter Sohn, Heinrich der Mittlere, bei der Teilung von 1564 gründete, erlosch schon 1616; ihr Besitz fiel an die ältere Linie (s. oben).

Die jüngere Linie R. von Plauen zu Gera gründete 1564 Heinrichs XVI. jüngerer Sohn. Er veranlaßte 1567 in Gemeinschaft mit dem Vetter von Obergreiz und den Herren von Schönburg auf Glauchau die Bearbeitung der in den drei Gebieten eingeführten reußischen (geraischen) Konfession.

Sein Sohn Heinrich 11. Posthumus, seit 1595 selbständig, erwarb 1613 das später auf alle reußischen Lande ausgedehnte Privilegium de non appellando. Bei der Teilung von 1647 erhielt Heinrich II. ganz Gera, Heinrich IX. Schleiz, Heinrich X. Lobenstein und ihr Neffe Heinrich I. Saalburg nebst Teilen von Schleiz und Lobenstein. Da aber 1666 Heinrich IX. unvermählt starb, so erfolgte eine neue Teilung, in der ganz Schleiz an Heinrich I. fiel, während Saalburg nebst Zubehör unter die drei vorhandenen Linien geteilt wurde. So entstanden drei gesonderte Teile, die R.-Gera, R.-Schleiz und R.-Lobenstein hießen, für welche die obenerwähnten Vereinbarungen von 1668 (Führung des Namens Heinrich mit Nummer), 1681 (Verbot der Teilungen) und 1690 (Einführung der Primogenitur) ebenfalls Gültigkeit erlangten. Die Trennung hat bis 1. Okt. 1848 Bestand gehabt. Die Geraische Linie starb 1802 aus, und bis zur Vereinigung 1848 führten die andern Linien die Regierung über das Land gemeinsam. – Die Schleizer Linie, die noch heute als »Fürsten von R. j. L.« blüht, erbte 1802 die Hälfte des Besitzes der Geraischen Linie, ward 9. April 1806 gefürstet, trat dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund bei und erbte 1848 auch den Besitz der Lobensteinschen Linie. Somit war aller seit 1666 getrennter Besitz wieder vereinigt und bildet seitdem den jetzigen Bundesstaat R. jüngerer Linie (s. unten). Infolge des Verbots weiterer Teilungen war das Staatsgebiet zwar nicht mehr zerstückelt worden, aber Nebenlinien hatten sich auch ferner abgezweigt: die 1692 gestiftete Nebenlinie R.-Schleiz-Köstritz hat sich wieder gespalten, und zwar wurde die ältere, nicht souveräne (Paragiats-) Linie R.-Köstritz 1817 nach dem Rechte der Erstgeburt gefürstet, während die übrigen Glieder den prinzlichen Titel führen. Das Paragiat Köstritz ist Sekundogenitur des fürstlichen Hauses R. j. L. Gegenwärtiger Fürst ist Heinrich XXIV. seit 24. Juli 1894. Dieser Linie gehört Prinz Heinrich VII., der frühere Botschafter Deutschlands in Wien, an. Die jüngere Linie R.-Köstritz stammt von Heinrich XXIII. (gest. 1787) ab und führt seit 1867 den Prinzentitel. – Die Lobensteinsche Linie trennte sich schon 1678 wieder in die Lobensteiner Speziallinie (1790 gefürstet und 1805 im Hauptstamm, 1824 auch in dem Zweige Selbitz ausgestorben), die Hirschberger Speziallinie (1711 ausgestorben) und die Ebersdorfer Speziallinie. Letztere wurde 1806 gefürstet, trat dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bunde bei und beerbte 1824 die Lobensteiner, deren Herren ebenfalls souveräne Rheinbundfürsten gewesen und dem Deutschen Bund beigetreten waren. Der seit 1822 regierende Fürst Heinrich LXXII. entsagte 1. Okt. 1848 der Regierung und starb 17. Febr. 1853 in Dresden. Sein Erbe fiel an die nunmehr allen 1666 getrennten Besitz wieder vereinigende Schleizer Linie.

[Geschichte des Fürstentums Reuß ä. L.] Das in seiner jetzigen Gestalt 1778 (s. oben) entstandene Fürstentum hatte zu Herren Heinrich XI. (1743 bis 1800), Heinrich XIII. (1800–1817), der Generalfeldzeugmeister in österreichischem Dienst war und 1807 dem Rheinbund, 1815 dem Deutschen Bund beitrat, und Heinrich XIX. (1817–36). Letzterer starb ohne Söhne, deshalb folgte ihm der Bruder Heinrich XX. (1836–59), der seinem Lande 1848 eine Verfassung gab, die jedoch nicht durchgeführt wurde. Sein Nachfolger war der unmündige Heinrich XXII. (1859–1902, s. Heinrich 53), der bis 1867 unter der Vormundschaft seiner Mutter Karoline stand. Letztere, streng konservativ gesinnt, stand 1866 gegen Preußen, schloß erst 26. Sept. 1866 Frieden mit Preußen, und das Land trat nach Zahlung von 100,000 Talern Kriegsstrafe dem Norddeutschen Bunde bei. Heinrich XXII. führte bei seinem Regierungsantritt eine neue ständische Volksvertretung mit allerdings wenig weitgreifender Mitwirkung bei der Finanzverwaltung und Gesetzgebung ein. Am 1. Juli 1867 ging die Militärhoheit im Fürstentum an Preußen über, 1871 wurde es Bundesstaat des Deutschen Reiches. Nichtsdestoweniger trug der Fürst seine Abneigung gegen Preußen und das Reich offen zur Schau und brachte dies auch in seinen Regierungshandlungen, wo er nur konnte, zum Ausdruck. Da sein Sohn und rechtmäßiger Thronerbe Heinrich XXIV. (geb. 1878) wegen geistigen Schwachsinns zur Regierung nicht fähig ist, wurde 1902 eine Regentschaft eingesetzt, zu deren Führung der regierende Fürst von R. j. L., Heinrich XIV., als nächster volljähriger Agnat des fürstlichen Gesamthauses berufen war. Nach dem Ableben Heinrichs XXIV. wird ihm oder seinem Nachkommen das Fürstentum als Erbe zufallen, und dann werden die beiden Fürstentümer in einer Hand vereinigt sein. Der Regent hat während seiner Tätigkeit dauernd, aber schonend mit Einrichtungen aufgeräumt, die sein Vorgänger geschaffen hatte. Schon mit Ablauf des Jahres 1902 stellte die reichsfeindliche »Landeszeitung für das Fürstentum R. ä. L.« ihr Erscheinen ein; eine Verordnung aus dem Jahre 1855, welche die Bildung politischer Vereine vollständig verbot, wurde aufgehoben, und der gemeinschaftliche stellvertretende Bevollmächtigte der thüringischen Staaten beim Bundesrat wurde auch von dem Regenten für R. ä. L. für dieses Fürstentum bevollmächtigt. 1905 wurde ein Lotterievertrag mit Preußen geschlossen, während bis dahin R. dem hessisch-thüringischen Lotterieverband angehörte. Im Landtage sitzt ein Sozialdemokrat.

[Geschichte des Fürstentums Reuß j. L.] Dieses Fürstentum hat seine gegenwärtige Gestalt erst durch die am 1. Okt. 1848 erfolgte Vereinigung Lobensteins mit Schleiz erhalten (s. oben). Der erste das vereinigte Land beherrschende Fürst war Heinrich LXII., der seit 1818 in Schleiz regierte und 1854 starb. Er berief sofort nach der Vereinigung einen konstituierenden Landtag, der das Staatsgrundgesetz vom 30. Nov. 1849 und die Gemeindeordnung von 1851 beschloß. Der erste konstitutionelle Landtag (seit November 1851) führte die indirekte Wahl und eine Gliederung nach Ständen ein; am 14. April 1852 erhielt das revidierte Staatsgrundgesetz nebst neuem Wahlgesetz Geltung. Heinrich LXII., der unvermählt geblieben war, folgte sein Bruder Heinrich LXVII. (1854–67), der mit seinem Minister v. Geldern der Reaktion zuneigte, die Verfassung 1856 änderte und erst durch den Minister v. Harbou modernere Bahnen beschritt. 1866 hielt sich R. neutral, trat aber schon 26. Juni 1866 durch freiwilligen Vertrag mit Preußen dem in Aussicht genommenen Norddeutschen Bund bei. 1867 ging infolge einer Konvention die Militärhoheit auf Preußen über. Seit 11. Juli 1867 regiert Fürst Heinrich XIV. (s. Heinrich 54), unter dem R. 1871 Bundesstaat des Deutschen Reiches wurde, und der seit 1902 zugleich Regent in R. ä. L. ist. Seit 1892 ist der Erbprinz Heinrich XXVII. von seinem Vater als ständiger Stellvertreter mit der Führung der Regierung betraut worden. Das jetzt geltende Wahlgesetz für den Landtag besteht seit 1871; von den 15 Abgeordneten sind 5 Sozialdemokraten. Am 1. Juli 1905 trat ein Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz in Kraft, und 1906 wurde die preußische Lotterie ausschließlich zugelassen. Vorsitzender des Gesamtministeriums ist seit 1902 Staatsminister v. Hinüber.

Vgl. Bertold Schmidt, Die Reußen, Genealogie des Gesamthauses R. (Schleiz 1903), Urkundenbuch der Vögte von Weida, Gera und Plauen (Jena 1885 bis 1892, 2 Bde.) und Das reußische Wappen und die reußischen Landesfarben (Hohenleuben 1892); Maier, Chronik des fürstlichen Hauses der Reußen von Plauen (Leipz. 1811); Limmer, Entwurf einer urkundlichen Geschichte des gesamten Vogtlandes (Gera 1825–28, 4 Bde.) und Kurze Geschichte des Hauses R. (Ronneburg 1829); Brückner, Landes- und Volkskunde des Fürstentums R. j. L. (Gera 1870, 2 Bde.); Marquardsens »Handbuch des öffentlichen Rechts«, Bd. 3, 2. Abt. (Freiburg 1884): R. ältere Linie, von Liebmann; R. jüngere Linie, von R. Müller; Sieber, Die Forsten des regierenden Fürstenhauses R. j. L. in der Zeit vom 17. bis 19. Jahrhundert (Berl. 1902); Jahresberichte des Vogtländischen altertumsforschenden Vereins zu Hohenleuben (1828 ff.); Auerbach, Bibliotheca Ruthenea (Bibliographie, Gera 1892).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Reuß [1] — Reuß, Complex von zwei souveränen Fürstenthümern in Deutschland, zum Deutschen Bunde gehörig; besteht aus zwei abgesonderten Stücken u. zerfällt in die Länder der älteren u. jüngeren Linie. Die Besitzungen der älteren Linie liegen in drei von… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reuß [2] — Reuß (Gesch.). In den nach dem Einzug der Slawen von Sorbenwenden besetzten jetzigen Reußenlande walteten vormals die Grafen von Gleisberg; namentlich werden die Brüder Aribo u. Sizzo angeführt, welche zur Zeit des Kaisers Otto des Großen gelebt… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reuß [3] — Reuß (Geneal.). Das Haus R. stammt von den Herren von Gleisberg, nachher Edle von Weida u. von ihrem Reichsamte als Vögte des Landes zwischen Pleiße, Elster u. Saale nach ihrer Theilung in vier Linien seit 1206 Vögte u. Herren von Weida, Plauen,… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reuß [4] — Reuß, rechter Nebenfluß der Aar in der Schweiz, entspringt aus vier Quellen an dem Gotthard u. der Furca, fällt unweit Seedorf in den Vierwaldstädtersee, geht in Luzern wieder heraus, nimmt die Waldemme u. Lorze auf u. mündet bei Windisch im… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reuß [5] — Reuß, 1) Jeremias Friedrich, geb. 1700 in Hornheim bei Vaihingen, wurde 1732 Hofprediger u. Professor der Theologie in Kopenhagen, 1749 Oberconsistorialrath u. Generalsuperintendent der Herzogthümer Schleswig u. Holstein, 1757 Kanzler u.… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Reuß [1] — Reuß, rechter Nebenfluß der Aare in der Schweiz, entsteht zunächst aus der Vereinigung von drei hochalpinen Quellbächen, die sich bei Andermatt im Urserental vereinigen: Furkareuß oder Realpreuß (16 km) von 2430 m, Gotthardreuß (11 km) von 2400 m …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reuß — Reuß, r. Zufluß der Aare in der Schweiz, entsteht aus zwei Hauptquellen am Sankt Gotthard (2400 2500 m), strömt durch den Vierwaldstätter See, von da an breit und schiffbar, mündet nach 146 km bei Windisch …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reuß [2] — Reuß, zwei Fürstentümer und Bundesstaaten des Deutschen Reichs, ein Teil des Vogtlandes [Karten: Brandenburg etc. I. und Mittleres Westdeutschland I, bei Rheinprovinz], 1143 qkm, (1900) 207.606 (1905: 215.160) meist evang. E., in einen kleinern… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Reuß [3] — Reuß, Heinrich VII., Prinz, deutscher Staatsmann, geb. 14. Juli 1825, aus der Linie R. Schleiz Köstritz, 1863 Gesandter in Cassel, 1864 in München, 1867 in Petersburg, 1871 Botschafter das., 1876 vermählt mit Prinzessin Marie, Tochter des… …   Kleines Konversations-Lexikon

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