- Garn [1]
Garn, ein aus Fasern durch Zusammendrehen (Spinnen) gebildeter Faden, den man zur Weberei, Wirkerei etc. anwendet, oder zwei-, drei-, vierfach etc. wieder zusammendreht (zwirnt), um Zwirn, Bindfaden, Schnüre, Stricke, Seile, Taue etc. zu bilden. Im gewöhnlichen Leben wird Zwirn häufig unrichtigerweise G. (Strick-, Stick-, Stepp-, Näh-, Zeichengarn) genannt. Man spinnt G. aus Baumwolle, Flachs, Hanf, Wolle, gekrempelter oder gekämmter Seide, Kamelhaar, Mohair (Kämelhaar), Alpako, Vigognewolle, Jute, Kokosnußbast, Kuh- und Ziegenhaar und andern Faserstoffen. Gutes G. muß von gleichmäßiger Dicke und ohne Knötchen sein; mit Ausnahme des Streichgarns darf es nur wenige hervorstehende feine Härchen zeigen; außerdem muß es richtige Drehung haben, deren Grad sich nach dem Verwendungszweck, nach dem Feinheitsgrad und dem Material richtet, aus dem es hergestellt wurde.
Beim Baumwollgarn (Twist) unterscheidet man Watergarn (Watertwist) von Mulegarn (Muletwist). Ersteres wird auf den Water- oder Drosselmaschinen gesponnen, besitzt gewöhnlich starke Drehung und dient in der Weberei namentlich zur Herstellung der Kette (Kettengarn); letzteres wird auf den Mulemaschinen gesponnen, und zwar in allen Drehungsabstufungen sowohl zur Kette als zum Schuß. Stark gedrehtes Mulegarn heißt Halbkettengarn (Mediotwist). Leinengarn (Flachsgarn) ist Hand- oder Maschinengarn. Lotgarn ist feineres G., von dem ein Stück etwa ein Lot wiegt. Besonders schön und sein ist das Klöppelgarn. In Böhmen, Österreich und Schlesien heißen die verschiedenen Garnsorten drei- bis dreißigstückgriffig, je nachdem 3–30 Stück davon mit der Hand umfaßt werden können. Streichgarn wird aus Streichwolle erzeugt und dient zur Anfertigung von Tuchen und tuchartigen Stoffen; es ist rauh und etwas ungleichmäßig. Kammgarn ist das Gespinst aus Kammwolle und dient zur Anfertigung der glatten Wollwaren, Strumpfwirkerwaren, wollener Quasten, Borten etc. Es ist völlig glatt und gleichmäßig, von verschiedener Feinheit und Weichheit (weiche, mittelharte und harte Kammgarne). Man unterscheidet nach der Verwendung Kettengarn (Warp) und Schußgarn (Weft), nach dem Material Merinogarn aus seiner, kurzer Wolle, Lüstergarn aus gröberer, langer, glänzender, schlichter Wolle. Halbkammgarn (Sayetgarn, Sagettengarn) aus kurzer Kammwolle dient besonders zur Darstellung von Strick- und Strumpfwirkerwaren. Vigognegarn (Imitatgarn) aus Baumwolle und Schafwolle oder aus reiner Baumwolle, Gorillagarn aus Alpako, Mohair, Schafwolle und verschiedenen vegetabilischen Faserstoffen, Seidenkämmlingen und andern Seitenabfällen, zeigt mit einer gewissen Regelmäßigkeit Rauhigkeiten und Knötchen, von den Seidenabfällen herrührend. Phantasiegarn oder gemischte Gespinste (mixed yarns) werden aus Baumwolle, Wolle (Alpako, Mohair) und Seidenabfällen gesponnen.
Die Garne werden zum Zweck der Numerierung in einer bestimmten Länge auf einen Haspel von bestimmtem Umfang aufgewickelt (gehaspelt) und als Strähne oder Strang abgenommen. Die Strähne teilt man durch Unterbinden mit einem quer durchflochtenen Faden in Gebinde (Bind, Unterband, Wiel, Wiedel oder Fitze). Jede solche Fitze besteht aus einer festgesetzten Zahl Fäden (threads), d. h. Haspelumgängen. Der Faden ist so lang wie der Umfang des Haspels, und wenn man diesen mit der Anzahl der Fäden in der Fitze und mit der Zahl der Fitzen in der Strähne multipliziert, so erhält man die genannte bestimmte Fadenlänge einer Strähne. Die Feinheit der Garne wird in Nummern ausgedruckt (Numerierung), die eine Anzahl von Längeneinheiten auf ein bestimmtes Gewicht angeben. Bei der immer mehr in Aufnahme kommenden metrischen oder internationalen Numerierung ist z. B. die Nummer die Zahl der Meter auf 1 g. Die Nummer ist demnach die Zahl der Stücke, Strähne oder Schneller, die ein bestimmtes Gewicht wiegen.
Beim Baumwollgarn werden die Strähnen (Schneller, Nummern oder Zahlen) auch in Deutschland und der Schweiz nach englischem System gemessen und eingeteilt. Der Umfang des Haspels mißt 1,5 Yards (1,3716 m), ein Schneller hat 7 Gebinde und 1 Gebinde 80 Fäden; die Fadenlänge eines Schnellers beträgt mithin 840 Yards (2520 engl. Fuß, 768 m). Häufig wird auch nach Spindeln gerechnet und eine solche auf 18 Schneller festgesetzt. In Frankreich beträgt der Haspelumfang 13/7 m, das Gebinde enthält 70 Fäden oder 100 m Fadenlänge, und der Schneller hat 10 Gebinde, also 1000 m Fadenlänge. Nach englischem System werden die Nummern gewonnen, indem man wiegt, wieviel Schneller auf 1 Pfd. gehen. Feineres G. als 240 (also 240 Schneller auf 1 Pfd.) ist selten; das feinste hat die Nummer 300. Von Nummern über 20 sind im Handel nur die geraden Zahlen gebräuchlich, und bei Nummern über 100 springt die Zahl von 10 zu 10. Die gröbsten Garne sind Nr. 6 und 8. Docht-o der Lichtgarn hat 0,5–2. Für Talglichte dient Mulegarn Nr. 8–12, für Wachs- und Stearinlichte Nr. 20–40, für die gewebten hohlen Lampendochte Nr. 12–30. Zur Strumpfwirkerei werden die Nummern 6–36, aber auch 80–90 von Mulegarn verarbeitet. In Frankreich bestimmt man auf Grundlage des metrischen Systems die Nummer als Zahl der Schneller (á 1000 m) auf 0,5 kg Gewicht. Will man die englische Nummer auf französische berechnen, so hat man sie durch 1,18 zu dividieren. Aus diesen Verhältnissen ergibt sich, daß die Angabe, ein G. set drei- oder viermal so sein (d. h. eine drei- bis viermal so hohe Nummer), bedeutet, daß es auf gleicher Länge nur 1/3- oder 1/3mal so viel Baumwolle enthält. Dem äußern Ansehen nach kann übrigens ein stark gedrehtes G. von niedriger Nummer seiner erscheinen als ein wenig gedrehtes G. von höherer Nummer. Die Baumwollgarnsträhnen werden mit der Garn- oder Bündelpresse zu würfelförmigen Paketen, Packs oder Bündeln zusammengepreßt. Diese Bündel wiegen 2,5–5 kg. und in der Regel sind 5–10, auch 20 Schneller zu einer Docke zusammengedreht. Die Bündel vereinigt man in Ballen zu 500 kg. Die Sorten des Baumwollgarns werden nach der Gesamtqualität mit den Abstufungen: ordinär, gut, Sekunda und Prima nebst den dazwischenliegenden Mittelstufen bezeichnet. Der Baumwollzwirn dient als Näh-, Stick- und Strickgarn. Nähzwirn kommt auf kleine Spulen oder zu einem Knäuel gewickelt in den Handel; wenn derselbe mit Hilfe klebriger Stoffe (dünner Kleister, Gummilösung) glänzend gemacht (lüstriert) ist, nennt man ihn Eisengarn.
Beim Leinengarn, wenigstens beim Handgespinst, wird die Einteilung und Länge der Strähne in den verschiedenen Ländern nach sehr abweichenden Systemen bestimmt; beim Maschinengespinst wird gegenwärtig auch in den deutschen Spinnereien nach englisch-irischem System gerechnet. Der Haspelumgang beträgt hiernach 21/2 Yards, 120 Fäden (threads) = 1 Gebinde (cut, lea), 2 Gebinde = 1 beer, 6 Gebinde = 1 slip, 12 Gebinde = 1 Strähne (hank), 2 Strähnen = 1 Stück (hasp), 2 Stück = 1 Spindel (spindle); 1 Spindel hat mithin 14,400 Yards Fadenlänge. Die Zahl der Gebinde, die zusammen 1 Pfd. wiegen, gibt die Feinheitsnummer. Da nun die Fadenlänge eines Gebindes 300 Yards beträgt, so erhält man die Länge eines Fadens, der 1 Pfd. wiegt, wenn man die Feinheitsnummer mit 300 multipliziert. Will man die einer Leingarnnummer entsprechende Baumwollgarnnummer finden, so muß man sie durch 2,8 dividieren. Diese entsprechenden Nummern zeigen nun aber G. von sehr verschiedenem Äußern; das Leinengarn ist seiner, weil die Flachsfaser dichter ist. Die häufigsten Nummern von Maschinengarn sind 20–460, von Werggarn 10–60. Die schwächsten Leinengarne heißen in Böhmen Lotgarne, von deren feinsten Sorten ein Stück von 16,800 Ellen Fadenlänge 11/2-13/4 Lot wiegt. Die Hauptsorten des Leinenzwirns sind: Nähzwirn, zwei- oder dreifach gezwirnt aus 30–300gängigem G.; Spitzenzwirn, zweifach gezwirnt aus 50–200gängigem G.; Strickzwirn, drei- oder vierfach gezwirnt aus 25–80gängigem G. Zwirn kommt gebleicht und ungebleicht und manche Sorten auch häufig gefärbt vor.
Jutegarne werden entweder aus kurzen kardierten Fasern, als Jutewerg- (Hede-, Tow-) Garn oder aus langen gehechelten Fasern als Jutehechel oder Feinjutegarn erzeugt und vorzugsweise zu Säcken für Getreide, Mehl, Salz, Zucker, Kaffee etc., ferner mannigfaltig gefärbt zu Teppichen, Gardinen, Tischdecken verarbeitet. Im Handel gilt die englische Flachsnumerierung. In Fabriken, die zugleich spinnen und weben, wird größtenteils die sogen. schottische Numerierung gebraucht, die eine konstante Längeneinheit von 14,400 Yards (1 spindle) annimmt und das als Nummer bezeichnet, was diese Einheit in englischen Pfunden wiegt. Taugarne werden von verschiedener Feinheit gesponnen; diese wird in Holland durch die Anzahl Hektogramme, die 150 m davon wiegen, bestimmt. Gewöhnlich spinnt man G. von 2–9 Hektogramm. In England drückt die Nummer aus, wieviel Stücke von 15 engl. Fuß Länge auf ein englisches Pfund gehen. Gewöhnlich spinnt man Nr. 16–40.
Wollgarn kommt einfach oder gezwirnt, gefärbt oder ungefärbt unter verschiedenen Namen im Handel vor. Die einfach gezwirnten zu Teppichen und Posamentierarbeiten heißen Harrasgarn. Beim Streichgarn ist die Länge und Einteilung der Strähne in den verschiedenen Ländern sehr abweichend; man unterscheidet z. B. eine preußische, sächsische, böhmische, niederländische, französische, englische Weise u. a.; beim Kammgarn hat der Haspel in England 1 Yard Umfang. Neuerdings wird das Wollgarn fast nur nach metrischem System gehaspelt und numeriert.
Seidengarn (s. Seide) ist entweder aus Kokonfäden zusammengedreht (kurz Seide genannt) oder als Florettseidengespinst (Florettseide) aus Seidenabfällen auf dem Wege des Spinnens gewonnen und kommt unter verschiedenen Benennungen im Handel vor: als Crescentin, Schappe (chappe), Galettam, Gallet, Fantasie etc. Bourrettegarn wird aus den beim Kämmen und Spinnen der Florettseide erhaltenen Abfällen (Bourrette, Stumba) gewonnen. Die bessern Sorten der Gespinste werden als Einschlag bei verschiedenen Seidenstoffen, als Kette bei mancherlei Halbseidenzeugen, groben Bändern und Schnüren und als Stickseide, die geringern zum Stricken und zur Strumpfwirkerei gebraucht. Die Feinheit drückt man auch durch Nummern (titre) aus, wobei die Nummer diejenige Zahl ist, die das Gewicht von 10 km G. in Gramm angibt; bei den Gespinsten aus Abfällen bedient man sich allgemein der metrischen Numerierung, die aber keine allgemein übereinstimmende Grundlage hat.
Die Prüfung der Garne erstreckt sich zunächst auf Festigkeit, Drehung etc. Die Drehung kann man leicht ermitteln, indem man ein Garn- oder Zwirnstück mit einem Ende festhält, mit dem andern in einem Feilkloben festklemmt und zwar so, daß genau 100 mm frei bleiben. Dreht man dann den Feilkloben bei kaum merklich gespanntem Faden so oft der Drahtrichtung entgegen, bis die Aufdrehung erfolgt ist, so ergibt die Zahl der Umdrehungen des Feilklobens die Drehung des Garns auf 100 mm. Ein nach demselben Prinzip konstruierter Drahtmesser (Drahtzähler, Filatormaschine) besitzt zwei Klemmen, von denen die eine rotierende die Zahl der Umdrehungen auf ein Zählwerk überträgt. Die Festigkeit des Garns wird in Gewichten oder nach Reißlängen (s. Papierprüfung) angegeben und mit dem Garndynamometer (s.d.) ermittelt. Bei gleichem Material verhalten sich die Festigkeiten der Garne umgekehrt wie ihre Nummern. Besitzt z. B. ein G. Nr. 40 eine Festigkeit von 200 g, so würde ein gleiches G. von Nr. 20 eine doppelt so große Festigkeit = 400 g, Nr. 1 eine 40mal größere = 8000 g besitzen. Die für Nr. 1 gefundene Zahl ist die Qualitätszahl und gibt, durch die Garnnummer geteilt, die Festigkeit dieser Nummer in Grammen an. Die Qualitätszahl für Baumwollgarne z. B. beträgt für schwache Qualität 4000, für mittlere 5000, für starke 6000, für sehr starke 7000 und für Prima 8000. Will man die Qualität eines Garnes ermitteln, so bestimmt man durch 10–20 Zerreißversuche am Dynamometer seine mittlere Festigkeit und multipliziert diese Zahl mit der Garnnummer. Das Produkt zeigt die Qualität an. Von Wichtigkeit ist auch die Elastizität (Dehnbarkeit), die man durch die Verlängerung ausdrückt, die das G. bis zum Bruch erleidet und gleichzeitig mit der Festigkeitsprüfung durch das Garndynamometer erfährt. Bei Baumwollgarn soll die Dehnung etwa betragen:
Zur Bestimmung der Nummer benutzt man einen Probehaspel, d. h. einen Haspel von genau bestimmtem Umfang, mit einem Zählwerk, das eine Anzahl der Haspelumdrehungen durch einen Glockenton angibt. Man haspelt 10 oder 20 m G. auf und bestimmt das Gewicht desselben am einfachsten auf einer Quadrantenwage (Garnwage). Da die metrische Nummer die Zahl angibt, wievielmal z. B. 1000 m G. auf 500 g gehen, so hätten, wenn die aufgehaspelten 20 m G. 1 g wiegen, 10,000 m das Gewicht von 500 g, und die Garnnummer wäre 10. Ist allgemein die Länge des gehaspelten Garns = 20 m, so erhält man die metrische Nummer N, wenn g das Gewicht dieser 20 m G. ist, nach der Formel N = 10/g. Zur Bestimmung der Natur der Faser, aus der das G. besteht, dient in erster Linie das Mikroskop. Über chemische Unterscheidungsmittel der gebräuchlichsten Fasern und über die Appretur s. Gewebe.
Nach Verordnung des Bundesrats vom 20. Nov. 1900 dürfen zum Einzelverkauf ausgemachte baumwollene, wollene und halbwollene Garne aller Art nur in bestimmten Einheiten des Gewichts und unter Angabe der Gewichtsmenge im Einzelverkehr verkauft oder feilgehalten werden, baumwollene Garne bis zur Gesamtlänge von 100 m an jedoch auch in bestimmten Einheiten der Länge und unter Angabe der Länge. Nach Verordnung vom 17. Nov. 1902 finden diese Vorschriften keine Anwendung auf Garne, die zum Zweck der Fertigstellung von halbfertigen Waren in Verbindung mit diesen feilgehalten werden; auf baumwollene Nähgarne auf Holzrollen oder Papierhülsen; auf Garne, die dem Käufer zugemessen oder zugewogen werden. Als Mengeneinheiten werden zugelassen: a) Gewichtseinheiten zu 1,5,10,20 und 50 g oder zu einem Vielfachen von 50 g, b) Längeneinheiten für baumwollene Garne zu 5,10,20,30 etc. bis 100 m. Die Vereinigung mehrerer Mengeneinheiten ist nur insoweit zulässig, als sie zusammen eine zulässige Mengeneinheit darstellen. Als Gewicht gilt das Trockengewicht der Garne ohne Umhüllung, Einlage etc. (Nettogewicht) und ohne Beschwerung, soweit diese nicht durch die Fabrikation bedingt ist, nebst einem Normalfeuchtigkeitszuschlage, der bei Baumwollgarn 8,5, bei halbwollenen Garnen (sogen. Mischgarnen) 10, bei Kammgarn 18,25 und bei Streichgarn 17 Hundertteile des Trockengewichts beträgt. Das Gewicht darf nicht um mehr als 3 Proz. bei Mengen über 50 g, 5 Proz. bei Mengen von 10–50 g und 10 Proz. bei Mengen von 1 oder 5 g, die Länge darf nicht um mehr als 5 Proz. bei Längen von 10–100 m und 10 Proz. bei Längen von 5 m hinter den angegebenen Beträgen zurückbleiben. Das Gewicht ist in Grammen, die Länge in Metern anzugeben; die Angaben sind an der Ware selbst oder an ihrer Aufmachung, Verpackung oder Umschließung leicht erkennbar anzubringen. Bei Vereinigung mehrerer Stränge im Gesamtgewichte bis zu 50 g genügt es, wenn die Gewichtsangabe auf der gemeinsamen Verpackung angebracht ist, bei Mengen über 50 g ist sie auf jedem einzelnen Stück anzubringen. Garne in Knäueln sowie Garne, die nach der Länge verkauft werden, müssen stets mit einer Mengenangabe versehen sein. Vgl. Kutzer, Garnnumerierungen, Haspelungen u. Umrechnungstabellen (Wien 1901).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.