- Seckendorff
Seckendorff, ein über alle Erdteile verbreitetes Geschlecht des fränkischen Uradels, von dem bei Kadolzburg gelegenen Dorfe Seckendorf benannt, blüht gegenwärtig in drei, früher in elf Hauptlinien, der Aberdarischen, Gudentischen und Rinhofer, deren Stifter Brüder waren. Die Aberdarische Linie wurde 1706 durch Kaiser Joseph I. in der Person des Ritterhauptmanns des Kantons Altmühl, Christoph, in des Reiches Frei- und edlen Bannerherrenstand erhoben; ein Zweig dieser Linie erhielt 1810 die württembergische Grafenwürde, ihr gegenwärtiges Haupt ist Graf Karl v. S. zu Oberzenn (geb. 18. März 1847), württembergischer Rittmeister. Aus der Gudentischen Linie stammt Adolf v. S., der 1816 in den preußischen Grafenstand erhoben wurde; Haupt dieser Nebenlinie ist gegenwärtig Graf Götz v. S. (geb. 1842), der Oberhofmeister der Kaiserin Friedrich war. Die Rinhofer Linie repräsentiert Freiherr Rudolf v. S. (s. unten: 4). An der Spitze des 1869 gegründeten, sämtliche Linien umfassenden Familienverbandes steht Gustav, Freiherr von S., Generalleutnant und Inspekteur der preußischen Kriegsschulen (geb. 1848). Vgl. Seeländer, Graf S. und die Publizistik zum Frieden von Füssen 1745 (Gotha 1883); Familienarchiv in Meuselwitz. Dem Geschlecht entstammen zahlreiche Staatsmänner, Militärs und Gelehrte; die bedeutendsten davon sind:
1) Veit Ludwig von, Gelehrter und Staatsmann, geb. 20. Dez. 1626 in Herzogenaurach bei Erlangen, gest. 18. Dez. 1692 in Halle, Sohn des von den Schweden wegen Verrats 1642 enthaupteten Obersten Joachim Ludwig v. S., studierte in Straßburg die Rechte, daneben Philosophie, Geschichte und Theologie, trat dann in die Dienste Ernsts des Frommen, ward 1651 gothaischer Hof- und Justizrat, 1656 Geheimer Hof- und Kammerrat sowie Hofrichter in Jena und 1663 Wirklicher Geheimer Rat und Kanzler, trat 1664 als Geheimrat, Kanzler und Konsistorialpräsident in die Dienste des Herzogs Moritz von Sachsen-Zeitz, lebte seit 1681 auf seinem Gut Meuselwitz bei Altenburg, folgte aber 1691 einem Ruf als Geheimrat nach Berlin und wurde noch in demselben Jahre Kanzler bei der neugegründeten Universität Halle. Sein geschichtliches Hauptwerk ist der »Commentarius historicus et apologeticus de Lutheranismo« (Gotha 1688, 3 Bde.; vollendet, Frankf. u. Leipz. 1692), eine Entgegnung auf Maimbourgs »Histoire du Luthéranisme«. Politisch höchst einflußreich und bis tief ins 18. Jahrh. oft neu aufgelegt und umgearbeitet war sein staatswirtschaftliches Handbuch »Der deutsche Fürstenstaat« (Gotha 1655), dem »Der Christenstaat« (Leipz. 1685) u. a. Schriften folgten. Vgl. Schreber, Historia vitae Viti Lud. a. S. (Leipz. 1733).
2) Friedrich Heinrich, Reichsgraf von, kaiserlicher Feldmarschall und Diplomat, Neffe des vorigen, geb. 5. Juli 1673 zu Königsberg in Franken, gest. 23. Nov. 1763 in Meuselwitz, studierte die Rechte, trat 1693 in gothaische und ansbachische, 1697 in kaiserliche Dienste, focht unter dem Prinzen Eugen im Türkenkrieg 1698 und zeichnete sich im Spanischen Erbfolgekrieg in der Schlacht bei Höchstädt (1704) aus. Zum Obersten ernannt, focht er 1706 bei Ramillies, 1708 bei Oudenaarde u. wirkte mit bei der Belagerung von Lille. Hierauf trat er in die Dienste Augusts II. von Polen und befehligte in Flandern die sächsischen Hilfstruppen. Als polnischer Gesandter im Haag nahm er 1713 an den Verhandlungen des Utrechter Friedens teil, half als Befehlshaber sächsischer Truppen 1715 zur Eroberung Stralsunds mit und ward 1717 zum kaiserlichen Feldmarschalleutnant ernannt. Unter dem Oberbefehl Eugens befehligte er bei Belgrad, focht 1718 mit Erfolg in Sizilien gegen die Spanier und nötigte dieselben 1720 zum Evakuationsvertrag. 1719 zum Reichsgrafen und 1721 zum Feldzeugmeister ernannt, war er seit 1726 kaiserlicher Gesandter am Berliner Hof, gewann, mit dem einflußreichen Grumbkow verbündet, die Gunst Friedrich Wilhelms I. und brachte 23. Dez. 1728 den geheimen Berliner Vertrag zwischen Österreich und Preußen zuwege, der das letztere eng mit der kaiserlichen Politik verknüpfte. Auch wirkte er an mehreren Höfen für die Anerkennung der Pragmatischen Sanktion. Als Reichsgeneral der Kavallerie schlug er im Polnischen Erbfolgekrieg 20. Okt. 1735 die Franzosen bei Klausen. Im neu ausbrechenden Türkenkrieg auf des sterbenden Eugen Empfehlung mit dem Oberbefehl über das bei Belgrad stehende Heer betraut, war er anfangs glücklich, mußte sich nachher aber hinter die Save zurückziehen und ward deshalb angeklagt und auf der Festung Graz gefangen gesetzt. Von Maria Theresia freigelassen, trat er in bayrische Dienste, wurde Oberbefehlshaber des bayrischen Heeres, entsetzte München und warf nach mehreren Wechselfällen die Österreicher 1744 nach Böhmen zurück, worauf er sein Kommando niederlegte. Nach dem Tode Karls VII. wirkte er zur Versöhnung zwischen Österreich und Bayern im Frieden zu Füssen (22. April 1745) mit. Seither lebte er zurückgezogen auf seinem Gut Meuselwitz bei Altenburg, bis er von dort im Dezember 1758 auf Befehl Friedrichs II. unter dem Verdacht, daß er mit Österreich einen für Preußen nachteiligen Briefwechsel unterhalten habe, verhaftet und ein halbes Jahr in Magdeburg festgehalten wurde. Vgl. »Versuch einer Lebensbeschreibung des Feldmarschalls Grafen von S.« (Leipz. 1792–94, 4 Bde.); Seeländer, Graf S. und die Publizistik zum Frieden von Füssen (Gotha 1883).
3) August Heinrich Eduard Friedrich, Freiherr von (aus der Rinhofer Hauptlinie), Jurist, geb. 13. Febr. 1807, gest. 30. Dez. 1885, war viele Jahre als rheinischer Jurist unter anderm beim Justizamt in Ehrenbreitstein und beim Appellationsgericht in Köln als Richter tätig, wurde dann Staatsprokurator in Trier, später Oberprokurator in Köln, 1856 Mitglied des Obertribunals in Berlin und 1871 Generalprokurator am Appellationsgericht in Köln. Mit Errichtung des Reichsgerichts (1. Okt. 1879) wurde er als Oberreichsanwalt an die Spitze der Reichsanwaltschaft berufen. 1849–51 vertrat er einen Wahlbezirk in der Zweiten Kammer des preußischen Landtags.
4) Rudolf, Freiherr von, Reichsgerichtspräsident, Sohn des vorigen, geb. 22. Nov. 1844 in Köln, trat 1865 als Auskultator am Kammergericht in den preußischen Justizdienst, wurde 1872 Gerichtsassessor in Duisburg, dann Staatsprokurator in Metz, trat 1879 als Regierungsrat und ständiger Hilfsarbeiter in das Reichsjustizamt, wo er 1882 zum Geheimen Regierungsrat, 1885 zum vortragenden Rat und 1890 zum Geheimen Oberregierungsrat ernannt wurde, neben welcher Stellung er zugleich die eines Mitglieds des Reichspatentamts bekleidete. 1899 ward er Unterstaatssekretär im preußischen Staatsministerium und zugleich Mitglied des kaiserlichen Disziplinarhofes. 1905 trat er als Präsident an die Spitze des Reichsgerichts in Leipzig. An der Vorbereitung der Novelle zur Zivilprozeßordnung von 1898 war er hervorragend beteiligt. Er war Vertreter Deutschlands auf der Haager Konferenz für internationales Privatrecht.
5) Artur, Freiherr von S.-Gudent, Forstmann, geb. 1. Juli 1845 in Schweizerhall bei Basel, gest. 29. Nov. 1886 in Wien, wurde 1868 Privatdozent in Zürich, 1870 Professor an der Forstakademie Mariabrunn, 1874 Leiter des forstlichen Versuchswesens in Österreich, 1875 Professor an der Hochschule für Bodenkultur in Wien. Er schrieb unter anderm: »Kreisflächentafeln zum Gebrauche bei Holzmassenaufnahmen« (2. Aufl., Leipz. 1875); »Die forstlichen Verhältnisse Frankreichs« (das. 1879); »Beiträge zur Kenntnis der Schwarzföhre« (Wien 1881); »Das forstliche Versuchswesen« (das. 1881); »Verbauung der Wildbäche, Aufforstung und Berasung der Gebirgsgründe« (das. 1884); »Zur Geschichte der Wildbachverbauung« (das. 1886). Auch gab er die »Mitteilungen aus dem forstlichen Versuchswesen Österreichs« und das »Zentralblatt für das gesamte Forstwesen« heraus und übersetzte Demontzeys »Studien über die Arbeiten der Wiederbewaldung und Berasung der Gebirge« (Wien 1880). Vgl. Böhmerle, Artur, Freiherr v. S. (Wien 1887).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.