Privatrecht

Privatrecht

Privatrecht (Jus privatum), im objektiven Sinne der Inbegriff derjenigen erzwingbaren Satzungen, die sich auf solche Lebensverhältnisse beziehen, in denen der Mensch als Einzelner seinen Mitmenschen als Einzelnen gegenübersteht; im Gegensatz zum öffentlichen Recht (Jus publicum), das die Verhältnisse der einzelnen untereinander als Staatsglieder und des Staates im ganzen regelt. Im subjektiven Sinn ist ein P. diejenige Befugnis des einzelnen, die unter staatlichem Schutz steht und erzwingbar ist. von der jedoch der Berechtigte nach seinem Belieben Gebrauch machen kann oder nicht (s. Recht). Unter deutschem P. versteht man das in Deutschland bis 1900 geltende und durch die Ausführungsgesetze zum Teil auch noch für die Zukunft in Geltung bleibende P., soweit es einheimischen Ursprungs ist, im Gegensatz zu den in Deutschland rezipierten fremden Rechten. Diejenigen Rechtsnormen, die bei der Beurteilung von Rechtsverhältnissen maßgebend sind, die in einem andern Staats- oder Rechtsgebiet entstanden als in demjenigen, wo sie zum Gegenstand einer rechtlichen Entscheidung werden, bezeichnet man als internationales P. oder als die Rechtsgrundsätze über die Kollision der Statuten (s. Internationales Recht und Kollision).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Privatrecht — Privatrecht, so v.w. Civilrecht, s.d …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Privatrecht — Privatrecht, im subjektiven Sinne jede Befugnis, die der Einzelne erwerben und nach Willkür gebrauchen kann; im objektiven s.v.w. Bürgerliches Recht (s.d.). Über deutsches P. s. Deutsches Recht …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Privatrecht — Privatrecht, s. Civilrecht …   Herders Conversations-Lexikon

  • Privatrecht — Jus privatus …   Das große Fremdwörterbuch

  • Privatrecht — Das Privatrecht (meist allgemein Zivilrecht genannt) ist ein Rechtsgebiet, das Beziehungen von rechtlich (nicht: wirtschaftlich) gleichgestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Die Bezeichnungen… …   Deutsch Wikipedia

  • Privatrecht — Pri|vat|recht 〈[ va:t ] n. 11; unz.〉 Regelung der Rechtsverhältnisse der Einzelnen u. ihrer wirtschaftl. Zusammenschlüsse sowie des Staates u. a. Körperschaften, soweit sie dem Wettbewerb des Wirtschaftslebens unterliegen * * * Pri|vat|recht, das …   Universal-Lexikon

  • Privatrecht — Rechtssätze, die die rechtlichen Beziehungen der einzelnen zueinander nach dem Grundsatz der Gleichordnung regeln, z.B. ⇡ Bürgerliches Recht und Handelsrecht. Gegensatz: ⇡ Öffentliches Recht. Literatursuche zu  Privatrecht auf www.gabler.de …   Lexikon der Economics

  • Privatrecht — Pri|vat|recht …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Internationales Privatrecht (Deutschland) — Das Internationale Privatrecht (kurz: IPR) der Bundesrepublik Deutschland ist der Teil des deutschen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung… …   Deutsch Wikipedia

  • Internationales Privatrecht — Internationales Privatrecht, kurz IPR, ist der Teil des nationalen Rechts, der entscheidet, welches (materielle) Privatrecht inländische Behörden und Gerichte auf einen Sachverhalt mit Auslandsberührung anzuwenden haben. Geschichte → Geschichte… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”