Justizrat

Justizrat

Justizrat, Titel, der in den verschiedenen deutschen Ländern verschiedene Bedeutung hat, namentlich Ehrentitel für Rechtsanwalte. Eine höhere Auszeichnung bedeutet der Titel »Geheimer J.« (s. d.). In frühern Zeiten war J. der Titel eines Rates bei den obern Justizbehörden und bei den Obergerichten. Die vortragenden Räte des preußischen Justizministeriums führen noch jetzt den Titel »Geheimer Oberjustizrat«, die Direktoren den Titel »Wirklicher Geheimer Oberjustizrat«.


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Justizrat — Jus|tiz|rat 〈m. 1u; früher Titel für〉 verdienter Jurist, der nicht im Beamtenverhältnis steht * * * Jus|tiz|rat, der (früher): a) <o. Pl.> an Richter, Rechtsanwälte u. Notare verliehener Titel; b) Träger des Titels Justizrat (a). * * *… …   Universal-Lexikon

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  • Oberjustizrat — Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland 2.1 Saarland und Rheinland Pfalz 2 …   Deutsch Wikipedia

  • Wirklicher Geheimer Oberjustizrat — Justizrat (Abk. JR) ist ein nichtakademischer Titel, der vom Staat als Ehrenbezeichnung an Rechtsanwälte und Notare verliehen wird. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Heutige Verleihungspraxis in Deutschland 2.1 Saarland und Rheinland Pfalz 2 …   Deutsch Wikipedia

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