Galilēi

Galilēi

Galilēi, Galileo, Physiker und Astronom, geb. 15. Febr. 1564 in Pisa, gest. 8. Jan. 1642 zu Arcetri, war der Sohn des Florentiners Vincenzo G. (gest. 2. Juli 1591), der als Mathematiker und namentlich als Musiktheoretiker gerühmt wird. G. bezog 1581 die Universität Pisa, um neben Aristotelischer Philosophie Medizin zu studieren. Schon hier erkannte er die Dürftigkeit der Aristotelischen Physik und das Unzulängliche ihrer Methode. Um so eifriger wandte er sich der Mathematik zu, in der er die Grundlage aller wahrhaften Naturerkenntnis sah. Durch die Schwingungen einer Lampe im Dom zu Pisa soll er 1583 auf die gleiche Dauer der Pendelschwingungen bei ungleicher Größe der Ablenkung aufmerksam gemacht worden sein. 1585 nach Florenz zurückgekehrt, widmete er sich dem Studium des Archimedes, an dessen Schriften sich seine Untersuchungen über das Verfahren zur Bestimmung des spezifischen Gewichts (Erfindung der hydrostatischen Wage 1586, »La Bilancetta«, publiziert 1655) und über den Schwerpunkt verschiedener körperlicher Figuren (»Theoremata circa centrum gravitatis solidorum«, 1587, publiziert 1638) knüpfen. 1589 wurde er auf den Lehrstuhl der Mathematik in Pisa berufen. Hier zeigte er, daß Körper verschiedenen Gewichts, von der Höhe des schiefen Turms in Piesa herabfallend, ihren Weg in beinahe gleichen Zeiten zurücklegten, und zog sich durch solche neue Lehren das Übelwollen seiner Kollegen zu. Ein freimütiges Gutachten über eine Baggermaschine, die der Sohn des Großherzogs, Johann von Medici, in Vorschlag gebracht, machte seine Stellung vollends unhaltbar. Er kehrte 1591 nach Florenz zurück, übernahm aber schon 1592 die Professur der Mathematik in Padua. Hier lehrte er 18 Jahre vor einem wachsenden Kreis begeisterter Zuhörer aus allen Ländern Europas. In diese Zeit fallen Galileis wichtigste (erst spät veröffentlichte) Forschungen zur Bewegungslehre (Galileische Gesetze 1602 und 1604 in »Sermones de motu gravium«, 1854); hier führte er zuerst die Lehre von den einfachen Maschinen auf das Prinzip der virtuellen Geschwindigkeit zurück; hier erfand er ein Thermoskop (1597) und den praktisch wertvollen Proportionalzirkel. Einen im Bilde des Schlangentreters 1604 erschienenen und nach einem Jahr wieder verschwundenen Stern benutzte er als Argument gegen die Aristotelische Lehre von der Unveränderlichkeit des Himmels. Auf das Gerücht von der Erfindung des Fernrohrs in Holland konstruierte G. ein solches Instrument selbständig zum zweitenmal (August 1609) und benutzte es sofort zur Erforschung der Himmelskörper. An der Oberfläche des Mondes beobachtete er den Wechsel von Berg und Tal; in der Milchstraße erkannte er dichtere Anhäufungen von Sternen, im Orion entdeckte er über 500, in den Plejaden 29 neue Sterne. 1610 fand er die Jupitertrabanten (Mediceische Sterne, publiziert im »Sidereus nuncius«, 1610), durch deren Existenz der den Gegnern des kopernikanischen Weltsystems sehr unbequeme Beweis geliefert wurde, daß sich auch ein Zentrum von Bewegungen selbst bewegen kann. In demselben Jahre ging er als großherzoglicher Mathematiker und Philosoph an den Hof zu Florenz, um ausschließlich seinen Forschungen zu leben. In Florenz entdeckte er die »Dreigestalt« des Saturn, die Phasen der Venus und des Mars und wahrscheinlich auch die Sonnenflecke. 1611 fand er, daß die Planeten keine selbstleuchtenden Himmelskörper seien, und daß Venus und Mars sich um die Sonne drehen. Bald darauf lehrte er auch die Achsendrehung der Sonne.

Galileis teleskopische Entdeckungen gaben die Veranlassung zu neuen Angriffen von seiten der Schulgelehrten; aber es gelang ihm bei einem Besuch in Rom (1611), die gelehrten Jesuiten des Collegium Romanum auf seine Seite zu bringen. In diesen römischen Aufenthalt fällt auch die erste genauere Feststellung der Umlaufszeiten der Jupitertrabanten, in deren Verfinsterungen G. früh ein Mittel zur Bestimmung der Länge auf hoher See erkannt hatte, und deren Berechnung ihn um dieser Verwendung willen viele Jahre hindurch beschäftigte. Nach Florenz zurückgekehrt, schrieb er die Abhandlung über die schwimmenden Körper (1612), worin er zuerst die Grundelemente der Hydrostatik klar entwickelte, sowie (1613) die Briefe über die Sonnenflecke, in denen er offen die Kopernikanische Lehre verteidigte. Als darauf die Gegner diese Lehre als unbiblisch bezeichneten, erwiderte er in einem Brief an den Pater Castelli (1613), die Forschung könne sich nicht durch den Wortlaut der Bibel hemmen lassen; vielmehr sei es Sache der Theologen, die Ausdrücke der Bibel in Übereinstimmung mit festgestellten Tatsachen der Naturwissenschaft zu erklären. Eine Abschrift dieses Briefes, die den Dominikanern in die Hände fiel, wurde zu den heftigsten Angriffen und 1615 vom Pater Lorini zu einer Denunziation bei der römischen Inquisition benutzt. G., hiervon unterrichtet, begab sich noch im Dezember 1615 nach Rom, und es gelang ihm, alle gegen seine Person gerichteten Verdächtigungen zu widerlegen, nicht aber, die Verdammung der Kopernikanischen Lehre zu hintertreiben. Im Februar 1616 wurde von elf Qualifikatoren des heiligen Offiziums die Lehre von der Bewegung der Erde für »töricht und absurd vom philosophischen Standpunkt und für teilweise formell ketzerisch« erklärt und daraufhin 5. März das Buch des Kopernikus verboten. Am 25. Febr. erhielt der Kardinal Bellarmin vom Papst den Auftrag, G. vorzuladen und zu ermahnen, daß er die Kopernikanische Lehre aufgebe; im Fall einer Weigerung seitens Galileis solle ihm in Gegenwart von Notar und Zeugen der Befehl erteilt werden, daß er sich schlechthin enthalte, eine solche Meinung zu lehren, zu verteidigen und zu besprechen; wenn er sich hierbei aber nicht beruhige, so sei er einzukerkern.

Was hierauf geschehen, ist Gegenstand der Kontroverse. Das Protokoll einer 3. März 1616 gehaltenen Sitzung der Kongregation des heiligen Offiziums lautet: »Vom Kardinal Bellarmin wurde zuerst berichtet, daß der Mathematiker G. G. ermahnt worden, die bis dahin von ihm festgehaltene Meinung, die Sonne sei das Zentrum der Himmelskugel und unbeweglich, die Erde aber beweglich, aufzugeben, und daß er auf Widerspruch verzichtet habe«. Anfang Juni kehrte G. nach Florenz zurück und lebte eine Reihe von Jahren zurückgezogen in der Villa Bellosguardo. Erst durch einen provokatorischen Angriff des Jesuiten Grassi sah sich G. veranlaßt, sein Schweigen zu brechen. Er publizierte 1623 eine dem Papst gewidmete Streitschrift: »Il Saggiatore«, die den Gegner zermalmte und trotz der Denunziation der Jesuiten nicht verboten, sondern belobt und empfohlen wurde. Dieser Erfolg und die Berufung des ihm befreundeten Kardinals Barberini (als Urban VIII.) auf den päpstlichen Stuhl ermutigten G., eine eingehende, allgemein verständliche Darstellung der Kopernikanischen Lehre zu geben, obwohl er 1624 bei seiner Anwesenheit in Rom einen Widerruf des Verbots vom 5. März 1616 ebensowenig erreichen konnte wie auch nur eine Duldung der Lehre des Kopernikus. Er wählte die Form des Dialogs zwischen Vertretern der alten Ptolemäischen und der Kopernikanischen Lehre und behandelte die letztere als Hypothese, brachte dabei aber so überzeugende Beweise für die letztere vor, daß niemand über die Richtigkeit derselben in Zweifel bleiben konnte. Nach sechs Jahren war der »Dialogo di G. G. dove nei congressi di quattro giornate si discorre sopra i due massimi sistemi del mondo; proponendo in determinatamente le ragioni filosofiche e naturali tanto per l'una, quanto per l'altra parte« vollendet, und G. ging 1630 nach Rom, um sein Werk der Zensur des heiligen Offiziums zu unterwerfen. Erst nach zwei Jahren wurde das Imprimatur des römischen und des florentinischen Inquisitors erreicht und das Buch publiziert. Seine Feinde wußten aber den Papst zu überzeugen, daß das Buch eine eminente Gefahr für die Kirche sei, und daß er selbst in dem Verteidiger der alten Lehre, dem G. den Namen Simplicius beigelegt, der Lächerlichkeit preisgegeben sei. Auf diese angeblich persönliche Verletzung dürfte des Papstes unversöhnlicher Zorn hauptsächlich zurückzuführen sein. Eine Spezialkommission, der das Buch zur Prüfung überwiesen worden war, konnte nur Unerhebliches einwenden, sie machte eine Anzahl Fehler namhaft und kam zu dem Schluß: »Alle diese Dinge könnten verbessert werden, wenn man urteile, das Buch, dem man diese Gunst erweisen wolle, sei von einigem Nutzen«. Dagegen tauchte plötzlich ein Dokument aus dem Prozeß von 1616 auf, ein Protokoll vom 26. Febr, nach dem G. namens des Papstes vom heiligen Offizium der Befehl erteilt sei, »oben besagte Meinung, daß die Sonne das Zentrum der Welt sei, die Erde dagegen sich bewege, ganz und gar aufzugeben und sie fernerhin in keiner Weise festzuhalten, noch zu lehren oder zu verteidigen weder in Wort noch in Schrift, andernfalls werde seitens des heiligen Offiziums gegen ihn verfahren werden; bei welchem Befehl sich derselbe beruhigt und zu gehorchen versprochen hat«. Auf Grund dieses Befehls, den G. durch Veröffentlichung der Dialoge direkt übertreten hatte, wurde das Inquisitionsverfahren gegen ihn eröffnet.

Über die Echtheit dieses Protokolls ist lebhaft gestritten worden, und die seit 1870 stark angewachsene G.-Literatur beschäftigt sich hauptsächlich mit dieser Frage. Unabhängige Forscher, wie Cantor, Gherardi, Günther, Hase, Martin, Riccardi, Scartazzini, Wohlwill u. v. a., halten das Protokoll für eine spätere Fälschung zu dem Zweck, dem Inquisitionsprozeß eine rechtliche Grundlage zu geben. Nach dem oben Mitgeteilten hatte der Papst Androhung des Inquisitionsprozesses nur für den Fall angeordnet, daß G. bei der Mitteilung des Dekrets der Indexkongregation gegen die Kopernikanische Lehre und auf die Mahnung. sich diesem Beschluß zu fügen, den Gehorsam verweigerte. Das Protokoll konstatiert, daß die Mahnung ausgesprochen wurde, es schweigt von Galileis Antwort, die seiner Gesinnung gemäß nur eine unterwürfige gewesen sein kann, und so erscheint die Androhung des Inquisitionsprozesses unvereinbar mit der päpstlichen Anordnung. Unvereinbar ist das Protokoll auch mit dem mitgeteilten Protokoll vom 3. März 1616, und es liegt deshalb nahe, seinen letzten Teil als einen nachträglich, vermutlich im August 1632, hinzugefügten anzusehen. Die Echtheit des Protokolls wurde von einer Reihe andrer Schriftsteller, wie Berti, de l'Epinois, Friedlein, v. Gebler, Reusch, Wolynski etc., verteidigt. G. wurde trotz seines hohen Alters und trotz der lebhaften Verwendung des Großherzogs von Toskana nach Rom beschieden und traf dort 13. Febr. 1633 ein, wo er vorläufig im Palast des toskanischen Gesandten Niccolini wohnen durfte. Der Prozeß währte vom 12. April bis 22. Juni, G. wurde viermal verhört und saß 23 Tage gefangen im Palast der Inquisition. Das letzte Verhör Galileis fand 21. Juni statt, und betreffs dieses ist ein lebhafter Streit entstanden, ob G. dabei gefoltert sei oder nicht. Eine sichere Entscheidung über diese Frage konnte nicht herbeigeführt werden. Das Urteil wurde G. 22. Juni 1633 mitgeteilt, und nach der Verkündigung mußte er die Kopernikanische Lehre feierlich abschwören. Daß G. unmittelbar nachher aufgesprungen sei und mit dem Fuße stampfend ausgerufen habe: »Eppur si muove« (»Und sie bewegt sich doch«), ist eine später entstandene Legende. Die Inquisition hatte G. zum Kerker verurteilt, doch wurde er nur bis zum 24. Juni im Gebäude der Inquisition zurückgehalten, und dann wurde ihm die dem Großherzog von Toskana gehörige Villa Medici bei Rom als Wohnung angewiesen. Schon Anfang Juli wurde er nach Siena entlassen, wo er bei dem Erzbischof Ascanio Piccolomini freundlich aufgenommen wurde, und im Dezember durfte er auf seine Villa zu Arcetri bei Florenz zurückkehren. Er war indes nicht vollständig begnadigt, stand vielmehr unter der Aussicht der Inquisition; es wurde ihm bis 1638 nicht gestattet, nach Florenz überzusiedeln, und ihm der Aufenthalt dort nur bis Ende 1638 erlaubt, worauf er sich nach Arcetri zurückbegeben mußte, wo er bis zu seinem Lebensende blieb. 1636 vollendete G. sein größtes Werk: »Discorsi e dimostrazioni matematiche intorno a due nuove scienze« (Leiden 1638), das in vier Dialogen Galileis wichtigste Forschungen auf dem Gebiet der Mechanik umfaßt. Es enthält die Fundamentalgesetze der Mechanik, das Gesetz der Trägheit, die Gesetze der durch eine konstante Kraft bewirkten, gleichmäßig beschleunigten Bewegung sowie den Satz vom Kraftparallelogramm oder von der Zusammensetzung der Bewegung und damit die Lehre von der Bewegung geworfener Körper und z. T. diejenige von der Pendelbewegung. Bis 1637 war G. auch als astronomischer Beobachter unausgesetzt tätig, 1637 entdeckte er die Schwankung (Libration) des Mondes; im Juni d. J. erblindete er erst auf dem rechten, dann auch auf dem linken Auge, im Dezember 1637 war er gänzlich blind. Trotzdem war er die drei letzten Lebensjahre unausgesetzt geistig tätig, und nach 1641 hat er die Verbindung des Pendels mit der Uhr ersonnen. Die Kirche verweigerte das von G. gewünschte Begräbnis in Santa Croce; er wurde in der Kapelle des Noviziats zu Florenz beigesetzt, und den Freunden wurde nicht gestattet, ihm ein Denkmal zu errichten. Erst 1737 wurden seine Gebeine nach der Kirche Santa Croce übertragen, und hier ist ihm dann ein prächtiges Denkmal gesetzt worden. Sein Bildnis s. Tafel »Naturforscher I«. Die Schriften, in denen die Kopernikanische Lehre vorgetragen und verteidigt wird, wurden erst 1835 vom Index gestrichen.

Galileis Schriften sind: »Le operazioni del compasso geometrico e militare« (»Der Proportionszirkel«, Padua 1606); »Sidereus nuncius« (Vened. 1610; Fortsetzung, Bologna 1611); »Discorso intorno alle cose che stanno in su l'acqua o che in quella si muovono« (Flor. 1612); »Istoria e dimostrazioni intorno alle macchie solari e loro accidenti« (Rom 1613); »Discorso della comete di Maria Guiducci« (Flor. 1619); »Il Saggiatore« (Rom 1623); »Dialogo sopra i due massimi sistemi del mondo« (Flor. 1632; deutsch von E. Strauß, Leipz. 1892); »Lettera a Cristina di Lorena sulla interpretazione delle sacre scritture in materie meramente naturali« (geschrieben 1615; gedruckt, Straßb. 1636); »Discorsi e dimostrazioni matematiche intorno a due nuove scienze« (Leiden 1638; deutsch von Öttingen in Ostwalds »Klassiker der exakten Wissenschaften«, Leipz. 1891); »Della scienza meccanica« (Ravenna 1649). Seine übrigen Werke sind alle erst nach seinem Tode gedruckt und dann der Gesamtausgabe einverleibt. Von diesen ist die beste von Alberi in 16 Bänden: »Opere complete di G. G.« (Flor. 1842–56). Sie gibt die Daten der Arbeiten, enthält auch die literarischen Arbeiten (über Dante, Ariosto, Tasso etc.), den Briefwechsel und die Biographie von Viviani. Ergänzungen hierzu finden sich in Wolynski, Lettere inedite a G. G. (Flor. 1874) und La diplomazia toscana e G. G. (das. 1874); Pieralisi, Urbaño VIII e G. G. (Rom 1875); Campori, Carteggio Galileiano inedito (Modena 1881) und in den Schriften von Favaro (s.d.), der auch auf Staatskosten eine neue vollständige Ausgabe der Werke Galileis besorgt (bisher 12 Bde., Flor. 1890–1904).

Biographien lieferten: der erwähnte Viviani (1654), Nelli (am ausführlichsten, Lausanne 1793), Frisi (Mail. 1778), Jagemann (Weim. 1783), Venturi (mit dem Datum der Arbeiten, Modena 1818–1821, 2 Bde.), Brewster (Lond. 1841), Libri (Par. 1841; deutsch, Siegen 1841), Marini (Rom 1850), Ph. Chasles (Par. 1862), Parchappe (das. 1866), GüntherKepler. Galilei«, Berl. 1896) und Fahie (»Galileo, bis life and work«, Lond. 1903). Vgl. dazu noch Caspar, Galileo G. Zusammenstellung der Forschungen und Entdeckungen Galileis (Stuttg. 1854); Th. Henri Martin, Galilée. les droits et la science etc. (Par. 1868); v. Gebler, G. und die römische Kurie (Stuttg. 1876); Favaro, G. G. e lo studio Padova (Flor. 1882, 2 Bde.); Paolo, La scuola di G. nella storia della filosofia (Pisa 1900).

Die Akten des Prozesses wurden herausgegeben von de l'Epinois (Par. 1867 u. 1877), Riccardi (Modena 1873), Berti (Rom 1876 u. 1878), v. Gebler, (Bd. 2 des genannten Werkes, Stuttg. 1877). Vgl. dazu Gherardi, Il processo G. (Flor. 1870); Wohlwill, Der Inquisitionsprozeß des G. G. (Berl. 1870) und Ist G. gefoltert worden? (Leipz. 1877); de l'Epinois, La question de G. (Par. 1878); Scartazzini, Il processo di G. G. e la moderna critica tedesca (Flor. 1878); Wolynski, Nuovi documenti inediti del processo di G. G. (Flor. 1878); Reusch, Der Prozeß Galileis und die Jesuiten (Bonn 1879); Grisar, Galilei-Studien (Regensb. 1882). Eine Zusammenstellung der G.-Literatur gibt Riccardi, Bibliografia Galileiana (Modena 1873) und Carli u. Favaro (Flor. u. Rom 1896).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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