Verhör

Verhör

Verhör (Vernehmung), die amtliche Befragung einer Person über zweifelhafte Tatumstände, um darüber Gewißheit zu erlangen; sie wird im bürgerlichen Prozeß mit Zeugen und Sachverständigen, im Strafverfahren mit diesen, aber auch mit dem Angeschuldigten vorgenommen. Manche verstehen unter V. nur die letztgedachte Art der Vernehmung. Das V. des Angeschuldigten soll ihm Gelegenheit zur Beseitigung der gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe und zur Geltendmachung der zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen geben. Nach der deutschen Strafprozeßordnung (§ 136) ist dem Beschuldigten bei Beginn der ersten Vernehmung zu eröffnen, welche strafbare Handlung ihm zur Last gelegt wird. Er ist zu befragen, ob er etwas auf die Anschuldigung zu erwidern habe. Das artikulierte V. (s. d.), mit allgemeinen und speziellen Fragstücken, ist in das gegenwärtige Strafverfahren nicht übergegangen; dagegen findet das dem englischen Recht eigentümliche Kreuzverhör (s. d.) jetzt in gewissem Umfange auch in andern Ländern statt. Vgl. noch Zeuge und Sachverständige. In Österreich dürfen jetzt auch die Parteien als Zeugen vernommen werden (s. Eid).


http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.

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  • Verhör — (Examen), 1) ein gerichtlicher Act, in[477] welchem eine Person befragt u. veranlaßt wird, seine Wissenschaft über die Thatsachen anzugeben, welche, bei einer gerichtlichen Erörterung od. Untersuchung von Wichtigkeit sind. Bes. 2) die Vernehmung… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verhör — des Angeklagten od. der Zeugen vor Gericht, mit schriftlicher Protokollirung ihrer Aussagen, die sie als richtig zu unterzeichnen haben. Artikulirtes V., Artikel für Artikel, Punkt für Punkt …   Herders Conversations-Lexikon

  • Verhör — Verhör, verhören ↑ hören …   Das Herkunftswörterbuch

  • Verhör — Untersuchung; Vernehmung; Anhörung; Befragung * * * Ver|hör [fɛɐ̯ hø:ɐ̯], das; [e]s, e: richterliche oder polizeiliche Befragung einer Person (bei der ein möglicher Straftatbestand abgeklärt werden soll): das Verhör des Gefangenen dauerte mehrere …   Universal-Lexikon

  • Verhör — Ver·hö̲r das; (e)s, e; 1 das (intensive, gezielte) Fragen durch die Polizei (um einen Sachverhalt zu klären) <jemanden einem Verhör unterwerfen / unterziehen> 2 jemanden ins Verhör nehmen geschr ≈ jemanden verhören1 || NB: Man spricht von… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Verhör — das Verhör, e (Aufbaustufe) Befragung einer Person durch eine Behörde zu einem bestimmten Sachverhalt Synonym: Vernehmung Beispiele: Der Tatverdächtige wurde ins Verhör genommen. Er hat seine Komplizen beim Verhör verpfiffen …   Extremes Deutsch

  • Verhör — Eine Vernehmung (In Österreich und der Schweiz Einvernahme ) ist im allgemeinen die Befragung einer Person durch eine Behörde zu einem Sachverhalt bzw. zu einer Wahrnehmung. Vernehmungen dienen der Wahrheitsfindung sowie ggf. auch der… …   Deutsch Wikipedia

  • Verhör — Befragung, Kreuzverhör, Vernehmung; (österr., schweiz.): Einvernahme; (meist iron.): Inquisition. * * * Verhör,das:1.〈polizeil.od.richterl.Befragung〉Vernehmung;Einvernehmung·Einvernahme(österrschweiz)+Kreuzverhör·Ausfragung·Inquisition–2.insV.nehm… …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Verhör, das — Das Verhör, des es, plur. die e, die gerichtliche Anhörung und Veranstaltung der Aussagen anderer. Ein Verhör anstellen. Jemanden zum Verhöre ziehen, seine Aussage gerichtlich zu thun auflegen. Das Zeugenverhör, oder Verhör der Zeugen. Eine Sache …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Verhör einer Frau — Filmdaten Deutscher Titel Verhör einer Frau Originaltitel Przesłuchanie Pr …   Deutsch Wikipedia

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