Planck

Planck

Planck, 1) Gottlieb Jakob, gelehrter Theolog, geb. 15. Nov. 1751 zu Nürtingen in Württemberg, gest. 31. Aug. 1833 in Göttingen, ward 1780 Prediger in Stuttgart und 1781 Professor daselbst, 1784 Professor der Theologie in Göttingen, 1805 Generalsuperintendent und 1828 Abt in Bursfelde. Von seinen die sogen. pragmatische Methode durchführenden Werken sind hervorzuheben: »Geschichte der Entstehung, der Veränderungen und der Bildung unsers protestantischen Lehrbegriffs« (Leipz. 1781–1800, 6 Bde.; 1.–3. Bd., 2. Aufl. 1791–92); »Geschichte der Entstehung und Ausbildung der christlich-kirchlichen Gesellschaftsverfassung« (Hannov. 1803–09, 5 Bde.); »Geschichte der protestantischen Theologie von der Konkordienformel an bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts« (Götting. 1831). Auch besorgte er die 5. Auflage von Spittlers »Grundriß der Geschichte der christlichen Kirche« (Götting. 1812). Vgl. Lücke, Gottl. Jak. P. (Götting. 1838).

2) Julius Wilhelm von, Prozessualist, Enkel des vorigen, geb. 22. April 1817 in Göttingen, gest. 14. Sept. 1900 in München, habilitierte sich 1841 in Göttingen und ward in demselben Jahre zum Beisitzer in dem mit der Juristenfakultät verbundenen Spruchkollegium ernannt. 1842 folgte er einem Ruf als ordentlicher Professor der Rechte nach Basel, 1845 nach Greifswald, wo er zugleich 1848 Mitglied des Oberappellationsgerichts wurde, 1850 nach Kiel. Seit 1867 lehrte er in München Zivil- und Strafprozeß, anfangs auch Strafrecht, und gehörte seit 1881 der bayrischen Akademie der Wissenschaften als ordentliches Mitglied an. Seine Hauptschriften sind: »Die Lehre vom Beweisurteil« (Götting. 1848); »Das deutsche Gerichtsverfahren im Mittelalter« (Braunschw. 1879, 2 Bde.) und das »Lehrbuch des deutschen Zivilprozeßrechts« (Nördling. u. Münch. 1887–96, 2 Bde.). Außerdem schrieb er: »Die Mehrheit der Rechtsstreitigkeiten« (Götting. 1844); »Systematische Darstellung des deutschen Strafverfahrens« (das. 1857) u. a.

3) Karl Christian, Philosoph, geb. 17. Jan. 1819 in Stuttgart, gest. 7. Juni 1880 in Maulbronn, studierte Theologie und Philosophie in Tübingen, wo er von Reiff, dem Schüler Fichtes, Anregungen empfing, wurde 1844 Repetent am theologischen Stifte daselbst, später Professor am Gymnasium in Ulm und zuletzt Ephorus des Seminars in Maulbronn. Von seinen zahlreichen Schriften, die ihn als jüngsten, aber selbständigen der aus Schwaben hervorgegangenen spekulativen Philosophen kennzeichnen, bewegt sich der größere Teil, seine Hauptschrift: »Die Weltalter« (1. Teil: »System des reinen Realismus«, Tübing. 1850; 2. Teil: »Das Reich des Idealismus«, das. 1851); »Grundlinien einer Wissenschaft der Natur« (Leipz. 1864); »Seele und Geist« (das. 1871); »Anthropologie und Psychologie auf naturwissenschaftlicher Grundlage« (das. 1874), auf dem Gebiete der Natur, ein andrer (»Katechismus des Rechts«, Tübing. 1852, u. a.) auf dem der praktischen, insbes. der Sozialphilosophie. In den erstern machte er einerseits Front gegen den subjektiven Idealismus seines ehemaligen Lehrers Reiff und gegen den absoluten seiner zu Hegels Fahne schwörenden Freunde, anderseits gegen den Materialismus und Atomismus der modernen Naturforschung, insbes. gegen die Deszendenztheorie DarwinsWahrheit und Flachheit des Darwinismus«, Nördling. 1872). In den letztern Schriften hat er das Verdienst, früher als andre deutsche Denker (mit Ausnahme Strauß') die Wichtigkeit der sozialen Fragen erkannt, dieselben in den Mittelpunkt aller Rechts- und Staatswissenschaften gestellt und der Arbeit, welche sie auch sei, einen höhern sittlichen Charakter beigelegt zu haben. Außerdem hat er noch geschrieben: »Jean Pauls Dichtung im Licht unsrer nationalen Entwickelung« (Leipz. 1867) und »Gesetz und Ziel der neuern Kunstentwickelung im Gegensatz zur antiken« (das. 1870). Die Wirkung seiner Schriften wurde durch den ihm eignen schwerfälligen Tiefsinn in Gedanken und Ausdruck wesentlich gehemmt. Aus seinem Nachlaß erschien: »Testament eines Deutschen. Philosophie der Natur und der Menschheit« (hrsg. von Köstlin, Tübing. 1881). Vgl. Umfrid, Karl P. (Tübing. 1881); F. J. Schmidt, Das Lebensideal K. Chr. Plancks (Berl. 1896); Herm. Planck, Die Grundlagen des natürlichen Monismus bei K. Chr. P. (in der »Vierteljahrsschrift für wissenschaftliche Philosophie«, Bd. 29, Leipz. 1905).

4) Gottlieb, Jurist, Vetter von P. 2), geb. 24. Juni 1824 in Göttingen, war seit 1846 nacheinander Amtsauditor in Ilten und in Winsen an der Luhe, Kanzleiauditor in Hannover und in Osnabrück, Kanzleiassessor in Osnabrück und in Aurich, Obergerichtsassessor in Aurich und in Dannenberg, privatisierte dann, 1859 auf Wartegeld gesetzt, bis 1863 in Göttingen, ward in letzterm Jahre zum Obergerichtsrat in Meppen und 1868 zum Appellationsgerichtsrat in Celle ernannt. Vom Herbst 1871 bis Ostern 1872 war er Mitglied der vom Justizminister Leonhardt einberufenen Kommission zur Beratung der deutschen Zivilprozeßordnung. Sein Hauptverdienst liegt in seiner Mitarbeit an dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches für das Deutsche Reich. 1874 in die Kommission für die erste Lesung berufen, arbeitete er den das Familienrecht enthaltenden Teil mit den zugehörigen Motiven aus und nahm an den Arbeiten dieser Kommission bis zu ihrem Schlusse (1. April 1889) teil, vom Herbst 1890–95 war er in der Kommission für die zweite Lesung Generalreferent und wurde vom Bundesrat mit der Vertretung des Entwurfs bei den Verhandlungen des Reichstags beauftragt. Am politischen Leben hat er zuerst 1852 bis 1855 als Mitglied der hannoverschen Zweiten Ständekammer teilgenommen. Nachdem im letztgenannten Jahre das Ministerium Borries die bisherige Verfassung durch Verordnung auf Grund der Beschlüsse des Bundestags im reaktionären Sinne geändert hatte, ward P. wegen seiner oppositionellen Haltung zur Disziplinar- und Kriminaluntersuchung gezogen, in letzterer zwar freigesprochen, in ersterer jedoch zu 2 Monaten Suspension vom Amte verurteilt. Er war 1859 einer der Mitbegründer des Deutschen Nationalvereins, wurde 1867 Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses, legte das Mandat aber wegen Augenleidens schon im folgenden Jahr nieder; 1867–73 war er Mitglied des Reichstags. Schon 1877 von der Universität Tübingen zum Doctor juris honoris causa promoviert, ward er 1889 zum ordentlichen Honorarprofessor in der juristischen Fakultät der Universität Göttingen ernannt. Mit andern zusammen gab er einen Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Einführungsgesetz heraus (Berl. 1897–1902, 6 Bde.; 3. Aufl. 1903 ff.). Noch schrieb er: »Die Stellung der Frau nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch« (Götting. 1899).


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