- Bern [2]
Bern, Hauptstadt des gleichnamigen schweizer. Kantons (s. oben), zugleich Bundeshauptstadt, 545 m ü. M., Knotenpunkt der Eisenbahnen Aarau-Thun, Lausanne-Luzern, B.-Biel und B.-Neuchâtel, wird auf drei Seiten von der tief gebetteten Aare umflossen und ist eine der schönsten Schweizerstädte wegen der massiven, stolzen Wohnhäuser, der breiten, geraden Straßen und Wege, der Arkaden oder Bogengänge (»Lauben«), die an den Häusern zu beiden Seiten der Straße sich hinziehen. Von der Promenade der Großen und Kleinen Schanze, den Terrassen der Bundespaläste, von der Kirchenfeldbrücke und von der Plattform aus, 34 m über der Aare, genießt man eine herrliche Aussicht auf die Alpen. Unter den Sehenswürdigkeiten steht das dreiteilige, 1851–1901 erbaute Bundeshaus (Parlaments- und Verwaltungsgebäude) im florentinischen Stil obenan. Ihm reihen sich das ehrwürdige (reformierte) Münster im spätgotischen Stil mit 100 m hohem Turm (davor steht das Denkmal Rudolfs von Erlach), das Bürgerspital, das Kunst- und das naturhistorische Museum, das Gesellschaftszwecken dienende Museum, das Gymnasium, das Frauenspital, das jetzt zu Hochschulzwecken dienende Gebäude der nach Könitz verlegten Blindenanstalt, das Verwaltungsgebäude der Jura-Simplon-Bahn, das Rathaus, der Bärengraben mit lebenden Bären und verschiedene vornehme Hotels an. Von Denkmälern verdienen noch Erwähnung das Bertolds V. von Zähringen, das Adrians von Bubenberg und des Bundespräsidenten Stämpfli.
B. ist in neuerer Zeit zu einer erweiterungsfähigen Brückenstadt geworden (Nydeck-, Eisenbahn-, Kirchenfeld- und Kornhausbrücke). Die Stadt zählt (1900) 65,326 Einw. (darunter 6278 Katholiken). B. hat Baumwoll-, Seiden- und Metallindustrie, große Buchdruckereien, besuchte Wochenmärkte, 21 Banken und ist Stapelplatz für Käse. Die seit 1834 bestehende Universität mit Tierarzneischule hatte 1900 ca. 1000 Studierende. B. hat ein Gymnasium, Industrie- und Töchterschule, die eidgenössische Zentralbibliothek, die Stadt- und Hochschulbibliothek, die Bibliothek der schweizerischen nationalen Gesellschaft mit zusammen gegen 500,000 Bänden und ist Sitz des altkatholischen Bischofs und der bei der Schweiz beglaubigten Gesandten, ferner eines deutschen Konsuls. Es ist Sitz der verschiedenen internationalen Bureaus, wie des internationalen Bureaus der Telegraphenverwaltungen (seit 1. Jan. 1869), des Weltpostvereins (15. Sept. 1874), der internationalen Union zum Schutze des gewerblichen und literarischen Eigentums (1. Jan. 1888, s. Urheberrecht), endlich des Zentralamts für den internationalen Transport (1. Jan. 1893). Die städtischen Einnahmen betrugen 1901: 3,055,016 Fr., die Ausgaben 3,364,564 Fr.
Geschichte der Stadt und des Kantons Bern.
Die Zeit der römischen Herrschaft in Helvetien hat im Gebiete des heutigen Kantons B. nur geringe Spuren hinterlassen. In der Völkerwanderung begegneten sich hier Alemannen und Burgunder, mit deren Unterwerfung das Land unter fränkische Herrschaft kam. Ein Bestandteil des 888 gegründeten neuburgundischen Reiches, fiel es mit diesem 1032 an Deutschland. Die Zähringer, die 1127 von Lothar das »Rektorat« über Hochburgund erhielten, suchten die widerspenstigen Großen durch Anlegung fester Waffenplätze im Zaume zu halten; so gründete 1191 Berchtold V. die Stadt B., die er wohl zum An. denken an die ehedem zu dem zähringischen Titularherzogtum Kärnten gehörige Markgrafschaft Verona (Welsch-Bern) so benannte. Da die Stadt auf Reichsgrund lag, wurde sie, als ihr Gründer 1218 kinderlos starb, eine Reichsstadt; doch scheint die »goldene Handfeste« vom 15. April d. I., angeblich von Kaiser Friedrich H. ausgestellt, erst 1274 zum Zweck der Bestätigung durch Rudolf von Habsburg angefertigt worden zu sein. Ein Sieg, den B. 1298 über das österreichische Freiburg und den mit ihm verbündeten Adel am Donnerbühl erfocht, begründete seine Macht. B. zwang die benachbarten Dynasten bis ins Oberland hinauf, Bürger in der Stadt zu werden, was ihr Gebiet indirekt unter die Herrschaft von B. brachte. Andre Besitzungen wurden durch Kauf oder Verpfändung erworben, wie Thun (1323), Laupen (1324), die Reichsvogtei über Hasle (1331); auch gewann B. durch Burgrechtsverträge mit den benachbarten Gotteshäusern (Interlaken 1265, Sumiswald 1317, Buchsee 1329 u. a.) die Schirmherrschaft über deren Besitzungen. 1339 vereinte sich fast der gesamte Adel des schweizerischen Burgund mit Freiburg gegen B., wurde aber von diesem mit Hilfe der Waldstätte, mit denen es 1323 ein Bündnis geschlossen, bei Laupen 21. Juni gänzlich geschlagen. Am 6. März 1353 wandelte B. sein Verhältnis zu den Waldstätten in einen ewigen Bund um. Nachdem es hierauf eine Menge neuer Herrschaften kaufweise oder mit dem Schwert erworben (z. B. Aarberg 1377, Burgdorf 1381, Nidau und Büren 1388, Frutigen 1400, die Landgrafschaft Burgund 1406, Bipp 1413), eroberte es 1415 im Reichskrieg gegen Österreich den größten Teil des Aargaus. Während der Burgunderkriege übernahm es die Führung der Eidgenossenschaft und faßte durch die mit Freiburg gemeinsam unternommene Eroberung von Murten, Granson, Orbe und Echallens 1475 festen Fuß in der Waadt, die es 1536 Savoyen für immer entriß, während es die gleichzeitig eroberten Vogteien Gex und Thonon 1564 im Vertrag von Lausanne zurückgeben mußte. Seitdem beherrschte B. ein Gebiet von 13,000 qkm, d. h. ein Drittel der Schweiz. Die Reformation fand hier in dem Pfarrer Bertold Haller und dem Dichter und Maler Niklaus Manuel eifrige Anhänger, und durch Zwinglis Disputation im Januar 1528 wurde Berns Übertritt entschieden. Von da an stand es mit Zürich an der Spitze der protestantischen Schweiz und nahm teil an den Religionskriegen von 1531, 1656 und 1712. In diese Zeit fällt die Ausbildung der Berner Aristokratie. Die Stadt beherrschte das von ihr erworbene Gebiet als Untertanenland, und 1643 erfolgte ein Beschluß, wonach nur die bisher verbürgerten Familien für »regimentsfähig« erklärt wurden. Alle später aufgenommenen bildeten die niedrigere Klasse der »ewigen Habitanten«, die jedoch wieder vor den bloßen »Ansässen« durch die Erlaubnis, Handel zu treiben und Häuser zu besitzen, bevorzugt waren. Gleichzeitig kam auch der im 15. und 16. Jahrh. beobachtete Brauch, bei Kriegszügen, Bündnissen und andern wichtigen Staatsangelegenheiten die Ansicht des Landvolkes einzuholen, in Wegfall; die letzte Volksanfrage fand 1610 statt. Aus der Zahl der regimentsfähigen Geschlechter, die seit 1651 amtlich Patrizier genannt wurden, sonderte sich wieder ein stets enger werdender Kreis von Familien aus, die wirklich »regierend« waren, d. h. die durch gegenseitige Konnivenz sich im ausschließlichen Besitz der höhern Staatsämter behaupteten. Schon im Mittelalter hatte trotz demokratischer Verfassungsformen der Adel vermöge seiner Tüchtigkeit im Feld und im Rat und des Einflusses, den ihm sein Reichtum gewährte, tatsächlich regiert. Die Gemeinde hatte alle Einwirkung auf die Wahlen verloren, die Behörden bestätigten oder ergänzten sich gegenseitig, und die Ämter wurden lebenslänglich, indem die jährlichen Wahlen sich in bloße Bestätigungsformalien verwandelten. Im 18. Jahrh. bestand der (Kleine) Rat aus 2 Schultheißen, die jährlich miteinander abwechselten, 2 Säckelmeistern, 4 Vennern, 17 Ratsherren und 2 Heimlichern, und wurde jährlich vom Kleinen und Großen Rat bestätigt oder aus dessen Schoß ergänzt. Der Große Rat aber wurde von Zeit zu Zeit durch den Kleinen Rat und die aus seiner eignen Mitte genommenen Sechzehner bis auf die Zahl von 299 ergänzt, wobei jedem Mitgliede der beiden Wahlbehörden einen oder zwei als verbindlich betrachtete Vorschläge zu machen gestattet war, d. h. seinen Sohn, Schwiegersohn oder sonstigen Anverwandten zu ernennen. Der Erfolg dieser »Nominationen« galt als so selbstverständlich, daß man die Hand einer »Barettlitochter«, d. h. der Tochter eines Wahlherrn, einer Aussteuer von 30,000 Bernpfunden gleichachtete. Den Patriziern boten die 60 Landvogteien, die auf je sechs Jahre an Mitglieder des Großen Rates vergeben wurden, eine reiche Einnahmequelle. Jedes Verlangen nach einer Änderung der bestehenden Ordnung wurde als Aufruhr behandelt und Umsturzversuche mit Härte bestraft, so 1749 die Verschwörung Hentzis (s. d.). Anderseits zeichnete sich die bernische Regierung aus durch ihre sorgfältige, das materielle Wohl der Untertanen fördernde Verwaltung, so daß Männer wie Haller, Rousseau, Napoleon, Joh. v. Müller in B. das Muster eines weise verwalteten Staates erblickten. Der durch die französische Revolution erwachte demokratische Geist vertrug sich nicht mehr damit.
Das nach dem bernischen Staatsschatz lüsterne französische Direktorium bot den unzufriedenen Waadtländern die Hand, und als B. trotz heldenmütigen Widerstandes bei Neueneck, Laupen und im Grauholz 5. März 1798 der französischen Übermacht erlag, stürzte die Aristokratie zusammen. Durch die helvetische Verfassung wurden Waadt, Aargau und Oberland als besondere Kantone von B. losgerissen. 1799–1803 war B. Sitz der helvetischen Behörden. 1802 wurden Oberland und B. wieder vereinigt, dagegen hielt die Mediationsakte 1803 die Selbständigkeit der Waadt und des Aargaus aufrecht. Am 22. Dez. 1813 legte die Mediationsregierung in B. ihre Gewalt in die Hände des patrizischen Rates von 1798 nieder, der sofort seine Souveränität auch über Waadt und Aargau geltend zu machen suchte. Allein diese Ansprüche scheiterten an dem entschiedenen Widerstand jener Kantone und an der Einsicht der Mächte. Dagegen erhielt B. vom Wiener Kongreß als Entschädigung den größten Teil des ehemaligen Fürstbistums Basel (Berner Jura). Im Innern wurde die alte Verfassung hergestellt mit der Milderung, daß das Bürgerrecht der Stadt geöffnet und dem Rate der Zweihundert 99 Vertreter der Landschaft hinzugefügt wurden (21. Sept. 1815). Die Julirevolution gab auch in B. den Anstoß zur demokratischen Umgestaltung. Auf das stürmische Verlangen einer am 10. Jan. 1831 zu Münsingen abgehaltenen Volksversammlung berief der Große Rat einen Verfassungsrat, der nach der Volkszahl von Wahlmännern gewählt wurde. Die neue, 31. Juli angenommene Verfassung hob die Vorrechte der Stadt auf und setzte proportionale Vertretung im Großen Rat fest. Die gestürzten Patrizier trugen sich eine Zeitlang mit gewaltsamen Umsturzplänen, deren Entdeckung (August 1832) einen Monsterprozeß herbeiführte, der ihren Einfluß vollkommen brach. 1834 wurde die Hochschule gegründet. Allmählich trat gegen die von Schultheiß Neuhaus geleitete liberale Regierung unter dem Einfluß des an der Hochschule wirkenden deutschen Flüchtlings Wilhelm Snell eine radikale Opposition auf, die 1846 eine Revision des Grundgesetzes bewirkte. Die am 31. Juli angenommene neue Verfassung beseitigte das indirekte Wahlsystem, und in die Regierung gelangten nun die Führer der Radikalen, der Freischarenführer Ochsenbein und Stämpfli, W. Snells Schwiegersohn. Am 28. Nov. 1848 wurde B. zur Bundeshauptstadt erhoben. Mittlerweile hatte sich den Radikalen gegenüber eine große konservative Partei gebildet, die bei den Wahlen im Mai 1850 die Oberhand gewann. Die reaktionären Schritte der Konservativen (Entfernung freisinniger Lehrer, Erlaß eines strengen Preßgesetzes) bewirkten jedoch, daß schon 1854 Radikale und Konservative sich bei den Großratswahlen wieder die Wage hielten und in der Folge die erstern wieder Regierungspartei wurden. Durch ein vom Volk 4. Juli 1869 angenommenes Ausführungsgesetz zur Verfassung wurde das obligatorische Referendum über Gesetze, größere Ausgaben und das vierjährige Budget eingeführt. Der Kanton B. wurde von den kirchlichen Kampfen, die 1872 in der Schweiz ausbrachen, besonders berührt. Als die Regierung den katholischen Geistlichen des Kantons jeden Verkehr mit dem seines Amtes entsetzten Bischof Lachat untersagte, kündigten ihr 97 Geistliche aus dem Jura den Gehorsam, worauf sie, soweit sie Pfarrstellen bekleideten, gerichtlich abgesetzt wurden (September 1873). Zugleich regelte ein Kirchengesetz, das am 18. Jan. 1874 vom Volke mit 70,000 gegen 17,000 Stimmen angenommen wurde, die Beziehungen zwischen Staat und Kirche unter scharfer Betonung der Staatshoheit und überwies die Pfarrwahlen den Gemeinden. Da nur die Altkatholiken sich den Bestimmungen dieses Gesetzes unterwarfen, so gingen zunächst alle landeskirchlichen Privilegien an sie über, während sich die Römisch-Katholischen in die Stellung eines Privatvereins gedrängt sahen. An der Universität B. wurde im Juli d. I. eine altkatholisch-theologische Fakultät errichtet. Die Unruhen im Jura wurden militärisch unterdrückt und die abgesetzten Geistlichen ihrer Agitation wegen ausgewiesen; doch mußte das Ausweisungsdekret gemäß einem Entscheide der Bundesbehörden als verfassungswidrig zurückgenommen werden. Finanzielle Schwierigkeiten, die hauptsächlich von der starken Beteiligung des Staates an Eisenbahnunternehmungen herrührten, untergruben jedoch das Ansehen der leitenden Persönlichkeiten, so daß das Volk dem vierjährigen Budget 1877 seine Genehmigung versagte. Bei den Neuwahlen 1878 behielt zwar die radikale Partei die Oberhand, die Regierung aber wurde fast völlig neu bestellt. Zugleich traten auch die kirchlichen Angelegenheiten in eine neue Phase, indem die Römisch-Katholischen sich nach dem Tode Pius' IX. dem Kultusgesetz unterwarfen, wogegen der Große Rat die abgesetzten Geistlichen für wieder wählbar erklärte. Im März 1879 beteiligten sich die Ultramontanen bei den Erneuerungswahlen der Geistlichen und siegten in den meisten Gemeinden; doch sicherte die Regierung den altkatholischen Minderheiten die Mitbenutzung der Kirchen. Zur Ordnung der Finanzen erließ der Große Rat ein Gesetz zur Vereinfachung des Staatshaushaltes, das am 2. Mai 1880 die Genehmigung des Volkes erhielt, obschon es ihm das Recht der Budgetbewilligung entzog. Eine von der (konservativen) Volkspartei angeregte, aber von den Radikalen durchgeführte erste Revision der Verfassung von 1846 scheiterte 1885 an der Verwerfung des Entwurfs durch das Volk. Dagegen genehmigte dieses einen vom Großen Rat ausgearbeiteten zweiten Entwurf 4. Juni 1893 mit 56,424 gegen 15,565 Stimmen. Durch die neue Verfassung purde zum Referendum die Volksinitiative für Gesetze, die Volkswahl der Regierungsstatthalter und Gerichtspräsidenten, die Verpflichtung zur Berücksichtigung der Minderheit in der Regierung sowie die Einheit des alten und neuen Kantonteils in Bezug auf Armen-, Steuer- und Zivilgesetzgebung eingeführt und die ausdrückliche Anerkennung der christlich-katholischen Kirche als einer der drei Landeskirchen ausgesprochen.
Vgl. v. Tillier, Geschichte des eidgenössischen Freistaates B. (Bern 1838–40, 6 Bde.); v. Rodt, Geschichte des bernischen Kriegswesens (1831–34, 3 Bde.); Stettler, Staats- und Rechtsgeschichte des Kantons B. (1845); Wurstemberger, Geschichte der alten Landschaft B. (1862, 2 Bde.); Wattenwyl, Geschichte der Stadt und Landschaft B. (Schaffh. 1867–72, Bd. 1 u. 2); Hodler, Geschichte des Berner Volkes seit 1798 (Bern 1865–70); F. v. Mülinen, Berns Geschichte 1191–1891 (1891); E. v. Mülinen, Beiträge zur Heimatskunde des Kantons B. (1882–94, 3 Tle.); Müller, Die letzten Tage des alten B. (1886); »Festschrift zur 7. Säkularfeier der Gründung Berns 1191 und 1891« (1891); Geifer, Geschichte der bernischen Verfassung von 1191–1471 (1888); v. Rodt: Bernische Stadtgeschichte (1886), Das alte B. (1895), B. im 19. Jahrhundert (1898) und B. im 17. Jahrhundert (1902); Haller, B. in seinen Ratsmanualen (1900–1902, 3 Bde.); »Urkunden für die Geschichte der Stadt B.«, herausgegeben von Zeerleder (1853–54, 3 Bde.); »Fontes rerum Bernensium« (1880–93, 7 Bde.); »Die Berner Chronik des Konrad Justinger«, herausgegeben von Studer (1871), »des Diebold Schilling«, hrsg. von Tobler (1897–1901, 2 Bde.), »des Valerius Anshelm«, hrsg. von Blösch (1884–1901, 6 Bde.); »Archiv des historischen Vereins des Kantons B.« (1848 ff.); »Berner Taschenbuch« (1852 ff.); »Sammlung bernischer Biographien« (1884 ff.); »Berner Neujahrsblätter« (1808 ff.).
http://www.zeno.org/Meyers-1905. 1905–1909.